DE29616841U1 - Hammer - Google Patents
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Description
Hammer
Die Erfindung betrifft einen Hammer, Hammerkopf, ein Hammerwerkzeug/
Zwischenwerkzeug oder dergleichen mit einer konkaven Schlagfläche zum Einschlagen von Elementen, wie Nägeln oder
ähnlichen Befestigungs- oder Verbindungselementen. Unter solche Elemente fallen z.B. auch Metallstifte mit und ohne Kopf,
Palisaden aus Holz, Kunststoff oder anderen Materialien und sonstige Elemente, die -allgemein gesprochen- in einen anderen
Werkstoff eingeschlagen werden sollen.
Übliche Hämmer, z.B. nach DIN oder ISO, haben eine Schlagfläche,
die mit leicht ballig oder konvex bezeichnet werden kann. Offenbar ist die Schlagfläche so ballig ausgebildet, um einer
Gratbildung entgegenzuwxrken, die bei längerem Gebrauch entstehen kann. Ähnliches ist dem Fachmann bei Meißelköpfen
vorbekannt. Die ballige Ausbildung der Schlagfläche führt jedoch dazu, daß z.B. ein bei Nägeln üblicher, mit einem Kopf
versehener Drahtstift, insbesondere bei relativ langen Nägeln, nicht in einen relativ harten Untergrund eingeschlagen werden
kann, sondern sich unter der Schlageinwirkung verbiegt, da die Schlagkraft oft nicht genau zentral in Längsrichtung des Stiftes
aufgebracht wird. Diese Erscheinung wird besonders deutlich in Fällen, bei denen ein Nagel in einen Holzbalken oder dergleichen
eingeschlagen werden soll.
Andererseits ist es bekannt, daß beim Einschlagen von Palisaden aus Holz in das Erdreich, z.B. mittels eines Vorschlaghammers,
ein Aufspleißen des Kopfendes der Palisade auftritt, insbesondere wenn der Boden sehr hart ist oder die Palisade sehr tief
eingeschlagen werden soll. Dieses Aufspleißen ist auf die
ebene oder ballige Form der Schlagfläche des Hammers zurückzuführen,
denn diese treibt durch ihre Form das Kopfende der Palisade auseinander.
Aus der US-PS 5,119,699 ist ein Hammerkopf bekannt, der eine
konkave Schlagfläche zum Einschlagen von Polsternägeln oder dergleichen aufweist. Die Schlagfläche ist der Form des
Nagelkopfes angepaßt und insbesondere kugelförmig ausgebildet, um des Nagelkopf beim Einschlagen nicht zu verformen. Die
Schlagfläche kann auch in einem Zwischenteil angeordnet sein, der als neuer Hammerkopf auf den Hammer aufschraubbar ist.
Die eigentliche Schlagfläche kann von austauschbaren Einsätzen in diesem Hammerkopf gebildet sein. Es handelt sich
hierbei immer um eine konkave Schlagfläche, die zwar eine gewisse Formfunktion -bei Polsternägeln-, aber keine Führungsfunktion
aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Hammer, Hammerkopf, ein Hammerwerkzeug, Zwischenwerkzeug oder dergleichen
so zu gestalten, daß ein Einschlagen von Nägeln und anderen Elementen erleichtert wird.
Diese Aufgabe löst die Erfindung dadurch, daß ein zentraler Schlagflächenabschnitt vorgesehen ist, der im wesentlichen
eben ausgebildet ist und im wesentlichen senkrecht zur Schlagrichtung angeordnet ist, und daß um den Schlagflächenabschnitt
herum eine Führungsfläche angeordnet ist, die sich in Schlagrichtung trichterförmig erweitert.
Die Erfindung führt dazu, daß das durch den Hammer oder dergleichen beaufschlagte Ende des Nagels oder x-beliebigen
Elements durch die Führungsfläche zwangsweise zentriert wird. Beim Nagel führt das dazu, daß der Kopf oder das Ende beim
Auftreffen der Schlagfläche nicht mehr.seitlich ausweichen
kann: Die Führungsfläche führt den Nagel zum zentralen
Schlagflächenabschnitt. Beim Holzpfahl oder bei der Palisade
führt das dazu, daß das Ende nicht mehr zursplittern kann, da die Schlagfläche des Hammers die Holzfaserenden zusammenhält,
sozusagen zentriert.
In vorteilhafter Weise hat der Hammer oder dergl. neben der
speziellen konkaven Schlagfläche noch eine zweite, ebene oder herkömmlich leicht ballige Schlagfläche, mit welcher der
Nagel oder dergl. , falls gewünscht oder erforderlich, ganz in den Untergrund eingeschlagen werden kann. Die zweite
Schlagfläche kann neben der konkaven oder dieser gegenüberliegen. Die Schlagflächen können auch von unterschiedlicher
Größe sein.
Die Erfindung kann in der Regel an allen bekannten Hammerformen Verwendung finden, z.B. beim Schlosserhammer, Fäustel,
Nagelhammer, Nagelfäustel, Latthammer, Vorschlagshammer und so weiter. Auch das Material des Hammers und dergleichen
kann beliebig sein: Außer Metall, wie Stahl oder Kupfer, können auch Kunststoffe, Hartgummi, Holz und dergl. Anwendung^
finden, ohne den Rahmen der Erfindung zu sprengen.
In Weiterführung der Erfindung werden Ausgestaltungen der konkaven Schlagfläche und insbesondere der Führungsfläche
vorgeschlagen. Die Raumkrümmung der Schlagfläche bzw. Führungsfläche wird mathematisch definiert und soll nicht
nur die Zentrierung verbessern, sondern auch die maschinelle Herstellung erleichtern. So kann in Fortführung der Erfindung
die Führungsfläche eine kegel- oder kugelförmige oder eine parabel-zylindrische Krümmung aufweisen. Diese
Krümmungen können auch miteinander oder mit einem kurvenförmigen oder geraden zentralen Schlagflächenabschnitt
kombiniert sein. Die weiter unten dargestellten Beispiele sind nur einige Ausführungen der vielfältig möglichen Formen
im Rahmen der Erfindung.Bei einzuschlagenden Elementen mit relativ kleinem oder fehlendem Kopf, wie z.B. bei einfachen
kopflosen Stiften oder Palisaden, kann der zentrale Schlagflächenabschnitt auch gerundet oder leicht kugelförmig
ausgebildet sein.
Bei Elementen mit flachem Kopf, wie z.B. üblichen Nägeln, wird der zentrale Schlagflächenabschnitt gerade ausgebildet.
Je nach Form oder Art des einzuschlagenden Elements kann der zentrale Schlagflächenabschnitt 1/3 bis 1/10 der gesamten
Schlagfläche sein.Zur Vermeidung von scharfen Kanten kann
die Führungsfläche über einen Radius in den zentralen Schlagflächenabschnitt und in eine ringförmige Stirnfläche des
Hammerkopfes oder dergl. übergehen.
Zur maximalen Ausnutzung der Schlagfläche zur Führung ist der Hammerkopf oder dergl. im Querschnitt rund oder sechseckig
ausgebildet. Dann kann der Hammerkopf oder dergl. leicht aus einem Profilstab, z.B. aus Metall oder Kunststoff, hergestellt
werden.
Zur schnellen und sicheren zentrischen Führung des Elements weist die Führungsfläche eine besonders glatte Oberfläche auf,
deren Oberflächenrauhigkeit sehr gering ist, d.h. etwa einer polierten Oberfläche oder nahezu einer solchen entspricht.
Wirtschaftlich herstellbar ist der erfindungsgemäße Hammer oder dergl. durch Behandlung der konkaven Schlagfläche oder
Führungsfläche durch Verfahren wie Feingießen, Feinstdrehen, Feinstschleifen. Eine optimale Oberfläche wird durch Polieren
oder ein Verfahren mit Oberflächenverdichtung erzielt. Bei Stahl reicht auch eine saubere Schmiedefläche, die z.B.
sandgestrahlt ist.
Die Erfindung ist auch bei Zwischenwerkzeugen anwendbar. Ein solches kann ein zusätzlicher Hammerkopf sein oder ein
eigenständiges Zwischenteil für Hämmer beliebiger Art.
Die erfindungsgemäße Ausbildung eines solchen Werkzeugs hat den Hauptvorteil, daß weiterhin herkömmliche Hämmer bzw.
Hammerwerkzeuge benutzt werden können, um den Erfindungsgedanken zu nutzen. D.h. diese Hämmer oder Hammerwerkzeuge
brauchen nicht verändert zu werden. Es genügt vielmehr, ein
Zusatzwerkzeug herzustellen,das mit dem herkömmlichen
Hammer oder Hammerwerkzeug in vorteilhafter Weise zusammenwirkt. Während die unmittelbare Verwirklichung z.B. an einem
Handhammer dazu führt, daß ein völlig neuer Hammer, d.h. eine neue Hammerform oder Hammerkopfform, hergestellt werden muß.
Dafür müssen neue Herstellwerkzeuge geschaffen werden, die sich erst bei einer sehr großen Stückzahl von neuen Hämmern
amortisieren: Der neue Hammer wird zwangsläufig erheblich teurer als ein alter, herkömmlicher, genormter Hammer, der
in riesigen Stückzahlen hergestellt wird.
Der vorgenannte Nachteil gilt auch für den eingangs schon erwähnten Hammer gemäß US-PS 5,119,699, bei dem gemäß den
Figuren 3 und 5 eine konkave, mit einem Einsatz versehene Schlagfläche auswechselbar am Hammerkopf angeordnet ist.
Hier muß der Hammerkopf ein Gewinde bekommen, also speziell angepaßt werden. Dies vermeidet aber die Erfindung, wie im
Nachfolgenden noch erläutert wird.
Bei der Verwirklichung der Grunderfindung bei einem Zwischenwerkzeug
ergeben sich entscheidend bessere Kostenverhältnisse: Ein Zwischenwerkzeug ist erheblich billiger als ein ganzer
Hammer. Ein alter Hammer kann völlig unverändert bleiben und somit zu beliebigen Zwecken benutzt werden, z.B. zum
Meißeln oder anderen schlagenden Tätigkeiten. Selbst wenn ein vorhandener Hammer dauerhaft mit einem Zwischenwerkzeug
versehen wird,ist mit einer Kostenersparnis zu rechnen. Das Zwischen- oder Zusatzwerkzeug kann bei Hämmern beliebiger
Art benutzt werden: Bei üblichen Handhämmern oder hilfskraftbetätigten Maschinenhämmern, so z.B. auch bei elektropneumatisch
betätigten, handgeführten Bohrhämmern. Dabei kommt es auf die Art der Hilfskraft nicht an.
Das Zwischenwerkzeug kann z.B. einen Handgriff oder dergl.
umfassen. Es kann auch Ansätze oder dergl. umfassen, die es auf dem einzuschlagenden Element führt. Es kann mit Hilfe
eines Befestigungsmittels am Hammerwerkzeug gehalten sein,
z.B. mit Hilfe eines Magnets oder eines Klebers oder einer Klemmvorrichtung, wobei letztere leicht lösbar sein kann.
Vorzugsweise ist die Klemmvorrichtung an einen genormten Hammer oder dergl. so angepaßt, daß sie ohne Änderung am
Hammer oder dergl. festklemmbar ist. Zum Befestigen kann das. Werkzeug auch einen relativ dünnen Schaft zur Aufnahme
in einem Bohrfutter oder dergl. aufweisen. Der Schaft kann als spezieller, bei Bohrhämmern verwendeter und vom Hersteller
des Bohrhammers genormter Spannschaft oder als Sechskant, nach Art eines sogenannten Bit-Werkzeugs, geformt sein. Im letzten
Fall kann es in einen üblichen, genormten Bit-Werkzeughalter eingesteckt werden. Weitere ähnliche Anwendungsfälle, können
sich für den Fachmann ergeben.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die im nachfolgenden näher beschrieben werden.
Figur 1 zeigt einen Hammerkopf in zentrisciiem Schnitt,,
mit einer ersten Querschnittsform der konkaven
Schlagfläche, mit kegelförmiger Führungsfläche.
Figur 2 zeigt die Ansicht des Hamitierkopfes nach Figur 1
von links, auf die konkave Schlagfläche. Figur 3 zeigt eine kugelförmige Führungsfläche der konkaven
Schlagfläche im Schnitt.
Figur 4 zeigt eine abgewandelte Führungsfläche aus zwei
Figur 4 zeigt eine abgewandelte Führungsfläche aus zwei
Kugelradien bzw. aus einer Kreisringfläche. Figur 5 zeigt eine Führungsfläche als parabelförmige.
Zylinderfläche.
Figur 6 zeigt ein Zusatz- oder Zwischenwerkzeug, das auf einen
Figur 6 zeigt ein Zusatz- oder Zwischenwerkzeug, das auf einen
üblichen, genormten Hammerkopf aufsteckbar ist. Figur 7 zeigt ein Zusatzwerkzeug, das als Zwischenwerkzeug
zwischen einer Palisade und einem Hammer dient. Figur 8 zeigt ein Einsatzwerkzeug für einen elektropneu-
matischen Bohrhammer.
Figur 9 zeigt das Werkzeug nach Figur 8 in der Draufsicht.
Figur 9 zeigt das Werkzeug nach Figur 8 in der Draufsicht.
Der Hammerkopf 1 gemäß Figur 1 ist aus einem sechseckigen Profilstahl mit der Materialgüte C35 oder C45 mit einer
Schlüsselweite SW von 32 Millimeter hergestellt. Zwischen zwei gegenüberliegenden Sechskantflächen erstreckt
sich die mittige Hammeröffnung 2 für den nicht dargestellten Hammerstiel. Das rechte Ende des Hammerkopfes 1 ist von
SW 32 mm abgedreht auf den Durchmesser 25 mm, so daß sich eine runde, ebene Schlagfläche 3 ergibt. Die Schlagfläche
ist geschliffen oder poliert.
Der ebenen Schlagfläche 3 gegenüberliegend ist eine konkave Schlagfläche 4 angeordnet. Die Schlagfläche 4 ist etwa 6 mm
tief und besteht aus einem zentralen Schlagflächenabschnitt 5,
an den sich eine ringförmige, gerade, trichterförmige Führungsfläche &bgr; von etwa 45 Grad zur Längsachse des Hammer-,
kopfes 1 anschließt. Gemäß seiner Funktion ist der.Schlagflächenabschnitt
eben ausgebildet und erstreckt sich senkrecht zur Schlagrichtung, die mit R bezeichnet ist. Die
■Führungsfläche 6 erstreckt sich um den Schlagflächenabschnitt
5 herum und erweitert sich trichterförmig in Schlagrichtung R.~ Die Führungs fläche 6 geht über in eine ring-*
förmige Radiusfläche 7 mit dem Durchmesser 28 mm, die in den Sechskant übergeht, vergl. Figur 2.Die Flächen 3 bis 7 sind
mittels eines Herstellungsverfahrens gebildet, das eine hohe Oberflächengüte, d.h. geringe Rauhigkeit, ermöglicht.
Dies gilt insbesondere für die Führungsfläche 6, die für die Zentrierung des Elements, z.B. des Stiftes, sorgt.
Die Oberfläche kann aber auch verfestigt bzw. eingeebnet sein, wofür dem Fachmann bekannte Verfahren zur Verfügung
stehen.
Während Figur 1 die Führungsfläche 6 als eine kegelförmige
Zylinderfläche darstellt, zeigt Figur 3 eine abgewandelte Führungsfläche 6a . Die Führungsfläche 6a ist Teil einer
Kugeloberfläche, die strichpunktiert angedeutet ist.
Figur 4 zeigt eine ringförmige, trichterförmige Führungsfläche 6b gemäß Figur 1, aber in Abwandlung. Die Führungsfläche
6b ist Teil der Oberfläche eines Kreisrings mit kreisförmigem Durchmesser, der strichpunktiert angedeutet
ist.
Figur 5 zeigt eine ringförmige, trichterförmige Führungsfläche 6c gemäß Figur 1, aber in Anwandlung. Die Führungsfläche
6c ist Teil der Mantelfläche eines parabelförmigen Zylinders, der strichpunktiert angedeutet ist.
In Figur 6 ist in schematischer Form ein herkömmlicher Hammer 11 aus Stahl,z.B. nach DIN oder ISO, dargestellt.
Seine Finne 12 ist mit einem aufsteckbaren Werkzeug 13 versehen. Das Werkzeug 13 ist aus Metall, z.B. aus Stahl, und
weist eine Ausnehmung 14 auf, welche die Finne 12 aufnimmt, vorzugsweise umschließt. Zwischen den Finnenflächen 15 und
16 ist das Werkzeug 13 aufgeklemmt. Die Aufklemmung wird durch federnde; metallene Sperrglieder 17 sichergestellt,
die eine Sperre zwischen den Flächen 15 und 15 sowie den Flächen 18 und 19 bilden: Das Werkzeug 13 kann aufgesteckt
werden und wird dann durch die Sperrglieder 17 an der Finne 12 gehalten. Solche und ähnliche selbstsperrende Anordnungen
sind aus der Mechanik bekannt. Die Schlagfläche 20 des Werkzeugs 13 ist im einzelnen entsprechend den vorgenannten
Ausführungen ausgebildet. Das Werkzeug 13 kann z.B. gegossen, geschmiedet oder aus Blech tiefgezogen sein.
Die Befestigung zwischen dem Hammerkopf und dem Werkzeug kann auch mittels anderer Techniken sichergestellt sein,
z.B. mittels Magnet, Kleber oder einer lösbaren Klemmvorrichtung. Solche Mittel sind dem Werkzeugfachmann
geläufig. Die Wahl des Befestigungsmittels richtet sich insbesondere danach, ob das Werkzeug lösbar oder unlösbar
befestigt werden soll.
In Figur 7 ist ein anderes Werkzeug 21 dargestellt, das zum Einschlagen von Palisaden und dergleichen dient. Es ist
rundzylindrisch aus Metall oder zähem Kunststoff gebildet und weist eine untere Fläche 22 auf, in die eine konkave
Ausnehmung 23 eingebracht ist. Die Ausnehmung 23 umfaßt einen unteren Teil 24, der etwa geradzylindrisch ausgebildet
ist, und einen Grundteil 25, der die eigentliche erfindungsgemäße konkave Schlagfläche darstellt. Der Teil
24 dient hier zur Führung des oberen angefasten Endes einer Palisade 27. Der obere Teil 28 des Werkzeugs 21
endet als Schlagfläche 29 für einen herkömmlichen, nicht dargestellten Hammer, z.B. einen Vorschlaghammer. Zur
Führung der Palisade 27 von Hand kann am Werkzeug 21 ein seitlicher Handgriff 30 angebracht sein.
In den Figuren 8 und 9 ist ein im Querschnitt rundes Einsatzwerkzeug
31 aus Stahl dargestellt. Das Einsatzwerkzeug 31 besteht aus dem unteren Teil 32, der eine konkave Schlagfläche
33 nach der Erfindung aufweist, und einem oberen Schaftteil 34. Der Schaftteil 34 ist hier als Sechskant
ausgebildet. Er kann aber auch andere Formen, z.B. nach einer Werksnorm, aufweisen, wenn er für ein bestimmtes
Handwerkzeug hergestellt ist. Der Schaftteil 34 dient hier zur Aufnahme in ein Bohrfutter oder dergleichen eines z.B.
elektrisch angetriebenen pneumatischen Bohrhammers, wie er dem Hand- oder Heimwerker bekannt ist. Ein solches Einsatzwerkzeug
kann im übrigen einem vorhandenen Maschinenhammer oder dergleichen bezüglich der Befestigung leicht angepaßt
werden.
Bei der Erfindung gemäß der Figur 6 paßt sich das Zwischenwerkzeug
an das herkömmliche Hammerwerkzeug an, so daß es insbesondere mit einem der beiden Schlagflächen, Finne oder
gerade Fläche des Hammers, zusammenarbeiten kann, während der Hammer seine ursprüngliche Form behält.
Claims (12)
1. Hammer, Hammerkopf, Hammerwerkzeug, Zwischenwerkzeug oder
dergleichen, mit einer konkaven Schlagfläche (4), dadurch gekennzeichnet, daß ein zentraler Schlagflächenabschnitt
(5) vorgesehen ist, der im wesentlichen eben ausgebildet ist und im wesentlichen senkrecht zur Schlagrichtung
(R) angeordnet ist, und daß um den Schlagflächenabschnitt herum eine Führungsfläche (6) angeordnet ist, die
sich in Schlagrichtung (R) trichterförmig erweitert.
2. Hammer oder dergleichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche als kegelförmige Zylinderfläche (6) ausgebildet ist.
3. Hammer oder dergleichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche als Kugelfläche (6a) oder Kreisringfläche (6b) ausgebildet ist.
4. Hammer oder dergleichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche als parabelförmige Zylinderfläche
(6c) ausgebildet ist.
5. Hammer oder dergleichen nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Schlagflächenabschnitt (5) etwa 1/3 bis 1/10 der gesamten Schlagfläche(4)
beträgt.
6. Hammer oder dergleichen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (6) über einen
Radius abgerundet in den zentralen Schlagflächenabschnitt (6) und in eine Stirnfläche (7) übergeht.
7. Hammer oder dergleichen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hammerkopf (1) im Querschnitt
rund oder sechseckig ausgebildet ist.
8. Hammer oder dergleichen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsfläche (6,6a,6b,6c)
eine sehr geringe Oberflächenrauhigkext aufweist.
9. Hammer oder dergleichen nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die konkave Schlagfläche (4) mindestens an der Führungsfläche (6) feinstgegossen,
feinstgedreht, feinstgeschliffen oder poliert ist oder
eine nachträglich geglättete oder verdichtete Oberfläche aufweist.
10. Hammerkopf oder dergleichen nach einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Haltemittel (7,24) zum Halten auf oder an dem Hammer oder sonstigen Schlagwerkzeug
angeordnet sind.
11. Hammerkopf nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
als Haltemittel eine Klemmvorrichtung (7) dient, die einem genormten Hammer1oder dergleichen so angepaßt ist, daß sie
ohne Änderung am Hammer oder dergleichen festklemmbar ist.
12. Hammerkopf oder dergleichen nach einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an ihm Führungsmittel (23,24,30) zum Führen auf dem einzuschlagenden Element (27)
angeordnet sind.
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