DE29624377U1 - Traggestell für einen höhenverstellbaren Tisch - Google Patents
Traggestell für einen höhenverstellbaren TischInfo
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Description
Beschreibung
Traggestell für einen höhenverstellbaren Tisch
Die Erfindung betrifft ein Traggestell für einen höhenverstellbaren Tisch mit mindestens einer Standsäule und einer teleskopartig in dieser mit Hilfe einer Wälzlageranordnung geführten Tragsäule für eine Tischplatte.
Ein Traggestell dieser Art ist aus der DE 39 00 687 A1 bekannt. Dort ist eine Feststelleinrichtung für ineinander verschiebbare Teleskopfbeine eines höhenverstellbaren Möbels beschrieben, bei dem man als Tragsäule ein rundes Innenrohr in einem als Standsäule dienenden Außenrohr mit quadratischem Querschnitt geführt hat. Die Wälzlageranordnung zur Führung der Tragsäule besteht aus zwei im Abstand zueinander angeordneten, jeweils aus vier Kugeln aufgebauten Wälzlagern, bei dem die Kugeln in bekannter Weise in einem Käfig gehalten sind, der die innere Tragsäule umgibt. Wenngleich eine solche Wälzlageranordnung eine einwandfreie Teleskopführung ergibt, so ist jedoch ein solcher Aufbau wegen der Notwendigkeit der Verwendung eines Außenrohres mit quadratischem Querschnitt relativ aufwendig und schwer. Dies gilt auch für andere Bauarten (DE 33 41 088 A1), bei denen ebenfalls als Außenrohr für die Standsäule ein solches mit quadratischem Querschnitt
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und eine Tragsäule als Innenrohr verwendet wird, deren Abmessungen dem Außenrohr weitgehend angepaßt sein müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Traggestell der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Teleskopführung weitgehend unabhängig von den verwendeten Rohrquerschnitten ist.
Mit der Erfindung wird bei einem Traggestell der eingangs genannten Art vorgeschlagen, die Wälzlageranordnung aus jeweils mindestens zwei in der Längsrichtung der Tragsäule im Abstand zueinander angeordneten, mit ihren Achsen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Tragsäule ausgerichteten Walzen auf gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule und aus mindestens je zwei Rädern aufzubauen, die an den mit den Walzen zusammenwirkenden gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule angebracht und so angeordnet sind, daß mindestens ein Teil ihres Umfanges jeweils an einer Innenwand der Standsäule anliegt, die senkrecht zu den mit den Walzen zusammenwirkenden Seiten steht.
Durch diese Ausgestaltung wird es möglich, die Wälzlageranordnung wesentlich zu vereinfachen. Da nur zwei gegenüberliegende Seiten für die Lagerung benötigt werden, besteht auch weitgehend Freiheit in der Verwendung von Profilen.
In Weiterbildung der Erfindung können die Räder einen Durchmesser aufweisen, der der lichten Weite der Standsäule gemesse in Richtung der Achsen der Walzen entspricht. Durch diese Ausgestaltung werden für jede Lagerseite nur jeweils zwei im Abstand zueinander angeordnete Räder benötigt, die eine ausreichende Führung bewirken. Natürlich ist es grundsätzlich auch denkbar, daß man für jede Lagerseite vier Räder verwendet, von denen jeweils zwei einander in einer bestimmten Höhe zugeordnet sind und jeweils an der ihnen zugeordneten Innenwand er Standsäule abrollen. Die Verwendung nur eines Rades ist jedoch we-
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sentlich einfacher und dennoch ausreichend, weil wegen des stets vorhandenen Spiels nicht gegenüberliegende Umfangsbereiche der Räder gleichzeitig anliegen werden.
In Weiterbildung der Erfindung können die Räder mit Lagerbolzen an der Tragsäule befestigt sein, die durch einen Schlitz in einem zur Führung der Walzen vorgesehenen Streifen greifen. Dieser Streifen ersetzt die sonst übliche Käfigführung, ist einfach in der Herstellung und kann erheblich zur Gewichtsreduzierung beitragen. Wenn in Weiterbildung der Erfindung der Durchmesser des Lagerbolzens für die Räder im Bereich des Schlitzes der Breite des Schlitzes angepaßt ist, dann wird der Streifen mit den ihm zugeordneten Walzen gleichzeitig von den Lagerbolzen der Räder geführt.
In Weiterbildung der Erfindung kann für ein Traggestell, bei dem die Tragsäule hohl und unter der Wirkung einer von einem Zylinder gebildeten und im Inneren der Tragsäule angeordneten Gasfeder beaufschlagt ist, vorgesehen sein, daß die Lagerbolzen in den Innenraum der Tragsäule so hereinragen, daß sie am Zylinder der Gasfeder zu dessen Positionierung anliegen. Diese Ausgestaltung setzt voraus, daß der Querschnitt des Tragrohres - jedenfalls in der Abmessung, die senkrecht zu den Achsen der Lagerbolzen verläuft - in etwa dem Durchmesser der Gasfeder angepaßt ist, so daß diese nur noch in der anderen Richtung zu positionieren ist. Diese Ausgestaltung führt dann dazu, daß die Gasfeder in einfacher Weise lose in die Tragsäule so eingesetzt werden kann, daß ihre beiden Enden an Anschlägen anliegen, von denen einer der Tragsäule und der andere der Standsäule zugeordnet ist. Eine Befestigung der Gasfeder an ihren Enden wird überflüssig.
Dabei kann in Weiterbildung der Erfindung der Anschlag an der Standsäule von einer Anschlagplatte gebildet sein, die in Weiterbildung der Erfindung von der offenen Seite eines die Standsäule bildenden C-
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Profiles aus in seitliche Ausnehmungen der im Bereich der offenen Seite aufeinderzuweisenden Schenkeln des C-Profiles eingeschoben sein kann. Die Verwendung eines C-Profiles für die Standsäule ermöglicht eine leichte Bauweise und läßt, wie noch erläutert werden wird, für bestimmte Bauarten eine äußerst einfache Montage zu. Das Einsetzen der Anschlagplatte in dieses C-Profil ist einfach, weil die Ausnehmungen in den Schenkeln des C-Profiles vorgestanzt sein können. Auf dieser Anschlagplatte in einfacher Weise die Kolbenstange der Gasfeder aufsitzen. Der Anschlag an der Tragsäule kann in Weiterbildung der Erfindung von einer diese am oberen Ende durchquerenden Schraube gebildet sein.
In Weiterbildung der Erfindung kann nun, wie schon angedeutet, für einen Zweisäulentisch vorgesehen sein, daß die offenen Seiten der C-Profile aufeinanderzugerichtet sind und daß die aufeinanderzuweisenden Schenkel des C-Profiles mit Aussparungen zum formschlüssigen Positionieren eines Quersteges versehen sind, der dann mit dem C-Profil verschweißt wird und Umlenkrollen für Synchronisier-Seilzüge aufweist. Dieser Quersteg kann als geschlossenes Rohr mit Rechteckquerschnitt ausgebildet sein und dient dann zusammen mit der am unteren Ende des Standrohres eingeschweißten Anschlagplatte zur Verbindung der aufeinanderzuweisenden Schenkel des C-Profiles, die so stabil miteinander verbunden werden.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch das Traggestell eines Zweisäulentisches nach der Erfindung, wobei jedoch die zur Höhenverstellung vorgesehene Gasfeder nicht eingezeichnet ist,
Fig. 2 den schematischen Schnitt längs der Schnittlinie H-Il in Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Teildarstellung der Lagerungssituation zwischen Tragsäule und Standsäule,
Fig. 4 den schematischen Schnitt längs der Linie IV in Fig. 2, jedoch mit der eingesetzten Gasfeder,
Fig. 5 die Darstellung des Schnittes nach der Schnittlinie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 den Schnitt nach der Linie Vl-Vl in Fig. 1,
Fig. 7 den Schnitt nach der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 6 den Schnitt nach der Linie Vl-Vl in Fig. 1,
Fig. 7 den Schnitt nach der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 den Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 6, jeweils in der Position der niedrigsten Tischhöhe,
Fig. 9 einen Schnitt gemäß Fig. 6, jedoch in der Position mit der höchsten einstellbaren Tischöhe, und
Fig. 10 eine Darstellung gemäß Fig. 7, jedoch ebenfalls in der Position der höchsten einstellbaren Tischhöhe.
In den Figuren 1 und 2 ist schematisch ein Traggestell für einen höhenverstellbaren Tisch gezeigt, das mit zwei Standsäulen (1) jeweils in der Form eines C-Profiles und mit jeweils in diesen Standsäulen (1) geführten Tragsäulen (2) in der Form von Rohren mit einem rechteckigen Querschnitt versehen ist. Wie die Figuren 1 und 2, aber auch die Figuren 3 und 4 erkennen lassen, sind diese Tragsäulen (2) über eine Wälzlageranordnung in den Standsäulen (1) geführt, die zum einen aus WaI-zen (3) besteht, die in der Richtung der Achse (4) der Tragsäulen (2) in einem Abstand zueinander angeordnet sind und jeweils auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule (2) und an den diesen Seiten zu-
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geordneten Innenwänden der Standsäule (1) anliegen. Diese Walzen (3) werden jeweils auf jeder Seite von einem Käfig in der Form eines flachen Streifen (5) gehalten, der mit einem Längsschlitz (6) versehen ist. Mit diesem Längsschlitz (6) ist der Streifen (5) an dem verdickten Teil (7) (Fig. 4) eines Lagerbolzens (8) geführt, der an der Tragsäule (2) befestigt ist und in deren Inneres hereinragt, und der zur Befestigung eines Rades (9) dient, das zusammen mit einem weiteren identischen Rad (9), das jedoch in Richtung der Achse (4) um einen bestimmten Abstand nach unten versetzt an der Tragsäule (2) angeordnet ist, neben den Walzen (3) zur Lagerung der Tragsäule (2) in der Standsäule (1) liegt. Zu diesem Zweck entspricht der Durchmesser des Rades (9) jeweils der lichten Weite (a) (siehe Fig. 1) der Standsäule (1), und die Achsen der Tragbolzen (8) sind jeweils senkrecht zu den Achsen der Walzen (3) angeordnet. Auf diese Weise übernehmen jeweils die beiden, auf gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule (2) angeordneten, Räder (9) die Führung der Tragsäule (2) in der Standsäule (1) in Richtung der Pfeile (10) (Fig. 3), während die Walzen (3) die Führung in Richtung der Pfeile (11) innerhalb der Tragsäule (1) übernehmen. Da diese Richtungen (10 bzw. 11) senkrecht aufeinanderstehen, ergibt sich eine einwandfreie ruckfreie Führung der Tragsäule (2) innerhalb der Standsäule (1).
Die Standsäule (1) ist an ihrem unteren Ende durch eine Bodenplatte (12) abgeschlossen, die mit einem nicht näher gezeigten Standfuß versehen sein kann. Beide Standsäulen (1) sind über einen Quersteg (13) miteinander zu dem Traggestell verbunden. Dieser Quersteg (13) ist beim Ausführungsbeispiel als ein geschlossenes Rohr mit rechteckigem Querschnitt ausgebildet. Der Quersteg (13) ist mit seinen beiden Enden formschlüssig in entsprechende Ausprägungen (14) (Fig. 3) der beiden aufeinanderzuweisenden Schenkel (1a, 1b) der Standsäule (1) eingesetzt und in dieser Lage mit dem C-Profil der Standsäule (1) verschweißt. Er bildet damit auch ein Stabilisierungselement für das ansonsten einseitig offene C-Profil der Standsäule (1).
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Der Quersteg (13) enthält an seinen beiden Enden jeweils Umlenkrollen (15 bzw. 16), die parallel auf einer gemeinsamen Achse (17) nebeneinander liegen. Die Achse (17) ist dabei im Quersteg (13) gelagert. Um jeweils der dem Betrachter in der Fig. 1 zugewandten Seite liegenden Umlenkrollen (15) ist ein erster Seilzug (18) geführt, dessen eines Ende (18a) am oberen Ende der in Fig. 1 rechts gelegenen Tragsäule (2), dadurch befestigt ist, daß sein mit einem Klemmnippel versehenes Ende in einen nach oben offenen Schlitz (19) der Tragsäule (2) eingehängt ist, dessen Breite (siehe auch Fig. 6) in etwa der Dicke des Seilzuges (18) entspricht. Das um die beiden Umlenkrollen (15) innerhalb des Quersteges (13) herumgelegte Seilzug (18) ist mit seinem anderen Ende (18b) analog in einem Schlitz (20a) in dem in der Fig. 1 links angeordneten Rohr für die Tragsäule (2) befestigt. Dieser Schlitz (20a) entspricht dem Schlitz (20b), der in der Fig. 6 gezeigten Tragsäule (2). Ein zweiter Seilzug (21) ist über das Umlenkrollenpaar (16) geführt und verbindet über seine Enden (21a und 21b) jeweils das obere Ende der linken Tragsäule (2) der Fig. 1 mit dem unteren Ender der rechten Tragsäule (2) in Fig. 1. Durch diese Anordnung der beiden Seilzüge (18 und 21), die sich im Bereich des Quersteges (13) überkreuzen, wird eine Synchronisierung der Bewegung der beiden Tragsäulen (2) erreicht. Eine aus Fig. 6 erkennbare Gasfeder (22) sorgt dabei in an sich bekannter Weise dafür, daß beide Tragsäulen (2) jeweils mit einer Kraft beaufschlagt sind, die dafür sorgt, daß die beiden Tragsäulen (2) aus ihren Standsäulen (1) nach oben herausgedrückt werden. Beide Tragsäulen (2) sind ebenfalls in bekannter Weise an ihrem oberen Ende noch mit Befestigungsflanschen (23) für eine nicht gezeigte Tischplatte versehen. Durch die Gasfederanordnung wird daher die Tischplatte stets nach oben gedrückt, kann aber durch eine Feststelleinrichtung (24), wie sie beispielsweise in der Anmeldung P 11 134 beschrieben ist, in einer jeweils gewünschten Höhenlage arretiert werden. Zu diesem Zweck ist zur Erleichterung der Handhabung die Kraft der beiden Gasfedern in etwa auf das Gewicht
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der Tischplatte abgestimmt. Durch Drücken auf die Tischplatte oder durch Gegenhalten der Tischplatte kann daher nach Lösen der Feststelleinrichtung (24) in einfacher Weise die gewünschte Tischhöhe selbsttätig eingestellt und anschließend wieder arretiert werden.
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Wie die Figuren 6 und 8 verdeutlichen, gehen die Tragbolzen (8) für die Räder (9), die jeweils an der Tragsäule (2) befestigt sind, in den Innenraum der Tragsäule (2) herein und zwar so, daß sie mit ihren Ende (Fig. 8) ein Abstand (b) zueinander aufweisen, der in etwa der lichten Weite (c) der hohlen Tragsäule (2) entspricht.
Beim Ausführungsbeispiel entspricht nun der Durchmesser des Zylinders der Gasfeder (22) in etwa dieser Abmessung (c), so daß, wie auch Fig. 5 zu entnehmen ist, die Gasfeder (22) innerhalb des mit rechteckigern Querschnitt versehenen Rohres der Tragsäule (2) zentriert gehalten werden kann. Die Gasfeder (22) kann auf diese Weise lose in die Tragsäule (2) von oben her eingeschoben werden, bis sie mit ihrer Kolbenstange (25) auf einer Anschlagplatte (26) aufliegt, die in die Standsäule (3) im Bereich von deren unterem Ende fest eingesetzt ist. Diese Anschlagplatte (26) ist beim Ausführungsbeispiel dadurch in der Standsäule (1) gehalten, daß sie in schlitzartigen Aussparungen (27) der beiden aufeinanderzuweisenden Schenkel (1a und 1b) der Standsäule (1) zur Lagefixierung eingeschoben und dann, beispielsweise durch Verschweißen, befestigt ist. Das obere Ende (22a) der Gasfeder (22) stützt sich am Schaft (28) einer Schraube (29) ab, welche die Tragsäule (2) im Bereich von dessen oberen Ende durchquert (Fig. 5). Die Gasfeder (22) läßt sich auf diese Weise in sehr einfacher Weise zusammen mit der Tragsäule (2) innerhalb der Standsäule (1) montieren, wobei nach dem Anordnen der Schraube (29) lediglich noch der Flansch (23) aufgesetzt werden muß. Eine Befestigung des unteren Endes der Gasfeder (22) oder ihrer Kolbenstange (25) oder eine Befestigung der Gasfeder an ihrem oberen Ende (22a) entfällt. Die Gasfeder wird lediglich durch die
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schon beschriebenen Mittel innerhalb des Tragrohres (2) zentriert und an Anschlägen der Standsäule (1) und der Tragsäule (2) gehalten. Eine sehr einfache Montage ist dadurch möglich.
An dieser Stelle darf noch einmal darauf hingewiesen werden, daß auch die Montage der beiden Seilzüge (18 und 21) durch die gewählte Konstruktion sehr einfach ist. Die Seilzüge (18 und 21) sind zunächst innerhalb des Quersteges (13) vormontiert. Der Durchmesser der Umlenkscheiben (15 und 16) ist zu diesem Zweck so gewählt, daß ihr Umfang in etwa an der Innenwand des Quersteges (13) anliegt. Die über die Umlenkrollen gezogenen Seilzüge (18 und 21) können daher nicht von diesen Umlenkrollen springen. Bei der Montage wird dann jeweils das Ende (18a) an einer der Tragsäulen (2) oben und das Ende (18b) unten in den jeweils zugeordneten Schlitz (19 bzw. 20a) eingehängt. Da die Standsäulen (1) zur Innenseite hin offen sind, kann der zwischen den Schenkeln (1a und 1b) verbleibende Schlitz in einfacher Weise zur Führung und Montage der Seilzüge (18 und 21) ausgenützt werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil des neuen Traggestelles. Vor dem Einhängen der Seilzüge (18 und 21) kann die Gasfeder (22) in der beschriebenen Weise montiert werden, so daß anschließend nur noch die Befestigungsflansche (23) aufgesetzt zu werden brauchen. Das neue Traggestell ist betriebsfertig. Wird die Festsetzeinrichtung (24) nach der erfolgten Montage gelöst, so drückt die Gasfeder (siehe Fig. 9 und 10) die Tragsäule (2) in ihre obere ausgefahrene Stellung, die durch das Anschlagen der oberen Walzen (3) an entsprechende, beim Ausführungsbeispiel durch Nieten (29) gebildete Vorsprünge begrenzt ist. Durch Drücken auf die Tischplatte kann diese hochgefahrene Stellung wieder in die Ausgangsstellung oder in jede Zwischenstellung zurückgeführt werden. Die Kolbenstange (25) ist bei hochgefahrener Tischplatte (siehe Fig. 9) aus dem Zylinder der Gasfeder (22) ausgefahren.
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Durch die Anordnung der Anschlagplatte (26) im Abstand zum unteren Ende der Standsäule (1) entsteht unterhalb dieser Anschlagplatte (26) ein Hohlraum (30), der durch die Anordung einer Ausnehmung (31) auf der nach außen gewandten Seite der Standsäule (1) von außen zugängig wird, beispielsweise dazu, um eine Holzverschalung und einen Holzverbindungssteg zur zweiten Standsäule (1) in diesem Fußbereich festschrauben zu können.
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Claims (14)
1. Traggestell für einen höhenverstellbaren Tisch mit mindestens einer Standsäule (1) und einer teleskopartig in dieser mit Hilfe einer Wälzlageranordnung geführten Tragsäule (2) für eine Tischplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Wälzlageranordnung aus jeweils mindestens zwei in der Längsrichtung der Tragsäule (2) im Abstand zueinander angeordneten, mit ihrem Achsen senkrecht zur Bewegungsrichtung der Tragsäule (2) ausgerichteten Walzen (3) auf gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule (2) und aus mindestens je zwei Rädern (9) besteht, die an den mit den Walzen (3) zusammenwirkenden, gegenüberliegenden Seiten der Tragsäule (2) angebracht und so angeordnet sind, daß mindestens ein Teil ihres Umfanges jeweils an einer Innenwand der Standsäule (1) anliegt, die senkrecht zu den mit den Walzen (3) zusammenwirkenden Seiten steht.
2. Traggestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (9) einer Durchmesser aufweisen, der der lichten Weite (a) der Standsäule (1), gemessen in Richtung der Achsen der Walzen (3), entspricht.
3. Traggestell nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (9) mit Lagerbolzen (8) an der Tragsäule (2) befestigt sind, die durch einen Schlitz (6) in einem zur Führung der Walzen (3) vorgesehenen Streifen (5) greifen.
4. Traggestell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil (7) des Lagerbolzens (8), der durch den Schlitz (6) greift, einen Durchmesser aufweist, welcher der Breite des Schlitzes (6) angepaßt ist.
5. Traggestell nach Anspruch 3 oder 4 für ein Traggestell, bei dem die Tragsäule (2) hohl ist und unter der Wirkung einer von einem Zylinder gebildeten und im Inneren der Tragsäule (2) angeordneten Gasfeder (22) beaufschalgt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbolzen (8) in den Innenraum der Tragsäule (2) so hereinragen, daß sie am Zylinder der Gasfeder (22) zu dessen Positionierung anliegen.
6. Traggestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Tragsäule (2) in der senkrecht zu den Achsen der Lagerbolzen (8) verlaufenden Richtung dem Durchmesser der Gasfeder (22) angepaßt ist.
7. Traggestell nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasfeder (22) lose in die Tragsäule (2) so eingesetzt ist, daß ihre beiden Enden (22a, 25) an Anschlägen (28 bzw. 26) anliegen, von denen einer der Tragsäule (2) und der andere der Standsäule (1) zugeordnet ist.
8. Traggestell nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag an der Standsäule (1) von einer Anschlagplatte (26) gebildet ist.
9. Traggestell nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (26) von der offenen Seite eines die Standsäule (1) bildenden C-Profiles aus in seitliche Ausnehmungen (27) der im Bereich der offenen Seite aufeinanderzuweisenden Schenkel (1a, 1b) des C- Profiles eingesetzt und am C-Profil befestigt ist.
10. Traggestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Anschlagplatte (26) die Kolbenstange (25) der Gasfeder (22) aufsitzt.
11. Traggestell nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag an der Tragsäule (2) von dem Schaft (28) einer diese am oberen Ende durchquerenden Schraube (29) gebildet ist.
12. Traggestell nach Anspruch 9 für einen Zweisäulentisch, dadurch gekennzeichnet, daß die offenen Seiten der C-Profile aufeinanderzugerichtet sind und daß die aufeinanderzuweisenden Schenkel (1a, 1b) des C-Profiles mit Aussparungen (14) zum formschlüssigen Positionieren eines Quersteges (13) versehen sind, der Umlenkrollen (15, 16) für Synchronisier-Seilzüge (18, 21) aufweist.
13. Traggestell nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Quersteg (13) als geschlossenes Rohr mit Rechteckquerschnitt ausgeführt ist.
14. Traggestell nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die lichte Weite des Quersteges (13) in der zu den Drehachsen der Umlenkrollen (15, 16) senkrechten Richtung in etwa dem Durchmesser der Umlenkrollen (15, 16) entspricht.
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1996
- 1996-07-04 DE DE29624377U patent/DE29624377U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
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| NL2021684B1 (en) * | 2018-09-24 | 2020-05-07 | Koninklijke Ahrend B V | A height adjustable desk or table |
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