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DE29615854U1 - Kabelkanal - Google Patents

Kabelkanal

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Publication number
DE29615854U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
trough
cable
wall
cable duct
duct
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29615854U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Stewing Kunststoffbetrieb GmbH
Original Assignee
Stewing Kunststoffbetrieb GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Stewing Kunststoffbetrieb GmbH filed Critical Stewing Kunststoffbetrieb GmbH
Priority to DE29615854U priority Critical patent/DE29615854U1/de
Publication of DE29615854U1 publication Critical patent/DE29615854U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/04Protective tubing or conduits, e.g. cable ladders or cable troughs
    • H02G3/0406Details thereof
    • H02G3/0418Covers or lids; Their fastenings
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G9/00Installations of electric cables or lines in or on the ground or water
    • H02G9/04Installations of electric cables or lines in or on the ground or water in surface ducts; Ducts or covers therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)

Description

Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte In Essen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Kabelkanal aus zumindest einem U-förmigen Kabeltrog mit Trogbodenwand und Trogseitenwänden und einem auf den Trogseitenwänden aufgelagerten Trogdeckel , wobei der Kabeltrog und der Trogdeckel aus einem Kunststoffrecyclat bestehen.
Ein Kabelkanal der eingangs beschriebenen Ausführungsform ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 295 07 233 bekannt. Bei dem Kunststoffrecyclat handelt es sich regelmäßig um Kunststoffmaterial, welches im Rahmen des "dualen Systems" bzw. "Grünen Punktes" gesammelt und zur Wiederverwendung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Kunststoffrecyclat hat regelmäßig keine definierten mechanischen Eigenschaften. Da ein Kabelkanal sowohl statischen als auch dynamischen, insbesondere schlagenden Belastungen ausgesetzt ist, läßt sich die erforderliche Stabilität nur mit erhöhtem Materialeinsatz erreichen. Dies gelingt bei der vorbekannten Lehre in der Weise, daß sämtliche Bestandteile des Kabelkanals dickwandig ausgeführt sind. So weist beispielsweise der U-förmige Trog eine Wanddicke von ca. 2,5 cm auf. Auch die notwendige UV-Beständigkeit wie der erreichbare Feuerwiderstand lassen sich größtenteils nur durch erhöhten Materialeinsatz erreichen. Gleichzeitig ist eine starke Verrippung der Bestandteile erforderlich. Der bekannte Kabelkanal bzw. ein zugehöriger Kabeltrog und der Trogdeckel sind in der Regel aus dem in einem Extruder aufgeschmolzenen und in Stahlformen eingedrückten sowie
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abgekühlten Kunststoffrecyclat hergestellt. Durch den hohen Materialeinsatz sind jedoch lange Zykluszeiten bei der Herstellung aufgrund der Materialabkühlung erforderlich. Hieraus resultiert eine geringe Kapazität der Anlage und ein relativ hoher Maschinenkostenanteil. - Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Kabelkanal so weiter zu bilden, daß der Materialeinsatz verringert ist und höhere Zykluszeiten erreicht werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Kabelkanal vor, daß die Trogbodenwand, die Trogseitenwände und der Trogdeckel jeweils als doppelwandige Hohlprofilleisten mit Kanalinnenwand und Kanalaußenwand ausgebildet sind. Vorzugseise weist die Kanalinnenwand eine geringe Wandstärke als die Kanalaußenwand auf. In der Regel besitzen der Kabeltrog und der Trogdeckel in Längserstreckung durch Verbindungsstege zwischen Kanalaußenwand und Kanalinnenwand getrennte Hohlkammern. - Durch diese Maßnahmen der Erfindung wird zunächst einmal erreicht, daß praktisch ein Kabelkanal mit vergleichbarer, zum Teil sogar erhöhter Steifigkeit bzw. Belastbarkeit im Vergleich zum vorbekannten Stand der Technik zur Verfugung gestellt wird. Dies alles gelingt bei verringertem Materialeinsatz und höheren Zykluszeiten, d. h. geringeren Kosten. Denn durch die doppelwandige Ausbildung der einzelnen Bestandteile des Kabeltroges und des Trogdeckels in Verbindung mit den
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VerbindungsStegen zwischen Kanalaußenwand und Kanalinnenwand und den entstehenden Hohlkammern wird eine zugleich steife und dennoch leichte Trogstruktur zur Verfügung gestellt. Diese weist tatsächlich sogar höhere Belastungs- und Steifigkeitswerte im Vergleich zn der Vollmaterialausführung auf. Außerdem ist die UV-Beständigkeit verbessert, da hauptsächlich die Kanalaußenwand durch die Bestrahlung altert. Die Kanalinnenwand bleibt hiervon unberührt. In vergleichbarer Weise wird durch die dickere äußere Kanalaußenwand ein erhöhter Schutz gegen Entflammbarkeit bei kurzeitiger Beflammung, wie es z. B. beim Böschungsbrand vorkommt, erreicht. Auf die Beimischung von teuren Flammschutzmitteln zum Kunststoffausgangsmaterial kann weitgehend verzichtet werden. Auf diese Weise lassen sich nochmals die Kosten reduzieren. Außerdem werden die mechanischen Eigenschaften durch die Zugabe von Flammschutzmitteln nicht verschlechtert. Immer wird durch die Doppelwandstruktur die nötige Beständigkeit gegen statische und dynamische Belastung wie gegenüber UV-Bestrahlung und Feuer erreicht, und zwar bei verringertem Materialeinsatz.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind im folgenden aufgeführt. So weisen der Kabeltrog und der Trogdeckel vorzugsweise Längsnuten zur Aufnahme von Befestigungsmitteln auf. Bei diesen Befestigungsmitteln kann es sich um beipielsweise in die Längsnuten einschiebbare Zapfen handeln, mit welchen zumindest ein am Trogdeckel verschiebbar gelagerter und von einer Druckfeder in Schließrichtung beaufschlagter Riegel befestigbar ist. Der
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Trogdeckel ist regelmäßig an einer Trogseitenwand mittels einer ein Gelenkauge bildenden Nut/Federverbindung angeschlossen. Auf der Gelenkaugenseite ist an der Unterseite des Trogdeckels und der Innenseite der betreffenden Trogseitenwand ein Schamierband befestigt. Auch diese Befestigung des Scharnierbandes kann mittels der angesprochenen Zapfen, welche in die Längsnuten eingreifen, erfolgen. Die dem Gelenkauge abgewandte Trogseitenwand weist regelmäßig die bereits angesprochene Nut/Federverbindung mit dem verschiebbar am Trogdeckel gelagerten Riegel auf. Das heißt, die Trogseitenwände weisen in der Regel jeweils eine zumeist deckelseitige Kopfschiene mit einer im Querschnitt kanaleinwärts gerichteten Klemmnase auf. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich eine kanalauswärts gerichtete Klemmnase unter Bildung einer T-förmigen Klemmfeder vorgesehen sein. Zusätzlich lassen sich Seitenwanderhöhungsschienen verwirklichen, welche mittels fußseitiger, im Querschnitt T-förmiger, Nutaufnahmen auf die Klemmfeder unter Bildung einer Nut/Federverbindung in Längsrichtung aufschiebbar sind und eine Kopfschiene mit einer im Querschnitt kanaleinwärts gerichteten Klemmnase aufweisen. Auf diese Weise können die Trogseitenwände praktisch mit beliebigen Wandhöhen ausgeführt werden. Folglich lassen sich Kabelkanäle unterschiedlicher Größen ohne großen Aufwand herstellen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, die Seitenwanderhöhungsschienen auf die Klemmfeder bzw. die jeweilige Seitenwand aufzuschieben. Die Seitenwanderhöhungsschienen können gleichfalls als Kunststoffrecyclat-Hohlprofilleisten ausgebildet sein. Prinzipiell ist es
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auch möglich, andere Materialien zu verwenden. In diesem Zusammenhang können weiter die Trogseitenwände und die Seitenwanderhöhungsschienen miteinander verbindende Zuglaschen vorgesehen sein. Diese sorgen dafür, daß eine zugfeste Verbindung zwischen jeweiliger Trogseitenwand und Seitenwanderhöhungsschiene gewährleistet ist.
Bevorzugt können die Trogbodenwand und die Trogseitenwände heraustrennbare Öffnungsbereiche aufweisen, welche durch randseitig der gewünschten Öffnung eingebrachte Löcher definiert sind. Diese Löcher können nachträglich durch Bohren in die entsprechenden Wände eingebracht werden. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß die Öffnungsbereiche an die jeweiligen Hohlkammern angepaßt sind. Das heißt, sofern die Öffnungsbereiche die Verbindungsstege zwischen Hohlkammern mit überdecken, lassen sie sich nicht mehr einfach (z. B. von Hand) heraustrennen. Jedenfalls müssen die Verbindungsstege im Vergleich zu den Öffnungsbereichen so angeordnet sein, daß sich anhand der durch die eingebrachten Löcher definierten Sollbruchstellen die gewünschten Öffnungen sowohl in der Trogbodenwand als auch den Trogseitenwänden herstellen lassen. Die Öffnungsbereiche müssen also "verbindungsstegfrei" gestaltet sein. Durch diese Öffnungen können beispielsweise Kabel in den Kabelkanal ein- und herausgeführt werden.
Zur Trennung einzelner Kabelgruppen im Kabelkanal ist zumindest eine an der Trogbodenwand befestigbare und hierauf aufstehende Trennwand vorgesehen. Sofern diese
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Trennwand durchgängig im gesamten Kabelkanal verwirklicht ist, entstehen praktisch zwei Kabelkanäle. Selbstverständlich ist es auch denkbar, drei, vier oder mehr Kabelkanäle auf diese Weise herzustellen. Zur erdbodenseitigen Festlegung des Kabelkanals weist die Trogbodenwand vertieft liegende Bohrungen zur Aufnahme von Erdnägeln auf. Diese Erdnägel werden folglich durch die angesprochenen Bohrungen in das Erdreich bzw. den Erdboden eingetrieben und dienen zur erdbodenseitigen Festlegung des Kabelkanals. Dadurch, daß die Bohrungen vertieft liegen, sind Beschädigungen der in den Kabelkanal eingelegten Kabel durch die Erdnägel ausgeschlossen.
Nach einem Vorschlag der Erfindung mit selbständiger Bedeutung ist zur Verbindung einzelner Kabeltröge zum Kabelkanal jeweils ein Verbindungsteil vorgesehen, welches jeweils stirnseitig des Kabeltroges durch einen in eine Aufnahmebohrung in der Trogbodenwand eingreifenden regelmäßig hochstehenden bzw. gegenüber dem Verbindungsteil vorkragenden Rastnocken gegen Federwirkung gehalten ist, wobei das Verbindungsteil zumindest zwei gegenüberliegende Trogzungen aufweist, welche jeweils formschlüssig zwischen Kanalinnenwand und Kanalaußenwand in die Trogbodenwand zweier zu verbindender Kabeltröge einschiebbar sind, und wobei der Rastnocken jeweils in die in der Kanalinnenwand befindliche Aufnahmebohrung eingreift. Hierdurch ist bereits eine in Längsrichtung flexible Verbindung einzelner Kabeltröge zum Kabelkanal verwirklicht. Temperaturausdehnungen sowie vertikale und horizontale Setzungen bzw.
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Verschiebungen werden zusätzlich dadurch vermieden, daß das Verbindungsteil einen zwischen den Trogzungen hochstehenden Verformungssteg aufweist, welcher bei in die Trogbodenwände eingeschobenen Trogzungen mit seinen beiden Seitenflanken stirnseitig gegen Federwirkung unter Einhaltung eines vorgegebenen Abstandes zwischen beiden Kabeltrögen an den Trogbodenwänden anliegt. Dieser Verformungssteg kann beispielsweise wellenförmig ausgeführt sein und verformt sich bei Temperaturunterschieden. Folglich ist die Fuge zwischen einzelnen Kabeltrögen variabel gegenüber Temperaturausdehnungen. Denn die Seitenflanken des Verformungssteges stützen sich jeweils stirnseitig gegen Federwirkung an den Trogbodenwänden ab. Diese Federwirkung kann durch externe Federn an dem Verformungssteg aufgebracht werden. In der Regel ist jedoch der Verformungssteg selbst als Feder ausgeführt, indem er wellenförmig ausgebildet ist. Auf diese Weise liegen die Seitenflanken im Bereich der Wellenberge an einem Kabeltrog an, während sich die Seitenflanken im Bereich der Wellentäler gegenüber dem anderen Kabeltrog abstützen. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, daß der Rastnocken einen kleineren Querschnitt als die Aufnahmebohrung aufweist, wobei der Rastnocken innenseitig an der Aufnahmebohrung anliegt. Hierdurch lassen sich - zusammen mit dem Verformungssteg - Temperaturunterschiede bzw. Längenänderungen der einzelnen Kabeltröge problemlos ausgleichen. Denn der Rastnocken läßt sich in der Aufnahmebohrung hin- und herbewegen. Endlich können in diesem Zusammenhang die Trogzungen plattenartig mit bogenförmigem Längsrand ausgebildet sein, wobei der Radius des
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bogenförmigen Längsrandes an den maximalen Krümmungsradius des Kabelkanals angepaßt ist. Folglich werden die einzelnen Kabeltröge bei bogenförmiger Verlegung des Kabelkanals nach wie vor einwandfrei durch das Verbindungsteil geführt und miteinander verbunden.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung, welchem selbständige Bedeutung zukommt, ist zur Verbindung einzelner Kabeltröge zum Kabelkanal ein Verbindungsteil vorgesehen, wobei das Verbindungsteil als T-förmiger Verbindungsflansch ausgebildet ist, und wobei der eine T-Schenkel des Verbindungsflansches als die Fuge zwischen einzelnen Kabeltrögen kanalaußenseitig übergreifender Flanschkopf und der andere T-Schenkel des Verbindungsflansches als in die Fuge eingreifender Flanschsteg ausgeführt sind. In diesem Zusammenhang ist weiter vorgesehen, daß der Flanschsteg beidseitig in Längserstreckung der jeweils zu verbundenen
' Kabeltröge vorkragende Führungsanformungen aufweist, welche zur Verbindung der Kabeltröge in die gegenüberliegenden Hohlkammern der Kabeltröge zwischen Kanalinnenwand und Kanalaußenwand formschlüssig eingreifen. Darüber hinaus kann der Flanschkopf in diesem Zusammenhang in Flanschstegrichtung über Ausnehmungen im Flanschkopf angeordnete Abstandsnocken zwischen Kanalaußenwand und Flanschsteg aufweisen, wobei die Abstandsnocken mittels Filmscharnieren drehbar am Flanschkopf gehalten sind und bei Verringerung der Fugenbreite zwischen den Kabeltrögen, d. h. bei axialer Beaufschlagung der Kanalaußenwand, drehend in die Ausnehmungen ausweichen. Bei dieser alternativen Ausführungsform
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eines Verbindungsteiles ergeben sich Vorteile dahingehend, daß ein eventuell entstehender Spalt zwischen einzelnen Kabeltrögen des Kabelkanals zuverlässig abgedeckt wird. Ein solcher Spalt bzw. eine Fuge läßt sich auf unterschiedliche Längenausdehnungen der Kabeltröge zurückführen. So unterliegt beispielsweise ein Kabeltrog einer Längenausdehnung bei Temperaturen von -20° C bis +70° C, welche im Bereich von -7 mm bis +9 mm liegt. Hierdurch kann ein mehr oder weniger breiter Spalt bzw. eine Fuge zwischen den einzelnen Kabeltrögen entstehen, welcher durch das vorbeschriebene Verbindungsteil zuverlässig abgedeckt wird. Das Eindringen von Schmutz wird ebenso verhindert, wie ein Schutz der im Kabelkanal verlegten Kabel erreicht wird. Dies ist besonders im Brandfall und bei aufgeständertem Kabelkanal von besonderer Bedeutung.
Durch den vorbeschriebenen Verbindungsflansch wird darüber hinaus eine Verlegehilfe für das paßgenaue Zusammenfügen der einzelnen Kabeltröge zur Verfügung gestellt. Außerdem erfolgt durch den Verbindungsflansch eine Lagesicherung des Kabelkanals in vertikaler und horizontaler Richtung. Abgesehen davon lassen sich Mindestspaltbreiten bzw. Mindestfugenbreiten bei einer Verlegung des Kabelkanals bzw. der Kabeltröge im Bogen einhalten. Eine solche Mindestspaltbreite bzw. Mindestfugenbreite läßt sich mit Hilfe der Abstandsnocken definieren. Dennoch ist eine Längenausdehnung in einem solchen Fall möglich, da die entsprechenden Abstandsnocken in die Ausnehmungen drehend
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ausweichen können. Folglich ist eine Längenausdehnung einzelner Kabeltröge auch bei definierter Fugenbreitenvorgabe möglich.
Es sollte betont werden, daß sich der beschriebene Kabelkanal im Rahmen eines Extrusionsverfahrens oder auch in einer Spritzgußform herstellen läßt. Bei der Extrusion wird das in einem Extruder aufgeschmolzene Kunststoffrecyclat, insbesondere im Rahmen des "Grünen Punktes" gesammeltes Kunststoffmaterial, in Extrudierformen eingedrückt und. anschließend abgekühlt. Auf diese Weise lassen sich praktisch Kabelkanäle bzw. Kabeltröge aus "DSD-Material" (im Rahmen des "Grünen Punktes" des "dualen System Deutschland" gesammeltes Kunststoffmaterial} in nahezu beliebiger Länge herstellen und liefern. Dies führt zu einer Reduktion der Verlegekosten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich vorliegend im Rahmen der Extrusion ca. 0,6 m Kabelkanal pro Minute herstellen lassen.
Es ist aber möglich, den vorgeschriebenen Kabelkanal in Spritzgußmaschinen herzustellen, wobei die Hohlkammern in diesem Fall durch sogenannte Kernzüge im Spritzwerkzeug erzeugt werden. In diesem Fall kann auf eine Extrusionsanlage verzichtet werden, allerdings wird dies mit einer verlängerten Herstellungsdauer von ca. 0,1 bis 0,2 m pro Minute erkauft.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu-
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tert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Kabelkanal aus extrudierten Kabeltrögen und
hier einen Kabeltrog im Querschnitt,
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Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie B-B nach Fig. 1 mit und ohne Trennwand,
Fig. 3 eine Ansicht des Kabeltroges nach Fig. 1 bei abgenommenen Trogdeckel in Richtung X,
Fig. 4 den Kabeltrog nach Fig. 1 mit zusätzlichen Seitenwanderhöhungsschienen,
Fig. 5 eine im Spritzgießverfahren hergestellte abgewandelte Ausführungsform des Kabelkanals,
Fig. 6 die Verbindung zweier Kabeltröge durch ein Verbindungsteil, und zwar oben einen bereichsweisen Ausschnitt des Trogbodens und unten eine Aufsicht auf das Verbindungsteil,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Verbindungsteils
nach Fig. 6 und
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Fig. 8 im oberen Teil eine abgewandelte Ausführungsform eines Verbindungsteiles zur Verbindung zweier Kabeltröge und im unteren Teil eine abgewandelte
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Ausführungsform eines Kabeltroges mit zusätzlichen Seitenwanderhöhrungsschienen.
In den Figuren ist ein Kabelkanal aus zumindest einem ü-förmigen Kabeltrog 1 mit Trogbodenwand 2 und Trogseitenwänden 3 und einem auf den Trogseitenwänden 3 aufgelagerten Trogdeckel 4 gezeigt. Der Kabeltrog 1 und der Trogdeckel 4 bestehen aus einem Kunststoffrecyclat. Bei dem Kunststoff recyclat handelt es sich um das im Rahmen des "Grünen Punktes" des dualen Systems gesammelte und wiederverwertbare Kunststoffmaterial. Dieses Kunststoffmaterial besteht größtenteils aus einer Mischung bekannter Kunststoffe wie z. B. Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polycarbonat (PC) usw.. Die Trogbodenwand 2, die Trogseitenwände 3 und der Trogdeckel 4 sind jeweils als doppelwandige Hohlprofilleisten mit Kanalinnenwand 5 und Kanalaußenwand 6 ausgebildet. Dabei weist die Kanalinnenwand 5 eine geringere Wandstärke als die Kanalaußenwand 6 auf. Dies ist insbesondere anhand der Fig. 1 zu erkennen, wo die jeweiligen Wandstärken durch Pfeile angedeutet sind. Der Kabeltrog 1 und der Trogdeckel 4 besitzen in Längserstreckung durch Verbindungsstege 7 zwischen Kanalaußenwand 6 und Kanalinnenwand 5 getrennte Hohlkammern. Zusätzlich weisen der Kabeltrog 1 und der Trogdeckel 4 Längsnuten 8 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln 9 auf.
Der Trogdeckel 4 ist an eine Trogseitenwand 3 mittels einer ein Gelenkauge bildenden Nut/Federverbindung 10 angeschlossen. Zu diesem Zweck besitzt die jeweilige Trogseitenwand 3
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eine zumeist deckelseitige Kopfschiene 11 mit einer im Querschnitt kanaleinwärts gerichteten Klemmnase 12. Diese Ausführungsform ist in den Fig. 4 oben und 5 gezeigt. In der Fig. 4 oben ist die Kopf schiene 11 an eine Seitenwanderhöhungsschiene 19 angeformt. Nach Fig. 1 und Fig. 4 mitte ist an der Kopfschiene 11 zusätzlich zu der kanaleinwärts gerichtete Klemmnase 12 eine kanalauswärts gerichtete Klemmnase 13 unter Bildung einer T-förmigen Klemmfeder 11, 12, 13 vorgesehen. Folglich kann das Gelenkauge nach Fig. 1 auch bei einer T-förmigen deckelseitigen Klemmfeder 11,.12, 13 verwirklicht sein.
Auf der Gelenkaugenseite ist an der Unterseite des Trogdeckels 4 und der Innenseite bzw. Kanalinnenwand 5 der betreffenden Trogseitenwand 3 ein Scharnierband 14 befestigt. Die dem Gelenkauge abgewandte Trogseitenwand 3 weist eine abgestufte Auflagerflache 15 für den entsprechend abgestuften Trogdeckel 4 auf. Die dem Gelenkauge abgewandte Trogseitenwand 3 bildet eine Nut/Federverbindung 16 mit zumindest einem an den Trogdeckel 4 verschiebbar gelagerten und von einer Druckfeder 17 in Schließrichtung beaufschlagten Riegel 18. Die Nut/Federverbindung 16 kann sowohl bei der T-förmigen Klemmfeder 11, 12, 13 (Fig. 1) als auch bei der lediglich einseitig kanaleinwärts gerichteten Klemmnase 12 {Fig. 4) verwirklicht sein. Der Riegel 18 kann durch Anheben des Trogdeckels 4 entriegelt werden und rastet ein, wenn der Trogdeckel 4 zugeklappt wird. Ein spezielles Verriegelungswerkzeug ist nicht erforderlich. Insgesamt ist der Trogdeckel 4 durch das dargestellte
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Gelenkauge entsprechend gelenkig gelagert und mit dem Scharnierband 14 gegen Abheben durch Windzug gesichert.
Die Befestigung des Riegels 18 wie des Scharnierbandes 14 erfolgt mittels der bereits angesprochen Befestigungsmittel 9 in den Längsnuten 8. Diese Befestigungsmittel 9 können als Zapfen ausgeführt sein. Dabei handelt es sich bei dem Scharnierband 14 regelmäßig um ein Kunststoff-Formteil, welches sich unmittelbar in die Längsnuten 8 im Trogdeckel 4 und in der Trogseitenwand 3 einschieben läßt. Darüber hinaus ist eine Befestigung des Riegels 18 unmittelbar im Trogdeckel 4, d. h. ohne Befestigungsmittel 9, möglich.
Auf die aus den beiden Klemmnasen 12 und 13 sowie der Kopf schiene 11 gebildete Klemmfeder 11, 12, 13 läßt sich die Seitenwanderhöhungsschiene 19 aufschieben, und zwar mittels fußseitiger, im Querschnitt T-förmiger Nutaufnahmen 20 unter Bildung einer Nut/Federverbindung. Dies ist insbesondere in Fig. 4 gezeigt. Die beiden Seitenwajiderhöhungsschienen 19 auf den Trogseitenwänden 3 sind gleichfalls als Kunststoffrecyclat-Hohlprofilleisten ausgeführt. Zur zugfesten Verbindung zwischen den Trogseitenwänden 3 und Seitenwanderhöhungsschienen 19 sind beide vorgenannten Bestandteile miteinander verbindende Zuglaschen 21 vorgesehen. - Nach dem in Fig. 8 unten dargestellten Ausführungsbeispiel können die beiden Seitenwanderhöhungsschienen 19 auch mittels U-Profil-Klammern 33 mit den Trogseitenwänden 3 verbunden sein. Diese U-Profil-Klammern 33 werden hauptsächlich stirnseitig der Kabeltröge 1 auf
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die Trogseitenwände 3 aufgeschoben und ermöglichen dennoch eine kraftschlüssige Verbindung der Seitenwanderhöhungsschienen 19 mit den jeweiligen Trogseitenwänden 3. Die U-Profil-Klammern 33 sind regelmäßig aus Blech gefertigt.
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Die Trogbodenwand 2 und die Trogseitenwände 3 weisen heraustrennbare Öffnungsbereiche 22 auf, welche durch randseitig der gewünschten Öffnung eingebrachte Löcher 23 definiert sind. Die Öffnungsbereiche 22 bzw. Öffnungen lassen sich folglich per Hand herausbrechen, um Kabel durch, die Trogbodenwand 2 oder die Trogseitenwände 3 in den Kabelkanal einzuführen oder aus diesem herauszuführen. An der Trogbodenwand 2 ist zumindest eine hierauf aufstehende Trennwand 24 befestigbar. Hierzu dienen im Ausführungsbeispiel wiederum die Befestigungsmittel 9, welche in eine entsprechende Längsnut 8 eingeschoben werden können. Die Trogbodenwand 2 besitzt vertieft liegende Bohrungen 25 zur Aufnahme von Erdnägeln zur erdbodenseitigen Festlegung des Kabelkanals.
Die Verbindung einzelner Kabeltröge 1 zum Kabelkanal ist in den Fig. 6 und 7 dargestellt. Hierzu ist ein Verbindungsteil 26 vorgesehen, welches jeweils stirnseitig des Kabeltroges 1 durch einen in eine Aufnahmebohrung 27 in der Trogbodenwand 2 eingreifenden Rastnocken 28 gegen Federwirkung gehalten ist. Das Verbindungsteil 26 weist zumindest zwei gegenüberliegende Trogzungen 26a auf, welche jeweils formschlüssig zwischen Kanalinnenwand 5 und Kanal-
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außenwand 6 in die Trogbodenwand 2 einschiebbar sind, wobei der Rastnocken 28 in die in der Kanalinnenwand 5 befindliche Aufnahmebohrung 27 eingreift. Selbstverständlich können auch jeweils zwei oder mehr Trogzungen 26a vorgesehen sein. Das Verbindungsteil 26 besitzt einen zwischen den Trogzungen 26a hochstehenden Verformungssteg 29, welcher bei in die Trogbodenwände 2 eingeschobenen Trogzungen 26a mit seinen beiden Seitenflanken 29a, 29b stirnseitig gegen Federwirkung unter Einhaltung eines vorgegebenen Abstandes A zwischen beiden dargestellten Kabeltrögen 1 an den Trogbodenwänden 2 anliegt. Der Rastnocken 28 weist einen kleineren Querschnitt als die Aufnahmebohrung 27 auf, wobei der Rastnocken 28 an der Aufnahmebohrung 27 innenseitig anliegt.
Auf diese Weise wird gewährleistet, daß problemlos Temperaturausdehnungen der Kabeltröge 1 ausgeglichen werden können. Denn der Verformungssteg 29 läßt sich entsprechend verformen. Dies erfolgt gegen Federkraft, welche durch, die wellenförmige Ausbildung des Verformungssteges 29 erzeugt wird. Denn eine Seitenflanke 29a liegt stirnseitig an der Trogbodenwand 2 des oberen Kabeltroges 1 an, während sich die andere Seitenflanke 29b am unteren Kabeltrog 1 abstützt {Fig. 6 unten). Jedenfalls sorgt die Wellenform des Verformungssteges 29 für die gewünschte Federwirkung. Aber auch der Rastnocken 28 ist in der Aufnahmebohrung 27 mit Längsspiel gehalten. Dies macht die in Fig. 6 unten dargestellte Ausführungsform unmittelbar deutlich. Insgesamt sind die Trogzungen 26a plattenartig mit bogenförmigem
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Längsrand ausgeführt, wobei der Radius R des bogenförmigen Längsrandes an den maximalen Krümmungsradius R des
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Kabelkanales angepaßt ist. Dies ist in Fig. 6 unten angedeutet, wo zwei Kabeltröge gestrichelt dargestellt sind, die einen Bogen mit dem entsprechenden maximalen Krümmungsradius R des Kabelkanals beschreiben. Endlich
max
ist das Verbindungsteil 26 spiegelsymmetrisch ausgebildet, wobei der Verformungssteg 29 auf der Symmetrieachse S liegt.
In der Fig. 8 oben ist eine alternative Ausführungsform eines Verbindungsteiles 26 zur Verbindung einzelner Kabeltröge 1 zum Kabelkanal gezeigt. Hier ist das Verbindungteil 26 als T-förmiger Verbindungsflansch 30 ausgebildet, wobei der eine T-Schenkel des Verbindungsflansches 30 als die Fuge F zwischen einzelnen Kabeltrögen 1 kanalaußenseitig übergreifender Flanschkopf 30a und der andere T-Schenkel
' des Verbindungsflansches 30 als in die Fuge F eingreifender Flanschsteg 30b ausgeführt sind. Der Flanschsteg 30b weist in Längserstreckung der jeweils zu verbindenden Kabeltröge 1 vorkragende Führungsanformungen 3 0b' auf, welche zur Verbindung der Kabeltröge 1 in die gegenüberliegenden Hohlkammern der Kabeltröge 1 zwischen Kanalinnenwand 5 und Kanaiaußenwand 6 formschlüssig eingreifen. Der Flanschkopf 30a besitzt in Flanschstegrichtung über Ausnehmungen 31 im Flanschkopf 30a angeordnete Abstandsnocken 32 zwischen Kanalaußenwand 6 und Flanschsteg 30b, wobei die Abstandsnocken 3 2 mittels Filmscharnieren drehbar am Flanschkopf 30a gehalten sind und bei Verringerung der
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Fugenbreite zwischen den Kabeltrögen 1, d. h. bei axialer Beaufschlagung der Kanalaußenwand 6 drehend in die Ausnehmungen 31 ausweichen. Dies macht der Schnitt A-A im linken oberen Teil der Fig. 8 unmittelbar deutlich. Hier ist diese Drehbewegung durch einen Pfeil angedeutet. Auf diese Weise wird nicht nur eine zuverlässige Abdeckung der Fuge F durch den kanalaußenseitigen Flanschkopf 3 0a erzielt, sondern zudem läßt sich eine definierte Breite der Fuge F einstellen. Hierzu dienen die Abstandsnocken 32.
Eine Verringerung der Breite der Fuge F ist dennoch möglich, da diese Abstandsnocken 32 drehend in die Ausnehmungen 31 ausweichen können, sofern die Kanalaußenwand 6 und folglich die hieran anliegenden Abstandsnocken 32 axial beaufschlagt werden.

Claims (19)

Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen - 19 - Schutzanspräche
1. Kabelkanal aus zumindest einem U-förmigen Kabeltrog (1) mit Trogbodenwand (2) und Trogseitenwänden (3) und einem auf den Trogseitenwänden (3) aufgelagerten Trogdeckel (4), wobei der Kabeltrog (1) und der Trogdeckel (4) aus einem Kunststoffrecyclat bestehen, dadurch gekennz eichnet, daß die Trogbodenwand (2), die Trogseitenwände (3) und der Trogdeckel (4) jeweils als doppelwandige Hohlprofilleisten mit Kanalinnenwand (5) und Kanalaußenwand (6) ausgebildet sind.
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2. Kabelkanal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanalinnenwand (5) eine geringere Wandstärke als die Kanalaußenwand (6) aufweist.
3. Kabelkanal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabeltrog (1) und der Trogdeckel (4) in Längserstreckung durch Verbindungsstege (7) zwischen Kanalaußenwand (6) und Kanalinnenwand (5) getrennte Hohlkammern aufweisen.
4. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabeltrog (1) und der Trogdeckel (4) Längsnuten (8) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln (9) aufweisen.
5. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Trogseitenwände (3) jeweils eine Kopfschiene (11) mit einer
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im Querschnitt kanaleinwärts gerichteten Klemmnase (12) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich eine kanalauswärts gerichtete Klemmnase (13) unter Bildung einer T-förmigen Klemmfeder (11, 12, 13) vorgesehen ist.
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6. Kabelkanal nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenwanderhöhungsschienen (19) vorgesehen sind, welche mittels fußseitiger, im Querschnitt T-förmiger, Nutaufnahmen (20) auf die Klemmfeder (11, 12, 13) unter Bildung einer Nut/Federverbindung aufschiebbar sind und eine Kppfschiene (11) mit einer im Querschnitt kanaleinwärts gerichteten Klemmnase (12) aufweisen.
7. Kabelkanal nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß für die Trogseitenwände (3) und die Seitenwanderhöhungsschienen (19) miteinander verbindende Zuglaschen (21) vorgesehen sind.
8. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trogbodenwand (2) und die Trogseitenwände (3) heraustrennbare Öffnungsbereiche (22) aufweisen, welche durch randseitig der gewünschten Öffnung eingebrachte Löcher (23) definiert sind.
9. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Trogbodenwand (2) zumindest eine hierauf aufstehende Trennwand (24) befestigbar ist.
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10. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trogbodenwand (2) vertieft liegende Bohrungen (25) zur Aufnahme von Erdnägeln zur erdbodenseitigen Festlegung des Kabelkanals aufweist.
11. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei zur Verbindung einzelner Kabeltröge (1) zum Kabelkanal ein Verbindungsteil (26) vorgesehen ist, welches jeweils stirnseitig des Kabeltroges (1) durch einen in eine Aufnahmebohrung (27) in der Trogbodenwand (2) eingreifenden Rastnocken (28) gegen Federwirkung gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (26) zumindest zwei gegenüberliegende Trogzungen (26a) aufweist, welche jeweils formschlüssig zwischen Kanalinnenwand (5) und Kanalaußenwand (6) in die Trogbodenwand (2) zweier zu verbindender Kabeltröge (1) einschiebbar sind, und daß der Rastnocken (28) jeweils in die in der Kanalinnenwand (5) befindliche Aufnahmebohrung (27) eingreift.
12. Kabelkanal nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (26) einen zwischen den Trogzungen (26a) hochstehenden Verformungssteg (29) aufweist, welcher bei in die Trogbodenwände (2) eingeschobenen Trogzungen (26a) mit seinen beiden Seitenflanken (29a, b) stirnseitig gegen Federwirkung unter Einhaltung eines vorgegebenen Abstandes (A) zwischen beiden Kabeltrögen (1) an den Trogbodenwanden (2) anliegt.
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13. Kabelkanal nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastnocken (28) einen kleineren Querschnitt als die Aufnahmebohrung (27) aufweist, wobei der Rastnocken (28) innenseitig an der Aufnahmebohrung (27) anliegt.
14. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trogzungen (26a) plattenartig mit bogenförmigem Längsrad ausgebildet sind, wobei der Radius
(R) des bogenförmigen Längsrandes an den maximalen Krümmungsradius (R ·, des Kabelkanals angepaßt ist.
15. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (26) spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, wobei der Verformungssteg (29) auf der Symmetrieachse (S) liegt.
16. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei zur Verbindung einzelner Kabeltröge (1) zum Kabelkanal ein Verbindungsteil (26) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (26) als T-förmiger Verbindungsflansch (30) ausgebildet ist, wobei der eine T-Schenkel des Verbindungsflansches (30) als die Fuge (F) zwischen einzelnen Kabeltrögen (1) kanalaußenseitig übergreifender Flanschkopf (30a) und der andere T-Schenkel des Verbindungsflansches (30) als in die Fuge (F) eingreifender Flanschsteg (30b) ausgeführt sind.
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17. Kabelkanal nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Flanschsteg (30b) beidseitig in Längserstreckung der jeweils zu verbindenden Kabeltröge (1) vorkraigende Führungsanformungen (30b1) aufweist, welche zur Verbindung der Kabeltröge (1) in die gegenüberliegenden Hohlkcimmern der Kabeltröge (1) zwischen Kanalinnenwand (5) und Kanalaußenwand (6) formschlüssig eingreifen.
18. Kabelkanal nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Flanschkopf (30a) in Flanschstegrichtung über Ausnehmungen (31) im Flanschkopf (30) angeordnete Abstandsnocken (32) zwischen Kanalaußenwand (6) und Flanschsteg (30b) aufweist, wobei die Abstandsnocken (32) mittels Filmscharnieren drehbar am Flanschkopf (30a) gehalten sind und bei Verringerung der Fugenbreite zwischen den Kabeltrögen (1) drehend in die Ausnehmungen (31) ausweichen.
19. Kabelkanal nach einem der Ansprüche 1 bis IS7 dadurch gekennzeichnet, daß der Kabeltrog (1) und der Trogdeckel
(4) im Extrusionsverfahren oder im Spritzgießverfahren hergestellt sind.
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