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DE29620707U1 - Tasche für ein tragbares Funktelefon - Google Patents

Tasche für ein tragbares Funktelefon

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Publication number
DE29620707U1
DE29620707U1 DE29620707U DE29620707U DE29620707U1 DE 29620707 U1 DE29620707 U1 DE 29620707U1 DE 29620707 U DE29620707 U DE 29620707U DE 29620707 U DE29620707 U DE 29620707U DE 29620707 U1 DE29620707 U1 DE 29620707U1
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DE
Germany
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bag
bag according
radio telephone
quiver
antenna
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29620707U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JAKWERT BERND
Original Assignee
JAKWERT BERND
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Publication date
Application filed by JAKWERT BERND filed Critical JAKWERT BERND
Priority to DE29620707U priority Critical patent/DE29620707U1/de
Publication of DE29620707U1 publication Critical patent/DE29620707U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/38Transceivers, i.e. devices in which transmitter and receiver form a structural unit and in which at least one part is used for functions of transmitting and receiving
    • H04B1/3827Portable transceivers
    • H04B1/3888Arrangements for carrying or protecting transceivers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)
  • Outer Garments And Coats (AREA)

Description

PATENTANWALT ! ** "
DIPL-SNG. P. HENTSCHEL
HohönzoHernetr. 21, Tei. 0261-343SG 56068 KOBLENZ
Koblenz, 25.11.1996 p-st
Gebrauchsmuster-Anmeldung
Bernd Jakwert Hauptstraße 88, 56598 Rheinbrohl
Tasche für ein tragbares Funktelefon
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Tasche für ein tragbares Funktelefon mit im wesentlichen quaderförmiger Gestalt und stabförmiger Antenne, wobei die Tasche die Form eines im wesentlichen an die Abmessungen des Funktelefons angepassten, köcherförmigen Behälters aufweist sowie eine Abschirmung im Antennenbereich besitzt, die aus einem die elektromagnetischen Strahlen abschirmenden Material besteht.
Eine Tasche der eingangs genannten Art ist in der DE 295 03 447 ü 1 beschrieben. Zweck dieser Tasche ist es, der Gefahr einer Gesundheitsgefährdung durch die beim Betrieb eines tragbaren Funktelefons auftretenden, starken elektromagnetischen Strahlung vorzubeugen. Dies geschieht durch Anwendung des bekannten Faraday'sehen Gesetzes, indem an oder in einer Tasche vor die Antenne des Funktelefons ein Schild herausklappbar oder herausschiebbar aus einer Metallplatte, Metallfolie oder einem feinmaschigem Metalldrahtnetz vorgesehen ist, das wie ein Faraday'scher Käfig die Strahlung, die von der Antenne ausgeht, vom Kopf weg reflektiert. Damit mit dem in der bekannten Tasche untergebrachten Funktelefon jederzeit ein guter Empfang erzielt wird, ist gemäß dem vorgenannten Gebrauchsmuster vorgesehen, daß die Tasche bis auf die Schildkonstruktion nach allen übrigen Seiten offen sein soll. Dies hat sich jedoch als nachteilig herausgestellt, da Funktelefone nicht nur im Bereich der Antenne strahlen, sondern auch das gesamte Gehäuse derselben, insbesondere deren Tastatur und Display. Nachteilig bei der bekannten Tasche ist es aber auch, daß der Schutzschild bei Benutzung des Telefons
erst noch vor die Antenne geklappt oder geschoben werden muß, was den Gebrauch des Funktelefons verzögert und kompliziert macht. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß ein ungeübter Benutzer vergißt, den Schutzschild beim Telefonieren in Position zu bringen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Tasche der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß diese einen permanenten Schutz gegenüber elektromagnetischen Strahlen gewährleistet und trotzdem eine optimale Bedienung sowie ein ungehindertes Senden und Empfangen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre nach Anspruch 1 gelöst.
Dadurch, daß die gesamte Tasche aus einem Material erstellt ist, das elektromagnetische Strahlen abschirmt, ist ein Rundumschutz insbesondere des menschlichen Kopfes vor der Strahlung gewährleistet. Auch bietet die Tasche im Bereich der am stärksten strahlenden Antenne einen permanenten und sicher wirkenden Schutzschild, der weder vor die Antenne geschoben noch geklappt werden muß. Telefon und Tasche bilden eine kompakte Einheit. Die Tasche erlaubt eine schnelle Bedienung und ein unkompliziertes Telefonieren, was durch Anordnung von öffnungen an allen wichtigen, für die Funktion des Funktelefons wesentlichen Stellen erreicht wird. So sind permanente Öffnungen für Hörer, Mikrofon und das LED der Betriebsanzeige vorhanden und auch solche zur Betätigung der Tasten für die Gesprächsannahme und -beendigung vorgesehen. Die übrige Tastatur ist durch ein mittels einer Folie gebildeten Sichtfensters hindurch betätig-
• ·
bar und nach Aufklappen einer Abdecklasche aus dem abschirmenden Material der Tasche gut erreichbar.
Die Abdecklasche hat den Vorteil, daß die Tastatur und das Display, von denen ebenfalls schädigende, elektromagnetische Strahlen ausgehen, bei Nichtgebrauch abschirmen. Gleichzeitig ermöglicht die Lasche eine Befestigung der erfindungsgemäßen Tasche mitsamt dem darin eingeschobenen Funktelefon am Gürtel.
Zu diesem Zweck wird das freie Ende der Abdecklasche unter den Gürtel hindurchgeführt, während die Tasche außen davor hängt und dann mit einem Klettverschluß wieder mit der vor dem Gürtel befindlichen Tasche verbunden und so das Ganze am Gürtel fixiert.
Besonders wesentlich für die Wirksamkeit des Strahlenschutzes ist die Wahl des die elektromagnetischen Strahlen abschirmenden Taschen-Materials. Hierfür hat sich insbesondere ein Material bewährt, bei dem eine flexible Kupferschicht verwendet wird, die in einem patentierten Verfahren (vgl. DE PS 37 12 192) zwischen dem Außenleder der Tasche und deren Innenfutter eingearbeitet ist. Das Kupfer hat - wie andere Metalle auch - die Eigenschaft, elektromagnetische Strahlung abzuleiten. Zur Erhöhung ihrer abschirmenden Wirkung kann in vorteilhafter Weise auch eine mehrlagige Kupferschicht angeordnet sein. Messungen haben ergeben, daß die Strahlenbelastung des Kopfes bei Verwendung der erfindungsgemäß ausgestalteten Tasche um mehr als 50 % reduziert wird. Gleichzeitig bietet das mehrlagige Material der auch optisch ansprechenden Tasche einen hervorragenden mechanischen Schutz für das Funktelefon.
Zur weiteren Steigerung der Abschirmwirkung der erfindungsgemäßen Tasche kann diese an den Nahtstellen kontaktflächenvernäht sein, das heißt, das Material wird an den Nahtstellen so angeordnet, daß die innenliegenden Kupferschichten miteinander Kontakt haben. Es besteht auch die Möglichkeit, Garne mit Metallanteilen zum Vernähen der Taschenteile zu verwenden.
In vorteilhafter Weise kann zur Bildung des Sicht- und Bedienfensters für die Tastatur und des Displays auch eine leitend bedampfte Folie eingesetzt werden. Hierdurch würde ein zusätzlicher Strahlenschutz auch nach Abnehmen der Lasche, also beim Wählen, gebildet. Eventuell kann dann in vorteilhafter Weiterbildung der erfindungsgemäßen Tasche auch die Abdecklasche ganz weggelassen werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. Keine der in den Unteransprüchen genannten Merkmale ist zwingend für den grundsätzlichen Erfolg der Erfindung. Sie sind jedoch je für sich in beliebiger Kombination, geeignet, die Wirkung oder die Akzeptanz der erfindungsgemäßen Tasche zu fördern.
Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen schematisch dargestellt und nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 - die erfindungsgemäße Tasche mit darin eingeschobenem Telefon in räumlicher Darstellung mit abgehobener Abdecklasche,
Fig. 2 - eine Ansicht der erfindungsgemäßen
Tasche mit Blick auf die geschlossene Abdecklasche mit eingestrichelter, stabförmiger Antenne des Funktelefons,
Fig. 3 - die Ansicht der Tasche von ihrer
Schmalseite her gesehen, mit Blick auf die stabförmige Antenne des Funktelefons,
Fig. 4 - eine Ansicht der erfindungsgemäßen Tasche von oben her mit Blick auf den Klettverschluß und die hindurchragende Antenne des Funktelefons und
Fig. 5 - einen vergrößerten Teil-Querschnitt durch die Taschenwandung, die den Aufbau des abschirmenden Materials verdeutlicht.
Das in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Tasche 1 weist einen köcherförmigen Behälterteil 2 auf, der auf einer im wesentlichen eben und flach verlaufenden Längswandung 3 angearbeitet ist und der an die Form und Abmessungen eines Funktelefons 4 angepaßt ist, derart, daß ein solches mühelos in den köcherförmigen Behälterteil 2 der Tasche 1 Platz findet. In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die längsverlaufenden Ränder des köcherförmigen Behälterteils 2 nach außen umgeschlagen und liegen an denen der ebenen Längswandung 3 an, welche die eine Begrenzungswand des köcherförmigen Behälterteils 2 bildet und sind miteinander vernäht.
In der Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Taschenausführung mit eingeschobenen Funktelefon 4 dargestellt. Ein derartiges Funktelefon 4 ist im wesentlichen quaderförmig aufgebaut. Vorder- und Rückseite bilden ein längliches Rechteck. Die Vorderseite trägt u.a. ein Mikrofon 5 und einen Lautsprecher 6 und ist dem Benutzer zugewandt. Auf dieser Vorderseite sind auch alle übrigen funktionellen Einrichtungen des Funktelefons 4 sowie u.a. auch die Tastatur 7 für das Wählen und das Display 8 angeordnet. An der oberen Seite des Funktelefons befindet sich eine stabförmige Antenne 9.
Die Tasche 1 hat neben der Aufgabe, das Funktelefon gegenüber mechanischen Beschädigungen zu schützen, vor allem die Aufgabe, dem Benutzer gegenüber der von dem Funktelefon hervorgerufenen, starken elektromagnetischen Strahlung, vor allem im Kopfbereich, abzuschirmen. Zu diesem Zweck besteht das Material der Tasche 1 aus einem solchen, das in der Lage ist, die elektromagnetischen Strahlen abzuschirmen oder zumindest zu reduzieren. Gemäß dem in den Zeichnungen (Fig. 8) dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Material der Tasche 1 aus einer Außenhaut 10 aus Leder und einem Innenfutter 11 aus einer Textilbahn. Zwischen diesen beiden Lagen ist mindestens eine Kupferschicht 12 (z.B. aus Kupfergranulat) angeordnet, die mittels einer Klebefolie o.dgl. 13 auf der Rückseite der Außenhaut 10 oder auf der Rückseite des Innenfutters 11 aufgebracht ist.
Zur Bedienung der Tastatur 7 des Funktelefons 4 und zur Beobachtung des Displays 8 ist in die Längswandung 3 der Tasche eine Sicht- und Bedienfenster
14 aus transparentem, flexiblen Material eingearbeitet, durch welches hindurch die Tasten der Tastatur 7 gedrückt werden können. Die Fensterfolie kann elektrisch leitend ausgeführt und dadurch in der Lage sein, gegenüber der elektromagnetisch Strahlung abschirmend zu wirken.
Gemäß einem bevorzugtem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß oberhalb des Sicht- und Bedienfensters 14 eine dieses vollständig überdeckende Abdecklasche 15 aus dem abschirmenden Material der Tasche 1 angeordnet ist, die in der Lage ist, die elektromagnetische Strahlen, die von der Tastatur und dem Display ausgehen, zu verhindern oder zu reduzieren.
Die Abdecklasche 15 ist mit ihrem oberen Ende durch eine querverlaufende Naht 16, die gleichzeitig die Schwenkachse für das Hochschwenken der Tasche
15 bildet, an der flachen Längswandung 3 der Tasche 1 befestigt. An ihrem freien Ende 17 ist die Lasche 15 nach unten ein Stück über dem Boden der erfindungsgemäßen Tasche 1 hinaus verlängert und trägt innenseitig ein Klettband 18, das mit einem ensprechenden Gegenstück außen am Boden der Tasche 1 in Wirkverbindung bringbar ist, so daß die schwenkbare Lasche 15 dort mit ihrem freien Ende 17 lösbar fixiert werden kann. Die Lasche 15 dient auch zum Befestigen der Tasche 1 mitsamt dem darin befindlichen Funktelefon 4, z.B. am Hosengürtel des Benutzers.
Da eine besonders starke elektromagnetische Strahlung von der Antenne 9 des Funktelefons 4 ausgeht, muß diese besonders wirksam abgeschirmt werden. Andererseits darf hierdurch aber nicht der Empfang des
Funktelefons 4 beeinträchtigt werden. Aus diesen Gründen steht bei der erfindungsgemäßen Tasche 1 die stabförmige Antenne 9 nach Einschieben des Telefons in den köcherförmigen Behälterteil 2 über dem letzteren nach oben über. Zur Abschirmung gegenüber dem Kopf des Benutzers ist in Flucht der Längswandung
3 an derselben ein nach oben vorragender Wandteil 19 als Abschirmung (Schutzschild) angeordnet, der im wesentlichen parallel zu der stabförmigen Antenne 9 verläuft und über deren Ende ausreichend weit hinausragt.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann der die Abschirmung der Antenne 9 bildende Wandteil 19 dadurch weitergebildet sein, daß die schwenkbare Lasche 15 über die obere Quernaht 16 hinaus verlängert und dann nach Bildung des nach oben vorstehenden Wandteils 19 nach rückwärts umgebogen und rückseitig an diesen herangeführt ist bis eine deckungsgleiche Überlappung erreicht ist. Auf diese Weise ist ein doppelwandiger Schutzschild aus dem abschirmenden Material der Tasche 1 gebildet, wobei die Materialschichten des Schutzschildes 19 randseitig fest miteinander verbunden sind, wodurch ein formstabiler, hochstehender und hochwirksamer Schutzschild 19 gebildet wird, der die Antenne 9 zuverlässig abschirmt.
Der köcherförmige Behälterteil 2, der das Funktelefon
4 nach Einschieben aufnimmt, ist zu diesem Zweck nach obeji zu offen und kann durch einen auf der Innenseite der Tasche angeordneten Verschluß 20, bspw. aus Klettbändern, verschlossen werden. Damit die Antenne 9 des Funktelefons 4 über den köcherförmigen Behälterteil 2 nach oben vorragen kann, ist in den Verschluß 2 0 eine Aussparung 21 für die Antenne freigelassen.
Dadurch, daß in die Lasche 15 und der flachen Längswandung 3 der Tasche 1 an den erforderlichen Stellen zueinander korrespondierende öffungen 22, 22a; 23, 23a; 24, 24a freigelassen sind, die ihrerseits zum Mikrofon 5, dem Lautsprecher 6 und der Betriebsanzeige des Funktelefons 4 nach dessen Anordnen in der erfindungsgemäßen Tasche 1 korrespondierend angeordnet sind, kann die Lasche 15 während eines Telefongesprächs geschlossen bleiben.
Zum Annehmen und zum Beenden eines Telefonats können durch zwei hierfür in der Lasche vorgesehene, weitere öffnungen 25, 26 hindurch auf die entsprechenden Tasten am Funktelefon 4 durch die das Bedienfeld abschirmenden Folie 14 hindurch Druck ausgeübt und diese bedarfsweise betätigt werden. Ein Hochklappen der Abdecklasche 15 ist nur für den Wählvorgang erforderlich. Nach Erzielen der Verbindung kann die Lasche wieder geschlossen werden.
Die erfindungsgemäße Tasche 1 weist an ihren Längsseiten - dort wo die Schichten von Längswandung
3 und köcherförmigen Behälterteil 2 aneinander stoßen sowie am Rand der Abschirmung (Schutzschild) 19 - eine umlaufende Naht auf (in den Zeichnungen nicht dargestellt), die zur Abschirmung gegenüber der elektromagnetischen Strahlung des Telefons
4 so angeordnet ist, daß die abschirmende Kupferschicht 12 der Wandungen der Tasche aneinanderliegen. Darüber hinaus sind die Nähte rundherum mittels eines Bandes 27 aus dem Material der Tasche eingefaßt, wodurch ein Rundumschutz erreicht wird. Nicht zuletzt wird hierdurch der erfindungsgemäßen Tasche auch eine große Formstabilität und dem darin angeordneten Funktelefon ein hervorragender Schutz gegenüber
&iacgr;&ogr;
mechanischen Beanspruchung verliehen. Aus dem gleichen Grunde sind die mechanisch besonders beanspruchten unteren Eckbereiche des Einfaßbandes 27 an der Rundumnaht jeweils mit einem zusätzlichen Schutz aus Metallkrampen 28 eingefaßt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Tasche ist auch der Rand der oberen öffnung des köcherförmigen Behälterteils 2 durch ein Band 29 aus dem Material der Tasche 1 eingefaßt.
Zur Ableitung oder Abschirmung der Tasche gegenüber elektromagnetischen Strahlen kann außer Kupfer auch jedes andere beliebige und geeignete Metall eingesetzt werden.
17 Bezugszeichenliste
1 - Tasche
2 - köcherförmiger Behälterteil
3 - Längswandung
4 - Funktelefon
5 - Mikrofon
6 - Lautsprecher
7 - Tastatur
8 - Display
9 - stabförmige Antenne
10 - Außenhaut (Leder)
11 - Innenfutter (Textilbahn)
12 - Kupferschicht (Granulat)
13 - Klebefolie
14 - Sicht- und Bedienfenster aus Folie
15 - Abdecklasche
16 - querverlaufende Naht
17 - freies Ende
18 - Klettband
19 - nach oben vorragender Wandteil (Schutzschild)
20 - Verschluß
21 - Aussparung für Antenne
22, 22a - korrespondierende öffnungen für Mikrofon
23, 23a - korrespondierende öffnungen für Lautsprecher
24, 24a - korrespondierende öffnungen für die
Betriebsanzeige
25, 26 - weitere Öffnungen 27 - Einfaßband
2 8 - Metallkrampen
2 9 - Einfaßband an öffnung

Claims (19)

Ansprüche:
1. Tasche für ein tragbares Funktelefon mit im wesentlichen quaderförmiger Gestalt und stabförmiger Antenne, wobei die Tasche die Form eines im wesentlichen an die Abmessungen des Funktelefons angepassten, köcherförmigen Behälters aufweist sowie eine Abschirmung im Antennenbereich besitzt, die aus einem die elektromagnetischen Strahlen abschirmenden Material besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß die gesamte Tasche (1) aus einem, die elektromagnetischen Strahlen abschirmenden Material besteht und
daß diese eine im wesentlichen flache und ebene Längswandung (3) mit darin eingearbeiteten Sicht- und Bedienfenster (14) aus
transparentem und flexiblen Material für das Funktelefon (4) aufweist und
daß an die Längswandung (3) - nach oben über den köcherförmigen Behälterteil (2) vorstehend ein Wandteil (19) aus dem Material der Tasche (1) angeformt ist, der im wesentlichen parallel zur Antenne (9) des Funktelefons (4) verläuft und eine ständige Abschirmung gegenüber dieser bildet und daß ferner zur Abschirmung der Tastatur (7) und des Displays (8) des Funktelefons (4) oberhalb des Sicht- und Bedienfensters (14) eine dieses überdeckende·Abdecklasche (15) aus dem Material der Tasche (1) nach oben schwenkbar befestigt ist, deren freies Ende (17) mittels eines lösbaren Verschlusses (18) außen am Boden der Tasche verankerbar ist und daß in der Lasche (15) sowie der Längswandung (3) miteinander korrespondierende Öffnungen (22, 22a; 23, 23a;
12
24, 24a) für die Bedienung und Benutzung des Funktelefons (4) angeordnet sind.
2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material derselben flexibel und mehrlagig ausgebildet ist und eine flexible Kupferschicht
(12) enthält.
3. Tasche nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material derselben Leder und/oder Textilien umfaßt.
4. Tasche nach Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material derselben aus einer Außenhaut (10) aus Leder und einem Innenfutter (11) aus einer Textilbahn besteht und daß zwischen diesen Lagen eine Kupferschicht (12), bspw. in Form eines Granulats, angeordnet ist und daß die Lagen durch eine Klebefolie
(13) miteinander fest verbunden sind.
5. Tasche nach Anspruch 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupferschicht (12) ein- oder mehrlagig ausgebildet ist.
6. Tasche nach Anspruch 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupferschicht (12) auf der Rückseite der Außenhaut (10) und/oder auf der Rückseite des Innenfutters (11) der Tasche (1) aufgebracht ist.
7. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Taschenteile (2, 3, 19) an den Stoß- und Nahtstellen kontaktflächenvernäht sind, derart, daß eine lückenlose Abschirmung gegenüber der elektromagnetischen Strahlung des Funktelefons gebildet ist.
8. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stoß- oder Nahtstellen der Tasche (1) mittels Polyester- oder Textilgarns vernäht sind, in dem ein Metallanteil enthalten ist.
9. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 8 ,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Halterung für das Funktelefon (4) am offenen, oberen Ende des köcherförmigen Behälterteils
(2) der Tasche ein offenbarer Verschluß (20) bspw. in Form eines Klettverschlusses - vorgesehen ist, der eine Aussparung (21) für die Antenne
(9) des Funktelefons (4) freiläßt.
10. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der hochstehende, über den köcherförmigen Behälterteil (2) desselben hinausragende Wandteil (19) zur Abschirmung der Antenne (9) des
Funktelefons (4) aus mehrlagigem Taschenmaterial gebildet ist, derart, daß mindestens zwei Kupferschichten übereinander in der Abschirmung (19) angeordnet sind.
11. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das obere Ende der Lasche (15) nach oben über den köcherförmigen Behälterteil (2) der Tasche verlängert ist und die Abschirmung für die Antenne (9) des Funktelefons (4) bildet.
12. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die flache, ebene Längswandung (3) mit dem Sicht- und Bedienfenster (14) , der obere, an die ebene Längswandung (3) anschließende, feststehende, die Abschirmeinrichtung für die Antenne (9) bildende, verlängerte Laschenbereich (Wandteil) (19) sowie die längsverlaufenden Ränder des mit der ebenen Längswandung (3) verbundenen köcherförmigen Behälterteils (2) randseitig durch ein Band (27) aus dem Material der Tasche eingefaßt und miteinander fest verbunden sind, derart, daß eine stabile Einheit gebildet ist.
13. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur lösbaren Befestigung der Lasche (15) am Boden des köcherförmigen Behälterteils (2) der Tasche ein Klett- oder Druckknopf-Verschluß (18) vorgesehen ist.
14. Tasche nach einem oder mehreren der Ansrpüche 1 - 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicht- und Bedienfenster (14) aus einer elektrisch-leitenden Kunststoff-Folie gebildet ist.
15. Tasche nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß als transparentes Material für das Sicht- und Bedienfenster (14) eine metallisch bedampfte Kunststoff-Folie vorgesehen ist.
16. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Boden oder in einer Schmalseite des köcherförmigen Behälterteils (2) der Tasche eine Aussparung für eine Steckverbindung
zur elektrischen Aufladung des Funktelefons
(4) vorgesehen ist.
17. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die unteren Endbereiche des randseitig umlaufenden Einfaßbandes (27) jeweils durch eine Metallkrampe (28) verstärkt sind.
18. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rand der oberen öffnung des köcherförmigen Behälterteils (2) durch ein Band (2 9) aus dem Material der Tasche eingefaßt ist.
19. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 - 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die flexible, die elektromagnetischen Strahlen abschirmende Schicht aus einem leitenden Metall besteht.
DE29620707U 1996-11-28 1996-11-28 Tasche für ein tragbares Funktelefon Expired - Lifetime DE29620707U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2000011796A1 (de) * 1998-08-20 2000-03-02 Floeh Georg Schutzabdeckung für mobiltelefone
EP0878942A3 (de) * 1997-05-14 2001-05-16 Kunihiko Koike Tragbares Telefon
EP1598946A1 (de) * 2004-05-19 2005-11-23 Hyunwon Inc. Gehäuse für ein mobiles Endgerät

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