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DE29616112U1 - Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon - Google Patents

Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon

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Publication number
DE29616112U1
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DE
Germany
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railing
holding
strut
support
post
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29616112U
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English (en)
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Profine GmbH
Original Assignee
KOEMMERLING KUNSTSTOFF
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Publication date
Application filed by KOEMMERLING KUNSTSTOFF filed Critical KOEMMERLING KUNSTSTOFF
Priority to DE29616112U priority Critical patent/DE29616112U1/de
Publication of DE29616112U1 publication Critical patent/DE29616112U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F11/00Stairways, ramps, or like structures; Balustrades; Handrails
    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/181Balustrades

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
  • Investigating Or Analysing Biological Materials (AREA)

Description

Patentanwälte
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BESCHREIBUNG
Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon und Verfahren zur Montage eines derartigen Geländers
Die Erfindung betrifft ein Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon, bei dem an der Brüstung seitlich zwei Seitenpfosten vorgesehen sind, die durch wenigstens eine quer verlaufende Strebe miteinander verbunden sind sowie ein Verfahren zur Montage eines derartigen Geländers.
Es sind bereits Geländer für Loggien und Balkone bekannt, bei denen am Bodenbereich der Loggia bzw. des Balkones Konsolen angebracht werden. Diese Konsolen werden mit dem Boden verschraubt. Die Konsolen können dabei an der Oberseite des Bodens verschraubt werden oder auch an der Außenkante des Bodens der Loggia bzw. des Balkones. Diese Konsolen weisen nach oben ragende Haltestutzen auf, über die die Pfosten des Geländers geschoben werden. Die Pfosten weisen also Öffnungen auf, die paßgenau über die Haltestutzen schiebbar sind. An den Pfosten werden dabei mittels Haltebeschlägen Verkleidungselemente angebracht. Die Haltebeschläge können dabei in Nuten eingeführt werden, die an den Pfosten ausgebildet sind. Die Halteelemente sind mit den Pfosten verschraubbar. Mittels der Halteelemente können aus Kunststoff oder Holz gefertigte Verkleidungselemente wie Latten oder auch größere Flächenteile an den Pfosten befestigt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Geländer für eine Loggia so auszugestalten, daß eine möglichst einfache und sichere Befestigung des Geländers bei der Montage möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem an jeder der die Loggia seitlich begrenzenden Wand wenigstens eine Haltestrebe anbringbar ist, wobei jede Haltestrebe im Bereich der Wand wenigstens ein im wesentlichen horizontal verlaufendes Langloch aufweist, wobei an den freien Enden der Haltestreben die Seitenpfosten befestigbar sind, wobei jede der Haltestreben an dem freien Ende wenigstens ein Loch aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal erstreckendes Langloch aufweist, wobei bei der Montage des Geländers das wenigstens eine Langloch des Seitenpfostens mit wenigstens einem Loch an dem freien Ende einer Haltestrebe so übereinander positionierbar ist, daß der Seitenpfosten an der Haltestrebe befestigbar ist.
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Die Seitenpfosten wirken dabei als Lastabträger.
Vorteilhaft zeigt sich bei einer derartigen Ausgestaltung eines Geländers, daß eine Montage des Geländers erfolgen kann, bei der das Geländer durch eine Befestigung an der Seitenwand der Loggia gehalten wird. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine Befestigung des Geländers am Boden wegen einer Materialermüdung im Randbereich des Bodens der Loggia nicht mehr mit ausreichender Sicherheit möglich ist.
Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung eines Geländers für eine Loggia bzw. einen Balkon ist an jeder der seitlichen Begrenzungen der Loggia bzw. des Balkones wenigstens ein Halteelement an der Haus wand befestigbar, wobei an jedem der wenigstens einen Halteelemente an jeder Seite wenigstens eine Haltestrebe befestigbar ist, wobei jede Haltestrebe im Bereich des Halteelementes wenigstens ein im wesentlichen horizontal verlaufendes Langloch aufweist, wobei das Halteelement in diesem Bereich ein Loch oder ein Langloch aufweist, das mit dem Langloch der Haltestrebe bei der Montage in Deckung bringbar ist, wobei an jeder Seite der Loggia bzw. des Balkones insbesondere zwei Haltestreben anbringbar sind, wobei an den freien Enden der Haltestreben die Seitenpfosten befestigbar sind, wobei jede der Haltestreben an dem freien Ende wenigstens ein Loch aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal erstreckendes Langloch aufweist, wobei bei der Montage des Geländers das wenigstens eine Langloch jeweils mit wenigstens einem Loch an dem freien Ende einer Haltestrebe so übereinander positionierbar ist, daß der Seitenpfosten an der Haltestrebe befestigbar ist.
Das Halteelement kann dabei an der Hauswand befestigt werden und/oder beispielsweise an einer Seitenwand einer Loggia, die sich nicht über die volle Tiefe der Loggia erstreckt. Wenn dabei eines der Langlöcher der Haltestreben nicht mehr mit direkt mit der Seitenwand verbindbar ist, kann beispielsweise dieses Langloch nur mit dem Halteelement verbunden werden. Das andere Langloch wird vorteilhaft mit der Seitenwand verbunden, um eine bessere Befestigung des Geländers zu erzielen.
Durch die Ausgestaltung der Haltestreben und der Seitenpfosten ist dabei eine einfache Justierung des Geländers möglich. Dabei können beispielsweise zunächst jeweils zwei Haltestreben an jeder Seitenwand der Loggia befestigt werden. Es ist dabei mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich, diese Haltestreben jeweils parallel auszurichten und - an den gegenüberliegenden Wänden - jeweils in derselben Höhe zu befestigen. Die Haltestreben können dabei nach und nach montiert werden, so daß immer nur eine Haltestrebe zu einem Zeitpunkt gehandhabt werden muß. Die Haltestreben werden vorteilhaft durch
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Verschraubung an den Seitenwänden der Loggia gehalten. Gegebenenfalls können die Haltestreben auch vor einer Sanierung des Mauerwerkes auch vor der Auftragung eines Wärmedämmmörtels befestigt werden. Bei der Verwendung von zwei Haltstreben auf jeder Seite ist das Geländer besonders gut gegen ein Abkippen gesichert.
Vor dem Festziehen der Schrauben kann dabei vorteilhaft mittels der horizontal verlaufenden Langlöcher der Haltestreben eine Ausrichtung erfolgen derart, daß die Löcher an den freien Enden der Haltestreben im Lot sind.
Danach werden die Seitenpfosten - gegebenenfalls mit der vollständig vormontierten Geländerbrüstung - an die freien Enden der Haltestreben herangeführt. Wenn das bzw. die Langlöcher der Seitenpfosten mit den Löchern der Haltestreben an deren freien Enden in Überdeckung sind, werden die Seitenpfosten mit den Haltestreben verbunden. Dies kann wiederum durch Verschrauben oder ähnliches erfolgen. Durch die Langlöcher in den Seitenpfosten ist es dabei vorteilhaft möglich, eventuelle Abweichungen im Abstand der Haltestreben einer Wand auszugleichen. Weiterhin kann durch die Langlöcher in den Seitenpfosten eine Ausrichtung der Brüstung des Geländers vorgenommen werden.
Insgesamt ergibt sich also eine sichere Befestigung des Geländers, die zudem einfach durchzuführen ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung eines Geländers nach Anspruch 3 weist wenigstens eine Haltestrebe an einer Wand wenigstens zwei im wesentlichen horizontal verlaufende Langlöcher auf oder ein Langloch mit einer Länge größer als 10 cm.
Dadurch ist es möglich, wenigstens eine Haltestrebe an jeder Wand bzw. jedem Halteelement mit zwei Schrauben zu befestigen, wodurch ein Abkippen des Geländers verhindert wird. Vorteilhaft weisen diese Schrauben dabei einen gewissen Mindestabstand auf, der vorteilhaft über 10 cm liegt. Diese Schrauben können dabei in einem Langloch eingebracht sein, daß dann eine diesem Abstand entsprechende Länge aufweisen muß. Es ist aber vorteilhaft auch möglich, in dem entsprechenden Abstand wenigstens zwei Langlöcher vorzusehen, wobei durch jedes dieser Langlöcher eine Schraube zur Befestigung geführt werden kann. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Haltestreben weisen diese eine bessere Stabilität auf.
Aus Gründen der Vorratshaltung wie auch der Sicherheit der Geländerbefestigung ist es dabei vorteilhaft, wenn alle Haltestreben wenigstens ein Langloch mit einer entsprechenden Länge bzw. zwei Langlöcher aufweisen und somit mit wenigstens zwei Schrauben an der
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Seitenwand der Loggia bzw. dem Halteelement der Loggia bzw. des Balkones befestigt werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung eines Geländers nach Anspruch 4 weisen die Seitenpfosten mehrere sich im wesentlichen vertikal erstreckende Langlöcher auf. Es ist zwar möglich, bei den Seitenpfosten ein Langloch vorzusehen, mittels dem der Seitenpfosten an den wenigstens zwei Haltestreben befestigt werden kann. Dieses Langloch muß dann eine solche Länge haben, die dem Sollabstand entspricht, in dem die Haltestreben an der Seitenwand der Loggia befestigt werden sollen. Vorteilhaft weist der Seitenpfosten jedoch wenigstens zwei Langlöcher auf, deren Abstand einem Sollabstand entspricht, in dem die Haltestreben an der Seitenwand der Loggia befestigt werden sollen.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 5 verbinden zwei quer verlaufenden Streben die Seitenpfosten miteinander. Diese Streben sind ein im unteren Bereich der Brüstung des Geländers verlaufender Quergurt sowie der Handlauf der Brüstung des Geländers. Dadurch kann mit wenigen Bauteilen ein statisch stabiles Geländer erstellt werden. Hinsichtlich der Verkleidung ist dabei eine größtmögliche Flexibilität erreicht.
In weiterer Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 6 ist an jedem der Seitenpfosten wenigstens ein Haltestück ausgebildet, das beim Zusammenfuhren mit wenigstens einem paßgenauen Gegenstück am Quergurt und/oder Handlauf eine Halterung von Quergurt und/oder Handlauf bewirkt.
Dadurch kann vorteilhaft das Geländer zusammengehalten werden, wenn die Seitenpfosten mit den Haltestreben verbunden werden. Das Geländer ist im übrigen einfach an unterschiedliche Längen anpaßbar, indem Quergurt und Handlauf entsprechend gekürzt werden. Vorteilhaft sind dabei das Gegenstück am Quergurt bzw. Handlaufendlos ausgebildet durch eine entsprechende Profilausbildung im Querschnitt von Handlauf oder Quergurt. Ein Teil dieses Profiles bildet dann vorteilhaft das Gegenstück, so daß eine besonders einfache Anpaßbarkeit in größerer Stückzahl vorfertigbarer Teile auf die benötigte Länge des Geländers möglich ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 7 werden Haltestück und Gegenstück ineinander geschoben. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage vorgefertigter Teile zu einem Geländer. Gehalten wird diese Anordnung des Geländers über die Befestigung der Seitenpfosten an den Haltestreben.
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Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 8 wird an dem Haltestück ein Dreh- und Anlagestück befestigt. Dieses Dreh- und Anlagestück kann beispielsweise aus Metall sein und an dem Haltestück befestigt werden. Beim Aufschieben des Quergurtes wird dieser von dem Dreh- und Anlagestück gehalten. Durch dessen gewölbte Ausformung werden dabei mögliche Biegebelastungen abgefangen, die durch Wind oder andere Kräfte hervorgerufen sein können. Eine Drehung auf dem gewölbten Dreh- und Anlagestück ruft nur reduzierte Kräfteauf den Seitenpfosten hervor. Es ist dabei auch möglich, daß das Haltestück selbst gewölbt ist.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 9 weist der Seitenpfosten eine Abdeckung für den Quergurt auf. Dadurch kann vorteilhaft eine Sichtabdeckung für Wärmeausdehnungen des Quergurtes geschaffen werden.
Bei einer Weiterbildung des Geländers nach Anspruch 10 ist wenigstens ein Zwischenpfosten anbringbar, der zumindest an seinem unteren Ende eine Halteöffnung aufweist, in die ein mit dem Quergurt verbundenes Haltestück eingreift. Dabei kann die Form des Haltestückes unterschiedlich aussehen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit eines kompakten Zwischenstückes, das eingesteckt wird oder auch eines nicht kompakten Zwischenstückes, das beispielsweise mit Nieten befestigt wird. Es kann also in einfacher Weise optischen oder auch sicherheitstechnischen Anforderungen genügt werden, wobei diese Zwischenpfosten wiederum einfach zu montieren sind. Auch diese Zwischenpfosten werden bei der Montage des Geländers entsprechend eingesteckt. Vorteilhaft kann die Halteöffnung des Zwischenpfostens durch ein entsprechendes Profil des Zwischenpfostens entstehen.
Bei dem Geländer nach Anspruch 11 ist vorteilhaft am unteren Ende des Quergurtes eine Profilaufnahmeriut vorgesehen.
Mittels dieser Profilaufnahmenut können Verkleidungsprofile oder auch eine Regenrinne befestigt werden. Dadurch kann die Stirnseite des Balkons verschiedenen architektonischen Anforderungen genügen.
Bei dem Geländer nach Anspruch 12 ist vorteilhaft eine Kammer in dem Quergurt vorgesehen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn besondere statische Anforderungen an den Quergurt gestellt werden. Es ist dann beispielsweise möglich, einen Stahl in diese Kammer einzuschieben, um die Verwindungs- und/oder Biegesteifigkeit des Quergurtes zu erhöhen. Es kann also dadurch insgesamt die Stabilität des Geländers erhöht werden. Die Kammer und der darin einzuschiebende Stahl weisen dabei ein aufeinander abgestimmtes Profil auf.
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Bei der Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 13 ist wenigstens ein Zwischenpfosten anbringbar, der an seinem unteren Ende ein Haltestück aufweist, das in eine mit dem Quergurt verbundene Halteöfmung eingreift. Dabei sind gegenüber der Anordnung nach Anspruch 9 Haltestück und Halteöffnung vertauscht. Im übrigen sind die erzielbaren Vorteile identisch.
Bei dem Geländer nach Anspruch 14 ist das mit dem Quergurt verbundene Haltestück bzw. die mit dem Quergurt verbundene Halteöffnung entlang dieses Quergurtes verschiebbar. Dabei ist vorteilhaft eine flexible Montage möglich. Beispielsweise können damit verschiedene Abstände der Zwischenpfosten eingestellt werden, um statischen oder optischen Anforderungen zu genügen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn das Geländer durch Kürzen eines Quergurtes und eines Handlaufes hergestellt wird. Es muß dann beim Kürzen nicht darauf geachtet werden, daß vorgegebene Montagepositionen für Zwischenpfosten zu den beiden Seitenpfosten denselben Abstand haben. Dieser Abstand kann bei dieser Ausgestaltung bei der Montage eingestellt werden.
Bei dem Geländer nach Anspruch 15 ist das obere Ende des wenigstens einen Zwischenpfostens und/oder der Seitenpfosten sowie das Gegenstück des Handlaufes so ausgebildet, daß der Handlauf auf den Zwischenpfosten und/oder die Seitenpfosten aufklemmbar ist. Dadurch ergibt sich eine besonders einfache Befestigungsmöglichkeit des Handlaufes.
Bei dem Geländer nach Anspruch 16 ist das obere Ende des wenigstens einen Zwischenpfostens und/oder der Seitenpfosten im wesentlichen kugelförmig oder als Rotationsellipsoid ausgebildet. Dadurch ergibt sich - wie bei der gewölbten Ausführung des Haltestückes am Quergurt - der Vorteil, daß eine mögliche Biegebelastung, die durch Wind oder andere Kräfte hervorgerufen wird, abgefangen wird und nicht von den Seitenpfosten getragen werden muß.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung näher dargestellt. Es zeigen dabei:
Fig. 1: eine Gesamtdarstellung der wesentlichen Teile des Geländers.
Fig. 2: eine Detailausführung des Quergurtes,
Fig. 3: einen Detailausschnitt der Fig. 2,
Fig. 4: eine Ausgestaltung eines Halteelementes und
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Fig. 5: eine Detailausführung des Seitenpfostens.
Figur 1 zeigt dabei die einzelnen Teile eines Geländers. In der Darstellung sind zwei Haltestreben 5 und 6 zu sehen, die mittels Langlöchern 7 an den Seitenwänden einer Loggia befestigbar sind. Ebenso ist es auch möglich, an der Hauswand Halteelemente 20 anzubringen, die mit den Haltestreben derart zusammenwirken, daß die Haltestreben 5 und 6 an den Halteelementen 20 befestigt werden. Es ist auch denkbar, bei einer Loggia, deren Seitenwände nicht über die volle Tiefe der Loggia reichen, wenigstens ein Halteelement 20 an jeder Seite der Loggia vorzusehen und die Haltestrebe 5, 6 beispielsweise mit dem der Hauswand näherliegenden Loch 7 durch eine Schraube mit der Seitenwand zu befestigen und mittels des anderen Loches 7 der Haltestrebe 5, 6 eine Befestigung mit dem Halteelement 20 vorzunehmen.
Die Haltestreben 5, 6 können eine nach der anderen montiert werden, so daß die Handhabung bei der Montage vergleichsweise einfach ist. In der Darstellung der Figur 1 sind die Haltestreben mit jeweils zwei Langlöchern 7 dargestellt. Dies gewährleistet zum einen eine gute Stabilität des Geländers nach dessen Montage. Insbesondere wird dadurch ein Abkippen des Geländers verhindert. Bevor die Schrauben durch die Langlöcher 7 angezogen werden, werden die Haltestreben 5 und 6 so ausgerichtet, daß deren Löcher 8 am freien Ende im Lot sind. Das freie Ende der Haltestreben 5 und 6 hängt dabei frei und ist nicht mehr von der Wand überdeckt. Anstelle von zwei Langlöchern 7 pro Haltestrebe 5 und 6 ist es beispielsweise auch denkbar, ein Langloch vorzusehen, dessen Länge dem Abstand entspricht, in dem die beiden Schrauben zur Halterung der entsprechenden Haltestrebe 5 bzw. 6 in die Wand bzw. das Halteelement 20 geschraubt werden sollen. Vorteilhaft zeigt sich aber bei zwei Langlöchern, daß die Haltestreben 5 und 6 nach der Montage insgesamt eine größere Stabilität aufweisen. Ebenso wäre es auch vorstellbar, nur eine der beiden Haltestreben 5 bzw. 6 mit zwei Schrauben zu befestigen. Bei einer Befestigung von beiden Haltestreben 5 und 6 mit jeweils zwei Schrauben ergibt sich insgesamt eine bessere Stabilität. Außerdem ist die Lagerhaltung und Logisitik einfacher, wenn nur eine Sorte von Haltestreben Verwendung findet.
Weiterhin ist in der Figur 1 ein Seitenpfosten 1 dargestellt, der zwei Langlöcher 9 aufweist. Diese beiden Langlöcher 9 haben einen solchen Abstand, daß sie in Überdeckung zu den beiden Löchern 8 der Haltestreben 5 und 6 gebracht werden können, wenn diese an der Wand bzw. den Halteelementen 20 montiert sind. Es ist dann möglich, den Seitenpfosten 1 mit den beiden Haltestreben 5 und 6 zu verbinden. Durch die Langlöcher 9 ist es möglich, den Seitenpfosten 1 auszurichten, indem dieser vertikal verschoben wird.
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Der Aufbau der Brüstung des Geländers wird im folgenden beschrieben. Dabei kann die Brüstung des Geländers vormontiert werden, so daß bei einer Montage des Geländers nur noch die Brüstung des Geländers entsprechend positioniert werden muß, um die Seitenpfosten 1 mit den Haltestreben 5 und 6 zu verbinden. Es ist jedoch auch möglich, zunächst die Seitenpfosten 1 an den Haltestreben 5 und 6 zu befestigen und dann die Brüstung des Geländers aufzubauen.
Am unteren Ende des Seitenpfostens 1 ist ein Haltestück 10 zu sehen, das mit dem Gegenstück 11 des Quergurtes 2 zusammenwirkt. Das Gegenstück 11 entsteht dabei vorteilhaft durch ein entsprechendes Profil des Quergurtes 2. Durch das Aufschieben des Quergurtes 2 auf den Seitenpfosten 1 wird dabei das Haltestück 10 des Seitenpfostens 1 in das Gegenstück 11 des Quergurtes 2 eingeschoben. Dadurch werden Quergurt 2 und Seitenpfosten 1 zusammen gehalten. Wenn das Gegenstück 11 durch das Profil gebildet wird, zeigt sich vorteilhaft, daß das Geländer einfach zu fertigen ist. Ein vorgefertigter Quergurt 2 kann dann einfach in der Länge angepaßt werden, indem dieser Quergurt 2 entsprechend abgeschnitten wird. Es ist auch dann eine einfache Montage möglich, weil auch in diesem Falle das Haltestück 10 sofort wieder in ein Gegenstück 11 am Quergurt 2 geschoben werden kann. Im unteren Bereich des Seitenpfostens 1 ist weiterhin eine Abdeckung 17 zu sehen. Vorteilhaft besteht zwischen dieser Abdeckung 17 und dem Haltestück 10 ein gewisser Abstand, so daß die eine Wand des Quergurtes zwischen das Haltestück 10 und die Abdeckung 17 geschoben werden kann. An dem Haltestück 10 ist weiterhin ein Dreh- und Anlegestück 15 angebracht. Vorteilhaft ist dabei das Gegenstück 11 des Quergurtes 2 so geformt, daß es auf das gewölbte Dreh- und Anlegestück 15 aufgeschoben wird. Dadurch werden dann Kräfte durch Wind oder sonstige Belastungen aufgenommen, weil der Quergurt bei einer Verwindung an der Halterung zu dem Seitenpfosten in gewissen Grenzen drehbar ist. Die Kräfte müssen dann nicht bzw. nur reduziert von dem Seitenpfosten 1 aufgenommen werden. Es ist dabei auch möglich, auf ein Dreh- und Anlagestück 15 zu verzichten und das Haltestück 10 direkt entsprechend gewölbt auszubilden.
Weiterhin ist noch ein Zwischenpfosten 4 zu sehen. Dieser Zwischenpfosten 4 weist eine Halteöffnung 12 auf, die durch ein entsprechendes Profil dieses Zwischenpfostens 4 entsteht. Auf dem Quergurt 2 ist ein Haltestück 13 in einer Nut verschiebbar angeordnet. Der Zwischenpfosten 4 kann einfach auf das Haltestück 13 aufgeschoben werden und wird dadurch auf dem Quergurt 2 befestigt. Durch die Verschiebbarkeit des Zwischenpfostens 4 ist es möglich, den Abstand mehrerer Zwischenpfosten 4 zueinander sowie zu den Seitenpfosten 1 einzustellen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine Anpassung der
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Länge der Brüstung des Geländers durch Kürzen von dem Quergurt 2 und dem Handlauf 3 erfolgen soll.
hi den Zwischenpfosten 4 ist weiterhin eine Nut 14 ausgebildet, in die Haltebeschläge eingebracht werden, um Verkleidungsteile halten zu können.
Auf die Seitenpfosten 1 sowie die Zwischenpfosten 4 wird weiterhin der Handlauf 3 aufgesetzt und durch eine Klemmpassung gehalten. Dabei ist es möglich, auf die obere Seite der Seitenpfosten 1 sowie der Zwischenpfosten 4 entsprechende Dreh- und Anlegestücke 15 aufzubringen, die in ihrer Form und Wirkungsweise denen an dem Haltestück 10 des Seitenpfostens 1 entsprechen. Der Handlauf kann mittels eines Abschlußstückes 23 abgeschlossen werden.
Fig. 2 zeigt im Detail einen Schnitt durch den Quergurt 2. Auf der Oberseite des Quergurtes befindet sich dabei eine Profilnut, in die ein Haltestück 18 eingeschoben werden kann. Dieses Haltestück 18 ist nicht massiv sondern weist vielmehr Löcher auf. Durch diese Löcher und entsprechende Löcher an den Zwischenpfosten 4 ist es möglich, die Zwischenpfosten 4 auf dem Quergurt 2 zu befestigen. Diese Befestigung kann beispielsweise durch Nieten erfolgen.
Weiterhin ist Figur 2 - wie auch Figur 1 zu entnehmen, daß in dem Quergurt 2 noch eine Kammer 16 ausgebildet sein kann. Es ist dabei möglich, in diese Kammer 16 ein Befestigungselement einzuschieben. Daduch kann die Biege- und Verwindungssteifigkeit des Quergurtes 2 erhöht werden und dadurch das Geländer insgesamt stabiler ausgeführt werden. Das Befestigungselement kann beispielsweise aus Stahl bestehen und in seiner äußeren Form dem Querschnitt der Kammer 16 angepaßt sein.
Fig. 3 zeigt vergrößert einen Ausschnitt A aus der Figur 2. An der Unterseite des Quergurtes 2 befindet sich dabei eine Profilaufnahmenut 19. Mittels dieser Profilaufhahmenut können Verkleidungselemente befestigt werden oder auch beispielsweise eine Regenrinne. Es kann damit verschiedenen architektonischen Anforderungen genügt werden.
Fig. 4 zeigt ein Halteelement 20, das an der Hauswand und/oder der Seitenwand einer Loggia befestigt werden kann, die sich beispielsweise nicht über die volle Tiefe der Loggia erstreckt. Je nach Anwendungsfall kann das Halteelement 20 also L-förmig oder T-förmig ausgebildet sein. Das Halteelement 20 wird vorteilhaft mit wenigstens zwei Schrauben befestigt, die durch entsprechend Löcher 22 des Halteelementes 20 geführt werden. Diese Befestigung kann an der Hauswand und/oder der Seitenwand erfolgen. Die Haltestreben 5 bzw. 6 können dann mit dem Halteelement 20 verbunden werden. Es ist dabei möglich, eine hier nicht näher
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dargestellte Verkleidung vorzusehen, die nach deren Befestigung die Haltestrebe 5 bzw. 6 und das Halteelement 20 überdeckt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann durch eines der Langlöcher 7 der Haltestreben 5 bzw. 6 eine Verbindung der jeweiligen Haltestrebe 5 bzw. 6 mit der Seitenwand erfolgen. Wenn die Seitenwand sich dann nicht über die volle Tiefe der Loggia erstreckt, kann das andere Langloch 7 der Haltestrebe 5 bzw. 6 dann mit einem der entsprechenden Löcher 21 in dem Halteelement 20 in Überdeckung gebracht werden, so daß eine Verbindung von Haltestrebe 5 bzw. 6 und Halteelement 20 möglich ist.
Figur 5 zeigt einen Seitenpfosten 1. An der Oberseite dieses Seitenpfostens 1 befindet sich ein Befestigungselement 20, das als Rotationsellipsoid ausgebildet ist. Dieses als Rotationsellipsoid ausgebildete Befestigungselement 20 dient demselben Zweck wie die Dreh- und Anlagestücke 15, nämlich Kräfte aufzunehmen, indem der Handlauf 3 in gewissen Grenzen drehbar ist gegenüber dem Seitenpfosten 1.

Claims (16)

SCHUTZANSPRÜCHE
1. Geländer für eine Loggia, bei dem an der Brüstung seitlich zwei Seitenpfosten (1) anbringbar sind, die durch wenigstens eine quer verlaufende Strebe (2, 3) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der die Loggia seitlich begrenzenden Wand wenigstens eine Haltestrebe (5, 6) befestigbar ist, wobei jede Haltestrebe (5, 6) im Bereich der Wand wenigstens ein im wesentlichen horizontal verlaufendes Langloch (7) aufweist, wobei an den freien Enden der Haltestreben (5, 6) die Seitenpfosten (1) befestigbar sind, wobei jede der Haltestreben (5, 6) an dem freien Ende wenigstens ein Loch (8) aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten (1) wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal erstreckendes Langloch (9) aufweist, wobei bei der Montage des Geländers das wenigstens eine Langloch (9) jeweils mit wenigstens einem Loch (8) an dem freien Ende einer Haltestrebe (5, 6) so übereinander positionierbar ist, daß der Seitenpfosten (1) an der Haltestrebe (5, 6) befestigbar ist.
2. Geländer für eine Loggia oder einen Balkon, bei dem an der Brüstung seitlich zwei Seitenpfosten (1) anbringbar sind, die durch wenigstens eine quer verlaufende Strebe (2, 3) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder der seitlichen Begrenzungen der Loggia bzw. des Balkones wenigstens ein Halteelement (20) an der Hauswand befestigbar ist, wobei an jedem der wenigstens einen Halteelemente (20) an jeder Seite wenigstens eine Haltestrebe (5, 6) befestigbar ist, wobei jede Haltestrebe (5, 6) im Bereich des Halteelementes (20) wenigstens ein im wesentlichen horizontal verlaufendes Langloch (7) aufweist, wobei das Halteelement (20) in diesem Bereich ein Loch (21) oder ein Langloch (21) aufweist, das mit dem Langloch (7) der Haltestrebe (5, 6) bei der Montage in Deckung bringbar ist, wobei an jeder Seite der Loggia bzw. des Balkones insbesondere zwei Haltestreben (5, 6) anbringbar sind, wobei an den freien
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Enden der Haltestreben (5, 6) die Seitenpfosten (1) befestigbar sind, wobei jede der Haltestreben (5, 6) an dem freien Ende wenigstens ein Loch (8) aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten (1) wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal erstreckendes Langloch (9) aufweist, wobei bei der Montage des Geländers das wenigstens eine Langloch (9) jeweils mit wenigstens einem Loch (8) an dem freien Ende einer Haltestrebe (5, 6) so übereinander positionierbar ist, daß der Seitenpfosten (1) an der Haltestrebe (5, 6) befestigbar ist.
3. Geländer nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Haltestrebe (5, 6) an einer Wand wenigstens zwei im wesentlichen horizontal verlaufende Langlöcher (7) aufweist oder ein Langloch (7) mit einer Länge größer als 10 cm.
4. Geländer nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenpfosten (1) mehrere sich im wesentlichen vertikal erstreckende Langlöcher (9) aufweisen.
5. Geländer nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei quer verlaufende Streben (2, 3) die Seitenpfosten (1) miteinander verbinden, die ein im unteren Bereich der Brüstung des Geländers verlaufender Quergurt (2) sowie der Handlauf (3) der Brüstung des Geländers sind.
6. Geländer nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß an jedem der Seitenpfosten (1) wenigstens ein Haltestück (10) ausgebildet ist, das beim Zusammenführen mit wenigstens einem paßgenauen Gegenstück (11) am Quergurt (2) und/oder Handlauf (3) eine Halterung von Quergurt (2) und/oder Handlauf (3) bewirkt.
7. Geländer nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß Haltestück (10) und Gegenstück (11) ineinander geschoben werden.
8. Geländer nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Haltestück (10) ein gewölbtes Dreh- und Anlagestück (15) befestigt ist oder daß das Haltestück (10) selbst gewölbt ausgebildet ist.
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9. Geländer nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Seitenpfosten (1) eine Abdeckung (17) für den Quergurt aufweist.
10. Geländer nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Zwischenpfosten (4) anbringbar ist, der zumindest an seinem unteren Ende eine Halteöffhung (12) aufweist, in die ein mit dem Quergurt (2) verbundenes Haltestück (13,18) eingreift.
11. Geländer nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Quergurtes (2) eine Profilaufnahmenut (19) vorgesehen ist.
12. Geländer nach einem der Ansprüche 5 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Quergurt (2) eine Kammer (16) aufweist.
13. Geländer nach einem der Ansprüche 5 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Zwischenpfosten (4) anbringbar ist, der an seinem unteren Ende ein Haltestück aufweist, das in eine mit dem Quergurt verbundene Halteöffhung eingreift.
14. Geländer nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem Quergurt (2) verbundene Haltestück (13, 18) bzw. die mit dem Quergurt (2) verbundene Halteöffhung entlang dieses Quergurtes (2) verschiebbar sind.
15. Geländer nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des wenigstens einen Zwischenpfostens (4) und/oder der Seitenpfosten (1) sowie das Gegenstück des Handlaufes (3) so ausgebildet sind, daß der Handlauf (3) auf den Zwischenpfosten (4) und/oder die Seitenpfosten (1) aufklemmbar ist.
16. Geländer nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des wenigstens einen Zwischenpfostens (4) und/oder der Seitenpfosten (1) im wesentlichen kugelförmig oder als Rotationsellipsoid ausgebildet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29715901U1 (de) 1997-08-29 1997-11-13 Grabo, Bernd, 15526 Bad Saarow-Pieskow Anordnung zur Ausbildung eines Geländers für einen Balkon oder eine Terrasse
DE19900190C2 (de) * 1999-01-06 2003-05-28 Koemmerling Kunststoff Gmbh Haltesystem zur Befestigung eines Geländers für eine Loggia bzw. einen Balkon

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29715901U1 (de) 1997-08-29 1997-11-13 Grabo, Bernd, 15526 Bad Saarow-Pieskow Anordnung zur Ausbildung eines Geländers für einen Balkon oder eine Terrasse
DE19900190C2 (de) * 1999-01-06 2003-05-28 Koemmerling Kunststoff Gmbh Haltesystem zur Befestigung eines Geländers für eine Loggia bzw. einen Balkon

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