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DE29620388U1 - Abgeschirmtes Gehäuse für ein Verteilerfeld - Google Patents

Abgeschirmtes Gehäuse für ein Verteilerfeld

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DE29620388U1
DE29620388U1 DE29620388U DE29620388U DE29620388U1 DE 29620388 U1 DE29620388 U1 DE 29620388U1 DE 29620388 U DE29620388 U DE 29620388U DE 29620388 U DE29620388 U DE 29620388U DE 29620388 U1 DE29620388 U1 DE 29620388U1
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DE
Germany
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housing
cables
housing according
shielded
shielded housing
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Expired - Lifetime
Application number
DE29620388U
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English (en)
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Individual
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Publication of DE29620388U1 publication Critical patent/DE29620388U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K9/00Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
    • H05K9/0007Casings
    • H05K9/0018Casings with provisions to reduce aperture leakages in walls, e.g. terminals, connectors, cables

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)
  • Patch Boards (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein abgeschirmtes Gehäuse, insbesondere für Datenübertragungskabel.
Gehäuse für Datenübertragungskabel, sog. Patch-Panels, die in Verteilerschränken eingebaut werden, sind bekannt.
Hochgeschirmte Verteilerfelder, bspw. für RJ-45-Verteilerfelder im modularen Aufbau sind bspw. als 19-Zoll-Gehäuse ausgebildet, wobei sie ein geschlosenes Gehäuse aufweisen, das auf seiner Vorderseite mit RJ-45-Buchsen versehen ist. Die Kabel werden dabei von der Rückseite des Gehäuses durch Kabeldurchführungen in der Gehäuserückwand in das Innere geführt und dort mit Anschlußklemmen über Leiterplatten mit den Buchsen verbunden.
Aus dem DE-GM 80 02 728 ist bspw. ein Abschirmgehäuse bekannt, das von einem Außengeäuse umgeben ist. In dieses Abschirmgehäuse sind Kabel einführbar, die nebeneinanderliegend mit Anschlußklemmen im Abschirmgehäuse verbindbar sind. Die Kabelabschirmung der einzuführenden Kabel ist dabei elektrisch leitend mit dem Abschirmgehäuse verbindbar.
Aus dem DE-GM 92 02 912 ist ein elektrische Buchsen aufweisender geschirmter Frontabschluß für Gehäuse bekannt. Zur Befestigung der Kabel ist innerhalb des Gehäuses eine Montageplatte mit Befestigungsmitteln versehen.
Aus der DE-PS 43 24 798 ist ein gattungsgemäßes abgeschirmtes Gehäuse für ein Verteilerfeld bekannt geworden, das ein Außengehäuse mit Einführungsöffnungen für von der Rücksseite in das Gehäuse einführbare Kabel, die nebeneinanderliegend mit Anschlußklemmen im Gehäuse anschließbar sind, wobei innerhalb des Außengehäuses eine Montageplatte mit Befestigungsmitteln zur Befestigung der Kabel vorgesehen ist, und innerhalb des Außengehäuses ein die Kabel und die Mon-
tageplatte abdeckendes Abdeckgehäuse vorgesehen ist, wobei Abdeckgehäuse und Montageplatte ein im wstl. geschlossenes inneres Schirmgehäuse bilden und die Kabel zwischen einem Rand des Abdeckgehäuses und der Montageplatte hindurchgeführt sind.
Dabei sind dort Kontakfedern am Abdeckgehäuserand vorgesehen, um die freigelegte Kabelabschirmung zu kontaktieren.
Es ist auch vorgeschlagen worden, anstelle derartiger abgekanteter Kontaktfedern einen mit dem Gehäuse verbindbaren Kontaktkamm vorzusehen, der die Kontaktierung der Abschirmung der Kabel sicherstellt. Der Abdeckkamm kann auch in Form von Metallbürsten, Federn oder einem flexiblen Flechtschlauch ausgebildet sein.
Insgesamt ist festzustellen, daß beim Stand der Technik aufwendige Maßnahmen ergriffen werden, um die Kabel geschirmt in das Gehäuse einzuführen, die eine komplizierte Installation benötigen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Gehäuse mit, das einfacher handhabbar ist, zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein gattungsgemäßes Gehäuse gelöst, das rückwärtig mindestens eine Einführöffnung für in das Gehäuse einführbare Kabel, die nebeneinanderliegend mit Anschlußklemmen im Gehäuse verbindbar sind, eine Kabel-Befestigungsanordnung mit Befestigungsmitteln im Gehäuse, wobei jede Einführöffnung für die Kabel zur Abschirmung mit mindestens zwei elektisch leitfähigen elastischem Schaumstoff lippen , um das eingeführte Kabel dicht abschließend versehen ist, durch die die Kabel geführt sind und eine Anordnung zur Zugentlastung/zum Festklemmen der Kabel im Gehäuse vor den Anschlußklemmen aufweist.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen .
Dabei ist es sinnvoll, daß die Zugentlastung aus Schellen, die am Gehäuseboden befestigbar sind, besteht.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn Platz gespart werden soll, wenn die Zugentlastung DoppeIsehe11en, die mit den Befestigungsschrauben einteilig ausgebildet sind, aufweist.
Diese Doppelschellen mit integrierter Befestigungsschraube lassen sich leichter handhaben, als einfache Schellen und ermöglichen auf geringem Raum die Befestigung von zwei Kabeln nebeneinander.
Es ist in vielen Fällen besonders günstig, wenn diese Befestigungsschrauben handlösbare Rändelschrauben sind, da diese sich leicht ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen, wie Schraubendrehern od. dgl. von Hand öffnen und schließen lassen und noch dazu keine Gefahre davon ausgeht, durch möglicherweise magnetiserte Werkzeuge die integrierte Schaltung des Patch-Panels zu beschädigen.
Es ist besonders günstig, wenn das Gehäuse ein gebogenes Boden/Frontteil, auf dem eine Leiterplatte mit Anschlußklemmen sowie Einsteck-Buchsen im Frontteil und die Zugentlastungsanordnung angeordnet und befestigt sind, sowie ein Seiten/Deckelteil, das angeformte Seitenabschnitte aufweist, besitzt, und eine mindestens teilweise auf dem hinteren Abschlußbereich von jeweils Boden- oder Deckelteil befestigte elastische Rückwand, durch die Kabel führbar sind, aufweist. Dadurch müssen nun die Kabel nicht mehr in aufwendigen Abschirmeinrichtungen, wie metallfadenumsponnenem weichem Material od. dgl. aufgenommen und danach durch Öffnungen in einer Rückwand geführt werden, sondern sie können ohne weitere Probleme in an sich bekannter Weise an der Zugentlastung befestigt werden - die Abschirmung im Rückwandbereich
übernimmt der elastische Schaumstoff, der die eingeführten Kabel vollständig umgibt. Hier wurde ein rußgefüllte Schaumstoff der Shore-Härte 20 eingesetzt, der günstige Eigenschaften besitzt - die Erfindung ist aber keinesfalls auf dieses Material beschränkt.
Es ist günstig, wenn das Boden/Frontteil am Seiten/Deckelteil durch mindestens eine lösbare mechanische Verbindung lösbar verbindbar ist - dadurch sind keine aufwendigen Arbeitsgänge zum Öffnen des Gehäuses notwendig.
Die lösbare Verbindung kann bspw. eine Schraubverbindung sein, es ist aber auch ein Schnappverschluß, ein Bajonettverschluß od. dgl. möglich.
Sie kann bspw. handlösbare Rändelschrauben umfassen, die leicht ohne Werkzeug zu öffnen und zu schließen sind.
Aus Material-, Raumersparnis- und Gewichtsgründen kann es erwünscht sein, daß das Gehäuse sich durch Biegung der beiden Gehäuseteile nach hinten verjüngt. Dadurch kann dann eine besonders leichte Bauweise erzielt werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist es möglich, gegenüber dem Stand der Technik eine sehr viel einfacher zu handhabende und leichtere Ausführungsform zu schaffen, die einfacher zu installieren ist und weniger Werkzeugeinsatz verlangt.
Durch die Verwendung des Schaumstoffs anstelle der bisher üblichen geschlossenen Metallrückwand mit Kabelöffnungen mit innerhalb des Gehäuses angeordneter abschirmender Zugentlastung kann ein erheblicher FertigungsVereinfachung und sehr vereinfachte Installation erzielt werden.
Machfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand einer bevorzugten Ausführungsform und der begleitenden Zeichnung nä-
her erläutert, auf die diese keineswegs beschränkt ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine teilgeschnittene Rückansicht eines mit zwei K Kabeln bestückten im wesentlichen rechteckigen Gehäuses,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Front/Bodenblech und das Seiten/Deckelblech eines sich nach hinten verjüngenden Gehäuses, in auseinandergenommenem Zustand,
Fig. 3 schematisch das Gehäuse der Fig. 2 in zusammengebautem Zustand, und
Fig.4 eine Doppelschelle mit Rändelschraube und fixierter Schelle.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist bei einem Gehäuse gemäß der Erfindung ein Frontblech mit Öffnungen 11 zum Einbau des Pach-Panels in einen Schrank vorgesehen, das der genormten 19-Zolltechnik entspricht.
Die Buchsen 3 sind im Frontblech eingebaut. Hinter den Buchsen 3 befinden sich die auf einer Leiterplatte aufgebrachten Schneidklemmen 4, an denen die von hinten in das Gahäuse geführten Kabel 8 angeschlossen werden.
Zur Zugentlastung werden die Kabel zunächst durch Doppelschellen 6 befestigt. Die Gehäuserückwand selbst ist hier ausschließlich durch zwei Schaumgummistreifen 9 aus leitfähigem elastischen Schaumstoff gebildet, der das eingebrachte Kabel, wie bei 8 gezeigt, vollständig umschließt und abschirmt. Geeignete Schaumstoffe sind bekannt - bspw. handelt es sich um graphit- bzw. rußgefüllte Polymere. Es können aber auch mit Metallpartikeln leitfähig gemachte Polymere eingesetzt werden.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform besteht das Gehäuse aus einem aus einem Blech gebogenen Boden/Frontteil 200, wobei im Frontteil die Aussparungen für die Buchsen vorgesehen sind, sowie einem Deckel/Seitenteil 100, wobei in Fig. 2 aufgrund des Schnittes dort nur das Deckelteil erkennbar ist.
Aus Fig. 3 wird genauer ersichtlich, daß das Deckel/Seitenteil 100 Seit enwandab schnitte besitzt, die gemeinsam mit dem Boden/Frontteil 200 im zusammengebauten Zustand das Gehäuse bilden.
Auf dem hinteren Bereich beider Gehäuseteile 100, 200, abschließend mit der oberen Gehäusekante ist jeweils ein elektrisch leitfähiger Schaumstoffstreifen 9 aufgebracht - bspw. geklebt - der mit dem Schaumstoffstreifen 9 auf dem anderen Gehäuseteil bei geschlossenem Gehäuse eine Strahlungsdichte Rückwand bildet. Obwohl diese Rückwand strahlungsdicht ist, ist sie dennoch für Kabel 8, die problemlos von beiden Schaumstoffstreifen umgeben werden, ohne besonderen Aufwand für Bohrungen, Öffnungen od. dgl. durchdringbar, wobei der Schaumstoff 9 die Kabel 8 strahlungsdicht umschließt und derart die erwünschte Abschirmung bildet.
Das Gehäuse wird bei der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform nur durch wenige {hier zwei) handlösbare Rändelschrauben geschlossen.
Wie aus Fig.l und 4 ersichtlich, werden die Kabel 8 gegen Zug durch Festklemmen in Doppelschellen 6 befestigt, wobei diese bevorzugt ebenfalls handlösbare Rändelschrauben aufweisen und mit diesen integral sind - d.h. im Gegensatz zu herkömmlichen Doppelschellen, bei denen sich Befestigungsschraube und Schelle leicht voneinander lösten, wird bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dieses Lösen vermieden, indem die Schraube durch an sich bekannten Mittel an der Doppelschelle befestigt wird. Dies hat den Vorteil, daß
aufwendige Suchen, wenn die sehr kleinen Schrauben beim Stand der Technik herunterfielen, entfällt und bei der bevorzugten handfestziehbaren Ausführungsform ist es noch nicht einmal notwendig, einen Schraubendreher unter unter Umständen ungünstigen Platz- und Beleuchtungsbedingungen einzusetzen.
Obwohl die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, sind dem Fachmmann viele Abwandlungen desselben ersichtlich und diese ist keineswegs auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern lediglich durch den Schutzumfang der Ansprüche.
sich au£
Bezugszeichenliste 1
2
3 Buchsen
4 Anschlußklemmen, Schneidklemmen
6 Anordnung zum Festklemmen der Kabel (Doppelschelle)
7 Deckelteil
8 Kabel
9 leitfähigen elastischem Schaumstofflippen 11 Öffnungen 100 gebogenes Seiten/Deckelteil mit angeformten Seitenabschnitten 200 gebogenes Boden/Frontteil,

Claims (1)

  1. Ansprüche
    !.Abgeschirmtes Gehäuse, insbesondere für Datenübertragungskabel , das
    rückwärtig mindestens eine Einführöffnung für indas Gehäuse einführbare Kabel (8), die nebeneinanderliegend mit Anschlußklemmen (4) im Gehäuse verbindbar sind, eine Kabel-Befestigungsanordnung mit Befestigungsmitteln (6) im Gehäuse, wobei jede Einführöffnung für die Kabel (8) zur Abschirmung mit mindestens zwei elektisch leitfähigen elastischem Schaumstofflippen, um das eingeführte Kabel (8) dicht abschließend versehen ist, durch die die Kabel (8) geführt sind und
    eine Anordnung zur Zugentlastung/zum Festklemmen der Kabel (8) im Gehäuse vor den Anschlußklemmen aufweist.
    2. Abgeschirmtes Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastung aus Schellen, die am Gehäuseboden befestigbar sind, besteht.
    5. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daä die Zugentlastung Doppelschellen, die mit Befestigungsschrauben einteilig ausgebildet sind, aufweist.
    6. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daä die Befestigungsschrauben handlösbare Rändelschrauben sind.
    7. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch:
    ein gebogenes Boden/Frontteil (200), auf dem eine Leiterplatte mit Anschlußklemmen (4) sowie Buchsen (3) im Frontteil und die Zugentlastungsanordnung (6) angeordnet und befestigt sind, sowie
    ein Seiten/Deckelteil (100), das angeformte Seitenabschnitte aufweist, und
    eine mindestens teilweise auf dem hinteren Abschlußbereich von jeweils Boden- oder Deckelteil befestigte elastische, elektrisch leitfähige Rückwand (9), durch die Kabel (8) führbar sind, sodaß sie vom elastischen Material umschlossen werden, aufweist.
    9. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Boden/Frontteil (200) am Seiten/Deckelteil (100) durch mindestens eine lösbare mechanische Verbindung lösbar verbindbar ist.
    10. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung eine Schraubverbindung ist.
    11. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Schraubverbindung handlösbare Rändelschrauben umfaßt.
    12. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse sich durch entsprechende Biegung der beiden Gehäuseteile nach hinten verjüngt.
    13. Abgeschirmtes Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile durch handlösbare Rändelschrauben verbunden sind.
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