Patentanwälte
Viel & Viel
European Patent Attorneys
BESCHREIBUNG
Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon und
Verfahren zur Montage eines derartigen Geländers
Die Erfindung betrifft ein Geländer für eine Loggia bzw. einen Balkon, bei dem an der
Brüstung seitlich zwei Seitenpfosten vorgesehen sind, die durch wenigstens eine quer
verlaufende Strebe miteinander verbunden sind sowie ein Verfahren zur Montage eines
derartigen Geländers.
Es sind bereits Geländer für Loggien und Balkone bekannt, bei denen am Bodenbereich der
Loggia bzw. des Balkones Konsolen angebracht werden. Diese Konsolen werden mit dem
Boden verschraubt. Die Konsolen können dabei an der Oberseite des Bodens verschraubt
werden oder auch an der Außenkante des Bodens der Loggia bzw. des Balkones. Diese
Konsolen weisen nach oben ragende Haltestutzen auf, über die die Pfosten des Geländers
geschoben werden. Die Pfosten weisen also Öffnungen auf, die paßgenau über die Haltestutzen schiebbar sind. An den Pfosten werden dabei mittels Haltebeschlägen
Verkleidungselemente angebracht. Die Haltebeschläge können dabei in Nuten eingeführt
werden, die an den Pfosten ausgebildet sind. Die Halteelemente sind mit den Pfosten
verschraubbar. Mittels der Halteelemente können aus Kunststoff oder Holz gefertigte
Verkleidungselemente wie Latten oder auch größere Flächenteile an den Pfosten befestigt
werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Geländer für eine Loggia so
auszugestalten, daß eine möglichst einfache und sichere Befestigung des Geländers bei der
Montage möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem an jeder der die Loggia seitlich
begrenzenden Wand wenigstens eine Haltestrebe anbringbar ist, wobei jede Haltestrebe im
Bereich der Wand wenigstens ein im wesentlichen horizontal verlaufendes Langloch aufweist,
wobei an den freien Enden der Haltestreben die Seitenpfosten befestigbar sind, wobei jede der
Haltestreben an dem freien Ende wenigstens ein Loch aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten
wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal erstreckendes Langloch aufweist, wobei bei der
Montage des Geländers das wenigstens eine Langloch des Seitenpfostens mit wenigstens
einem Loch an dem freien Ende einer Haltestrebe so übereinander positionierbar ist, daß der
Seitenpfosten an der Haltestrebe befestigbar ist.
Patentanwälte J ,' . &iacgr; · *.·· · ··· · ·
Viel & Viel 5 «· ' "··" '·5096&eegr;*&igr;.09.%
European Patent Attorneys
Die Seitenpfosten wirken dabei als Lastabträger.
Vorteilhaft zeigt sich bei einer derartigen Ausgestaltung eines Geländers, daß eine Montage
des Geländers erfolgen kann, bei der das Geländer durch eine Befestigung an der Seitenwand
der Loggia gehalten wird. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine
Befestigung des Geländers am Boden wegen einer Materialermüdung im Randbereich des
Bodens der Loggia nicht mehr mit ausreichender Sicherheit möglich ist.
Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung eines Geländers für eine Loggia bzw.
einen Balkon ist an jeder der seitlichen Begrenzungen der Loggia bzw. des Balkones
wenigstens ein Halteelement an der Haus wand befestigbar, wobei an jedem der wenigstens
einen Halteelemente an jeder Seite wenigstens eine Haltestrebe befestigbar ist, wobei jede
Haltestrebe im Bereich des Halteelementes wenigstens ein im wesentlichen horizontal
verlaufendes Langloch aufweist, wobei das Halteelement in diesem Bereich ein Loch oder ein
Langloch aufweist, das mit dem Langloch der Haltestrebe bei der Montage in Deckung
bringbar ist, wobei an jeder Seite der Loggia bzw. des Balkones insbesondere zwei
Haltestreben anbringbar sind, wobei an den freien Enden der Haltestreben die Seitenpfosten
befestigbar sind, wobei jede der Haltestreben an dem freien Ende wenigstens ein Loch
aufweist, wobei jeder der Seitenpfosten wenigstens ein sich im wesentlichen vertikal
erstreckendes Langloch aufweist, wobei bei der Montage des Geländers das wenigstens eine
Langloch jeweils mit wenigstens einem Loch an dem freien Ende einer Haltestrebe so
übereinander positionierbar ist, daß der Seitenpfosten an der Haltestrebe befestigbar ist.
Das Halteelement kann dabei an der Hauswand befestigt werden und/oder beispielsweise an
einer Seitenwand einer Loggia, die sich nicht über die volle Tiefe der Loggia erstreckt. Wenn
dabei eines der Langlöcher der Haltestreben nicht mehr mit direkt mit der Seitenwand
verbindbar ist, kann beispielsweise dieses Langloch nur mit dem Halteelement verbunden
werden. Das andere Langloch wird vorteilhaft mit der Seitenwand verbunden, um eine bessere
Befestigung des Geländers zu erzielen.
Durch die Ausgestaltung der Haltestreben und der Seitenpfosten ist dabei eine einfache
Justierung des Geländers möglich. Dabei können beispielsweise zunächst jeweils zwei
Haltestreben an jeder Seitenwand der Loggia befestigt werden. Es ist dabei mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich, diese Haltestreben jeweils parallel auszurichten
und - an den gegenüberliegenden Wänden - jeweils in derselben Höhe zu befestigen. Die
Haltestreben können dabei nach und nach montiert werden, so daß immer nur eine Haltestrebe
zu einem Zeitpunkt gehandhabt werden muß. Die Haltestreben werden vorteilhaft durch
Patentanwälte
Viel & Viel
European Patent Attorneys
■ 5096712.09.96
Verschraubung an den Seitenwänden der Loggia gehalten. Gegebenenfalls können die
Haltestreben auch vor einer Sanierung des Mauerwerkes auch vor der Auftragung eines
Wärmedämmmörtels befestigt werden. Bei der Verwendung von zwei Haltstreben auf jeder
Seite ist das Geländer besonders gut gegen ein Abkippen gesichert.
Vor dem Festziehen der Schrauben kann dabei vorteilhaft mittels der horizontal verlaufenden
Langlöcher der Haltestreben eine Ausrichtung erfolgen derart, daß die Löcher an den freien
Enden der Haltestreben im Lot sind.
Danach werden die Seitenpfosten - gegebenenfalls mit der vollständig vormontierten
Geländerbrüstung - an die freien Enden der Haltestreben herangeführt. Wenn das bzw. die
Langlöcher der Seitenpfosten mit den Löchern der Haltestreben an deren freien Enden in
Überdeckung sind, werden die Seitenpfosten mit den Haltestreben verbunden. Dies kann
wiederum durch Verschrauben oder ähnliches erfolgen. Durch die Langlöcher in den
Seitenpfosten ist es dabei vorteilhaft möglich, eventuelle Abweichungen im Abstand der
Haltestreben einer Wand auszugleichen. Weiterhin kann durch die Langlöcher in den
Seitenpfosten eine Ausrichtung der Brüstung des Geländers vorgenommen werden.
Insgesamt ergibt sich also eine sichere Befestigung des Geländers, die zudem einfach
durchzuführen ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung eines Geländers nach Anspruch 3 weist wenigstens eine
Haltestrebe an einer Wand wenigstens zwei im wesentlichen horizontal verlaufende
Langlöcher auf oder ein Langloch mit einer Länge größer als 10 cm.
Dadurch ist es möglich, wenigstens eine Haltestrebe an jeder Wand bzw. jedem Halteelement
mit zwei Schrauben zu befestigen, wodurch ein Abkippen des Geländers verhindert wird.
Vorteilhaft weisen diese Schrauben dabei einen gewissen Mindestabstand auf, der vorteilhaft
über 10 cm liegt. Diese Schrauben können dabei in einem Langloch eingebracht sein, daß
dann eine diesem Abstand entsprechende Länge aufweisen muß. Es ist aber vorteilhaft auch
möglich, in dem entsprechenden Abstand wenigstens zwei Langlöcher vorzusehen, wobei
durch jedes dieser Langlöcher eine Schraube zur Befestigung geführt werden kann. Bei einer
derartigen Ausgestaltung der Haltestreben weisen diese eine bessere Stabilität auf.
Aus Gründen der Vorratshaltung wie auch der Sicherheit der Geländerbefestigung ist es dabei
vorteilhaft, wenn alle Haltestreben wenigstens ein Langloch mit einer entsprechenden Länge
bzw. zwei Langlöcher aufweisen und somit mit wenigstens zwei Schrauben an der
Patentanwälte
Viel & Viel
European Patent Attorneys
Seitenwand der Loggia bzw. dem Halteelement der Loggia bzw. des Balkones befestigt
werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung eines Geländers nach Anspruch 4 weisen die
Seitenpfosten mehrere sich im wesentlichen vertikal erstreckende Langlöcher auf. Es ist zwar
möglich, bei den Seitenpfosten ein Langloch vorzusehen, mittels dem der Seitenpfosten an
den wenigstens zwei Haltestreben befestigt werden kann. Dieses Langloch muß dann eine
solche Länge haben, die dem Sollabstand entspricht, in dem die Haltestreben an der
Seitenwand der Loggia befestigt werden sollen. Vorteilhaft weist der Seitenpfosten jedoch
wenigstens zwei Langlöcher auf, deren Abstand einem Sollabstand entspricht, in dem die
Haltestreben an der Seitenwand der Loggia befestigt werden sollen.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 5 verbinden zwei quer
verlaufenden Streben die Seitenpfosten miteinander. Diese Streben sind ein im unteren
Bereich der Brüstung des Geländers verlaufender Quergurt sowie der Handlauf der Brüstung
des Geländers. Dadurch kann mit wenigen Bauteilen ein statisch stabiles Geländer erstellt
werden. Hinsichtlich der Verkleidung ist dabei eine größtmögliche Flexibilität erreicht.
In weiterer Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 6 ist an jedem der Seitenpfosten
wenigstens ein Haltestück ausgebildet, das beim Zusammenfuhren mit wenigstens einem
paßgenauen Gegenstück am Quergurt und/oder Handlauf eine Halterung von Quergurt
und/oder Handlauf bewirkt.
Dadurch kann vorteilhaft das Geländer zusammengehalten werden, wenn die Seitenpfosten
mit den Haltestreben verbunden werden. Das Geländer ist im übrigen einfach an unterschiedliche Längen anpaßbar, indem Quergurt und Handlauf entsprechend gekürzt
werden. Vorteilhaft sind dabei das Gegenstück am Quergurt bzw. Handlaufendlos ausgebildet
durch eine entsprechende Profilausbildung im Querschnitt von Handlauf oder Quergurt. Ein
Teil dieses Profiles bildet dann vorteilhaft das Gegenstück, so daß eine besonders einfache
Anpaßbarkeit in größerer Stückzahl vorfertigbarer Teile auf die benötigte Länge des
Geländers möglich ist.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 7 werden Haltestück und
Gegenstück ineinander geschoben. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage
vorgefertigter Teile zu einem Geländer. Gehalten wird diese Anordnung des Geländers über
die Befestigung der Seitenpfosten an den Haltestreben.
Patentanwälte
Viel & Viel
European Patent Attorneys
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 8 wird an dem Haltestück ein Dreh- und Anlagestück
befestigt. Dieses Dreh- und Anlagestück kann beispielsweise aus Metall sein und an dem
Haltestück befestigt werden. Beim Aufschieben des Quergurtes wird dieser von dem Dreh-
und Anlagestück gehalten. Durch dessen gewölbte Ausformung werden dabei mögliche
Biegebelastungen abgefangen, die durch Wind oder andere Kräfte hervorgerufen sein können.
Eine Drehung auf dem gewölbten Dreh- und Anlagestück ruft nur reduzierte Kräfteauf den
Seitenpfosten hervor. Es ist dabei auch möglich, daß das Haltestück selbst gewölbt ist.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 9 weist der Seitenpfosten eine Abdeckung für den
Quergurt auf. Dadurch kann vorteilhaft eine Sichtabdeckung für Wärmeausdehnungen des
Quergurtes geschaffen werden.
Bei einer Weiterbildung des Geländers nach Anspruch 10 ist wenigstens ein Zwischenpfosten
anbringbar, der zumindest an seinem unteren Ende eine Halteöffnung aufweist, in die ein mit
dem Quergurt verbundenes Haltestück eingreift. Dabei kann die Form des Haltestückes
unterschiedlich aussehen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit eines kompakten
Zwischenstückes, das eingesteckt wird oder auch eines nicht kompakten Zwischenstückes, das
beispielsweise mit Nieten befestigt wird. Es kann also in einfacher Weise optischen oder auch
sicherheitstechnischen Anforderungen genügt werden, wobei diese Zwischenpfosten wiederum einfach zu montieren sind. Auch diese Zwischenpfosten werden bei der Montage
des Geländers entsprechend eingesteckt. Vorteilhaft kann die Halteöffnung des Zwischenpfostens durch ein entsprechendes Profil des Zwischenpfostens entstehen.
Bei dem Geländer nach Anspruch 11 ist vorteilhaft am unteren Ende des Quergurtes eine
Profilaufnahmeriut vorgesehen.
Mittels dieser Profilaufnahmenut können Verkleidungsprofile oder auch eine Regenrinne
befestigt werden. Dadurch kann die Stirnseite des Balkons verschiedenen architektonischen
Anforderungen genügen.
Bei dem Geländer nach Anspruch 12 ist vorteilhaft eine Kammer in dem Quergurt
vorgesehen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn besondere statische
Anforderungen an den Quergurt gestellt werden. Es ist dann beispielsweise möglich, einen
Stahl in diese Kammer einzuschieben, um die Verwindungs- und/oder Biegesteifigkeit des
Quergurtes zu erhöhen. Es kann also dadurch insgesamt die Stabilität des Geländers erhöht
werden. Die Kammer und der darin einzuschiebende Stahl weisen dabei ein aufeinander
abgestimmtes Profil auf.
Patentanwälte ; .* . &Idigr; I ',,I · *···· ·
Viel & Viel 9 «·*· '· *··* "*5096>&Iacgr;2.59?96
European Patent Attorneys
Bei der Ausgestaltung des Geländers nach Anspruch 13 ist wenigstens ein Zwischenpfosten
anbringbar, der an seinem unteren Ende ein Haltestück aufweist, das in eine mit dem Quergurt
verbundene Halteöfmung eingreift. Dabei sind gegenüber der Anordnung nach Anspruch 9
Haltestück und Halteöffnung vertauscht. Im übrigen sind die erzielbaren Vorteile identisch.
Bei dem Geländer nach Anspruch 14 ist das mit dem Quergurt verbundene Haltestück bzw.
die mit dem Quergurt verbundene Halteöffnung entlang dieses Quergurtes verschiebbar.
Dabei ist vorteilhaft eine flexible Montage möglich. Beispielsweise können damit
verschiedene Abstände der Zwischenpfosten eingestellt werden, um statischen oder optischen
Anforderungen zu genügen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn das
Geländer durch Kürzen eines Quergurtes und eines Handlaufes hergestellt wird. Es muß dann
beim Kürzen nicht darauf geachtet werden, daß vorgegebene Montagepositionen für Zwischenpfosten zu den beiden Seitenpfosten denselben Abstand haben. Dieser Abstand kann
bei dieser Ausgestaltung bei der Montage eingestellt werden.
Bei dem Geländer nach Anspruch 15 ist das obere Ende des wenigstens einen
Zwischenpfostens und/oder der Seitenpfosten sowie das Gegenstück des Handlaufes so
ausgebildet, daß der Handlauf auf den Zwischenpfosten und/oder die Seitenpfosten
aufklemmbar ist. Dadurch ergibt sich eine besonders einfache Befestigungsmöglichkeit des
Handlaufes.
Bei dem Geländer nach Anspruch 16 ist das obere Ende des wenigstens einen
Zwischenpfostens und/oder der Seitenpfosten im wesentlichen kugelförmig oder als
Rotationsellipsoid ausgebildet. Dadurch ergibt sich - wie bei der gewölbten Ausführung des
Haltestückes am Quergurt - der Vorteil, daß eine mögliche Biegebelastung, die durch Wind
oder andere Kräfte hervorgerufen wird, abgefangen wird und nicht von den Seitenpfosten
getragen werden muß.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung näher dargestellt. Es zeigen
dabei:
Fig. 1: eine Gesamtdarstellung der wesentlichen Teile des Geländers.
Fig. 2: eine Detailausführung des Quergurtes,
Fig. 3: einen Detailausschnitt der Fig. 2,
Fig. 4: eine Ausgestaltung eines Halteelementes und
Patentanwälte ; .'.II '.,&idigr; . .#. &idigr; ·
Viel & Viel 10 .:. : '··' ·♦ 50967*109.-9*6
European Patent Attorneys
Fig. 5: eine Detailausführung des Seitenpfostens.
Figur 1 zeigt dabei die einzelnen Teile eines Geländers. In der Darstellung sind zwei
Haltestreben 5 und 6 zu sehen, die mittels Langlöchern 7 an den Seitenwänden einer Loggia
befestigbar sind. Ebenso ist es auch möglich, an der Hauswand Halteelemente 20 anzubringen, die mit den Haltestreben derart zusammenwirken, daß die Haltestreben 5 und 6
an den Halteelementen 20 befestigt werden. Es ist auch denkbar, bei einer Loggia, deren
Seitenwände nicht über die volle Tiefe der Loggia reichen, wenigstens ein Halteelement 20 an
jeder Seite der Loggia vorzusehen und die Haltestrebe 5, 6 beispielsweise mit dem der
Hauswand näherliegenden Loch 7 durch eine Schraube mit der Seitenwand zu befestigen und
mittels des anderen Loches 7 der Haltestrebe 5, 6 eine Befestigung mit dem Halteelement 20
vorzunehmen.
Die Haltestreben 5, 6 können eine nach der anderen montiert werden, so daß die Handhabung
bei der Montage vergleichsweise einfach ist. In der Darstellung der Figur 1 sind die
Haltestreben mit jeweils zwei Langlöchern 7 dargestellt. Dies gewährleistet zum einen eine
gute Stabilität des Geländers nach dessen Montage. Insbesondere wird dadurch ein Abkippen
des Geländers verhindert. Bevor die Schrauben durch die Langlöcher 7 angezogen werden,
werden die Haltestreben 5 und 6 so ausgerichtet, daß deren Löcher 8 am freien Ende im Lot
sind. Das freie Ende der Haltestreben 5 und 6 hängt dabei frei und ist nicht mehr von der
Wand überdeckt. Anstelle von zwei Langlöchern 7 pro Haltestrebe 5 und 6 ist es beispielsweise auch denkbar, ein Langloch vorzusehen, dessen Länge dem Abstand entspricht,
in dem die beiden Schrauben zur Halterung der entsprechenden Haltestrebe 5 bzw. 6 in die
Wand bzw. das Halteelement 20 geschraubt werden sollen. Vorteilhaft zeigt sich aber bei
zwei Langlöchern, daß die Haltestreben 5 und 6 nach der Montage insgesamt eine größere
Stabilität aufweisen. Ebenso wäre es auch vorstellbar, nur eine der beiden Haltestreben 5 bzw.
6 mit zwei Schrauben zu befestigen. Bei einer Befestigung von beiden Haltestreben 5 und 6
mit jeweils zwei Schrauben ergibt sich insgesamt eine bessere Stabilität. Außerdem ist die
Lagerhaltung und Logisitik einfacher, wenn nur eine Sorte von Haltestreben Verwendung
findet.
Weiterhin ist in der Figur 1 ein Seitenpfosten 1 dargestellt, der zwei Langlöcher 9 aufweist.
Diese beiden Langlöcher 9 haben einen solchen Abstand, daß sie in Überdeckung zu den
beiden Löchern 8 der Haltestreben 5 und 6 gebracht werden können, wenn diese an der Wand
bzw. den Halteelementen 20 montiert sind. Es ist dann möglich, den Seitenpfosten 1 mit den
beiden Haltestreben 5 und 6 zu verbinden. Durch die Langlöcher 9 ist es möglich, den
Seitenpfosten 1 auszurichten, indem dieser vertikal verschoben wird.
Patentanwälte
Viel & Viel 11
European Patent Attorneys
Der Aufbau der Brüstung des Geländers wird im folgenden beschrieben. Dabei kann die
Brüstung des Geländers vormontiert werden, so daß bei einer Montage des Geländers nur
noch die Brüstung des Geländers entsprechend positioniert werden muß, um die Seitenpfosten
1 mit den Haltestreben 5 und 6 zu verbinden. Es ist jedoch auch möglich, zunächst die
Seitenpfosten 1 an den Haltestreben 5 und 6 zu befestigen und dann die Brüstung des
Geländers aufzubauen.
Am unteren Ende des Seitenpfostens 1 ist ein Haltestück 10 zu sehen, das mit dem
Gegenstück 11 des Quergurtes 2 zusammenwirkt. Das Gegenstück 11 entsteht dabei vorteilhaft durch ein entsprechendes Profil des Quergurtes 2. Durch das Aufschieben des
Quergurtes 2 auf den Seitenpfosten 1 wird dabei das Haltestück 10 des Seitenpfostens 1 in das
Gegenstück 11 des Quergurtes 2 eingeschoben. Dadurch werden Quergurt 2 und Seitenpfosten
1 zusammen gehalten. Wenn das Gegenstück 11 durch das Profil gebildet wird, zeigt sich
vorteilhaft, daß das Geländer einfach zu fertigen ist. Ein vorgefertigter Quergurt 2 kann dann
einfach in der Länge angepaßt werden, indem dieser Quergurt 2 entsprechend abgeschnitten
wird. Es ist auch dann eine einfache Montage möglich, weil auch in diesem Falle das
Haltestück 10 sofort wieder in ein Gegenstück 11 am Quergurt 2 geschoben werden kann. Im
unteren Bereich des Seitenpfostens 1 ist weiterhin eine Abdeckung 17 zu sehen. Vorteilhaft
besteht zwischen dieser Abdeckung 17 und dem Haltestück 10 ein gewisser Abstand, so daß
die eine Wand des Quergurtes zwischen das Haltestück 10 und die Abdeckung 17 geschoben
werden kann. An dem Haltestück 10 ist weiterhin ein Dreh- und Anlegestück 15 angebracht.
Vorteilhaft ist dabei das Gegenstück 11 des Quergurtes 2 so geformt, daß es auf das gewölbte
Dreh- und Anlegestück 15 aufgeschoben wird. Dadurch werden dann Kräfte durch Wind oder
sonstige Belastungen aufgenommen, weil der Quergurt bei einer Verwindung an der Halterung zu dem Seitenpfosten in gewissen Grenzen drehbar ist. Die Kräfte müssen dann
nicht bzw. nur reduziert von dem Seitenpfosten 1 aufgenommen werden. Es ist dabei auch
möglich, auf ein Dreh- und Anlagestück 15 zu verzichten und das Haltestück 10 direkt
entsprechend gewölbt auszubilden.
Weiterhin ist noch ein Zwischenpfosten 4 zu sehen. Dieser Zwischenpfosten 4 weist eine
Halteöffnung 12 auf, die durch ein entsprechendes Profil dieses Zwischenpfostens 4 entsteht.
Auf dem Quergurt 2 ist ein Haltestück 13 in einer Nut verschiebbar angeordnet. Der
Zwischenpfosten 4 kann einfach auf das Haltestück 13 aufgeschoben werden und wird
dadurch auf dem Quergurt 2 befestigt. Durch die Verschiebbarkeit des Zwischenpfostens 4 ist
es möglich, den Abstand mehrerer Zwischenpfosten 4 zueinander sowie zu den Seitenpfosten
1 einzustellen. Dies erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine Anpassung der
Patentanwälte J ,' » &iacgr; &iacgr; *.·· . ·*· ·
VIEL&VIEL 12 ·&idigr;. &iacgr; *··' "'5096Y!*"
European Patent Attorneys
Länge der Brüstung des Geländers durch Kürzen von dem Quergurt 2 und dem Handlauf 3
erfolgen soll.
hi den Zwischenpfosten 4 ist weiterhin eine Nut 14 ausgebildet, in die Haltebeschläge
eingebracht werden, um Verkleidungsteile halten zu können.
Auf die Seitenpfosten 1 sowie die Zwischenpfosten 4 wird weiterhin der Handlauf 3
aufgesetzt und durch eine Klemmpassung gehalten. Dabei ist es möglich, auf die obere Seite
der Seitenpfosten 1 sowie der Zwischenpfosten 4 entsprechende Dreh- und Anlegestücke 15
aufzubringen, die in ihrer Form und Wirkungsweise denen an dem Haltestück 10 des
Seitenpfostens 1 entsprechen. Der Handlauf kann mittels eines Abschlußstückes 23
abgeschlossen werden.
Fig. 2 zeigt im Detail einen Schnitt durch den Quergurt 2. Auf der Oberseite des Quergurtes
befindet sich dabei eine Profilnut, in die ein Haltestück 18 eingeschoben werden kann. Dieses
Haltestück 18 ist nicht massiv sondern weist vielmehr Löcher auf. Durch diese Löcher und
entsprechende Löcher an den Zwischenpfosten 4 ist es möglich, die Zwischenpfosten 4 auf
dem Quergurt 2 zu befestigen. Diese Befestigung kann beispielsweise durch Nieten erfolgen.
Weiterhin ist Figur 2 - wie auch Figur 1 zu entnehmen, daß in dem Quergurt 2 noch eine
Kammer 16 ausgebildet sein kann. Es ist dabei möglich, in diese Kammer 16 ein Befestigungselement einzuschieben. Daduch kann die Biege- und Verwindungssteifigkeit des
Quergurtes 2 erhöht werden und dadurch das Geländer insgesamt stabiler ausgeführt werden.
Das Befestigungselement kann beispielsweise aus Stahl bestehen und in seiner äußeren Form
dem Querschnitt der Kammer 16 angepaßt sein.
Fig. 3 zeigt vergrößert einen Ausschnitt A aus der Figur 2. An der Unterseite des Quergurtes 2
befindet sich dabei eine Profilaufnahmenut 19. Mittels dieser Profilaufhahmenut können
Verkleidungselemente befestigt werden oder auch beispielsweise eine Regenrinne. Es kann
damit verschiedenen architektonischen Anforderungen genügt werden.
Fig. 4 zeigt ein Halteelement 20, das an der Hauswand und/oder der Seitenwand einer Loggia
befestigt werden kann, die sich beispielsweise nicht über die volle Tiefe der Loggia erstreckt.
Je nach Anwendungsfall kann das Halteelement 20 also L-förmig oder T-förmig ausgebildet
sein. Das Halteelement 20 wird vorteilhaft mit wenigstens zwei Schrauben befestigt, die durch
entsprechend Löcher 22 des Halteelementes 20 geführt werden. Diese Befestigung kann an
der Hauswand und/oder der Seitenwand erfolgen. Die Haltestreben 5 bzw. 6 können dann mit
dem Halteelement 20 verbunden werden. Es ist dabei möglich, eine hier nicht näher
Patentanwälte j ,· , J &idigr; *.»&idigr; * *♦·* ·**·
Viel & Viel 13 .:. : '.·' &dgr;
European Patent Attorneys
dargestellte Verkleidung vorzusehen, die nach deren Befestigung die Haltestrebe 5 bzw. 6 und
das Halteelement 20 überdeckt. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann durch eines der
Langlöcher 7 der Haltestreben 5 bzw. 6 eine Verbindung der jeweiligen Haltestrebe 5 bzw. 6
mit der Seitenwand erfolgen. Wenn die Seitenwand sich dann nicht über die volle Tiefe der
Loggia erstreckt, kann das andere Langloch 7 der Haltestrebe 5 bzw. 6 dann mit einem der
entsprechenden Löcher 21 in dem Halteelement 20 in Überdeckung gebracht werden, so daß
eine Verbindung von Haltestrebe 5 bzw. 6 und Halteelement 20 möglich ist.
Figur 5 zeigt einen Seitenpfosten 1. An der Oberseite dieses Seitenpfostens 1 befindet sich ein
Befestigungselement 20, das als Rotationsellipsoid ausgebildet ist. Dieses als Rotationsellipsoid ausgebildete Befestigungselement 20 dient demselben Zweck wie die
Dreh- und Anlagestücke 15, nämlich Kräfte aufzunehmen, indem der Handlauf 3 in gewissen
Grenzen drehbar ist gegenüber dem Seitenpfosten 1.