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DE29619914U1 - Flachsteckhülse für eine elektrische Verbindung - Google Patents

Flachsteckhülse für eine elektrische Verbindung

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DE29619914U1
DE29619914U1 DE29619914U DE29619914U DE29619914U1 DE 29619914 U1 DE29619914 U1 DE 29619914U1 DE 29619914 U DE29619914 U DE 29619914U DE 29619914 U DE29619914 U DE 29619914U DE 29619914 U1 DE29619914 U1 DE 29619914U1
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DE
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flat plug
base plate
side walls
locking
plug sleeve
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DE29619914U
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Stocko Metallwarenfabriken Henkels and Sohn GmbH and Co
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Stocko Metallwarenfabriken Henkels and Sohn GmbH and Co
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/02Contact members
    • H01R13/10Sockets for co-operation with pins or blades
    • H01R13/11Resilient sockets
    • H01R13/115U-shaped sockets having inwardly bent legs, e.g. spade type
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/02Contact members
    • H01R13/20Pins, blades, or sockets shaped, or provided with separate member, to retain co-operating parts together

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  • Multi-Conductor Connections (AREA)

Description

,·■ Stenger, Watzke & Ring .. . . uisw-Friedrich-Ring ?o
! *..! *: *i *D.":49*.47 Düsseldorf
PATENTANWÄLTE
DIPL.-ING. WOLFRAM WATZKE
DIPL.-ING. HEINZ J. RING
DIPL.-ING. ULRICHCHRISTOPHERSEN
Unser Zeichen: 96 &Iacgr; 24b DIPL.-ING. MICHAEL RAUSCH
DIPL.-ING. WOLFGANG BRINGMANN
Stocko Metallwarenfabriken Patentanwälte
Henkels und Sohn GmbH & Co. european patent attorneys
Simonshöfchen 31
42327 Wuppertal 18i November 1996
Datum
Flachsteckhüise für eine elektrische Verbindung
Die Erfindung betrifft eine Flachsteckhülse zur elektrischen Verbindung eines Kabels oder dgl. mit einem Flachstecker, mit einem aus einer Basispiatte und zwei einander gegenüberliegenden, hochstehenden Seitenwänden bestehenden Aufnahmeraum, in den der Flachstecker von einem Ende her einschiebbar ist, wobei die freien Ränder der Seitenwände oberhalb der Basisplatte nach innen zur Basisplatte weisend umgebogen sind und an der Basisplatte eine Verriegelungseinrichtung ausgebildet ist, die über eine Rastnase mit einer Ausnehmung im Flachstecker zusammenwirkt.
Eine derartige Flachsteckhülse ist beispielsweise aus der EP-OS O 429 177 bekannt. Diese bekannte Flachsteckhülse ermöglicht zwar einen guten Kontakt zwischen Fiachstecker einerseits und Flachsteckhülse andererseits sowie einen in der Regel sicheren Halt des Flachsteckers in der Flachsteckhülse aufgrund der Verriegelungseinrichtung, jedoch hat es sich in der Praxis herausgestellt, daß es bei senkrechten Druckbelastungen auf den Flachstecker und/oder auf das mit der Flachsteckhülse verbundene elektrische Kabel aufgrund der Biegebeanspruchung der Steckeinheit Flachsteckhülse/Fiachstecker dazu kommen kann, daß die zur Basisplatte hin umgebogenen Ränder der Seitenwände nach oben hin verbogen werden, so daß infolge dieses Aufhebeins der Seitenwände der Flachstecker aus dem Eingriff mit der Verriegelungseinrichtung gelangen und aus der Flachsteckhülse herausgleiten kann.
Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Flachsteckhülse der eingangs genannten Art unter Meidung der
Telefon (0211) 572131 ■ Telex 8588429 pate d -Telefax (0211) 583225 · Postgiiokonto Köln (BLZ 3!OIOOSO) 227610-503
obengenannten Nachteile derart zu verbessern, daß sie einerseits einfach und kostengünstig herstellbar ist und andererseits auch unter den ungünstigsten Betriebsverhältnissen eine sichere Festlegung des Flachsteckers in der Flachsteckhülse gewährleistet.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß in den einander gegenüberliegenden hochstehenden Bereichen der Seitenwände in den Aufnahmeraum weisende Stege ausgebildet sind.
Durch diese ausgehend von den Seitenwänden ausgebildeten, in den Aufnahmeraum weisenden Stegen wird das vertikale Spiel des Flachsteckers innerhalb der Flachsteckhülse zusätzlich zu den zur Basisplatte hin umgebogenen freien Rändern der Seitenwände beschränkt. Selbst wenn aufgrund der auf den Flachstecker und/oder das mit der Flachsteckhülse verbundene elektrische Kabel ausgeübten Druckkräfte die nach innen umgebogenen Seitenwände durch den Flachstecker aufgebogen werden, begrenzen diese erfindungsgemäß ausgebildeten Stege die Bewegung des Flachsteckers und garantieren einen sicheren Halt des Fiachsteckers in der Flachsteckhülse.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Stege aus den hochstehenden Bereichen der Seitenwände ausgestanzt und verlaufen im wesentlichen rechtwinklig zu diesen Bereichen der Seitenwände. Auf diese Weise läßt sich eine solchermaßen ausgestaltete Flachsteckhülse einfach und kostengünstig herstellen.
Um zu gewährleisten, daß der Flachstecker auch bei einer starken Biegebewegung zwischen Flachsteckhülse und Flachstecker sicher in der Flachsteckhülse gehalten wird, sind die Stege im Bereich der in der Basisplatte ausgebildeten Verriegelungseinrichtung ausgebildet.
Mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der Abstand zwischen der Oberseite der Basisplatte und der Unterseite der Stege so bemessen ist, daß das Verriegelungselement auch dann mit dem Flachstecker in Eingriff steht, wenn dieser direkt an der Unterseite der Stege anliegt.
Um zusätzlich auf besonders einfache und effektive Weise die Reibkräfte zwischen dem einzuschiebenden Flachstecker und den Längskanten der freien Ränder zu reduzieren, sind an der Basisplatte durch zwei parallel zueinander verlaufende in den Aufnahmeraum weisende Ausprägungen der Basisplatte Bereiche zur linienförmigen Kontaktierung mit dem Flachstecker ausgebildet. Zusätzlich sind die beiden Längskanten der freien Ränder der Seitenwände zumindest einseitig abgerundet ausgebildet, um eine linienförmige Kontaktierung auf der Oberseite des Flachsteckers zu erhalten. Durch diese auf beiden Seiten des Flachsteckers ausgebildete nur linienförmige Kontaktierung können die aufzuwendenden Einsteckkräfte auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus können größere Fertigungstoleranzen als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Flachsteckhülsen eingeräumt werden, da es aufgrund der Abrundungen der Längskanten der freien Ränder immer nur zu einer Linienkontaktierung zwischen den freien Rändern und der Oberfläche des Flachsteckers kommen kann.
Um eine einfache Ver- und Entriegelung von Flachstecker und Flachsteckhülse zu ermöglichen, ist die Rastnase gemäß einer Weiterbildung der Erfindung auf einer durch zwei parallele Ausschnitte gebildeten, in den Aufnahmeraum hineingebogenen Verriegelungsklemme angeordnet.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Basisplatte im Bereich der durch die beiden Ausschnitte gebildeten Verriegelungsklemme mit einer geringeren Materialstärke ausgebildet, um die Federelastizität der Verriegelungsklemme zu erhöhen. Die Verringerung der Steifheit der Verriegelungsklemme trägt ebenso dazu bei, daß die Einsteckkraft reduziert wird, da es im kontaktierten Zustand im Bereich der Verriegelungsklemme und der Rastnase zu einer Reibkontaktierung mit dem eingeschobenen Flachstecker kommt. Aufgrund der geringeren Materialstärke, welche beispielsweise durch Schmieden erreicht werden kann, wird die Federelastizität der Verriegelungsklemme im Bereich der Rastnase deutlich erhöht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die die Verriegelungsklemme bildenden Ausschnitte quer zur Einsteckrichtung des Flachsteckers und die die linienförmige Kontaktierung bewirkenden Ausprägungen der Basisplatte parallel zu den Seitenwänden ausgebildet. Ins-
besondere durch die Querausrichtung der Verriegelungsklemme erhält man eine besonders schmale Verriegelungsklemme und somit auch nur eine geringe Reibfläche zwischen Verriegelungsklemme und Flachstecker.
Eine einwandfreie und ununterbrochene Kontaktierung zwischen dem eingesteckten Flachstecker und der Flachsteckhülse kann dadurch erreicht werden, daß die quer zur Einsteckrichtung des Flachsteckers ausgebildeten Ausschnitte zwischen den parallel zu den Seitenwänden ausgebildeten Ausprägungen ausgebildet sind. Bei dieser Ausgestaltung werden die die unteren Kontaktierlinien bildenden Ausprägungen nicht durch die die Verriegelungsklemme bildenden Ausschnitte unterbrochen.
Um einen besonders guten Klemmeffekt zwischen der Verriegelungsklemme und dem Flachstecker zu erzielen, wird gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen, daß eine der Einstecköffnung für den Flachstecker abgewandte Kante der Verriegelungsklemme in den die Verriegelungsklemme begrenzenden Ausschnitt hineinragend gewölbt ausgebildet ist. Eine solchermaßen ausgebildete Verriegelungsklemme ermöglicht neben einer Federung der gesamten Verriegelungsklemme senkrecht zur Einsteckrichtung des Flachsteckers eine kippende Federbewegung des vorderen, gewölbt ausgebildeten Teils der Verriegelungsklemme. Diese zusätzliche Federbewegung bewirkt, daß höhere Abziehkräfte erforderlich sind, um die Steckverbindung wieder zu lösen.
Die Einsteckkraft kann gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung noch dadurch gesenkt werden, daß die durch die Längskanten der freien Ränder gebildeten oberen Kontaktierlinien und die durch die Ausprägungen gebildeten unteren Kontaktierlinien seitlich versetzt zueinander angeordnet sind. Durch diese versetzte Anordnung der Kontaktierlinien wird auch die Biegebeanspruchung auf verschiedene Bereiche der Flachsteckhülse verteilt und vergleichmäßigt, wodurch wiederum die zum Einschieben des Flachsteckers aufzuwendende Kraft gesenkt wird.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die freien Ränder der Seitenwände um weniger als 180° zur Basisplatte weisend umgebogen sind.
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Weitere Einzelheiten, Merkmaie und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Flachsteckhulse dargestellt ist, In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Flachsteckhülse;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Flachsteckhülse gemäß der Schnittlinie ll-ll in Fig. 1 geschnitten;
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Fig. 2, jedoch mit in die Flachsteckhülse eingestecktem Flachstecker und
Fig. 4 eine teilweise entlang der Schnittlinie IV-IV geschnittene Draufsicht auf die Flachsteckhülse gemäß Fig. 2.
Die in den Abbildungen dargestellte elektrische Verbindung besteht aus einer Flachsteckhülse 1 und einem Flachstecker 2, der in die Flachsteckhülse 1 einschiebbar ist, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist. Die Verriegelung von Flachsteckhulse 1 und Flachstecker 2 wird durch eine aus der Flachsteckhülse 1 hervortretende, in eine im Flachstecker 2 eingelassene Ausnehmung eindringende Rastnase 4 gewährleistet, wie diese in Fig. 4 dargestellt ist. Fig. 1 zeigt, daß die Flachsteckhülse 1 beispielsweise über einen Crimpanschluß 5 an ein elektrische Kabel 6 anschließbar ist. Die Herstellung der Flachsteckhülse 1 erfolgt aus einem ebenen Blechstreifen durch Stanzen, Biegen und Prägen, um eine Flachsteckhülse 1 gemäß den Darstellungen Fig. 1 bis 4 zu erhalten.
Die verriegelbare Flachsteckhülse 1 weist eine Basisplatte 7 mit zwei einander gegenüberliegenden, hochstehenden Seitenwänden 8 auf, deren beiden freien Ränder 9 oberhalb der Basisplatte 7 nach innen zur Basisplatte 7 hin umgebogen sind, um einen Aufnahmeraum 10 für den Flachstecker 2 zu bilden.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist die Rastnase 4 zum Verriegeln des Flachsteckers 2 auf einer durch zwei parallele Ausschnitte 11a und 11b gebildeten Verriegelungsklemme 12 angeordnet. Im unkontaktierten Zustand ist die Verriegelungsklemme 12 nach innen in den Aufnahmeraum 10 umgebogen, um
beim Einschieben des Flachsteckers ein Einrasten der Rastnase 4 in die Ausnehmung des Flachsteckers 2 zu gewährleisten. Um die Einsteckkraft zum Einschieben des Flachsteckers 2 in den Aufnahmeraum 10 der Flachsteckhülse 1 zu verringern, ist es notwendig, daß die Reibkräfte zwischen Flachsteckhülse 1 und Flachstecker 2 reduziert werden. Zu diesem Zweck sind, wie aus Fig. 2 und 3 ersichtlich, die Anlagestellen zwischen Flachstecker 2 und Flachsteckhülse 1 linienförmig ausgebildet. Im Bereich der Basisplatte 7 sind die Kontaktierlinien durch zwei parallel zueinander verlaufende, in den Aufnahmeraum 10 hineinragende Ausprägungen 13 der Basisplatte 7 gebildet, auf denen der Flachstecker 2 aufliegt. Um auch im Bereich der freien Ränder 9 der Seitenwände 8 nur eine linienförmige Kontaktierung mit dem Flachstecker 2 zu erhalten, sind Längskanten 14 der freien Ränder 9 zumindest einseitig abgerundet ausgebildet, so daß sich im Anlagebereich einer jeden Längskante 14 eines freien Randes 9 nur eine Kontaktierlinie zum Flachstecker 2 ergibt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die freien Ränder 9 der Seitenwände 8 um weniger als 180° nach innen zur Basisplatte 7 hin umgebogen. Diese Ausgestaltungsform ermöglicht es, daß die Kontaktierlinien der Längskanten 14 an der Oberfläche des Flachsteckers 2 nahe der axialen Mittellinie 1 5 der Flachsteckhülse 1 Hegen. Dies ergibt einen besonders großen Hebelarm zwischen Längskante 14 und Seitenwand 8, so daß nur eine geringe Kraft aufgewandt werden muß, um beim Einschieben des Flachsteckers 2 in die Flachsteckhülse 1 die freien Ränder 9 nach oben zu biegen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es ausreichend, daß die Längskanten 14 nur einseitig abgerundet sind.
Um ein Aufbiegen der zur Basisplatte 7 hin umgebogenen freien Ränder 9 der Seitenwände 8 zu verhindern, wenn Druckkräfte auf das elektrische Kabel 6 und/oder das hintere Ende des in die Flachsteckhülse 1 eingeschobenen Flachsteckers 2 ausgeübt werden, sind in den einander gegenüberliegenden, hochstehenden Bereichen der Seitenwände 8 in den Aufnahmeraum 10 hineinweisende Stege 16 ausgebildet. Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Stege 16 aus den Seitenwänden 8 ausgestanzt. Der Abstand zwischen der Oberseite der Basisplatte 7 und der Unterseite der Stege 16 ist so bemessen, daß der Flachstecker 2 auch dann von der Verriegelungsklemme
12 in der Flachsteckhülse 1 gehalten wird, wenn der Flachstecker 2 an der Unterseite der Stege 16 anliegt.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist eine der Einstecköffnung für den Flachstecker 2 abgewandte Kante 12a der Verriegelungsklemme 12 gewölbt so ausgebildet, daß sie in den die Verriegelungsklemme 12 begrenzenden Ausschnitt 11b hineinragt. Diese gewölbt ausgebildete Kante 12a der Verriegelungsklemme 12 bewirkt eine Erhöhung der zum Abziehen des Flachsteckers 2 benötigten Abziehkräfte, da neben der Federrichtung der Verriegelungsklemme 12 senkrecht zur Einsteckrichtung des Flachsteckers 2 die vordere, gewölbte Kante 12a eine Kippbewegung ausführen kann.
Eine solchermaßen ausgestaltete Flachsteckhülse 1 zeichnet sich dadurch aus, daß aufgrund der in den Seitenwänden 8 ausgebildeten Stege 16 selbst bei einem Aufbiegen der zur Basisplatte 7 hin umgebogenen freien Ränder 9 der Seitenwände 8 durch auf das elektrische Kabel 6 und/oder den Flachstecker 2 ausgeübte Druckkräfte der Flachstecker 2 sicher in der Flachsteckhülse 1 gehalten wird. Darüber hinaus wird durch die nur linienförmige Kontaktierung zwischen Flachsteckhülse 1 und Flachstecker 2 gewährleistet, daß nur geringe Reibkräfte und somit geringe Einsteckkräfte zum Einschieben des Flachsteckers 2 in die Flachsteckhülse 1 erforderlich sind.
Bezuaszeichenliste
1 Flachsteckhülse
2 Flachstecker
4 Rastnase
5 Crimp-Anschluß
6 elektrisches Kabel
7 Basisplatte
8 Seitenwand
9 Rand
10 Aufnahmeraum
11a Ausschnitt
11b Ausschnitt
12 Verriegelungsklemme
13 Ausprägung
14 Längskante
15 Mittellinie
16 Steg

Claims (12)

Ansprüche
1. Flachsteckhülse zur elektrischen Verbindung eines Kabels oder dgl. mit einem Fiachstecker (2), mit einem aus einer Basisplatte (7) und zwei einander gegenüberliegenden, hochstehenden Seitenwänden (8) bestehenden Aufnahmeraum (10), in den der Flachstecker (2) von einem Ende her einschiebbar ist, wobei die freien Ränder (9) der Seitenwände (8) oberhalb der Basisplatte (7) nach innen zur Basisplatte (7) weisend umgebogen sind und an der Basispiatte (7) eine Verriegelungseinrichtung (4, 12) ausgebildet ist, die über eine Rastnase (4) mit einer Ausnehmung im Flachstecker (2) zusammenwirkt,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den einander gegenüberliegenden, hochstehenden Bereichen der Seitenwände (8) in den Aufnahmeraum (10) weisende Stege (16) ausgebildet sind.
2. Flachsteckhülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (16) aus den hochstehenden Bereichen der Seitenwände (8) ausgestanzt sind und im wesentlichen rechtwinklig zu diesen Bereichen der Seitenwände (8) verlaufen.
3. Flachsteckhülse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (16) im Bereich der in der Basisplatte (7) ausgebildeten Verriegelungseinrichtung (4, 12) ausgebildet sind.
4. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Oberseite der Basisplatte (7) und der Unterseite der Stege (16) so bemessen ist, daß das Verriegelungselement (4, 1 2) auch dann mit dem Flachstecker (2) in Eingriff steht, wenn dieser direkt an der Unterseite der Stege (16) anliegt.
5. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Basispiatte (7) durch zwei parallel zueinander verlaufende in den Aufnahmeraum (10) weisende Ausprägungen (13) der Basisplatte (7) Bereiche zur linienförmigen Kontaktierung mit dem Fiachstecker (2) ausgebildet sind und daß beide Längskanten (14) der freien
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Ränder (9) der Seitenwände (8) zumindest einseitig abgerundet ausgebildet sind, um eine linienförmige Kontaktierung auf der Oberseite des Flachsteckers (2) zu erhalten.
6. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastnase (4) auf einer durch zwei parallele Ausschnitte (11a, 11b) gebildeten, in den Aufnahmeraum (10) hineingebogenen Verriegelungsklemme (12) angeordnet ist.
7. Flachsteckhülse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (7) im Bereich der durch die beiden Ausschnitte (11a, 11b) gebildeten Verriegelungsklemme (12) mit einer geringeren Materialstärke ausgebildet ist, um die Federelastizität der Verriegelungsklemme (12) zu erhöhen.
8. Flachsteckhülse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die die Verriegelungsklemme (12) bildenden Ausschnitte (11a, 11b) quer zur Einsteckrichtung des Flachsteckers (2) und die die linienförmige Kontaktierung bewirkenden Ausprägungen (13) der Basisplatte (7) parallel zu den Seitenwänden (8) ausgebildet sind.
9. Flachsteckhülse nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Einsteckrichtung des Flachsteckers (2) ausgebildeten Ausschnitte (11a, 11b) zwischen den parallel zu den Seitenwänden (8) ausgebildeten Ausprägungen (13) ausgebildet sind.
10. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Einstecköffnung in den Flachstecker (2) abgewandte Kante (12a) der Verriegelungsklemme (12) in den die Verriegelungsklemme (12) begrenzenden Ausschnitt (11b) hineinragend gewölbt ausgebildet ist.
11. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Längskanten (14) der freien Ränder (9) gebildeten oberen Kontaktierlinien und die durch die Ausprägungen (13)
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gebildeten unteren Kontaktierlinien seitlich versetzt zueinander angeordnet sind.
12. Flachsteckhülse nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Ränder (9) der Seitenwände (8) um weniger als 180° zur Basisplatte (7) weisend umgebogen sind.
R/HR/mg
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