DE10114505A1 - Wärmeerzeuger für Heizzwecke und Warmwasserbereitung - Google Patents
Wärmeerzeuger für Heizzwecke und WarmwasserbereitungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Wärmeerzeuger für Heizzwecke und Warmwasserbereitung mit einem Brennwertgerät, einem Wärmetauscher, Steuer- und Regeleinrichtungen, einer Ladepumpe, einem Schichtladespeicher und diese miteinander verbindenden Rohrleitungen. Es ist vorgesehen, dass das Brennwertgerät eine vorgefertigte Heizgerät-Baueinheit in einem Heizgerät-Gehäuse bildet, dass der Schichtladespeicher mit einem Speicher-Gehäuse eine Speicher-Baueinheit bildet, dass die Heizgerät-Baueinheit und die Speicher-Baueinheit mit Geräte-Anschlüssen versehen sind, dass die Heizgerät-Baueinheit und die Speicher-Baueinheit über ihre Gehäuse zu einem Gesamtgerät verbunden sind und dass mittels erforderlicher Rohrleitungen das Gesamtgerät vervollständigt und mit Geräteanschlussleitungen verbindbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Wärmeerzeuger für Heizzwecke
und Warmwasserbereitung nach dem Obergriff des Anspruchs 1.
Ein Wärmeerzeuger dieser Art ist aus der DE 199 12 569 A1
bekannt. Dabei sind alle Bauteile in einem gemeinsamen, die
gesamte Baueinheit umschließenden Gehäuse untergebracht. Das
Gehäuse ist als Standgehäuse ausgebildet und die Baueinheit
wird als Ganzes hergestellt und geprüft, bevor sie an den
Aufstellungsort gebracht wird. Die Ladepumpe und der
Schichtladespeicher sind im unteren Teil des Gehäuses
untergebracht, während die Bauteile des Heizgerätes im
oberen Teil des Gehäuses eingebaut sind. Die Rohrleitungen
zum Verbinden und Anschließen des Standgerätes sind im
mittleren Bereich des Gehäuses angeordnet und
vervollständigen den Wärmeerzeuger, wobei ein Durchbruch in
der Rückwand des Gehäuses Zugang zu den Geräte-Anschlüssen
für die Anschlussleitungen des Wärmeerzeugers gestattet.
Der konstruktive Aufbau dieses bekannten Wärmeerzeugers und
die Installation am Einsatzort erfordern einen erheblichen
Teile-, Montage- und Installationsaufwand und zudem ist das
Heizgerät und das Speichergerät nicht als individuelle
Baueinheit aufgebaut, prüfbar und einsetzbar.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Wärmeerzeuger der
eingangs erwähnten Art so zu gestalten, dass das
Speichergerät und das Heizgerät modular aufgebaut sind und
als individuelle Baueinheiten gefertigt und geprüft werden
können.
Die Aufgabe nach der Erfindung wird mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Heizgerät-Baueinheit
mit den zugehörigen Bauteilen bildet ebenso wie die
Speicher-Baueinheit ein vorgefertigtes, einzeln prüfbares
und verwendbares Gerät im eigenen Gehäuse, wobei die
einzelnen Baueinheiten auch zu einem einzigen Standgerät
miteinander verbunden werden. Dabei sind die Geräte-
Anschlüsse dieser Baueinheiten bequem zugänglich, so dass
die Anschlussleitungen für den Wärmeerzeuger leicht
installiert werden können. In ebenso einfacher Weise können
die erforderlichen Rohrleitungen zum Verschalten der Heiz
gerät-Baueinheit mit der Speicher-Baueinheit den
Wärmeerzeuger leicht vervollständigen.
Werden die Speicher-Baueinheit und die Heizgeräte-Baueinheit
zu einem kombinierten Gerät zusammengebaut, dann ist nach
einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Speicher-Baueinheit
als Standgerät ausgebildet ist, auf das die Heizgerät-
Baueinheit aufgesetzt und mit dieser verbunden ist. Dabei
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Speicher-Baueinheit
und die Heizgerät-Baueinheit gleiche Breite aufweisen, dass
die Bautiefe der Heizgerät-Baueinheit kleiner ist als die
Bautiefe der Speicher-Baueinheit, dass die Heizgerät- und
die Speicher-Baueinheit an ihren Vorderseiten und ihren
Seitenteilen bündig abschließen und dass die Geräte-An
schlüsse der Heizgerät-Baueinheit auf der Rückwand des
Heizgerät-Gehäuses und die Geräte-Anschlüsse der
Speicher-Baueinheit im freiliegenden Bereich der Deckwand
des Speicher-Gehäuses angeordnet sind, damit der
Wärmeerzeuger eine kompakte Einheit bildet.
Der Anschluss der kombinierten Einheit und ihre
Vervollständigung mit Rohrleitungen und Anschlussleitungen
wird dadurch übersichtlich und erleichtert, dass die
Geräte-Anschlüsse der Heizgerät-Baueinheit im unteren, der
Deckwand der Speicher-Baueinheit zugekehrten Bereich der
Rückwand der Heizgerät-Baueinheit angeordnet sind.
Die mechanische Verbindung der Speicher-Baueinheit mit der
Heizgerät-Baueinheit zu einem Gesamtgerät wird nach einer
einfachen Ausgestaltung dadurch bewerkstelligt, dass das
Heizgerät-Gehäuse der Heizgerät-Baueinheit mit der Rückwand
in zwei vertikale, L-förmige Trägerschienen eingesetzt und
mit diesen verbunden ist, die an dem Speicher-Gehäuse der
Speicher-Baueinheit nach oben abstehend angebracht sind. Die
Trägerschienen sind zweckmäßigerweise bereits Teil der
vorgefertigten Heizgerät-Baueinheit sein.
Ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass
vorgefertigte Heizgerät-Baueinheiten mit unterschiedlichen
Heizleistungen und vorgefertigte Speicher-Baueinheiten mit
unterschiedlichem Fassungsvermögen bereitgestellt und wahl
weise zu Gesamtgeräten kombinierbar sind, dann lassen sich
auf einfache Art Kombigeräte mit unterschiedlicher
Heizleistung der Heizgerät-Baueinheit und
Speicher-Baueinheiten mit unterschiedlichem Fassungsvermögen
erstellen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass bei gleicher
Anordnung und Ausbildung der Geräte-Anschlüsse eine
Heizgerät-Baueinheit durch eine andere Baueinheit, z. B. mit
größerer Heizleistung ersetzt werden kann. Bei der
Speicher-Baueinheit kann ein Austausch in eben derselben
Weise erfolgen. Die Ausgestaltung und Anordnung der
Geräte-Anschlüsse aller unterschiedlicher
Heizgerät-Baueinheiten und aller unterschiedlicher
Speicher-Baueinheiten sind identisch und bilden ein
einheitliches Anschlussfeld.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Rückansicht eine
Heizgerät-Baueinheit,
Fig. 2 in perspektivischer Rückansicht eine
Speicher-Baueinheit,
Fig. 3 in perspektivischer Rückansicht eines Wärmeerzeugers
als Gesamtgerät mit einer Heizgerät-Baueinheit und
einer Speicher-Baueinheit,
Fig. 4 den Prinzipschaltplan eines ersten
Ausführungsbeispiels eines Gesamtgerätes und
Fig. 5 den Prinzipschaltplan eines zweiten
Ausführungsbeispiels eines Gesamtgerätes.
Wie die Ansicht nach Fig. 1 zeigt, bildet das Heizgerät eine
Heizgerät-Baueinheit 10 mit eigenem Heizgeräte-Gehäuse, das
eine Mantelschale 10.1 und eine Abdeckung 10.2 aufweist.
Diese Heizgerät-Baueinheit 10 kann vorgefertigt und geprüft
werden. Auf der in Fig. 1 nicht einsehbaren Vorderseite der
Mantelschale 10.1 befindet sich ein nicht sichtbares
Bedienungsfeld mit den Bedienungs- und Anzeigeelementen. Auf
der Rückseite der Heizgerät-Baueinheit ist eine Geräte-
Rückwand 12 sichtbar, durch die im unteren Bereich
Geräte-Anschlüsse 13 bis 16 hindurchgeführt sind. Dabei
können die Geräte-Anschlüsse 13 bis 16 als Schraubanschlüsse
ausgebildet und mittels Rohrleitungen 22 bis 25 zu einer
Anschlussleiste 21 geführt sein, die im rechten Randbereich
der Rückwand 12 angebracht ist. Die Anschlussleiste 21 kann
auch am linken Randbereich der Rückwand angebracht sein. Die
Rohrleitungen 22 und 23 sind dann um 180° gedreht und die
Rohrleitungen 24 und 25 der Geräte-Anschlüsse 15 und 16
vertauscht. Die Geräte-Anschlüsse 13 und 14 dienen der
Zufuhr von Kaltwasser und Gas zur Heizgerät-Baueinheit 10.
Die Einbauten der Heizgerät-Baueinheit 10 werden anhand der
Fig. 4 und 5 näher erläutert.
Eine Speicher-Baueinheit 30 nach Fig. 2 hat ebenfalls ein
eigenes Speicher-Gehäuse mit zwei Seitenteilen 30.1 und 30.2
sowie einer weiteren Mantelschale 30.2. Die Breite des
Speicher-Gehäuses entspricht der Breite des
Heizgerät-Gehäuses der Heizgerät-Baueinheit 10. Die Bautiefe
der Speicher-Baueinheit 30 ist größer als die Bautiefe der
Heizgerät-Baueinheit 10. Das Gesamtgerät 40 ist daher an der
Rückseite der Heizgeräte-Baueinheit 10 leicht anzuschließen
und zu vervollständigen.
Die Geräte-Anschlüsse 32 bis 34 sind in einer Deckwand 31
des Speicher-Gehäuses angeordnet und zwar in dem
freibleibenden Bereich, wenn die Heizgerät-Baueinheit 10 auf
die Speicher-Baueinheit 30 frontseitig bündig aufgesetzt und
mit dieser verbunden wird, wie der Fig. 3 zu entnehmen ist.
Dabei können die Geräte-Anschlüsse 32 und 33 zu dem
Kaltwasser- und zum Warmwasser-Eingang des
Schichtladespeichers führen und mit dem Wärmetauscher in der
Heizgerät-Baueinheit 10 führen. Dabei sind entsprechende
Rohrleitungen als Verbindungselemente verwendet. Der
Geräte-Anschluss 34 kann z. B. der Abnahme von Warmwasser aus
dem Schichtladespeicher dienen. Mit einer Rohrleitung 35
wird der Anschluss zur Anschlussleiste 21 geführt. Die
Rohrleitungen 17 bis 20 und 35 enden mit den
Installationsanschlüssen 22 bis 25 und 36 in einer
vertikalen Ebene.
Wie Fig. 1 zeigt, weist die Heizgerät-Baueinheit 10 zwei
Trägerschienen 41 und 42 auf. Die Trägerschienen 41, 42 sind
jeweils L-förmigen abgewinkelte Blechteile mit jeweils einem
Seitenabschnitt 41.1 und 42.1 sowie mit jeweils einem
Rückwandabschnitt 41.2 und 42.2. Die Rückwand 12 ist
beispielsweise mittels Schraubenverbindungen mit den
Rückwandabschnitten 41.2, 42.2 verbunden. Durch die Breite
der an die Rückwand 12 angesetzten Rückwandabschnitten 41.2,
42.2 wird die Gehäusebreite der Heizgeräte-Baueinheit 10 an
die Gehäusebreite der Speicher-Baueinheit 30 angepasst. Die
beiden Seitenabschnitte 41.1, 42.1 der Trägerschienen 41, 42
bilden somit einen Teil des seitlichen Heizgeräte-Gehäuses
der Heizgeräte-Baueinheit 10. Die Trägerschienen 41, 42 sind
ferner jeweils an ihrem unteren Ende mit horizontal
abgewinkelten, nicht dargestellten Befestigungsabschnitten
ausgeführt.
Zum Aufbau des Gesamtgerätes 40 gemäß Fig. 3 wird die
vormontierte Heizgeräte-Einheit 10 auf das Speicher-Gehäuse
der Speicher-Baueinheit 30 aufgesetzt, so dass die
horizontal abgewinkelten Befestigungsabschitte der
Trägerschienen 41, 42 auf den beiden Seitenteilen 30.1, 30.2
des Speicher-Gehäuses aufsitzen. Die aufsitzenden
Befestigungsabschitte der Trägerschienen 41, 42 werden
schließlich mit den Seitenteilen 30.1, 30.2 verbunden, z. B.
verschraubt. Zusätzlich können Versteifungswinkel zwischen
den Seitenteilen 30.1, 30.2 und den Trägerschienen 41, 42
eingesetzt werden. An den Trägerschienen 41, 42 ist frontal
die Mantelschale 10.1 abnehmbar befestigt, so dass ein
Zugang zu den Bauelementen der Heizgeräte-Baueinheit 10
möglich ist. Im zusammengebauten Zustand des Gesamtgerätes
40 liegt somit ein kompaktes Standgerät vor, wobei zwischen
Speicher-Gehäuse und Heizgerät-Gehäuse eine sichtbare
Trennlinie zu erkennen ist.
Der Prinzipschaltplan nach Fig. 4 zeigt eine erste
Aufteilung der Bauteile eines aus Heizgerät-Baueinheit 10
und Speicher-Baueinheit 30 zusammengesetzten Gesamtgerätes
40. In der Heizgerät-Baueinheit 10 ist ein Brennwertgerät 3
untergebracht, dem Frischluft L und G als Brennstoff
zuführbar ist. Zudem ist in der Heizgerät-Baueinheit 10 ein
Gebläse 4 zum Vermischen von Luft L und Gas G angeordnet,
sowie ein Wasser-Wasser-Wärmetauscher 6, eine Heizkreispumpe
5 und eine Ladepumpe 9 für den Schichtladespeicher 1. Ferner
ist eine nichtdargestellte Steuer- und Regeleinrichtungen
vorgesehen. Wie die Leitungen 7 und 8 zeigen, wird der
Wärmetauscher 6 von dem Brennwertgerät 3 aufgeheizt. Die
Wärme wird über den Wärmetauscher 6 an das im Kreislauf der
Ladepumpe 9 mit den Leitungen 9.1 und 9.2 zirkulierende
Wasser des Schichtladespeichers 1 abgegeben. Das Kaltwasser
wird über eine Wassersicherheitsgruppe 2 dem
Schichtladespeicher 1 zugeführt. Die Leitung 9.2 kann über
ein Lüftungsventil entlüftet werden. Das am Brennwertgerät 3
austretende Abgas wird über eine Abgasführung 11 aus der
Heizgerät-Baueinheit 10 abgeführt.
In Fig. 5 ist eine andere Aufteilung der Bauteile in der
Heizgerät-Baueinheit 10 und der Speicher-Baueinheit 30
gewählt. Der Wasser-Wasser-Wärmetauscher 6 und die Ladepumpe
9 für den Schichtladespeicher 1 können auch in der Spei
cher-Baueinheit 30 untergebracht sein. Dann sind die
Leitungen 7 und 8 des Heizkreises für den
Wasser-Wasser-Wärmetauscher 6 über die Geräte-Anschlüsse 32
und 33 angeschlossen. Die Warmwasserentnahme erfolgt wieder
über den Geräte-Anschluss 34.
Der Wärmetauscher 6 kann jedoch auch in der
Heizgerät-Baueinheit 10 und die Ladepumpe 9 für den
Schichtladespeicher 1 in der Speicher-Baueinheit 30
untergebracht sein. Dann führen Leitungen 9.1 und 9.2 von
der Speicher-Baueinheit 30 und der Ladepumpe 9 über die
Geräte-Anschlüsse 32 und 33 zu der Heizgerät-Baueinheit 10.
In allen Fällen können die Geräte-Anschlüsse 13 bis 16 der
Heizgerät-Baueinheit 10 und der Geräte-Anschlüsse 32 bis 34
der Speicher-Baueinheit 30 gleich ausgebildet und angeordnet
sein. Es bleibt davon unberührt, wenn Heizgerät-Baueinheiten
10 mit unterschiedlichen Heizleistungen in gleicher Bauweise
in gleichen Heizgerät-Gehäusen und Speicher-Baueinheiten 30
mit Schichtladespeichern 1 unterschiedlichen
Fassungsvermögens bereit gestellt werden, wobei letztere
wiederum in gleichen Speicher-Gehäusen untergebracht sind.
Eine beliebige Heizgerät-Baueinheit 10 kann dann mit einer
beliebigen Speicher-Baueinheit 30 zu einem Gesamtgerät 40
(Kombigerät) vereinigt werden. Zudem bleiben die
Heizgerät-Baueinheiten 10 und die Speicher-Baueinheiten 30
vorzufertigende Baueinheiten, die getrennt geprüft und auch
getrennt einsetzbar sind.
Claims (11)
1. Wärmeerzeuger für Heizzwecke und Warmwasserbereitung mit
einem Heizgerät, einem Brauchwasserspeicher und diese
miteinander verbindenden Rohrleitungen, dadurch
gekennzeichnet,
dass das Heizgerät (3) eine Heizgerät-Baueinheit (10) mit einem Heizgerät-Gehäuse bildet,
dass der Brauchwasserspeicher (1) mit einem Speicher-Gehäuse eine Speicher-Baueinheit (30) bildet,
dass die Heizgerät-Baueinheit (10) und die Speicher-Baueinheit (30) mit Geräte-Anschlüssen (13 bis 16 bzw. 32 bis 34) versehen sind,
und dass die Heizgerät-Baueinheit (10) und die Speicher-Baueinheit (30) über ihre Gehäuse zu einem Gesamtgerät (40) verbunden sind.
dass das Heizgerät (3) eine Heizgerät-Baueinheit (10) mit einem Heizgerät-Gehäuse bildet,
dass der Brauchwasserspeicher (1) mit einem Speicher-Gehäuse eine Speicher-Baueinheit (30) bildet,
dass die Heizgerät-Baueinheit (10) und die Speicher-Baueinheit (30) mit Geräte-Anschlüssen (13 bis 16 bzw. 32 bis 34) versehen sind,
und dass die Heizgerät-Baueinheit (10) und die Speicher-Baueinheit (30) über ihre Gehäuse zu einem Gesamtgerät (40) verbunden sind.
2. Wärmeerzeuger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Speicher-Baueinheit (30) als Standgerät ausgebildet
ist, auf das die Heizgerät-Baueinheit (10) aufgesetzt und
mit dieser verbunden ist.
3. Wärmeerzeuger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Speicher-Baueinheit (30) und die
Heizgerät-Baueinheit (10) gleiche Breite aufweisen, dass die
Bautiefe der Heizgerät-Baueinheit (10) kleiner ist als die
Bautiefe der Speicher-Baueinheit (30), dass die Heizgerät-
und die Speicher-Baueinheit (10, 30) an ihren Vorderseiten
bündig abschließen und dass die Geräte-Anschlüsse (13 bis
16) der Heizgerät-Baueinheit (10) auf der Rückwand (12) des
Heizgerät-Gehäuses und die Geräte-Anschlüsse (32 bis 34) der
Speicher-Baueinheit (30) im freiliegenden Bereich der
Deckwand (31) des Speicher-Gehäuses angeordnet sind.
4. Wärmeerzeuger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Geräte-Anschlüsse (13 bis 16) der
Heizgerät-Baueinheit (10) im unteren, der Deckwand (31) der
Speicher-Baueinheit (30) zugekehrten Bereich der Rückwand
(12) der Heizgerät-Baueinheit (10) angeordnet sind.
5. Wärmeerzeuger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Heizgerät-Gehäuse der Heizgerät-Baueinheit (10)
eine Rückwand (12) aufweist, die mit zwei vertikalen
Trägerschienen (41, 42) verbunden ist, und dass die
Trägerschienen (41, 42) an dem Speicher-Gehäuse der
Speicher-Baueinheit (30) angebracht sind.
6. Wärmeerzeuger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trägerschienen (41, 42) Teil der vorgefertigten
Heizgerät-Baueinheit (10) sind.
7. Wärmeerzeuger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Heizgerät-Baueinheit (10) und die
Speicher-Baueinheit (30) als unabhängige Einheiten getrennt
verwendbar sind.
8. Wärmeerzeuger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass vorgefertigte Heizgerät-Baueinheiten
(10) mit unterschiedlichen Heizleistungen und vorgefertigte
Speicher-Baueinheiten (30) mit unterschiedlichem
Fassungsvermögen bereitgestellt und wahlweise zu
Gesamtgeräten (40) kombinierbar sind.
9. Wärmeerzeuger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die unterschiedlichen Heizgerät-Baueinheiten (10) die
Geräte-Anschlüsse (13 bis 16) in gleicher Ausgestaltung und
Anordnung tragen.
10. Wärmeerzeuger nach Anspruch 8 und 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen
Speicher-Baueinheiten (30) die Gehäuse-Anschlüsse (32 bis
34) in gleicher Ausgestaltung und Anordnung tragen.
11. Wärmeerzeuger nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass eine beliebige Heizgerät-Baueinheit
(10) mit einer beliebigen Speicher-Baueinheit (30) verbunden
ist und dass alle Gesamtgeräte (40) ein einheitliches
Anschlussfeld (12, 31) aufweisen.
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Publications (2)
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