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DE29621284U1 - Anordnung zur Ableitung von als nicht verkehrsfähig bestimmter Milch bei Melkanlagen - Google Patents

Anordnung zur Ableitung von als nicht verkehrsfähig bestimmter Milch bei Melkanlagen

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DE29621284U1
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Germany
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milk
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milking
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Application number
DE29621284U
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English (en)
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Impulsa Ag De
Original Assignee
Impulsa Elsterwerda Melk GmbH
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Publication date
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Priority to DE29621284U priority Critical patent/DE29621284U1/de
Publication of DE29621284U1 publication Critical patent/DE29621284U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01JMANUFACTURE OF DAIRY PRODUCTS
    • A01J7/00Accessories for milking machines or devices

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Solid-Sorbent Or Filter-Aiding Compositions (AREA)
  • External Artificial Organs (AREA)

Description

[GBM 131B1]
Anordnung zur Ableitung von als nicht verkehrsfähig bestimmter Milch bei Melkanlagen
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Ableitung von als nicht verkehrsfähig bestimmter Milch bei Melkanlagen mit einer Milch- und Spülleitung sowie weiteren Leitungen und in die Milch- und Spülwege eingeordneten Melkzeugen, Ventilen, Behältern und Meßvorrichtungen, insbesondere einem Milchmengenmeßgerät je Melkplatz der Melkanlage.
Es ist bekannt, bei Melkanlagen den Melkablauf für jeden Melkstand der Melkanlage in einer an das individuelle Melkverhalten des jeweils gemolkenen Tieres abgestimmten Weise zu steuern. Dabei erfolgt die Steuerung im allgemeinen in Abhängigkeit zum zeitlichen Verlauf des Volumenstromes der an dem jeweiligen Melkstand ermolkenen Milch. Auf ihrem Weg in eine Milchsammelleitung durchströmt die der Kuh über das Melkzeug entzogene Milch dazu ein Milchmengenmeßgerät.
In der Praxis besteht dabei die Forderung, daß Milch, welche aufgrund von Qualitätsbeeinträchtigungen nicht für den Handel oder eine Weiterverarbeitung vorgesehen werden kann, nicht in die Milchsammelleitung abfließen darf. Um dies zu gewährleisten, wird von den Tieren, eine Vormelkprobe genommen. Stellt sich dabei heraus, daß die von dem jeweiligen Tier abgegebene Milch, beispielsweise wegen einer Mastitis, nicht verkehrsfähig ist, so muß ein solches Tier zwar trotzdem gemolken werden, jedoch muß die dabei ermolkene Milch getrennt von der Milch gesunder Tiere gesammelt werden.
In Melkanlagen mit Herdenmanagement wird dem Melker auch von entsprechenden Einrichtungen der Melkanlage vor dem Ansetzen des Melkzeugs signalisiert, daß die Kuh an dem entsprechenden Melkplatz krank ist bzw. vom Tierarzt behandelt wurde und die Milch daher nicht verkehrsfähig ist.
In den Fällen, wo dem Melker durch die Bewertung der Vormelkprobe oder ein entsprechendes Signal von den Anlagenteilen zur Tiererkennung bekannt wird, daß bei einem Tier eine Erkrankung vorliegt, oder wo er sich aufgrund einer eigenen visuellen Bewertung des Euterzustandes dazu entschließt, setzt er bei diesem Tier ein gesondertes Melkzeug an, um die Milch des Tieres in einem Behälter zu sammeln, der sich zwischen diesem Melkzeug und der Melkleitung befindet, oder diese Milch über eine separate Melkleitung abzuleiten. Diese Vorgehensweise ist jedoch sehr aufwendig und für den Melker wenig komfortabel. Außerdem ist der apparative Aufwand, insbesondere beim Einsatz gesonderter Melkleitungen für die nicht verkehrsfähige Milch, verhältnismäßig hoch, zumal auch die für die Ableitung der Milch zusätzlich vorzusehenden Baugruppen in das Reinigungssystem der Melkanlage einzubeziehen sind.
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Bei noch stärker automatisierten Anlagen ist es möglich, die Milchqualität während des Melkprozesses beispielsweise durch Sensoren zu ermitteln. Jedoch können bei bekannten Melkanlagen dieser Art die bei der sich unmittelbar anschließenden Auswertung gewonnenen Werte über den Zustand der Milch in diesem Fall nicht dem Zweck dienen, nicht verkehrsfähige Milch abzuleiten, da es dem Melker dann nicht mehr möglich ist, in geeigneter Weise in den Melkprozeß einzugreifen und die Milch einem gesonderten Behälter oder einer separaten Melkleitung zuzuleiten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zu schaffen, welche die Ableitung nicht verkehrsfähiger Milch aus den Milchwegen einer Melkanlage mit geringem apparativen Aufwand ermöglicht und bei vorhandenen Melkanlagen leicht nachrüstbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einer Anordnung zur Ableitung nicht verkehrsfähiger Milch bei Melkanlagen mit einer Milchsammei- und einer Spülleitung sowie weiteren Leitungen und in die Milch- und Spülwege eingeordneten Melkzeugen, Ventilen, Behältern und Meßvorrichtungen, insbesondere einem Milchmengenmeßgerät je Melkplatz, das Milchmengenmeßgerät über einen unteren Ein- und Auslaufstutzen mit einem oder mehreren steuerbaren Ventilen verbunden ist und an dem oder den Ventilen Verbindungsleitungen angeordnet sind, die das oder die Ventile mit der Müchsammelleitung und der Spülleitung verbinden, wobei entsprechend einem ersten Schaltzustand des oder der Ventile über die zur MüchsammeUeitung führende Verbindungsleitung eine Verbindung des Ein- und Auslaufstutzens mit der Müchsammelleitung gebildet ist, so daß die während des Melkens ermolkene Müch aus dem Milchmengenmeßgerät in die Müchsammelleitung fließt und entsprechend einem zweiten Schaltzustand über eine in die Spülleitung mündende Verbindungsleitung eine Verbindung des Ein- und Auslaufstutzens mit der Spülleitung besteht, so daß entweder während des Melkens nicht verkehrsfähige Müch aus dem Müchmengenmeßgerät in die Spülleitung abfließt oder während der Reinigung der Melkanlage aus der Spülleitung ein Spülmittel in das Milchmengenmeßgerät eingetragen wird.
Es ist im Sinne der Erfindung, daß bei einer Ausgestaltung der Anordnung am Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes ein steuerbares Ventil angeordnet ist, das
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zwei mögliche Schaltzustände aufweist, so daß entweder eine Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät und der Milchsammelleitung oder eine Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät und der Spülleitung gebildet ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin, daß am Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes zwei Ventile angeordnet sind, die unabhängig voneinander schaltbar sind, aber als logische Ventileinheit arbeiten, wobei die Ventile in ihren Schaltzuständen so aufeinander abgestimmt sind, daß entsprechend einem dritten Schaltzustand der durch sie gebildeten Ventileinheit das Milchmengenmeßgerät gegen beide Verbindungsleitungen verschlossen ist, während ein das Milchmengenmeßgerät gegenüber beiden Verbindungsleitungen öffnender Schaltzustand der Ventileinheit verhindert ist.
Eine in der Form mit einer am Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes angeordneten Ventileinheit ausgestaltete Anordnung ist besonders vorteilhaft weitergebildet, wenn in dem Milchmengenmeßgerät eine erste Elektrode und im Bereich zwischen dem Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes und der Milchsammelleitung eine zweite Elektrode eingeordnet ist, so daß durch den Abstand der Elektroden zueinander ein Volumen bestimmt ist, bis zu dessen Füllung mit Milch während des Melkens die Ventileinheit das Milchmengenmeßgerät gegen die Verbindungsleitungen verschließt.
Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Anordnung ausgebildet, wenn in dem Milchmengenmeßgerät Mittel zu einer automatischen Bestimmung der Milchqualität während des Melkens angeordnet sind. Selbstverständlich schließt dabei die automatische Überwachung der Milchqualität die visuelle Beurteilung des Euters einer zu melkenden Kuh durch den Melker und ein von ihm als notwendig erachtetes, von der Steuerung unabhängiges manuelles Eingreifen in den Melkablauf nicht aus. Unabhängig davon, ob die Ansteuerung des bzw. der zwischen dem Milchmengenmeßgerät und den Verbindungsleitungen eingeordneten Ventile durch ein manuelles Eingreifen des Melkers oder automatisch erfolgt, ist eine Ausgestaltung, welche die vorübergehende Ansammlung der Milch im Bereich zwischen der zur Milchsammelleitung führenden Verbindungsleitung und dem Milchmengenmeßgerät ermöglicht, für eine zuverlässige Bewertung besonders günstig. Dabei kann diese bei der Ausgestaltungsform mit einer Ventileinheit durch entsprechende Ansteuerung der die Einheit bildenden Ventile mögliche vorübergehende Ansammlung der Milch zeitgesteuert oder entsprechend einer bereits angegebenen Ausgestaltung mit zwei Elektroden füllstandsgesteuert erfolgen. In jedem Falle ermöglicht das Ansammeln der Milch und die damit verbundene Milchberuhigung eine exaktere Beurteilung ihrer wichtig-
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sten Parameter, Dies ist für eine ständige Kontrolle der Milchqualität ebenso bedeutungsvoll, wie für eine mögliche Früherkennung von Erkrankungen der Tiere. So kann beispielsweise eine ständige Erfassung des Leitwertes der Milch zur Früherkennung einer Mastitis dienen. Dabei ist in beruhigter Milch die Bestimmung ihres Leitwertes wesentlich exakter möglich als bei fließender Milch.
Ebenso vorteilhaft wirkt sich diese Tatsache aber auch aus, wenn die zur üblichen monatlichen Milchprüfung zu entnehmende Probe aus einem solchen beruhigten Milchvolumen entnommen wird.
Die erfindungsgemäße Anordnung zeichnet sich durch ihren einfachen Aufbau aus. So ermöglicht der Einsatz der Anordnung einen Verzicht auf zusätzliche Rohrleitungen zur Ableitung der nicht verkehrsfähigen Milch. Auch zusätzliche Mittel, die erforderlichenfalls ein Umstecken von Milchleitungen- oder Schläuchen in der Nähe des Milchmengenmeßgerätes bzw. vor der Milchsammelleitung ermöglichen, entfallen. Durch den einfachen Aufbau der Anordnung ist zudem eine leichte Nachrüstbarkeit vorhandener Melkanlagen gegeben. Die Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht es außerdem, in vorteilhafter Weise für den Melker während des Melkens flexibel auf festgestellte Qualitätsbeeinträchtigungen der Milch reagieren zu können.
Weitere bedeutende Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung ergeben sich bei deren Aufbau mit einer drei Schaltzustände ermöglichenden Ventileinheit, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Milchqualität, aber auch zur Entscheidungsfmdung darüber, ob es erforderlich ist, ein Tier dem Tierarzt vorzustellen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß sich aus der Bewertung der Milch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Kuh ziehen lassen. Dabei lassen sich die hierfür relevanten Werte wesentlich genauer aus beruhigter, also nicht fließender Milch gewinnen. So kann eine ständige prophylaktische Erfassung des Leitwertes erfolgen. Wird dabei erkannt, daß sich der Leitwert geringfügig ändert, so kann zwar die gewonnene Milch durchaus noch verkehrsfähig sein, es kann sich aber erforderlich machen, das Tier einem Tierarzt vorzustellen, damit dieser in einer Untersuchung feststellen kann, ob sich bei der Kuh die Entstehung einer Mastitis abzeichnet.
Auch für die im allgemeinen monatlich durchzuführende Milchprüfung läßt die Probenentnahme aus einem solchen beruhigten Milchvolumen eine genauere Bestimmung der wesentlichen Qualitätsparameter zu.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht in der Flutung des Milchmengenmeßgerätes mit der Spülflüssigkeit durch einen unteren Einlaß. Schatten für die Spülflüssigkeit wie sie bei einer Flutung des Milchmengenmeßgerätes von oben an Einbauten des Meßgerätes vielfach auftreten, werden durch die vorliegende Anordnung unterbunden. Auch die Klarspülung des Melkzeuges und der sich daran anschließenden Milchschläuche ist durch die Anordnung der Spülleitung unterhalb des Milchmengenmeßgerätes besonders vorteilhaft durchführbar. Dazu werden die Melkzeuge in einen Eimer mit Spülflüssigkeit gegeben, welche über die Melkzeuge, die Milchschläuche und das Milchmengenmeßgerät in die unter Unterdruck stehende Spülleitung abgesaugt wird.
Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen
Fig. 1: die erfindungsgemäße Anordnung mit einem an dem Ein- und Auslaufstutzen eines Milchmengenmeßgerätes angeordneten 3/2-Wegeventil
Fig. 2: die Anordnung mit zwei an dem Ein- und Auslaufstutzen eines Milchmengenmeßgerätes angeordneten 2/2-Wegeventilen
Bei der Ausrüstung einer Melkanlage mit der erfindungsgemäßen Anordnung ist jedem Melkplatz der Melkanlage eine solche Anordnung entsprechend der Ausbildung nach Fig. 1 oder 2 zugeordnet.
Die Fig. 1 stellt die Erfindung mit einem am Ein- und Auslaufstutzen 2 des Milchmengenmeßgerätes 1 angeordneten 3/2-Wegeventil 3 dar. Während des Melkvorganges nimmt das Ventil 3 normalerweise einen Schaltzustand ein, bei dem die ermolkene, über den Anschlußstutzen 11 für das Melkzeug in das Milchmengenmeßgerät 1 einfließende Milch aus diesem über den Ein- und Auslaufstutzen 2 und die Verbindungsleitung 7 in die Milchsammelleitung 9 abfließt. Bei dem hier beispielhaft dargestellten Milchmengenmeßgerät 1, handelt es sich um eine Kippschale, die der Ermittlung des Milchflusses und der Milchmenge während des Melkvorganges dient, um in Abhängigkeit des ermittelten Milchflusses den Melkvorgang zu steuern. Das Milchmengenmeßgerät 1 ist dabei vorteilhaft zumindest teilweise von außen einsehbar ausgeführt, so daß während seiner Reinigung eine visuelle Bewertung des Reinigungserfolges möglich ist. In Abhängigkeit von einer, durch die Entnahme einer Vormelkprobe festgestellten Beeinträchtigung der Milchqualität oder einer entsprechenden Meldung eines eingesetzten Herdenmanagementsystems, kann der Melker über ein an seinem Standplatz angeordnetes, hier nicht dargestelltes Betätigungsmittel eine
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Umschaltung des Ventils 3 bewirken. Liegen dem Melker also Informationen vor, daß die von der Kuh zu melkende Milch nicht verkehrsfähig ist, so bringt er das Ventil 3 in einen Schaltzustand, bei dem einerseits die Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät 1 und der Milchsammelleitung 9 unterbrochen und andererseits eine Verbindung zwischen dem Meßgerät und der Spülleitung 10 hergestellt ist. Milch, welche nicht geeignet ist in den Handel gebracht oder der Weiterverarbeitung zugeführt zu werden, wird so in die Spülleitung 10 abgeleitet. Damit die in die Spülleitung 10 abfließende Milch nicht im Spülkreislauf verbleibt, müssen an der Spülleitung 10 nur noch hier nicht dargestellte Mittel vorgesehen werden, um die Milch wieder aus dem Spülkreislauf zu entfernen. Im allgemeinen wird man dafür im Bereich des Spülautomaten eine Ableitung dieser Milch in einen gesonderten, ebenfalls nicht dargestellten Behälter vorsehen.
Durch die Fig. 2 wird eine Ausbildung der erfmdungsgemäßen Anordnung veranschaulicht, bei der am Ein- und Auslaufstutzen 2 des Milchmengenmeßgerätes 1 zwei unabhängig voneinander schaltbare Ventile 4, 5 angeordnet sind. Logisch sind diese beiden unabhängig voneinander schaltbaren Ventile 4, 5 zu einer Ventileinheit 6 zusammengefaßt, die in der Weise angesteuert wird, daß die Ventile 4, 5 zueinander nur bestimmte, fest vorgesehene Schaltzustände einnehmen. Ebenso wie das Ventil 3 nach der Fig. 1, kann die Ventileinheit 6 der durch die Fig. 2 gegebenen Ausführung einen ersten Schaltzustand einnehmen, bei dem eine Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät 1 und der Milchsammelleitung 9 besteht und einen zweiten Schaltzustand, durch den das Milchmengenmeßgerät 1 über die Verbindungsleitung 8 mit der Spülleitung 10 verbunden ist. Im ersten Fall ist also das Ventil 4 geöffnet, während gleichzeitig das Ventil 5 geschlossen ist, dagegen stellen sich für den zweiten Fall an den Ventilen 4, 5 umgekehrte Schaltzustände ein. Gegenüber der in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsform besteht jedoch bei dieser Ausgestaltung der Anordnung zusätzlich die Möglichkeit, beide Ventile 4, 5 so anzusteuern, daß sie geschlossen sind, wodurch das Milchmengenmeßgerät 1 sowohl gegen die Verbindungsleitung 7 als auch gegen die Verbindungsleitung 8 gesperrt ist. In diesem Schaltzustand der Ventileinheit 6 ist es möglich, daß sich beim Melken im Bereich zwischen der Verbindungsleitung 7 und dem Milchmengenmeßgerät 1 eine Milchmenge ansammelt und eine Beruhigung der Milch erfolgt. Der Vorteil besteht darin, daß sich die nicht fließende, beruhigte Milch wesentlich exakter bewerten läßt. Insbesondere ist eine Bewertung der Milch im Rahmen einer Leitwertmessung mittels hier nicht dargestellter Elektroden im Milchmengenmeßgerät 1 zuverlässig nur bei beruhigter Milch möglich. Vorteile ergeben sich bei dieser Ausführungsform aber auch durch eine vereinfachte und
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präzisere Durchführung der allgemein üblichen monatlichen Milchprüfung, welche der Ermittlung weiterer Kenngrößen über die Beschaffenheit der Milch und der Kontrolle über die Einhaltung der Hygieneanforderungen dient. Zur Durchführung dieser Prüfung ist es gemäß der in der Fig. 2 wiedergegebenen Ausgestaltung der Anordnung möglich an den Stutzen zur Probenentnahme 14 ein Probenentnahmegefäß anzuschließen. Hierbei wirkt sich die Möglichkeit vorteilhaft aus, durch eine entsprechende Ansteuerung der Ventileinheit 6 zunächst ein bestimmtes Milchvolumen anzustauen und zu beruhigen und anschließend nach der Freigabe der Verbindung 7 mit dem angeschlossenen Probenentnahmegefaß die Probe aus dem vollen Milchstrom zu entnehmen. Die von einer solchen Probe bestimmbaren Qualitätsparameter sind präziser als die bei einer Probenentnahme aus dem unmittelbar beim Melken abgegebenen nicht beruhigten Milchstrahl erhaltenen, weil Luft und Turbulenzen nicht zu einer Verfälschung der Meßergebnisse führen. Dies gilt im besonderen Maße für die Bestimmung des Kalzium- oder des Fettgehaltes.
Die Einnahme und Auslösung des Schaltzustandes der Ventileinheit 6, bei dem eine Ansammlung und Beruhigung der Milch erfolgt, kann zeitgesteuert oder füllstandsgesteuert erfolgen. In dem dargestellten Beispiel erfolgt das Ansammeln der Milch füllstandsgesteuert, wobei die Elektrode 15 die Obergrenze des zwischen dem Ventil 4 und einem Bypaß 12 anzusammelnden Milchvolumens festlegt.
Während des Reinigungsvorganges der Melkanlage wird über die, zwischen dem Milchmengenmeßgerät 1 und der Spülleitung 10, durch das jeweilige Ventil 3 oder 5 freigegebene Verbindung ein Spülmittel aus der Spülleitung 10 in das Milchmengenmeßgerät 1 eingetragen. Die von unten erfolgende Flutung des Milchmengenmeßgerätes 1 mit einem Spülmittel füllt dieses bis auf die Höhe des Bypasses 12 an, über den das Spülmittel dann in die Milchsammelleitung 9 abläuft. Die erfindungsgemäße Anordnung weist gegenüber Anordnungen, welche aus dem Stand der Technik bekannt sind, auch hinsichtlich des erzielten Reinigungseffektes Vorteile auf. Bei Einrichtungen nach dem Stand der Technik erfolgt die Zufuhr des Spülmittels in das Milchmengenmeßgerät 1 üblicherweise von oben. Bei der Reinigung ergeben sich dadurch unterhalb der Kippwaage 13 Schatten für das Spülmittel, durch welche die Reinigung dieser Bereiche erschwert wird. Die Zufuhr des Spülmittels von unten vermeidet diesen Nachteil. Durch eine genügend starke Flutung des Milchmengenmeßgerätes 1 mit dem Spülmittel werden auch die oberen Bereiche des Meßgerätes mit hinreichender Güte gereinigt, wobei an der Oberseite der Kippwaage 13 durch das schwerkraftbedingte Herunterfallen des in die oberen Bereiche des Meßgerätes eingetragenen Spülmittels im wesentlichen keine Spülmittelschatten entstehen.
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Sowohl bei einer Ausgestaltung entsprechend der Fig. 1, als auch bei einer Ausführung der Erfindung im Sinne der Fig. 2 erweist sich die Anordnung der gleichzeitig zur Ableitung nicht verkehrsfähiger Milch und als Spülleitung dienenden Leitung 8 unterhalb des Milchmengenmeßgerätes 1 auch insoweit als vorteilhaft, als daß durch ein intervallmäßiges Öffnen und Schließen des zugehörigen Ventils 3 bzw. 5 eine Reinigung dieser Leitung nach dem Gegenstromprinzip erfolgt.
Dadurch, daß die erfindungsgemäße Anordnung den Verzicht auf ein gesondertes Melkzeug zum Melken erkrankter Tiere ermöglicht, und so über das Melkzeug einmal verkehrsfähige Milch von einer gesunden Kuh ermolken wird, und ein anderes Mal nicht verkehrsfähige Milch einer kranken Kuh fließt, werden besonders hohe Anforderungen an die Reinigung dieses Melkzeuges gestellt. Dieser Forderung kann durch die Anordnung der Spülleitung 10 unterhalb des Milchmengenmeßgerätes 1 jedoch besonders gut entsprochen werden. So ist es möglich, dem Melkzeug Spülmittel zuzuführen und dieses über alle möglicherweise von nicht verkehrsfähiger Milch benetzte Milchwege in die Spülleitung 10 abzusaugen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, das Melkzeug in einen entsprechenden mit einem Spülmittel gefüllten Behälter zu geben und über das oder die Ventile den Weg zu der mit Unterdruck beaufschlagten Spülleitung 10 freizuschalten.
Liste der verwendeten Bezugszeichen
1 Milchmengenmeßgerät
2 Ein- und Auslaufstutzen
3 Ventil
4 Ventil
5 Ventil
6 Ventileinheit
7 Verbindungsleitung
8 Verbindungsleitung
9 Milchsarnmelleitung
10 Spülleitung
11 Anschlußstutzen
12 Bypaß
13 Kippwaage
14 Probenentnahme
15 Elektrode
16 Elektrode

Claims (5)

[GBM 13 IAl] Schutzansprüche
1. Anordnung zur Ableitung von als nicht verkehrsfähig bestimmter Milch bei Melkanlagen mit einer Milchsammei- und einer Spülleitung sowie weiteren Leitungen und in die Milch- und Spül wege eingeordneten Melkzeugen, Ventilen, Behältern und Meß vorrichtungen, insbesondere einem Milchmengenmeßgerät je Melkplatz, dadurch gekennzeichnet, daß das Milchmengenmeßgerät (1) über einen unteren Ein- und Auslaufstutzen mit einem oder mehreren steuerbaren Ventilen (3, 4, 5) verbunden ist und an dem oder den Ventilen (3, 4, 5) Verbindungsleitungen (7, 8) angeordnet sind, die das oder die Ventile (3, 4, 5) mit der Milchsammelleitung (9) und der Spülleitung (10) verbinden, wobei entsprechend einem ersten Schaltzustand des oder der Ventile (3, 4, 5) über die Verbindungsleitung (7) eine Verbindung des Ein- und Auslaufstutzens (2) mit der Milchsammelleitung (9) gebildet ist, so daß die während des Melkens ermolkene Milch aus dem Milchmengenmeßgerät (1) in die Milchsammelleitung (9) fließt und entsprechend einem zweiten Schaltzustand über die Verbindungsleitung (8) eine Verbindung des Ein- und Auslaufstutzens mit der Spülleitung (10) besteht, so daß entweder während des Melkens nicht verkehrsfähige Milch aus dem Milchmengenmeßgerät (1) in die Spülleitung (10) abfließt oder während der Reinigung der Melkanlage aus der Spülleitung (10) ein Spülmittel in das Milchmengenmeßgerät (1) eingetragen wird.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes (1) ein steuerbares Ventil (3) angeordnet ist, das zwei mögliche Schaltzustände aufweist, so daß entweder eine Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät (1) und der Milchsammelleitung (9) oder eine Verbindung zwischen dem Milchmengenmeßgerät (1) und der Spülleitung (10) gebildet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes (1) zwei Ventile (4, 5) angeordnet sind, die unabhängig voneinander schaltbar sind, aber als logische Ventileinheit (6) arbeiten, wobei die Ventile (4, 5) in ihren Schaltzuständen so aufeinander abgestimmt sind, daß entsprechend einem dritten Schaltzustand der durch sie gebildeten Ventileinheit (6) das Milchmengenmeßgerät (1) gegen beide
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Verbindungsleitungen (7, 8) verschlossen ist, während ein das Milchmengenmeßgerät (1) gegenüber beiden Verbindungsleitungen (7, 8) öffnender Schaltzustand der Ventileinheit (6) verhindert ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Milchmengenmeßgerät (1) eine erste Elektrode (15) und im Bereich zwischen dem Ein- und Auslaufstutzen des Milchmengenmeßgerätes (1) und der Milchsammelleitung (9) eine zweite Elektrode (16) eingeordnet ist, so daß durch den Abstand der Elektroden (15, 16) zueinander ein Volumen bestimmt ist, bis zu dessen Füllung mit Milch während des Melkens die Ventileinheit (6) das Milchmengenmeßgerät (1) gegen die Verbindungsleitungen (7, 8) verschließt.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Milchmengenmeßgerät (1) Mittel zu einer automatischen Bestimmung der Milchqualität während des Melkens angeordnet sind.
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