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DE29620514U1 - Gehvorrichtung für Inline-Skates - Google Patents

Gehvorrichtung für Inline-Skates

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Publication number
DE29620514U1
DE29620514U1 DE29620514U DE29620514U DE29620514U1 DE 29620514 U1 DE29620514 U1 DE 29620514U1 DE 29620514 U DE29620514 U DE 29620514U DE 29620514 U DE29620514 U DE 29620514U DE 29620514 U1 DE29620514 U1 DE 29620514U1
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Germany
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walking
shoe
plate
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inline
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DE29620514U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/20Roller skates; Skate-boards with fixable wheels permitting the skates to be used for walking
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/0006Accessories
    • A63C17/002Covers; Guards
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C2203/00Special features of skates, skis, roller-skates, snowboards and courts
    • A63C2203/10Special features of skates, skis, roller-skates, snowboards and courts enabling folding, collapsing

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Socks And Pantyhose (AREA)
  • Rehabilitation Tools (AREA)

Description

TIEDTKE - BÜHLING.::~..:iÜ.&]vi£ ::;;& PARTNER
Patentanwälte
Tledtke-Bühling-Kinne & Partner, &Rgr;&Ogr;&bgr; 20 19 18, D-80019 München Vertreter beim EPA*
Dipl.-Ing. H. Tiedtke' Dipl.-Chem. G. Bühling" Dipl.-Ing. R. Kinne' Dipl.-Ing. B. Pellmapn* Dipl.-Ing. K. Grams* Dipl.-Biol. Dr. A. Link Dipl.-Ing. A. Vollnhals' Dipl.-Ing. T. Leson* Dipl.-Ing. H. Trösch Dipl.-Ing. Dr. G. Chivarov*
Bavariaring 4,
D-80336 München
25. November 1996 DE 18752
Christian Alexander Behr
München / Deutschland
'Gehvorrichtung für InLine-Skates"
Telefon: 0 89-5446 90 100446.2361@COmpUSerVe.com Dresdner Bank (München) Kto. 3939 844 (BLZ 700 800 00)
Deutsche Bank (München) Kto. 286 1060 (BLZ 700 700 10)
Telefax (G3): 0 89-53 26 11 (During introduction phase maübox Postbank (München) kso. 67o-43-so4 (blz 700100 eo>
Dai-Ichi-Kangyo Bank (München) Kto. 5i 042 (BLZ 700 207 00)
Telefax (G4): 089-53 29 09 50 check will be only twice a week) sanwaBank(oosseidorf)Kto.boo047(blz301307oo)
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Gehvorrichtung für Inline-Skates gemäß dem Oberbegriff des anliegenden Schutzanspruchs 1.
Als Inline-Skates werden eine Art Rollschuhe bezeichnet, deren sämtliche Rollen in Fahrtrichtung hintereinander in einer Linie angeordnet sind. In der Regel werden vier Rollen verwendet, die zwischen zwei parallel zueinander ausgerichteten Sockelleisten über Steckachsen gelagert sind, die sich wiederum durch die Sockelleisten erstrecken. Diese Sockelleisten sind an ihren Oberkanten vorzugsweise einstückig mit einer Plattform verbunden, auf der ein Inline-Schuh aufbaut. Im Stand der Technik hat sich hierbei die einstückige Ausbildung von Sockelleisten, Plattform und Schuh durchgesetzt, die gegenüber einer mehrteiligen Ausführung eine wesentlich höhere Steifigkeit aufweist.
Aufgrund der immer weiter ansteigenen Zahl an Inline-Skatern hat der Gesetzgeber nunmehr Einschränkungen bezüglich der Orte beschlossen, in denen Inline-Skates benutzt werden dürfen. Jeder,· der beispielsweise schon einmal versucht hat, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, wird festgestellt haben, daß dies nur dann möglich ist, wenn man seine Inline-Skates auszieht.
Um diese lästige Prozedur zu vermeiden bietet der Markt sogenannte Gehschienen an, die ähnlich dem Schonersystem bei Schlittschuhen in Form von Überziehern ausgebildet sind und über die Rollenanordnung der Skates gestülpt werden müssen. Hierfür hat die Gehschiene eine Art Klemmleiste, die ein Einstieg wie bei einer Ski-Bindung ermöglicht.
Zwar muß durch Anlegen einer solchen Gehschiene der Inline-Schuh nicht mehr ausgezogen werden, jedoch sind natürlich grundsätzlich zwei dieser Gehschienen permanent mitzuführen, die folglich irgenwo an oder in der Bekleidung des Skaters verstaut werden müssen. Dies ist
nicht nur unbequem sondern kann auch zu Verletzungen bei Stürzen führen.
Eine andere Variante zur Lösung dieses Problems sieht die Zweiteilung von Schuh und Plattform vor. Gemäß dieser Ausführung besitzt der Schuh an seiner Sohle einen Adapter, der nach dem Prinzip einer Schuh-Radpedal-Verbindung in eine enstpechend geformte Halterung auf der Plattform einrastet und den Schuh fixiert. Auf diese Weise ist es möglich, die Rollen samt Plattform vom Schuh zu trennen, sodaß ein Ausziehen des Schuhs selbst überflüssig wird.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß diese Ausführungsform nicht, nur aufwendig und damit teuer ist, sondern auch mit Problemen geringerer Steifigkeit und Seitenstabilität zu kämpfen hat.
Der Erfindung liegt angesichts dieses Stands der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Gehvorrichtung der vorstehend beschriebenen Gattung derart weiterzubilden, daß ein schnelles Anlegen der Vorrichtung ermöglicht wird und die Vorrichtung sicher verstaut werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Gehvorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Demzufolge hat die Gehvorrichtung für Inline Skates zumindest eine längs der Laufrollen sich erstreckende Anlenk- oder Schiebereinrichtung, über die die Gehvorrichtung an den Skate-Schuh angelenkt ist sowie eine Rast- oder Befestigungseinrichtung, mittels der die Gehvorrichtung zumindest in der Gehposition unter den Laufrollen fixiert werden kann. Durch diese Maßnahme kann der Skate-Schuh im Bedarfsfall unter seinen Rollen durch die Gehvorrichtung quasi verkleidet werden, indem die Gehvorrichtung, welche sich normalerweise seitlich des Schuhs bzw. oberhalb der Rollenaufstandsebene in einer Rast- oder Fahrposition befindet, über die Anlenk- oder Schiebereinrichtung bewegt und unter die Rollen verlagert
wird. Für das Verstauen der Gehvorrichtung wird diese einfach wieder aus der Gehposition in die Fahrposition oberhalb der Radaufstandsebene zurückbewegt und dort arretiert.
Gemäß Anspruch 2 ist die Gehvorrichtung als Gehschiene ausgebildet, die über die Anlenkeinrichtung als Scharnier schwenkbar an deren einem Seitenrand am Schuh gehalten wird, wobei die Befestigungseinrichtung an dem anderen Seitenrand der Gehschiene vorgesehen ist.
Die Weiterbildung des Erfindungsgegenstands nach Anspruch 3 sieht dabei vor, daß die Scharniereinrichtung aus zwei scharnierförmig miteinander verbundenen Scharnierplatten besteht, von denen eine Platte fest an dem Inline-Schuh fixiert und die andere Platte an die Gehschiene angelenkt ist. Hierdurch läßt sich die Scharniereinrichtung besser an die äußere Form des Schuhs angleichen und somit ein besserer Halt gewährleisten.
Eine einfachere Variante nach Anspruch 4 sieht vor, daß die Scharniereinrichtung aus zumindest zwei im Längsabstand zueinander angeordneten Gurten oder Schnallen besteht, die jeweils an ihrem einen Ende fest mit dem Inline-Schuh verbunden und an ihrem gegenüberliegenden Ende an der Gehschiene angeordnet sind. Dabei ist es nach Anspruch 4 vorteilhaft, daß die Gurte in Ausnehmungen oder ösen eingeschlauft sind, die wiederum an der Gehschiene ausgebildet sind. Diese Variante hat den Vorteil, daß die Scharniereinrichtung ein insgesamt geringes Gewicht hat und nur wenig Bauraum zur Installation benötigt. Daher eignet sich diese Variante besonders gut als Nachrüstbausatz für herkömmliche Inline-Skates, wobei natürlich auch die erstgenannte Ausführungsform als Nachrüstsatz angeboten werden könnte.
Gemäß der Weiterbildung des Erfindungsgegenstands nach Anspruch 8 ist beabsichtigt, daß die Befestigungseinrichtung eine Plattenkonstruktion ist, die an einem Seitenrand in Längsrichtung an die Gehsschiene anscharniert ist und am gegenüberliegenden Randabschnitt
eine Halte- oder Rastvorrichtung hat. Diese Rastvorrichtung ist wiederum mit einem entsprechend geformten Gegenhalter auf Seiten des Inline-Schuhs in Eingriff bringbar. Die Plattenkonstruktion kann dabei entweder aus zwei einzelnen Platten bestehen, die längsseits scharnierförmig miteinander verbundenen sind, wobei die eine Platte an die Gehschiene angelenkt ist und die andere Platte die Halte- oder Rastvorrichtung trägt, oder aber sie kann nur aus einem Plattenelement bestehen, welches in Längsrichtung nach außen gewölbt und somit der Kontur des Inline-Schuhs angenähert ist. Während die erstere Variante eine einfachere und bequemere Handhabung der Gehschiene ermöglicht, da sich die Befestigungseinrichtung besser an die Form des Inline-Schuhs anpassen läßt, stellt die zweite Variante eine stabilere und damit belastbarere Ausführungsform dar.
Als eine vereinfachte und damit kostengünstige Version ist nach Anspruch 11 vorgesehen, daß die Befestigungseinrichtung aus zumindest einem Spanngurt besteht, der an einem Ende an der Gehschiene angelenkt ist und am anderem Ende die Halte- oder Rastvorrichtung trägt. Besonders vorteilhaft ist hiebei, daß die Gehschiene sowohl in der Gehposition als auch in ihrer Rast- oder Fahrposition, in der sich die Gehschiene über die Scharniereinrichtung seitlich am Inline-Schuh anlegt, durch den Spanngurt fixiebar ist, der hierfür mit dem gleichen Gegenhalter in Eingriff kommt, der an der gegenüberliegenden Seite des Inline-Schuhs ausgebildet ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Im nachfolgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispieleunter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Vorderansicht zweier gegenüberliegender Sockelleisten eines Inline-Skate mit dazwischen gelagerter Laufrolle sowie seitlich angeordneter in Rast- bzw.
Fahrposition sich befindender Gehschiene gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 zeigt die gleiche Ansicht wie in Fig. 1 jedoch mit in Gehposition sich befindender Gehschiene gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 zeigt eine Unteransicht der Gehschiene mit Scharnier- und Befestigungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 zeigt die Vorderansicht des unteren Teils eines Inline-Skate mit einer Gehschiene gemäß einem zweiten Ausführungsbeipiel der Erfindung in Fahrposition,
Fig. 5 zeigt die gleiche Vorderansicht wie die Fig. 4 jedoch mit der Gehschiene in Gehposition,
Fig. &dgr; zeigt in Seitenansicht. ' ein drittes
Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer
Schiebereinrichtung anstelle einer Scharniereinrichtung und
Fig. 7 zeigt die Unteransicht des dritten Aus führung sb.eispiel s .
Wie insbesondere aus der Fig. 1 und 3 zu entnehmen ist, hat die erfindungsgemäße Gehschiene 1 nach einem ersten Ausführungsbeispiel eine längs der Laufrollen eines Inline-Skate-Schuhs sich erstreckende Scharniereinrichtung 2 mit zwei Scharniergelenken 3, 4, über die die Gehschiene 1 an deren einem Seitenrand schwenkbar an den Skate-Schuh angelenkt ist sowie eine Befestigungseinrichtung 5 mit ebenfalls zwei Scharnieren 6, 7, die an dem gegenüberliegenden Seitenrandabschnitt der Gehschiene 1 angeordnet ist.
Gemäß der Fig. 2 besteht die Scharniereinrichtung 2 aus zwei Scharnierplatten 8, 9, die an ihren sich gegenüberliegenden Seitenkanten mittels eines Scharniergelenks 3 miteinander verbunden sind. Die eine Scharnierplatte 8 ist dabei an ihrem freien
is..
Seitenkantenabschnitt seitlich an eine Sockelleiste Sl des Inline-Skate-Schuhs befestigt, wobei zur Befestigung eine Anzahl von längsbeabstandeten Bohrungen 10 zur Aufnahme von Schrauben vorgesehen sind. Vorzugsweise dienen die Steckachsen 11 zur drehbaren Halterung der Laufrollen für die Fixierung der Scharnierplatte 8, die einfach in die Bohrungen 10 eingesetzt werden. Die andere Scharnierplatte 9 ist an ihrer dem Scharniergelenk 3 abgewandten Seitenkante über ein zweites Scharnier 4 mit der Gehschiene 1 verbunden.
Die Befestigungseinrichtung 5 hat ebenfalls zwei Befestigungsplatten 12, 13 von im wesentlichen gleicher Größe und Form wie die vorstehend beschriebenen Scharnierplatten 8, 9, die über eines der zwei Scharniere 6, 7 aneinander angelenkt sind. Die eine Befestigungsplatte 13 ist ferner über das zweite Scharnier 7 an der noch freien Seitenkante der Gehschiene 1 befestigt. Gemäß einer nicht in den Figuren dargestellten Variante ist es vorgesehen, daß die Befestigungseinrichtung 5 lediglich eine Befestigungsplatte hat, die an einer ihrer Längskanten unmittelbar an die Gehschiene 1 anscharniert und an der gegenüberliegenden Längskante eine Halte- oder Rasteinrichtung 16 trägt. Um bei dieser Ausführungsform mit einem möglichst geringen Platzbedarf auszukommen, ist die Kontur der einzigen Befestigungsplatte dem Inline-Schuh angepaßt.
Gemäß der Fig. 2 oder 3 besteht die Gehschiene 1 aus einer dünnen Platte, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Inline-Skate-Schuhs erstreckt. An der Unterseite der Gehschiene 1 ist eine Gummiprof ilsohle 14 aufvulkanisiert oder geklebt, die geringfügig über die Vorder- und Hinterkante der Gehschiene 1 vorragt. An der Oberseite der Gehschiene 1 ist ebenfalls ein Gummistreifen 15 über die gesamte Länge der Schiene befestigt.
Die frei schwenkbare, äußere Befestigungsplatte 12 hat gemäß der Fig. 2 an ihrem freien Seitenkantenabschnitt wie
vorstehend kurz angedeutet wurde, eine Halteeinrichturig 16, die mit einem entsprechend geformten Gegenhalter 17 in Eingriff bringbar ist, der an der anderen Sockelleiste S2 des Inline-Skate-Schuhs ausgebildet ist. Vorliegend handelt es sich hierbei um ein Klettband, das auf der Befestigungsplatte 12 aufgeklebt ist und mit einem entsprechenden Klettband auf selten des Schuhs zusammenwirkt. Alternativ könnte natürlich auch ein oder mehrere Haltegurte oder Schnallen an der Befestigungsplatte 12 vorgesehen sein, die in Hakenelemente oder Verschlüsse am Inline-Skate-Schuh einrasten können.
Die Funktionsweise der Gehschiene gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung läßt sich wie folgt zusammenfassen:
Um einen konventionelle Inline-Skate-Schuh mit der Gehschiene 1 auszurüsten, werden die Steckachsen 11 der Laufrollen entfernt und durch die Bohrungen 10 an der freien äußeren Scharnierplatte 8 der Gehschiene 1 gesteckt, um anschließend wieder an den Sockelleisten Sl, S2 des Schuhs montiert werden. Es hat sich hierbei herausgestellt, daß bei unterschiedlichen Schuhtypen und auch Schuhgrößen unterschiedliche Steckachsenabstände vorliegen sowie Laufrollen mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind die Bohrungen 10 als Kreuzschlitze ausgeführt die ein horizontales und vertikales Verschieben der Scharnierplatte 8 erlauben.
In Fahr- bzw. Rastposition, nimmt die Gehschiene 1 die in der Fig. 1 dargestellte zusammengeklappte Stellung ein. Hierbei sind die Scharnierplatten 8, 8, die Gehschiene 1, sowie die Befestigungsplatten 12, 13 seitlich an der einen Sockelleiste Sl nebenander ausgerichtet, wobei eine Arretiervorrichtung 18 die Platten in dieser Lage hält. Diese Arretiervorrichtung 18 ist vorliegend eine Halteschraube, die fest in der einen, an der Sockelleiste Sl verschraubten Scharnierplatte 8 verankert ist und
seitlich von der Scharnierplatte 8 absteht. Die übrigen Platten 9, 12, 13 sowie die Gehschiene 1 weisen entsprechende Bohrungen auf, in die die Schraube bei Umklappen der Platten eingreift. In der in Fig. 1 gezeigten Stellung durchdringt die Halteschraube sämtliche Platten und die Gehschiene, so daß an deren freiem Ende eine Schraubenmutter aufgedreht werden kann, welche die Platten sowie die Gehschiene aneinanderpreßt.
Während des normalen Fahrbetriebs wird demzufolge die
Gehschiene 1 seitlich am Inline-Schuh fixiert, ohne daß
hierdurch der Fahrkonfort beeinträchtigt oder die Verletzungsgefahr erhöht wird.
Um nunmehr die Gehschiene 1 in die Gehposition zu verschwenken, wird die Arretiervorrichtung 18, d.h. vorliegend die Schraubenmutter gelöst und die Scharnierplatten 8, 9 sowie die Befestigungsplatten 12, 13 oder die einzige Befestigungsplatte aufgeklappt, um die Gehschiene 1 unter die Laufrollen zu ziehen. Anschließen wird die Halte- oder Rasteinrichtung 16 an der einen Befestigungsplatte 12 mit dem Gegenhalter 17 auf selten des Inline-Schuhs in Eingriff gebracht, wodurch die Gehschiene 1 unter den Rollen fixiert ist.
Durch den Gummistreifen 15 oberhalb der Gehschiene 1 werden die Rollen sicher an einer Drehbewegung während des Gehens gehindert, wobei durch die an der Unterseite der Gehschiene angeordnete Gummiprofilsohle 14 ein weiches und rutschfestes Abrollen beim Gehen gewährleistet wird.
In folgenden wird ein zweites bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Fig. 4 und 5 beschrieben, wobei für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen verwendet werden.
Gemäß der Fig. 5 besteht die Scharniereinrichtung 2 vorliegend aus zwei im Längsabstand zueinander angeordneter Gurte oder Schnallen 19 (nur ein Gurt ist dargestellt), die an jeweils einem Ende fest am Inline-Schuh befestigt sind und am anderen Ende 20 in an der
Gehschiene 1 entsprechend geformte Ösen 21 eingeschlauft sind. Die Ösen 21 sind dabei an der einen Seitenkante der Gehschiene 1 beispielsweise durch Ausstanzen ausgebildet.
Die Befestigungseinrichtung 5 hat gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel einen Spanngurt 22, der an dem einen Ende ebenfalls in eine Öse 23 an der jeweils anderen Seitenkante der Gehschiene 1 eingeschlauft ist und an dem freien Endabschnitt eine Anzahl Durchgangsbohrungen 24 aufweist, die längs des Gurts 22 voneinander beabstandet sind. Am Inline-Schuh ist ferner auf einer zur Scharniereinrichtung 2 entgegengesetzen Schuhseite ein Zapfen 25 an der entsprechenden Sockelleiste S2 befestigt, der im wesentlichen horizontal von der Sockelleiste S2 nach außen vorragt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die Sockelleisten Sl, S2 von Inline-Skates nicht durchgehend, sonderen durch Aussparrungen (nicht gezeigt) unterbrochen sind, um eine bessere Stoßabfederung zu erzielen. Der vorstehend genannte Zapfen 25 ist nunmehr unterhalb einer solchen Aussparrung angeordnet.
In der Fahrposition wird die Gehschiene 1 seitlich am Schuh über die Schnallen 19 umgeklappt, derart, daß sich die Seitenkante der Gehschiene 1 mit dem Spanngurt 22 nach oben ausrichtet. Anschließend wird der Spanngurt 22 durch die Aussparrungen der beiden Sockelleisten Sl, S2 gezogen und in den Zapfen 25 an einer geeigneten Bohrung 24 im Gurt 22 unter Zug eingehängt.
Um die Gehleiste 1 in die Gehposition zu verschwenken, wird der Spanngurt 22 gelöst und die Gehleiste 1 über die Schnallen 19 unter die Rollen geklappt. Schließlich muß nur noch der Spanngurt 22 in den Zapfen 25 eingehängt werden, um die Gehschiene 1 in der Gehposition zu fixieren.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen lediglich zur Darstellung der Erfindung, wobei zahlreiche Modifikationen möglich sind.
Beispielsweise kann im zweiten Ausführungsbeispiel anstelle der Schnallen oder Gurte 19 die Scharniereinrichtung 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel angeordnet werden, wobei jedoch die Spanngurtausführung 22 beibehalten wird. Auf diese Weise bleibt zum Einen die Stabilität der Gehschiene 1 in Gehposition aufgrund der Steifigkeit der Scharnierplatten 8, 9 erhalten, zum Anderen verringert sich der Konstruktionsaufwand bezüglich der Befestigungseinrichtung und das Gesamtgewicht. Im übrigen kann bei dieser Variante auf die Anordnung einer zusätzlichen Arretiervorrichtung 18 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ganz verzichtet werden, da der Spanngurt 22 sowohl die Funktion der Befestigungseinrichtung 5 in der Gehposition als auch die der Arretiervorrichtung 18 in der Fahrposition übernimmt.
Als Halteeinrichtung 16 wurde bei der vorstehend beschriebenen Spanngurtausführung die Anordnung einer Anzahl von Bohrungen 24 genannt, die im Spanngurt ausgebildet und mit einem Zapfen 25 als Gegenhalter 17 in Eingriff bringbar sind. Eine einfachere Variante wäre die Anordnung eines Hakens oder einer Pratze am freien Ende des Spanngurts 22. Es sei darauf hingewiesen, daß die Sockelleisten Sl, S2 von konventionellen Inline-Skates an deren Unterseite jeweils eine Endkante aufweisen. Darüberhinaus bilden die Aussparrungen in den Sockelleisten Sl, S2 Umrißkanten aus, die sowohl nach oben wie auch nach unten ausgerichtete Hinterschneidungen darstellen, in die der Spanngurt-seitige Haken eingehängt werden kann. Bei dieser Variante kann daher auf die zusätzliche Anordnung eines Zapfens 25 oder eines Klettbands als Gegenhalter 17 verzichtet werden.
Als eine weitere Modifikation des Erfindungsgegenstands wäre denkbar, die Scharnier- oder Anlenkeinrichtung gemäß dem anliegenden Anspruchs 1 als eine Art Rollo mit quasi einer Vielzahl kleiner Scharnierplatten . und Scharniere auszubilden, welches an die eine Sockelleiste Sl angeschraubt ist. Je nach Wahl der Materials für ein solches Rollo könnte natürlich auch eine Art Folie
verwendet werden, welche auf eine an der Sockelleiste Sl angelenkte Drehwelle aufrollbar ist.
Bezüglich der vorstehend erwähnten Gummierung 15 zur Abremsung der Laufrollen des Inline-Schuhs sei darauf hingewiesen, daß hierdurch auch eine Schwingungsdämpfung erzielt wird, insbesondere dann, wenn sich die Gehschiene in Fahr- oder Rastposition befindet, in der sich die einzelnen Platten aneinanderlegen. Insofern kann anstelle einer Gummierung auch ein anderes Material als ein derartiges Dämpfungselement wie beispielsweise ein Schaumstoffkissen, Kork oder dergleichen verwendet werden.
Gemäß vorstehender Beschreibung ist die Scharnierplatte 8 mit Schlitzbohrungen 10 ausgebildet. Sollten diese jedoch nicht ausreichen, um die Platte an einen Inline-Schuh mit beispielsweise Übergröße zu montieren, könnte eine nicht dargestellte zusätzliche Adapterplatte zwischen der Sockelleiste Sl und der Scharnierplatte 8 angeordnet werden. Im übrigen sei noch auf die verwendbaren Materialien für die erfindungsgemäße Gehschiene hingewiesen. Hierfür hat sich insbesondere Kunststoff oder Aluminium aufgrund des geringen Gewichts und der guten Festigkeit ' als besonders günstig erwiesen, ' wobei insbesondere im ersteren Fall, die Gehschiene bzw. die Anlenkeinrichtung einstückig mit der Sockelleiste Sl ausgebildet werden könnte.
In den Fig. 6 und 7 wird ein drittes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt.
Demzufolge besteht die Gehvorrichtung aus zwei Plattenbauteilen 30, 31, die vorliegend an den Außenseiten der Sockelleisten Sl, S2 verschiebbar gelagert sind, wobei die Plattenbauteile 30, 31 alternativ auch an den Innenseiten der Sockelleisten Sl, S2 angeordnet sein können. Hierfür sind in jedem Plattenbauteil 30, 31 vier vertikal verlaufender Längsschlitze 32 ausgestanzt, in die die Steckachsen 11 des Inline-Skatesschuhs eingreifen, sodaß die Plattenelemente 30, 31 entsprechend dieser Längsschlitze 32 an den Steckachsen 11 höhenverschiebbar
sind. Zusätzlich weist jeder Längsschlitz 32 drei im Höhenabstand zueinander angeordneter Einkerbungen oder Hinterschneidungen 33, 34, 35 auf, welche drei Raststellungen der Plattenbauteile 30, 31 entsprechend unterschiedlicher Laufrollendurchmesser markieren.
Die Plattenbauteile 30, 31 selbst sind durch drei längsbeabstandeter Querschienen oder Stege 36 bis 38 miteinander verbunden, die an die Plattenbauteile 30, 31 angeschweißt sind und zwischen den Laufrollen des Skate-Schuhs zu liegen kommen. Vorzugsweise kann auch noch an der Vorderseite des vordersten Laufrolle ein Steg angeordnet sein. Die Stege 36 bis 38 bilden zusammen mit den Plattenbauteilen 30, 31 an deren gemeinsame Unterkanten ein Gehfläche aus. Ferner ist eine Feder (nicht gezeigt) vorgesehen, die am Skate-Schuh sowie an einem der Plattenbauteile 30, 31 befestigt ist und die Plattenbauteile 30, 31 nach oben in Fahrtstellung vorspannt.
Befindet sich die Gehvorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel in Fahrposition, sind die Steckachsen 11 des Inline-Skateschuhs in den untersten Kerben 35 der Plattenbauteile 30, 31 eingerastet. Alternativ kann natürlich auch auf die Kerben 35 verzichtet werden, wobei dann die Plattenbauteile 30, 31 ausschließlich durch die Vorspannkraft der Feder in Fahrtposition gehalten werden.
Um die Gehvorrichtung in Gehposition zu bewegen, werden die Plattenbauteile 30, 31 durch eine kurze Horizontalverschiebung von den Steckachsen 11 ausgehängt, in Vertikalrichtung nach unten verschoben und schließlich an den oberen Kerben 33 in den Steckachsen 11 eingehängt oder eingerastet. In dieser Position ragt die Gehfläche der Gehvorrichtung über die Radaufstandsebene der Laufrollen nach unten vor, sodaß die Laufrollen quasi vom Boden abgehoben sind.
Es dürfte klar sein, daß der Verschiebemechanismus der Plattenbauteile 30, 31 nicht auf die in den Steckachsen 11 geführten Längsschlitze 32 beschränkt ist. Eine
alternative Anlenkung zur Höhenverstellung wäre beispielsweise ein Parallelogrammgelenk, daß an den Sockelleisten Sl, S2 des Schuhs angelenkt ist. Auch die Rastvorrichtung in Form von Kerben 33 bis 35 könnte beispielsweise durch eine Kniehebelkonstruktion oder einfach durch einen Bolzen ersetzt werden, welcher in einer entsprechenden Bohrung auf Seiten der Sockelleisten Sl, S2 und der Plattenbauteile 30, 31 eingesetzt ist.
Schließlich sei noch auf eine besondere Variante des dritten Ausführungsbeispiels hingewiesen, wonach an einem der Plattenbauteile 30, 31 eine Gehschien'e anscharniert ist, wie bereits anhand des ersten Ausführungsbeispiels beschrieben wurde. Diese Gehschiene läßt sich dabei unter die Laufrollen des Inline-Schuhs verschwenken und an dem gegenüberliegenden Plattenbauteil durch die Befestigungseinrichtung (wie im ersten Ausführungsbeispiel an der einen Sockelleiste) fixieren. Bei dieser Variante wird auch auf die Kerbe 33 oder ein entsprechender Rastmechanismus zur Fixierung der Plattenbauteile in Gehposition verzichtet, sodaß die Plattenbauteile 30, 31 nach Verschwenken und Fixieren der Gehschiene unterhalb der Laufrollen durch die Feder (nicht gezeigt) nach oben gezogen werden, bis die Gehschiene an den Laufrollen anschlägt. Dies hat den Vorteil, daß sich die Gehvorrichtung durch die quasi schwimmende Lagerung der Plattenbauteile 30, 31 in Gehposition selbsttätig an unterschiedliche Durchmesser der Laufrollen anpaßt, ohne daß zusätzliche Raststellungen in den Längsschlitzen 32 markiert werden müssen.

Claims (23)

  1. TIEDTKE - BUHLING >:~».£&idiagr;&Ngr;&Ngr;&Egr; »*'&&Ggr; PARTNER
    Patentanwälte
    Tiedtke-Bühling-Kinne & Partner, POB 20 19 18, D-80019 München Vertreter bei ITl EPA*
    Dipl.-Ing. H. Tiedtke' Dipi.-Chem. G. Bühling" Dipl.-Ing. R. Kinne" Dipl.-ing. B. Pellmann' Dipl.-Ing. K. Grams* Dipl.-Biol. Dr. A. Link Dipl.-Ing. A. Vollnhals' Dipl.-Ing. T. Leson* Dipi.-lng. H. Trösch Dipl.-ing. Dr. G. Chivarov*
    Bavariaring 4,
    D-80336 München
    25. November 1996
    Schutzansprüche DE 18752
    1. Gehvorrichtung für Inline-Skates, die wahlweise unter die Laufrollen eines Skate-Schuhs in einer Gehposition positionierbar ist,
    gekennzeichnet durch
    zumindest eine längs der Laufrollen angeordnete Anlenk- oder Schiebereinrichtung (2), über die die Gehvorrichtung (1) an deren zumindest einer Seite an den Skate-Schuh angelenkt ist und eine Rast- oder Befestigungseinrichtung (5), mittels der die Gehvorrichtung (1) zumindest in der Gehposition unterhalb der Laufrollen fixierbar ist.
  2. 2. Gehvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
    die .Ablenkeinrichtung (2) ein Scharnier ist, über das die Gehvorrichtung in Form einer Gehschiene schwenkbar an derem einen Seitenrand gehalten ist, wobei die Befestigungseinrichtung (5) an dem gegenüberliegenden Seitenrand der Gehschiene angeordnet ist.
  3. 3. Gehvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Scharniereinrichtung (2) aus zwei scharnierförmig miteinander verbundenen Scharnierplatten (8, 9) besteht, von denen eine Platte (8) fest an dem Inline-Schuh fixiert
    Telefon' 089-544690 100446.2361@COmpUServe.COm Dresdner Bank (München) Kto. 3939 844 (BLZ 700 SOO 00)
    Deutsche Bank (München) Kto. 286 1060 {BLZ 700 700 10)
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    Telefax (G4): 0 89-53 29 09 50 check will be only twice a week) sanwa Bank (Düsseldorf) Kto. sod 047 (blz 301307 ooj
    und die andere Platte (9) an die Gehschiene (1) angelenkt ist.
  4. 4. Gehvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Scharniereinrichtung (2) aus zumindest zwei im Längsabstand zueinander angeordneten Gurten oder Schnallen (19) besteht, die jeweils an ihrem einen Ende fest mit dem Inline-Schuh verbunden und an ihrem gegenüberliegenden Ende an der Gehschiene (1) angeordnet sind.
  5. 5. Gehvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Gurte (19) in Ausnehmungen oder Ösen (21) eingeschlauft sind, die an der Gehschiene (1) ausgebildet sind.
  6. 6. Gehvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Gehschiene (1) aus einem Plattenelement besteht, welches sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Inline-Schuhs erstreckt und an der Unterseite eine Gummiprofilsohle (14) hat, die an den sich gegenüberliegenden Querrändern in Längsrichtung über die Gehschiene (1) vorragt.
  7. 7. Gehvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
    an der Oberseite des Plattenelements eine Gummierung (15) ausgebildet ist, die mit den Laufrollen des Inline-Schuhs in Kontakt bringbar ist, um eine Rollbewegung des Laufrollen zu bremsen.
  8. 8. Gehvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Befestigungseinrichtung (5) eine Plattenkonstruktion ist, die an einem Seitenrand in Längsrichtung an die Gehschiene (1) anscharniert ist und an einem frei
    schwenkbaren, äußeren Randabschnitt eine Halte- oder Rastvorrichtung (16) hat, die mit einem entsprechend geformten Gegenhalter (17) auf Seiten des Inline-Schuhs in Eingriff bringbar ist.
  9. 9. Gehvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Plattenkonstruktion aus zwei einzelnen Platten (12, 13) besteht die längsseits scharnierförmig miteinander verbundenen sind, wobei die eine Platte (13) an die Gehschiene (1) angelenkt ist und die andere Platte (12) die Halte- oder Rastvorrichtung (16) trägt.
  10. 10. Gehvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Plattenkonstruktion aus einem Plattenelement besteht welches in Längsrichtung nach Außen gewölbt und somit der Kontur des Inline-Schuhs angenähert ist.
  11. 11. Gehvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
    die .Befestigungseinrichtung (5) aus zumindest ednem Spanngurt (22) besteht, der an einem Ende an der Gehschiene angelenkt ist und am anderem Ende die Halteoder Rastvorrichtung (24) trägt.
  12. 12. Gehvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehschiene (1) sowohl in der Gehposition als auch in einer Fahrposition, in der sich die Gehschiene (1) über die Scharniereinrichtung (2) seitlich am Inline-Schuh anlegt, durch den Spanngurt (22) fixiebar ist, der hierfür mit dem gleichen Gegenhalter (25) in Eingriff kommt, der an der gegenüberliegenden Seite des Inline-Schuhs ausgebildet ist.
  13. 13. Gehvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Halte- oder Rastvorrichtung (16) ein Klettverschluß, eine Durckknopfverbindung, eine Bohrung oder ein Haken ist, der in eine entsprechend geformte Hinterschneidung auf Seiten des Inline-Schuhs oder der Befestigungseinrichtung (5) der Gehschiene (1) eingreift.
  14. 14. Gehvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, gekennzeichnet durch
    eine zweite Befestigungs- oder Arretiereinrichtung (18) für das Fixieren der Gehschiene (1) in einer Fahrposition seilich des Inline-Schuhs.
  15. 15. Gehvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Befestigungseinrichtung (18) ein hakenförmiges Schnapp- oder Einrastelement ist, das auf Seiten der Scharniereinrichtung am Inline-Schuh befestigt und mit der Gehschiene in Rasteingriff bringbar ist.
  16. 16. Gehvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Befestigungseinrichtung (18) ein Schraubenbolzen ist, der seitlich von der einen Scharnierplatte (8) absteht und beim Umklappen der Gehschiene (1) in die Fahrpostion in Bohrungen einrastbar ist, die in den übrigen Platten und der Gehschiene (1) ausgebildet sind.
  17. 17. Gehvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Schiebereinrichtung (2) aus zwei längs des Schuhs sich erstreckender Plattenbauteile (30, 31) besteht, die jeweils über zumindest zwei vertikal ausgerichteter Längsschlitze (32) oder ein Parallelogrammgelenk höhenverschiebbar am Skateschuh beidseits von Laufrollen des Skateschuhs angelenkt sind.
  18. 18. Gehvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Längsschlitze (32) mit zumindest zwei Steckachsen (11)
    des Skate-Schuhs zusammenwirken, die zur Lagerung der Laufrollen zwischen zwei Sockelleisten (Sl, S2) des Schuhs
    angeordnet sind, wobei die Plattenbauteile (30, 31)
    entweder auf der Außenseite der Sockelleisten (Sl, S2)
    oder zwischen den Sockelleisten (Sl, S2) und den Laufrollen verschiebbar gehalten sind.
  19. 19. Gehvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
    die beiden Plattenbauteile (30, 31) durch eine Anzahl von in Längsrichtung des Schuhs voneinander beabstandeter Querschienen (36, 37, 38) miteinander verbunden sind, die auf ihrer jeweiligen Unterseite zusammen mit den Plattenbauteilen (30, 31) eine Gehfläche ausbilden.
  20. 20. Gehvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Querschienen (36, 37, 38) zwischen den Laufrollen des Skate-Schuhs sowie vorzugsweise an der Vorderseite der vordersten Laufrolle angeordnet sind.
  21. 21. . Gehvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß
    die Rasteinrichtung (5) zumindest eine Ausnehmung oder Kerbe (33, 34, 35) an jedem vertikalen Längsschlitz (32) der Plattenbauteile (30, 31) ist, die sich im wesentlichen längs des Schuhs erstrecken und in einem vorbestimmten Höhenabstand bezüglich der Gehfläche angeordnet sind, derart, daß bei Verschieben der Plattenbauteile (30, 31) die Steckachsen (11) zumindest in der Gehposition in die Kerben (33 bis 35) einrasten, in der die Gehfläche unterhalb der Laufräder angeordnet wird.
  22. 22. Gehvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 17 bis 21, gekennzeichnet durch
    zumindest eine Feder, die an ihrem einen Ende am Skate-Schuh befestigt ist und die Plattenbauteile (30, 31) vertikal nach oben in Fahrtstellung vorspannt.
  23. 23. Gehvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß
    an einem Plattenbauteil (30) eine Gehschiene anscharniert ist, die sich unterhalb der Laufräder verschwenken und an dem anderen Plattenelement (31) befestigen läßt.
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