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Die Erfindung betrifft eine Bogendruckmaschine mit Aufladungseinrichtung am Gegendruckzylinder und Entladungseinrichtung.
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In Bogenoffsetdruckmaschinen werden Bogen in einer Kontaktzone zwischen einem Übertragungszylinder und einem Gegendruckzylinder mit Beschichtungsmittel versehen, beispielsweise mit Druckfarbe. Es sind auch andere Beschichtungswerke bekannt, beispielsweise Flexobeschichtungswerke, bei denen die Bogen direkt mit einem Formzylinder und einem Gegendruckzylinder zusammenwirken. Diese werden beispielweise als Druckwerke oder als Lackwerke eingesetzt. Je nach Eigenschaften des Beschichtungsmittels und der Bogen kann es beispielsweise sein, dass die Bogen dabei an dem Übertragungszylinder oder dem Formzylinder anhaften. Während eine Bewegung der Bogenvorderkante maßgeblich durch die Greifer des Gegendruckzylinders bestimmt ist, kann sich der Bogen im hinteren Bereich dadurch stark dehnen und/oder vom Gegendruckzylinder lösen. Sobald die Hinterkante des jeweiligen Bogens die Kontaktzone verlässt, kann es zu einer abrupten Entspannungsbewegung dieses Bogens kommen. Dabei kann die Hinterkante des Bogens sogar zeitweise ihre Soll-Position auf dem Zylinderumfang überholen. Dies kann den weiteren Bogentransport negativ beeinflussen. Insbesondere ist es jedoch problematisch, wenn ein Inspektionssystem angeordnet ist, an dem die Bogen auf dem Gegendruckzylinder befindlich vorbei transportiert werden, um inspiziert zu werden. Durch die Dehnung und die abrupte Veränderung der Bogenlage wird eine Auswertung insbesondere im hinteren Bereich des jeweiligen Bogens erschwert oder unmöglich.
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Durch die
DE 10 2008 001 165 A1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, bei der eine Mantelfläche eines Zylinders elektrostatisch aufgeladen wird und danach ein Bogen auf diese Mantelfläche aufgelegt wird. Im Anschluss erfolgt ein Bedrucken und eine Inspektion auf diesem Zylinder. Nach einer Übergabestelle an einen Transferter ist eine von außen wirkende Entladeeinrichtung angeordnet.
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Durch die
DE 10 2019 118 565 A1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, die im Bereich von Bogenleitblechen Entladeeinrichtungen aufweist.
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Durch die
EP 2 574 463 B1 ist eine Bogendruckmaschine bekannt, bei der auf einem Zylinder liegende Bogen zunächst elektrostatisch aufgeladen, dann mittels Tintenstrahldruckkopf bedruckt und danach auf demselben Zylinder liegend entladen werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bogendruckmaschine mit Aufladungseinrichtung am Gegendruckzylinder und Entladungseinrichtung zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Einer Bogendruckmaschine, die beispielsweise als Bogenrotationsdruckmaschine ausgebildet ist, ist bevorzugt ein für einen Transport von Bogen vorgesehener Transportweg zugeordnet. Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest ein zuführendes Bogentransportmittel auf, beispielsweise zumindest einen insbesondere als Zylinder und/oder Gegendruckzylinder ausgebildeten Rotationstransportkörper, insbesondere zum Transport von Bogen. Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest ein abführendes Bogentransportmittel auf, das mit dem zuführenden Bogentransportmittel eine von dem zuführenden Bogentransportmittel weg führende Übergabestelle bildet. Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine zumindest eine insbesondere erste Aufladungseinrichtung zum elektrostatischen Aufladen von Bogen, insbesondere zum Fixieren von Bogen an dem Zylinder bzw. Gegendruckzylinder auf, die bevorzugt zumindest eine insbesondere auf eine Mantelfläche des Zylinders bzw. Gegendruckzylinders ausgerichtete und/oder ausrichtbare, insbesondere erste Aufladungselektrodeneinheit aufweist. Das abführende Bogentransportmittel weist bevorzugt zumindest ein Greifersystem auf. Bevorzugt weist ein vorgesehener Bewegungspfad des zumindest einen Greifersystems des abführenden Bogentransportmittels abschnittsweise zumindest im Bereich der Übergabestelle die Form eines Kreisbogens um eine insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordnete Rotationsachse auf. Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest eine insbesondere erste Entladungseinrichtung zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen auf, die weiter bevorzugt zumindest eine insbesondere erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit aufweist.
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Die zumindest eine Entladungseinrichtung ist beispielsweise als innere Entladungseinrichtung zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen ausgebildet. Bevorzugt ist ein insbesondere erster Abstand dieser zumindest einen insbesondere ersten und/oder inneren Entladeelektrodeneinheit von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordneten Rotationsachse kleiner, als ein insbesondere zweiter Abstand der Übergabestelle von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordneten Rotationsachse. Es ergibt sich der Vorteil, dass eine Entladung einer Bogenoberseite erreicht werden kann. Zudem ergibt sich im Zusammenhang mit der Aufladungselektrodeneinheit der Vorteil, dass diese Entladungseinrichtung auf diejenige Seite der Bogen einwirken kann, auf die zuvor die Aufladungseinrichtung eingewirkt hat. Insbesondere erlaubt dies eine Entladung in einem Bereich, in dem die Bogen nicht auf einer insbesondere geerdeten Fläche aufliegen, die die Feldlinien des elektrischen Feldes beeinflussen und die Ladungsträger an den Bogen binden würde. Dadurch wird verhindert, dass eine Erzeugung und/oder ein Transport von durch die Entladungseinrichtung gebildeten Ionen gestört werden könnte, wie es sich ergibt, wenn die Feldlinien des elektrischen Feldes durch geerdete Bauteile abgelenkt werden. Geerdete Bauteile selbst sind wegen üblicherweise vorhandener Partikel wie Abrieb oder Staub nicht zur Entladung geeignet. Alternativ oder zusätzlich ist zumindest eine Entladungseinrichtung angeordnet, die als äußere, beispielsweise zweite Entladungseinrichtung zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen ausgebildet ist und deren zumindest eine zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit einen insbesondere dritten Abstand von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordneten Rotationsachse aufweist, der größer ist, als der insbesondere zweite Abstand der Übergabestelle von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordneten Rotationsachse. Eine äußere Entladeeinrichtung erlaubt eine Entladung von einer anderen Bogenseite aus und somit gegebenenfalls eine beidseitige und damit besonders effektive Entladung.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass die Bogendruckmaschine zumindest ein Beschichtungswerk aufweist und dass das zuführende Bogentransportmittel als Gegendruckzylinder dieses Beschichtungswerks ausgebildet ist und dass das zumindest eine Beschichtungswerk zumindest einen mit dem Gegendruckzylinder eine Kontaktzone bildenden weiteren Zylinder aufweist.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass das abführende Bogentransportmittel als Kettenfördersystem insbesondere zum Fördern von Bogen ausgebildet ist und dass durch das Kettenfördersystem ein Kettenabschnitt genannter Abschnitt eines für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs festgelegt ist und weiter bevorzugt dass die zumindest eine insbesondere erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit der zumindest einen ersten Entladungseinrichtung dazu angeordnet ist, im Kettenabschnitt auf Bogen einzuwirken. Bevorzugt ist die zumindest eine insbesondere zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit der zumindest einen insbesondere zweiten und/oder äußeren Entladungseinrichtung dazu angeordnet, im Kettenabschnitt auf Bogen einzuwirken. Dann kann in vorteilhafter Weise ein ausreichend großer Abstand der ersten und/oder inneren Entladeelektrodeneinheit bzw. der zweiten und/oder äußeren Entladeelektrodeneinheit von geerdeten Bauteilen erreicht werden. Solche Abstände betragen beispielsweise zumindest 10 mm, bevorzugt zumindest 15 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt 25 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 30 mm. Bevorzugt ist dieses Kettenfördersystem einer Bogenauslage der Bogendruckmaschine zugeordnet. Dann erfolgt eine Entladung möglichst direkt vor einem Stapelvorgang und ein ordnungsgemäßes Stapeln ohne ungewolltes Haften durch elektrostatische Kräfte wird ermöglicht.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass eine insbesondere erste Ladungskernzone ein der zumindest einen insbesondere ersten Aufladungselektrodeneinheit nächster Bereich einer einen Zylinderballen des Gegendruckzylinders einhüllenden Zylindermantelfläche ist und weiter bevorzugt dass die Ladungskernzone in Rotationsrichtung des Gegendruckzylinders gesehen nach der Kontaktzone und vor der von dem Gegendruckzylinder weg führenden Übergabestelle angeordnet ist. Bevorzugt ist die insbesondere erste Ladungskernzone entlang des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs vor einem der insbesondere ersten Entladeelektrodeneinheit nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet. Somit können die Bogen an einer optimierten Stelle elektrostatisch aufgeladen werden.
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Bevorzugt ist die erste Entladeelektrodeneinheit dazu angeordnet, von einer ersten Seite des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs aus auf eine erste Hauptfläche von Bogen einzuwirken. Weiter bevorzugt ist die erste Entladeelektrodeneinheit zumindest zeitweise zum Einwirken auf die erste Hauptfläche von Bogen auf diese erste Hauptfläche von Bogen ausgerichtet angeordnet. Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine zumindest eine zweite, insbesondere äußere Entladungseinrichtung zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen auf, die zumindest eine zweite, insbesondere äußere Entladeelektrodeneinheit aufweist. Die zweite Entladeelektrodeneinheit ist bevorzugt dazu angeordnet, von einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite dieses Transportwegs aus auf eine der ersten Hauptfläche gegenüberliegende zweite Hauptfläche von Bogen einzuwirken. Bevorzugt ist die zweite Entladeelektrodeneinheit zumindest zeitweise zum Einwirken auf die zweite Hauptfläche von Bogen auf diese zweite Hauptfläche von Bogen ausgerichtet angeordnet. Bevorzugt ist ein der insbesondere ersten Entladeelektrodeneinheit nächster Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs nach der von dem Zylinder weg führenden Übergabestelle angeordnet. Bevorzugt ist ein der ersten Entladeelektrodeneinheit nächster Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs vor einem der zweiten Entladeelektrodeneinheit nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet. Damit kann die erste Entladeelektrodeneinheit entlang des vorgesehenen Transportwegs relativ weit vorne angeordnet werden, was zu einem vorteilhaft frühen Beginn der Entladung der Bogen führt. Die zweite Entladeelektrodeneinheit kann dann ebenfalls entsprechend relativ weit vorn angeordnet werden. Eventuell nach dem Einwirken der Entladeelektrodeneinheiten noch vorhandene Restladung hat dadurch mehr Zeit, sich noch auf dem Weg zur Bogenablage über die Atmosphäre abzubauen.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass die Bogendruckmaschine zumindest eine zweite, insbesondere äußere Entladungseinrichtung zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen aufweist, die zumindest eine insbesondere zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit aufweist. Bevorzugt ist ein insbesondere dritter Abstand der zumindest einen Entladeelektrodeneinheit der zweiten und/oder äußeren Entladungseinrichtung von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordnete Rotationsachse größer, als der insbesondere zweite Abstand der Übergabestelle von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel zugeordneten Rotationsachse. Bevorzugt ist ein der zweiten Entladeelektrodeneinheit nächster Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs nach der von dem Zylinder weg führenden Übergabestelle angeordnet.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit näher an der Übergabestelle angeordnet ist als die zumindest eine zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit der zumindest einen zweiten bzw. äußeren Entladungseinrichtung. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass ein der zumindest einen insbesondere ersten Aufladungselektrodeneinheit nächster Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs vor einem der insbesondere ersten Entladeelektrodeneinheit nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet ist und/oder dass ein der zumindest einen insbesondere ersten Aufladungselektrodeneinheit nächster Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs vor einem der zweiten Entladeelektrodeneinheit nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet ist und/oder dass der der ersten Entladeelektrodeneinheit nächste Bereich des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs vor dem der zweiten Entladeelektrodeneinheit nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet ist
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass dem Beschichtungswerk zumindest ein Inspektionssystem zugeordnet ist, das eine auf eine dem Gegendruckzylinder zugeordnete Inspektionszone ausgerichtet angeordnete Kamera aufweist und dass die Inspektionszone in Rotationsrichtung des Gegendruckzylinders gesehen nach der Kontaktzone und vor der von dem Gegendruckzylinder weg führenden Übergabestelle angeordnet ist. Dies erlaubt eine besonders präzise Lage der Bogen während ihrer Inspektion. Bevorzugt ist die Ladungskernzone in Rotationsrichtung des Gegendruckzylinders gesehen vor der Inspektionszone angeordnet. Im Zusammenhang mit der zumindest einen Entladungseinrichtung ergibt sich der Vorteil, Bogen präzise inspizieren und dennoch präzise stapeln zu können, weil ein ungewolltes Aneinanderhaften in fehlerhafter Lage vermieden wird.
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Bevorzugt ist das zuführende Bogentransportmittel über zumindest eine Erdungseinrichtung geerdet angeordnet. Dies erlaubt eine besonders effektive Aufladung.
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In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Bogendruckmaschine bevorzugt dadurch aus, dass entlang des für den Transport von Bogen vorgesehenen Transportwegs nach der Übergabestelle zumindest eine Bogenleiteinrichtung mit zumindest einem Bogenleitelement angeordnet ist. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite und/oder äußere Entladungselektrodeneinheit an diesem zumindest einen Bogenleitelement angeordnet.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Bogenverarbeitungsmaschine;
- 2 eine schematische Darstellung eines Bogenanlegers und einer Bogenanlage;
- 3 eine schematische Darstellung eines Unterbaumoduls eines Druckwerks;
- 4 eine schematische Darstellung eines Oberbaumoduls eines Druckwerks;
- 5 eine schematische Darstellung eines Lackwerks;
- 6 eine schematische Darstellung einer Wendeeinrichtung;
- 7 eine schematische Darstellung einer Bogenauslage;
- 8 eine schematische Darstellung eines Teils eines Beschichtungswerks mit Aufladungseinrichtungen und nachgeordnetem Bogenleitelement sowie Entladungseinrichtungen;
- 9 eine schematische Darstellung einer ersten Aufladungseinrichtung gemäß 8;
- 10 eine schematische Darstellung eines Zylinders mit Erdungseinrichtung;
- 11 eine schematische Darstellung einer Aufladungseinrichtung mit einer Elektrodeneinheit in ihrer Arbeitslage;
- 12 eine schematische Darstellung einer Aufladungseinrichtung mit einer Elektrodeneinheit in ihrer Abstelllage;
- 13 eine schematische Darstellung einer zweiten Aufladungseinrichtung gemäß 8;
- 14 eine schematische Darstellung eines vergrößerten Ausschnitts gemäß 8, wobei Einflussbereiche der Entladungseinrichtungen angedeutet sind;
- 15 eine schematische Darstellung eines vergrößerten Ausschnitts gemäß 14;
- 16 eine schematische Darstellung eines Bogenleitbleches mit Kammfingern und äußerer Entladeeinrichtung.
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Eine bogenförmiges Substrat B verarbeitende Maschine, z. B. Bogenverarbeitungsmaschine, umfasst zumindest eine beispielsweise als Bogenanleger 01 bezeichnete Substratzufuhreinrichtung 01, eine beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 und eine beispielsweise als Bogenauslage 08 bezeichnete Substratabgabeeinrichtung 08. Zwischen der Substratzufuhreinrichtung 01 und der Substratabgabeeinrichtung 08 sind ein oder mehrere, auch als Werke bezeichnete Bearbeitungsstufen 05; 06; 07 angeordnet, die beispielsweise als Druckwerk 05, 06, Lackwerk 07, Trockenwerk, Kalandrierwerk oder Folientransferwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sind. Im Fall der Ausbildung der Bogenverarbeitungsmaschine als Druckmaschine, insbesondere Bogendruckmaschine bzw. Bogenrotationsdruckmaschine, ist mindestens eines der Werke durch ein Druckwerk 05, 06, insbesondere Offsetdruckwerk 05, 06 gebildet, dem vorzugsweise ein oder mehrere Lackwerke 07 nachgeordnet sind. Im Fall mehrerer Druckwerke 05, 06 kann auch die Anordnung eines oder mehrerer Lackwerke 07 zwischen den Druckwerken 05, 06 vorgesehen sein.
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Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates B, insbesondere eines Bedruckstoffes B, speziell des Bogens B grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat B, also auch tafel- oder ggf. plattenförmig vorliegende Substrate B, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat B bzw. der Bogen B ist hier bevorzugt aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich auch durch Bogen B, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe oder Metall gebildet sein.
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Nachfolgend werden einzelne Bestandteile einer Bogenverarbeitungsmaschine anhand einer Bogendruckmaschine näher beschrieben.
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Beispielsweise ist in 2 eine als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01 mit einer beispielsweise als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 und mit einem durch beispielsweise einen Bogenstapel 09 gebildeten Bedruckstoffgebinde 09 dargestellt, der auf einer Aufnahmeeinrichtung 10 angeordnet ist, z. B. auf einer Stapelplatte 10 aufgesetzt. Die Stapelplatte 10 ist mit Transportmitteln 11 verbunden, welche sicherstellen, dass die Oberseite des Bogenstapels 09 in einer definierten Position gehalten wird.
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Die bevorzugt als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01 umfasst vorzugsweise Bogenvereinzelungsorgane 12 und Bogentransportorgane 13. Die Bogenvereinzelungsorgane 12 sind beispielsweise als Trennsauger 12 und die Bogentransportorgane 13 beispielsweise als Transportsauger 13 ausgebildet und sind vorzugsweise gemeinsam von einer Trenneinrichtung 14 umfasst, z. B. in einem sog. Bogentrenner 14 aufgenommen. Ein Antrieb des Bogentrenners 14 ist so gestaltet, dass die Trennsauger 12 eine vorwiegend vertikale Bewegung und die Transportsauger 13 eine in oder entgegen einer Bogentransportrichtung 15 vorwiegend horizontale Bewegung ausführen. Dabei sind in einer Ausführungsform für die Trennsauger 12 und die Transportsauger 13 jeweils Einzelantriebe vorgesehen. Unter Einzelantrieben werden hier ansteuerbare Antriebe verstanden, die einem oder einer Gruppe von Arbeitsorganen (Bogenvereinzelungsorgane 12 und/oder Bogentransportorgane 13) zu deren Antrieb zugeordnet sind, insbesondere zu deren Antrieb unabhängig vom Antrieb (vorzugsweise aller) anderer Arbeitsorgane oder Gruppen von Arbeitsorganen, insbesondere ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer, einzeln oder ebenfalls in einer oder mehreren Gruppen angetriebener Arbeitsorgane gekoppelt zu sein.
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Bogen B des Bogenstapels 09 sind an Anschlagelementen 16 insbesondere mit der Bogenvorderkante an Anschlagflächen von Vorderanschlägen 16 positioniert. Eine Bogenklappe 17 kann im oberen Bereich des Bogenstapels 09 eine in etwa senkrechte Fortsetzung der Anschlagflächen der Vorderanschläge 16 bilden. Die Bogenklappe 17 steht beispielsweise über eine Klappenwelle 18, mit der sie drehfest verbunden ist, in Antriebsverbindung mit einem Antrieb, vorzugsweise einem Einzelantrieb. Die Bogenklappe 17 kann damit aus der eine geradlinige Fortsetzung der Anschlagflächen bildenden Position geschwenkt werden und so in eine die Führung der Bogen B zu dem nachgeordneten Bändertisch 02 unterstützende Lage verbracht werden. An der Rückseite des Bogenstapels 09 sind vorzugsweise Blaseinrichtungen, z. B. sog. Bläser, zum Vorlockern der im oberen Bereich des Bogenstapels 09 liegenden Bogen B und zum Ausbilden eines die Bogen B während des Förderns in Bogentransportrichtung 15 tragenden Luftpolsters positioniert. Dazu können auch seitlich des Bogenstapels 09 weitere Blaseinrichtungen bzw. Bläser und/oder Leitbleche vorgesehen sein.
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Um beim sog. „Wechsel“ des Bogenstapels 09, d. h. dem Nachladen der Substratzufuhreinrichtung 01 mit neuen Substratbogen B, insbesondere einem neuen Bedruckstoffgebinde 09, das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, ist der Bogenanleger 01 mit einer hier nicht dargestellten Nonstop-Einrichtung ausgerüstet. Diese Nonstop-Einrichtung verfügt insbesondere über einen in den Stapelbereich der Druckmaschine einfahrbaren, an einer Einschubeinheit angeordneten Hilfsstapelträger, der insbesondere als Rechen, Rollo oder Platte ausgebildet ist. Der Hilfsstapelträger übernimmt den auf einer Transportunterlage 76, insbesondere einer Palette 76 ruhenden Reststapel und hebt diesen vorzugsweise kontinuierlich an, um ein störungsfreies Vereinzeln und Abtransportieren des jeweils obersten Bogens B des Reststapels zu sichern. In dieser Zeit wird der neue, auf einer weiteren Palette 76 angeordnete Stapel eingefahren und nachfolgend der Reststapel mit dem neuen Stapel vereinigt.
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Der dem Bogenstapel 09 nachgeordnete Bändertisch 02 ist im Ausführungsbeispiel als Saugbändertisch 02 ausgebildet. Er umfasst vorzugsweise zwei Walzen 20; 21, beispielsweise eine Antriebswalze 20 und eine Umlenkwalze 21, zwischen denen eine z. B. ein- oder mehrteilige Förderfläche 22; 23 vorgesehen sein kann, welche beispielsweise durch ein ein- oder mehrteiliges Tischblech 22 oder durch einen das Tischblech 22 ausbildenden Saugkasten 23 gebildet ist. Die Antriebswalze 20 und die Umlenkwalze 21 sind von mindestens einem Transportband 24 umschlungen, welches beim Saugbändertisch 02 als Saugband 24 ausgebildet ist. Das Band wird z. B. mit Hilfe einer Spannwalze 77 gespannt und bevorzugt durch einen beispielsweise an der Antriebswalze 20 angreifenden Bandeinzelantrieb innerhalb eines Arbeitstaktes einem Geschwindigkeitsprofil folgend angetrieben. Mit der Antriebswalze 20 korrespondieren hier Taktrollen 25, die innerhalb eines Arbeitstaktes gegen die Antriebswalze 20 gesteuert werden.
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Die beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 umfasst vorzugsweise einen Anlegtisch 26, dem eine Kontrolleinrichtung zugeordnet ist. Der Anlegtisch 26 kann als Anlegblech 26 ausgeführt sein. An den Anlegtisch 26 und damit in die Bahn der Bogen B werden im Arbeitstakt z. B. als so genannte Vordermarken 27 bezeichnete Anschläge 27, insbesondere Vorderanschläge 27, geführt. An diesen Vordermarken 27 werden die Bogen B mit ihrer Vorderkante angelegt und ausgerichtet. Den Vordermarken 27 ist ein Bogenbeschleunigungsmittel 04 nachgeordnet, welches insbesondere als Schwinggreifer 04 ausgebildet ist, welches die nach der Vorderkante sowie gegebenenfalls nach einer Seitenkante ausgerichteten Bogen B einer als Anlegtrommel 29 ausgebildeten Transfertrommel 29 zuführt, die die von der Förderstrecke 02 her kommenden Bogen B an einen Druckzylinder 34 des nachfolgenden Druckwerks 05 übergibt.
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In einer anderen Ausführung wird insbesondere die Lage des Bogens B auf dem Anlegtisch 26 messtechnisch erfasst. Der Bogen B wird dann in seiner Bewegung an den Schwinggreifer 04 übergeben. Vorzugsweise während der Bewegung des Schwinggreifers 04 wird dann der Bogen B in seine korrekte Lage verbracht und ausgerichtet an die Anlegtrommel 29 übergeben.
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Die Werke 05; 06, insbesondere Druckwerke 05; 06 weisen beispielsweise einen jeweiligen, beispielsweise als Unterbaumodul 31 ausgebildeten Unterbau 31 auf. Von den Druckwerken 05, 06 sind in 3 nur die auch als Gegendruckzylinder 34 bezeichneten Druckzylinder 34, 36 und die das Druckbild übertragenden Übertragungszylinder 33 gezeichnet, die mit den Druckzylindern 34, 36 auch als Druckstellen 55 oder Druckspalt 55 bezeichnete Druckzonen 55 bilden. Die Übertragungszylinder 33 werden auch als Gummizylinder 33 oder Gummituchzylinder 33 bezeichnet. Die Druckzylinder 34, 36 weisen bevorzugt eine bis auf wenigstens einen axial verlaufenden Zylinderkanal 56 durchgehende Zylindermanteloberfläche auf. Im Zylinderkanal 56 ist vorzugsweise ein Greifersystem 57 zur Übernahme und Übergabe von Bogen B im Greiferschluss angeordnet. Doppeltgroße Druckzylinder 33 weisen demnach zwei in jeweils einem Zylinderkanal 56 angeordnete Greifersysteme 57 auf. Zwischen den Druckzylindern 34, 36 ist in der Regel eine als Übergabetrommel 35 ausgebildete Transfertrommel 35 mit konzentrisch zur Drehachse angeordneten und gekrümmten Bogentragelementen 58, z. B. sogenannten Trommelkappen 58, angeordnet. Alternativ kann die Übergabetrommel 35 auch ohne Trommelkappen 58 als sogenannter Transferter 35 ausgebildet sein. Für die Übernahme der Bogen B vom vorgeordneten Druckzylinder 34 und zur Übergabe an den nachgeordneten Druckzylinder 36 weisen die Übergabetrommeln 35 vorzugsweise Greifersysteme 59 auf. Während des Bogentransportes auf den Trommelkappen 58 der Übergabetrommel 35 können die Bogen B insbesondere von einer unter der Übergabetrommel 35 angeordneten Luftpolsterführung 60 gestützt und so auf die Trommelkappen 58 glatt aufgelegt werden. Die zwischen den Druckzylindern 34 angeordneten Übergabetrommeln 35, Transfertrommeln 35 oder Transferter 35 können einfachgroß oder mehrfachgroß ausgeführt sein, sind aber bevorzugt auch doppeltgroß ausgeführt. Einfachgroße Zylinder können einen Bogen B und zweifachgroße Zylinder können zwei Bogen B umfangsseitig aufnehmen.
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Die Werke 05; 06, insbesondere Druckwerke 05; 06 weisen beispielsweise im Bereich eines sog. Druckwerksoberbaus 30 einen insbesondere als Formzylinder 32, z. B. als Plattenzylinder 32, ausgeführten Druckwerkszylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch einen insbesondere als Übertragungszylinder 33, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführten Druckwerkszylinder 32 auf. Des Weiteren weist das jeweilige Druckwerk 05, 06 z. B. im Bereich eines sog. Druckwerkunterbaus 31 einen als Druckzylinder 34 bzw. Gegendruckzylinder 34 ausgebildeten Druckwerkszylinder 34 und eine auch als Übergabetrommel 35 bezeichnete Transfertrommel 35 auf.
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Die Druckwerke 05, 06 sind, wie z. B. auch am schematisch dargestellten Aufbau der Druckwerke 05, 06 in den Figuren erkennbar, vorzugsweise modular aufgebaut, insbesondere derart, dass der Druckwerksoberbau 30 durch ein erstes Modul 30, z. B. ein sog. Oberbaumodul 30, und der Druckwerksunterbau 31 durch ein zweites Modul 31, z. B. ein sogenanntes Unterbaumodul 31, gebildet ist. In der modularen Ausführung umfasst das Oberbaumodul 30 hierbei beispielsweise den Formzylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch den Übertragungszylinder 33. Das Unterbaumodul 31 weist insbesondere den Druckzylinder 34 und z. B. die Transfertrommel 35 auf. Als „modular“ bzw. Modul kann in diesem Zusammenhang eine Baueinheit verstanden sein, welche mit ihren Hauptbestandteilen oder zumindest deren Anschlusselemente bereits in einem Gestell vormontiert als Ganzes in die Maschine einzubringen und ggf. wieder zu demontieren ist, wobei das Gestell als ein vom übrigen Maschinengestell lösbares Gestell ausgebildet ist.
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Für den Fall der modularen Ausführung verläuft die horizontale Teilung zwischen Oberbaumodul 30 und Unterbaumodul 31 vorzugsweise zwischen dem Übertragungszylinder 33 und dem Druckzylinder 34. Die vertikale Trennfläche zwischen den Unterbaumodulen 31 bzw. zwischen den Druckwerken 05, 06 wird in Bogentransportrichtung 15 gesehen vorwiegend zwischen der Übergabetrommel 35 des Druckwerks 05 und dem Druckzylinder 36 des nachfolgenden Druckwerks 06 gelegt.
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Der oben genannte, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführte Übertragungszylinder 33 kann mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 38 zum Halten und/oder Spannen eines Gummituchs aufweisen. Beispielsweise kann ein als Klemm- und/oder Spannkanal 37 bezeichneter Kanal 37, in dem die Klemm- und/oder Spannorgane 38, insbesondere zum Aufspannen eines Gummituchs angeordnet, sind, vorgesehen sein.
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Dem Übertragungszylinder 33 ist bzgl. der Richtung des effektiven Farbstromes der z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildete Formzylinder 32 vorgeordnet, der z. B. ebenfalls mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 40 zum Halten und/oder Spannen einer Druckform aufweist. Der Plattenzylinder 32 kann einen auch als Klemm- und/oder Spannkanal 39 bezeichneten Kanal 39 aufweisen, in welchem sich z. B. mindestens eine Spann- und/oder Klemmeinrichtung 40 zum Aufspannen einer Druckplatte auf die Mantelfläche des Plattenzylinders 32 befindet.
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Dem Druckwerk 05, 06 kann im Bereich des Druckwerksoberbaus 30 bzw. Oberbaumoduls 30 eine automatische oder halbautomatische Plattenwechseleinrichtung 41 zugeordnet sein.
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Zum Einfärben der z. B. als Druckplatte ausgebildeten Druckform ist mindestens ein Farbwerk 42 vorgesehen. Das Farbwerk 42 kann als Kurzfarbwerk 42, als Heberfarbwerk 42, als Filmfarbwerk 42 oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Im Fall der hier bevorzugten Ausbildung als Heberfarbwerk 42 umfasst das Farbwerk 42 mindestens einen Farbvorrat 43, der beispielsweise als Rakel oder Farbkasten 43 ausgebildet sein kann, mindestens eine durch den Farbvorrat 43 einzufärbende, beispielsweise als Duktor- oder bevorzugt als Farbkastenwalze 44 ausgebildete Farbaufnahmewalze 44, eine oder mehrere weitere Farbwerkwalzen 45 und bevorzugt eine zwischen der als Farbkastenwalze 44 ausgebildeten Farbaufnahmewalze 44 und einer ersten Farbwerkwalze 46 pendelnde Heberwalze 47, z. B. einen sog. Farbheber 47. Die Farbwerkwalzen 45 unterscheiden sich in beispielsweise zwangsangetriebene Farbreibwalzen 48 (in 4 schraffiert gezeichnet) und in Farbwerkwalzen 49, die z. B. lediglich durch Friktion von den Farbreibwalzen 48 angetrieben werden. Zum Aufbringen der von der durch die Farbwerkwalzen 45 aufbereiteten Farbe auf die Druckplatte sind im Ausführungsbeispiel vorzugsweise vier Farbauftragswalzen 50 vorgesehen.
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In der im Betrieb vorliegenden Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ist den Farbauftragswalzen 50 optional eine Feuchtauftragswalze 52 vorgeordnet. Diese ist einem Feuchtwerk 51 zugeordnet, das zum Aufbringen von Feuchtflüssigkeit auf die Oberfläche der Druckplatte bestimmt ist. Zwischen einer in Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ersten Farbauftragswalze 50 und der Feuchtauftragswalze 52 kann eine bevorzugt schaltbare Brückenwalze 54 vorgesehen sein. Dadurch ist funktionell eine Verbindung zwischen dem Feuchtwerk 51 und Farbwerk 42 möglich. Für den Fall der schaltbaren Ausführung erlaubt dies mehrere Betriebsarten zum Optimieren der Feuchtflüssigkeitszufuhr.
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Die Bogendruckmaschine kann eine Wendeeinrichtung 78 zum Wenden der zu bedruckenden Bogen B enthalten. Die Wendeeinrichtung 78 ist bevorzugt zwischen den Druckwerken 05, 06 der Maschine, insbesondere zwischen den Druckzylindern 34, angeordnet. Diese Wendeeinrichtung 78 ist vorzugsweise so konfiguriert, dass diese vom Schöndruck in den Widerdruck umgestellt werden kann, so dass die Maschine entweder in der Betriebsart Schöndruck oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck arbeitet. Unter dem Widerdruck ist zu verstehen, dass ein Bogen B nach dem Bedrucken durch eine Anzahl von Druckwerken 05, 06 gewendet wird, um mit den nachfolgenden Druckwerken 05, 06 dessen Rückseite zu bedrucken.
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Die Wendung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip der Hinterkantenwendung (siehe z. B. 6). Die Wendeeinrichtung 78 kann beispielsweise als Drei-Trommel-Wendung oder als Ein-Trommel-Wendung ausgebildet sein. In der Drei-Trommel-Wendung sind drei Bogenführungszylinder 79, 80, 81 angeordnet. In Bogentransportrichtung 15 ist dabei beispielsweise eine einfachgroße oder doppeltgroße Übergabetrommel 79, eine vorzugsweise doppeltgroße Speichertrommel 80 und eine vorzugsweise einfachgroße Wendetrommel 81 angeordnet. Ein einfachgroßer Zylinder kann dabei einen Bogen B maximalen Formates umfangsseitig aufnehmen. Ein einfachgroßer Zylinder weist so bezogen auf den Durchmesser des z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildeten Formzylinders 32 den gleichen, ein doppeltgroßer Zylinder einen doppelt großen Durchmesser auf.
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Die Wendetrommel 81 ist insbesondere mit einem Wendegreifersystem 82 und die Speichertrommel 80 ist dann mit je mindestens einem Bogenhaltesystemen 83 pro bogentragender Mantelfläche ausgestattet. Die Bogenhaltesysteme 83 sind vorzugsweis als Greifersystem 83 für die Bogenvorderkante ausgebildet. Vorzugsweise sind auch Fixierelemente für den hinteren Bereich eines Bogens B vorgesehen, die vorzugsweise als Saugersysteme 84 ausgebildet sind. Die Saugersysteme 84 sind vorzugsweise mit verstellbaren hinteren Mantelsegmenten verbunden und in Umfangsrichtung relativ gegenüber den Greifersystemen 83 an vorderen Mantelsegmenten verstellbar, so dass Bogen B vom max. bis min. Format in der Betriebsart Schöndruck und/oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck im vorderen und hinteren Bereich auf der Speichertrommel 80 gehalten werden können. Unterhalb von Speichertrommel 80 und/oder Wendetrommel 81 sind Bogenführungselemente zur Führung der Bogen B anordenbar. Weiterbildend ist der Wendeeinrichtung 78 eine Leitrakel zum Führen des Bogens B zwischen der Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 zugeordnet.
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Dem letzten Druckwerk 06 ist z. B. ein Lackwerk 07 nachgeordnet. Wie beispielsweise in den Zeichnungen dargestellt, ist ein als Druckzylinder 61 bzw. Gegendruckzylinder 34 ausgebildeter Zylinder im Unterbau 31, z. B. innerhalb eines Unterbaumoduls 31, angeordnet. Der Gegendruckzylinder 61 ist bevorzugt den Gegendruckzylindern 34, 36 der Druckwerke 05, 06 baugleich.
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Der Bereich eines z. B. als Oberbaumodul 62 ausgebildeten Lackwerkoberbaus 62 des Lackwerkes 07 unterscheidet sich von den Druckwerksoberbauten 30 bzw. Oberbaumodulen 30 der Druckwerke 05, 06. Innerhalb dieses Lackwerkoberbaus 62 ist ein z. B. als Lackformzylinder 63 ausgebildeter Lackwerkszylinder 63 angeordnet, auf dem über ein Befestigungssystem 64, z. B. ein Klemm- und/oder Spannsystem 64, ein z. B. als Lacktuch oder Lackplatte ausgebildetes Übertragungsmittel befestigt, z. B. aufgespannt, ist. Zum Auftragen des Lacks auf das beispielsweise in Art eines Gummituches ausgebildete Lacktuch bzw. auf die Lackplatte wird ein hier bevorzugt als Kammerrakelsystem 65 ausgebildetes Auftragsystem 65, umfassend vorzugsweise eine eine Näpfchenstruktur auf der Mantelfläche umfassende Farbwerkwalze 66, insbesondere Rasterwalze 66, und eine Kammerrakel 67 angewendet. Die Kammerrakel 67 enthält hier zwei mit der Rasterwalze 66 zusammenwirkende Rakeln.
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Stromabwärts des letzten Druckwerks 05, 06 oder, falls vorgesehen nach dem Lackwerk 07, ist vorzugsweise eine Trockenstrecke vorgesehen. Zur Bildung der Trockenstrecke sind im Bedruckstoffweg zwischen dem letzten als Druck- oder Lackwerk 05, 06, 07 ausgebildeten Werk 05, 06, 07 und einem z. B. durch einen Auslagestapel 71 gebildeten Produktgebinde 71 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 angeordnet. Bevorzugt sind in der Bogenauslage 08 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 ober- und/oder unterhalb des Bogenweges angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Weg zwischen dem letzten Lack- oder Druckwerk 05, 06, 07 und der Bogenauslage 08 insbesondere durch Zwischenschaltung eines Trockenwerks verlängerbar, um so Raum für die Anordnung weiterer Trockeneinrichtungen 68 zu gewinnen. Bei Bedarf kann auch eine Zwischentrocknung in der Maschine durch den Zylindern zugeordnete Trockeneinrichtungen 68 erfolgen. Diese Zwischentrocknung kann auch durch ein in der Maschine angeordnetes Trockenwerk erfolgen.
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Die Bogenauslage 08 einer bogenverarbeitenden Maschine, hier insbesondere einer Bogendruckmaschine, speziell einer Bogenoffsetrotationsdruckmaschine, enthält ein einem Bogenführungssystem, hier als Bogenführungszylinder, speziell Druckzylinder 34, nachgeordnetes Bogenfördersystem, welches insbesondere als Kettenfördersystem 69 ausgebildet ist. Das Bogenfördersystem enthält über Antriebs- und Umlenkmittel bewegte Zugmittel, die Greifeinrichtungen zur Bogenförderung antreiben. Die Greifeinrichtungen weisen Fixierorgane zur Übernahme und Fixierung der Bogen B auf. Als Fixierorgane können insbesondere Klemm- und/oder Sauggreifer zum Greifen der Bogenkanten eingesetzt werden. In nicht dargestellten Weiterbildungen sind zusätzliche Greifeinrichtungen für die Bogenhinterkanten vorgesehen.
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Das hier als Kettenfördersystem 69 ausgebildete Bogenfördersystem enthält über Kettenräder 72 gelegte und von diesen angetriebene, in seitlich angeordneten nicht dargestellten Führungsschienen geführte Ketten 73, an denen Greiferwagen 70 zum Transport der Bogen B angeordnet sind. Die Kettenräder 72 sind beispielsweise um eine Rotationsachse 129 rotierbar angeordnet. Beispielsweise sind sie dazu mit einer Kettenradwelle verbunden. Von den Greiferwagen 70 werden die Bogen B in Bogentransportrichtung 15 zu dem auf beispielsweise einer Palette 76 oder einer anders gearteten Transportunterlage gelagerten Auslagestapel 71 gefördert. Die Greiferwagen 70 enthalten vorzugsweise jeweilige Greiferysteme 109, insbesondere Vorderkantenklemmgreifer, die mit Greiferauflagen zusammenwirkende Greiferfinger aufweisen, welche beabstandet zueinander auf einer Greiferwelle angeordnet und von dieser steuerbar sind.
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Für einen sicheren Transport der von den Greiferwagen 70 gehaltenen Bogen B ist zumindest in der Bogenauslage 08 eine Bogenleiteinrichtung 127 vorgesehen. Beispielsweise ist in diesem Bereich zumindest eine Trockeneinrichtung 68 angeordnet. Die Bogenleiteinrichtung 127 weist zumindest ein den Greiferwagen 70 zugewandtes Bogenleitelement 128 oder Bogenleitblech 128 auf, das bevorzugt mit Blasluftdüsen versehen ist und sich über die Maschinenbreite erstreckt. Bevorzugt sind mehrere solcher Bogenleitbleche 128 angeordnet. Unter dem Bogenleitblech 128 sind beispielsweise Blaskästen 139 angeordnet, über welche die Blasluftdüsen mit Blasluft versorgt werden, sodass zwischen dem Bogenleitblech 128 und den von den Greiferwagen 70 transportierten Bogen B ein Tragluftpolster ausgebildet wird. Um eine Erwärmung des zumindest einen Bogenleitblechs 128 im Bereich der zumindest einen Trockeneinrichtung 68 regeln zu können, kann ein Kühlmittelkreislauf integriert sein. Um das Zusammenkleben der Bogen B auf dem Auslagestapel 71 zu vermeiden, ist im Bereich der Bogenauslage 08 vorzugsweise eine nicht weiter bezeichnete Trennmittelauftrageinrichtung, insbesondere eine Pudereinrichtung, bevorzugt kombiniert mit einer Einrichtung zum Absaugen des Puders, vorgesehen.
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Vor dem Auslagestapel 71 ist eine nicht weiter bezeichnete Bremseinrichtung zur Verzögerung der von den Greiferwagen 70 freigegebenen Bogen B angeordnet. Die Bremseinrichtung kann rotierende Saugringe und/oder umlaufende Saugbänder enthalten oder als Nachgreifersystem ausgebildet sein. Die von der Bremseinrichtung verzögerten Bogen B legen sich an Vorderanschlägen an und werden so ausgerichtet auf dem Auslagestapel 71 abgelegt. Der Auslagestapel 71 wird vorzugsweise von einem Stapelhubantrieb um die jeweils abgelegte Bogenstärke abgesenkt, so dass die Stapeloberfläche ein stets annähernd konstantes Niveau einnimmt.
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Um beim Wechsel der z. B. als Paletten 76 ausgeführten Transportunterlagen 76 das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, kann die Bogenauslage 08 mit einer nicht dargestellten Nonstop-Einrichtung ausgerüstet sein. Diese umfasst vorwiegend einen Hilfsstapelträger, beispielsweise in Form eines aufrollbaren Lattentischs, insbesondere auch als Rollo bezeichnet. Das Rollo weist beweglich miteinander verbundene Stäbe auf. In seiner Ruhelage ist es vor dem Auslagestapel 71 aufgerollt angeordnet und wird zum Stapelwechsel bei laufender Bogendruckmaschine in Bogentransportrichtung 15 zwischen zwei Bogen B in eine parallel zur Oberfläche des Auslagestapels 71 liegende Arbeitsstellung abgerollt. In dieser Lage über dem Auslagestapel 71 nimmt dieser Lattentisch vorübergehend die ankommenden Bogen B auf, so dass sich ein Hilfsstapel bildet. Der Hauptstapel kann inzwischen herausgenommen und durch eine neue Transportunterlage 76, insbesondere eine Palette 76 ersetzt werden. Am Ende des Stapelwechselvorganges wird das Rollo in seine Ruhelage zurückgezogen und der Hilfsstapel dabei auf der neuen Palette 76 abgelegt.
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Der Bogendruckmaschine ist mindestens ein nicht dargestellter Antriebsmotor zugeordnet. In einer ersten Ausführungsform ist dieser mindestens eine Antriebsmotor z. B. als ein Hauptmotor ausgebildet und treibt z. B. einen geschlossenen Räderzug an, der einen Antriebsverbund bildet. Der Antriebsverbund umfasst dabei insbesondere die Druckzylinder 34, 36, die Übergabetrommeln 35, die Übertragungszylinder 33, die Plattenzylinder 32 und die Farbwerke 42.
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Einzelne funktionelle Einheiten der Bogendruckmaschine, wie zum Beispiel der Substratzufuhreinrichtung 01, speziell der Bogenanleger 01, die Farbaufnahmewalze 44 und/oder ggf. vorgesehene Feuchtwerke 51, können vorzugsweise durch separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben der anderen funktionellen Einheiten und dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund, angetrieben werden bzw. sein. In einer die erste Ausführungsform weiterbildenden Ausführung werden zumindest die Plattenzylinder 32 aus dem Antriebsverbund ausgegliedert und durch lediglich dem jeweiligen Plattenzylinder 32 zugeordnete separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu den Antrieben der anderen Plattenzylinder 32 und zu dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund und zu Antrieben anderer funktioneller Einheiten wie beispielsweise der Substratzufuhreinrichtung 01, der Farbkastenwalzen 44 und/oder der Feuchtwerke 51, rotatorisch bewegt. Die Einzelantriebe der Plattenzylinder 32 können insbesondere durch sog. Direktantriebe gebildet sein, wobei unter dem Direktantrieb ein o. g. Einzelantrieb verstanden wird, bei dem der Antriebsmotor bzw. dessen Rotor, bevorzugt ohne dazwischenliegende Getriebeelemente, direkt oder ggf. über eine Kupplung in zueinander koaxialer Anordnung mit der Antriebswelle, insbesondere dem Zapfen, des Plattenzylinders 32 verbunden ist. Der Antriebsmotor wird vorzugsweise so ausgelegt, dass auf die Zwischenschaltung eines Getriebes verzichtet werden kann. Dabei wird die Umfangsgeschwindigkeit der Plattenzylinder 32 der Umfangsgeschwindigkeit der mit den Plattenzylindern 32 zusammenwirkenden Zylindern angepasst. Gemäß einer anderen Ausführungsform weisen mehrere der Werke, bevorzugt jedes der Werke einen eigenen, den Antriebsverbund des betreffenden Werkes antreibenden Antriebsmotor auf, jedoch ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer Werke gekoppelt zu sein.
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Die Bogen B werden in dem z. B. als Bogenstapel 09 ausgebildeten Bedruckstoffgebinde 09 bereitgestellt. Durch den Bogentrenner 14 wird der oberste Bogen B des Bogenstapels 09 erfasst und der weiteren Verarbeitung zugeführt. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Die Bogenvereinzelungsorgane 12 werden gegen die Oberseite des Bogenstapels 09 geführt, erfassen den jeweils obersten Bogen B und heben diesen vom darunter liegenden Bogen B ab, indem sie in ihre Ausgangslage zurückbewegt werden. Die Bläser unterblasen den von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltenen Bogen B und trennen diesen so vollflächig vom darunter liegenden Bogen B. Der von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltene und vollflächig getrennte Bogen B wird von den Bogentransportorganen 13 erfasst und von den Bogenvereinzelungsorganen 12 freigegeben. Die Bogentransportorgane 13 fördern den erfassten Bogen B in Bogentransportrichtung 15, wobei mit Beginn des Bogentransports die Bogenklappe 17 nach unten geschwenkt werden kann, so dass der Bogen B mit der Bogenvorderkante zur z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 transportiert werden kann. Die Taktrollen 25 sind anfänglich von der Antriebswalze 20 abgehoben und setzen auf den jeweiligen Bogen B auf, wenn dieser sich im Spalt zwischen den Taktrollen 25 und der Antriebswalze 20 befindet. Anschließend wird der jeweilige Bogen B von den Bogentransportorganen 13 freigegeben. Die von den Bogentransportorganen 13 in Bogentransportrichtung 15 geförderten Bogen B werden unter Einhaltung eines vorgegebenen Schuppenabstandes auf der z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 positioniert und von diesem bzw. dieser im Arbeitstakt der Bogendruckmaschine gegen die Vordermarken 27 geführt und können nachfolgend durch die beispielsweise als Schwinggreifer 04 ausgebildeten Bogenbeschleunigungsmittel 04 abgezogen werden.
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Die Greifer z. B. des Schwinggreifers 04 übergeben den Bogen B an die Greifer der Anlegtrommel 29, durch die der Bogen B an das Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 des ersten Druckwerks 05 übergeben wird.
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Der nunmehr auf dem Druckzylinder 34 befindliche Bogen B wird durch das Farbwerk 42 über den Formzylinder 32 und in Ausführung als Offsetdruckwerk über den Übertragungszylinder 33 eingefärbt. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Die im z. B. im als Farbkasten 43 ausgebildeten Farbvorrat 43 bevorratete Druckfarbe wird zonenweise dosiert auf die Farbaufnahmewalze 44, z. B. Farbkastenwalze 44, gebracht und bevorzugt von dem periodisch hin und her bewegten Farbheber 47 als Farbstreifen auf die z. B. als Farbreibwalze 48 ausgebildete erste Farbwerkwalze 46 abgelegt. Diese überträgt die Farbe über durch Friktion angetriebene Farbwerkwalzen 49 auf die Farbreibwalzen 48. Über weitere Farbwerkwalzen 45 wird die Farbe auf die Farbauftragswalzen 50 übertragen und gelangt dadurch auf die auf dem Formzylinder 32 aufgespannte Druckform, wobei in Drehrichtung des Formzylinders 32 gesehen vor dem Auftrag der Farbe durch die Farbauftragswalzen 50 der Auftrag von Feuchtflüssigkeit durch die Feuchtauftragswalze 52 erfolgen kann.
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Die auf der Druckform abgelegte Farbe wird motivgerecht auf den Übertragungszylinder 33 übertragen und von diesem auf den vom Druckzylinder 34 geführten Bogen B transferiert.
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Der Bogen B wird nunmehr vom ersten Druckwerk 05 auf das folgende Druckwerk 06 und ggf. nachfolgende weitere Druckwerke 05, 06 übertragen. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Der Bogen B wird von dem Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 an das Greifersystem 59 der Übergabetrommel 35 übergeben und so weiter durch die gesamte Bogendruckmaschine geführt. In den einzelnen Druckwerken 05, 06 wird dann über die betreffenden Übertragungszylinder 33 die Farbe auf den Bogen B aufgebracht.
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Auf dem Weg des Bogens B durch die Bogendruckmaschine kann, falls eine Wendeeinrichtung 78 vorhanden ist, der Bogen B auch gewendet und auf seiner Rückseite bedruckt werden. Die Wirkungsweise des im Ausführungsbeispiel beschriebenen Bogenhaltesystems in der Betriebsart Schön- und Widerdruck ist z. B. folgende:
- Der auf der Speichertrommel 80 liegende, im Schöndruck bedruckte Bogen B wird vom Bogenhaltesystem 83 im Bereich der Bogenvorderkante geführt und zusätzlich von einem als Sauggreifer des Saugersystems 84 ausgebildeten Bogenhaltesystem 84 im Bereich der Bogenhinterkante fixiert. Nachdem die Bogenvorderkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und der nachfolgenden Wendetrommel 81 passiert hat, wird sie vom Bogenhaltesystem 83 freigegeben. Während die Bogenhinterkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 passiert, wird sie vom Wendegreifersystem 82 der Wendetrommel 81 übernommen und vom Bogenhaltesystem 84 der Speichertrommel 80 freigegeben, so dass die Bogenhinterkante dann zur Bogenvorderkante wird.
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Nachdem der Bogen B die Druckwerke 05, 06 passiert hat, kann er in einem oder mehreren Lackwerken 07 durch den Lackformzylinder 63 mit einer Lackschicht versehen werden. Das Greifersystem 111 des Druckzylinders 61 übergibt dann den Bogen B an z. B. das Kettenfördersystem 69 der Bogenauslage 08.
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Die an der Vorderkante gegriffenen Bogen B werden von den Greiferwagen 70 nach der Übernahme vom Druckzylinder 61 und Durchlaufen eines Umlenkbereiches z. B. auf einer Bahn geführt, die nach oben weist. Dabei werden die Bogen B durch die vorgesehenen Trockeneinrichtungen 68 getrocknet und z. B. mit Puder belegt. Die Bogen B werden durch die Greiferwagen 70 bis in die Höhe des Auslagestapels 71 transportiert und dort auf diesen abgelegt.
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Die insbesondere als Bogenrotationsdruckmaschine ausgebildete Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest einen Rotationstransportkörper 34; 61 für einen Transport von Bogen B auf. Unter einem Rotationstransportkörper 34; 61 ist dabei insbesondere eine rotierbar angeordnete Einheit oder Baugruppe zu verstehen, die einem Transport von Bogen B dient, insbesondere um eine Rotationsachse des entsprechenden jeweiligen Rotationstransportkörpers 34; 61 herum. Beispielsweise stellt ein Gegendruckzylinder 34 eines Druckwerks 05; 06 und/oder ein Gegendruckzylinder 61 eines Lackwerks 07 einen jeweiligen solchen Rotationstransportkörper 34; 61 dar.
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Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest ein Beschichtungswerk 05; 06; 07 auf, das beispielsweise als Druckwerk 05; 06 oder als Lackwerk 07 ausgebildet ist. Das zumindest eine Beschichtungswerk 05; 06; 07 weist zumindest einen Gegendruckzylinder 34; 61 und zumindest einen mit dem Gegendruckzylinder 34; 61 eine Kontaktzone 55 bildenden weiteren Zylinder 33; 63 auf. Diese Kontaktzone 55 entspricht beispielsweise im Fall eines Druckwerks 05; 06 der Druckzone 55. Der zumindest eine mit dem Gegendruckzylinder 34; 61 die Kontaktzone 55 bildende weitere Zylinder 33; 63 ist beispielsweise im Fall eines Offsetdruckwerks 05; 06 als Übertragungszylinder 33 oder im Fall eines Lackwerks 07 als Lackformzylinder 63 ausgebildet.
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Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 zum elektrostatischen Aufladen von Bogen B auf, die insbesondere zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 aufweist. Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 zum Fixieren von Bogen B an einem insbesondere zuführenden Bogentransportmittel 34; 61 ausgebildet, beispielsweise zum Fixieren von Bogen B auf einem Zylinder 34; 61 und insbesondere auf einem Gegendruckzylinder 34; 61. Die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 ist bevorzugt auf eine Mantelfläche 87 des insbesondere zuführenden Bogentransportmittels 34; 61, beispielsweise des Zylinders 34; 61 bzw. Gegendruckzylinders 34; 61 ausgerichtet und/oder ausrichtbar. Beispielsweise weist die Bogendruckmaschine zumindest eine erste solche Aufladungseinrichtung 86 zum elektrostatischen Aufladen von Bogen B auf, die bevorzugt zumindest eine insbesondere erste Aufladungselektrodeneinheit 88 aufweist. Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine zumindest eine zweite solche Aufladungseinrichtung 102 zum elektrostatischen Aufladen von Bogen B auf, die bevorzugt zumindest eine insbesondere zweite Aufladungselektrodeneinheit 103 aufweist.
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Die Bogendruckmaschine weist also bevorzugt zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 zum elektrostatischen Fixieren von Bogen B an dem Rotationstransportkörper 34; 61 auf. Bevorzugt weist das insbesondere als Druckwerk 05; 06 oder Lackwerk 07 ausgebildete Beschichtungswerk 05; 06; 07 die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 zum elektrostatischen Fixieren von Bogen B an dem Gegendruckzylinder 34; 61 auf, die zumindest eine auf eine Mantelfläche 87 des Gegendruckzylinders 34; 61 ausgerichtete und/oder ausrichtbare Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 aufweist.
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Die erste Aufladungselektrodeneinheit 88 weist bevorzugt zumindest eine erste Aufladungselektrode 93 auf, gegebenenfalls mehrere. Die zweite Aufladungselektrodeneinheit 103 weist bevorzugt zumindest eine zweite Aufladungselektrode 104 auf, gegebenenfalls mehrere. Wenn im Folgenden Einzelheiten anhand eines als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildeten Rotationstransportkörpers 34; 61 bzw. Bogentransportmittels 34; 61 dargestellt werden, sind diese dennoch auf allgemeine Rotationstransportkörper 34; 61 bzw. Bogentransportmittel 34; 61 übertragbar, sofern sich daraus keine Widersprüche ergeben. Insbesondere ist also die Aufladungselektrodeneinheit 88; 104 allgemein auf eine Mantelfläche 87 eines Rotationstransportkörpers 34; 61 ausgerichtet und/oder ausrichtbar angeordnet und bevorzugt zwischen zumindest zwei Lagen bewegbar.
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Eine jeweilige Ladungskernzone 89; 106 ist bevorzugt ein der zumindest einen jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 104 nächster Bereich 89; 106 einer einen Zylinderballen 91 des insbesondere als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildeten Zylinders 34; 61 einhüllenden Zylindermantelfläche 92. Eine erste Ladungskernzone 89 ist dann ein der zumindest einen ersten Aufladungselektrodeneinheit 88 nächster Bereich 89 der den Zylinderballen 91 des Gegendruckzylinders 34; 61 einhüllenden Zylindermantelfläche 92. Die jeweilige Ladungskernzone 89; 106 ist in Rotationsrichtung R des Gegendruckzylinders 34; 61 gesehen bevorzugt nach der Kontaktzone 55 und/oder vor einer von dem insbesondere als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildeten Zylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 angeordnet. Die Übergabestelle 101 ist insbesondere der Ort, an dem ein Wechsel der zum Halten eines jeweiligen Bogens 02 wirksamen Greifer der beteiligten Bogentransportmittel 34; 35; 61; 69 stattfindet. Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt die zumindest eine zweite Aufladungseinrichtung 102 zum elektrostatischen Aufladen von Bogen B und insbesondere zum Fixieren von Bogen B an dem insbesondere als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildeten Zylinder 34; 61 auf. Die zumindest eine zweite Aufladungseinrichtung 102 weist bevorzugt die zumindest eine insbesondere auf die Mantelfläche 87 des insbesondere als Gegendruckzylinders 34; 61 ausgebildeten Zylinders 34; 61 ausgerichtete und/oder ausrichtbare zweite Aufladungselektrodeneinheit 103 auf. Eine zweite Ladungskernzone 106 ist dann ein der zumindest einen zweiten Aufladungselektrodeneinheit 103 nächster Bereich 106 der den Zylinderballen 91 des Gegendruckzylinders 34; 61 einhüllenden Zylindermantelfläche 92. Bevorzugt ist die zweite Ladungskernzone 106 in Rotationsrichtung R des Gegendruckzylinders 34; 61 gesehen nach der Kontaktzone 55 und vor der von dem Gegendruckzylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 und bevorzugt nach der ersten Ladungskernzone 89 angeordnet.
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Die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 kann somit die durch die Kontaktzone 55 transportierten Bogen B möglichst nahe an der Kontaktzone elektrostatisch aufladen und an dem Zylinderballen 91 des Gegendruckzylinders 34; 61 fixieren. Je näher an der Kontaktzone 55 diese Fixierung beginnt, umso kürzer ist derjenige Abschnitt des Bogens B, der noch nicht elektrostatisch fixiert ist, wenn das Ende des Bogens B den Kontaktbereich 55 verlässt und dadurch nicht mehr von beiden Zylindern 33; 34; 61; 63 gehalten wird. Beispielsweise dient die zumindest eine zweite Aufladungselektrodeneinheit 103 dazu, die durch die erste Aufladungselektrodeneinheit 88 erzeugte Fixierung zu verstärken oder zumindest teilweise zu erneuern bzw. aufrechtzuerhalten. Dies ist beispielsweise relevant, wenn Ladungsträger bei entsprechenden Bogen B durch die Bogen B hindurch über den Gegendruckzylinder 34; 61 abtransportiert werden können.
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Die jeweilige zumindest eine erste und/oder zweite Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 ist bevorzugt zwischen jeweils zumindest zwei Lagen bewegbar angeordnet. Eine der zumindest zwei Lagen ist eine Arbeitslage. Bevorzugt ist eine andere der zumindest zwei Lagen eine Abstelllage. Die Arbeitslage ist insbesondere eine solche Lage, die die jeweilige Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 in einem Druckbetrieb einnimmt und die dazu dient, ein Einwirken der jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 auf Bogen B zu ermöglichen. Die Abstelllage ist insbesondere eine solche Lage, die die jeweilige Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 einnimmt, um gewartet bzw. gereinigt zu werden und/oder um mehr Raum zwischen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 und Rotationstransportkörper 34; 61 bzw. Gegendruckzylinder 34; 61 zu schaffen. Die Abstelllage kann dabei einerseits einer Wartung und/oder Montage und/oder Reinigung der Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 oder von Teilen der Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 dienen. Die Abstelllage hat aber bevorzugt alternativ oder zusätzlich die Funktion, einen Abstand zwischen dem bevorzugt als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildeten Rotationstransportkörper 34; 61 einerseits und der zumindest einen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 andererseits zu vergrößern, insbesondere im Vergleich zu einer Situation, in der die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 in ihrer Arbeitslage angeordnet ist. Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungselektrode 93; 104 der zumindest einen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 bei in ihrer Abstelllage angeordneter Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 weiter von dem Rotationstransportkörper 34; 61 entfernt angeordnet als bei in ihrer Arbeitslage angeordneter Aufladungselektrodeneinheit 88; 103, beispielsweise zumindest eineinhalbmal so weit, weiter bevorzugt doppelt so weit und/oder zumindest 5 mm weiter, weiter bevorzugt zumindest 8 mm weiter.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 schwenkbar gelagert, insbesondere um eine jeweilige Elektrodenschwenkachse E und/oder ist die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 mittels einer Schwenkbewegung zwischen der Arbeitslage und der Abstelllage bewegbar ausgebildet. Die zumindest eine Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 weist bevorzugt eine jeweilige Wirkseite 107 auf, die bei in der Arbeitslage angeordneter Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 dem Rotationstransportkörper 34; 61 zugewandt angeordnet ist und die bei in der Abstelllage angeordneter Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 von dem Rotationstransportkörper 34; 61 abgewandt angeordnet ist. Beispielsweise ist die zumindest eine Aufladungselektrode 93; 104 in ein Gehäuse 119 der Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 eingefasst und bevorzugt nur aus einer Richtung von außen zugänglich. Diese Richtung legt dann die Wirkseite 107 fest. Die zumindest eine Aufladungselektrode 93; 104 weist bevorzugt Bereiche mit besonders kleinen Krümmungsradien an ihrer Oberfläche auf, die weiter bevorzugt als Nadeln 108 ausgebildet sind. Bevorzugt sind diese Nadeln 108 auf der Wirkseite 107 angeordnet. An diesen Bereichen, insbesondere Nadeln 108 ist eine entsprechende elektrische Feldstärke besonders hoch und erlaubt eine besonders effektive Aufladung der Bogen B.
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Die jeweilige Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 ist in ihrer Arbeitslage mit relativ wenig Abstand zum Gegendruckzylinder 34; 61 angeordnet. Falls Material zu großer Dicke mit dem Gegendruckzylinder 34; 61 mitgerissen wird, könnte dies die jeweilige Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 beschädigen, wenn diese an ihrem Ort bliebe. Die Stelleinrichtung 104 ist daher so ausgelegt, dass sie ein passives Ausweichen der jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 erlaubt.
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Bevorzugt weist insbesondere bei in ihrer Arbeitslage angeordneter erster Aufladungselektrodeneinheit 88 zumindest eine erste Aufladungselektrode 93 der zumindest einen ersten Aufladungselektrodeneinheit 88, beispielsweise mehrere und insbesondere alle ersten Aufladungselektroden 93 der zumindest einen ersten Aufladungselektrodeneinheit 88, einen minimalen ersten Abstand 94 von dem Gegendruckzylinder 34; 61 auf. Der minimale erste Abstand 94 beträgt bevorzugt zumindest 4 mm, weiter bevorzugt zumindest 5 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 7 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 9 mm. Insbesondere unabhängig davon beträgt der minimale erste Abstand bevorzugt höchstens 13 mm, weiter bevorzugt höchstens 12 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 11 mm. Bevorzugt weist insbesondere bei in ihrer Arbeitslage angeordneter erster Aufladungselektrodeneinheit 88 zumindest eine erste Aufladungselektrode 93 der zumindest einen ersten Aufladungselektrodeneinheit 88, beispielsweise mehrere und insbesondere alle ersten Aufladungselektroden 93 der zumindest einen ersten Aufladungselektrodeneinheit 88 einen minimalen zweiten Abstand 96 von dem weiteren Zylinder 33; 63 auf. Der minimale zweite Abstand 96 beträgt bevorzugt zumindest 4 mm, weiter bevorzugt zumindest 5 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 7 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 9 mm. Insbesondere unabhängig davon beträgt der minimale zweite Abstand bevorzugt höchstens 35 mm, weiter bevorzugt höchstens 30 mm, noch weiter bevorzugt höchstens 20 mm, noch weiter bevorzugt höchstens 15 mm und noch weiter bevorzugt höchstens 12 mm. Eine betriebsmäßig angelegte und/oder anlegbare Arbeitsspannung der Aufladungselektrodeneinheit 88 beträgt bevorzugt zumindest 2 kV, weiter bevorzugt zumindest 3 kV, noch weiter bevorzugt zumindest 5 kV und noch weiter bevorzugt zumindest 8 kV. Diese betriebsmäßig angelegte und/oder anlegbare Arbeitsspannung der Aufladungselektrodeneinheit 88 beträgt bevorzugt höchstens 20 kV, weiter bevorzugt höchstens 15kV, noch weiter bevorzugt höchstens 12 kV und noch weiter bevorzugt höchstens 11 kV. Diese Arbeitsspannungen sind bevorzugt Gleichspannungen. Hinsichtlich der Abstände und/oder Spannungen gilt analoges bevorzugt für die zumindest eine zweite Aufladungselektrodeneinheit 103 und deren zweite Aufladungselektroden 104.
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Bevorzugt ist das bevorzugt als Zylinder 34; 61 und insbesondere als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildete Bogentransportmittel 34; 61 bzw. Rotationstransportkörper 34; 61 über zumindest eine Erdungseinrichtung 113 und insbesondere über zumindest eine Kohlebürste 112 geerdet angeordnet. Die Erdungseinrichtung 113 weist beispielsweise einen um eine Schwenkachse 114 schwenkbar gelagerten Hebelarm 116 auf, der mittels eines Federelements 117 in einer Lage gehalten wird, in der die zumindest eine Kohlebürste 112 in Kontakt mit zumindest einem Schleifring 118 steht, der starr relativ zu dem Zylinderballen 91 angeordnet ist.
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Bevorzugt ist dem insbesondere als Druckwerk 05; 06 oder Lackwerk 07 ausgebildeten Beschichtungswerk 05; 06; 07 zumindest ein Inspektionssystem 97 zugeordnet, das eine insbesondere bezüglich seines Erfassungsbereichs auf eine dem Gegendruckzylinder 34; 61 zugeordnete Inspektionszone 98 ausgerichtet angeordnete Kamera 99 aufweist. Beispielsweise ist zusätzlich und/oder integriert eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet. Diese Inspektionszone 98 ist in Rotationsrichtung R des Gegendruckzylinders 34; 61 gesehen bevorzugt nach der Kontaktzone 55 und/oder vor der von dem Gegendruckzylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 angeordnet. Die Kamera 99 ist bevorzugt als hochauflösende Kamera 99 ausgebildete und bevorzugt Teil eines Systems zur Erfassung und/oder Regelung von Register und/oder Farbwerten und/oder Druckbildinhalten. Diese Kamera 99 ist beispielsweise in Transportrichtung nach einem letzten Druckwerk 06 und/oder nach einem letzten Lackwerk 07 angeordnet. Bevorzugt ist insbesondere bei in ihrer Arbeitslage angeordneter Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 die Ladungskernzone 89; 106 in Rotationsrichtung R des Gegendruckzylinders 34; 61 gesehen vor der Inspektionszone 98 und bevorzugt nach der Kontaktzone 55 angeordnet.
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Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt eine übergeordnete Maschinensteuerung auf. Beispielsweise sind mit dieser Maschinensteuerung solche Antriebe schaltungstechnisch verbunden, die eine Rotation zumindest des Gegendruckzylinders 34; 61 bewirken und/oder solche Antriebe, die ein Rotation zumindest eine Formzylinders 32 und/oder zumindest eines Lackformzylinders 63 bewirken. Beispielsweise ist diese übergeordnete Maschinensteuerung schaltungstechnisch mit einem Leitstand der Bogendruckmaschine verbunden. Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 104 schaltungstechnisch mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden. Beispielsweise weist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 104 einen jeweiligen Hochspannungsgenerator auf, der mit der zumindest einen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 und/oder der zumindest einen Aufladungselektrode 93; 104 verbunden angeordnet ist. Beispielsweise ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 schaltungstechnisch zumindest derart mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden, dass der Hochspannungsgenerator schaltungstechnisch mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden ist.
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Beispielsweise ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 derart angebunden, dass das Anlegen der Arbeitsspannung an der zumindest einen Aufladungselektrode 93; 104 frühestens mit einem Start eines Bogenlaufs beginnt und/oder spätestens mit dem Ende des Bogenlaufs endet. Das bedeutet insbesondere, dass die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 schaltungstechnisch derart mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden ist, dass die betriebsmäßig vorgesehene Arbeitsspannung nur bei aktiviertem Bogenlauf an der zumindest einen Aufladungselektrode 93; 104 anliegt. Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 schaltungstechnisch derart mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden, dass diese Aufladungseinrichtung 86; 102 betreffende Einstellungen über ein insbesondere als Maschinenleitstand oder berührungssensitive Anzeigeeinrichtung ausgebildetes Bedienelement der Bogendruckmaschine vorgenommen werden können.
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Bevorzugt ist zumindest ein jeweiliger Lagesensor 126 angeordnet. Dieser jeweilige Lagesensor 126 dient insbesondere dazu, zu überprüfen, ob sich die jeweilige Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 in ihrer Arbeitslage befindet oder nicht. Beispielsweise ist der zumindest eine Lagesensor 126 als Näherungsschalter 126 ausgebildet. Bevorzugt ist der zumindest eine Lagesensor 126 schaltungstechnisch mit der übergeordneten Maschinensteuerung verbunden. Detektiert der Lagesensor 126 bei aktiviertem Bogenlauf eine Ausweichbewegung der jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103, kann über die Maschinensteuerung ein Stoppen der Bogendruckmaschine veranlasst werden.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 einem Beschichtungswerk 05; 06; 07 zugeordnet, beispielsweise einem entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs letzten Beschichtungswerk 05; 06; 07. Bevorzugt weist also das entsprechende, beispielsweise letzte Beschichtungswerk 05; 06; 07 zumindest eine Aufladungseinrichtung 86; 102 zum elektrostatischen Fixieren von Bogen B an dem Gegendruckzylinder 34; 61 auf, die zumindest eine auf eine Mantelfläche 87 des Gegendruckzylinders 34; 61 ausgerichtete und/oder ausrichtbare Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 aufweist, insbesondere zumindest eine erste Aufladungselektrodeneinheit 88. Diese ist bevorzugt wie im Vorangegangenen und/oder im Folgenden beschrieben ausgebildet. Insbesondere ist bevorzugt die Ladungskernzone 89 in Rotationsrichtung R des Gegendruckzylinders 34; 61 gesehen nach der Kontaktzone 55 und vor der von dem Gegendruckzylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 angeordnet.
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Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen B auf. Beispielsweise ist zumindest eine erste Entladungseinrichtung 121 und zumindest eine zweite Entladungseinrichtung 122 angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine erste Entladungseinrichtung 121 entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs vor der zumindest einen zweiten Entladungseinrichtung 122 angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine erste Entladungseinrichtung 121 als innere Entladungseinrichtung 121 ausgebildet. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite Entladungseinrichtung 122 als äußere Entladungseinrichtung 122 ausgebildet. Die zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 weist zumindest eine Entladeelektrodeneinheit 123; 124 auf. Insbesondere weist die zumindest eine erste bzw. innere Entladungseinrichtung 121 zumindest eine insbesondere erste bzw. innere Entladeelektrodeneinheit 123 auf und/oder weist die zumindest eine zweite bzw. äußere Entladungseinrichtung 122 zumindest eine insbesondere zweite bzw. äußere Entladeelektrodeneinheit 124 auf.
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Die zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 dient beispielsweise dazu, an Bogen B anhaftende Ladungsträger von diesen Bogen B zu entfernen und/oder zu neutralisieren. Die zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 dient insbesondere dazu, mittels der zumindest einen Aufladungseinrichtung 86; 102 an Bogen B angeordnete Ladungsträger von diesen Bogen B wieder zu entfernen und/oder zu neutralisieren. Entsprechend ist bevorzugt ein der zumindest einen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 nächster Bereich des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs und/oder die erste und/oder die zweite Ladungskernzone 89; 106 entlang dieses Transportwegs vor einem der insbesondere ersten Entladeelektrodeneinheit 123 nächsten Bereich dieses Transportwegs und/oder vor einem der zweiten Entladeelektrodeneinheit 124 nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet. Bevorzugt ist der der ersten Entladeelektrodeneinheit 123 nächste Bereich des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs vor dem der zweiten Entladeelektrodeneinheit 124 nächsten Bereich dieses Transportwegs angeordnet.
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Die zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 wird bevorzugt mit Wechselspannung betrieben. Um einen optimierten Betrieb der zumindest einen Entladungseinrichtung 121; 122 zu gewährleisten, weist die jeweilige Entladeelektrodeneinheit 123; 124 und insbesondere deren jeweilige Entladungselektroden 136; 137 bevorzugt einen ausreichend großen Abstand von geerdeten Bauteilen auf. Bevorzugt weist die zumindest eine erste bzw. innere Entladungselektrodeneinheit 123 und/oder deren erste bzw. innere Entladungselektrode 136 von jeglichem geerdeten Bauteil insbesondere der Bogendruckmaschine einen Mindestabstand auf, der zumindest 10 mm beträgt, weiter bevorzugt zumindest 15 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt 25 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 30 mm. Bevorzugt weist die zumindest eine zweite bzw. äußere Entladungselektrodeneinheit 124 und/oder deren zweite bzw. äußere Entladungselektrode 137 von jeglichem geerdeten Bauteil insbesondere der Bogendruckmaschine einen Mindestabstand auf, der zumindest 10 mm beträgt, weiter bevorzugt zumindest 15 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt 25 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 30 mm.
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Beispielsweise ist entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs zwischen der jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 der zumindest einen Aufladungseinrichtung 86; 102 und der jeweiligen Entladungselektrodeneinheit 123; 124 der zumindest einen Entladungseinrichtung 121; 122 die zumindest eine Übergabestelle 101 angeordnet. Dann kann der Transport der Bogen B im Bereich der jeweiligen Aufladungselektrodeneinheit 88; 103 der zumindest einen Aufladungseinrichtung 86; 102 von einem geerdeten Bogentransportmittel 34; 61 vorgenommen werden und kann der Transport der Bogen B im Bereich der jeweiligen Entladungselektrodeneinheit 123; 124 der zumindest einen Entladungseinrichtung 121; 122 so durchgeführt werden, dass geerdete Bauteile einen ausreichend großen Abstand von der Entladungseinrichtung 121; 122 aufweisen. Insbesondere ist der der ersten Entladeelektrodeneinheit 123 nächste Bereich des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs nach der von dem Zylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 angeordnet. Bevorzugt ist der der zweiten Entladeelektrodeneinheit 124 nächste Bereich des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs entlang dieses Transportwegs nach der von dem Zylinder 34; 61 weg führenden Übergabestelle 101 angeordnet.
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Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt zumindest ein zuführendes Bogentransportmittel 34; 61 und zumindest ein abführendes Bogentransportmittel 35; 69 auf, das mit dem zuführenden Bogentransportmittel 34; 61 die von dem zuführenden Bogentransportmittel 34; 61 weg führende Übergabestelle 101 bildet, die insbesondere eine Übergabestelle 101 zur Übergabe von Bogen B von dem zuführendes Bogentransportmittel 34; 61 an das abführende Bogentransportmittel 35; 69 ist. Dieses zuführende Bogentransportmittel 34; 61 ist beispielsweise ein Zylinder 34; 61, insbesondere der zuvor beschriebene und bevorzugt als Gegendruckzylinder 34; 61 ausgebildete Zylinder 34; 61. Dieses abführende Bogentransportmittel 35; 69 ist beispielsweise als ein Kettenfördersystem 69 insbesondere zum Fördern von Bogen B ausgebildet, insbesondere als das Kettenfördersystem 69 der Bogenauslage 08. (Dies ist beispielhaft auch in 8 dargestellt.) Alternativ ist dieses abführende Bogentransportmittel 69; 35 eine Transfertrommel 35 und/oder Übergabetrommel 35 bzw. ein Transferter 35, beispielsweise wenn noch weitere Beschichtungswerke 05; 06; 07 folgen. Eine solche Transfertrommel 35 und/oder Übergabetrommel 35 bzw. ein solcher Transferter 35 ist bevorzugt um eine jeweilige Rotationsachse 131 rotierbar angeordnet. (Dies ist beispielhaft in 3 dargestellt, wobei zusätzlich zumindest eine in 3 nicht dargestellte entsprechende Aufladungseinrichtung und/oder zumindest eine in 3 nicht dargestellte Inspektionseinrichtung anordenbar ist.) Das zuführende Bogentransportmittel 34; 61 weist bevorzugt zumindest ein Greifersystem 57 auf, weiter bevorzugt in Umfangsrichtung zwei. Das abführende Bogentransportmittel 35; 69 weist bevorzugt zumindest ein Greifersystem 59; 109 auf, insbesondere zum Halten von Bogen B.
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Ein vorgesehener Bewegungspfad des zumindest einen Greifersystems 59; 109 des abführenden Bogentransportmittels 35; 69 weist bevorzugt abschnittsweise zumindest im Bereich der Übergabestelle 101 die Form eines Kreisbogens um eine insbesondere diesem abführenden Bogentransportmittel 35; 69 zugeordnete Rotationsachse 129; 131 auf. Dieser Bewegungspfad ist insbesondere zu unterscheiden von Bewegungen, die allein dem Öffnen und Schließen von Greifern dienen.
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Bevorzugt ist die zumindest eine erste Entladungseinrichtung 121 als innere Entladungseinrichtung 121 ausgebildet. Bevorzugt weist die Bogendruckmaschine und insbesondere deren bevorzugt erste Entladungseinrichtung 121 zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen B zumindest eine als innere Entladeelektrodeneinheit 123 ausgebildete erste Entladeelektrodeneinheit 123 auf. Dann ist ein insbesondere erster Abstand 132 dieser zumindest einen ersten Entladeelektrodeneinheit 123 von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel 35; 69 zugeordneten Rotationsachse 129; 131 kleiner, als ein insbesondere zweiter Abstand 133 der Übergabestelle 101 von dieser insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel 35; 69 zugeordneten Rotationsachse 129; 131. Bevorzugt ist durch das Kettenfördersystem 69 ein Kettenabschnitt des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs festgelegt. Die zumindest eine erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit 123 der zumindest einen ersten und/oder inneren Entladungseinrichtung 121 ist bevorzugt dazu angeordnet, im Kettenabschnitt auf Bogen B einzuwirken. Dieses Einwirken erfolgt bevorzugt nur in einem Teil des Kettenabschnitts.
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Bevorzugt ist zumindest das der Übergabestelle 101 vorausgehende Beschichtungswerk 05; 06; 07 als Beschichtungswerk 05; 06; 07 zum Auftragen von Beschichtungsmittel auf Bogen B von einer ersten Seite dieses Transportwegs aus ausgebildet und ist die zumindest eine erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit 123 dazu angeordnet, von dieser ersten Seite dieses Transportwegs aus auf Bogen B einzuwirken.
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Alternativ oder zusätzlich zu einer inneren Entladungseinrichtung 121 ist bevorzugt zumindest eine äußere Entladungseinrichtung 122 angeordnet, insbesondere als zweite Entladungseinrichtung 122 zusätzlich zu der ersten Entladungseinrichtung 121.
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Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt die zumindest eine erste Entladungseinrichtung 121 zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen B auf, die die zumindest eine erste, insbesondere innere Entladeelektrodeneinheit 123 aufweist, wobei die erste Entladeelektrodeneinheit 123 bevorzugt dazu angeordnet ist, von einer ersten Seite dieses Transportwegs aus auf eine erste Hauptfläche von Bogen B einzuwirken. Diese erste Seite wird beispielsweise als Oberseite bezeichnet, da sie einem Raumbereich zuzuordnen ist, der im Wesentlichen oberhalb des Transportwegs angeordnet ist. Die erste Entladeelektrodeneinheit 123 ist bevorzugt zumindest zeitweise zum Einwirken auf eine erste Hauptfläche von Bogen B auf diese erste Hauptfläche von Bogen B ausgerichtet angeordnet. Unter eine Hauptfläche ist dabei eine größte Fläche des jeweiligen Bogens B zu verstehen. Die Bogendruckmaschine weist bevorzugt die zumindest eine zweite Entladungseinrichtung 121 zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen B auf, die weiter bevorzugt die zumindest eine zweite, insbesondere äußere Entladeelektrodeneinheit 124 aufweist, wobei die zweite Entladeelektrodeneinheit 124 bevorzugt dazu angeordnet ist, von einer der ersten Seite bzw. Oberseite gegenüberliegenden zweiten Seite bzw. Unterseite dieses Transportwegs aus auf eine der ersten Hauptfläche gegenüberliegende zweite Hauptfläche von Bogen B einzuwirken. Die zweite Entladeelektrodeneinheit 124 ist bevorzugt zumindest zeitweise zum Einwirken auf die zweite Hauptfläche von Bogen B auf diese zweite Hauptfläche von Bogen B ausgerichtet angeordnet.
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Die Bogendruckmaschine weist also beispielsweise die zumindest eine bevorzugt zweite, äußere Entladungseinrichtung 122 zum Entfernen von elektrostatischer Ladung von Bogen B auf, die insbesondere zumindest eine zweite bzw. äußere Entladeelektrodeneinheit 124 aufweist. Bevorzugt ist ein insbesondere dritter Abstand 134 der zumindest einen zweiten bzw. äußeren Entladeelektrodeneinheit 124 der zweiten bzw. äußeren Entladungseinrichtung 122 von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel 35; 69 zugeordnete Rotationsachse 129; 131 größer, als der insbesondere zweite Abstand 133 der Übergabestelle 101 von der insbesondere dem abführenden Bogentransportmittel 35; 69 zugeordneten Rotationsachse 129; 131. Bevorzugt ist die zumindest eine zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit 124 der zumindest einen zweiten und/oder äußeren Entladungseinrichtung 122 dazu angeordnet, im Kettenabschnitt auf Bogen B einzuwirken. Bevorzugt ist die zumindest eine erste und/oder innere Entladeelektrodeneinheit 123 näher an der Übergabestelle 101 angeordnet als die zumindest eine zweite und/oder äußere Entladeelektrodeneinheit 124 der zumindest einen zweiten und/oder äußeren Entladungseinrichtung 122, insbesondere entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs gesehen.
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Wie beschrieben weist die Bogendruckmaschine bevorzugt zumindest im Bereich der Bogenauslage 08 zumindest eine Bogenleiteinrichtung 127 auf, die beispielsweise zumindest ein insbesondere als Bogenleitblech 128 ausgebildetes Bogenleitelement 128 aufweist. Es ist also bevorzugt entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs nach der Übergabestelle 101 zumindest eine Bogenleiteinrichtung 127 mit zumindest einem Bogenleitelement 128 angeordnet. Weiter bevorzugt ist die zumindest eine zweite und/oder äußere Entladungselektrodeneinheit 123; 124 an diesem zumindest einen Bogenleitelement 128 angeordnet.
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Beispielsweise ist eine jeweilige Bogenleiteinrichtung 127 im Bereich eines oder mehrerer oder aller Beschichtungswerke 05; 06; 07 und/oder im Bereich der Bogenauslage 08 unterhalb des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs angeordnet. Beispielsweise ist zumindest eine jeweilige solche Bogenleiteinrichtung 127 entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs nach der Übergabestelle 101 angeordnet. Die jeweilige Bogenleiteinrichtung 127 weist dabei bevorzugt ein jeweiliges Bogenleitblech 128 auf. Ein solches Bogenleitblech 128 ist dabei bevorzugt als insbesondere metallisches Bogenleitblech 128 ausgeführt, welches sich insbesondere über die Maschinenbreite erstreckt. Bevorzugt weist ein solches Bogenleitblech 128 insbesondere in einem zum Gegendruckzylinder 34; 61 gewandten Bereich Kammfinger 138 auf. Entlang des für den Transport von Bogen B vorgesehenen Transportwegs schließt sich den Kammfingern 138 bevorzugt jeweils eine äußere bzw. zweite Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 an, wobei die Kammfinger 138 des Bogenleitbleches 128 insbesondere teilweise oder vollständig aus metallischem Material bestehen. Beispielsweise sind die kammförmigen Bereiche des jeweiligen Bogenleitelements 128 mit Blasluftöffnungen versehen und insbesondere auf Blasluft umstellbar, so dass in diesen Bereichen eine pneumatisch auf die Bogen B wirkende Kraft erzeugbar ist. Bevorzugt werden die Bogen B daher von den pneumatisch wirkenden Kammfingern 138 von der Mantelfläche des vorgeordneten Gegendruckzylinders 34; 61 abgeschält.
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Ein Bogenleitelement 128, insbesondere Bogenleitblech 128, unterhalb eines Bogenfördersystems, insbesondere einer Übergabetrommel 35, kann dabei aus einem einteiligen Blech bestehen oder auch aus mehreren Teilstücken zusammengesetzt sein. Beispielsweise kann dabei ein vorgeordnetes Teilstück einen ersten Bereich und ein nachgeordnetes Teilstück einen zweiten Bereich zur Bogenführung bilden. Dabei kann beispielsweise ein erstes Teilstück bzw. Teilblech sich vom Mantel des Gegendruckzylinders 34; 61 bis senkrecht unterhalb der Rotationsachse der Übergabetrommel 35 erstrecken. Ein zweites Teilstück bzw. Teilblech kann sich dabei entlang des Transportwegs anschließen und bis zur Mantelfläche des nachordneten Gegendruckzylinders 34; 61 reichen. Eine entsprechende äußere und/oder zweite Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 ist beispielsweise dem ersten Teilstück des Bogenleitelementes 128 zugeordnet. Bevorzugt bildet die äußere und/oder zweite Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 in deren Anordnungsbereich eine Bogenführungsfläche der Bogenleiteinrichtung 127. Insbesondere kann einem Bogenleitelement 128, insbesondere einem Bogenleitblech 128, mindestens ein Lüfter 139 zugeordnet sein, welcher insbesondere zur Erzeugung von Blas- und/oder Saugluft ansteuerbar ist.
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Bevorzugt ist das bezüglich des vorgesehenen Transportwegs nachgeordnete Teilstück bzw. ein zweiter Bereich des Bogenleitelementes 128, insbesondere Bogenleitbleches 128, konzentrisch zur Rotationsachse 129; 131 des abführenden Bogentransportmittels 35; 69 ausgebildet. Im Fall einer Übergabetrommel 35 ist die Bogenführungsfläche des zweiten Teilstückes des Bogenleitelementes 128, insbesondere des Bogenleitbleches 128, bevorzugt konzentrisch um die Rotationsachse 131 der Übergabetrommel 35 ausgeführt. Im Fall eine Kettenfördersystems 69 ist die Bogenführungsfläche des zweiten Teilstückes des Bogenleitelementes 128, insbesondere des Bogenleitbleches 128, bevorzugt konzentrisch um die Rotationsachse 129 des entsprechenden zumindest einen Kettenrads 72 ausgeführt. Beispielsweise weist das erste Teilstück des Bogenleitelementes 128, insbesondere des Bogenleitbleches 128, im bzw. ab dem Bereich des Gegendruckzylinders 34; 61 eine sich stetig der Rotationsache 129; 131 des abführenden Bogentransportmittels 35; 69 annähernde Bogenführungsfläche auf. Das Bogenleitelement 128 ist dann spiralförmig ausgeführt. Insbesondere unabhängig von der möglichen Ausbildung als Teilstücke weist das Bogenleitelement 128 bevorzugt in seinen der ersten und/oder inneren Entladungseinrichtung 121 und/oder der zweiten und/oder äußeren Entladungseinrichtung 122 nächsten Bereichen jeweils einen größeren Abstand von der Rotationsachse 129; 131 des abführenden Bogentransportmittels 35; 69 auf, als in zumindest einem entlang des vorgesehenen Transportwegs nachgeordneten Bereich dieses Bogenleitelements 128. Das Bogenleitelement 128 ist dafür in seinem Eingangsbereich beispielsweise spiralförmig oder eben (also insbesondere im Querschnitt gerade) ausgebildet.
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Bevorzugt ist eine jeweilige äußere und/oder zweite Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 im ersten Bereich des Bogenleitbleches 128 angeordnet, wobei diese bei vorgesehenen Kammfingern 138 den Kammfingern 138 entlang des vorgesehenen Transportwegs nachgeordnet ist. Kammfinger 138 können sich beispielsweise über einen Drehwinkelbereich des abführenden Bogentransportmittels 35; 69 von annähernd 5° erstrecken. Die jeweilige Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 kann sich dabei den Kammfingern 138 unmittelbar anschließen bzw. sich über einen Drehwinkelbereich von zumindest annähernd 10° erstrecken. Die durch die Kammfinger 138 und/oder Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 gebildete Bogenführungsfläche des Bogenleitbleches 128 nähert sich dabei entlang des vorgesehenen Transportwegs insbesondere stetig der Rotationsachse 129; 131 des abführenden Bogentransportmittels 129; 131 an.
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Die zumindest eine äußere und/oder zweite Entladungseinrichtung 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 124 weist beispielsweise eine im Bogenleitblech 128 angeordnete Kassette mit mindestens einer Entladungselektrode 137 auf. Bevorzugt kann die Kassette in das Bogenleitblech 128 unterhalb eines Bogenfördersystems eingelassen sein und auch mehrere bevorzugt gleichartige Entladungselektroden 137 aufweisen. Die Kassette ist den insbesondere metallisch ausgebildeten Kammfingern 138 bevorzugt nachgeordnet, wobei zwischen den Kammfingern 138 und der Kassette auch ein vorgelagerter Führungsflächenabschnitt ausgebildet sein kann. Beispielsweise enthalten die einem Gegendruckzylinder 34; 61 zugewandten Kammfinger 138 zueinander beabstandet angeordnete, insbesondere metallische Fingerelemente, zwischen welchen die bewegbaren Greiferfinger jeweiliger Greifersysteme 111 hindurchgeführt werden können.
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Unterhalb der Kettenradwelle des Kettenfördersystems 69 der Bogenauslage 08, insbesondere zwischen den Kettenrädern 72 ist beispielsweise ein Bogenleitelement 128 angeordnet, welches bevorzugt als über die Maschinenbreite reichendes zwischen den Seitenwänden angeordnetes Bogenleitblech 128 ausgebildet ist. Dieses Bogenleitblech 128 weist bevorzugt eine zumindest annähernd geschlossene Oberfläche zum gleitenden und/oder schwebenden Führen der Bogen B auf. Das Bogenleitblech 128 kann mit einer farbabweisenden Beschichtung versehen sein. Weiter können Düsenöffnungen, insbesondere Venturidüsen, zur pneumatischen Führung der Bogen dem Bogenleitblech 128 zugeordnet sein. Im Bereich des Gegendruckzylinders 34; 61, ist das Bogenleitblech 128 bevorzugt weiter von der Rotationsachse 129 der Kettenradwelle bzw. des Kettenrades 72 beabstandet als die entlang des vorgesehenen Transportwegs sich anschließenden Bereiche des Bogenleitbleches 128. Die Kammfinger 138 können beispielsweise in einem Abstand von wenigen Millimetern, beispielsweise zwischen 1 und 10 mm, bevorzugt zwischen 2 mm und 3 mm, zur Mantelfläche des Gegendruckzylinders 34; 61 angeordnet sein. Insbesondere ist das Bogenleitblech 128 in der Bogenauslage 08 zumindest annähernd baugleich zu den Bogenleitblechen 128 in den Beschichtungswerken 05; 06; 07 Bogendruckmaschine ausgeführt.
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Die jeweilige Entladungseinrichtung 121; 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 123; 124 enthält bevorzugt sowohl Isolatoren 141 als auch eine oder mehrere mit elektrischen Anschlüssen versehene Entladungselektroden 136; 137. Die Entladungselektroden 136; 137 sind dabei mit einem ansteuerbaren Generator, insbesondere Hochspannungsgenerator, verbunden. Beispielsweise ist die zumindest eine Entladungseinrichtung 121; 122 schaltungstechnisch zumindest derart mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden, dass der Hochspannungsgenerator schaltungstechnisch mit der übergeordneten Maschinensteuerung der Bogendruckmaschine verbunden ist.
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Bevorzugt sind die Isolatoren 141 der Entladungseinrichtung 121; 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 123; 124 jeweils quer zum vorgesehenen Transportweg bevorzugt über die gesamte Breite des Bogenleitbleches 128 angeordnet und weisen senkrecht zum vorgesehenen Transportweg bzw. zur Bogenführungsfläche des Bogenleitbleches 128 angeordnete Flächen auf. Bevorzugt ist jede Entladungselektrode 136; 137 hier insbesondere zwischen zwei Isolatoren 141 angeordnet. Ein bezüglich des vorgesehenen Transportwegs vorderer Isolator 141 schließt sich bevorzugt mit seiner senkrechten bzw. tangentialen Fläche an die insbesondere metallischen Kammfinger 138 an. Nach der Entladungseinrichtung 121; 122 bzw. Entladungselektrodeneinheit 123; 124 schließt sich bevorzugt das Bogenleitblech 128 einer senkrechten bzw. tangentialen Fläche eines hinteren bzw. bezüglich des vorgesehenen Transportwegs letzten Isolators 141 bevorzugt unmittelbar an.
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Bevorzugt weist die jeweilige Entladungselektrodeneinheit 123; 124 abwechselnd angeordnet jeweils eine positive Ionen aussendende und eine negative Ionen aussendende Elektrodenspitze der jeweiligen. Entladungselektrodeneinheit 123; 124 auf, welche mit oder ohne Blasluftunterstützung arbeiten können.
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Bevorzugt kann die Beeinflussung dort am Bogen B vorgenommen werden, wo dieser auf Ober- und Unterseite frei von ionenbindendem Kontakt zu geerdeten Maschinenteilen bleibt. Dies bewirkt vorteilhaft, dass die Ionen wenig behindert in die aktivierte entionisierende Umgebungsluft übergehen können.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Substratzufuhreinrichtung, Bogenanleger
- 02
- Förderstrecke, Bändertisch, Saugbändertisch
- 03
- Anlageeinrichtung, Bogenanlage
- 04
- Bogenbeschleunigungsmittel, Schwinggreifer
- 05
- Bearbeitungsstufe, Beschichtungswerk, Druckwerk, erstes
- 06
- Bearbeitungsstufe, Beschichtungswerk, Druckwerk
- 07
- Bearbeitungsstufe, Beschichtungswerk, Lackwerk
- 08
- Substratabgabeeinrichtung, Bogenauslage
- 09
- Bedruckstoffgebinde, Bogenstapel
- 10
- Aufnahmeeinrichtung, Stapelplatte
- 11
- Transportmittel
- 12
- Bogenvereinzelungsorgan, Trennsauger
- 13
- Bogentransportorgane, Transportsauger
- 14
- Trenneinrichtung, Bogentrenner
- 15
- Bogentransportrichtung
- 16
- Anschlagelemente, Vorderanschläge
- 17
- Bogenklappe
- 18
- Klappenwelle
- 19
- -
- 20
- Walze, Antriebswalze
- 21
- Walze, Umlenkwalze
- 22
- Förderfläche, Tischblech
- 23
- Förderfläche, Saugkasten
- 24
- Transportband, Saugband
- 25
- Taktrolle
- 26
- Anlegtisch, Anlegblech
- 27
- Anschlag, Vorderanschlag, Vordermarken
- 28
- -
- 29
- Transfertrommel, Anlegtrommel
- 30
- Druckwerksoberbau, Modul, erstes, Oberbaumodul
- 31
- Druckwerksunterbau, Modul, zweites, Unterbaumodul, Unterbau
- 32
- Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
- 33
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder
- 34
- Bogentransportmittel, Zylinder, Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder, Rotationstransportkörper
- 35
- Transfertrommel, Übergabetrommel, Transferter
- 36
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 37
- Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
- 38
- Befestigungsmittel, Klemm- und/oder Spannorgane
- 39
- Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
- 40
- Befestigungsmittel, Spann- und/oder Klemmeinrichtung
- 41
- Plattenwechseleinrichtung
- 42
- Farbwerk, Heberfarbwerk, Kurzfarbwerk, Filmfarbwerk
- 43
- Farbvorrat, Farbkasten
- 44
- Farbaufnahmewalze, Farbkastenwalze
- 45
- Farbwerkwalzen
- 46
- erste Farbwerkwalze
- 47
- Heberwalze, Farbheber
- 48
- Farbreibwalzen, zwangsgetrieben
- 49
- Farbwerkwalzen, durch Friktion angetriebene
- 50
- Farbauftragswalzen
- 51
- Feuchtwerk
- 52
- Feuchtauftragswalze
- 53
- Drehrichtung des Formzylinders
- 54
- Brückenwalze
- 55
- Druckzone, Druckstelle, Druckspalt
- 56
- Zylinderkanal
- 57
- Greifersystem des Druckzylinders 34
- 58
- Bogentragelemente, Trommelkappen
- 59
- Greifersystem (35)
- 60
- Luftpolsterführung
- 61
- Bogentransportmittel, Zylinder, Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder, Rotationstransportkörper
- 62
- Lackwerkoberbau, Oberbaumodul des Lackwerkes
- 63
- Lackwerkszylinder, Lackformzylinder
- 64
- Befestigungssystem, Klemm- und/oder Spannsystem
- 65
- Auftragsystem, Kammerrakelsystem
- 66
- Farbwerkwalze, Rasterwalze
- 67
- Rakel, Kammerrakel
- 68
- Trockeneinrichtung
- 69
- Kettenfördersystem
- 70
- Greifeinrichtung, Greiferwagen
- 71
- Auslagestapel, Produktgebinde
- 72
- Kettenrad
- 73
- Kette
- 74
- -
- 75
- Führungsbahn
- 76
- Transportunterlage, Palette
- 77
- Spannrolle
- 78
- Wendeeinrichtung
- 79
- Bogenführungszylinder, Übergabetrommel
- 80
- Bogenführungszylinder, Speichertrommel
- 81
- Bogenführungszylinder, Wendetrommel
- 82
- Wendegreifersystem
- 83
- Bogenhaltesystem, Greifersystem
- 84
- Bogenhaltesystem, Saugersystem
- 85
- -
- 86
- Aufladungseinrichtung, erste
- 87
- Mantelfläche (34; 61)
- 88
- Aufladungselektrodeneinheit, erste
- 89
- Ladungskernzone, erste, Bereich
- 90
- -
- 91
- Zylinderballen (34; 62)
- 92
- Zylindermantelfläche (34; 62)
- 93
- Aufladungselektrode, erste
- 94
- Abstand, minimal, erster
- 95
- -
- 96
- Abstand, minimal, zweiter
- 97
- Inspektionssystem
- 98
- Inspektionszone
- 99
- Kamera
- 100
- -
- 101
- Übergabestelle
- 102
- Aufladungseinrichtung, zweite
- 103
- Aufladungselektrodeneinheit, zweite
- 104
- Aufladungselektrode, zweite
- 105
- -
- 106
- Ladungskernzone, zweite, Bereich
- 107
- Wirkseite (88)
- 108
- Nadel (93)
- 109
- Greifersystem (69)
- 110
- -
- 111
- Greifersystem (61)
- 112
- Kohlebürste
- 113
- Erdungseinrichtung
- 114
- Schwenkachse
- 115
- -
- 116
- Hebelarm
- 117
- Federelement
- 118
- Schleifring
- 119
- Gehäuse (88)
- 120
- -
- 121
- Entladungseinrichtung, erste, innere
- 122
- Entladungseinrichtung, zweite, äußere
- 123
- Entladeelektrodeneinheit, erste, innere
- 124
- Entladeelektrodeneinheit, zweite, äußere
- 125
- -
- 126
- Sensor, Näherungsschalter
- 127
- Bogenleiteinrichtung
- 128
- Bogenleitelement, Bogenleitblech
- 129
- Rotationsachse (72)
- 130
- -
- 131
- Rotationsachse (35)
- 132
- Abstand, erster
- 133
- Abstand, zweiter
- 134
- Abstand, dritter
- 135
- -
- 136
- Entladungselektrode, erste, innere (123)
- 137
- Entladungselektrode, zweite, äußere (124)
- 138
- Kammfinger
- 139
- Lüfter, Blaskasten
- 140
- -
- 141
- Isolator
- B
- Substrat, Bedruckstoff, Bogen
- E
- Elektrodenschwenkachse
- R
- Rotationsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2008 001 165 A1 [0003]
- DE 10 2019 118 565 A1 [0004]
- EP 2 574 463 B1 [0005]