DE29620032U1 - Alarmanlage - Google Patents
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- H04M11/04—Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems
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Description
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage, bei der mittels Sensoren bestimmte Änderungen in einem zu überwachenden
Objekt erfaßt und die Sensordaten in elektrische Signale zur Aktivierung von Alarmgebern umgewandelt werden.
Es sind bereits verschiedene Alarmsysteme bekannt, bei denen Änderungen in einem Raum in öffentlichen oder
privaten Gebäuden mittels Sensoren festgestellt und die jeweiligen, den Änderungen entsprechenden Sensorsignale
in elektrische Signale umgewandelt und anschließend einer Alarmzentrale übermittelt werden. Von der Alarmzentrale
werden dann entsprechend der Ursache der Alarmauslösung bestimmte Stellen, wie Polizei, Feuerwehr, Wachschutzzentralen
oder andere Einrichtungen, telefonisch informiert, um die erforderlichen Maßnahmen zur
Beseitigung der Alarmursachen einzuleiten.
Zur Erfassung der in dem zu überwachenden Objekt auftretenden Änderungen, zum Beispiel extremer
Temperaturanstieg, Rauchbildung, Gasaustritt, Glasbruch oder Bewegungen, werden Sensoren eingesetzt, deren in
elektrische Signale umgewandelte Sensordaten auch zur Aktivierung von Alarmgebern, beispielsweise zur Erzeugung
optischer oder akustischer Signale, verwendet werden, um auf diese Weise auf bestehende gefahrbringende Änderungen
hinzuweisen und notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu 0 können oder Diebe von der Fortsetzung der Einbruchshandlungen
abhalten zu können.
Die optischen und akustischen Signale der Alarmgeber werden oftmals - insbesondere natürlich bei Abwesenheit
5 der berechtigten Personen oder nachts - nicht oder zu spät wahrgenommen oder bleiben von Dritten unbeachtet.
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Andererseits kann bei der Übermittlung der erfaßten Sensordaten in eine Telefonzentrale und der telefonischen
Weiterleitung des Alarms an Feuerwehr, Polizei und andere Einrichtungen wertvolle Zeit vergehen. Schließlich
erfordern die Alarmsysteme bei erheblichem Platzbedarf ein eigenes Leitungsnetz und sind schließlich von
Einbrechern leicht erkennbar und daher auch leichter auszuschalten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Alarmanlage zu entwickeln, die schnell und mit Sicherheit
eine Arlamierung der zuständigen Stellen oder Personen bewirkt und bei geringem Platzbedarf mit geringem Aufwand
zur Verfügung gestellt werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer Alarmanlage
gelöst, bei der eine zentrale Alarmauswerteeinheit, an deren Eingang Sensoren und an deren Ausgang Alarmgeber
und Schaltmittel angeschlossen sind und die mit einem Modem zur Modulation der von der Alarmauswerteeinheit
empfangenen Daten für den Fernsprechverkehr und einem Wählgerät zum selbsttätigen Wählen in diesem
gespeicherter Telefonnummern sowie einem Datenübertragungsgerät und/oder einem Ansagegerät für gespeicherte
Texte verbunden ist, in einen Telefonapparat integriert oder als kompakte, separate Alarmeinheit an diesen
angeschlossen ist.
Mit dem Erfindungsvorschlag wird eine in einem
Telefonapparat untergebrachte kompakte Alarmeinrichtung zur Verfügung gestellt, die sowohl zum Telefonieren als
auch als Alarmanlage dient und im Alarmfall in dem zu überwachenden Objekt einen Alarm auslöst oder Antriebe
für bestimmte mechanische Vorrichtungen, wie Maschinen, Ventile, Schutzgitter und dergleichen, in oder außer
Betrieb setzt und/oder von den Sensoren erfaßte und in
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der zentralen Alarmauswerteeinheit und dem Modem umgewandelte Daten und/oder einen gespeicherten, den
jeweiligen Daten entsprechenden Ansagetext nach selbsttätigem Wählen bestimmter gespeicherter Telefonnummern
an Teilnehmer von Endgeräten, beispielsweise in einer Wachschutzzentrale, weiterleitet.
Bei einer derart kombinierten Fernsprech- und Alarmanlage sind an die einem Telefon- oder Telefonnebenstellenapparat
zugeordnete Alarmauswerteeinheit Bewegungsmelder, Rauchmelder sowie Druck- und/oder Temperatursensoren
angeschloseen. Darüber hinaus sind Anschlüsse für weitere, frei wählbare Sensoren vorgesehen.
An den Ausgang der Alarmauswerteeinheit sind Alarmgeber zur Erzeugung akustischer oder optischer Signale oder
Schalteinrichtungen zur Betätigung oder Abschaltung von Antrieben mechanischer Vorrichtungen vorgesehen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung verfügt die Alarmauswerteeinheit am Eingang über einen Videoanschluß
für eine Videokamera zur visuellen Beobachtung des zu überwachenden Objekts mit einem an den Ausgang der
Alarmauswerteeinheit angeschlossenen Monitor. Die Videobilder können über eine ISDN-Leitung auch zu der im
Alarmfall über das automatische Wählgerät angewählten Stelle übertragen werden, wobei die Zuschaltung der
Videokamera bei einem in den Telefonapparat oder Telefonnebenstellenapparat integrierten Empfänger über
0 Funk vorgenommen werden kann. Gleichermaßen kann in diesem Fall das Scharfstellen der Alarmanlage, für das
hier die Telefontastatur oder zusätzliche Funktionstasten am Telefonapparat vorgesehen sind, per Funk durchgeführt
werden.
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. 4
Weitere Merkmale und zweckmäßige Ausgestaltungen sowie Vorteile der Erfindung sind in dem nachfolgend
wiedergegebenen Ausführungsbeispiel und den Unteransprüchen aufgeführt.
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Das Ausführungsbeispiel wird anhand der beigefügten Zeichnung, in dessen einziger Figur die mit einem
Telefonapparat kombinierte Alarmanlage in einem Blockschaltbild dargestellt ist, erläutert.
Ein vorzugseise ISDN-geeigneter Telefonapparat 1 oder
Telefonnebenstellenapparat ist in üblicher Weise an das Fernsprechnetz angeschlossen und durch ein automatisches
Wählgerät 3 sowie ein Ansagegerät (AWAG) 17 und ein Datenübertragungsgerät (AWUG) 18 erweitert. Dem
Telefonapparat 1 ist außerdem ein Modem 4 zur Modulation der von einer zentralen Alarmauswerteeinheit 5
eingegebenen Signale für deren Übertragung über die Leitungen des Fernsprechnetzes zugeordnet.
In den Telefonapparat 1 sind verschiedene Sensoren 6 bis 9 integriert, um in dem zu überwachenden Raum
physikalische und chemische Größen bzw. deren Änderung zu erfassen. Die Sensoren sind an den Eingang der zentralen
Alarmauswerteeinheit 5 angeschlossen, in der die erfaßten Sensorsignale mittels Mikroprozessoren und anderen
Datenverarbeitungsanlagen ausgewertet werden sowie in elektrische Signale umgewandelt werden. Als Sensoren sind
zum einen auf der Basis von PIR und Ultraschall arbeitende Bewegungsmelder 6 vorgesehen, um in dem zu
überwachenden Raum Bewegungen durch Volumenerfassung mittels Ultraschall feststellen zu können. Des weiteren
sind der Auswerteeinheit 5 in dem Telefonapparat 1 ein Temperatursensor 7, ein Drucksensor 8 und ein Rauchsensor
9 zur Erfassung weiterer anomaler Zustände, zum Beispiel Rauch oder Feuer, zugeordnet. Schließlich verfügt der
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Telefonapparat 1 über zusätzliche, mit dem Eingang der Alarmauswerteeinheit 5 verbundene Sensoranschlüsse 10 für
den Anschluß weiterer, bei Bedarf einsetzbarer Sensoren.
Außerdem ist an dem Telefonapparat 1 ein mit dem Eingang der Alarmauswerteeinheit 5 verbundener Videoanschluß 11
vorgesehen. Die Zuschaltung einer Videokamera zur visuellen Beobachtung des zu überwachenden Objekts kann
im Alarmfall über Funk erfolgen. In diesem Fall ist in das Telefongerät 1 ein Empfänger 19 integriert.
Die zentrale Alarmauswerteeinheit 5 verfügt auf der anderen Seite über Ausgänge mit an diese angeschlossenen
optischen Signalgebern 12 und akustischen Signalgebern 13, um in dem überwachten Raum oder in dessen Nähe einen
optischen oder akustischen Alarm auszulösen, sowie Schalteinrichtungen 14, um beispielsweise bestimmte
Stellantriebe zum Öffnen oder Schließen von Ventilen für Versorgungsleitungen in Betrieb zu setzen. Schließlich
können an den Ausgang der zentralen Alarmauswerteeinheit 5 des Telefonapparates 1 weitere Anschlüsse,
beispielsweise für einen der Vidokamera zugeordneten Monitor 15 oder andere Aufzeichnungsträger zur bildlichen
Darstellung der in dem Überwachungsbereich vor sich gehenden Geschehnisse, vorgesehen sein.
Die akustischen oder optischen Signale der Alarmgeber können jedoch nur unmittelbar in dem Überwachungsbereich
und bei Anwesenheit von Personen wahrgenommen werden.
Zudem können Alarmsignale selbst von anwesenden Personen überhört oder übersehen werden oder aus anderen Gründen
ohne Wirkung bleiben. Unbeteiligte Dritte lassen Alarmsignal zudem oftmals unbeachtet. Um aber dennoch,
und zwar auf einfache Weise und möglichst schnell, an zuständiger Stelle auf den Alarmzustand hinzuweisen, ist
die zentrale Alarmauswerteeinheit 5 über das automatische
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Wählgerät 3 sowie das mit diesem verbundene Ansagegerät 17 und/oder das Datenübertragungsgerät 18 und schließlich
den Telefonapparat 1 und und das Fernsprechnetz mit einem (oder mehreren) Endgerät(en) 14, zum Beispiel einer
Wachschutzzentrale, eines Polizeireviers, der Feuerwehr oder eines anderen Fernsprechteilnehmers, verbunden. Im
Alarmfall wird das automatische Wählgerät 3 von der zentralen Alarmauswerteeinheit 5 so angesteuert, daß eine
der gespeicherten Telefonnummern automatisch gewählt und dem Teilnehmer am Endgerät 16 über das Datenübertragungsgerät
18 bestimmte, den jeweiligen Sensorsignalen der Alarmauswerteeinheit 5 entsprechende Daten und/oder
über das Ansagegerät 17 ein bestimmter gespeicherter Text übermittelt wird. Falls der Hörer des zuerst angewählten
Endgerätes 16 nicht abgenommen wird, wählt das automatische Wählgerät 3 automatische eine der anderen
gespeicherten Telefonnummern.
Die Alarmanlage kann so geschaltet sein, daß eine kontinuierliche Überwachung im 24h-Betrieb in bezug auf
die Feststellung von Feuer, Rauch, Gas, Wasser oder sonstigen anomalen Zuständen erfolgt, und zwar unabhängig
von der Anwesenheit der zuständigen Personen. Bei Abwesenheit der betreffenden Personen wird das
betreffende Objekt zusätzlich auf Einbruch überwacht, wobei die Alarmanlage über die Tastatur des Telefonapparates
1 oder anderweitig, zum Beispiel über einen Schlüssel oder per Funk über den Empfänger 19
scharfgestellt wird. Die Einbruchsüberwachung erfolgt durch Bewegungsmelder 6 auf der Basis von Ultraschall.
Dabei ist ein lernfähiges System auf die bestehende räumliche Situation eingestellt, um bei räumlichen
Änderungen und damit bei Änderung der Reflexionswellen in
der Alarmauswerteeinheit 5 ein Signal zu erzeugen, mit dem die akustischen und/oder optischen Signalgeber 12 und
13 und/oder die Schalteinrichtungen 14 von bestimmten
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Stellantrieben, zum Beispiel für Schutzgitter, in Betrieb gesetzt werden, und gegebenenfalls zusätzlich das
automatische Wählgerät 3 samt Ansagegerät 17 zum Absetzen einer in diesem gespeicherten Nachricht an eines der
Endgeräte 16 aktiviert wird. Dabei kann das automatische Anwählen der Endgeräte 16 bei einem durch die
Bewegungsmelder 6 erzeugten.Signal nach Ablauf einer bestimmten Karenzzeit erfolgen, so daß im Falle einer
versehentlichen Auslösung eines Einbruchalarms durch berechtigte Personen dieser zurückgestellt werden kann,
das heißt, keine unnötige Alarmierung von Wachschutz oder Polizei über ein Endgerät erfolgt.
Eine an den Videoanschluß 11 des Telefonapparats 1 anschließbare Videokamera ist über die automatische
Alarmauswerteeinheit 5 unmittelbar mit einem Monitor 15 verbunden, so daß eine Bildüberwachung des zu schützenden
Objekts zur Tätererkennung oder zur bildlichen Darstellung bestimmter Zustände erfolgen kann. Das
0 Einschalten der Videokamera kann entweder direkt am Gerät oder bei Bedarf per Funk über den Empfänger 19
vorgenommen werden. Bei ISDN-Betreibern ist das von der Videokamera erzeugte Bild über das ISDN-Netz zu einem
entfernten Teilnehmer, zum Beispiel der automatisch angewählten Wachschutzzentrale, übertragbar.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Alarmauswerteeinheit 5
mit den an diese angeschlossenen oder anschließbaren Sensoren 6 bis 9 sowie zusätzlichen Anschlüssen 10 für
weitere Sensoren oder eine Videokamera sowie am Ausgang der Alarmauswerteeinheit 5 anschließbaren Signalgebern 12
und 13, Schalteinrichtungen 14, Monitoren 15 oder Aufzeichnungsträgern und schließlich dem Modem 4 sowie
dem automatischen Wählgerät 3 samt Anzeigegerät 17, 5 Datenübertragungsgerät 18 und Empfänger 19 sind
unmittelbar in den Telefonapparat 1 integriert. Es wird
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somit ein Telefon zur Verfügung gestellt, das in üblicher Weise zum Telefonieren verwendet werden kann und bei
geringem Platzbedarf gleichzeitig den Anforderungen an eine Alarmanlage zur Auslösung eines Alarms in dem zu
überwachenden Objekt gerecht wird sowie zur automatischen Benachrichtigung eines oder mehrerer Teilnehmer über das
Fernsprechnetz dient. Die der Alarmierung und automatischen Benachrichtigung dienenden Bauelemente
können jedoch auch in einem separaten Gehäuse zusammengefaßt sein und als-Zusatzgerät an den
Telefonapparat 1 oder an ein Funktelefon oder einen Funksender angeschlossen sein.
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Bezugszeichenliste
I Telefonapparat
2 Telefonanschlußdose
3 automatisches Wählgerät
4 Modem
5 zentrale Alarmauswerteeinheit
6 Bewegungsmelder (PIR, Ultraschall) 7 Temperatursensor
8 Drucksensor
9 Rauchsensor
10 zusätzliche Sensoranschlüsse
II Videoanschluß
12 akustischer Signalgeber
13 optischer Signalgeber
14 Schalteinrichtung
15 Monitor
16 Endgeräte 17 Ansagegerät
18 Datenübertragungsgerät
19 Empfänger
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Claims (13)
1. Alarmanlage, bei der mittels Sensoren bestimmte Änderungen in einem zu überwachenden Objekt erfaßt und
die Sensordaten in elektrische Signale zur Aktivierung von Alarmgebern umgewandelt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zentrale Alarmauswerteeinheit {5), an deren Eingang Sensoren (6 bis 9) und an deren
Ausgang Alarmgeber (12, 13) und Schaltmittel (14) direkt anschließbar sind und die mit einem Modem (4) zur
Modulation der von der Alarmauswerteeinheit (5) empfangenen Daten für den Fernsprechverkehr und einem
Wählgerät (3) zum selbsttätigen Wählen in diesem gespeicherter Telefonnummern sowie einem
Datenübertragungsgerät (18) und/oder einem Ansagegerät (17) für gespeicherte Texte verbunden ist, in einen
Telefonapparat (1) integriert oder als kompakte, separate Alarmeinheit an diesen anschließbar ist.
2. Alarmanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Sensoren Bewegungsmelder (6) und/oder
Temperatursensoren (7) und/oder Drucksensoren (8) und/oder Rauchsensoren (9) vorgesehen sind.
3. Alarmanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungsmelder (6) auf PIR- oder
Ultraschallbasis arbeiten.
4. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Sensoranschlüsse (10) zum
Anschluß beliebiger weiterer Sensoren vorgesehen sind.
5. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß am Eingang der Alarmauswerteeinheit
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• ·
(5) ein Videoanschluß für eine Videokamera vorgesehen ist.
6. Alarmanalge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Alarmgeber am Ausgang der Alarmauswerteeinheit (5) akustische und/oder optische
Signalgeber (12, 13) sind.
7. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß einer mit dem Videoanschluß (11)
verbundenen Videokamera auf der Ausgangsseite der Alarmauswerteeinheit (5) ein Monitor (15) zur visuellen
Überwachung zugeordnet ist.
8. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Videobilder über eine ISDN-Leitung
zu dem (den) Teilnehmerin) mit den gespeicherten Telefonnummern übertragbar sind.
9. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zu deren Scharfstellung sowie zur
Zuschaltung der Videokamera per Funk in den Telefonapparat (1) ein Empfänger (19) integriert ist.
10. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß deren manuelle Scharfstellung mittels
der Telefontastatur oder zusätzlicher Funktionstasten über einen Code erfolgt,
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11. Alarmanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei manueller Scharfstellung eine Karenzzeit bis zur
Alarmauslösung durch die Bewegungsmelder (6) vorgesehen ist.
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12. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch Mikroprozessoren
steuerbar und frei programmierbar ist.
13. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Telefonapparat (1) ein Telefonnebenstellenapparat oder ein Funktelefon ist.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620032U DE29620032U1 (de) | 1996-11-05 | 1996-11-05 | Alarmanlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29620032U DE29620032U1 (de) | 1996-11-05 | 1996-11-05 | Alarmanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29620032U1 true DE29620032U1 (de) | 1997-01-09 |
Family
ID=8032098
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29620032U Expired - Lifetime DE29620032U1 (de) | 1996-11-05 | 1996-11-05 | Alarmanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29620032U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19731119A1 (de) * | 1997-07-19 | 1999-02-25 | Ingo Wagner | Automatisches Telefonwählgerät mit Auswertelektronik und Handsender |
-
1996
- 1996-11-05 DE DE29620032U patent/DE29620032U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19731119A1 (de) * | 1997-07-19 | 1999-02-25 | Ingo Wagner | Automatisches Telefonwählgerät mit Auswertelektronik und Handsender |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970220 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20000901 |