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DE29620051U1 - Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum o.dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum o.dgl.

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DE29620051U1
DE29620051U1 DE29620051U DE29620051U DE29620051U1 DE 29620051 U1 DE29620051 U1 DE 29620051U1 DE 29620051 U DE29620051 U DE 29620051U DE 29620051 U DE29620051 U DE 29620051U DE 29620051 U1 DE29620051 U1 DE 29620051U1
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shaped
plate
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DE29620051U
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/20Heating elements having extended surface area substantially in a two-dimensional plane, e.g. plate-heater
    • H05B3/22Heating elements having extended surface area substantially in a two-dimensional plane, e.g. plate-heater non-flexible
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/7407Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts
    • E04B2/7416Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with free upper edge, e.g. for use as office space dividers
    • E04B2/7422Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with free upper edge, e.g. for use as office space dividers with separate framed panels without intermediary support posts
    • E04B2/7427Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with free upper edge, e.g. for use as office space dividers with separate framed panels without intermediary support posts with adjustable angular connection of panels
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D13/00Electric heating systems
    • F24D13/02Electric heating systems solely using resistance heating, e.g. underfloor heating
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
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    • F28HEAT EXCHANGE IN GENERAL
    • F28DHEAT-EXCHANGE APPARATUS, NOT PROVIDED FOR IN ANOTHER SUBCLASS, IN WHICH THE HEAT-EXCHANGE MEDIA DO NOT COME INTO DIRECT CONTACT
    • F28D1/00Heat-exchange apparatus having stationary conduit assemblies for one heat-exchange medium only, the media being in contact with different sides of the conduit wall, in which the other heat-exchange medium is a large body of fluid, e.g. domestic or motor car radiators
    • F28D1/02Heat-exchange apparatus having stationary conduit assemblies for one heat-exchange medium only, the media being in contact with different sides of the conduit wall, in which the other heat-exchange medium is a large body of fluid, e.g. domestic or motor car radiators with heat-exchange conduits immersed in the body of fluid
    • F28D1/04Heat-exchange apparatus having stationary conduit assemblies for one heat-exchange medium only, the media being in contact with different sides of the conduit wall, in which the other heat-exchange medium is a large body of fluid, e.g. domestic or motor car radiators with heat-exchange conduits immersed in the body of fluid with tubular conduits
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Description

J.Biedermann Andechsstr.7 822&Pgr; Herrsching
T. & Fax: 08152/5659
Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen mit wenigstens zwei im wesentlichen rechteckigen, platten- oder dergleichen -förmigen Teilen, die miteinander verschwenkbar verbunden sind.
Eine derartige Vorrichtung eignet sich entsprechend einem Paravent oder dergleichen unter anderem zum Aufteilen des Raumes, zum Abtrennen eines Wohnbereiches von einem Eßbereich eines Zimmers, zum Abtrennen eines Großraumbüros, zum Aufteilen eines Messestandes etc. Eine derartige Vorrichtung aber ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt, die neben ihrer ursprünglichen zuvor geschilderten Funktion noch zusätzlich für eine Heiz-
und/oder Kühlfunktion vorgesehen ist. Um beides, nämlich einerseits ein Aufteilen des Raumes und andererseits ein Heizen und/- oder Kühlen des Raumes, zu erreichen, war es daher bis zum heutigen Tage notwendig, für das Aufteilen des Raumes einen Paravent herkömmlicher Art und zum Heizen und/oder Kühlen eine beispielsweise elektrisch betriebene Heizung und/oder Klimaanlage zu verwenden. Dies aber ist zum einen ausgesprochen aufwendig und bedarf zum anderen besonderer Platzverhältnisse. Hinzu
kommt, daß eine elektrisch betriebene Heizung herkömmlicher Art, die in dem jeweiligen Raum beliebig bewegt bzw. angeordnet werden kann, lediglich Konvektionswarme infolge der Bewegung der im Kreislauf geführten Luft innerhalb des Raumes, nicht aber Strahlungswärme erzeugt. Strahlungswärme aber ist für das Wohlbefinden von sich in einem Raum aufhaltenden Personen die wesentlich angenehmere Wärmeart.
Die vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bereitzustellen, die konstruktiv besonders einfach, damit einhergehend zuverlässig ausgestaltet ist, die Strahlungswärme bzw. -kälte erzeugt und zudem eine hohe Stabilität aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße integrale Ausstattung eines der platten- oder dergleichen -förmigen Teile der Vorrichtung mit einer Heiz- und/oder Kühleinrichtung zur Erzeugung von Strahlungswärme und/oder -kälte läßt sich eine besonders einfach ausgestaltete Vorrichtung zum Aufteilen des Raumes, zum Abtren-
nen eines Wohnbereiches von einem Eßbereich eines Zimmers, zum Abtrennen eines Großraumbüros, zum Aufteilen eines Messestandes und vielem anderen mehr erreichen. Nicht zuletzt aufgrund der konstruktiven einfachen Ausbildung ist die Vorrichtung nach der Erfindung zudem sehr zuverlässig. Darüber hinaus kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nahezu ausschließlich Strahlungswärme erzeugt werden, da eine Konvektion der sich im Raum befindlichen Luft aufgrund der großflächigen Vorrichtung, die zuweilen bis an die Decke eines Raumes reicht, gegenüber einer elektrischen Heizung herkömmlicher Art, welche im Bereich des Bodens eines Raumes angeordnet ist, weitgehend vermieden wird.
Die heizbare Vorrichtung in Form eines sogenannten Paravents ist die Kombination zweier nützlicher Gegenstände, nämlich einerseits eines mobilen Raumteilers und andererseits einer sonst starren, unbeweglichen Wandheizung mit einer geeigneten Oberfläche, wie insbesondere Putz-, Gips- oder Metallplatten, zum Beispiel Fermacell mit entsprechender Beimischung zur Elastizität, die - unsichtbar beheizt - angenehme milde Strahlungswärme abgibt. Diese Vorrichtung unterscheidet sich grundsätzlich von herkömmlichen, beweglichen Heizkörpern, bei welchen Konvenktionswärme mit Luftumwirbelung entsteht (Staub-Luftwalze), dadurch, daß die Strahlungswärme durch geeignete, körperhohe, wärmeabstrahlende Flächen nur feste Körper durchdringt, nicht aber die Atemluft zum Wärmetransport mißbraucht. Nachweislich ist Strahlungswärme die für den Menschen gesündeste und behaglichste Art des Heizens, die gegen Asthma und Hausstauballergien vorbeugend, streß- und bluthochdruckabbauend und zur Wärmeheiltherapie geeignet ist. Zusätzlich werden niedrige Temperaturen von dem Menschen als außerordentlich angenehm empfunden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 22 beschrieben.
Vorzugsweise umfaßt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung nach Anspruch 2 ein über das platten- oder dergleichen -förmige Teil flächig verlaufendes Rohr, dessen Enden jeweils in einen Behälter für ein Heiz- bzw. Kühlmedium münden. Das Rohr mit seinen
zwei in dem Behälter einmündenden Enden und der Behälter bilden somit einen Kreislauf, durch welchen das Heiz- bzw. Kühlmedium geführt wird. Als Heiz- bzw. Kühlmedium kann beispielsweise Wasser vorgesehen sein, wobei für das Auffüllen des Rohres und des Behälters in aller Regel eine Menge von nur insgesamt ca. fünf Liter notwendig ist.
Vorzugsweise umfaßt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung nach Anspruch 3 eine Umlaufpumpe, die zwischen dem einen Ende des Rohres und dem Behälter zum Befördern des in dem Rohr und dem Behälter vorgesehenen Heiz- und/oder Kühlmediums angeordnet ist.
In vorteilhafter A&mgr;sgestaltung der Erfindung umfaßt die; Heiz- und/oder Kühleinrichtung nach Anspruch 4 einen Stab, eine Schlange oder dergleichen zum Heizen und/oder Kühlen des in dem Rohr und dem Behälter vorgesehenen Heiz- bzw. Kühlmediums.
In diesem Zusammenhang ist der Stab, die Schlange oder dergleichen zum Heizen und/oder Kühlen des Heiz- bzw. Kühlmediums nach Anspruch 5 mit einem Thermostat und einem Regler versehen, wodurch sich die Bedienung der Vorrichtung ausgesprochen einfach und bequem vornehmen läßt.
In bevorzugter Weise ist der Behälter gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 im Bereich einer unteren Seite des platten- oder dergleichen -förmigen Teils angeordnet, wodurch eine ausgesprochen hohe Stabilität der gesamten Vorrichtung erreicht wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Behälter nach Anspruch 7 integral in einem sich zumindest teilweise, im wesentlichen parallel zu einer unteren Seite des platten- oder dergleichen -förmigen Teils erstreckenden Standfuß angeordnet. Auf diese Weise kann die Stabilität der Vorrichtung noch insgesamt erhöht werden.
Entsprechend Anspruch 8 kommuniziert das über das platten- oder dergleichen -förmige Teil verlaufende Rohr und der Behälter über eine insbesondere schlauchartige, elastische Steck- oder der-
gleichen -Verbindung mit einem flächig verlaufenden Rohr eines unmittelbar benachbarten platten- oder dergleichen -förmigen Teils, wodurch sich die Konstruktion der Vorrichtung nach der Erfindung noch zusätzlich vereinfachen läßt.
Weiterhin ist das Rohr nach Anspruch 9 mäanderförmig ausgebildet und von dem platten- oder dergleichen -förmigen Teil aufgenommen.
Von außerordentlich großer Bedeutung sind darüber hinaus die Merkmale des Anspruchs 10, wonach die Heiz- und/oder Kühleinrichtung wenigstens einen über das platten- oder dergleichen förmige Teil im wesentlichen flächig verlaufenden Leiter oder dergleichen Heizmedium umfaßt, der elektrisch versorgbar ist. Auf diese Weise läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung aus-, gesprochen einfach ausgestalten. Auch kann hier durch die Mobilität der Vorrichtung nach der Erfindung und damit deren vielseitiger Einsatz wesentlich erhöht werden. Ohne auf starre, feststehende Anschlüsse angewiesen zu sein, ist somit Strahlungswärme und/oder -kälte immer und überall beliebig dosiert verfügbar.
Des weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der wenigstens eine elektrische Leiter entsprechend Anspruch 11 als Heizkabel ausgebildet ist.
In alternativer Ausgestaltung kann der wenigstens eine elektrische Leiter gemäß Anspruch 12 jedoch ebenso als Heizregister ausgebildet sein, der insoweit in mäanderartiger Form von dem jeweiligen platten- oder dergleichen -förmigen Teil aufgenommen ist.
Zudem liegt es im Rahmen der Erfindung, daß der wenigstens eine elektrische Leiter mittels Strom versorgbar ist. Die Vorrichtung nach der Erfindung ist somit ausgesprochen vielseitig verwendbar, da heutzutage ein herkömmlicher Stromanschluß zum öffentlichen Stromnetz in jedem Raum, Zimmer und Großraumbüro sowie auf jedem Messestand vorhanden ist.
In alternativer bzw. kumulativer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der wenigstens eine elektrische Leiter nach den Merkmalen des Anspruchs 14 mittels eines Akkumulators, einer Batterie oder dergleichen versorgbar ist, wodurch sich die Mobilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung noch weiter steigern läßt.
Ebenso ist in alternativer bzw. kumulativer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der wenigstens eine elektrische Leiter entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 15 mittels Solarenergie versorgbar ist. Insoweit können natürliche Energieresourcen zur elektrischen Versorgung der Vorrichtung ausgenutzt werden, wodurch sich die Mobilität und damit die vielseitige Einsetzbarkeit der Vorrichtung nach der Erfindung noch weiter verbessern läßt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Vorrichtung nach Anspruch 16, daß nämlich die Heiz und/oder Kühleinrichtung wenigstens einen Zeolithen, ein Molekularsieb oder dergleichen regenerativen Energieträger zur Wärmeabgabe beim Heizen und/oder Wärmeaufnahme beim Kühlen umfaßt, ist eine ausgesprochen zukunftsträchtige, da ökologische besonders verträgliche Konstruktion vorgeschlagen, die gerade in der heutigen Zeit den ständig zunehmenden Umwelt- und Wärmeschutzverordnungen gerecht wird.
Von ganz besonderem Vorteil für die erfindungsgemäße Vorrichtung sind die Merkmale des Anspruchs 17. Demnach weist das wenigstens eine der platten- oder dergleichen -förmigen Teile, welches insbesondere die Heiz- und/oder Kühleinrichtung umfaßt, wenigstens eine Schicht oder dergleichen auf, in welcher die Heiz- und/oder Kühleinrichtung wenigstens teilweise untergebracht ist und/oder an welcher die Heiz- und/oder Kühleinrichtung befestigt ist. Mit anderen Worten, ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung vollständig von wenigstens einer Schicht aufgenommen und somit umschlossen oder wenigstens teilweise von der wenigstens einen Schicht umgeben oder außenseitig an wenigstens einer Schicht angebracht. Hierdurch lassen sich unterschiedlichste Ausgestaltungen der Vorrichtung nach der Erfindung erhalten, die an je-
weils ganz spezielle Gegebenheiten oder sonstige konstruktive Vorgaben anpaßbar sind. So kann das wenigstens eine der platten- oder dergleichen -förmige Teil in entsprechender Weise auch eine Sandwich-Bauweise besitzen, in welcher die Heiz- und/oder Kühleinrichtung für jeden beliebigen Verwendungszweck ganz individuell eingesetzt ist.
In diesem Zusammenhang liegt es beispielsweise im Rahmen der Erfindung, daß die wenigstens eine Schicht oder dergleichen nach Anspruch 18 aus einem wärmeleitenden Material, insbesondere aus einem Metall oder einer Metallegierung, besteht. Die von der jeweiligen Heiz- und/oder Kühleinrichtung erzeugte Wärme bzw. Kälte kann auf diese Weise ausgesprochen einfach und ohne große Verluste über die wärmeleitende Schicht an die Umgebung abgegeben werden.
Ebenso ist es alternativ oder kumulativ möglich, daß die wenigstens eine Schicht oder dergleichen entsprechend Anspruch 19 aus einem warmeisolierenden Material besteht. Dies ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn die von der Heiz- oder Kühleinrichtung erzeugte Wärme bzw. Kälte nur an einer Seite, sei es die Rückseite, sei es die Vorderseite, der Vorrichtung nach der Erfindung abgegeben werden soll.
Im Rahmen der Erfindung kann die wenigstens eine Schicht oder dergleichen entsprechend Anspruch 20 auch auf alternative oder kumulative Weise aus einem wärme- und/oder kältespeichernden Material bestehen. Eine solche Lösung ist beispielsweise bevorzugt, wenn die von der Heiz- und/oder Kühleinrichtung erzeugte Wärme bzw. Kälte nicht unmittelbar oder lediglich mit einer zeitlichen Verzögerung oder in einer dosierten Form an die Umgebung der Vorrichtung nach der Erfindung abgegeben werden soll.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die wenigstens eine Schicht oder dergleichen nach den Merkmalen des Anspruchs 21 mit Kohlefaser, Glasfaser oder dergleichen verstärkt ist. Auf diese Weise soll die Tragfähigkeit des wenigstens einen der platten- oder dergleichen -förmigen Teile erhöht
und damit einhergehend eine Bruchgefahr oder dergleichen vermindert bzw. gänzlich vermieden werden. In diesem Zusammenhang ist es zudem vielfach wünschenswert, daß das jeweilige platten- oder dergleichen -förmige Teil eine gewisse Elastizität aufweist, wodurch sich die Lebensdauer der gesamten Vorrichtung erhöhen läßt.
Schließlich liegt es noch im Rahmen der Erfindung, daß nach Anspruch 22 wenigstens ein platten- oder dergleichen -förmiges Teil eine Beleuchtungseinrichtung aufweist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf ein platten- oder dergleichen -förmiges Teil der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II,
Fig. 3 eine schematische, perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 4 eine schematische, perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 5A bis 5G schematische Längsquerschnitte durch ein platten- oder dergleichen -förmiges Teil der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In den Fig. 1 und 2 ist eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen gezeigt, die sich entsprechend einem Paravent oder dergleichen unter anderem zum Aufteilen des Raumes, zum Abtrennen eines Wohnbereiches von einem Eßbereich eines Zimmers, zum Abtrennen eines Großraumbüros, zum Aufteilen eines Messestandes etc. eignet.
Die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nach Fig. 1 umfaßt drei im wesentlichen rechteckige, platten- oder dergleichen förmige Teile 12, 12', 12'' mit zwei kürzeren Seiten 14, 16 und zwei längeren Seiten 18, 20.
Die drei im wesentlichen rechteckigen, platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' stützen sich jeweils über ihre kürzere, untere Seite 14 am Boden 22 des Raumes ab.
Des weiteren stützen sich die zwei jeweils zueinander benachbarten platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' gegenseitig über ihre jeweils längeren, einander zugewandten Seiten 18, 20 ab. Um dabei eine relative Verschwenkbarkeit der zwar jeweils zueinander benachbarten platten- oder dergleichen förmigen Teile 12, 12', 12'' zu erreichen, sind zwischen den jeweils zueinander zugewandten längeren Seiten 18, 20 Gelenke 24 oder dergleichen Scharniere vorgesehen. Auf diese Weise lassen sich die drei platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' zueinander verschieden ausrichten, so daß die Vorrichtung 10 aufgrund der - von oben gesehen - im wesentlichen Zick-zackförmigen Anordnung der platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' auf dem Boden 22 des Raumes selbst, d.h. ohne zusätzlichen Standfuß oder dergleichen, aufrecht und stabil stehen bleibt.
Wie Fig. 1 deutlich zeigt, weisen sämtliche drei platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' bei dieser beispielhaften Ausführungsform der Vorrichtung 10 jeweils eine Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 zur Erzeugung von Strahlungswärme und/oder -kälte auf, die in dem jeweiligen platten- oder der-
gleichen -förmigen Teil 12, 12', 12'' integral angeordnet ist.
Die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 umfaßt ein Rohr 28, das sich etwa flächig über das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12, 12', 12'' erstreckt. Das Rohr 28 an jedem der platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' gemäß Fig. 1 ist beispielsweise mäanderartig ausgebildet. Es ist jedoch ebenso denkbar, anstelle des mäanderförmig ausgebildeten Rohres 28 flächige Konfigurationen von Wärmeaustauschern vorzusehen.
Die Enden 30, 32 des Rohres 2 8 münden dabei jeweils in einen Behälter 34, der vorzugsweise im Bereich der unteren Seite 14 des platten- oder dergleichen -förmigen Teiles 12, 12', 12'' angeordnet ist. Auf diese Weise ist der Schwerpunkt der Heizund/der Kühleinrichtung 26 in den unmittelbaren Bereich oberhalb des Bodens 22 des Raumes gelegt, wodurch die Vorrichtung 10 eine hohe Stabilität, insbesondere gegen Kippen, erhält.
Gemäß Fig. 2 kann der Behälter 34 alternativ jedoch ebenso in einem zusätzlichen Standfuß 36 integriert werden, der sich insbesondere zumindest teilweise, im wesentlichen parallel zu der unteren Seite 14 des platten- oder dergleichen -förmigen Teiles 12, 12', 12"' erstreckt. Auf diese Weise wird zwangsläufig die Kippstabilität der Vorrichtung 10 insgesamt noch weiter erhöht.
Darüber hinaus umfaßt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 eine Umlaufpumpe 38, die zwischen dem einen Ende 30 des Rohres 28 und dem Behälter 34 angeordnet ist, wodurch ein Heiz- bzw. Kühlmedium 40, das sich in dem Rohr 28 und dem Behälter 34 befindet befördert bzw. im Kreislauf geführt bzw. umgewälzt wird.
Des weiteren umfaßt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 einen Stab 42, eine Schlange (nicht dargestellt) oder ähnliches, durch welchen bzw. welche das in dem Rohr 28 und in dem Behälter 34 vorgesehene Heiz- bzw. Kühlmedium 40 je nach Maßgabe, d.h. nach Betriebsweise der Vorrichtung 10, erwärmt bzw. erhitzt bzw. abgekühlt wird.
11; jj" · j J1 '· · *··· ·*
Der Stab 42, die Schlange oder dergleichen" zum Heizen bzw. Kühlen des Heiz- bzw. Kühlmediums 40 ist dabei mit einem Thermostat 44 und einem Regler 46 ausgestattet, wodurch sich die Vorrichtung 10 nach der Erfindung bequem bedienen und insbesondere exakt einstellen läßt. Thermostat 44 und Regler 46 sind in diesem Zusammenhang über ein Stromkabel 48 und einen stecker 50 mit elektrischem Strom versorgbar.
Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 unterscheidet sich von derjenigen der Fig. 1 und 2 nur geringfügig. Einander entsprechende Bauteile sind dabei mit gleichen Bezugsziffern versehen.
Während bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach den Fig. 1 und 2 jedes der platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'' mit einer gesonderten, d.h. voneinander unabhängig arbeitenden Heiz- und/oder Kühleinrichtung 2 6 versehen ist, sind bei der Vorrichtung 10 nach Fig. 3 lediglich die platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12' mit einer Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 versehen.
Die Heiz- und Kühleinrichtung 26 besteht dabei aus zwei etwa mäanderförmig über die jeweiligen Flächen der platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12' verlaufenden bzw. auch verteilten Rohre 28, die im Bereich des Gelenkes 24 oder dergleichen
Scharnier zwischen den zwei platten- oder dergleichen förmigen Teile 12, 12' über eine insbesondere schlauchartige, elastische Steck- oder dergleichen -Verbindung 52 miteinander kommunizieren. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die beiden unmittelbar benachbarten platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12' zueinander relativ verschwenkbar sind, gleichzeitig aber die Heiz- bzw. Kühlfläche vergrößert, mithin verdoppelt wird.
Gleichzeitig aber läßt sich der Konstruktionsaufwand erheblich verringern, da die Heiz- und oder Kühleinrichtung 26 der Vorrichtung 10 gemäß Fig. 3 nurmehr einen einzigen Behälter 34 mit einem darin angebrachten Stab 42, einer darin angebrachten
Schlange oder dergleichen zum Heizen bzw. Kühlen des Heiz- bzw. Kühlmediums 40, ein Thermostat 44 und einen Regler 46, die über das Stromkabel 48 und den Stecker 50 mit elektrischem Strom versorgbar sind, aufweist.
Somit dient das platten- oder dergleichen -formige Teil 12'' der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform der Vorrichtung 10 lediglich der Stabilisierung der beiden weiteren platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12' und dem Abteilen des Raumes, insbesondere auf dekorative Art. Schließlich ist aber das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12'' noch mit einer Beleuchtungseinrichtung 54 versehen.
Die in Fig. 4 dargestellte weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 unterscheidet sich von denjenigen, der Fig. 1 und 2 dahingehend, als die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nach Fig. 4 eine Heiz- und oder Kühleinrichtung 56 umfaßt, die wenigstens einen über das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12, 12', 12'' im wesentlichen flächig verlaufenden Leiter oder dergleichen Heizmedium 58 umfaßt, der elektrisch versorgbar ist, aufweist. Ansonsten sind einander entsprechende Bauteile mit gleichen Bezugsziffern versehen .
Der wenigstens eine elektrische Leiter 58 kann dabei zum Beispiel als Heizkabel oder auch als Heizregister, d.h. in über das platten- oder dergleichen- förmige Teil 12, 12', 12'' in mäanderartiger Form verlaufend, oder in sonstiger Weise ausgebildet sein.
Entsprechend Fig. 4 weisen das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12 und 12' jeweils einen elektrischen Leiter 58 auf, der mittels Strom versorgbar ist. Insoweit ist der elektrische Leiter 58 jeweils über das Stromkabel 48 und den Stecker 50 an elektrischen Strom getrennt anschließbar. Ebenso ist es jedoch durchaus denkbar, die beiden platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12' anstelle von zwei, voneinander getrennten bzw. unabhängigen elektrischen Leitern 58, mit nur einem einzigen
Leiter (nicht dargestellt) zu versehen. Ein solcher Leiter könnte sich beispielsweise im Bereich der Gelenke 24 zwischen den zwei jeweils zueinander benachbarten platten- oder dergleichen förmigen Teile 12, 12' oder auch über zusätzliche Verbindungen, wie in entsprechender Weise zu der elastischen Steck- oder dergleichen -verbindung 52 bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 10 nach Fig. 3, fortsetzen.
Demgegenüber ist der elektrische Leiter 58 bei der Ausführungsform der Vorrichtung 10 gemäß Fig. 4, welcher dem platten- oder dergleichen -förmigen Teil 12" zugeordnet ist, mittels eines Akkumulators, einer Batterie oder dergleichen Einrichtung 6 0 versorgbar. Auf diese Weise läßt sich eine erhöhte Mobilität und damit eine vielseitige Verwendbarkeit der Vorrichtung 10 nach der Erfindung erreichen, da die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 56 nicht mehr nur von einem eingerichteten Stromanschluß abhängig ist. In entsprechender Weise können natürlich auch die beiden oder der nur eine elektrische Leiter 56 in den zwei platten- oder dergleichen -förmigen Teilen 12, 12" mit einem solchen Akkumulator, einer Batterie oder dergleichen Einrichtung ausgestattet werden.
Alternativ oder kumulativ läßt sich der wenigstens eine elektrische Leiter ebenso mittels Solarenergie versorgen (nicht im einzelnen dargestellt). Da die hierfür erforderliche Technik bereits allgemein bekannt ist, wird an dieser Stelle auf eine eingehende Beschreibung der zum Betreiben der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 56 mittels Solarenergie notwendigen Bauelemente verzichtet.
Ungeachtet dessen kann eine nicht gezeigte Ausführungsform der Vorrichtung 10 nach der Erfindung auch eine Heiz und/oder Kühleinrichtung aufweisen, die wenigstens einen Zeolithen, ein Molekularsieb oder dergleichen regenerativen Energieträger zur Wärmeabgabe und/oder Wärmeaufnahme, d.h. zum Wärmen bzw. Kühlen, umfaßt.
Fig. 5&Agr; bis 5G zeigen schließlich in schematischer Querschnittsdarstellung verschiedene Ausführungsformen der platten- oder dergleichen -förmigen Teile 12, 12', 12'', denen insbesondere eine Heiz- oder dergleichen Kühleinrichtung 26 bzw. 56 zugeordnet ist. Das platten- oder dergleichen -förrnige Teil 12, 12',
12'' mit insbesondere der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 weist dabei jeweils wenigstens eine Schicht 60, 62, 64, 66 auf, ist mithin aus nur einer Schicht entsprechend Fig. 5A bzw. 5C oder einer Kombination aus mehreren, gegebenenfalls verschiedenen Schichten gemäß Fig. 5D bis 5G gebildet.
Entsprechend Fig. 5A ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 vollständig in der Schicht 60 eingebracht. Somit kommt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 der Vorrichtung mit der Umgebung nicht unmittelbar in Kontakt.
Entsprechend Fig. 5B ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung im Gegensatz zu derjenigen nach Fig. 5A nicht vollständig sondern lediglich teilweise in der Schicht 6 0 untergebracht bzw. von der Schicht 60 aufgenommen. Auf diese Weise kommt die Heiz- und/oder Kühleinrichtung an einer Längsseite einerseits und zum Teil an ihren beiden Endseiten oben und unten andererseits mit der Umgebung in Kontakt.
Entsprechend Fig. 5C ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 demgegenüber nur an der Schicht 60 befestigt, d.h. an der Schicht 60 quasi auf- bzw. anliegend fixiert.
Bei sämtlichen der Ausführungsformen des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12'' nach Fig. 5A bis 5C besteht die wenigstens eine Schicht 60 oder dergleichen beispielsweise aus einem Material, wie Putz-, Gips- oder Rigipsplatten, zum Beispiel Fermacell, gegebenenfalls mit entsprechender Beimischung zur Elastizität, oder auch aus einem sonstigen Metall, einer Metallegierung oder Kunststoff, wobei die Schicht 60 zur Erhöhung der Stabilität des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12" zusätzlich mit Kohlefaser, Glasfaser oder dergleichen verstärkt sein kann.
Im Gegensatz zu den Ausführungsformen des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12'' der Vorrichtung 10 gemäß Fig. 5A bis 5C ist das platten- oder dergleichen -förmigen Teil 12, 12', 12'' der Vorrichtung 10 nach Fig. 5D bis 5G in sogenannter Sandwich-Bauweise ausgestaltet. Dabei können ungeachtet der im folgenden beschriebenen Kombinationen von Schichten 62, 64, 66 ohne weiteres auch jede andere beliebige Kombination für die Konstruktion des jeweiligen platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12'' ausgewählt werden.
Entsprechend Fig. 5D befindet sich die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 zwischen einer ersten Schicht 62 oder dergleichen und einer zweiten Schicht 64 oder dergleichen. Die erste Schicht 62 ist dabei aus einem wärmeleitenden Material, insbesondere aus Metall oder einer sonstigen Metallegierung, gebildet, um einen einfache und schnelle Wärmeabgabe bzw. Wärmeaufnahme zu ermöglichen. Die zweite Schicht 64 besteht demgegenüber aus einem wärmeisolierenden Material. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß ein Wärmeaustausch zwischen der Heiz- und/- oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 und der Umgebung im wesentlichen lediglich über eine Seite des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12'' der Vorrichtung 10 erfolgt.
Entsprechend Fig. 5E kann die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 in gleicher Weise auch zwischen jeweils zwei Schichten 62 oder dergleichen aus einem wärmeleitenden Material angeordnet sein, wodurch eine Wärmeaustausch zwischen der Heiz- und/oder Kühleinrichtung und der Umgebung über im wesentlichen beide Seiten des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12'' der Vorrichtung 10 erfolgt.
Entsprechend Fig. 5F ist das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12, 12', 12'' aus einer Schicht 64 oder dergleichen aus einem wärmeisolierenden Material und einer Schicht 66 oder dergleichen aus einem wärme- und/oder kältespeichernden Material zusammengesetzt, zwischen welchen die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 angeordnet ist. Auf diese Weise wird ein verlangsamter bzw. ganz bestimmt dosierter Wärmeaustausch zwi-
sehen der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 und der Umgebung auf nur einer Seite des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12" der Vorrichtung 10 erreicht.
Entsprechend Fig. 5G schließlich ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 ebenso zwischen einer Schicht 62 aus einem wärmeleitenden Material, einer Schicht 64 aus einem wärmeisolierenden Material und einer Schicht 66 aus wärme- und/oder kältespeicherndem Material angeordnet. Beidseitig der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 26 bzw. 56 ist die Schicht 62 allerdings im unteren Bereich, die Schicht 64 und die Schicht 66 im oberen Bereich des platten- oder dergleichen -förmigen Teils 12, 12', 12" positioniert, um einen ganz speziellen Wärmeaustausch zu erreichen.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination über dem Stand der Technik neu sind.

Claims (23)

Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen Schutzansprüche:
1. Vorrichtung zum Aufstellen in einem Raum oder dergleichen mit wenigstens zwei im wesentlichen rechteckigen, platten- oder dergleichen -förmigen Teilen (12, 12', 12"), die miteinander verschwenkbar verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der platten- oder dergleichen -förmigen Teile (12, 12', 12'') integral eine Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26; 56) zur Erzeugung von Strahlungswärme und/oder -kälte aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühleinrichtung {26) ein über das platten- oder dergleichen -förmige Teil (12, 12', 12'') flächig verlaufendes Rohr (28) umfaßt, dessen Enden (30, 32) jeweils in einen Behälter (34) für ein Heiz- bzw. Kühlmedium münden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26) eine Umlaufpumpe (38) umfaßt, die zwischen dem einen Ende (30) des Rohres (28) und dem Behälter (34) zum Befördern des in dem Rohr (28) und dem Behälter (34) vorgesehenen Heiz- bzw., Kühlmediums (40) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26) einen Stab (42), eine Schlange oder dergleichen zum Heizen bzw. Kühlen des in dem Rohr (28) und dem Behälter (34) vorgesehenen Heizbzw. Kühlmediums (40) umfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (42), die Schlange oder dergleichen zum Heizen bzw. Kühlen des Heiz- bzw. Kühlmediums (40) ein Thermostat (44) und einen Regler (46) umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (34) im Bereich einer unteren Seite (14) des platten- oder dergleichen -förmigen Teils (12, 12', 12'') angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (34) integral in einem sich zumindest teilweise, im wesentlichen parallel zu einer unteren Seite (14) des platten- oder dergleichen -förmigen Teils (12, 12', 12") erstreckenden Standfuß (36) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das über das platten- oder dergleichen -förmi-
ge Teil (12) verlaufende Röhr * (28)*"unci der Behälter (30) über eine insbesondere schlauchartige, elastische steck- oder dergleichen -Verbindung (52) mit einem flächig verlaufenden Rohr (28) eines unmittelbar benachbarten platten- oder dergleichen -förmigen Teils (12') kommuniziert.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (28) mäanderförmig ausgebildet ist und von dem platten- oder dergleichen -förmigen Teil (12, 12', 12'') aufgenommen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (56) wenigstens einen über das platten- oder dergleichen -förmige Teil 12, 12', 12'' im wesentlichen flächig verlaufenden Leiter oder dergleichen Heizmedium (58) umfaßt, der elektrisch versorgbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Leiter (58) als Heizkabel ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigsten eine elektrische Leiter (58) als Heizregister ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Leiter (58) mittels Strom versorgbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Leiter (58) mittels eines Akkumulators, einer Batterie oder dergleichen Einrichtung (60) versorgbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Leiter (58) mittels Solarenergie versorgbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Heiz- und/oder Kühleinrichtung wenigstens einen Zeolithen, ein Molekularsieb oder dergleichen regenerativen Energieträger zur Wärmeabgabe und/oder Wärmeaufnahme umfaßt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine der platten- und/oder dergleichen -förmige Teil (12, 12', 12'') mit insbesondere der Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26, 56) wenigstens eine Schicht (60, 62, 64, 66) oder dergleichen aufweist, in welcher die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26, 56) wenigstens teilweise untergebracht ist und/oder an welcher die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (26, 56) befestigt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (62) oder dergleichen aus einem wärmeleitenden Material, insbesondere aus Metall oder einer Metallegierung, besteht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 und/oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (64) oder dergleichen aus einem wärmeisolierenden Material besteht.
20. Vorrichtung nach einem Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (66) oder dergleichen aus einem wärme- und/oder kältespeichernden Material besteht.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schicht (60) oder dergleichen mit Kohlefaser, Glasfaser oder dergleichen verstärkt ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein platten- oder dergleichen förmiges Teil (12'') eine Beleuchtungseinrichtung (54) aufweist.
J.Biedermann Anclechsstr.7 82211 Herrsching T. & Fax:#081^./ 565.9 #....
zu Schutzansprüche:
23. Durch eingebaute Rundscharniere können die wahlweise aus UV-beständigem, spritzwasserfestem Material bestehenden Elemente allseitig zusammengeklappt, bzw. dichtschließend aufgestellt werden, ohne daß Verbindungsleitungen sichtbar sind (A).
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1998049498A1 (de) * 1997-04-30 1998-11-05 Ernst Basler + Partner Ag Verfahren und kühlelement zum kühlen eines büroinnenraumes
EP2397322A3 (de) * 2010-06-18 2016-07-06 M-plan GmbH Bauplatte mit eingebettetem Rohrstrang für ein Heiz-oder Kühlfluid
CN110131818A (zh) * 2019-05-13 2019-08-16 上海应用技术大学 防结露型辐射调温系统

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