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DE29623178U1 - Rolladenkasten - Google Patents

Rolladenkasten

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Publication number
DE29623178U1
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DE
Germany
Prior art keywords
roller shutter
shutter box
box according
housing
roller
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29623178U
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English (en)
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ROLTEX ROLLADENFABRIKATION GMB
Original Assignee
ROLTEX ROLLADENFABRIKATION GMB
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Publication date
Application filed by ROLTEX ROLLADENFABRIKATION GMB filed Critical ROLTEX ROLLADENFABRIKATION GMB
Priority to DE29623178U priority Critical patent/DE29623178U1/de
Publication of DE29623178U1 publication Critical patent/DE29623178U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
    • E06B9/17015Shutter boxes; Details or component parts thereof made of at most two pieces; Front opening details

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)
  • Feeding, Discharge, Calcimining, Fusing, And Gas-Generation Devices (AREA)
  • Storage Of Harvested Produce (AREA)

Description

Roltex Rolladenfabrikation GmbH München, 8. Oktober 1997
04769 Kemmlitz b. Oschatz Unser Zeichen: 171 001 G
Rolladenkasten
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rolladenkasten mit einem Gehäuse, das einen Rollraum zur Aufnahme eines Rolladens umgibt, wobei das Gehäuse eine Öffnung zum Hindurchführen des Rolladens aufweist.
Rolladenkästen der genannten Art sind bereits bekannt. Üblicherweise haben die Rolladenkästen einen im wesentlichen U-förmigen oder C-förmigen Querschnitt, wobei die Schenkel und der Steg häufig aus verschiedenen Teilen zusammengefügt sind. Als Materialien für die bekannten Roiiadenkästen sind beispielsweise Styropor, Holz oder PU-Schäume zu nennen. Neben der Aufnahme und Lagerung des Rolladens haben solche Rolladenkästen die zusätzliche Funktion der Wärmedämmung und Schalldämmung. Allerdings haben die bekannten Rolladenkästen, insbesondere wenn sie aus einem der vorstehend genannten Materialien hergestellt sind, einige Nachteile. So weisen Rolladenkästen der genannten Art nur ein geringes Brandschutzverhalten sowie eine damit verbundene erhöhte Neigung zur Entflammbarkeit auf. Deshalb müssen die Rolladenkästen einer weiteren Behandlung, beispielsweise durch zusätzliche Beschichtung mit nicht brennbaren Materialien, unterzogen werden. Das macht die Herstellung der Roiladenkästen aufwendig und relativ kostenintensiv.
Rolladenkästen mit einem zufriedenstellenden Brandschutzverhalten bestehen zumeist aus einem Material wie Zement und dergleichen. Zwar zeigen diese Materialien eine ausreichend geringe Neigung zur Entflammbarkeit, allerdings treten bei solchen Materialien Probleme im Hinblick auf die Bearbeitbarkeit auf. Insbesondere Rolladenkästen aus Zement weisen im ausgehärteten Zustand eine Festigkeit auf, die eine mechanische Bearbeitung des Rolladenkastens schwierig macht. Deshalb sind für die Bearbeitung derartiger Rolladenkästen häufig Spezialwerkzeuge und Spezialverfahren erforderlich. Dies führt zu erhöhten Material- und Herstellungskosten.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Rolladenkasten derart weiterzubilden, daß die vorstehend genannten Nachteile vermieden werden.
Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung soll ein Rolladenkasten geschaffen werden, der gleichzeitig die verschiedenartigsten Anforderungen wie beispielsweise an die Feuchtigkeitsaufnahme, die Wärmedämmung, das Brandschutzverhalten, die Entflammbarkeit, die Maßhaltigkeit, die Anforderungen an das Gewicht, an die Festigkeit, an die Bearbeitbarkeit sowie an die Herstellungskosten erfüllt. Gemäß einem weiteren Aspekt soll der Rolladenkasten eine hohe Stabilität bei gleichzeitig geringen Spannungen aufweisen. Darüber hinaus soll der Rolladenkasten auf einfache Weise umweltfreundlich herstellbar und leicht zu handhaben sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Rolladenkasten der eingangs genannten Art gelöst, bei dem das Gehäuse aus einem anorganischen, nichtmetallischen Granulat besteht, das durch ein minerali-
«t
sches, aushärtendes Bindemittel auf der Basis von Alkalisilikaten gebunden ist. Dadurch wird ein Rolladenkasten geschaffen, der sämtliche der unterschiedlichen Anforderungen in gleichem Maße erfüllt.
Vorteilhaft liegt das Granulat als Bläh-Glas oder Bläh-Keramik vor. Diese Materialien zeichnen sich insbesondere durch gute Brandschutzeigenschaften sowie eine geringe Entflammbarkeit aus. Wenn als Granulat Bläh-Glas verwendet wird, besteht das Ausgangsmaterial hauptsächlich aus Recyclingglas, so daß die Herstellung des Granulats auf umweltfreundliche Art und Weise erfolgen kann. Darüber hinaus ist der Rolladenkasten auf einfache Weise, beispielsweise in entsprechenden Formen, herstellbar. Des weiteren zeigt das über das mineralische Bindemittel gebundene anorganische nichtmetallische Granulat gute Wärmedämmungs- und Festigkeitseigenschaften.
Vorzugsweise ist das anorganische, nichtmetallische Granulat ein Rundkorn-Material, das vorteilhaft eine Körnung von 0,25 bis 8 mm aufweist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Bläh-Glas CaO, SiO2, und Na2O auf. Darüber hinaus kann das Bläh-Gias zusätzlich AI2O3 und/oder TiO2 und/oder Fe2O3 und/oder Mn2O3 und/oder MgO und/oder K2O und/oder SO3 und/oder Cl aufweisen
Das aus den vorstehend genannten Komponenten bestehende Bläh-Gias eignet sich in besonderer Weise als Material für Rolladenkästen, da es neben den bereits beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften zusätzlich keinen Nährböden für Pilzbefall bietet und durch tierische
Schädlinge nicht angegriffen wird. Dadurch ist das Material wohnbiologisch besonders gut geeignet.
Des weiteren ist das vorstehend beschriebene Bläh-Glas witterungsbeständig und zersetzt sich nicht unter Umwelteinflüssen. Zusätzlich dazu ist das erfindungsgemäße Materia! alkalibeständig und deshalb geeignet für die Verarbeitung mit Kalk und Zement. Der Grund dafür ergibt sich aus den starken chemischen Bindungen zwischen dem erfindungsgemäß Material und dem Kalk oder Zement, die von der starken Affinität zwischen den Materialien herrühren. Darüber hinaus hält das erfindungsgemäße Material Temperaturbelastungen und -Schwankungen dauerhaft stand und ist durch Kalt bzw. Frost nicht gefährdet. Aus diesem Umstand resultieren nicht zuletzt die guten Wärmedämmeigenschaften des erfindungsgemäßen Materials. Schließlich ist das erfindungsgemäße Material nicht brennbar und gehört der Brandklasse A1 nach DlN 4102 an. Dadurch weisen aus dem erfindungsgemäßen Material hergestellte Rolladenkästen ein extrem gutes Brandschutzverhalten auf.
Erfindungsgemäß kann das mineralische aushärtende Bindemittel ein organisches Material oder ein anorganisches Material oder ein modifiziertes Isocyanat sein. Vorteilhaft ist das organische Bindemittel ein Kunstharz oder ein Kunstharzschaum oder ein thermoplastisches Pulver oder eine Kombination daraus. Das anorganische Bindemittel kann Zement oder Kalk oder Gips oder Wasserglas oder eine Kombination daraus sein.
Vorteilhaft ist das Gehäuse a!s einstückiges Formteil ausgebildet. Dadurch ist der Rolladenkasten auf einfache Weise, beispielsweise in einer Form, herstellbar.
Vorzugsweise weist das Gehäuse einen im wesentlichen U-förmigen oder C-förmigen Querschnitt auf.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Innenseiten des Gehäuses wenigstens teilweise mit einem Glasfasergewebe und/oder wenigstens einer Hartfaserstoff-Platte beschichtet sein. Diese zusätzliche Beschichtung führt zu einer weiteren Erhöhung der Dämmwerte des Rolladenkastens. Des weiteren kann durch eine entsprechende Auswahl an Materialien das Brandverhalten noch weiter verbessert werden. Schließlich kann die Längsstabilität des Rolladenkastens durch Verwendung eines Glasfasergewebes und/oder einer Hartfaserstoff-Platte verbessert werden. Darüber hinaus können anstelle der Hartfaserstoff-Platte auch Glas-Rovings verwendet werden. Bei der Verwendung einer zusätzlichen Beschichtung auf der Innenseite des Gehäuses ist darauf zu achten, daß alle Teile eine bauliche Einheit bilden. Auf diese Weise kann die Stabilität eines derart ausgeführten Rolladenkastens bis auf ein Mehrfaches der Stabilität eines konventionell ausgeführten Rollenkastens erhöht werden.
Erfindungsgemäß können die Außenseiten und/oder Innenseiten des Gehäuses eine Strukturierung zum Aufbringen von Putz aufweisen. Diese Strukturierungen können vorteilhaft voneinander beabstandete Längsriilen und/oder Vertiefungen und/oder Erhöhungen sein. Zusätzlich dazu ist die Strukturierung vorteilhaft rund und/oder eckig ausgebildet. Durch die Strukturierung werden den Außenseiten und/oder In-
♦ ·
nenseiten des Gehäuses besondere Putzträgereigenschaften verliehen, wodurch eine Haftung des Putzes an dem Rolladenkasten verbessert wird.
Weiterhin kann erfindungsgemäß wenigstens eine Putzträgerschiene vorgesehen sein, die mit wenigstens einer Außenseite des Gehäuses verbunden ist. Diese Verbindung ist vorzugsweise schwenkbewegiich realisiert. Die zusätzliche Putzträgerschiene dient zur weiteren Erleichterung beim Auftragen von Putz an den Außenseiten des Rolladenkastens.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfidnung kann der Rolladenkasten einen Abschlußdeckel aufweisen, der derart mit dem Gehäuse in Eingriff bringbar ist, daß die Öffnung zum Hindurchführen des wenigstens einen Rolladens bis auf einen Spalt mit einer Dicke, die geringfügig größer ist als die Dicke des Rolladens verschlossen ist. Dabei ist der Abschlußdecke! vorzugsweise lösbar mit dem Gehäuse des Rolladenkastens in Eingriff bringbar. Der Abschiußdeckel erfüllt mehrere Funktionen. Zum einen dient er als Sichtblende, um den im Rollraum befindlichen Rolladen vor den Blicken eines Betrachters zu verbergen. Zum anderen dient der Abschlußdeckel als zusätzliches Dämmelement.
Erfindungsgemäß können die Endbereiche der Gehäusewände jeweils eine profilierte Abschlußschiene aufweisen. Dabei weist eine erste profilierte Abschlußschiene vorteilhaft eine Moosgummidichtung zur Abdichtung des Abschlußdeckels auf. Darüber hinaus kann die erste Abschlußschiene eine Längsnut zur schwenkbeweglichen Aufnahme der oben beschriebenen Putzträgerschiene aufweisen. Vorteilhaft weist die zweite profilierte Abschlußschiene eine Bürstendichtung zur Ab-
dichtung gegen den Rolladen auf. Durch die Verwendung der Moosgummi- und/oder Bürstendichtung wird erreicht, daß der Abschlußdekkel dicht mit dem Gehäuse des Rolladenkastens verbindbar ist. Durch diese dichte Verbindung wird die Wärmedämmeigenschaften des Rolladenkastens weiter erhöht. Die Verwendung einer Bürstendichtung im Bereich des Spalts, durch den der Rolladen hndurchgeführt wird, ermöglicht eine flexible Abdichtung des Spalts gegen den Rolladen. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß die Wärmedämmeigenschaften des Abschlußdeckels im Bereich des Spalts nicht herabgesetzt werden.
Der erfindungsgemäße Rolladenkasten zeichnet sich durch ein extrem gutes Brandschutzverhalten sowie sehr gute Wärmedämmungseigenschaften aus. Darüber hinaus ist er durch eine gute Stabilität und Festigkeit gekennzeichnet. Schließlich ist der erfindungsgemäße Rolladenkasten einfach und kostengünstig herstellbar sowie einfach zu handhaben und zu bearbeiten.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegend Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen
Rolladenkastens.
In der einzigen Figur ist ein Rolladenkasten 10 dargestellt, der ein Gehäuse 20 aufweist. Das Gehäuse 20 umgibt einen Rollraum 21 und weist eine Öffnung 22 zum Hindurchführen eines Rolladens (nicht dargestellt) auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Innenseiten 23 des Gehäuses 20 nicht zusätzlich beschichtet. Bei Bedarf können
die Innenseiten 23 jedoch mit einem Glasfasergewebe oder Hartfaserstoff-Platten beschichtet sein.
Das Gehäuse 20 ist als einstückiges Formteil ausgebildet und weist einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf. Dabei bilden die Außenseiten 24a, 24b die Schenkel des U während die Außenseite 25 des Gehäuses 20 den Steg des U bildet. Um den Rolladenkasten 10 auf einfache Weise verputzen zu können, ist an der Außenseite 25 eine Strukturierung 26 vorgesehen. Die Strukturierung 26 ist dabei in Form von Längsroüen ausgebildet. An den Außenseiten 24a, 24b des Gehäuses 20 ist ebenfalls eine Strukturierung 27 vorgesehen. Die Strukturierung 27 weist Vertiefungen und Erhöhungen auf. Sowohl die Strukturierung 26 als auch die Strukturierung 27 haben im vorliegendne Ausführungsbeispiel eine eckige Form.
Jede der Außenseiten 24a, 24b des Gehäuses 20 weist in ihrem Endbereich 28, 29 jeweils eine profilierte Abschlußschiene 50 und 60 auf. Die Abschlußschienen 50, 60 bestehen vorteilhaft aus einem Metall, vorzugsweise aus Aluminium. Die profilierte Abschlußschiene 50 weist auf ihrer in den Rollraum 21 hineingerichteten Seite eine Moosgummidichtung 51 auf. Des weiteren verfügt die Abschlußschiene 50 an ihrer nach außen gerichteten Seite eine Längsnut 52 auf. Die Längsnut 52 dient zur schwenkbeweglichen Aufnahme einer Putzträgerschiene 40. Dazu hat die Putzträgerschiene 40, die wiederum vorzugsweise aus einem Metall und insbesondere aus Aluminium besteht, eine zur Längsnut 52 korrespondierende Feder 41 auf. Zur Befestigung der Putzträgerschiene 40 an dem Gehäuse 20 des Rolladenkastens 10 wird die Feder 41 in die Längsnut 52 eingeschoben. Die schwenkbewegliche Verbindung hat den Vorteil, daß der Rolladenkasten während des
Transport in seinen Dimensionen verringert werden kann. Dadurch lassen sich Verpackungsmaterial und Lagerkapazität einsparen. Weiterhin kann durch eine lösbare Verbindung der Putzträgerschiene 40 am Gehäuse 20 die Putzträgerschiene 40 in solchen Fällen entfernt werden, in denen sie nicht benötigt wird.
Die zweite profilierte Abschlußschiene 60, die am Endbereich 29 der Außenseite 24b befestigt ist, weist auf ihrer in den Rollraum 21 gerichteten Seite eine Bürstendichtung 61 auf. Die Bürstendichtung 61 dient zur Abdichtung gegen den im Roliraum befindlichen Roiiaden.
Zum Verschließen der Öffnung 22 dient ein Abschiußdeckel, der aus Übersichtsgründen in der vorliegenden Zeichnung nicht dargestellt ist. Der Abschlußdeckel ist auf herkömmliche Weise lösbar mit dem Gehäuse 20 in Eingriff bringbar. Der Abschlußdeckel dient zum einen als Sichtblende gegen den im Rollraum 21 befindlichen Rolladen. Muß der im Rollraum 21 befindliche Rolladen beispielsweise repariert werden, kann der Abschlußdeckel vom Gehäuse 20 abgenommen werden. Um zu gewährleisten, daß die Wärmedämmung des Rolladenkastens 10 durch den Abschlußdeckel nicht beeinträchtigt wird, weist die Abschlußschiene 50 die Moosgummidichtung 51 auf. Die Moosgummidichtung 51 legt sich im verschlossenen Zustand des Abschlußdeckels eng gegen diesen an.
Im Bereich der Außenseite 24b ist die Verwendung einer solchen Moosgummidichtung nicht wünschenswert, da auf dieser Seite ein im Abschlußdeckel befindlicher Spalt zum Hindurchführen des Rolladens vorgesehen ist. Dieser Spalt hat eine Dicke, die geringfügig größer ist als die Dicke des Rolladens. Somit kann der Rolladen auch bei ge-
schlossenem Abschlußdeckel sicher und zuverlässig hoch- und runterbewegt werden. Um zu verhindern, daß die Dämmwirkung des Rolladenkastens etwa durch in den Spalt eintretende kalte Luft beeinträchtigt wird, ist an der Abschlußschiene 60 die Bürstendichtung 61 vorgesehen. Die Bürstendichtung 61 besteht aus einer Vielzahl dicht nebeneinander angeordneter Bürstenelemente. Jedes dieser Bürstenelemente legt sich dicht gegen den im Spalt befindlichen Rolladen an. Auf Grund der Unabhängigkeit zwischen den einzelnen Bürstenelementen entsteht beim Bewegen des Rolladens ein flexibles Dichtungselement, das bei jedem Bewegungszustand des Rolladens eine gute Dichtung gewährleistet.
Nachfolgend wird nun die Zusammensetzung und Herstellung des erfindungsgemäßen Rolladenkastens beschrieben. Der erfindungsgemäße Rolladenkasten 10 des vorliegenden Ausführungsbeispiels besteht aus einem anorganischen, nichtmetallischen Granulat, das in Form von Bläh-Glas vorliegt. Das Bläh-Glas hat die im folgenden beschriebene Zusammensetzung: 9,41 % CaO, 68,69 % SiO2, 1,83 % AI2O3, 0,09 % TiO2, 0,60 Fe2O3, 0,02 % Mn2O3, 1,53 % MgO, 1,39 % K2O, 15,55 % NaO, 0,13 SO3, 0,001 % Cl, 0,31 % an Resten sowie 0,45 % Glühverlust. Die genannten Prozentangaben sind bezogen auf eine bei 105 0C getrocknete Probe. Das aus den genannten Komponenten bestehende Bläh-Glas, das in Form von Recycling-Glas vorliegt, wird zunächst gemahlen, und anschließend bis 1.400 0C erhitzt. Danach wird das Material mit Zucker versetzt und gebläht. Es entsteht ein körniges Granulat mit feinen Hohlzellen. Diese Hohlzellen sind unter anderem verantwortlich für die guten Wärmedämmeigenschaften des Materials. Auf Grund der besonderen Zusammensetzung des Granulats sowie der hohen Schmelztemperaturen weist das Material besonders
gute Brandschutzeigenschaften auf. Das auf die vorstehend beschriebene Art und Wiese hergestellte Granulat wird zusammen mit einem mineralischen aushärtenden Bindemittel auf der Basis von Alkalisilikaten in eine Form eingebracht und dort fertig bearbeitet. Nachdem das Bindemittel ausgehärtet worden ist, entsteht ein fester Verbund des Bläh-Glasgranulats, der die vorstehend bezeichneten vorteilhaften Eigenschaften aufweist. Auf Grund der Tatsache, daß das Grundmaterial des Roiladenkastens in Granulatform vorliegt, können Rolladenkästen mit jeder beliebiger Konfiguration hergestellt werden. Dazu ist es lediglich notwendig, eine entsprechende Form zu fertigen.
Nach der Fertigstellung des Rolladenkastens kann dieser durch weitere Bearbeitungsschritte in seine endgültige Form gebracht werden. Dabei ist es vorteilhaft, daß das Material über eine Festigkeit verfügt, die eine mechanische Bearbeitung noch zuläßt. Dennoch ist die Festigkeit des Materials so groß, daß der Rolladenkasten über eine gute Stabilität verfügt. Durch die gute Affinität des erfindungsgemäßen Materials zu Kalk und Zement kann der Rolladenkasten anschließend sicher verputzt werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß der Putz das Rolladenkasten-Material angreift.

Claims (20)

Roltex Rolladenfabrikation GmbH München, 8. Oktober 1997 04769 Kemmlitz b. Oschatz Unser Zeichen: 171 001 G Schutzansprüche
1. Rolladenkasten (10) mit einem Gehäuse (20), das einen Rollraum (21) zur Aufnahme eines Rolladens umgibt, wobei das Gehäuse (20) eine Öffnung (22) zum Hindurchführen des Rolladens aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) aus einem anorganischen, nichtmetallischen Granulat besteht, das durch ein mineralisches aushärtendes Bindemittel auf der Basis von Alkalisilikaten gebunden ist.
2. Rolladenkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Granulat als Bläh-Glas oder Bläh-Keramik vorliegt.
3. Rolladenkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das anorganische, nichtmetallische Granulat ein Rundkorn-Materia! ist und/oder daß das Granulat eine Körnung von 0,25 bis 8 mm aufweist.
4. Rolladenkasten nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Bläh-Glas CaO, SiO2, und Na2O aufweist.
5. Rolladenkasten nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bläh-Glas AI2O3 und/oder TiO2 und/oder Fe2O3 und/oder Mn2O3 und/oder MgO und/oder K2O und/oder SO3 und/oder Cl aufweist.
6. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ein organisches Material oder ein anorganisches Material oder ein modifiziertes Isocyanat ist.
7. Rolladenkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das organsiche Bindemittel ein Kunstharz oder ein Kunstharzschaum oder ein thermoplastisches Pulver oder eine Kombination daraus ist.
8. Rolladenkasten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das anorganische Bindemittel Zement oder Kalk oder Gips oder Wasserglas oder eine Kombination daraus ist.
9. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) als einstückiges Formteil ausgebildet ist.
10. Roüadenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) einen im wesentlichen U-förmigen oder C-förmigen Querschnitt aufweist.
11. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseiten (23) des Gehäuses
(20) wenigstens teilweise mit einem Glasfasergewebe und/oder wenigstens einer Hartfaserstoff-Platte beschichtet sind.
12. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseiten (24a, 24b, 25) und/oder Innenseiten (23) des Gehäuses (20) eine Strukturierung (26, 27) zum Aufbringen von Putz aufweisen.
13. Rolladenkasten nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Strukturierung (26, 27) der Außenseiten (24a, 24b, 25) und/oder Innenseiten (23) des Gehäuses (20) voneinander beabstandete Längsrillen und/oder Vertiefungen und/oder Erhöhungen aufweist und/oder daß die Strukturierung (26, 27) rund und/oder eckig ausgebildet sind.
14. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Putzträgerschiene (40) vorgesehen ist, die mit wenigstens einer Außenseite (24a) des Gehäuses (20) verbunden ist, wobei diese Verbindung vorzugsweise schwenkbeweglich ist.
15. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rolladenkasten (10) einen Abschlußdeckel aufweist, der derart mit dem Gehäuse (20) in Eingriff bringbar ist, daß die Öffnung (22) zum Hindurchführen des wenigstens einen Rolladens bis auf einen Spalt mit einer Dicke, die geringfügig größer ist als die Dicke des Rolladens verschlossen ist.
16. Rolladenkasten nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußdeckel lösbar mit dem Gehäuse (20) in Eingriff bringbar ist.
17. Rolladenkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche (28, 29) der Gehäusewände jeweils eine profilierte Abschlußschiene (50, 60) aufweisen.
18. Rolladenkasten nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste profilierte Abschlußschiene (50) eine Moosgummidichtung (51) zur Abdichtung des Abschlußdeckels aufweist.
19. Rolladenkasten nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Abschlußschiene (50) eine Längsnut zur schwenkbeweglichen Aufnahme einer Putzträgerschiene (40) aufweist.
20. Rolladenkasten nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite profilierte Abschlußschiene (60) eine Bürstendichtung (61) zur Abdichtung gegen den Rolladen aufweist.
DE29623178U 1996-11-20 1996-11-20 Rolladenkasten Expired - Lifetime DE29623178U1 (de)

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DE (1) DE29623178U1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT5036U3 (de) * 2001-10-22 2002-05-27 Josef Fuehrer Exclusivfenster Rolladenkasten
AT6648U3 (de) * 2003-09-24 2004-06-25 Josef Fuehrer Exklusivfenster Rollladenkasten aus einem wärmedämmenden material
DE202008003916U1 (de) * 2007-12-19 2009-04-23 Josef Mang Gmbh & Co. Kg Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung

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