DE29620166U1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme von BioabfallInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall.
Behälter zur Aufnahme von Abfällen in Form von.z.B. Hausmüll >
sind in vielfältiger Weise bekannt. Behälter zur Aufnahme von Hausmüll sind unter anderem in den Veröffentlichungen DE 28 18
438 Müllbehälter mit einem Klappschiebedeckel, DE 28 44 474 Müllgefäß mit einem um die Achse einer Griffstange schwenkbaren
Deckel, DE 30 08 934 Abfallsammler aus einem Füllbehälter und einem Deckel und DE 30 38 170 Schrank mit einer Tür und einem
Abfallbehälter aufgeführt. Behälter für besondere Abfallarten sind in den Schriften DE 34 18 829 Aschesammelbehälter und DE
34 18 830 Altbatterie-Sammelbehälter zu finden. Diese Lösungen beschreiben die Behälter zur Aufnahme des Mülls
an sich.
Besonders ausgestaltete Lösungen sind in den folgenden Veröffentlichungen
zu finden.
Die DE 43 21 784 Müll-Sammelvorrichtung mit mindestens einer Einwurf Öffnung zum Entsorgen von Haushaltsmüll wie Kartonagen-,
Blechdosen, Plastikmaterial, Gläser, Flaschen, Kompostmüll o.dgl. enthält eine Presse, so daß der Müll in seinem Volumen
verkleinert wird. Eine sortierte Erfassung einschließlich einer Untersuchung erfolgt nicht.
Die DE 43 18 416 Schüttgutbehälter beinhaltet einen Müllbehälter mit integrierter Wiegevorrichtung. Dabei wird nur das
Gewicht des Mülls erfaßt.
Abschließbare Realisierungsvarianten sind in den Schriften DE 43 42 7 62 Schüttgutbehälter mit einem abschließbaren Behälterdeckel
und DE 44 30 777 Abfallschleuse für Mülltonnen bzw. Müllkästen aufgeführt. Damit wird nur einer unbefugten Nutzung
vorgebeugt.
Die DE 42 11 545 Verfahren und Vorrichtung zur Untersuchung von in einem Müllbehälter gesammeltem Müll nach Metallbestandteilen
beschreibt eine Lösung, die in Verbindung mit einem Müllfahrzeug zu sehen ist. Der Müllbehälter wird mittels einer Metallsonde
auf Metall untersucht, so daß ein diese Bestandteile
enthaltener Müll festgestellt wird. Konsequenz des Einsatzes einer derartigen Lösung ist, daß der Inhalt eines solchen Müllbehälters nicht abtransportiert wird. Manuell muß allerdings ein dementsprechender Hinweis an diesem Müllbehälter befestigt werden, so daß ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Öffentlichkeitsarbeit auftritt. Dadurch steigen die entsprechenden Kosten.
enthaltener Müll festgestellt wird. Konsequenz des Einsatzes einer derartigen Lösung ist, daß der Inhalt eines solchen Müllbehälters nicht abtransportiert wird. Manuell muß allerdings ein dementsprechender Hinweis an diesem Müllbehälter befestigt werden, so daß ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Öffentlichkeitsarbeit auftritt. Dadurch steigen die entsprechenden Kosten.
Eine Vorrichtung zur Immobilisierung und/oder Desinfizierung ist in der DE 42 27 248 aufgeführt. Dabei wird allerdings nur
der nach einer Entleerung leere Müllbehälter desinfiziert.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die kontrollierten
Bioabfall aufnimmt und die es erlaubt, daß dieser Bioabfall
über bestehende Entsorgungsmechanismen abtransportiert wird.
Bioabfall aufnimmt und die es erlaubt, daß dieser Bioabfall
über bestehende Entsorgungsmechanismen abtransportiert wird.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Mit der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall wird eine hochprozentige
störstofffreie Bioabfallentsorgung besonders auch in
Großwohnanlagen gewährleistet.
Dazu wird zum ersten der Bioabfall nach Metall untersucht und erst nach positiver Prüfung kann eine Trennwand im Aufnahmeschacht,
die zwischen der Einfüllklappe und einem Müllgefäß
angeordnet ist, durch den Bürger bedient werden. Zum zweiten ist in die Vorrichtung ein Gebührensystem integriert, so daß eine gerechte Kostenverteilung entsprechend der Nutzung gewährleistet ist. Mit den unterschiedlichen Freigabemechanismen
werden Fremd- oder Fehleinwürfe weitestgehend vermieden. Die
angeordnet ist, durch den Bürger bedient werden. Zum zweiten ist in die Vorrichtung ein Gebührensystem integriert, so daß eine gerechte Kostenverteilung entsprechend der Nutzung gewährleistet ist. Mit den unterschiedlichen Freigabemechanismen
werden Fremd- oder Fehleinwürfe weitestgehend vermieden. Die
• *
Vorrichtung stellt ein in sich abgeschlossenes Sytera dar, so
daß manuelle Kontrollen des den Bioabfall enthaltenen Müllbehälters eingespart werden und damit Entsorgungskosten wesentlich
gesenkt werden können. Gleichzeitg erhöht sich die Qualität des Bioabfalles. Weitere Einsparungen treten hinsichtlich
von Sortierkapazitäten in Form der Sortiertechnik und der Handsortierkapazität im Kompostwerk ein. Bioabfall mit metallischem
Störstoffanteil wird bereits durch Anwendung der Vorrichtung vermieden, so daß insgesamt der Störstoffanteil im Bioabfall
sinkt und Deponiekosten eingespart werden. Besonders gelangt auch kein Problemabfall in Form z.B. von Batterien und Akkumulatoren
in den Bioabfall. Durch diese StörstoffSenkungen wird
die Qualität des Kompostes erhöht. Gleichzeitig steigt das Image für derartigen Kompost.
Die Verwendung von kompostierbaren Tüten oder Beuteln erhöht die Qualität des Kompostes nochmals.
Mit der Realisierung und Nutzung derartiger Vorrichtungen wird die Zielstellung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
im Sinne der Bioabfallverwertung erfüllt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen
2 bis 12 angegeben.
Die Weiterbildungen der Schutzansprüche 2 und 4 gewährleisten eine einfache Handhabbarkeit der Trennwand zwischen Einwurfklappe
und dem Bioabfall aufnehmenden Müllgefäß.
Der Einsatz eines Schiebers mit einem Abstreifer entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 führt dazu, daß
weitestgehend keine Rückstände auf der Trennwand verbleiben.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 in Form der Rückholvorrichtung
für die Trennwand gewährleistet den Ausgangszustand der Vorrichtung nach jeder Nutzung.
Die vorzugsweise gleichgestaltete Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes
und Einfüllöffnung des Müllbehälters, wobei die Abmessungen der Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes
kleiner als die der Einfüllöffnung des Müllbehälters sind, gewährleistet entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs
6, daß kein Bioabfall neben den Müllbehälter gelangt.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 führt dazu, daß der Müllbehälter frei durch die Tür im Gehäuse bewegt werden kann.
Der Verschluß verhindert den Mißbrauch, so daß nur Berechtigte in Person unter anderem der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma
Zutritt zum Müllbehälter haben.
Mit dem Einsatz eines Kartenlese- und Kartenschreibgerätes entsprechend
der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 wird eine einfache und bewährte Einrichtung zum Begleichen der Entsorgungskosten
eingesetzt. Die Karte wird dabei vollständig aufgenommen. Damit kann diese bei Einwurf von mit Schadstoffen
versehenen Biomüll ohne Entnahme nicht herausgezogen werden und verbleibt im Kartenlese- und Kartenschreibgerät.
Die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach den Weiterbildungen
der Schutzansprüche 9 und 10 sichert die freie Wahl eines Standortes für die Vorrichtung selbst. Mit dem Einsatz
einer Anlage, die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelt, sind keine Versorgungsleitungen für die elektrische Energie
notwendig.
Der Einbau einer Füllstandsanzeige für den Müllbehälter nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 11 gewährleistet, daß die
Nutzung der Vorrichtung zur Aufnahme von Biomüll ausgeschlossen ist, wenn der Müllbehälter gefüllt ist. Ein Überlaufen des
Müllbehälters wird verhindert und der Stellplatz des Müllbehälters im Gehäuse bleibt sauber.
Mit dem Einsatz eines Reinigungsmittels für die Trennwand nach
der Weiterbildung des Schutzanspruchs 12 werden Ablagerungen entfernt, so daß eine daraus folgende Geruchsbelästigung vor
allem in den Sommermonaten weitestgehend vermieden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 den prinzipiellen Aufbau der Vorrichtung zur Aufnahme
Figur 1 den prinzipiellen Aufbau der Vorrichtung zur Aufnahme
von Biomüll und
Figur 2 einen Ablaufplan für die Bedienung der Vorrichtung zur Aufnahme von Biomüll.
Figur 2 einen Ablaufplan für die Bedienung der Vorrichtung zur Aufnahme von Biomüll.
Die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall, wie diese prinzipiell in der Figur 1 dargestellt ist, besteht aus einem Aufnahmeschacht
3, die mit einer Einwurfklappe 2, die einen Verschlußmechanismus besitzt, verschlossen ist, einer von außen
bewegbaren und mit einer Sperrvorrichtung versehenen Trennwand im Aufnahmeschacht 3, einer Metallsonde, einem zum Aufnahmeschacht
3 offenen oder geöffneten Müllbehälters 4, einem Gehäuse 1 mit einer abschließbaren Tür 7 zum Entnehmen oder Zuführen
des Müllbehälters 4 und einer Auswerteschaltung, die zum einen mit optischen und/oder akustischen Anzeigen und einem von
außen bedienbaren Gebührensystem und zum anderen mit der Metallsonde, dem Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2 und der
Sperrvorrichtung der Trennwand elektrisch verbunden ist.
Die Figur 2 zeigt einen Ablaufplan der nachfolgend im Zusammenhang
mit der Vorrichtung erläutert wird.
Jedem Haushalt, der die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nutzen möchte, erhält durch seine Karte Zugang.
Der Bürger führt die Karte in das Kartenlese- und Kartenschreibgerät ein. Bei richtiger Kennung wird der Verschlußmechanismus
der Einwurfklappe 2 über die Auswerteschaltung geöffnet. Damit ist diese von außen betätigbar, so daß der
Bioabfall lose oder in einem Sack eingegeben werden kann. Dabei
kommt der Bioabfall auf der Trennwand im Aufnahmeschacht 3 zu
liegen. Der Querschnitt entspricht zweckmäßigerweise dem des Müllbehälters 4. Danach wird die Einwurfklappe 2 zum ersten
durch den Bürger und danach zum zweiten durch den Verschlußmechanismus geschlossen. Mit der Metallsonde erfolgt eine
Untersuchung des Bioabfalls hinsichtlich von darin enthaltenen Störstoffen. Das Ergebnis wird über die Auswerteschaltung optisch
nach außen zur Anzeige gebracht.
Enthält der Bioabfall keine feststellbaren Störstoffe, wird über die Auswerteschaltung die Sperrvorrichtung der Trennwand
geöffnet.
Der Bürger ist jetzt in der Lage, die als Schieber 5 ausgebildete Trennwand mittels eines Griffes aus dem Gehäuse 1 zu
ziehen. Ein geeigneter Anschlag verhindert, daß der Schieber vollständig aus dem Gehäuse 1 herausgezogen wird. Mit dem
Herausziehen wird der Aufnahmeschacht 3 geöffnet und der Bioabfall gelangt in den offenen Müllbehälter 4. Die Abmessungen
der Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes 3 sind kleiner als die Abmessungen der Öffnung des Müllbehälters 4, so daß der
Bioabfall in jedem Fall in den Müllbehälter 4 gelangt. Mittels einer Rückholvorrichtung wird der Schieber 5 wieder in seine
Ausgangsposition zurückgezogen. Diese Rückholvorrichtung ist bei kleineren Vorrichtungen zur Aufnahme von Bioabfall ein
Federsystem und bei größeren Vorrichtungen zur Aufnahme von Bioabfall ist der Schieber 5 mittels eines Elektromotors in
seine Ausgangslage zurückführbar.
Gleichzeitig wird die Nutzungsgebühr vom Betrag, der auf der
Karte gespeichert ist, abgezogen und die Karte ausgegeben, so daß die Karte vom Bürger entnommen werden kann.
Falls der Bioabfall störstoffbelastet ist, wird die Sperrvorrichtung
des Schiebers 5 nicht betätigt, so daß dieser nicht herausgezogen werden kann. Über die Auswerteschaltung wird
dagegen der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2 freigegeben, so daß der Bürger die Möglichkeit der Rücknahme seines
Bioabfalles erhält. Dieser Zustand wird gleichzeitig mittels
einer optischen Vorrichtung angezeigt. Nach der Entnahme des Bioabfalls und dem Verschließen der Einwurfklappe 2 kann die
Karte entnommen werden. Dabei wurde keine Gebühr von der Karte abgezogen. Falls der Bioabfall nicht entfernt wird, verbleibt
die Karte im Kartenlese- und Kartenschreibgerät. Es erfolgt eine kostenpflichtige Wartungsleistung, wobei der Verursacher
über die gespeicherten Daten auf der Karte bekannt ist. Die Kontrolle, ob der störstoffbelastete Bioabfall aus dem Aufnahmeschacht
3 entfernt wurde oder nicht, erfolgt mittels der Metallsonde.
Dadurch ergibt sich für den Bürger weiterhin die Möglichkeit, den Störstoff aus dem Bioabfall noch im Aufnahmeschacht 3 zu
entfernen. Enthält der Bioabfall nach erneutem Schließen der Einwurfklappe 2 keine feststellbaren Störstoffe mehr, wird über
die Auswerteschaltung die Sperrvorrichtung des Schiebers 5 geöffnet. Der Bürger ist jetzt in der Lage, den Schieber 5 aus
dem Gehäuse 1 zu ziehen. Dadurch wird der Aufnahmeschacht 3 geöffnet und der Bioabfall gelangt in den offenen Müllbehälter
4.
Gleichzeitig wird wiederum die Nutzungsgebühr vom Betrag, der auf der Karte gespeichert ist, abgezogen und die Karte ausgegeben,
so daß die Karte vom Bürger entnommen werden kann. Im Gehäuse 1 der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall befindet
sich weiterhin eine Anordnung zur Erfassung des Füllstandes des Müllbehälters 4. Dieses ist elektrisch mit der Auswerteschaltung
verbunden. Ein voller Müllbehälter 4 wird optisch angezeigt. Gleichzeitig wird im Falle des Versuches einer Bedienung
durch einen Bürger die eingeführte Karte sofort wieder herausgegeben, ohne daß die Einwurfklappe 2 sich öffnen läßt.
Der Müllbehälter 4 ist ein bekanntes Behältnis, wie es die jeweiligen Entsorger verwenden. Für das Beschicken oder die
Entnahme des Müllbehälters 4 besitzt das Gehäuse 1 eine abschließbare Tür 7, hinter der dieser im Gehäuse 1 plaziert
wird.
Die abschließbare Tür 7 ist in der Höhe und Breite größer als die entsprechenden Abmessungen des Müllbehälters '4, so daß
dieses problemlos durch die offene abschließbare Tür 7 befördert werden kann.
Eine Wand des Gehäuses 1 ist mit einer die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelnde Anlage 6 ausgerüstet. Damit
werden die Auswerteschaltung, die optischen und/oder akustischen Anzeigen, das von außen bedienbare Gebührensystem, die
Metallsonde, der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2, die
Sperrvorrichtung des Schiebers 5 und die Füllstandserfassung des Müllbehälters 4 mit elektrischer Energie versorgt. Damit
kann die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall unabhängig von Versorgungsleitungen aufgestellt und betrieben werden.
Weiterhin befindet sich im Aufnahmeschacht 3 mindestens ein Behältnis mit einem Reinigungsmittel. Betätigt ein Bürger den
Schieber 5 als Trennwand wird dieses Behältnis geöffnet, so daß das Reinigungsmittel über den Schieber 5 läuft. Vorteilhafterweise
ist dazu der Schieber 5 schräg im Aufnahmeschacht 3 und damit im Gehäuse 1 der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall
geführt, so daß das Reinigungsmittel sich leichter über den Schieber 5 verteilt.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Aufnahmeschacht (3) mit einer einen Verschlußmechanismus aufweisenden Einwurfklappe (2)
verschlossen ist, daß der Aufnahmeschacht (3) durch eine von außen bewegbare und mit einer Sperrvorrichtung versehenen
Trennwand geteilt ist, daß der Aufnahmeschacht (3) mit einer Metallsonde ausgerüstet ist, daß der Aufnahmeschacht oberhalb
eines zum Aufnahmeschacht offenen oder geöffneten Müllbehälters (4) endet, daß sich die gesamte Vorrichtung in einem Gehäuse
(1) befindet, daß sich der Müllbehälter (4) innerhalb des Gehäuses (1) und hinter einer von außen abschließbaren Tür (7)
befindet, daß eine Auswerteschaltung zum einen mit optischen und/oder akustischen Anzeigen und einem von außen bedienbaren
Gebührensystem und zum anderen mit der Metallsonde, dem Verschlußmechanismus der Einwurfklappe (2) und der Sperrvorrichtung
der Trennwand elektrisch verbunden ist.
2. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand ein Schieber (5)
ist.
3. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch
2, dadurch gekennzeichnet, daß in Zugrichtung des Schiebers (5) innerhalb des Aufnahmeschachtes (3) ein Abstreifer angeordnet
ist.
4. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach' Schutzanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand eine sich in Richtung des Müllbehälters (4) öffnende Klappe ist.
5. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach den Schutzan-*
Sprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand mit
einer dem Verschluß des Aufnahmeschachtes (3) gewährenden Rückholvorrichtung
ausgestattet ist.
6. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitte des Aufnahmeschachtes (3) in Richtung des Müllbehälters (4) und der Müllbehälter
(4) vorzugsweise gleichgestaltet sind und daß die Abmessungen des Querschnittes des Aufnahmeschachtes (3) in
Richtung des Müllbehälters (4) kleiner als diejenigen des Müllbehälters (4) sind.
7. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite und die Höhe der
abschließbaren Tür (7) größer als die Breite und die Höhe des Müllbehälters (4) sind.
8. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührensystem ein Kartenlese- und Kartenschreibgerät ist und daß sich die Karte zum
Lesen und Beschreiben innerhalb des Kartenlesegerätes befindet
9. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteschaltung, die optischen und/oder akustischen Anzeigen, das von außen bedienbare
Gebührensystem, die Metallsonde, der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe (2) und die Sperrvorrichtung der Trennwand
elektrisch leitend mit einer die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelnden Anlage (6) verbunden sind.
10. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sonnenenergie in elektrische
Energie wandelnde Anlage (6) an einer Wand des Gehäuses (1)
befestigt ist oder diese Wand selbst darstellt.
11., Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (1) eine Vorrichtung zur Erfassung des Füllstandes des Müllbehälters (4) angeordnet
ist und daß diese elektrisch mit der Auswerteschaltung und einer von außen sichtbaren optischen Anzeigevorrichtung verbunden
ist.
12. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Aufnahmeschacht (3) zur
Einwurfklappe (2) mindestens ein Behältnis mit einem Reinigungsmittel befindet und daß die Trennwand mit einer das Behältnis
öffnenden Vorrichtung ausgestattet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620166U DE29620166U1 (de) | 1996-11-20 | 1996-11-20 | Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE29620166U DE29620166U1 (de) | 1996-11-20 | 1996-11-20 | Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29620166U1 true DE29620166U1 (de) | 1997-01-16 |
Family
ID=8032204
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29620166U Expired - Lifetime DE29620166U1 (de) | 1996-11-20 | 1996-11-20 | Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29620166U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0791545A3 (de) * | 1996-02-24 | 1998-08-05 | Zwickauer Werkzeug- und Sondermaschinenbau GmbH WESOMA | Containereinhausung mit Aufnahmeschleuse |
| EP0964369A1 (de) * | 1998-06-10 | 1999-12-15 | Sulo Applications | Verfahren und Vorrichtung zur Verwaltung mittels Chipkarten einer Müllsammeleinrichtung |
| ITRM20100447A1 (it) * | 2010-08-09 | 2012-02-10 | Tradingenia S R L | Apparecchiatura stradale per la raccolta qualitativa del rifiuto organico. |
-
1996
- 1996-11-20 DE DE29620166U patent/DE29620166U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| FR2779855A1 (fr) * | 1998-06-10 | 1999-12-17 | Sulo Applic | Procede et dispositif de gestion par carte a puce d'une dechetterie |
| ITRM20100447A1 (it) * | 2010-08-09 | 2012-02-10 | Tradingenia S R L | Apparecchiatura stradale per la raccolta qualitativa del rifiuto organico. |
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