DE29617960U1 - Aufnahmebox für den Unterflureinbau - Google Patents
Aufnahmebox für den UnterflureinbauInfo
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Description
Bauer, Heinz Dieter, Eichendorffstr. 3, 46354 Südlohn
"Aufnahmebox für den Unterflureinbau"
Die Neuerung bezieht sich auf eine Aufnahmebox für z. B. Müll
sammeigefäße gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Eine gattungsbildende Aufnahmebox ist in der DE 31 15 477 C2
beschrieben. Diese bekannte Einrichtung verfolgt das Ziel, die Hausmüllgefäße od. dgl. aufnehmenden Behältnisse versenkt
anzuordnen. Damit wird die Umgebung eines Hauses verbessert, da keinerlei das Blickfeld einschränkende Vorrichtungen
zur Unterbringung der Hausmüllgefäße od. dgl. zu errichten sind. Bei der bekannten Einrichtung wird die Aufnahmebox im
versenkten Zustand der Müllsammeigefäße durch einen Deckel
verschlossen. Zur Erleichterung des Öffnens und Schließens des Deckels ist gemäß diesem bekannten Vorschlag ein Gewichtsausgleich
vorgesehen, beispielsweise durch Torsionsfedern, wobei in der Öffnungsstellung der Deckel über einen
Seilzug als Anschlag gehalten wird. Diese bekannte Anordnung
macht es also notwendig, daß der Decke! von Hand geöffnet wird, was dann, wenn die Aufnahmebox mehr als ein Müllgefäß
aufnimmt, sehr schwierig wird. Der Deckel muß deshalb, da er üblicherweise auch begehbar ist, sehr schwer ausgebildet
werden, so daß das Anheben des Deckels durch eine Bedie
nungsperson besondere Kräfte erfordert.
In dem DE-GM 85 03 055.4 wird ebenfalls eine Aufnahmebox
zur Unterbringung von Hausmüllgefäßen vorgeschlagen, wobei hier der Vorschlag gemacht wird, daß der Deckel antriebsge
koppelt mit dem die Müllsammeigefäße tragenden Hubwerk ausgebildet ist. Dabei soll der Deckel mit der Plattform so verbunden
sein, daß sich derselbe beim Hochfahren der Plattform automatisch öffnet, aber beim Absenken der Plattform selbsttätig
wieder schließt. Wie im einzelnen diese antriebsmäßige
Kopplung zwischen Deckel und Hubwerk erfolgen soll, ist in dem DE-GM 85 03 055.4 nicht erläutert.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine antriebsmäßige Kopplung zwischen Hebebühne und Deckel vorzuschlagen, wo
bei weiterhin die Hebebühne besser den auftretenden hohen Gewichten bei den derzeitigen Müllsammeigefäßen angepaßt
ist.
Diese der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die
Lehre des Hauptanspruches gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen
erläutert.
Mit anderen Worten ausgedrückt wird eine Verbindung vorgeschlagen,
durch die beim Anheben der Hebebühne gleichzeitig der Deckel mit angehoben wird, ohne daß eine mechanische
Kopplung zwischen Deckel und Hebebühne erfolgt, wobei weiterhin sichergestellt ist, daß der Deckel nicht zu weit geöffnet
werden kann und damit automatisch stets in einer Stellung verbleibt,
in der er bestrebt sich, sich wieder zu schließen, sobald die Hebebühne abgesenkt ist.
Im Gegensatz zum Stand der Technik wird die Plattform, auf der
die Müiisammelgefäße aufstehen, nicht durch ein einseitiges
Spindelwerk auf- und abbewegt, sondern die Plattform wird von einem Scherengestänge getragen, das über eine Seilwinde angehoben
werden kann, so daß eine gute Unterstützung der die Müllsammeigefäße tragenden Plattform über die volle Breite der
Plattform und fast über die gesamte Länge der Plattform erfolgt.
Gemäß der Neuerung sind vorzugsweise an beiden Enden der Plattform Stößeiarme vorgesehen, die vertikal nach oben gerichtet
sind und an ihrem oberen Ende Gleitrollen tragen, so daß
beim Anheben der Hebebühne diese Gleitrolle mit der Unterseite des Deckels in Kontakt kommt und diesen dadurch öffnet.
Um zu erreichen, daß einerseits der Deckel möglichst weit geöffnet
wird, um damit eine gute Zugänglichkeit zu dem Decke!
des Müllsammeigefäßes zu erreichen, andererseits um sicherzustellen,
daß der Deckel stets bestrebt ist von sich aus aufgrund des Gewichtes wieder zuzufallen, ist eine zweite Gleitrolle
vorgesehen, die unterhalb der oberen Gleitrolle angeordnet ist, wobei die obere Gleitrolle gegenüber der Vertikalprojektion des
Deckeischarnieres nach vorne versetzt ist und damit einen günstigen Hebelarm zur Durchführung der Hubbewegung des
Deckels zu ermöglichen.
Um ein komplettes Umschlagen des Deckels in die Offenstel
lung zu vermeiden, kann der Deckel im Offnungszustand gegen
einen Anschlag bewegt werden.
Das Scherengestänge führt sich an der Unterseite der die Müllsammeigefäße
tragenden Plattform und an der Oberseite des
Bodens der Aufnahmebox ebenfalls an Gieitrollen, so daß hier
keine großen Bremswirkungen durch Reibung auftreten.
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen die Zeichnun
gen in den
Fig. 1 eine Aufnahmebox in der geschlossenen, halb ge-
bis 3 öffneten und voll geöffneten Stellung und in den
Fig. 4 die Anordnung des Scherengestänges bei einer
bis 6 Aufnahmebox in der abgesenkten, halb ange
hobenen und voll angehobenen Lage der die Müllsammelgefäße
tragenden Plattform.
In den Zeichnungen ist mit 1 eine Aufnahmebox bezeichnet, die
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem Stahlbe
hälter besteht, aber auch aus Kunststoff, als Fertigbauteil aus
Beton oder auch an Ort und Stelle betoniert oder aufgemauert sein kann. An der Oberseite des die Aufnahmebox 1 bildenden
Behälters ist ein Deckelscharnier 9 angeordnet, an das ein Deckel 2 anschließt, der in Fig. 1 in seiner geschlossenen und
in Fig. 3 in seiner voll geöffneten Stellung dargestellt ist. Wie aus den Darstellungen erkennbar, ist das Deckelscharnier 9 gegenüber
der Rückwand der Aufnahmebox 1 nach außen versetzt, so daß in der voll geöffneten Stellung gemäß Fig. 3 die
Ebene des Deckels 2 mit der Ebene der Oberkante der Aufnahmebox 1 einen Winkel einschließt, der kleiner als 90° ist. Auf
diese Weise hat der Deckel 2 stets das Bestreben, wieder in die Schließstellung zu fallen, ohne daß zusätzliche Hilfsmittel erforderlich
sind.
Strichpunktiert sind in den Fig. 2 und 3 ein Müllsammeigefäß 3
dargestellt, wobei - wie dies insbesondere die Fig. 4 bis 6 zeigen
- mehrere Müllsammeigefäße 3 nebeneinander angeordnet sein können, so daß damit in einer Aufnahmebox die heute üblichen,
unterschiedlichen Müllsammeigefäße untergebracht werden können, wie z. B. für Restmüll, für Papier und für Bio
müll.
Die Müllsammelgefäße 3 stehen auf einer als Hebebühne 4 ausgebildeten Plattform auf, die über die ganze Breite und
Länge der Aufnahmebox 1 durchgehend ausgebildet ist.
Auf dieser Hebebühne 4 sind Stößelarme 5 und 6 angeordnet (s. Fig. 1 und Fig. 4), die an der rückwärtigen Seite der Hebebühne
vorgesehen sind und die an ihrem oberen Ende obere Gleitrollen 7 tragen, die bei geschlossenem Deckel 2 an der
Unterseite des Deckels 2 anliegen. Wird nunmehr die Hebebühne über die noch nachfolgend zu erläuternden Hubvorrichtungen
angehoben, hebt die obere Gleitrolle 7 an der Unterseite des Deckels 2 abrollend den Deckel 2 an, und zwar so lange,
bis die untere Gleitrolle 8 mit der Unterseite des Deckels 2 in
Kontakt kommt. Wie dies aus einem Vergleich zwischen Fig. 2
und Fig. 3 ersichtlich ist, übernimmt nunmehr die untere Gleitroiie 8 das Anheben des Deckels 2 so lange, bis die Hebebühne
4 in ihrer obersten Stellung steht und das Müllsammelgefäß 3 entnommen werden kann. Hierbei liegt der Deckel 2 noch
mit einem gewissen Druck auf der unteren Gleitroiie 8 an, so
daß beim Absenken der Hebebühne 4 nunmehr der Deckel abrollend an der unteren Gleitrolle 8 und nachfolgend an der
oberen Gleitrolle 7 wieder in die Verschlußstellung geführt wird.
Um ein Überkippen des Deckels 2, beispielsweise bei einwir
kendem Wind od. dgl. zu verhindern, können entsprechende, in der Zeichnung nicht dargestellte Anschläge vorgesehen sein.
In der Stellung gemäß der Darstellung in Fig. 3 kann nunmehr
das Müilsammelgefäß nach vorne entnommen werden und in
üblicher Weise entleert werden.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen, daß außerhalb der Aufnahmebox 1 eine motorisch angetriebene Seilwinde 11 vorgesehen ist, die
beispielsweise in einem Getriebekasten 20 untergebracht ist.
An die Seilwinde 11 schließt ein Seilzug 12 an, der an der
Hebebühne 4 anderenendes angreift. Unterhalb der Hebebühne 4 ist ein Scherengestänge 10 gelagert, dessen Lenker 14
und 15 einenendes ortsfest bei 21 an der Hebebühne 4 angelenkt ist, während der andere Lenker ortsfest bei 22 am Boden
17 der Aufnahmebox 1 drehbar festgelegt ist. Die beiden
Lenker 14 und 15 sind gelenkig miteinander über ein Lenkergelenk
16 verbunden und an den den Festlegpunkten 21 und 22 gegenüberliegenden Enden der Lenker sind Gleitrollen 18 und
19 vorgesehen, mit denen beispielsweise der Lenker 15 an der
Hebebühne 4 rollengeführt ist, während der Lenker 14 sich über die Gleitrolle 19 am Boden 17 der Aufnahmebox abstützt.
Während der Tätigkeit des Seilzuges 12 gelangen die Lenker in die in Fig. 6 dargestellte Endlage, wobei eine Weiterbewegung
der beiden Lenker gegeneinander durch einen Anschlag 23 verhindert wird.
Vorzugsweise sind jeweils zwei Lenker 14 und 15 vorgesehen,
wobei dann in den Fig. 4 bis 6 nur die dem Betrachter zugewandten Lenker 14 und 15 erkennbar sind. Hierdurch erfolgt
aber ein sehr großflächiges Abstützen der eigentlichen, die Hebebühne 4 bildenden Plattform. Diese großflächige Abstützung
ist deshalb erforderlich, weil bei unterschiedlich aufstehenden Müllsammelgefäßen 3 ganz unterschiedliche Ge
wichtsbelastungen der Hebebühne 4 auftreten können. Das Lenkergestänge verteilt diese Gewichtsbelastungen auf die gesamte
Fläche der Hebebühne.
Die Betätigung der Hubvorrichtung für die Hebebühne 4 kann
ferngesteuert erfolgen, beispielsweise über eine Funksteuerung, wie sie handelsüblich für Garagentore usw. bekannt ist, aber
auch von Hand, z. B. mittels einer sogenannten Totmannsteuerung.
Vorteilhaft kann die Plattform der Hebebühne 4 als Auffangwanne ausgebildet sein, um evtl. auftretende Flüssigkeit in
dieser Auffangwanne sammeln zu können. Zu Reinigungs- und Reparaturzwecken kann diese Auffangwanne abnehmbar befestigt
sein, so daß die Instandhaltung erleichtert wird.
Claims (12)
- "Aufnahmebox für den Unterflureinbau"Raumzelle für den Unterflureinbau, insbesondere Aufnahmebox für z. B. Müllsammeigefäße, mit einer - in der Einbaulage - oberseitigen, durch einen an der Rückseite der Aufnahmebox anschamierten Deckel verschließbaren Beschickungs- und Entnahmeöffnung und mit einer mittels einer Hubvorrichtung über die Raumzellenhöhe verfahrbaren Hebebühne, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite der Hebebühne (4) wenigstens ein Stößelarm (5, 6) aufrechtstehend angeordnet ist, dessen oberes Ende bei An-heben der Hebebühne (4) unter den Deckel (2) greift und diesen in die Offenstellung führt.
- 2. Aufnahmebox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Offenstellung die Ebene des Deckels (2) mit der Oberkante der Aufnahmebox (1) einen Winkel kleiner als 90° einschließt.
- 3, Aufnahmebox nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,daß jeder Stößelarm (5, 6) an der Unterseite des Deckels (2) mittels einer Gleitführung oder Gleitrolle (7, 8) anliegt.
- 4. Aufnahmebox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, Ua2 durch gekennzeichnet, daß jeder Stößelarm (5, 6) im Bereich seines oberen Endes zwei in vertikaler Richtung übereinander angeordnete Gleitführungen oder Gleitrollen (7, 8) aufweist, von denen die obere Gleitrolle (7) in horizontaler Richtung weiter von der vertikalen Projektion des Deckelscharniers (9) entfernt ist als die untere Gleitrolle (8).
- 5. Aufnahmebox nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein den Deckel (2) in die Schließstellung zwingendes Federelement.
- 6. Aufnahmebox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebebühne (4) von einem Scherengestänge (10) getragen ist.
- 7. Aufnahmebox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da^ durch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung durch eine Seilwinde (11) mit Seilzug (12) gebildet ist.
- 8. Aufnahmebox nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (14, 15) des Scherengestänges (10) einenendes drehgelenkig an der Hebebühne (4) und dem Boden (17) der Aufnahmebox (1) festgelegt sind und sich anderenendes über Gleitführungen oder Gleitrollen (18, 19) an der Hebebühne (4) und dem Boden (17) der Aufnahmebox (1) führen.
- 9. Aufnahmebox nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor der Seilwinde (11) fernbedienbar ist.. &psgr;&phgr;
- 10. Aufnahmebox nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (2) in seiner Offenstellung gegen einen Anschlag anliegt.
- 11. Aufnahmebox nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform der Hebebühne (4)als Auffangwanne ausgebildet ist.
- 12. Aufnahmebox nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die als Auffangwanne ausgebildete Plattform der Hebebühne (4) lösbar befestigt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29617960U DE29617960U1 (de) | 1996-04-04 | 1996-10-16 | Aufnahmebox für den Unterflureinbau |
Applications Claiming Priority (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19613461 | 1996-04-04 | ||
| DE19618241 | 1996-05-07 | ||
| DE19620973A DE19620973A1 (de) | 1996-04-04 | 1996-05-24 | Aufnahmebox für den Unterflureinbau |
| DE29617960U DE29617960U1 (de) | 1996-04-04 | 1996-10-16 | Aufnahmebox für den Unterflureinbau |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29617960U1 true DE29617960U1 (de) | 1997-01-02 |
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ID=27216113
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29617960U Expired - Lifetime DE29617960U1 (de) | 1996-04-04 | 1996-10-16 | Aufnahmebox für den Unterflureinbau |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29617960U1 (de) |
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1996
- 1996-10-16 DE DE29617960U patent/DE29617960U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970213 |
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| R197 | New subsequently filed claims on ip dossier | ||
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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Effective date: 20041220 |
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| R071 | Expiry of right |