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DE29620992U1 - Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung - Google Patents

Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung

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DE29620992U1
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carriage
door
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leaf
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
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    • E05D15/16Suspension arrangements for wings for wings sliding vertically more or less in their own plane
    • E05D15/165Details, e.g. sliding or rolling guides
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
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    • E05D15/16Suspension arrangements for wings for wings sliding vertically more or less in their own plane
    • E05D15/24Suspension arrangements for wings for wings sliding vertically more or less in their own plane consisting of parts connected at their edges
    • E05D15/244Upper part guiding means
    • E05D15/248Upper part guiding means with lever arms for producing an additional movement
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/10Application of doors, windows, wings or fittings thereof for buildings or parts thereof
    • E05Y2900/106Application of doors, windows, wings or fittings thereof for buildings or parts thereof for garages

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Special Wing (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

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Lothar WEIL
Hauptstraße 59
65558 Flacht
03.12.1996
Gebrauchsmusteranmeldung "Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung"
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Tor, insbesondere ein Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung, wobei die Führungseinrichtung Laufführungsschienen, die das Tor an beiden Längsseiten führen, wobei jede Laufführungsschiene einen vorderen vertikalen Abschnitt, einen Bogen-Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist und wobei jeder Laufführungsschiene jeweils ein Laufwagen zugeordnet ist, der jeweils mindestens zwei Laufräder, die in die zugeordneten Laufführungsschienen eingreifen und in Laufrichtung beabstandet sind, aufweist, und wobei der Laufwagen einen über das vordere Laufrad vorstehenden Haltearm umfaßt, der an dem Torblatt befestigt ist.
Im wesentlichen unterscheidet man zwei Arten von Toren der vorstehend beschriebenen Art. Bei dem einen handelt es sich um sogenannte Schwingtore, bei denen das Torbiatt in einem Teil nach oben und nach innen geschwenkt wird, so daß es sich im Deckenbereich des Raumes, den das Schwingtor verschließt, anlegt. Hierbei sind beidseitig des Tors Führungsschienen vorgesehen, in denen das Schwingtor an seinem oberen und unteren Ende mittels Rollen geführt wird. Solche Schwingtore haben den Vorteil, daß sie eine geringe Einbauhöhe aufweisen, d.h. sie legen sich sehr dicht unter die Decke des Raums. Darüberhinaus ist nur eine geringe Sturzhöhe in der Einfahrt erforderlich, um dennoch das Tor dicht mit seiner oberen Kante in die Einbauöffnung in geschlossenem Zustand einzulegen. Die zweite Art solcher Tore, die sich nach oben hin öffnen, sind sogenannte Sektionaltor. Bei diesen Toren
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ist das Torblatt in mehrere horizontale Flächenelemente unterteilt, die sich, ebenfalls in Führungsschienen an den Längsseiten geführt, nach oben verschieben. Solche Sektionaltore benötigen im Deckenbereich in der Regel zusätzlich zu derjenigen Führungsschiene, die über einen Bogen-Abschnitt in den vertikalen Abschnitt übergeht, im hinteren, horizontalen Bereich eine zweite, parallel zu der Laufschiene angeordnete Führungsschiene, in der die obere Rolle, die die obere Kante des oberen Sektionaltor-Abschnitts führt, läuft. Durch solche Schienen wird die Bauhöhe im Dekkenbereich für das Sektionaltor relativ groß, außerdem muß die Sturzhöhe ausreichend groß sein, um das Sektionaltor im geschlossenen Zustand unterhalb des Sturzes die Durchfahrtsöffnung verschließend einzupassen, da das gesamte Tor im geöffneten Zustand auf der unteren Schiene aufliegt.
Ein Sektionaltor mit doppelter Laufschiene, wie es vorstehend beschrieben ist, ist beispielsweiseaus dem Deutschen Gebrauchsmuster G 94 18 568.9 bekannt.
Es sind aber auch Tore bekannt, bei denen nur die eine Schiene vorhanden ist, um das gesamte Sektionaltor sowohl im vertikalen Tordurchfahrtsbereich als auch im Deckenbereich mittels entsprechenden Laufrollen, die in diesen Führungsschienen laufen, zu führen. Ein solches Sektionaltor ist beispielsweise in der US-PS 2,276,976 erläutert. Ein Problem, das sich bei solchen Toren mit nur einer Laufschiene stellt, ist dasjenige, die oberste Sektion des Tors in geschlossenem Zustand in die vertikale Stellung zu drücken, wozu nach dieser Schrift ein entsprechender Hebelmechanismus vorgesehen ist. Auch diese Anordnung erfordert, wie die Figur 2 dieser Druckschrift zeigt, eine relativ hohe Sturzhöhe, d.h. einen relativ großen Abstand zwischen der oberen Kante und des obersten Sektionaltor-Abschnitts und dem Deckenbereich.
Übliche Sturzhöhen bei solchen Toren, die erforderlich sind, liegen in der Größenordnung von 18 bis 28 cm, allerdings sind auch schon Lösungsvorschläge bekannt, die eine aufwendige Mechanik einsetzen, mit denen auch Sturzhöhen von etwa 12 cm erreichbar sind.
Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Tor, insbesondere ein Sektionaltor, der
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eingangs beschriebenen Art derart auszugestalten, daß Sturzhöhen, die maximal der Dicke des Torblatts entsprechen, ausreichend sind, um ein solches Tor, insbesondere auch mit einem elektrischen Antrieb, dicht zu verschließen, so daß auch eine geringe Bauhöhe gegeben ist, mit der ein solches Tor unterhalb des Deckenbereichs des Raums angelegt werden kann.
Die vorstehende Aufgabe wird, ausgehend von einem Tor mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gelöst, daß der Haltearm starr mit dem Laufwagen verbunden ist und sich etwa parallel zu der Längserstreckung des hinteren Abschnitts der Laufführungsschiene erstreckt, daß der Haitearm eine Länge aufweist derart, daß die Laufräder in der geschlossenen Stellung des Tors im wesentlichen in dem hinteren Abschnitt der Laufführungsschiene laufen, und daß der Führungsarm beim Übergang von der geschlossenen Stellung des Torblatts zu der geöffneten Stellung des Torblatts hin eine Kippbewegung nach unten vornimmt. Dadurch, daß der Hebelarm starr mit dem Laufwagen verbunden ist, wird beim Verschließen des Tors, dann, wenn sich der untere Torabschnitt auf den Boden der Durchfahrt auflegt und unter weiterem Verfahren des linken und des rechten Laufwagens in die vordere Schließstellung der Haltearm des Laufwagens nach unten gezogen, so daß der Laufwagen in Bezug auf die Ausrichtung der Achsen der Laufräder verkippt wird. In diesem verkippten Zustand kann dann über den Haltearm die obere Kante des Tors nach vorne in die Schließstellung und dicht unter den Sturz gedrückt werden, so daß ein dichtender Abschluß gewährleistet ist. Für diese Maßnahme sind keine zusätzlichen, beweglichen Teile oder Mechanismen erforderlich, sondern es reicht einzig und allein der linke und rechte Laufwagen, jeweils in einer einzelnen Führungsschiene geführt, aus, um den dichten Schließeffekt zu erzielen. Die beiden Laufwagen werden in den jeweiligen Laufführungsschienen bewegt, in denen auch die Führungsrollen laufen, die das Torblatt in den verschiedenen Stellungen führen. Dies gilt auch für Sektionaltore, die üblicherweise im oberen, vertikalen oder hinteren Abschnitt zwei Laufführungsschienen besitzen, d.h. auch bei diesen Toren reicht eine einzige Laufführungsschiene sowohl für die Führungsrollen der Sektionaltor-Abschnitte als auch für die Laufräder des Laufwagens auf jeder Seite des Tors jeweils aus. Damit eine definierte Bewegung des Laufwagens bzw. des Haltearms gewährleistet wird, ist der Haltearm in einer Länge ausgeführt, derart, daß die
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Laufräder des Laufwagens nur in dem hinteren Abschnitt, der sich an dem Bogen-Abschnitt anschließt, der Laufführungsschienen geführt wird; dies gilt auch in der vorderen Stellung, in der das Tor geschlossen ist. Ein weiterer Vorteil, der sich mit dieser Anordnung ergibt, ist derjenige, daß gerade in Verbindung mit Sektionaltoren ein Lüftungsschlitz im oberen Sturzbereich geöffnet werden kann, indem die Laufwagen, ausgehend von der geschlossenen Stellung, geringfügig in den Laufführungsschienen verfahren werden, bis sich der obere Sektionaltor-Abschnitt zu einer Öffnungssteilung hin verkippt hat, in der ein Spalt unterhalb des Sturzes freigegeben ist, allerdings der untere Sektionaltor-Abschnitt noch auf der Bodenfläche aufliegt. Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Tors, insbesondere der beiden Laufwagen mit starrem Haltearm, sind geringe Sturzhöhen oberhalb des Tors ausreichend, um das Tor dicht zu verschließen. Solche Sturzhöhen liegen bei ein Paar Zentimetern, üblicherweise bei etwa 3 bis 4 Zentimetern, so daß gerade in Bezug auf geringe Durchfahrtshöhen an einer bereits vorhandenen Toreinfahrt eine maximale Durchfahrtshöhe erreicht werden kann, die auch dann nicht eingeschränkt wird, wenn das Tor geöffnet wird, da bereits etwa die Bauhöhe der seitlichen Laufführungsschienen ausreichend ist, um das geöffnete Tor unterhalb des Deckenbereichs, beispielsweise der Garage, anzulegen. Eine solche maximale Ausnutzung der Durchfahrtshöhe ist gerade im Hinblick darauf von Vorteil, daß zunehmend Fahrzeuge in Form von Kleintransportern auch im privaten Bereich Einzug halten oder Fahrzeuge mit sogenannten Dachträgerboxen ausgestattet werden, wozu eine maximale Durchfahrtshöhe erforderlich ist, die üblicherweise bei älteren Garagen nicht gegeben ist.
Wie bereits vorstehend erwähnt, sollte bevorzugt die Kippbewegung des Haltearms bzw. des gesamten Laufwagens so eingestellt werden, daß der Kippweg des Haltearms an seinem vorderen Ende etwa der Dicke des Torblatts entspricht. Es hat sich gezeigt, daß mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen der Kippweg etwa der Vorschrift D2/+0.5 cm genügt, wobei D der Dicke des Torblatts entspricht. Dies bedeutet beispielsweise, daß bei einer Dicke des Torblatts von 5 cm eine Sturzhöhe und damit ein Kippweg von 3 cm ausreichend sind, daß das Torblatt, insbesondere den
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oberen Flächenabschnitt eines Sektionaltor, unterhalb des Sturzes geschwenkt werden kann, ohne daß dadurch die obere Kante an dem Sturz entlang streift.
Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß der Haltearm von der freien Kante des Segments etwa in einem Abstand angelenkt ist, der etwa der Dicke des Torblatts entspricht. Hierdurch wird erreicht, daß dann, wenn sich der Laufwagen, ausgehend von der geschlossenen Stellung, zu der Öffnungsstellung hin bewegt, zunächst das Tor unterhalb des Sturzes nach innen herausgekippt wird und mit einer weiteren Bewegung des Laufwagens angehoben wird (üblicherweise durch Unterstützung von seitlichen Federelementen), bis sich dann das obere Ende des Torblatts aufgrund der von der freien Kante beabstandeten Gelenkverbindung auf die Oberseite des jeweiligen Haltearms auflegt, so daß die eigentliche Last dann, in der geöffneten Stellung, nicht durch die Gelenkverbindung zwischen dem Haltearm und dem Tor aufgenommen wird, sondern nur durch die Auflage des Torblatts auf der Oberseite des Haltearms.
Um eine ausreichende Kippbewegung jedes Laufwagens einerseits zu ermöglichen, aber dennoch den Laufwagen stabil zu führen, hat sich ein Abstand der Achsen der beiden Laufräder jedes Laufwagens zwischen 90 mm und 110 mm als geeignet erwiesen mit der gegebenenfalls zusätzlichen Vorschrift, daß der Abstand der beiden Achsen etwa dem Doppelten des mittleren Radius des Bogen-Abschnitts der Laufführungsschiene entspricht. Darüberhinaus sollte der Haltearm eine Länge zwischen seinem freien Ende und dem vorderen Laufrad etwa zwischen 300 bis 800 mm aufweisen, wobei darauf geachtet werden sollte, daß das vorderste Laufrad, d.h. dasjenige Laufrad, das dem freien Ende des Haltearms zugewandt ist, in dem hinteren Abschnitt der Laufführungsschiene, der sich an den Bogen-Abschnitt anschließt, läuft; mit anderen Worten bedeutet dies, daß das vordere Laufrad nicht in den gebogenen Abschnitt der Laufführungsschiene in geschlossenem Zustand des Tors reichen sollte.
Die Kippbewegung kann dadurch erzielt bzw. definiert eingestellt werden, daß der Querschnitt der Führungsschiene derart dimensioniert ist, daß die Kippbewegung, aufgrund eines gewissen Spiels der Laufräder in der Führungsschiene, begrenzt ist. Dies bedeutet, daß, zu der geöffneten Stellung des Tors hin, die Laufräder des 0078E/960556
Laufwagens auf einem unteren Führungsprofil der Führungsschiene aufliegen, während dann, wenn der Laufwagen seine Kippbewegung im letzten Abschnitt seiner Bewegung zu der geschlossenen Stellung des Tors hin vornimmt, das hintere Laufrad, d.h. dasjenige Laufrad, das von dem Haltearm entfernt liegt, an ein oberes Begrenzungprofil der Laufführungsschiene zur Anlage gelangt. In Bezug auf diese Maßnahme, um die Kippbewegung zu erzeugen, sollte der Querschnitt der Führungsschienen etwa 5 bis 10 mm größer als der Durchmesser der jeweiligen Laufräder sein, damit die Kippbewegung ermöglicht wird.
Eine andere Maßnahme, um eine solche Kippbewegung definiert zu erzielen, ist diejenige, daß die Lagerung der Laufräder bzw. deren Achsen mit Spiel im Laufwagen erfolgt. Ein solches Spiel kann durch Langiöcher, in denen die Achsen der Laufräder gelagert sind, erzielt werden. Falls solche Langlöcher in ihrer Länge einstellbar sind, kann auch der Umfang der Kippbewegung eingestellt werden. Weiterhin sollten, damit eine Justierung des Bewegungsablaufs der jeweiligen Laufwagen möglich ist, die Laufräder des Laufwagens an einem Träger verstellbar in Bezug auf die Ebene des Haltearms gehalten werden. Dadurch können die Achsen, die die Laufräder tragen, in Bezug auf den Haltearm justiert werden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
Figur 1 eine schematische Ansicht eines Tors gemäß der Erfindung in Form eines Sektionaltors in einem geschlossenen Zustand, wobei das Tor nur im Umfang von drei Sektionaltor-Abschnitten und nur einem Teil des hinteren Abschnitts der Laufführungsschiene, der sich an den Bogen-Abschnitt" anschließt, dargestellt ist,
Figur 2 eine der Figur 1 entsprechende Ansicht, wobei das Tor in einem Zustand gezeigt ist, bei dem der Laufwagen von der Schließstellung der Figur 1 beginnt, sich in die Öffnungsstellung zu bewegen,
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• ♦
Figur 3 eine schematische, perspektivische Ansicht des Laufwagens, wie er in der Anordnung der Figuren 1 und 2 eingesetzt ist, und
Figur 4 eine seitliche, schematische Ansicht aus Richtung des Sichtpfeils IV des Laufwagens der Figur 3.
In der Figur 1 ist ein Querschnitt eines Sektionaltors 1 mit drei Sektionaltor-Abschnitten 2, 3 und 4 gezeigt. Die Sektionaltor-Abschnitte 2, 3 und 4 sind mittels Gelenk 5 mit horizontal ausgerichteter Gelenkachse gelenkig miteinander verbunden, so daß sie gegeneinander verschwenkt werden können, wie dies im Bereich des oberen Sektionaltor-Abschnitts 2 und des mittleren Sektionaltor-Abschnitts 3 in Figur 2 zu sehen ist.
Das Sektionaltor 1 ist an seinen beiden Längskanten jeweils in einer Laufführungsschiene, die allgemein mit dem Bezugszeichen 6 bezeichnet ist, mittels Führungsrollen 7 geführt. Diese Führungsrollen 7 sind jeweils der oberen Kante der Sektionaltor-Abschnitte 3, 4 zugeordnet, während der obere Sektionaltor-Abschnitt 2 keine Führungsrolle aufweist, so daß er, ohne mit der Laufführungsschiene 6 in Eingriff zu sein, frei in Richtung des Schwenkpfeils 8, ausgehend von der Stellung, die in Figur 1 dargestellt ist, schwenkbar ist.
Die Laufführungsschiene 6 kann im wesentlichen in drei Abschnitte unterteilt werden, einen vorderen, vertikalen Abschnitt 9, an den sich ein Bogen-Abschnitt 10 anschließt, der in einen hinteren oder Decken-Abschnitt 11 übergeht. In der gezeigten Anordnung besitzt der Bogen-Abschnitt 10 einen gleichbleibenden Radius, mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet.
Dem hinteren Abschnitt 11 der Laufführungsschiene 6 ist ein Laufwagen 13 zugeordnet mit zwei Laufrädern 14, die an Achsen 15 gelagert sind. Die Achsen 15 wiederum sind in jeweils einem Träger 16 gehalten, die an ihrem oberen Ende mit einer Querplatte 17 verbunden sind. Die Querplatte 17, die in der Grundstellung, wie sie in Figur 1 dargestellt ist, etwa parallel zu der Längserstreckung des hinteren Abschnitts 11 der Laufführungsschiene 6 orientiert ist, ist zu dem oberen Sektionaltor-Abschnitt 2 hin in Form eines Haltearms 18 verlängert, der an seinem vorderen,
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freien Ende 19 mittels Gelenk 20 an der Innenseite des oberen Sektinaltor-Abschnitts 2 gelenkig verbunden ist. Der Abstand 21 des Gelenks. 20 von der freien Stirnkante 22 des oberen Sektionator-Abschnitts 2 entspricht etwa der Dicke 23 des Sektionaltors 1 bzw. des oberen Sektionaltor-Abschnitts 2. Weiterhin ist in Figur 1 mit dem Bezugszeichen 24 die Decke bezeichnet sowie mit 25 ein Sturz, der sich oberhalb der Toreinfahrt befindet und die lichte Durchgangshöhe begrenzt.
Um das Sektionaltor 1, ausgehend von der geschlossenen Stellung, die in Figur 1 gezeigt ist, zu öffnen, werden die beiden Laufwagen 13 (nur einer ist in den Seitenansichten der Figuren 1 und 2 dargestellt) in Richtung des Pfeils 26 mittels eines geeigneten Antriebs, der nicht näher dargestellt ist, verfahren. Bei einem solchen Antrieb kann es sich um Seilzüge oder eine andere geeignete Einrichtung handeln, um den Laufwagen 13 nicht nur in Richtung des Pfeils 26 zu verfahren, sondern auch in entgegengesetzter Richtung, und zwar beim Schließen des Sektionaitors. Mit dem Beginn der Bewegung des Laufwagens 17 in Richtung des Pfeils 26 wird zunächst das obere Sektionaltor 2 unterhalb des Sturzes 25 heraus verschwenkt, indem sich das Gelenk 20, um das Gelenk 5 schwenkend, entlang des Schwenkradius 8 bewegt. Während dieser anfänglichen Bewegung verbleiben die unteren Sektionaitor-Abschnitte 3, 4 in der auf dem Boden (nicht dargestellt) abgesenkten Stellung. Nachdem das obere Sektionaltor 2 unterhalb des Sturzes 25 herausgeschwenkt ist, werden unter weiterer Bewegung des Laufwagens 13 in Richtung des Pfeils 26 über den oberen Sektionaltor-Abschnitt 2 die unteren Sektionaitor-Abschnitte 3 und 4 entlang des Bogen-Abschnitts 10 und des vertikalen Abschnitts 9 der Laufführungsschiene, geführt mit den Führungsrollen 7, angezogen.
Eine Stellung des oberen Sektionaltor-Abschnitts 2, unmittelbar bevor die sich daran anschließenden unteren Sektionaitor-Abschnitte 3, 4 angehoben werden, ist in Figur 2 dargestellt.
In der Stellung, die in Figur 2 gezeigt ist, wird unter dem Gewicht des oberen Sektionaltor-Abschnitts 2 und unter Zug des Laufwagens 13 in Richtung des Pfeils 26 der Laufwagen, genauer gesagt der Haltearm 18 in Verlängerung der Querplatte 17, nach unten gekippt. Der Kippweg, den das freie Ende 19 des Haltearms 18 in eine Richtung senkrecht zu der in den Figuren 1 dargestellten Decke 24 beschreibt, 0078E/960556
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beträgt etwa D/2+0,5 cm, wobei D die Dicke des Torblatts ist. Dies bedeutet, daß der Kippweg bei einem Torblatt von 5 cm etwa 3 cm beträgt. Aufgrund dieser Kippbewegung kann die freie Stirnkante 22, ohne durch ein Anheben des Sektionators behindert zu sein, unterhalb des Torsturzes 25 herausschwenken, bevor dann die weitere Bewegung des Laufwagens 13 in Richtung des Pfeils 26 zu einem Anheben der sich an den oberen Sektionator-Abschnitt 2 anschließenden Sektionaltor-Abschnitte 3, 4, usw., führt. Mit einem weiteren Verfahren des Laufwagens 13 legt sich dann der obere Abschnitt des oberen Sektionaltors 2, der oberhalb des Gelenks vorsteht, auf die Oberseite des Haltearms 18 des Laufwagens 13 auf, so daß in der geöffneten Stellung des Sektionaltors das Gewicht des oberen Sektionaltors 2 nicht von dem Gelenk 20 aufgenommen wird, sondern allein durch die Auflage des oberen Sektionaltor-Abschnitt 2 auf dem Haltearm 16.
In der hinteren Stellung, d.h. in der Stellung, in der das Sektionator 1 geöffnet ist, richtet sich der Laufwagen 13 wieder so aus, wie er in der Stellung der Figur 1 gezeigt ist.
Um das Sektionator 1 wieder zu schließen, wird der Laufwagen 13 entgegen der Richtung des Pfeils 26 in dem hinteren Abschnitt 11 der Laufführungsschiene 6 verfahren, so daß die einzelnen Führungsrollen 7, die in dem geöffneten Zustand des Sektionaltors in dem hinteren Abschnitt 11 der Laufführungsschiene 6 positioniert sind, über den Bogen-Abschnitt 10 wieder in den vertikalen Abschnitt 9 geführt werden, bis der untere Sektionator-Abschnitt auf der Bodenfläche der Tordurchfahrt zum Anliegen gelangt. Mit dieser Auflage wird zunächst eine Stellung erzielt, wie sie in der Figur 2 gezeigt ist, in der, aufgrund des Gewichts des Tors, das nicht durch irgendwelche Federanordnungen aufgefangen wird, den Laufwagen 13 über den Hebelarm 18 nach unten verkippt. Erst dann wird, mit einem weiteren Verschieben des Laufwagens entgegen der Richtung des Pfeils 26, der obere Sektionaitor-Abschnitt 2 in seine geschlossene Stellung, wie dies in Figur 1 dargestellt ist, entlang des Schwenkradius 8, an dem Gelenk 5 geführt, verschwenkt. Da sich das Sektionaltor 1 mit seinem unteren Abschnitt bereits in der geschlossenen Stellung befindet, kann die freie Stirnkante 22 des oberen Sektionaitor-Abschnitts 2 unmittelbar unter den Sturz 25 geschoben werden, d.h. es wird nur ein minimaler Freiraum
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benötigt, der üblicherweise ohnehin vorhanden äst, um eine Dichtung aufzunehmen. Weiterhin reicht eine Sturzhöhe, mit dem Bezugszeichen 27 bezeichnet, aus, die bei etwa 3 cm oder noch geringer liegt. Dadurch kann annähernd die volle Deckenhöhe für das Tor ausgenutzt werden.
Wie die vorstehende Erläuterung zeigt, ist eine wesentliche Maßnahme, um auch bei geringer Bauhöhe des Sturzes 25 das Tor öffnen und schließen zu können, diejenige, daß der Laufwagen 13 eine Käppbewegung, wie sie vorstehend beschrieben ist, vornimmt. Eine solche Kippbewegung wird auf einfache Weise, ohne aufwendige, konstruktive Maßnahmen, dadurch erzielt, daß der Durchmesser der Laufräder 14 des Laufwagens 13 um etwa 5 bis 10 mm geringer ist als die lichte Weise der Laufführungsschienen 6, so daß die Räder senkrecht zur Laufrichtung nach oben kippen können (dies ist insbesondere relevant für das hintere Laufrad 14, während das vordere Laufrad 14 bzw. dessen Achse 15 die Schwenkachse dieser Kippbewegung festlegt). Falls es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, die Laufräder im Durchmesser geringer zu dimensionieren als die freie Querschnittsbreite der Laufführungsschiene 6, können die Achsen 15 der Laufräder 14 in Langlöchem 28 gelagert werden, so daß sich die jeweiligen Achsen 15 entlang dieser Langlöcher 28 zum Ausführen dieser Kippbewegung bewegen können. Grundsätzlich ist ein Langloch im Bereich des hinteren Laufrads 14, d.h. im Bereich des in den Figuren 1 und 2 auf der rechten Seite liegenden Laufrads, ausreichend, während das vordere Laufrad 14 exakt geführt werden kann.
In den Figuren 3 und 4 ist nochmals der Laufwagen 13 detailliert dargestellt. Der Träger 16 sowie die Querplatte 17 sind aus einem durchgehenden, plattenförmigen Teil aufgebaut. Weiterhin ist dieses Plattenteil durch eine seitliche Leiste 29, die auch die Achsen 15 der Laufräder 14 aufnimmt, verstärkt, so daß sich der Haltearm 16 nicht verbiegt, wenn sich der Laufwagen 13 in der vorderen Stellung, in der er verkippt ist, befindet, wie in Figur 1 dargestellt ist. Grundsätzlich wäre eine solche federnde Bewegung des Haltearms 16 möglich; dies würde aber zu einer Materialermüdung führen, was einen Bruch des Haltearms 16 im Bereich seiner Verbindungsstelle mit der Querplatte 17 zur Folge hätte. Wie in Figur 4 angedeutet ist, besitzt der Haitearm, von der vorderen Achse 15 bis zu seinem freien Ende 19, an dem das
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Gelenk 20 angeordnet ist, eine Länge 30, die dem Radius 12 des Bogen-Abschnitts 10 der Laufführungsschiene 6 entspricht, während der Abstand der beiden Achsen 15 des Laufwagens 13, mit dem Bezugszeichen 31 bezeichnet, zwischen 90 bis 100 mm beträgt; dies bedeutet, daß der Achsabstand 31 etwa dem zweifachen Radius 12 entspricht.
Typische Breiten der Laufschienen 6, d.h. die lichte Weite, in der die Laufräder 14 aufgenommen werden, liegen bei etwa 55 mm, wobei dann die Durchmesser der Laufräder 14 etwa 48 mm betragen sollten, um den Kippeffekt zu erreichen.
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Claims (12)

-1 - Lothar WEIL Hauptstraße 59 65558 Flacht 03.12.1996 Gebrauchsmusteranmeldung "Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung" Schutzansprüche
1. Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung, wobei die Führungseinrichtung Laufführungsschienen, die das Tor an beiden Längsseiten führen, wobei jede Laufführungsschiene einen vorderen vertikalen Abschnitt, einen Bogen-Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist und wobei jeder Laufführungsschiene jeweils ein Laufwagen zugeordnet ist, der jeweils mindestens zwei Laufräder, die in die zugeordneten Laufführungsschienen eingreifen und in Laufrichtung beabstandet sind, aufweist, und wobei der Laufwagen einen über das vordere Laufrad vorstehenden Haltearm umfaßt, der an dem Torblatt befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (18) starr mit dem Laufwagen (13) verbunden ist und sich etwa parallel zu der Längserstreckung des hinteren Abschnitts (11) der Laufführungsschiene (6) erstreckt, daß der Haltearm (18) eine Länge (30) aufweist derart, daß die Laufräder (14) in der geschlossenen Stellung des Tors (1) im wesentlichen in dem hinteren Abschnitt (11) der Laufführungsschiene (6) laufen, und daß der Haltearm (18) beim Übergang von der geschlossenen Stellung des
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Torblatts (1) zu der geöffneten Stellung des Torblatts (1) hin eine Kippbewegung nach unten vornimmt.
2. Tor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippbewegung an dem vorderen Ende (19) des Haltearms (18) einem Kippweg etwa der Dicke (23) des Torblatts (1; 2) entspricht.
3. Tor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kippweg der Vorschrift D/2+0,5 cm genügt, wobei D der Dicke (23) des Torblatts (1; 2) entspricht.
4. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (18) von der freien oberen Kante (22) des Torblatts (1; 2) etwa in einem Abstand (21) angelenkt ist, der etwa der Dicke des Torblatts (13) entspricht.
5. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen (15) der beiden Laufräder (14) jedes Laufwagens (13) zwischen 90 mm und 110 mm beabstandet sind.
6. Tor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der beiden Achsen (15) etwa dem Doppelten des mittleren Radius (12) des Bogen-Abschnitts (10) der Laufführungsschiene (6) entspricht.
7. Tor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (16) eine Länge (30) zwischen seinem freien Ende (16) und der Achse (15) des vorderen Laufrads (14) von 300 bis 800 mm besitzt.
8. Tor nach Anspruch 1, dadurch gekennzechnet, daß der Querschnitt der Laufführungsschienen (6) derart dimensioniert ist, daß die Kippbewegung definiert begrenzt ist.
9. Tor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Führungsschienen (6) etwa 5 bis 10 mm größer als der Durchmesser des Laufrads (14) ist.
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10. Tor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippbewegung durch eine Lagerung der Laufräder (14) mit Spiel in dem Laufwagen (13) ermöglicht ist.
11. Tor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spiel durch Langlöcher (28), in denen die Achsen (15) der Laufräder (14) gelagert sind, gebildet ist.
12. Tor nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder (14) des
Laufwagens (13) an einem Träger (16) verstellbar in Bezug auf die Ebene des Haltearms (18) gehalten sind.
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DE29620992U 1996-04-12 1996-12-04 Tor, insbesondere Sektionaltor, mit einem Torblatt und einer Führungseinrichtung Expired - Lifetime DE29620992U1 (de)

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