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DE29623325U1 - Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten - Google Patents

Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten

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DE29623325U1
DE29623325U1 DE29623325U DE29623325U DE29623325U1 DE 29623325 U1 DE29623325 U1 DE 29623325U1 DE 29623325 U DE29623325 U DE 29623325U DE 29623325 U DE29623325 U DE 29623325U DE 29623325 U1 DE29623325 U1 DE 29623325U1
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DE29623325U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F23/00Devices for treating the surfaces of sheets, webs, or other articles in connection with printing
    • B41F23/04Devices for treating the surfaces of sheets, webs, or other articles in connection with printing by heat drying, by cooling, by applying powders
    • B41F23/06Powdering devices, e.g. for preventing set-off

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

DR. ULRICH OSTERTAG DR. REINHARD OSTERTAG
EIBENWEG 10 D-70597 STUTTGART TEL.+49-71 1-766845 FAX +49-711-7655701
Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten
Anmelder: Hans Platsch
Kupferstr. 4 0
70565 Stuttgart
Anwaltsakte: 5728.3
AUN210-104
Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten
!"■[&Tgr;
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
Derartige Einrichtungen umfassen eine Düsenanordnung, die innerhalb einer Druckmaschine über der Förderebene angeordnet ist, in welcher die Druckprodukte fliegend von von Endlosförderen getragenen Greifern bewegt werden. Bei diesen bekannten Bestäubungseinrichtungen erfolgt das Bestäuben der Druckprodukte unter nicht exakt konstanten Bedingungen.
Durch die vorliegende Erfindung soll daher eine Bestäubungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 0 1 so weitergebildet werden, daß die Druckprodukte in gleichbleibender Lage bezüglich der Düsenanordnung bestäubt werden.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine 5 Bestäubungseinrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Bei den erfindungsgemäßen Bestäubungseinrichtungen sind die Druckprodukte flächig auf der Umfangsflache eines 0 Förderzylinders angeordnet, welcher sie an der Düsenanordnung vorbeibewegt. Auf diese Weise hat man gleichbleibenden Abstand zwischen der Oberfläche der Druckprodukte und der Düsenanordnung, auch bei Änderungen der Fördergeschwindigkeit, sowie ein sehr zuverlässiges 5 Fördern der Druckprodukte in der Nachbarschaft der Puder
AUN210-121 - 2 -
· ♦
abgebenden Düsenanordnung.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 ist im Hinblick auf ein besonders sicheres Festlegen der Druckprodukte auf der Umfangswand des FörderZylinders von Vorteil. Dieses Festhalten kann auch besonders gut über die Größe des Unterdruckes gesteuert werden. Es läßt sich auch gleichermaßen gut für sehr unterschiedliche Substrate der Druckprodukte (Papier, Folien usw.) realisieren.
Dabei ist mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 gewährleistet, daß die Umfangswand des Förderzylinders zwar luftdurchlässig ist, jedoch keine Puderpartikel durch sie abgesaugt werden.
0 Auch eine Fixierung der Druckprodukte auf der Umfangswand des Förderzylinders, wie sie im Anspruch 4 angegeben ist, sorgt für ein gutes und sicheres Positionieren der Druckprodukte auf dem Förderzylinder.
5 Gemäß Anspruch 5 kann man auf einfache Weise den Förderzylinder und damit die gesamte Bestäubungseinrichtung in die Fördereinrichtung einer Druckmaschine integrieren.
Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 wird erreicht, daß sich auf dem Förderzylinder keine Puderschicht aus dem von der Düsenanordnung abgegebenen Pudernebel aufbaut.
Bei einer Bestäubungseinrichtung gemäß Anspruch 7 erfolgt das Reinigen des Förderzylinders ohne mechanische Be-
rührung der Zylinderoberfläche.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 bringt den Vorteil, daß von der Düsenanordnung abgegebener Puder nicht in abgelegene Maschinenbereiche gelangt.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen: 10
Figur 1: eine seitliche schematische, teilweise geschnittene Ansicht des Auslaufendes einer Druckmaschine, in welchem eine Bestäubungseinrichtung angeordnet ist; und Figuren
2-4: ähnliche Ansichten wie Figur 1, in welchen
abgewandelte Anordnungen der Bestäubungseinrichtung unter Weglassung einiger Einzelheiten wiedergegeben sind.
20
In Figur 1 ist mit 10 eine seitliche Rahmenplatte bezeichnet, die das auslaufseitige Ende einer Druckmaschine darstellt. Eine zur Rahmenplatte 10 parallele zweite seitliche Rahmenplatte ist über der Zeichenebene von Figur 1 zu denken. In den Rahmenplatten 10 sind Kettenräder 12 gelagert, über welche eine Förderkette 14 läuft. Auf dieser sind in regelmäßigen Abständen Greifer 16 angebracht, die jeweils einen bedruckten Druckbogen 18 von einer in der Zeichnung nicht wiedergegebenen letzten Farbstation an Trocknern 20, 22, 24 vorbeibewegen.
Die gesamte Anordnung ist symmetrisch zu einer Längsmittelebene der Druckmaschine, welche mit der Zeichenebene zusammenfällt.
Tangential zum auslaufseitigen Kettenrad 14 läuft die Oberfläche eines FörderZylinders 28, der ebenfalls in den Seitenplatten 10 gelagert ist. Der Förderzylinder 28 läuft mit einer der Geschwindigkeit der Förderketten 16 entsprechenden Umfangsgeschwindigkeit entgegen dem Uhrzeigersinne um. Um etwas mehr als 90 zur Übergabestelle zwischen den Förderketten 16 und dem Förderzylinder 28 in Drehrichtung versetzt laufen tangential zum Förderzylinder 28 weitere Kettenräder 30, über welche Förderketten 32 laufen. Diese sind auslaufseitig auf Kettenrädern 34 geführt. Die Förderketten 32 tragen wieder Greifer 18 und laufen synchron zum Förderzylinder 2 8 und damit zu den Förderketten 16, so daß die Druckbogen 2 insgesamt gleichförmig auf einem im wesentlichen stetigen Weg gefördert werden.
In dem zwischen den Kettenrädern 14 und 3 0 liegenden Raum ist über dem Förderzylinder 28 ein Saugkasten 3 6 0 angeordnet, dessen dem Förderzylinder 28 zugewandter Rand unter kleinem Abstand parallel über der Zylinderoberfläche läuft. Im Inneren des Saugkastens 3 6 verlaufen in der Nähe der vorderen und hinteren Wand Blasleitungen 37, die mit dem Ausgang eines Verdichters 3 8 verbunden sind und beim offenen, dem Förderzylinder 28 benachbarten Ende des Saugkastens enden.
Im Inneren des Saugkastens 36 ist ferner eine Puderdüsenleiste 40 parallel zur Achse des Förderzylinders 28 angeordnet. Sie hat zur Zylinderoberfläche weisende Abgabeöffnungen für Pudernebelkegel 42.
Das Innere des Saugkastens 36 ist ferner über eine Leitung 44 mit einem Sauggebläse 4 6 verbunden. 35
Unterhalb des Förderzylinders 28 ist ein weiterer Saugkasten 48 angeordnet, der ebenfalls mit dem Sauggebläse 46 verbunden ist. In seinem Inneren ist eine Blasdüsenleiste 50 angeordnet, welche mit dem Ausgang eines Verdichters 52 verbunden ist.
Der Förderzylinder 28 hat eine aus porösem Material
hergestellte Umfangswand, und sein Inneres steht über
eine in der Zylinderachse herausgeführte, in der Zeichnung nicht wiedergegebene Saugleitung ebenfalls mit dem Sauggebläse 46 in Verbindung.
Die Poren des Wandmateriales sind offen und haben kleineren Durchmesser als die aufgestäubten Puderpartikel.
Stromauf des Kettenrades 14 ist eine auf hohem positivem Potential stehende Elektrode 54 angeordnet, welche sich quer über die Bahn der Druckbogen 20 erstreckt und deren Oberfläche elektrostatisch auflädt. Eine weitere Elektrode 56 ist stromab der Kettenräder 3 0 angeordnet und erstreckt sich ebenfalls quer über die Bahn der Druckbogen. Durch die von dieser Elektrode bewerkstelligte Ionisierung
werden die Druckbogen wieder entladen.
Die oben beschriebene Bestäubungseinrichtung arbeitet
folgendermaßen:
Beim Vorbeilaufen an der Elektrode 54 werden die Druckbogen 2 0 elektrostatisch aufgeladen. Am Übergabepunkt
zwischen den Förderketten 16 und dem Förderzylinder 28
öffnen die Greifer 18 und die Druckbogen 2 0 werden infolge ihrer elektrostatischen Aufladung und infolge der Unterdruckbeaufschlagung des Inneren des Förderzylinders 28
vom Förderzylinder 28 übernommen und dort gegen die
Außenfläche der Umfangswand gelegt. Die so flatterfrei
-G-
und sicher auf dem Förderzylinder 28 liegenden Druckbogen 20 laufen unter der Puderdüsenleiste 40 vorbei und werden durch die Pudernebelkegel 42 bestäubt. Am durch die Kettenräder 30 und den Förderzylinder 28 vorgegebenen Ablaufpunkt werden die Druckbogen von den Greifern 18 übernommen, die von den Förderketten 32 getragen sind und an der Elektrode 56 vorbeibewegt, wodurch die Druckbogen wieder entladen werden. Die Druckbogen 20 werden dann in der Zeichnung nach links bis über einen Ablageplatz für die fertigen Druckerzeugnisse gefördert, wo die Greifer 33 geöffnet werden.
Von dem in der Zeichnung untenliegenden Abschnitt der Oberfläche des Förderzylinders wird etwa mitgetragener Puder durch aus der Blasdüsenleiste 50 austretende Luftstrahlen abgeblasen und über die Leitung 44 abgesaugt. Die im Saugkasten 36 aufgrund der Blasleitungen 37 und der Unterdruckbeaufschlagung unterhaltene Luftströmung verhindert ein seitliches Austreten von Puderpartikeln aus 0 dem die Düsenleiste 4 0 umgebenden Saugkasten weitgehend.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 2 bis 4 sind Komponenten, die obenstehend schon unter Bezugnahme auf Figur 1 erläutert wurden, wieder mit denselben Bezugs-5 zeichen versehen. Diese Komponenten brauchen daher nicht nochmals detailliert beschrieben zu werden.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 2 unterscheidet sich von dem nach Figur 1 dadurch, daß der Förderzylinder 0 28 nun kleineren Durchmesser hat und seine Achse im wesentlichen auf der Verbindungslinie der Achsen der Kettenräder 14 und 30 liegt. Diese Anordnung baut somit besonders kompakt. Die Puderdüsenleiste 40 ist direkt von der rechts gelegenen Wand des Saugkastens 36 5 getragen. Die Reinigung der vom Saugkasten 3 6 abliegen-
den Seite des Förderzylinders 28 ist in Figur 2 nur durch die Strömung der Luft andeutende Pfeile veranschaulicht. Eine Anordnung, wie sie in Figur 2 wiedergegeben ist, eignet sich für den Einbau in Druckmaschinen mit Lackturm.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 3 ähnelt weitgehend demjenigen nach Figur 2, nur sind zusätzlich wieder Elektroden 54, 56 vorgesehen, um die Druckbogen vor dem Aufführen auf den Förderzylinder 28 aufzuladen, bzw. hinter dem Förderzylinder 28 zu entladen. Zusätzlich sind im Inneren des Saugkastens 36 Elektroden 58, 60 vorgesehen, die dazu dienen, den Puder elektrostatisch aufzuladen. Die hiefür benötigte Spannung kann z.B. im Bereich von 1 kV bis 100 kV liegen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Figur 4 ist die Bestäubungseinrichtung dem Zylinder des letzten Druckwerks einer Akzidenz-Druckmaschine ohne Lackturm zugeordnet. Der Förderzylinder 28 übernimmt hier also zugleich auch die Rolle eines Druckzylinders. Bei 62 ist schematisch ein Pudernebelgenerator 62 dargestellt, welcher ein Puder/ Trägergasgemisch erzeugt, mit welchem die Puderdüsenleiste 40 beaufschlagt ist.
Den oben genannten Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß die Druckbogen im Bereich der Puderdüsenleiste 40 flächig und fest auf einer Unterlage, nämlich einem Umfangsabschnitt des Förderzylinders 28 festgelegt sind.
0 Man hat somit einen gleichbleibenden Abstand zwischen der zu bestäubenden Färb- oder Lackschicht, keine dynamische Wechselwirkung zwischen den Druckbogen und den Pudernebelkegeln, wie sie bei nur durch Greifer geführten Druckbogen durch Flattern der letzteren erhalten wird, und ferner kann man auch den das Entweichen von
Puder in die Druckmaschine verhindernden Saugkasten 36, welcher die Puderdüsenleiste 4 0 umgibt, bis in unmittelbare Nachbarschaft der Oberfläche des FörderZylinders ziehen, so daß die Pudernebel-Leckströme drastisch vermindert sind, denn bei herkömmlichen Bestäubungseinrichtungen, bei welchen das Vorbeibewegen der Druckbogen an der Puderdüsenleiste 40 durch Greifer erfolgt, muß ein das Hindurchlaufen der Greifer gewährleistender großer Abstand zwischen Saugkasten und Bewegungsebene der Druckbogen eingehalten werden.

Claims (9)

PrtBEtsprüche 05
1. Einrichtung zum Bestäuben von Druckprodukten (20), mit einer einen Pudernebel (42) abgebenden Düsenanordnung (40) und mit einer Fördereinrichtung, durch welche die Druckprodukte (20) vor der Düsenanordnung
(40) vorbeibewegt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung einen Förderzylinder (28) aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderzylinder (28) eine luftdurchlässige Umfangswand aufweist und sein Inneres mit einer Unterdruckquelle (46) in Verbindung steht.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangswand des Förderzylinders (28) aus einem offenporigen Material hergestellt ist, dessen Poren kleiner als der Durchmesser der Puderpartikel sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderzylinder (28) potentialfrei gelagert ist und stromauf des Förderzylinders (28) eine Einrichtung (54) zum elektrostatischen Aufladen der Druckprodukte (20) angeordnet ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß auf den Förderzylinder (28) ein Zuführförderer (12-16) zuläuft und an einer in Winkelrichtung von der zwischen Zuführförderer (12-16) und Förderzylinder (28) vorgegebenen Aufgabestelle auf den Förderzylinder versetzten Ablaufstelle vom Förder-
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zylinder (28) ein Abführförderer (30-34) für die Druckprodukte (20) wegläuft.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Förderzylinder (28) in dem außerhalb des durch Aufgabestelle und Ablaufstelle vorgegebenen Förderbereiches liegenden Umfangsbereich eine Reinigungseinrichtung (48, 50) zugeordnet ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungseinrichtung eine Blasdüsenanordnung (50) und einen diese umgebenden Saugkasten (48) umfaßt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Düsenanordnung (40) von einem Saugkasten (36) umgeben ist, dessen Ränder unter kleinem Abstand über der Umfangsflache des Förderzylinders (28) liegen.
20
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Förderzylinder (28) der letzte Druckzylinder einer Druckmaschine ist.
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