DE29622038U1 - Sicherheitsgurtaufroller - Google Patents
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Description
18. Dezember 1996 96-2629 G-sk/hd
Autoliv Development AB
S-44783 Vargarda
S-44783 Vargarda
Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurtaufrolier mit einer drehbar in einem Rahmen
gelagerten Gurtspule, die mit einer zentralen Bohrung versehen ist, mit einem in
der zentralen Bohrung angeordnetenTorsionsstab, der drehfest mit einem Endbereich
der Gurtspule verbunden ist, wobei das freie Ende des Torsionsstabes durch eine im Gefahrenfal! aktivierbare Verriegelungseinrichtung gegenüber dem Rahmen
verriegelbar ist, so daß der Gurt unter Tordierung des Torsionsstabs gegen eine vorgegebene
Kraft ausziehbar ist.
Ein Sicherheitsgurtaufroller dieser Art ist beispielsweise aus DE 43 14 883 A1 bekannt.
Bei diesem bewirkt die Verdrillung des Torsionsstabes, die mehr als 360° betragen
kann, eine Energiewumandlung, die zu einem Abbau von Lastspitzen im Gurtband führt.
Sind Fahrzeuge mit Airbags (im Gefahrenfall aufblasbare Luftkissen) ausgestattet,
kann die Rückhaltekraft von Sicherheitsgurtaufrollern, deren Gurtbänder schlagartig
blockiert werden, zu groß werden. Die Gefahr, daß zu große Rückhaltekräfte auf eine
im Gefahrenfall zu sichernde Person einwirken, ist zusätzlich dadurch gegeben, daß üblicherweise steife und unnachgiebige Gurtbänder verwendet werden.
Sicherheitsgurtaufroller der eingangs angegebenen Art kommen daher insbesondere
in Verbindung mit Airbags zur Anwendung, um die Rückhaltekräfte auf ein erträglicheres
Maß zu begrenzen.
Ein Sicherheitsgurtaufrolier, der in Verbindung mit einem Airbag verwendet wird,
kann beispielsweise auf eine Rückhaltekraft von etwa 4 bis 6 kN ausgelegt werden.
Wird hingegen ein Sicherheitsaufroller ohne Airbag eingesetzt, ist eine Rückhaltekraft
von etwa 7 bis 12 kN wünschenswert.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Sicherheitsgurtaufroller der eingangs angegebenen
Art zu schaffen, der sich ohne Veränderung der Abmessungen und/oder des Materials des Torsionsstabes sowohl in Verbindung mit Airbags als auch ohne
Airbags einsetzen läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Sicherheitsgurtaufroller der eingangs
angegebenen Art dadurch gelöst, daß im radialen Abstand von der Seite der Gurtspule, an der der Torsionsstab undrehbar gefestigt ist, mindestens ein rahmenfester
Zahn vorgesehen ist und daß diese Seite der Gurtspule in radialer Richtung nachgiebig in dem Rahmen gelagert ist, so daß bei blockiertem Torsionsstab der
Kern der Gurtspuie gegen den Zahn gezogen wird und dieser in den Kern unter Erhöhung
des Rückhaltemoments einschneidet.
Ist beispielsweise für den Fall, daß ein Fahrzeug nicht mit einem Airbag ausgestattet
ist, ein Sicherheitsgurtaufroller mit größerer Rückhaltekraft erwünscht, kann ein Sicherheitsgurtaufrolier
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bei sonst unveränderter Bauweise zusätzlich mit einem oder mehreren in den Kern der Gurtspule einschneidenden
Zähnen versehen werden, die im Gefahrenfall die Auszugskraft des Gurts erhöhen.
Aus FR 26 96 693 ist ein Sicherheitsgurtaufroller bekannt, bei dem nach Blockierung
der Gurtrolle im Gefahrenfall durch eine einseitig angeordnete Blockiereinrichtung
der Kern der Gurtspule gegen rahmenfeste, an dem Kern angreifende Zähne gezogen
wird, die die Blockierung der Gurtrolle durch Einschneiden in den Kern unterstützen.
Die Anordnung kann auch so getroffen sein, daß die Gurtspule mit im Abstand über
ihren Umfang verteilten Zähnen versehen ist, die unter Erhöhung des Rückhaltemoments
in das Material des Rahmens oder Gehäuses einschneiden können. Bei diesem Material kann es sich beispielsweise um den Rand des Durchbruchs einer Seitenwand
des Rahmens handeln, den die Gurtspule mit ihrem mit Zähnen versehenen Teil durchsetzt. Der Abstand der Zähne auf der Gurtspule wird zweckmäßigerweise
so gewählt, daß jeweils ein Zahn oder auch mehrere Zähne in das Material des Rahmens oder des Gehäuses einschneiden können.
Zweckmäßigerweise sind mindestens zwei im Gefahrenfall in den Kern einschneidende
Zähne vorgesehen.
Der Zahn bzw. die Zähne können an dem Rand eines Durchbruchs einer Seitenwand
des Rahmens angeordnet sein, den die Gurtspule mit ihrem einen Ende durchsetzt.
Der Zahn bzw. die Zähne sind vorzugsweise an dem Rand der Seite des Durchbruchs
angeordnet, an der der Gurt von der Gurtspule abläuft. Wird die Auszugskraft schlagartig durch Blockierung des Torsionsstabs erhöht, zieht der Gurt die Gurtspule
in Richtung des Ablaufs des Gurts, so daß der Zahn schneidend an dem Kern der Gurtspule angreifen kann.
Zweckmäßigerweise bestehen der Rahmen und der Zahn bzw. die Zähne einstückig
aus Stahlblech, so daß der Zuschnitt des Rahmes durch Stanzen hergestellt und anschließend gebogen werden kann.
Zweckmäßigerweise besteht mindestens der Teil des Kerns der Gurtrolle, in den der
Zahn einschneiden kann, aus einem weicheren Material als der Zahn bzw. der Rahmen.
Bei Sicherheitsgurtaufrollern ist es erwünscht, die Auszugskraft des Gurts im Gefahrenfall
dem Gewicht der zu sichernden Person und/oder der Härte des Aufpralls des Wagens bei einem Unfall oder-aber der Verwendung eines Airbags anzupassen.
Nach einer erfinderischen Weiterbildung ist daher vorgesehen, daß an dem Rahmen im Bereich des Zahns eine einstellbare Einrichtung zur Begrenzung der Einschneidtiefe
des Zahns in den Kern der Gurtspule vorgesehen ist. Bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtaufroller schneidet der Zahn bzw. die Zähne von dem Kern zungenartig
einen Span heraus, wobei die durch den Zahn bewirkte Rückhaltekraft von der Dicke des Einschnitts bzw. des abgeschälten Spans abhängt.
Die die Einschneidtiefe begrenzende Einrichtung kann aus einem an der Gurtspule
angreifenden Anschlag bestehen, dessen radialer Abstand zur Gurtspule einstellbar
ist, so daß sich die Gurtspule gegen diesen Anschlag abstützt und dadurch die Eindringtiefe
des Zahns in den Kern der Gurtspuie begrenzt wird.
Der radiale Abstand des Anschlags zu der Gurtspule kann durch einen Exzenter
einstellbar sein.
Ist die Gurtspule mit schneidenden Zähnen versehen, kann die Einrichtung zur Begrenzung
der Einschneidtiefe des oder der Zähne, beispielsweise ein Stempel, neben den Zähnen an dem Mantel oder dem Kern der Gurtspule angreifen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die in radialer
Richtung nachgiebige Lagerung der einen Seite der Gurtspule blockierbar ist. Durch
diese Blockierung kann die einschneidende Wirkung des Zahns auf den Kern der Gurtspule aufgehoben werden, so daß die Auszugskraft des Gurts allein durch die
Tordierung des Torsionsstabs bewirkt wird. Durch eine Steuereinrichtung kann die
nachgiebige Lagerung beispielsweise dann blockiert werden, wenn bei einem Crash
ein vorhandener Airbag nicht aufgeblasen wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Gurtaufroller in schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gurtaufroller nach Fig. 1 in Richtung
der Pfeile II,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Sicherheitsgurtaufrollers nach Fig. 1 in
Richtung der Pfeile 111,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung des Sicherheitsgurtaufrollers
mit einer schematisch angedeuteten Einrichtung zur Blockierung der nachgiebigen Lagerung der einen Seite der
Gurtspule und
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung der in den Kern der Gurtspule einschneidenden
Zähne mit einstellbaren Anschlägen zur Einstellung der Schnittiefe.
Der Sicherheitsgurtaufroller 1 besteht aus einem U-förmig aus einem Blechzuschnitt
gebogenen Rahmen 2, dessen zueinander parallelen Schenkel 3, 4 Durchbrüche 5, 6 aufweisen. Der Durchbruch 6 ist mit einem innenverzahnten Rand versehen, wobei
die einzelnen Zähne 7 ein sägezahnartiges Profil aufweisen.
Durch den Durchbruch 5 ragt der linke Endbereich der Gurtspule 8. Im Bereich des
Austrittsendes des von der Gurtspule 8 abgezogenen Gurtes 9 ist der Rand des Durchbruchs 5 mit zwei nach innen ragenden Zähnen 10 mit sägezahnartigem Profil
versehen.
Der Kern der Gurtspule 8 ist mit einer Sacklochbohrung 11 versehen, in deren Grund
an deren linken Seite ein Torsionsstab 12 undrehbar verankert ist. Die Gurtspule 8
ist an ihrer linken Seite durch einen Lagerzapfen 13 in einem Gehäusedeckel o. dgl.
gelagert, und zwar in einer Weise, daß die Lagerung in Auszugsrichtung des Gurtes
9 gegen Federkraft nachgiebig gehaltert ist, was durch das Druckfedersymbol 14 angedeutet ist. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Torsionsstab 12 durch einen
Wellenzapfen 15 fest, also in radialer Richtung unbeweglich, in einem mit dem Rahmen verbundenen Gehäusedeckel gelagert.
Mit dem rechten Ende des Torsionsstabs 12 ist eine Scheibe 16 drehfest verbunden,
die durch eine an dieser und an den Zähnen 7 des Zahnkranzes angreifende im Gefahrenfall radial verschiebliche Sperrklinke 17 gegenüber dem Rahmenschenkel 3
verriegelbar ist. Die Sperrklinke 17 wird nach Aktivierung beispielsweise durch einen
fahrzeugsensiven Trägheitssensors, der in dem Durchbruch 18 des linken Rahmenschenkels
4 gehaltert ist, aus seiner inaktiven Stellung, in der ein Gurtauszug gegen die Kraft einer Aufspulfeder möglich ist, seine aus Fig. 2 ersichtliche Verriegelungsstellung
verschoben. Die Blockierung des rechten Endes des Torsionsstabes 12 im Gefahrenfall durch eine Blockiereinrichtung ist bekannter Art und wird daher nicht
näher beschrieben.
Befindet sich die Sperrklinke 17 der Verriegelungseinrichtung in ihrer aus Fig. 2 ersichtlichen
Verriegelungsstellung, läßt sich der Gurt 9 nur noch gegen das Torsionsmoment des Torsionsstabes 12 ausziehen, so daß auch die linke Seite der Gurtspule
gegen die Kraft der Feder 14 radial in Anlage an die an dem Rand des Durchbruchs
5 befindlichen sägezahnartigen Zähne gezogen wird, so daß diese in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise in den Kern der Gurtspule 8 einschneiden und von diesem
einen Span abheben.
Um die Eindringtiefe der Zähne 10 in den Kern der Gurtspule entsprechend der gewünschten
Erhöhung des durch den Torsionsstab 12 bewirkten Auszugsmoments einstellen zu können, sind an dem linken Rahmenschenken 4 in Führungen radial
verschiebliche Stempel 20 vorgesehen, die entsprechend ihrer radialen Ausfahrsteilung
die Einschneidtiefe der Zähne 10 in den Kern des Torsionsstabs 8 begrenzen. Zur Radialverstellung der Stempel 20 sind verdrehbare Exzenter 21 vorgesehen, die
von Hand voreingestellt oder aber auch durch steuerbare Antriebe verdreht werden
können.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, kann die Wirkung der in den Kern der Gurtspule einschneidenden
Zähne völlig dadurch aufgehoben werden, daß beispielsweise durch einen Elektromagneten 22 ein Sperrglied 23 zwischen das Lager 24 des Zapfens 13
und einem rahmenfesten Anschlag 25 geschoben wird, der die Wirkung der Druckfeder
14 aufhebt und eine Radiaiverlagerung des Lagerzapfens 13 im Falle eines
Crashs verhindert. Das Sperrglied 23 kann beispielsweise immer dann eingerückt werden, wenn im Falle eines Crashs ein vorhandener Airbag nicht aufgeblasen wird.
Claims (12)
1. Sicherheitsgurtaufroller (1)
mit einer drehbar in einem Rahmen (2, 3, 4) gelagerten Gurtspuie (8), die mit
einer zentralen Bohrung (11) versehen ist,
mit einen in der zentralen Bohrung (11) angeordneten Torsionsstab (12), der
drehfest mit einem Endbereich der Gurtspule (8) verbunden ist,
wobei das freie Ende des Torsionsstabs (12) durch eine im Gefahrenfall aktivierbare
Verriegelungseinrichtung gegenüber dem Rahmen verriegelbar ist, so daß der Gurt (9) unter Tordierung des Torsionsstabs (12) gegen eine vorgegebene
Kraft ausziehbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß im radialen Abstand von der Seite der Gurtspule (8), an der der Torsionsstab
(12) undrehbar befestigt ist, mindestens ein rahmenfester Zahn (10) vorgesehen ist und daß diese Seite der Gurtspule (8) in radialer Richtung nach-
giebig an dem Rahmen (4) gelagert ist, so daß bei blockiertem Torsionsstab
(12) der Kern der Gurtspule (8) gegen den Zahn (10) gezogen wird und dieser
in den Kern unter Erhöhung des Rückhaltemoments einschneidet.
2. Sicherheitsgurtaufroller nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seite der Gurtspule, an der der Torsionsstab undrehbar befestigt ist, in radialer Richtung nachgiebig an dem Rahmen gelagert ist, und
daß die Gurtspule an dieser Seite mit im Abstand über ihren Umfang verteilten Zähnen versehen ist, die unter Erhöhung des Rückhaltemoments in das Material
des Rahmens oder Gehäuses einschneiden können.
3. Sicherheitsgurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
zwei schneidende Zähne (10) vorgesehen sind.
4. Sicherheitsgurtaufroiler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zahn (10) an dem Rand eines Durchbruchs (5) einer Seitenwand (3) des Rahmens angeordnet ist, den die Gurtspule (8) mit ihrem einen Ende durchsetzt.
5. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zahn (10) dem Rand der Seite des Durchbruchs angeordnet ist, von der der Gurt (9) von der Gurtspule (8) abläuft.
6. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (2, 3, 4) und der Zahn (10) einstückig aus Stahlblech
bestehen.
7. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens der Teil des Kerns der Gurtspule (8) in den der Zahn einschneiden kann, aus einem weicheren Material als der Zahn bzw. der Rahmen
besteht.
8. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Bereich des Zahns (10) an dem Rahmen (4) eine einstellbare Einrichtung (20, 21) zur Begrenzung der Einschneidtiefe des Zahns (10)
den Kern der Gurtspule (8) angeordnet ist.
9. Sicherheitsgurtaufroiler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung aus einem an der Gurtspule (8) angreifenden Anschlag (20) besteht, dessen radialer Abstand zu der Gurtspule (8) einstellbar ist.
10. Sicherheitsgurtaufroller nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der radiale Abstand des Anschlags (20) durch einen Exzenter (21) einstellbar ist.
11. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die in radialer Richtung nachgiebige Lagerung (24) der einen Seite der Gurtspule (8) blockierbar ist.
12. Sicherheitsgurtaufroller nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Blockierung der nachgiebigen Lagerung ein von einem Elektromagneten (22) einrückbares Verriegelungsglied (23) vorgesehen ist.
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Legal Events
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