DE29616928U1 - Baukonstruktion und Verbindungselemente dafür - Google Patents
Baukonstruktion und Verbindungselemente dafürInfo
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Description
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ZIMMERMANN
EUROPEAN PATENTATTORNEYS
Dipl.-lng. H. Leinweber (19761)
Dipl.-lng. Heinz Zimmermann Dipl.-!ng. A. Gf. v. Wengersky
Dipi.-Phys. Dr. Jürgen Kraus Dipi.-lng. Thomas Busch
PATENTANWÄLTE
Rosental 7,
D-80331 München
TEL (089) 231124-0
FAX (089) 231124-11
TLX 528191 LZPATD
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Voldbjergvej 16
DK-8240 Risskov
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DK-8240 Risskov
DÄNEMARK
Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei Bauelementen
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Baukonstruktion mit derartigen Verbindungselementen.
Bekanntermaßen wird bei Baukonstruktionen, die eine Verbindung zwischen Bauelementen in Form von Wänden und Decken
umfassen, ein Bauelement mit einem darin eingegossenen Körper verwendet, wobei die freiliegende Seite des eingegossenen Körpers
mit einem Innengewinde versehen ist, in dem ein stabförmiger
Bolzen mit einer Scheibe und einer Mutter angebracht werden kann. Ein anderes Bauelement, das mit einer Aussparung
ausgeführt ist, wird an das erste Bauelement angelegt, damit der eingegossene Körper, dessen freiliegendes Ende im Verhältnis
zum Bauelement planliegt, d.h. mit der Bauelementoberfla-
ehe fluchtet, durch die;Aussparung, die Scheibe und den stabförmigen
Bolzen aufnehmen kann. Die Aussparung ist so ausgeführt, daß das andere Bauelement mit einer äußeren Armierung
gegen das erste Bauelement gedrängt wird. Die Dichtung zwi-
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sehen den Bauelementen wird durch eine Fuge bereitgestellt.
sehen den Bauelementen wird durch eine Fuge bereitgestellt.
Bei einer anderen bekannten Baukonstruktion wird die
Verbindung zwischen Bauelementen dadurch bereitgestellt, daß ein U-förmiger Körper ijn den Stirnflächen der einzelnen Bau-
elemente befestigt ist! In der Gebrauchsstellung erstreckt
sich der U-förmige Körper im wesentlichen in horizontaler Richtung vor der Wand. Die aneinander anliegenden Wände werden
sowohl bei T-Verbindungen als auch bei Eckverbindungen in die gewünschte Stellung gebracht und ein sich in senkrechter Richtung
erstreckender Armierungsstahl wird in das von den sich überlappenden U-förmigen Körpern begrenzte Gebiet eingeführt.
Danach werden die Bauelemente miteinander vergossen und der Armierungsstahl und die|U-förmigen Körper sorgen für eine gegenseitige
Fixierung der Wände.
j
Die beiden oben; beschriebenen Typen von Verbindungen bringen jedoch mehrere Nachteile mit sich. Die Herstellung der
Verbindung der oben erwähnten Bauelemente erfordert im allgemeinen eine Montage vonj außen. Daher ist es insbesondere bei
Etagenbauten erforderlich, Leitern, Gerüste und dergleichen zu
I
verwenden. Eine derartige Verwendung von Gerüsten, Leitern und
verwenden. Eine derartige Verwendung von Gerüsten, Leitern und
dergleichen verteuert und verzögert die Arbeit, wenn eine Fassadenverkleidung,
wie &zgr; iß. eine Fassadenmauer angebracht werden soll. Außerdem bringt die Notwendigkeit, die Verbindung
0 von außen auszuführen, wegen des Zugs und der Gefahr von Abstürzen schlechte Arbeitsbedingungen mit sich. Weiterhin wird
es notwendig sein, fast (sämtliche Bauelemente mit Stützelementen in Form von Gegenstützen abzustützen, die erst entfernt
werden können, wenn diet Gußverbindung eine zufriedenstellende
Festigkeit erreicht hat.
Aus der französischen Patentschrift Nr. 2 669 953 ist
eine Konstruktion bekannt, bei der die Bauelemente mit einem Verbindungselement in Form eines verformbaren Clips, der um
einen in der Aussparung freiliegenden Bügel in den einzelnen Elementen angebracht wird, zusammengespannt und gegenseitig
fixiert werden. Bei dieser Konstruktion müssen die Elemente erstens recht genau in Stellung gebracht werden, um die Clips
plazieren zu können, und zweitens müssen die Aussparungen recht groß sein, um genügend Platz für das Werkzeug bereitzustellen,
mit dem der Clip um die Bügel gebogen wird.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verbindungselementes und einer Baukonstruktion, mit
der die oben erwähnten Nachteile behoben werden können, d.h. einer Konstruktion, bei der die ganze Arbeit von innen ausgeführt
werden kann, wodurch gute Arbeitsbedingungen für die Arbeiter sichergestellt werden, und wodurch die Arbeitssicherheit
optimiert wird, wobei gleichzeitig auf Grund einer rasehen
Verbindung und Fixierung der Bauelemente Zeit eingespart wird, indem die durch die Aushärtung der Gußverbindung entstehende
Wartezeit verringert wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei
Bauelementen mit jeweils mindestens einer Aussparung, in der ein in die Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper,
vorzugsweise ein Armierungsstahl, zugänglich ist, wobei die Aussparungen in den einzelnen Bauelementen so angeordnet und
ausgeführt sind, daß sie in einem Montagezustand, in dem die Bauelemente gegenseitig in Stellung gebracht sind, einander
gegenüberliegen und einander zugewandte Öffnungen aufweisen, wobei das Verbindungselement dafür bestimmt ist, die stangenförmigen
Körper in den aneinander anliegenden Bauelementen zu übergreifen, um deren Zusammenspannung und gegenseitige Fixie-
rung zu bewirken. Vorteilhafte Ausführungsformen des Verbindungselementes
sind in den Ansprüchen 2 bis 8 angegeben.
In seiner einfachsten Form kann das Verbindungselement,
wie im nachfolgenden Ausführungsbeispiel dargestellt, verwirklicht werden durch eine Stange, die zur Bereitstellung
eines hakenförmigen Greifermittels an ihrem einen Ende umgebogen
ist, während das andere Greifermittel aus einer Vorrichtung mit einer Auskragung und einem darin gebildeten Loch besteht,,
welche mit Hilfe des Lochs über das andere, mit einem Gewinde versehene Ende der Stange geführt werden kann. Das
Verbindungselement wird mittels einer die Vorrichtung beaufschlagenden
Mutter zusammengespannt. Das Verbindungselement läßt sich leicht mit einem Ratschenschlüssel bedienen und kann
groß dimensioniert werden, während es gleichzeitig leicht aufsetzbar ist. Bei einer Modifikation des Verbindungselementes
ist die Vorrichtung mindestens zweiteilig ausgebildet, damit sie rittlings auf der Stange aufsitzt, d.h. damit die Vorrichtung
lose aufsetzbar ist. Bei einer weiteren Modifikation ist das Verbindungselement an seinen beiden Enden mit einem Gewinde
und einer Vorrichtung versehen. Bei einer anderen Ausführungsform ist ein Verbindungsstück mit einem Rechts- und
einem Linksgewinde vorgesehen, in die die Enden des Verbindungselementes mit entsprechenden Gewinden eingeführt werden.
Bei eine Drehung des Verbindungsstücks wird das Verbindungselement
gespannt oder gelockert. Außerdem zeichnet das Verbindungselement sich dadurch aus, daß es gelockert werden kann,
falls später gewünscht wird, die Bauelemente voneinander zu lösen.
Mit Verbindungselementen der oben angegebenen Art ist es möglich, Verbindungen von Bauelementen vorzunehmen, wie
z.B. interne Verlängerungen, Eckverbindungen, T-Verbindungen oder X-Verbindungen, weil jedes Bauelement stangenförmige Kör-5
per aufweist, die so in der Aussparung angeordnet sind, daß
sie im Montagezustand in den Aussparungen zugänglich sind. Innen
bezeichnet im folgenden die Seite, an der die Bauelemente aneinander anliegen, damit eine mögliche Fuge zwischen den
Bauelementen bei der Verbindung sichtbar wird.
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Außerdem gibt es eine "optionale" Innenseite. Das bedeutet, daß es immer möglich ist, die Verbindung der Bauelemente
mit einem erfindungsgemäßen Verbindungselement von innen
vorzunehmen, und daß die Verwendung von Leitern, Gerüsten und dergleichen vermieden werden kann. Dadurch werden gute Arbeitsbedingungen
sichergestellt, weil beispielsweise der Luftzug verringert wird. Darüber hinaus wird die Arbeitssicherheit
verbessert, weil die Gefahr von Abstürzen und dergleichen ausgeschaltet wird. Die Bauelementkonstruktion ist darüber hinaus
von Gieß- und Aushärtungszeiten unabhängig, weil die gegenseitige Stellung der Bauelemente einer Baukonstruktion allein
durch die Verbindungselemente und die stangenförmigen Körper
festgehalten und fixiert wird. Dadurch ist es möglich, einen Etagenbau zu errichten, ohne darauf zu warten, daß die Gußverbindungen
der einzelnen Etagen einen ausreichenden Härtungsgrad erreichen, bevor die Decke für die Errichtung der nächsten
Etage aufgelegt wird.
Mit einem Verbindungselement der oben erläuterten Art ist es ferner möglich, die Wand und die Deckenkonstruktion aneinander
zu fixieren und festzuhalten. Dadurch wird erreicht,
daß die Innenwände in einem Etagenbau zusammen mit den Decken fertiggestellt werden können, ohne einen Gießstoff für die
Festhaltung und Fixierung der Elemente im Verhältnis zueinander zu verwenden. Darüber hinaus ist es mit einem erfindungsgemäßen
Verbindungselement möglich, den Aufbau mit wenigen Stützelementen, beispielsweise in Form von Gegenstützen, fertigzustellen,
da die Festhaltung und die Fixierung der einzelnen Baukonstruktionen aneinander unmittelbar nach der Plazie-
rung der Bauelemente ausgeführt werden kann, d.h. also während dem Aufbau der einzelnen Bauelemente.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Baukonstruktion, bei der die Bauelemente dadurch gekennzeichnet sind, daß sie
mit mindestens einer Aussparung ausgeführt sind, in der ein stangenförmiger Körper, der in das Bauelement eingebettet ist,
zugänglich ist, insbesondere in Verbindung mit dem in den Ansprüchen 1 bis 8 erwähnten Verbindungselementen. Eine solche
Baukonstruktion kann weiterhin dadurch gekennzeichnet sein, daß die Aussparung in Richtung auf die Verbindungsfläche der
Bauelemente offen ist, daß die Bauelemente an jeder Verbindungsfläche mit zwei Aussparungen versehen sind, in denen ein
stangenförmiger Körper zugänglich ist, daß die Aussparungen in
Richtung auf die Verbindungsflächen und mindestens eine der freiliegenden Seiten der Bauelemente offen sind, daß die Aussparungen
eine Tiefe von 50 bis 80 mm aufweisen, vorzugsweise 60 bis 70 mm, hauptsächlich 65 mm, daß die Aussparungen eine
Höhe von 120 bis 200 mm haben, vorzugsweise 140 bis 180 mm, hauptsächlich 160 mm, daß der stangenf örmige Körper in der
Aussparung zentral angeordnet ist, daß die freiliegenden Seiten der Bauelemente an einer den Aussparungen entgegengesetzten
Stelle mit einem Loch versehen sind, das den Zugang zum stangenförmigen Körper von der freiliegenden Seite des Bauele-5
mentes ermöglicht.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Verbindungselement nach der Erfindung,
«■■»
Fig. 2 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Aussparung mit einem stangenförmigen Körper nach der Erfindung,
Fig. 3 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine Aussparung mit einem stangenförmigen Körper nach der Erfindung,
Fig. 4 eine Draufsicht mit Beispielen von Verbindungen, bei denen eine erfindungsgemäße Baukonstruktion verwendet
werden kann,
Fig. 5 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Eckverbindung von Bauelementen,
Fig. 6 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine Längsverbindung von Bauelementen,
Fig. 7 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine T-
Verbindung mit zwei Bauelementen,
20
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Fig. 8 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine T-
Verbindung mit drei Bauelementen,
Fig. 9 eine Horizontalteilschnittansicht durch eine X-Verbindung mit vier Bauelementen,
Fig. 10 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine
Verbindung zwischen einer Decke und einer Wand nach der Erfindung,
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Fig. 11 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine T-Verbindung zwischen zwei Decken und einer Wand und
Fig. 12 eine Vertikalteilschnittansicht durch eine 5 Bauelementverbindung zwischen zwei Decken und zwei Wänden.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Verbindungselement
dargestellt. Das Verbindungselement 5 besteht aus einem Körper 18, der an seinem einen Ende umgebogen ist, um ein Greifermittel
7 zu schaffen, das dem anderen Ende des Körpers 18 zugewandt ist. Das entgegengesetzte Ende des Körpers ist mit einem
Gewinde 16 versehen, auf dem ein anderes Greifermittel 8 angeordnet ist, das mit einer Auskragung versehen ist, die in ihrer
Gebrauchsstellung dem ersten Greifermittel 7 zugewandt
ist. Das Greifermittel -8 ist mittels eines Befestigungskörpers
17 in Form einer Mutter in Längsrichtung des Körpers 18 verschiebbar. Die Verwendungsmöglichkeiten des Verbindungselementes
5 sind in den Fig. 5 bis 12 dargestellt.
Fig. 2 zeigt eine Horizontalteilschnittansicht durch ein Bauelement 2 mit einem Füllelement 10, dessen freiliegende
Flächen eine Aussparung 3 definieren, in die ein stangenförmiger
Körper 4 eingebettet ist. Die Aussparung weist zwei offene Seiten auf. Die eine Seite dient zur Bereitstellung einer Verbindungsflache
6 für das Bauelement 2. Die andere offene Seite ist auf einer freiliegenden Fläche des Bauelementes 2 gebildet.
Fig. 3 zeigt eine Vertikalteilschnittansicht durch ein Bauelement 2 nach der vorliegenden Erfindung. Diese Figur
zeigt, daß der stangenförmige Körper 4 im wesentlichen horizontal
und zentral in dem Bauelement 2 angeordnet ist. Die Aussparung 3 ist hier in einer bevorzugten Ausführungsform gezeigt,
die aus einem halbzylindrischen Bodenbereich und einem etwa quadratischen oberen Bereich besteht. Diese Ausführung
minimiert die Gefahr der Bildung von Bruchstellen auf dem Bauelement, die von Kerbetätigkeiten verursacht werden können.
Die obige Ausführung der Aussparung ist unverbindlich, 5 da es für Fachleute selbstverständlich ist, daß die Aussparung
eine im wesentlichen beliebige Form annehmen kann. Eine Aussparung
3 der oben dargestellten Art weist normalerweise eine Tiefe von 50 bis 80 mm, vorzugsweise 60 bis 70 mm, besonders
bevorzugt 65 mm auf. Die Höhe der Aussparung 3 beträgt normalerweise 120 bis 200 mm, vorzugsweise 140 bis 180 mm, besonders
bevorzugt 16 0 mm. Der stangenförmige Körper 4 ist ungeachtet
der Ausformung der Aussparung 3 im wesentlichen zentral in der Aussparung 3 angeordnet.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht mit Beispielen von Verbindungen, bei denen eine erfindungsgemäße Baukonstruktion 1
verwendet werden kann. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, weist ein erfindungsgemäßes Bauelement 2, genauso wie ein herkömmliches
Bauelement normalerweise zwei freiliegende Seiten 12 und vier Verbindungsflächen 6 auf. Die Anzahl der Aussparungen 3, in
denen jeweils ein stangenförmiger Körper angeordnet ist, ist
von einem Bauelement 2 zum anderen Bauelement 2 unterschiedlich. Normalerweise ist ein erfindungsgemäßes Bauelement 2 mit
einer bis vier Aussparungen versehen, die jeweils einer Verbindungsflache
und einer freiliegenden Seite zugewandt sind, vorzugsweise mit zwei Aussparungen, die jeweils einer Verbindungsfläche
und einer freiliegenden Seite zugewandt sind. Auf diese Weise wird ein erfindungsgemäßes Bauelement 2 vorzugsweise
acht Aussparungen 3 aufweisen, die mit stangenförmigen Körpern 4 versehen sind. In der Zeichnung bezeichnet 20 eine
Fuge.
In Fig. 4 sind die vier häufigsten Verbindungstypen zwischen Wänden eines Bauwerks dargestellt. V bezeichnet eine
0 Eckverbindung, VI bezeichnet eine Längsverbindung, VII und VIII bezeichnen T-Verbindungen mit Verbindungen zwischen zwei
bzw. drei Bauelementen 2 und IX bezeichnet eine X-Verbindung. Obwohl Fig. 4 eine Draufsicht darstellt, ist es für Fachleute
einleuchtend, daß die verschiedenen Verbindungstypen, die in Fig. 4 dargestellt sind, auch zur Verbindung von Bauelementen
zwischen einer Wand und einer Decke verwendet werden können. Dieses wird anhand der Fig. 10, 11 und 12 näher beschrieben.
Fig. 5 zeigt eine Eckverbindung, bei der die erfindungsgemäße Baukonstruktion 1 verwendet worden ist. Wie aus
der Figur hervorgeht, bildet ein Teil der freiliegenden Seite
12 des ersten Bauelementes 2 eine Verbindungsfläche 6, wogegen die Stirnfläche des Bauelementes 2 vollständig als Verbindungsfläche
6 dient. Zwischen den Verbindungsflächen 6 der Bauelemente 2 ist eine Fuge 2 0 gebildet. Eine solche Fuge
kommt bei jeder Verbindung vor, weil diese Fuge den Ausgleich von Maßtoleranzen zwischen einzelnen Bauelementen 2 sicherstellt.
Die Fuge 20 stellt ferner sicher, daß die Bauelemente 2 sich im Verhältnis zueinander absetzen können und daß der
Hohlraum zwischen den Bauelementen 2 abgedichtet wird, damit eine Dichtung zwischen den freiliegenden Seiten 12 der Bauelemente
2 erhalten wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Teil des äußeren Randbereichs der freiliegenden Seite 12
des einen Bauelementes 2 eine Verbindungsfläche darstellt und daß die ansonsten zur Bereitstellung einer Verbindungsfläche
dienende Stirnfläche 6' bei diesem Bauelement freiliegt. Dieses gilt hauptsächlich für Eckverbindungen, X-Verbindungen und
T-Verbindungen.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, sind das Greifermittel 8 und das Greifermittel· 7 einander zugewandt. Bei der dargestellten
Ausführungsform ist das Verbindungselement so angeordnet,
daß die Greifermittel 7 und 8, die einander zugewandt
sind, auf bezüglich der Längsachse des Körpers 18 einander entgegengesetzten Seiten des Körpers 18 bereitgestellt sind.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist dieses eine Notwendigkeit,
weil eine Anordnung der beiden Greifermittel 7 und 8 auf derselben Seite des Körpers 18 bezüglich der Längsachse
desselben eine stufenförmige Ecke und nicht die erwünschte
scharfe Ecke hervorbringen würde. Außerdem zeigt die Figur,
daß die Innenseite 22 bei der Aufstellung einer erfindungsgemäßen
Baukonstruktion, vgl.- Fig. 4, im Gegensatz zu der Außenseite 23 ermöglicht, die Bauelemente von innen aufzustellen.
Die Innenseite bezeichnet in diesem Zusammenhang die Seite, an der die Bauelemente aneinander anliegen, wodurch eine mögliche
Fuge zwischen den Bauelementen 2 bei der Verbindung sichtbar wird. Es ist indessen selbstverständlich möglich, daß die Baukonstruktionsverbindungen
bei einer Drehung des Bauelementes um 180° von außen vorgenommen wird. Dieses ist aber nicht angezeigt,
wenn es -um den Aufbau einer hinteren Mauer mit Bauelementen 2 geht, weil eine solche Verbindung von außen verhindern
würde, daß der Aufbau der Fassade begonnen werden kann, ehe die Verbindung zwischen den Bauelementen 2 hergestellt
worden ist. Außerdem müßte der Handwerker, der die Bauelemente 2 zusammensetzt, die Verbindung dann von außen vornehmen,
was wegen des Zugs und der Gefahr von Abstürzen von Leitern, Gerüsten und dergleichen bei Etagenbauten schlechte
Arbeitsbedingungen hervorrufen würde.
Durch die stangenförmigen Körper 4, die in das Bauelement
2 eingebettet sind, wird eine Verbindung von zwei oder mehreren Bauelementen möglich, ohne einen Gießstoff in den
Aussparungen 3 zu verwenden. Dieses ist nicht notwendig, da das Verbindungselement 5 die Bauelemente 2 gegeneinander festhält,
sobald das Verbindungselement 5 angezogen ist. Bei der Errichtung eines Gebäudes, das in Räume unterteilt ist, vgl.
Fig. 5, bedeutet das, daß die Verwendung von Stützelementen in Form von Gegenstützen für die einzelnen Bauelemente 2, bis die
Härtung des Gießstoffs zwischen den Bauelementen 2 gesichert ist, nicht notwendig ist. Auf diese Weise wird sichergestellt,
daß der Aufbau der Fassade begonnen werden kann, sobald die Bauelemente 2 im Verhältnis zueinander fixiert sind. Außerdem
hat die erfindungsgemäße Baukonstruktion den Vorteil, daß zur
Herstellung einer Verbindung zwischen Wand und Decke kein Gießstoff benötigt wird, vgl. Fig. 10, 11 und 12, wodurch die
Herstellung eines Etagenbaus in einem Arbeitsvorgang ermöglicht wird.
In Fig. 6 ist eine Längsverbindung gezeigt. Eine derartige Längsverbindung könnte mit Bauelementen nach dem Stand
der Technik nicht bereitgestellt werden, weil hier stabförmige Bolzen verwendet werden. Wie in der Figur dargestellt, wird
zwischen den einzelnen Bauelementen 2 eine Fuge gebildet. Wie gezeigt, sind die beiden Greifermittel 7 und 8 des Verbindungselementes
5 bezüglich der Längsachse des Verbindungselementes 5 auf derselben Seite desselben einander zugewandt. Wie
aus Fig. 6 hervorgeht, ist es gleichgültig, auf welcher Seite des stangenförmigen Körpers 4 der Körper 18 des Verbindungselementes
angeordnet wird.
In Fig. 7 ist eine T-Verbindung zwischen zwei Bauelementen 2 dargestellt. Da das Bauelement 2 um 180° gedreht werden
kann, um eine Verbindung herzustellen, ist es möglich, dieses Bauelement entsprechend zu drehen, damit ein optimaler
Arbeitsablauf erreicht werden kann.
In Fig. 8 ist eine T-Verbindung wie die gemäß Fig. 7 dargestellt, die T-Verbindung nach Fig. 8 wird jedoch bei der
Verbindung von drei Bauelementen 2 mit zwei Verbindungselementen 5 gebildet. Die Anordnung einer solchen T-Verbindung wird
dadurch bewirkt, daß zunächst eine Längsverbindung zwischen den Bauelementen 2' ' und 2' '' vorgenommen wird. Danach wird
das Bauelement 2', gegebenenfalls nach einer Drehung um 180°
zum Erhalt eines optimalen Arbeitsablaufs, aufgesetzt. Die
0 Verbindung zwischen der Längsverbindung der beiden Bauelemente 2 '' und 211' und dem Bauelement 2' wird dadurch gebildet, daß
das Greifermittel 7 des Verbindungselementes 5' den Körper 18 des Verbindungselementes 5, welches für die Längsverbindung
benutzt worden ist, übergreift. Danach wird das Greifermittel 8 um den stangenförmigen Körper 4 des Bauelementes 21 gelegt.
Im Gegensatz zu den anderen gezeigten Verbindungen von Bauelementen
werden das Greifermittel 7 und das Greifermittel 8 des
Verbindungselementes 5 um 90° gegeneinander verdreht, und zwar bezüglich der Längsachse des Körpers 18.
5
5
In Fig. 9 ist eine X-Verbindung dargestellt. Eine X-Verbindung wird durch vier Bauelemente 2 und drei Verbindungselemente
5 gebildet. Das eine Verbindungselement 511 wird durch ein Loch 13, das im Bauelement 21'1' gebildet ist, geschoben.
Das Loch 13 ist auf der der freiliegenden Seite des Bauelementes 2III! entgegengesetzten Seite gebildet, damit es
möglich wird, mit einem durch das Loch 13 geführten Verbindungselement
511 ein anderes Verbindungselement 5 zu übergreifen, mit dem eine Längsverbindung zwischen den Bauelementen
211'· und 2 gebildet wird. Die X-Verbindung wird dadurch bereitgestellt,
daß die Bauelemente 2 und 2" " mit dem Verbindungselement 5 verbunden werden, wonach die Bauelemente 21'
und 2' ' ' wahlweise durch eine liängsverbindung mit den Verbindungselementen
51 bzw. 5'1 angebaut werden können.
In Fig. 10 ist eine Verbindung zwischen einer Decke und einer Wand dargestellt. Eine derartige Verbindung könnte
bereitgestellt werden, falls in der Decke 2'1 ein Loch 13
(nicht dargestellt) gebildet wäre, mit dem der Zugang von der anderen, freiliegenden Seite der Decke 2 zum stangenförmigen
Körper 4 ermöglicht würde. Eine derartige Verbindung zwischen Decke und Wand ist bevorzugt, weil es mit dieser Verbindung
leichter ist, die Aussparung auszufüllen, ohne daß der Gießstoff 11 herabfällt.
In Fig. 11 ist eine Verbindung zwischen zwei Bauelementen 2'' und 2''' in Form von zwei Deckenelementen mit einem
Bauelement 2 in Form eines Wandelementes gezeigt. Wie es auch in Fig. 10 der Fall war, wäre es auch hier bevorzugt, wenn im
Bauelement 2' ' ein Loch 13 gebildet wäre, das den Zugang zum
Verbindungselement 5 für das Greifermittel 7 des Verbindungselementes
5 ermöglichen würde.
In Fig. 12 ist eine erfindungsgemäße Baukonstruktion
dargestellt, in der eine Bauelementverbindung zwischen zwei Deckenelementen und zwei Wandelementen vorgenommen worden ist.
Eine solche Verbindung von Bauelementen 2 kann nur im Inneren
eines Bauwerks vorkommen.
Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, gilt für alle vorstehend erläuterten Bauelemente 2, daß sie jeweils um 180
bzw. 90° gegeneinander verdreht sind. Für Fachleute ist es aber einleuchtend, daß es möglich ist, die Bauelemente mit anderen
Winkeln zusammenzubauen.
Ein erfindungsgemäßes Bauelement kann durch Verwendung
eines Füllelementes 10 in jeder Aussparung 3 hergestellt werden, vgl. Fig. 2. Das Füllelement 10 definiert dadurch die
Aussparung 3. Wenn der Gießstoff ausgehärtet ist, wird das 0 Füllelement 10 vom Bauelement 2 entfernt. Auf diese Weise kann
das Füllelement 10 wiederverwendet werden und eine gute Haftung zwischen dem Bauelement 2 und dem Material, das in die
Aussparung 3 eingefüllt wird, wird sichergestellt. Das Füllelement 3 kann aus Stahl, Holz, Kunststoff und dergleichen
hergestellt werden, ist aber normalerweise aus einem elastischen Kunststoffmaterial, wie z.B. Polyethylen hergestellt.
Als Gießstoff 11 kann jeder Gießstofftyp verwendet werden, der im Fachgebiet normalerweise eingesetzt wird, wie z.B. Leichtbeton,
Leichtklinkerbeton und Beton.
Claims (9)
1. Verbindungselement für die Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung von zwei Bauelementen (2) mit mindestens einer
Aussparung (3), in der ein in die Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper (4), vorzugsweise ein Armierungsstahl,
zugänglich ist, wobei die Aussparungen (3) in den einzelnen Bauelementen (2) so angeordnet und ausgeführt sind, daß
sie in einem Montagezustand, in dem die Bauelemente (2) in Stellung gebracht sind, einander gegenüber liegen und wobei
das Verbindungselement (5) dafür bestimmt ist, die stangenförmigen
Körper (4) in den aneinander anliegenden Bauelementen (2) zu übergreifen, um deren Zusammenspannung und gegenseitige
Fixierung zu bewirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement (5) formstabil und an jedem
Ende mit Greifermitteln (7, 8) versehen ist, die mindestens einen der stangenförmigen Körper (4) in den aneinander anliegenden
Bauelementen übergreifen, und daß das Verbindungselement so ausgeführt ist, daß durch die Zusammenspannung der
Greifermittel (7, 8) gegeneinander eine Zusammenspannung und gegenseitige Fixierung der Bauelemente (2) erzielt wird.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Greifermittel (8) in Längsrichtung
des Verbindungselementes (5) verschiebbar ist und daß das Verbindungselement so ausgeführt ist, daß das Greifermittel
0 (8) in seiner Stellung verriegelt werden kann, wenn die zwei Bauelemente zusammengespannt sind.
3. Verbindungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens die eine Seite des Verbindungselemen-5 tes (5) aus einem Gewindestück besteht, und daß das zugehörige
Greifermittel (8) verschiebbar ist und mittels einer Mutter
(17) darauf festgehalten werden kann.
4. Verbindungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Greifermittel (8) aus einem Vorrichtungsstück
mit einem durchgehenden Loch zur Aufnahme des Gewindestücks und einer in einem Abstand davon angeordneten Auskragung
(19) besteht, die dem anderen Ende des Verbindungselementes zugewandt ist, und die dafür bestimmt ist, den stangenförmigen
Körper (4) des Bauelementes zu übergreifen.
5. Verbindungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (19) eine dreieckige Form hat.
6. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das eine Greifermittel (7) hakenförmig
ausgeführt ist.
7. Verbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement aus einer
vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden Stange besteht, die an ihren beiden Enden mit den Greifermitteln
(7, 8) versehen ist.
8. Verbindungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Greifermittel (8) aus einem Vorrichtungsstück
besteht, während das andere Greifermittel (7) hakenförmig
ist, weil das Ende der Stange umgebogen ist.
0
9. Baukonstruktion, die mindestens zwei Bauelemente (2) mit mindestens einer Aussparung (3) umfaßt, in der ein in die
Bauelemente eingebetteter, stangenförmiger Körper (4) frei zugänglich
ist, wobei die Aussparungen (3) in den einzelnen Bauelementen (2) so angeordnet und ausgeführt sind, daß sie in
einem Montagezustand, in dem Bauelemente (2) in Stellung ge-
bracht sind, einander gegenüber liegen und einander zugewandte Öffnungen aufweisen, und daß die Elemente mit einem
Verbindungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche zusammengespannt
und fixiert sind.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DK108695A DK172878B1 (da) | 1995-09-28 | 1995-09-28 | Samleorgan til sammenspænding af mindst to byggeelementer samt anvendelse heraf |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29616928U1 true DE29616928U1 (de) | 1996-11-14 |
Family
ID=8100847
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29616928U Expired - Lifetime DE29616928U1 (de) | 1995-09-28 | 1996-09-27 | Baukonstruktion und Verbindungselemente dafür |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29616928U1 (de) |
| DK (1) | DK172878B1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2488582A (en) * | 2011-03-03 | 2012-09-05 | Qube Group Ltd | Building unit made from concrete panels and process for deploying said unit. |
| WO2013061344A1 (en) * | 2011-10-28 | 2013-05-02 | Penserini Costruzioni S.R.L. | Prefabricated panel |
| US10196813B2 (en) | 2015-04-02 | 2019-02-05 | Intelligent Construction Engineering Solutions Limited | Wall system |
-
1995
- 1995-09-28 DK DK108695A patent/DK172878B1/da not_active IP Right Cessation
-
1996
- 1996-09-27 DE DE29616928U patent/DE29616928U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB2488582A (en) * | 2011-03-03 | 2012-09-05 | Qube Group Ltd | Building unit made from concrete panels and process for deploying said unit. |
| WO2013061344A1 (en) * | 2011-10-28 | 2013-05-02 | Penserini Costruzioni S.R.L. | Prefabricated panel |
| US10196813B2 (en) | 2015-04-02 | 2019-02-05 | Intelligent Construction Engineering Solutions Limited | Wall system |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DK172878B1 (da) | 1999-09-06 |
| DK108695A (da) | 1997-03-29 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970102 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: EXPAN A/S, DK Free format text: FORMER OWNER: A/S FIBO, RISSKOV, DK Effective date: 19990614 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000210 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: EXPAN A/S, DK Free format text: FORMER OWNER: FIBOMENT A/S, RISSKOV, DK Effective date: 20040630 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20041123 |
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| R071 | Expiry of right |