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DE29616928U1 - Baukonstruktion und Verbindungselemente dafür - Google Patents

Baukonstruktion und Verbindungselemente dafür

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DE29616928U1
DE29616928U1 DE29616928U DE29616928U DE29616928U1 DE 29616928 U1 DE29616928 U1 DE 29616928U1 DE 29616928 U DE29616928 U DE 29616928U DE 29616928 U DE29616928 U DE 29616928U DE 29616928 U1 DE29616928 U1 DE 29616928U1
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DE
Germany
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connecting element
gripping means
components
rod
building
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29616928U
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English (en)
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Expan Dk AS
Original Assignee
Fibo AS
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Publication date
Application filed by Fibo AS filed Critical Fibo AS
Publication of DE29616928U1 publication Critical patent/DE29616928U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E04B1/38Connections for building structures in general
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    • E04B1/04Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements the elements consisting of concrete, e.g. reinforced concrete, or other stone-like material
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    • F16B7/04Clamping or clipping connections
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
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    • F16B2/06Clamps, i.e. with gripping action effected by positive means other than the inherent resistance to deformation of the material of the fastening external, i.e. with contracting action
    • F16B2/065Clamps, i.e. with gripping action effected by positive means other than the inherent resistance to deformation of the material of the fastening external, i.e. with contracting action using screw-thread elements

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Description

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ZIMMERMANN
EUROPEAN PATENTATTORNEYS
Dipl.-lng. H. Leinweber (19761) Dipl.-lng. Heinz Zimmermann Dipl.-!ng. A. Gf. v. Wengersky Dipi.-Phys. Dr. Jürgen Kraus Dipi.-lng. Thomas Busch
PATENTANWÄLTE
Rosental 7, D-80331 München
TEL (089) 231124-0
FAX (089) 231124-11
TLX 528191 LZPATD
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d ! 'JEt
Unser Zeichen
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Voldbjergvej 16
DK-8240 Risskov
DÄNEMARK
Baukonstruktion und Verbindungselemente dafür
Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei Bauelementen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Baukonstruktion mit derartigen Verbindungselementen.
Bekanntermaßen wird bei Baukonstruktionen, die eine Verbindung zwischen Bauelementen in Form von Wänden und Decken umfassen, ein Bauelement mit einem darin eingegossenen Körper verwendet, wobei die freiliegende Seite des eingegossenen Körpers mit einem Innengewinde versehen ist, in dem ein stabförmiger Bolzen mit einer Scheibe und einer Mutter angebracht werden kann. Ein anderes Bauelement, das mit einer Aussparung ausgeführt ist, wird an das erste Bauelement angelegt, damit der eingegossene Körper, dessen freiliegendes Ende im Verhältnis zum Bauelement planliegt, d.h. mit der Bauelementoberfla-
ehe fluchtet, durch die;Aussparung, die Scheibe und den stabförmigen Bolzen aufnehmen kann. Die Aussparung ist so ausgeführt, daß das andere Bauelement mit einer äußeren Armierung gegen das erste Bauelement gedrängt wird. Die Dichtung zwi-
i
sehen den Bauelementen wird durch eine Fuge bereitgestellt.
Bei einer anderen bekannten Baukonstruktion wird die Verbindung zwischen Bauelementen dadurch bereitgestellt, daß ein U-förmiger Körper ijn den Stirnflächen der einzelnen Bau-
elemente befestigt ist! In der Gebrauchsstellung erstreckt sich der U-förmige Körper im wesentlichen in horizontaler Richtung vor der Wand. Die aneinander anliegenden Wände werden sowohl bei T-Verbindungen als auch bei Eckverbindungen in die gewünschte Stellung gebracht und ein sich in senkrechter Richtung erstreckender Armierungsstahl wird in das von den sich überlappenden U-förmigen Körpern begrenzte Gebiet eingeführt. Danach werden die Bauelemente miteinander vergossen und der Armierungsstahl und die|U-förmigen Körper sorgen für eine gegenseitige Fixierung der Wände.
j
Die beiden oben; beschriebenen Typen von Verbindungen bringen jedoch mehrere Nachteile mit sich. Die Herstellung der Verbindung der oben erwähnten Bauelemente erfordert im allgemeinen eine Montage vonj außen. Daher ist es insbesondere bei Etagenbauten erforderlich, Leitern, Gerüste und dergleichen zu
I
verwenden. Eine derartige Verwendung von Gerüsten, Leitern und
dergleichen verteuert und verzögert die Arbeit, wenn eine Fassadenverkleidung, wie &zgr; iß. eine Fassadenmauer angebracht werden soll. Außerdem bringt die Notwendigkeit, die Verbindung 0 von außen auszuführen, wegen des Zugs und der Gefahr von Abstürzen schlechte Arbeitsbedingungen mit sich. Weiterhin wird
es notwendig sein, fast (sämtliche Bauelemente mit Stützelementen in Form von Gegenstützen abzustützen, die erst entfernt werden können, wenn diet Gußverbindung eine zufriedenstellende Festigkeit erreicht hat.
Aus der französischen Patentschrift Nr. 2 669 953 ist eine Konstruktion bekannt, bei der die Bauelemente mit einem Verbindungselement in Form eines verformbaren Clips, der um einen in der Aussparung freiliegenden Bügel in den einzelnen Elementen angebracht wird, zusammengespannt und gegenseitig fixiert werden. Bei dieser Konstruktion müssen die Elemente erstens recht genau in Stellung gebracht werden, um die Clips plazieren zu können, und zweitens müssen die Aussparungen recht groß sein, um genügend Platz für das Werkzeug bereitzustellen, mit dem der Clip um die Bügel gebogen wird.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verbindungselementes und einer Baukonstruktion, mit der die oben erwähnten Nachteile behoben werden können, d.h. einer Konstruktion, bei der die ganze Arbeit von innen ausgeführt werden kann, wodurch gute Arbeitsbedingungen für die Arbeiter sichergestellt werden, und wodurch die Arbeitssicherheit optimiert wird, wobei gleichzeitig auf Grund einer rasehen Verbindung und Fixierung der Bauelemente Zeit eingespart wird, indem die durch die Aushärtung der Gußverbindung entstehende Wartezeit verringert wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei Bauelementen mit jeweils mindestens einer Aussparung, in der ein in die Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper, vorzugsweise ein Armierungsstahl, zugänglich ist, wobei die Aussparungen in den einzelnen Bauelementen so angeordnet und ausgeführt sind, daß sie in einem Montagezustand, in dem die Bauelemente gegenseitig in Stellung gebracht sind, einander gegenüberliegen und einander zugewandte Öffnungen aufweisen, wobei das Verbindungselement dafür bestimmt ist, die stangenförmigen Körper in den aneinander anliegenden Bauelementen zu übergreifen, um deren Zusammenspannung und gegenseitige Fixie-
rung zu bewirken. Vorteilhafte Ausführungsformen des Verbindungselementes sind in den Ansprüchen 2 bis 8 angegeben.
In seiner einfachsten Form kann das Verbindungselement, wie im nachfolgenden Ausführungsbeispiel dargestellt, verwirklicht werden durch eine Stange, die zur Bereitstellung eines hakenförmigen Greifermittels an ihrem einen Ende umgebogen ist, während das andere Greifermittel aus einer Vorrichtung mit einer Auskragung und einem darin gebildeten Loch besteht,, welche mit Hilfe des Lochs über das andere, mit einem Gewinde versehene Ende der Stange geführt werden kann. Das Verbindungselement wird mittels einer die Vorrichtung beaufschlagenden Mutter zusammengespannt. Das Verbindungselement läßt sich leicht mit einem Ratschenschlüssel bedienen und kann groß dimensioniert werden, während es gleichzeitig leicht aufsetzbar ist. Bei einer Modifikation des Verbindungselementes ist die Vorrichtung mindestens zweiteilig ausgebildet, damit sie rittlings auf der Stange aufsitzt, d.h. damit die Vorrichtung lose aufsetzbar ist. Bei einer weiteren Modifikation ist das Verbindungselement an seinen beiden Enden mit einem Gewinde und einer Vorrichtung versehen. Bei einer anderen Ausführungsform ist ein Verbindungsstück mit einem Rechts- und einem Linksgewinde vorgesehen, in die die Enden des Verbindungselementes mit entsprechenden Gewinden eingeführt werden.
Bei eine Drehung des Verbindungsstücks wird das Verbindungselement gespannt oder gelockert. Außerdem zeichnet das Verbindungselement sich dadurch aus, daß es gelockert werden kann, falls später gewünscht wird, die Bauelemente voneinander zu lösen.
Mit Verbindungselementen der oben angegebenen Art ist es möglich, Verbindungen von Bauelementen vorzunehmen, wie z.B. interne Verlängerungen, Eckverbindungen, T-Verbindungen oder X-Verbindungen, weil jedes Bauelement stangenförmige Kör-5 per aufweist, die so in der Aussparung angeordnet sind, daß
sie im Montagezustand in den Aussparungen zugänglich sind. Innen bezeichnet im folgenden die Seite, an der die Bauelemente aneinander anliegen, damit eine mögliche Fuge zwischen den Bauelementen bei der Verbindung sichtbar wird.
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Außerdem gibt es eine "optionale" Innenseite. Das bedeutet, daß es immer möglich ist, die Verbindung der Bauelemente mit einem erfindungsgemäßen Verbindungselement von innen vorzunehmen, und daß die Verwendung von Leitern, Gerüsten und dergleichen vermieden werden kann. Dadurch werden gute Arbeitsbedingungen sichergestellt, weil beispielsweise der Luftzug verringert wird. Darüber hinaus wird die Arbeitssicherheit verbessert, weil die Gefahr von Abstürzen und dergleichen ausgeschaltet wird. Die Bauelementkonstruktion ist darüber hinaus von Gieß- und Aushärtungszeiten unabhängig, weil die gegenseitige Stellung der Bauelemente einer Baukonstruktion allein durch die Verbindungselemente und die stangenförmigen Körper festgehalten und fixiert wird. Dadurch ist es möglich, einen Etagenbau zu errichten, ohne darauf zu warten, daß die Gußverbindungen der einzelnen Etagen einen ausreichenden Härtungsgrad erreichen, bevor die Decke für die Errichtung der nächsten Etage aufgelegt wird.
Mit einem Verbindungselement der oben erläuterten Art ist es ferner möglich, die Wand und die Deckenkonstruktion aneinander zu fixieren und festzuhalten. Dadurch wird erreicht, daß die Innenwände in einem Etagenbau zusammen mit den Decken fertiggestellt werden können, ohne einen Gießstoff für die Festhaltung und Fixierung der Elemente im Verhältnis zueinander zu verwenden. Darüber hinaus ist es mit einem erfindungsgemäßen Verbindungselement möglich, den Aufbau mit wenigen Stützelementen, beispielsweise in Form von Gegenstützen, fertigzustellen, da die Festhaltung und die Fixierung der einzelnen Baukonstruktionen aneinander unmittelbar nach der Plazie-
rung der Bauelemente ausgeführt werden kann, d.h. also während dem Aufbau der einzelnen Bauelemente.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Baukonstruktion, bei der die Bauelemente dadurch gekennzeichnet sind, daß sie mit mindestens einer Aussparung ausgeführt sind, in der ein stangenförmiger Körper, der in das Bauelement eingebettet ist, zugänglich ist, insbesondere in Verbindung mit dem in den Ansprüchen 1 bis 8 erwähnten Verbindungselementen. Eine solche Baukonstruktion kann weiterhin dadurch gekennzeichnet sein, daß die Aussparung in Richtung auf die Verbindungsfläche der Bauelemente offen ist, daß die Bauelemente an jeder Verbindungsfläche mit zwei Aussparungen versehen sind, in denen ein stangenförmiger Körper zugänglich ist, daß die Aussparungen in Richtung auf die Verbindungsflächen und mindestens eine der freiliegenden Seiten der Bauelemente offen sind, daß die Aussparungen eine Tiefe von 50 bis 80 mm aufweisen, vorzugsweise 60 bis 70 mm, hauptsächlich 65 mm, daß die Aussparungen eine Höhe von 120 bis 200 mm haben, vorzugsweise 140 bis 180 mm, hauptsächlich 160 mm, daß der stangenf örmige Körper in der Aussparung zentral angeordnet ist, daß die freiliegenden Seiten der Bauelemente an einer den Aussparungen entgegengesetzten Stelle mit einem Loch versehen sind, das den Zugang zum stangenförmigen Körper von der freiliegenden Seite des Bauele-5 mentes ermöglicht.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Verbindungselement nach der Erfindung,
«■■»
Fig. 2 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Aussparung mit einem stangenförmigen Körper nach der Erfindung,
Fig. 3 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine Aussparung mit einem stangenförmigen Körper nach der Erfindung,
Fig. 4 eine Draufsicht mit Beispielen von Verbindungen, bei denen eine erfindungsgemäße Baukonstruktion verwendet werden kann,
Fig. 5 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Eckverbindung von Bauelementen,
Fig. 6 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Längsverbindung von Bauelementen,
Fig. 7 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine T-
Verbindung mit zwei Bauelementen,
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Fig. 8 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine T-
Verbindung mit drei Bauelementen,
Fig. 9 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine X-Verbindung mit vier Bauelementen,
Fig. 10 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine Verbindung zwischen einer Decke und einer Wand nach der Erfindung,
30
Fig. 11 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine T-Verbindung zwischen zwei Decken und einer Wand und
Fig. 12 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine 5 Bauelementverbindung zwischen zwei Decken und zwei Wänden.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Verbindungselement dargestellt. Das Verbindungselement 5 besteht aus einem Körper 18, der an seinem einen Ende umgebogen ist, um ein Greifermittel 7 zu schaffen, das dem anderen Ende des Körpers 18 zugewandt ist. Das entgegengesetzte Ende des Körpers ist mit einem Gewinde 16 versehen, auf dem ein anderes Greifermittel 8 angeordnet ist, das mit einer Auskragung versehen ist, die in ihrer Gebrauchsstellung dem ersten Greifermittel 7 zugewandt ist. Das Greifermittel -8 ist mittels eines Befestigungskörpers 17 in Form einer Mutter in Längsrichtung des Körpers 18 verschiebbar. Die Verwendungsmöglichkeiten des Verbindungselementes 5 sind in den Fig. 5 bis 12 dargestellt.
Fig. 2 zeigt eine Horizontalteilschnittansicht durch ein Bauelement 2 mit einem Füllelement 10, dessen freiliegende Flächen eine Aussparung 3 definieren, in die ein stangenförmiger Körper 4 eingebettet ist. Die Aussparung weist zwei offene Seiten auf. Die eine Seite dient zur Bereitstellung einer Verbindungsflache 6 für das Bauelement 2. Die andere offene Seite ist auf einer freiliegenden Fläche des Bauelementes 2 gebildet.
Fig. 3 zeigt eine Vertikalteilschnittansicht durch ein Bauelement 2 nach der vorliegenden Erfindung. Diese Figur zeigt, daß der stangenförmige Körper 4 im wesentlichen horizontal und zentral in dem Bauelement 2 angeordnet ist. Die Aussparung 3 ist hier in einer bevorzugten Ausführungsform gezeigt, die aus einem halbzylindrischen Bodenbereich und einem etwa quadratischen oberen Bereich besteht. Diese Ausführung minimiert die Gefahr der Bildung von Bruchstellen auf dem Bauelement, die von Kerbetätigkeiten verursacht werden können.
Die obige Ausführung der Aussparung ist unverbindlich, 5 da es für Fachleute selbstverständlich ist, daß die Aussparung
eine im wesentlichen beliebige Form annehmen kann. Eine Aussparung 3 der oben dargestellten Art weist normalerweise eine Tiefe von 50 bis 80 mm, vorzugsweise 60 bis 70 mm, besonders bevorzugt 65 mm auf. Die Höhe der Aussparung 3 beträgt normalerweise 120 bis 200 mm, vorzugsweise 140 bis 180 mm, besonders bevorzugt 16 0 mm. Der stangenförmige Körper 4 ist ungeachtet der Ausformung der Aussparung 3 im wesentlichen zentral in der Aussparung 3 angeordnet.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht mit Beispielen von Verbindungen, bei denen eine erfindungsgemäße Baukonstruktion 1 verwendet werden kann. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, weist ein erfindungsgemäßes Bauelement 2, genauso wie ein herkömmliches Bauelement normalerweise zwei freiliegende Seiten 12 und vier Verbindungsflächen 6 auf. Die Anzahl der Aussparungen 3, in denen jeweils ein stangenförmiger Körper angeordnet ist, ist von einem Bauelement 2 zum anderen Bauelement 2 unterschiedlich. Normalerweise ist ein erfindungsgemäßes Bauelement 2 mit einer bis vier Aussparungen versehen, die jeweils einer Verbindungsflache und einer freiliegenden Seite zugewandt sind, vorzugsweise mit zwei Aussparungen, die jeweils einer Verbindungsfläche und einer freiliegenden Seite zugewandt sind. Auf diese Weise wird ein erfindungsgemäßes Bauelement 2 vorzugsweise acht Aussparungen 3 aufweisen, die mit stangenförmigen Körpern 4 versehen sind. In der Zeichnung bezeichnet 20 eine Fuge.
In Fig. 4 sind die vier häufigsten Verbindungstypen zwischen Wänden eines Bauwerks dargestellt. V bezeichnet eine 0 Eckverbindung, VI bezeichnet eine Längsverbindung, VII und VIII bezeichnen T-Verbindungen mit Verbindungen zwischen zwei bzw. drei Bauelementen 2 und IX bezeichnet eine X-Verbindung. Obwohl Fig. 4 eine Draufsicht darstellt, ist es für Fachleute einleuchtend, daß die verschiedenen Verbindungstypen, die in Fig. 4 dargestellt sind, auch zur Verbindung von Bauelementen
zwischen einer Wand und einer Decke verwendet werden können. Dieses wird anhand der Fig. 10, 11 und 12 näher beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine Eckverbindung, bei der die erfindungsgemäße Baukonstruktion 1 verwendet worden ist. Wie aus der Figur hervorgeht, bildet ein Teil der freiliegenden Seite 12 des ersten Bauelementes 2 eine Verbindungsfläche 6, wogegen die Stirnfläche des Bauelementes 2 vollständig als Verbindungsfläche 6 dient. Zwischen den Verbindungsflächen 6 der Bauelemente 2 ist eine Fuge 2 0 gebildet. Eine solche Fuge kommt bei jeder Verbindung vor, weil diese Fuge den Ausgleich von Maßtoleranzen zwischen einzelnen Bauelementen 2 sicherstellt. Die Fuge 20 stellt ferner sicher, daß die Bauelemente 2 sich im Verhältnis zueinander absetzen können und daß der Hohlraum zwischen den Bauelementen 2 abgedichtet wird, damit eine Dichtung zwischen den freiliegenden Seiten 12 der Bauelemente 2 erhalten wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Teil des äußeren Randbereichs der freiliegenden Seite 12 des einen Bauelementes 2 eine Verbindungsfläche darstellt und daß die ansonsten zur Bereitstellung einer Verbindungsfläche dienende Stirnfläche 6' bei diesem Bauelement freiliegt. Dieses gilt hauptsächlich für Eckverbindungen, X-Verbindungen und T-Verbindungen.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, sind das Greifermittel 8 und das Greifermittel· 7 einander zugewandt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Verbindungselement so angeordnet, daß die Greifermittel 7 und 8, die einander zugewandt sind, auf bezüglich der Längsachse des Körpers 18 einander entgegengesetzten Seiten des Körpers 18 bereitgestellt sind. Bei der dargestellten Ausführungsform ist dieses eine Notwendigkeit, weil eine Anordnung der beiden Greifermittel 7 und 8 auf derselben Seite des Körpers 18 bezüglich der Längsachse desselben eine stufenförmige Ecke und nicht die erwünschte scharfe Ecke hervorbringen würde. Außerdem zeigt die Figur,
daß die Innenseite 22 bei der Aufstellung einer erfindungsgemäßen Baukonstruktion, vgl.- Fig. 4, im Gegensatz zu der Außenseite 23 ermöglicht, die Bauelemente von innen aufzustellen. Die Innenseite bezeichnet in diesem Zusammenhang die Seite, an der die Bauelemente aneinander anliegen, wodurch eine mögliche Fuge zwischen den Bauelementen 2 bei der Verbindung sichtbar wird. Es ist indessen selbstverständlich möglich, daß die Baukonstruktionsverbindungen bei einer Drehung des Bauelementes um 180° von außen vorgenommen wird. Dieses ist aber nicht angezeigt, wenn es -um den Aufbau einer hinteren Mauer mit Bauelementen 2 geht, weil eine solche Verbindung von außen verhindern würde, daß der Aufbau der Fassade begonnen werden kann, ehe die Verbindung zwischen den Bauelementen 2 hergestellt worden ist. Außerdem müßte der Handwerker, der die Bauelemente 2 zusammensetzt, die Verbindung dann von außen vornehmen, was wegen des Zugs und der Gefahr von Abstürzen von Leitern, Gerüsten und dergleichen bei Etagenbauten schlechte Arbeitsbedingungen hervorrufen würde.
Durch die stangenförmigen Körper 4, die in das Bauelement 2 eingebettet sind, wird eine Verbindung von zwei oder mehreren Bauelementen möglich, ohne einen Gießstoff in den Aussparungen 3 zu verwenden. Dieses ist nicht notwendig, da das Verbindungselement 5 die Bauelemente 2 gegeneinander festhält, sobald das Verbindungselement 5 angezogen ist. Bei der Errichtung eines Gebäudes, das in Räume unterteilt ist, vgl. Fig. 5, bedeutet das, daß die Verwendung von Stützelementen in Form von Gegenstützen für die einzelnen Bauelemente 2, bis die Härtung des Gießstoffs zwischen den Bauelementen 2 gesichert ist, nicht notwendig ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß der Aufbau der Fassade begonnen werden kann, sobald die Bauelemente 2 im Verhältnis zueinander fixiert sind. Außerdem hat die erfindungsgemäße Baukonstruktion den Vorteil, daß zur Herstellung einer Verbindung zwischen Wand und Decke kein Gießstoff benötigt wird, vgl. Fig. 10, 11 und 12, wodurch die
Herstellung eines Etagenbaus in einem Arbeitsvorgang ermöglicht wird.
In Fig. 6 ist eine Längsverbindung gezeigt. Eine derartige Längsverbindung könnte mit Bauelementen nach dem Stand der Technik nicht bereitgestellt werden, weil hier stabförmige Bolzen verwendet werden. Wie in der Figur dargestellt, wird zwischen den einzelnen Bauelementen 2 eine Fuge gebildet. Wie gezeigt, sind die beiden Greifermittel 7 und 8 des Verbindungselementes 5 bezüglich der Längsachse des Verbindungselementes 5 auf derselben Seite desselben einander zugewandt. Wie aus Fig. 6 hervorgeht, ist es gleichgültig, auf welcher Seite des stangenförmigen Körpers 4 der Körper 18 des Verbindungselementes angeordnet wird.
In Fig. 7 ist eine T-Verbindung zwischen zwei Bauelementen 2 dargestellt. Da das Bauelement 2 um 180° gedreht werden kann, um eine Verbindung herzustellen, ist es möglich, dieses Bauelement entsprechend zu drehen, damit ein optimaler Arbeitsablauf erreicht werden kann.
In Fig. 8 ist eine T-Verbindung wie die gemäß Fig. 7 dargestellt, die T-Verbindung nach Fig. 8 wird jedoch bei der Verbindung von drei Bauelementen 2 mit zwei Verbindungselementen 5 gebildet. Die Anordnung einer solchen T-Verbindung wird dadurch bewirkt, daß zunächst eine Längsverbindung zwischen den Bauelementen 2' ' und 2' '' vorgenommen wird. Danach wird das Bauelement 2', gegebenenfalls nach einer Drehung um 180° zum Erhalt eines optimalen Arbeitsablaufs, aufgesetzt. Die 0 Verbindung zwischen der Längsverbindung der beiden Bauelemente 2 '' und 211' und dem Bauelement 2' wird dadurch gebildet, daß das Greifermittel 7 des Verbindungselementes 5' den Körper 18 des Verbindungselementes 5, welches für die Längsverbindung benutzt worden ist, übergreift. Danach wird das Greifermittel 8 um den stangenförmigen Körper 4 des Bauelementes 21 gelegt.
Im Gegensatz zu den anderen gezeigten Verbindungen von Bauelementen werden das Greifermittel 7 und das Greifermittel 8 des Verbindungselementes 5 um 90° gegeneinander verdreht, und zwar bezüglich der Längsachse des Körpers 18.
5
In Fig. 9 ist eine X-Verbindung dargestellt. Eine X-Verbindung wird durch vier Bauelemente 2 und drei Verbindungselemente 5 gebildet. Das eine Verbindungselement 511 wird durch ein Loch 13, das im Bauelement 21'1' gebildet ist, geschoben. Das Loch 13 ist auf der der freiliegenden Seite des Bauelementes 2III! entgegengesetzten Seite gebildet, damit es möglich wird, mit einem durch das Loch 13 geführten Verbindungselement 511 ein anderes Verbindungselement 5 zu übergreifen, mit dem eine Längsverbindung zwischen den Bauelementen 211'· und 2 gebildet wird. Die X-Verbindung wird dadurch bereitgestellt, daß die Bauelemente 2 und 2" " mit dem Verbindungselement 5 verbunden werden, wonach die Bauelemente 21' und 2' ' ' wahlweise durch eine liängsverbindung mit den Verbindungselementen 51 bzw. 5'1 angebaut werden können.
In Fig. 10 ist eine Verbindung zwischen einer Decke und einer Wand dargestellt. Eine derartige Verbindung könnte bereitgestellt werden, falls in der Decke 2'1 ein Loch 13 (nicht dargestellt) gebildet wäre, mit dem der Zugang von der anderen, freiliegenden Seite der Decke 2 zum stangenförmigen Körper 4 ermöglicht würde. Eine derartige Verbindung zwischen Decke und Wand ist bevorzugt, weil es mit dieser Verbindung leichter ist, die Aussparung auszufüllen, ohne daß der Gießstoff 11 herabfällt.
In Fig. 11 ist eine Verbindung zwischen zwei Bauelementen 2'' und 2''' in Form von zwei Deckenelementen mit einem Bauelement 2 in Form eines Wandelementes gezeigt. Wie es auch in Fig. 10 der Fall war, wäre es auch hier bevorzugt, wenn im Bauelement 2' ' ein Loch 13 gebildet wäre, das den Zugang zum
Verbindungselement 5 für das Greifermittel 7 des Verbindungselementes 5 ermöglichen würde.
In Fig. 12 ist eine erfindungsgemäße Baukonstruktion dargestellt, in der eine Bauelementverbindung zwischen zwei Deckenelementen und zwei Wandelementen vorgenommen worden ist.
Eine solche Verbindung von Bauelementen 2 kann nur im Inneren eines Bauwerks vorkommen.
Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, gilt für alle vorstehend erläuterten Bauelemente 2, daß sie jeweils um 180 bzw. 90° gegeneinander verdreht sind. Für Fachleute ist es aber einleuchtend, daß es möglich ist, die Bauelemente mit anderen Winkeln zusammenzubauen.
Ein erfindungsgemäßes Bauelement kann durch Verwendung eines Füllelementes 10 in jeder Aussparung 3 hergestellt werden, vgl. Fig. 2. Das Füllelement 10 definiert dadurch die Aussparung 3. Wenn der Gießstoff ausgehärtet ist, wird das 0 Füllelement 10 vom Bauelement 2 entfernt. Auf diese Weise kann das Füllelement 10 wiederverwendet werden und eine gute Haftung zwischen dem Bauelement 2 und dem Material, das in die Aussparung 3 eingefüllt wird, wird sichergestellt. Das Füllelement 3 kann aus Stahl, Holz, Kunststoff und dergleichen hergestellt werden, ist aber normalerweise aus einem elastischen Kunststoffmaterial, wie z.B. Polyethylen hergestellt. Als Gießstoff 11 kann jeder Gießstofftyp verwendet werden, der im Fachgebiet normalerweise eingesetzt wird, wie z.B. Leichtbeton, Leichtklinkerbeton und Beton.

Claims (9)

SCHÜTZANSPRUCHE
1. Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei Bauelementen (2) mit mindestens einer Aussparung (3), in der ein in die Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper (4), vorzugsweise ein Armierungsstahl, zugänglich ist, wobei die Aussparungen (3) in den einzelnen Bauelementen (2) so angeordnet und ausgeführt sind, daß sie in einem Montagezustand, in dem die Bauelemente (2) in Stellung gebracht sind, einander gegenüber liegen und wobei das Verbindungselement (5) dafür bestimmt ist, die stangenförmigen Körper (4) in den aneinander anliegenden Bauelementen (2) zu übergreifen, um deren Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung zu bewirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement (5) formstabil und an jedem Ende mit Greifermitteln (7, 8) versehen ist, die mindestens einen der stangenförmigen Körper (4) in den aneinander anliegenden Bauelementen übergreifen, und daß das Verbindungselement so ausgeführt ist, daß durch die Zusammenspannung der Greifermittel (7, 8) gegeneinander eine Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung der Bauelemente (2) erzielt wird.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Greifermittel (8) in Längsrichtung des Verbindungselementes (5) verschiebbar ist und daß das Verbindungselement so ausgeführt ist, daß das Greifermittel 0 (8) in seiner Stellung verriegelt werden kann, wenn die zwei Bauelemente zusammengespannt sind.
3. Verbindungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die eine Seite des Verbindungselemen-5 tes (5) aus einem Gewindestück besteht, und daß das zugehörige
Greifermittel (8) verschiebbar ist und mittels einer Mutter (17) darauf festgehalten werden kann.
4. Verbindungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Greifermittel (8) aus einem Vorrichtungsstück mit einem durchgehenden Loch zur Aufnahme des Gewindestücks und einer in einem Abstand davon angeordneten Auskragung (19) besteht, die dem anderen Ende des Verbindungselementes zugewandt ist, und die dafür bestimmt ist, den stangenförmigen Körper (4) des Bauelementes zu übergreifen.
5. Verbindungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (19) eine dreieckige Form hat.
6. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das eine Greifermittel (7) hakenförmig ausgeführt ist.
7. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement aus einer vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Stange besteht, die an ihren beiden Enden mit den Greifermitteln (7, 8) versehen ist.
8. Verbindungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Greifermittel (8) aus einem Vorrichtungsstück besteht, während das andere Greifermittel (7) hakenförmig ist, weil das Ende der Stange umgebogen ist.
0
9. Baukonstruktion, die mindestens zwei Bauelemente (2) mit mindestens einer Aussparung (3) umfaßt, in der ein in die Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper (4) frei zugänglich ist, wobei die Aussparungen (3) in den einzelnen Bauelementen (2) so angeordnet und ausgeführt sind, daß sie in einem Montagezustand, in dem Bauelemente (2) in Stellung ge-
bracht sind, einander gegenüber liegen und einander zugewandte Öffnungen aufweisen, und daß die Elemente mit einem Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche zusammengespannt und fixiert sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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GB2488582A (en) * 2011-03-03 2012-09-05 Qube Group Ltd Building unit made from concrete panels and process for deploying said unit.
WO2013061344A1 (en) * 2011-10-28 2013-05-02 Penserini Costruzioni S.R.L. Prefabricated panel
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