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DE29620166U1 - Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall

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DE29620166U1
DE29620166U1 DE29620166U DE29620166U DE29620166U1 DE 29620166 U1 DE29620166 U1 DE 29620166U1 DE 29620166 U DE29620166 U DE 29620166U DE 29620166 U DE29620166 U DE 29620166U DE 29620166 U1 DE29620166 U1 DE 29620166U1
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Germany
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receiving
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biowaste
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receiving shaft
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DE29620166U
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  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall.
Behälter zur Aufnahme von Abfällen in Form von.z.B. Hausmüll > sind in vielfältiger Weise bekannt. Behälter zur Aufnahme von Hausmüll sind unter anderem in den Veröffentlichungen DE 28 18 438 Müllbehälter mit einem Klappschiebedeckel, DE 28 44 474 Müllgefäß mit einem um die Achse einer Griffstange schwenkbaren Deckel, DE 30 08 934 Abfallsammler aus einem Füllbehälter und einem Deckel und DE 30 38 170 Schrank mit einer Tür und einem Abfallbehälter aufgeführt. Behälter für besondere Abfallarten sind in den Schriften DE 34 18 829 Aschesammelbehälter und DE 34 18 830 Altbatterie-Sammelbehälter zu finden. Diese Lösungen beschreiben die Behälter zur Aufnahme des Mülls an sich.
Besonders ausgestaltete Lösungen sind in den folgenden Veröffentlichungen zu finden.
Die DE 43 21 784 Müll-Sammelvorrichtung mit mindestens einer Einwurf Öffnung zum Entsorgen von Haushaltsmüll wie Kartonagen-, Blechdosen, Plastikmaterial, Gläser, Flaschen, Kompostmüll o.dgl. enthält eine Presse, so daß der Müll in seinem Volumen verkleinert wird. Eine sortierte Erfassung einschließlich einer Untersuchung erfolgt nicht.
Die DE 43 18 416 Schüttgutbehälter beinhaltet einen Müllbehälter mit integrierter Wiegevorrichtung. Dabei wird nur das Gewicht des Mülls erfaßt.
Abschließbare Realisierungsvarianten sind in den Schriften DE 43 42 7 62 Schüttgutbehälter mit einem abschließbaren Behälterdeckel und DE 44 30 777 Abfallschleuse für Mülltonnen bzw. Müllkästen aufgeführt. Damit wird nur einer unbefugten Nutzung vorgebeugt.
Die DE 42 11 545 Verfahren und Vorrichtung zur Untersuchung von in einem Müllbehälter gesammeltem Müll nach Metallbestandteilen
beschreibt eine Lösung, die in Verbindung mit einem Müllfahrzeug zu sehen ist. Der Müllbehälter wird mittels einer Metallsonde auf Metall untersucht, so daß ein diese Bestandteile
enthaltener Müll festgestellt wird. Konsequenz des Einsatzes einer derartigen Lösung ist, daß der Inhalt eines solchen Müllbehälters nicht abtransportiert wird. Manuell muß allerdings ein dementsprechender Hinweis an diesem Müllbehälter befestigt werden, so daß ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Öffentlichkeitsarbeit auftritt. Dadurch steigen die entsprechenden Kosten.
Eine Vorrichtung zur Immobilisierung und/oder Desinfizierung ist in der DE 42 27 248 aufgeführt. Dabei wird allerdings nur der nach einer Entleerung leere Müllbehälter desinfiziert.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die kontrollierten
Bioabfall aufnimmt und die es erlaubt, daß dieser Bioabfall
über bestehende Entsorgungsmechanismen abtransportiert wird.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Mit der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall wird eine hochprozentige störstofffreie Bioabfallentsorgung besonders auch in Großwohnanlagen gewährleistet.
Dazu wird zum ersten der Bioabfall nach Metall untersucht und erst nach positiver Prüfung kann eine Trennwand im Aufnahmeschacht, die zwischen der Einfüllklappe und einem Müllgefäß
angeordnet ist, durch den Bürger bedient werden. Zum zweiten ist in die Vorrichtung ein Gebührensystem integriert, so daß eine gerechte Kostenverteilung entsprechend der Nutzung gewährleistet ist. Mit den unterschiedlichen Freigabemechanismen
werden Fremd- oder Fehleinwürfe weitestgehend vermieden. Die
• *
Vorrichtung stellt ein in sich abgeschlossenes Sytera dar, so daß manuelle Kontrollen des den Bioabfall enthaltenen Müllbehälters eingespart werden und damit Entsorgungskosten wesentlich gesenkt werden können. Gleichzeitg erhöht sich die Qualität des Bioabfalles. Weitere Einsparungen treten hinsichtlich von Sortierkapazitäten in Form der Sortiertechnik und der Handsortierkapazität im Kompostwerk ein. Bioabfall mit metallischem Störstoffanteil wird bereits durch Anwendung der Vorrichtung vermieden, so daß insgesamt der Störstoffanteil im Bioabfall sinkt und Deponiekosten eingespart werden. Besonders gelangt auch kein Problemabfall in Form z.B. von Batterien und Akkumulatoren in den Bioabfall. Durch diese StörstoffSenkungen wird die Qualität des Kompostes erhöht. Gleichzeitig steigt das Image für derartigen Kompost.
Die Verwendung von kompostierbaren Tüten oder Beuteln erhöht die Qualität des Kompostes nochmals.
Mit der Realisierung und Nutzung derartiger Vorrichtungen wird die Zielstellung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Sinne der Bioabfallverwertung erfüllt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis 12 angegeben.
Die Weiterbildungen der Schutzansprüche 2 und 4 gewährleisten eine einfache Handhabbarkeit der Trennwand zwischen Einwurfklappe und dem Bioabfall aufnehmenden Müllgefäß.
Der Einsatz eines Schiebers mit einem Abstreifer entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs 3 führt dazu, daß weitestgehend keine Rückstände auf der Trennwand verbleiben.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 in Form der Rückholvorrichtung für die Trennwand gewährleistet den Ausgangszustand der Vorrichtung nach jeder Nutzung.
Die vorzugsweise gleichgestaltete Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes und Einfüllöffnung des Müllbehälters, wobei die Abmessungen der Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes kleiner als die der Einfüllöffnung des Müllbehälters sind, gewährleistet entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6, daß kein Bioabfall neben den Müllbehälter gelangt.
Die Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 führt dazu, daß der Müllbehälter frei durch die Tür im Gehäuse bewegt werden kann. Der Verschluß verhindert den Mißbrauch, so daß nur Berechtigte in Person unter anderem der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma Zutritt zum Müllbehälter haben.
Mit dem Einsatz eines Kartenlese- und Kartenschreibgerätes entsprechend der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 wird eine einfache und bewährte Einrichtung zum Begleichen der Entsorgungskosten eingesetzt. Die Karte wird dabei vollständig aufgenommen. Damit kann diese bei Einwurf von mit Schadstoffen versehenen Biomüll ohne Entnahme nicht herausgezogen werden und verbleibt im Kartenlese- und Kartenschreibgerät.
Die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach den Weiterbildungen der Schutzansprüche 9 und 10 sichert die freie Wahl eines Standortes für die Vorrichtung selbst. Mit dem Einsatz einer Anlage, die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelt, sind keine Versorgungsleitungen für die elektrische Energie notwendig.
Der Einbau einer Füllstandsanzeige für den Müllbehälter nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 11 gewährleistet, daß die Nutzung der Vorrichtung zur Aufnahme von Biomüll ausgeschlossen ist, wenn der Müllbehälter gefüllt ist. Ein Überlaufen des Müllbehälters wird verhindert und der Stellplatz des Müllbehälters im Gehäuse bleibt sauber.
Mit dem Einsatz eines Reinigungsmittels für die Trennwand nach
der Weiterbildung des Schutzanspruchs 12 werden Ablagerungen entfernt, so daß eine daraus folgende Geruchsbelästigung vor allem in den Sommermonaten weitestgehend vermieden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 den prinzipiellen Aufbau der Vorrichtung zur Aufnahme
von Biomüll und
Figur 2 einen Ablaufplan für die Bedienung der Vorrichtung zur Aufnahme von Biomüll.
Die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall, wie diese prinzipiell in der Figur 1 dargestellt ist, besteht aus einem Aufnahmeschacht 3, die mit einer Einwurfklappe 2, die einen Verschlußmechanismus besitzt, verschlossen ist, einer von außen bewegbaren und mit einer Sperrvorrichtung versehenen Trennwand im Aufnahmeschacht 3, einer Metallsonde, einem zum Aufnahmeschacht 3 offenen oder geöffneten Müllbehälters 4, einem Gehäuse 1 mit einer abschließbaren Tür 7 zum Entnehmen oder Zuführen des Müllbehälters 4 und einer Auswerteschaltung, die zum einen mit optischen und/oder akustischen Anzeigen und einem von außen bedienbaren Gebührensystem und zum anderen mit der Metallsonde, dem Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2 und der Sperrvorrichtung der Trennwand elektrisch verbunden ist.
Die Figur 2 zeigt einen Ablaufplan der nachfolgend im Zusammenhang mit der Vorrichtung erläutert wird.
Jedem Haushalt, der die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nutzen möchte, erhält durch seine Karte Zugang. Der Bürger führt die Karte in das Kartenlese- und Kartenschreibgerät ein. Bei richtiger Kennung wird der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2 über die Auswerteschaltung geöffnet. Damit ist diese von außen betätigbar, so daß der Bioabfall lose oder in einem Sack eingegeben werden kann. Dabei
kommt der Bioabfall auf der Trennwand im Aufnahmeschacht 3 zu liegen. Der Querschnitt entspricht zweckmäßigerweise dem des Müllbehälters 4. Danach wird die Einwurfklappe 2 zum ersten durch den Bürger und danach zum zweiten durch den Verschlußmechanismus geschlossen. Mit der Metallsonde erfolgt eine Untersuchung des Bioabfalls hinsichtlich von darin enthaltenen Störstoffen. Das Ergebnis wird über die Auswerteschaltung optisch nach außen zur Anzeige gebracht.
Enthält der Bioabfall keine feststellbaren Störstoffe, wird über die Auswerteschaltung die Sperrvorrichtung der Trennwand geöffnet.
Der Bürger ist jetzt in der Lage, die als Schieber 5 ausgebildete Trennwand mittels eines Griffes aus dem Gehäuse 1 zu ziehen. Ein geeigneter Anschlag verhindert, daß der Schieber vollständig aus dem Gehäuse 1 herausgezogen wird. Mit dem Herausziehen wird der Aufnahmeschacht 3 geöffnet und der Bioabfall gelangt in den offenen Müllbehälter 4. Die Abmessungen der Austrittsöffnung des Aufnahmeschachtes 3 sind kleiner als die Abmessungen der Öffnung des Müllbehälters 4, so daß der Bioabfall in jedem Fall in den Müllbehälter 4 gelangt. Mittels einer Rückholvorrichtung wird der Schieber 5 wieder in seine Ausgangsposition zurückgezogen. Diese Rückholvorrichtung ist bei kleineren Vorrichtungen zur Aufnahme von Bioabfall ein Federsystem und bei größeren Vorrichtungen zur Aufnahme von Bioabfall ist der Schieber 5 mittels eines Elektromotors in seine Ausgangslage zurückführbar.
Gleichzeitig wird die Nutzungsgebühr vom Betrag, der auf der Karte gespeichert ist, abgezogen und die Karte ausgegeben, so daß die Karte vom Bürger entnommen werden kann.
Falls der Bioabfall störstoffbelastet ist, wird die Sperrvorrichtung des Schiebers 5 nicht betätigt, so daß dieser nicht herausgezogen werden kann. Über die Auswerteschaltung wird dagegen der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2 freigegeben, so daß der Bürger die Möglichkeit der Rücknahme seines Bioabfalles erhält. Dieser Zustand wird gleichzeitig mittels
einer optischen Vorrichtung angezeigt. Nach der Entnahme des Bioabfalls und dem Verschließen der Einwurfklappe 2 kann die Karte entnommen werden. Dabei wurde keine Gebühr von der Karte abgezogen. Falls der Bioabfall nicht entfernt wird, verbleibt die Karte im Kartenlese- und Kartenschreibgerät. Es erfolgt eine kostenpflichtige Wartungsleistung, wobei der Verursacher über die gespeicherten Daten auf der Karte bekannt ist. Die Kontrolle, ob der störstoffbelastete Bioabfall aus dem Aufnahmeschacht 3 entfernt wurde oder nicht, erfolgt mittels der Metallsonde.
Dadurch ergibt sich für den Bürger weiterhin die Möglichkeit, den Störstoff aus dem Bioabfall noch im Aufnahmeschacht 3 zu entfernen. Enthält der Bioabfall nach erneutem Schließen der Einwurfklappe 2 keine feststellbaren Störstoffe mehr, wird über die Auswerteschaltung die Sperrvorrichtung des Schiebers 5 geöffnet. Der Bürger ist jetzt in der Lage, den Schieber 5 aus dem Gehäuse 1 zu ziehen. Dadurch wird der Aufnahmeschacht 3 geöffnet und der Bioabfall gelangt in den offenen Müllbehälter 4.
Gleichzeitig wird wiederum die Nutzungsgebühr vom Betrag, der auf der Karte gespeichert ist, abgezogen und die Karte ausgegeben, so daß die Karte vom Bürger entnommen werden kann. Im Gehäuse 1 der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall befindet sich weiterhin eine Anordnung zur Erfassung des Füllstandes des Müllbehälters 4. Dieses ist elektrisch mit der Auswerteschaltung verbunden. Ein voller Müllbehälter 4 wird optisch angezeigt. Gleichzeitig wird im Falle des Versuches einer Bedienung durch einen Bürger die eingeführte Karte sofort wieder herausgegeben, ohne daß die Einwurfklappe 2 sich öffnen läßt. Der Müllbehälter 4 ist ein bekanntes Behältnis, wie es die jeweiligen Entsorger verwenden. Für das Beschicken oder die Entnahme des Müllbehälters 4 besitzt das Gehäuse 1 eine abschließbare Tür 7, hinter der dieser im Gehäuse 1 plaziert wird.
Die abschließbare Tür 7 ist in der Höhe und Breite größer als die entsprechenden Abmessungen des Müllbehälters '4, so daß
dieses problemlos durch die offene abschließbare Tür 7 befördert werden kann.
Eine Wand des Gehäuses 1 ist mit einer die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelnde Anlage 6 ausgerüstet. Damit werden die Auswerteschaltung, die optischen und/oder akustischen Anzeigen, das von außen bedienbare Gebührensystem, die Metallsonde, der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe 2, die Sperrvorrichtung des Schiebers 5 und die Füllstandserfassung des Müllbehälters 4 mit elektrischer Energie versorgt. Damit kann die Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall unabhängig von Versorgungsleitungen aufgestellt und betrieben werden. Weiterhin befindet sich im Aufnahmeschacht 3 mindestens ein Behältnis mit einem Reinigungsmittel. Betätigt ein Bürger den Schieber 5 als Trennwand wird dieses Behältnis geöffnet, so daß das Reinigungsmittel über den Schieber 5 läuft. Vorteilhafterweise ist dazu der Schieber 5 schräg im Aufnahmeschacht 3 und damit im Gehäuse 1 der Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall geführt, so daß das Reinigungsmittel sich leichter über den Schieber 5 verteilt.

Claims (12)

Schutzansprüche
1. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Aufnahmeschacht (3) mit einer einen Verschlußmechanismus aufweisenden Einwurfklappe (2) verschlossen ist, daß der Aufnahmeschacht (3) durch eine von außen bewegbare und mit einer Sperrvorrichtung versehenen Trennwand geteilt ist, daß der Aufnahmeschacht (3) mit einer Metallsonde ausgerüstet ist, daß der Aufnahmeschacht oberhalb eines zum Aufnahmeschacht offenen oder geöffneten Müllbehälters (4) endet, daß sich die gesamte Vorrichtung in einem Gehäuse (1) befindet, daß sich der Müllbehälter (4) innerhalb des Gehäuses (1) und hinter einer von außen abschließbaren Tür (7) befindet, daß eine Auswerteschaltung zum einen mit optischen und/oder akustischen Anzeigen und einem von außen bedienbaren Gebührensystem und zum anderen mit der Metallsonde, dem Verschlußmechanismus der Einwurfklappe (2) und der Sperrvorrichtung der Trennwand elektrisch verbunden ist.
2. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand ein Schieber (5) ist.
3. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in Zugrichtung des Schiebers (5) innerhalb des Aufnahmeschachtes (3) ein Abstreifer angeordnet ist.
4. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach' Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand eine sich in Richtung des Müllbehälters (4) öffnende Klappe ist.
5. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach den Schutzan-*
Sprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand mit
einer dem Verschluß des Aufnahmeschachtes (3) gewährenden Rückholvorrichtung ausgestattet ist.
6. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnitte des Aufnahmeschachtes (3) in Richtung des Müllbehälters (4) und der Müllbehälter (4) vorzugsweise gleichgestaltet sind und daß die Abmessungen des Querschnittes des Aufnahmeschachtes (3) in Richtung des Müllbehälters (4) kleiner als diejenigen des Müllbehälters (4) sind.
7. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite und die Höhe der abschließbaren Tür (7) größer als die Breite und die Höhe des Müllbehälters (4) sind.
8. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebührensystem ein Kartenlese- und Kartenschreibgerät ist und daß sich die Karte zum Lesen und Beschreiben innerhalb des Kartenlesegerätes befindet
9. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteschaltung, die optischen und/oder akustischen Anzeigen, das von außen bedienbare Gebührensystem, die Metallsonde, der Verschlußmechanismus der Einwurfklappe (2) und die Sperrvorrichtung der Trennwand elektrisch leitend mit einer die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelnden Anlage (6) verbunden sind.
10. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sonnenenergie in elektrische Energie wandelnde Anlage (6) an einer Wand des Gehäuses (1) befestigt ist oder diese Wand selbst darstellt.
11., Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (1) eine Vorrichtung zur Erfassung des Füllstandes des Müllbehälters (4) angeordnet ist und daß diese elektrisch mit der Auswerteschaltung und einer von außen sichtbaren optischen Anzeigevorrichtung verbunden ist.
12. Vorrichtung zur Aufnahme von Bioabfall nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Aufnahmeschacht (3) zur Einwurfklappe (2) mindestens ein Behältnis mit einem Reinigungsmittel befindet und daß die Trennwand mit einer das Behältnis öffnenden Vorrichtung ausgestattet ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0791545A3 (de) * 1996-02-24 1998-08-05 Zwickauer Werkzeug- und Sondermaschinenbau GmbH WESOMA Containereinhausung mit Aufnahmeschleuse
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ITRM20100447A1 (it) * 2010-08-09 2012-02-10 Tradingenia S R L Apparecchiatura stradale per la raccolta qualitativa del rifiuto organico.

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