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DE29615412U1 - Messer für einen Messerkopf - Google Patents

Messer für einen Messerkopf

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DE29615412U1
DE29615412U1 DE29615412U DE29615412U DE29615412U1 DE 29615412 U1 DE29615412 U1 DE 29615412U1 DE 29615412 U DE29615412 U DE 29615412U DE 29615412 U DE29615412 U DE 29615412U DE 29615412 U1 DE29615412 U1 DE 29615412U1
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Germany
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knife
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clamping
positioning
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DE29615412U
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SCHRAMMEL HELMUT DIPL ING FH
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SCHRAMMEL HELMUT DIPL ING FH
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Description

Schrammel, Helmut
Am Waldsaum 25
8952 0 Heidenheim
04. September 1996/V/sy
AZ: M 3 931 G
Messer für einen Messerkopf
Die Erfindung betrifft ein Messer für einen Messerkopf mit mindestens einem Werkzeugträger. Das plattenförmige Messer oder dergleichen, insbesondere Wendemesser oder Einwegmesser, liegt an einer ebenen Spannfläche einer nutförmigen Aussparung an, die am Umfang des Werkzeugträgers offen ist, und durch eine Klemmvorrichtung kraftschlüssig gegen die Spannfläche lösbar gespannt ist.
Ein solcher Messerkopf ist beispielsweise aus der DE 40 17 618 Al bekannt. Das Messer dieses Messerkopfes wird durch ein Halteelement formschlüssig gehalten. Das Halteelement besteht aus einem scheibenförmigen Grundkörper, der in einer entsprechenden Ausnehmung im Bereich der Spannfläche des Werkzeugträgers eingesetzt ist. An dem scheibenförmigen Grundkörper ist ein Stift ausgebildet, der an der Spannfläche übersteht und in ein entsprechendes Loch am Messer eingreift.
Durch diese Stift/Loch-Anordnung wird das Schneidmesser formschlüssig in der Ausnehmung gehalten, wobei die Klemmvorrichtung das Schneidmesser gegen die Spannfläche drückt. In der DE 40 17 618 Al ist angegeben, daß sich diese kombinierte Fixierung durch Kraft- als auch durch Formschluß in der Praxis als vorteilhaft erwiesen hat, da die Befestigung des Messers insgesamt verstärkt wird, weil die durch das Halteelement beigeführte formschlüssige Befestigung die kraftschlüssige Befestigung wesentlich unterstützt. Die Anordnung eines Halteelements soll durch das Aufsetzen des Messers auf das in das Loch des Messers einfassende Halteelement auch eine bessere Positionierung des Messers ermöglichen, wodurch die Montage des Messers am Messerkopf erleichtert ist.
In der DE-PS 25 11 105 ist ein weiterer Messerkopf der eingangs angegebenen Art beschrieben und dargestellt. Bei dieser bekannten Ausgestaltung ist das Halteelement durch einen zylindrischen Haltestift gebildet, der in einer sich rechtwinklig zur Spannfläche erstreckenden Bohrung im Messerträger sitzt, die aufgrund der vorgegebenen, sekantialen Anordnung der Spannfläche unter einem spitzen Winkel an der Rückseite vom vorhandenen, das Messer tragenden Stützteil verlaufenden gekrümmten Umfangsflache der Tragscheibe ausläuft. Hierbei wird das durch die Krümmung der Tragscheibe schon beträchtlich geschwächte Stützteil weiter geschwächt, weil der radial äußere Teil des Stützteils mit dem radial inneren Teil lediglich durch zwei Wandstege verbunden ist, die sich auf beiden Seiten der Bohrung zwischen dem radial äußeren Teil und dem radial inneren Teil erstrecken.
Bei dem aus der DE 40 17 618 Al unter DE-PS 25 11 105 beschriebenen Ausführungsformen wird das Schneidmesser durch die kombinierte Fixierung durch Kraft- als auch durch Formschluß gehalten, wobei jeweils ein Stift an der Spannfläche übersteht, der in ein Loch im Schneidmesser eingreift. Dies ist die überwiegend vorherrschende Art der Befestigung von Schneidmessern an Werkzeugträgern. Die Schneidmesser bestehen jedoch aus einem dünnen Hartmetallblättchen, in das es schwierig ist, eine Bohrung exakt einzubringen. Üblicherweise bestehen bei den in den Schneidmessern eingebrachten Bohrungen Toleranzen im Bereich von 0, 1 bis 0,4 Millimeter. Die Befestigung herkömmlicher Schneidmesser mittels einer Stift-/Lochverbindung unterliegt deshalb einer systematischen Ungenauigkeit. Soll eine solche Ungenauigkeit durch eine genaue Bearbeitungsmethode behoben werden, ist dies nur mit beträchtlichem technischen und wirtschaftlichen Aufwand möglich, da die Schneidmesser aus Hartmetall gefertigt sind und eine dünne Wandstärke aufweisen.
In der EP 0 688 638 Al ist ein weiterer Messerkopf beschrieben, bestehend aus einem Werkzeugträger mit einer nutförmigen Ausnehmung, die eine ebenflächige Spannfläche begrenzt. Bei diesem Messerkopf wird wiederum ein Messer mittels eines Klemmkörpers
an der Spannfläche befestigt, wobei der Klemmkörper an der Messerbrust des Messers anliegt und das Messer mit seinem Messerrücken gegen die Spannfläche gedruckt wird. In der Messerbrust ist eine horizontale, durchgehende Nut eingebracht, in die ein entsprechender am Klemmkörper ausgebildeter Steg eingreift. Im Messerrücken ist eine vertikale Nut eingebracht. Der vertikalen Nut im Messerrücken ist in der Spannfläche eine entsprechende, gegenüberliegende vertikale Nut ausgebildet. In den durch die beiden sich gegenüberliegenden Nuten begrenzten Kanal ist ein sogenannter Schwerspannstift eingesetzt, der federnd nachgebend ausgebildet ist und eine sichere Anlage an der Spannfläche und genaue Positionierung gewährleisten soll.
Nachteilig bei dieser Ausgestaltung des Messerkopfes ist, daß
das dünne Messer durch die beiden Nuten an der Messerbrust als
auch am Messerrücken geschwächt ist, wobei das Einbringen von Nuten in derartig dünne Messer äußerst aufwendig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Messer für einen Messerkopf zu schaffen, das auf einfache Art und Weise eine sehr präzise Befestigung an einem Werkzeugträger erlaubt.
Die Aufgabe wird durch ein Messer mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß ist am Messer ein Positionierelement befestigt bzw. ausgebildet, das eine räumlich vorstehende dach- bzw. domförmige Kontur aufweist. Das Schneidmesser wird an einer Spannfläche eines Werkzeugträgers durch eine Klemmvorrichtung gespannt, wobei in der Spannfläche eine zum Positionierelement korrespondierende Positionierausnehmung eingebracht ist. Sowohl das Positionierelement als auch die Positionierausnehmung weisen eine Form auf," die spielfrei ineinander passen, so daß das Messer bezüglich seiner radialen und axialen Position als auch seiner Winkelposition eindeutig festgelegt ist.
Das erfindungsgemäße Positionierelement kann aus einem weichen Material, wie z. B. Kunststoff ausgebildet sein, da es nur zum Positionieren des Messers auf der Spannfläche dient, aber während des Betriebs beim Fräsen keine Kräfte aufnehmen muß. Der Erfinder hat festgestellt, daß alleine die Fixierung durch die Klemmvorrichtung genügt, um das Messer während des Betriebs ausreichend festzuhalten. Deshalb kann statt der bisher vorgesehenen Halteelemente, die eine formschlüssige Verbindung ermöglichen sollten, jedoch ungenau und/oder sehr aufwendig gestaltet sind, ein einfach ausgebildetes Positionierelement vorgesehen werden. Das Positionierelement kann beispielsweise ohne zusätzliche Hartmetallbearbeitung durch Kleben am Messer befestigt werden.
Lediglich an der Spannfläche des Werkzeugträgers, der üblicherweise nicht aus Hartmetall besteht, wird die Positionierausnehmung eingebracht.
Die Erfindung wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. la - Ic ein Positionierelement in einer Draufsicht, Seitenansicht und Stirnansicht,
Fig. 2a - 2c ein Messer mit dem in Fig. la - Ic gezeigtem
Positionierelement in einer Draufsicht, Seitenansicht und Stirnansicht,
Fig. 3a einen Werkzeugträger im Bereich einer Spannfläche
in Seitenansicht,
Fig. 3b die Spannfläche aus Fig. 3a in einer Draufsicht,
Fig. 4 den in Fig. 3a gezeigten Werkzeugträger,- der mit
einem Messer bestückt ist,
Fig. 5a - 5c ein Messer mit einem Positionierelement in einer
Draufsicht, Seitenansicht und Stirnansicht.
Ein Messerkopf {Fig. 4} für ein erfindungsgemäßes Messer weist einen Werkzeugträger in der Form einer Messerscheibe 1 mit wenigstens einer an ihrer ümfangsflache 2 auslaufenden, trapezförmigen Aussparung 4 auf, deren einander gegenüberliegende Seitenflächen 5 zur Ümfangsflache 2 hin divergieren. Die bezüglich der Drehrichtung 7 (um eine Achse 9) der Messerscheibe 1 hintere Seitenfläche 5 bildet eine Spannfläche 8 (Fig. 3a, 3b) zur Aufnahme eines Schneidmessers 10.
In die Spannfläche 8 ist eine zumindest bereichsweise dom- bzw. dachförmige Positionierausnehmung 11 eingebracht, die in dem in Fig. 3a, 3b gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine horizontale und eine vertikale Nut 12a, 12b ausgebildet ist. Die beiden Nuten 12a, 12b kreuzen sich unter einem rechten Winkel im Bereich ihrer Längsmitte, wobei die vertikale Nut 12b quermittig an der Spannfläche 8 und die horizontale Nut 12a etwa auf halber Höhe der Spannfläche 8 angeordnet ist. Die beiden Nuten 12a, 12b weisen einen halbkreisförmigen Querschnitt auf. Die Positionierausnehmung kann auch sternförmig angeordnete Nuten aufweisen, und die Form der Nuten kann auch dreieckig oder trapezförmig ausgebildet sein. Die Nuten können in axialer und radialer Richtung nach außen hin offen oder geschlossen sein.
Am radial inneren Bereich der Spannfläche 8 ist eine in die Aussparung 4 vorstehende Stufe 13 ausgebildet, die eine horizontal verlaufende Kante 14 aufweist, die als zusätzliche Positionierkante 14 für das Schneidmesser 10 dienen kann.
Das Schneidmesser 10 kann beispielsweise als Wendemesser {Fig. 2a - 2c) ausgebildet sein, das in der Regel ein rechteckförmiges Plättchen aus Hartmetall mit zwei Stirnseitenkanten 15 und zwei Längsseitenkanten 16 ist. Die Stirnseitenkanten 15 sind zu Hauptschneiden 15a spitz zugeschliffen und die Längsseitenkanten 16 bilden Nebenschneiden 16a. Die beiden Breitseitenflachen des
Schneidmessers 10 stellen die Messerbrust 17 bzw. den Messerrücken 18 dar. Am Messerrücken 18 ist ein Positionierelement 2 0 befestigt, das eine zu der Positionierausnehmung 11 komplementäre dom- bzw. dachförmige Form bzw. Kontur aufweist. In dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Positionierelement 20 aus einem horizontalen und einem vertikalen Steg 21a, 21b ausgebildet. Die Stege 21a, 21b kreuzen sich in einem rechten Winkel. Sie weisen einen halbkreisförmigen Querschnitt (Fig. Ib, Ic) auf, so daß das Positionierelement 20 eine ebenflächige Anlagefläche 22, mit der das Positonierelement beispielsweise auf dem Messerrücken befestigt ist, und eine konturierte Positonierflache 23 aufweist, die formschlüssig ohne Spiel in die Positionierausnehmung 11 eingreift, wenn das Schneidmesser 10 an die Spannfläche 8 angesetzt wird. Da die domförmige Kontur der Positionierfläche 13 seitlich abfallende Flanken 23a, 23b aufweist, wird das Positionierelement 20 in der entsprechenden Positionierausnehmung 11 durch die in der Ausnehmung 11 unter Druck anliegenden geneigten Flanken 23a, 23b exakt ausgerichtet. Die Enden des vertikalen Stegs 21a sind als Anlauf schrägen 23 geformt'.
Das Positionierelement 20 ist beispielsweise durch eine Klebeverbindung auf dem Schneidmesser 10 befestigt. Es kann jedoch auch jede andere Verbindungsart verwendet werden, die für eine Verbindung zwischen der Anlagefläche 22 des Positionierelements 20 und dem Messerrücken 18 geeignet ist.
Das Schneidmesser 10 wird mit einer an sich bekannten Klemmvorrichtung an der Messerscheibe 1 eingespannt. Die Klemmvorrichtung weist einen Klemmbacken 25 und eine Klemmschraube 26 auf. Der Klemmbacken 25 ist entsprechend der vorderen und hinteren Seitenfläche 5 der Aussparung 4 keilig bzw. konische ausgebildet. Die Klemmschraube 26 erstreckt sich mit ihrer Mittelachse 28 etwa parallel zur vorderen Seitenfläche 5 und ist in eine im Grund 2 9 der Aussparung 4 befindlichen Gewindebohrung 31 eingeschraubt. Die Klemmschraube 26 weist zwei hintereinander liegende Gewindeabschnitte mit einander entgegengesetzer Steigung auf.
Der vordere Gewindeabschnitt weist ein Rechtsgewinde auf, mit dem die Klemmschraube 26 in die Gewindebohrung 31 einfaßt. Der hintere Gewindeabschnitt weist ein Linksgewinde auf, mit dem die Klemmschraube 2 6 in ein Innen-Linksgewinde des Klemmbackens 25 einfaßt {sogenannte Links-Rechts-Schraube). An ihrem radial äußeren Ende weist die Klemmschraube 26 ein Angriffselement für einen Schrauben-Drehschlüssel (nicht dargestellt) auf. Durch Drehen der Klemmschraube 26 in die eine oder andere Richtung läßt sich das Messer 10 in bekannter Weise kraftschlüssig an der Spannfläche 8 verspannen oder lösen, wobei die dem Messer 10 abgewandte, zur Längsachse 2 8 der Klemmschraube 2 6 parallele ebene Außenfläche 34 der Klemmschraube 25 entlang der vorderen ebenen Seitenfläche 5 der Aussparung 4 gleitet, während sich eine ebene Klemmfläche 35 der Klemmbacke 25 auf die Messerbrust 17 zubewegt oder sich davon abhebt, so daß das Messer 10 festgeklemmt oder gelöst werden kann.
Diese kraftschlüssige Befestigung nimmt im Betrieb den gesamten auf das Schneidmesser 10 wirkenden Krafteintrag auf und leitet ihn an die Messerscheibe 1 ab. Mit dem Positionierelement 20 wird lediglich beim Einsetzen des Schneidmessers 10 in die Aussparung 4 sichergestellt, daß das Schneidmesser 10 bezüglich seiner radialen und axialen Position in Bezug zur Messerscheibe 1 bzw. der Spannfläche 8 exakt angeordnet ist. Es ist nicht notwendig, daß das Positionierelement weitere mechanische Funktionen übernimmt. Deshalb ist es möglich, das Positionierelement 20 aus relativ weichen Materialien, wie z. B. Kunststoff oder Holz, auszubilden und mit einer Verbindungsart, wie z. B. Kleben, zu befestigen, mit der die hohen für den Betrieb notwendigen Haltekräfte nicht aufgenommen werden können.
Das erfindungsgemäße Positionierelement 20 kann deshalb auch bei herkömmlichen Schneidmessern 10 eingesetzt werden, ohne daß deren Form bzw. die Werkzeuge zur Herstellung der Schneidmesser geändert werden müssen. Alleine durch Einbringen der Positionierausnehmung 11 und Vorsehen des Positionierelementes 20 an einem Schneidmesser 10 kann die Erfindung bei herkömmlichen
Messerköpfen realisiert werden, wodurch die Positionierung des Schneidraessers wesentlich verbessert wird.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel legt der horizontale Steg 21a die radiale Position des Schneidmessers 10 und der vertikale Steg 21b die axiale Position des Schneidmessers fest, wobei durch die Längserstreckung der Stege 21a, 21b ein Verdrehen des Messers 10 um eine zentrale, senkrecht auf den Breitseitenflächen 17, 18 stehende Achse 3 6 verhindert wird, so daß auch die Drehstellung des Messers 10 eindeutig festgelegt ist.
Das Positionierelement 20 kann in der Draufsicht auch sternförmig, dreieckig oder mit einer beliebigen anderen Form ausgebildet sein. Wesentlich ist, daß durch die Form des Positionierelementes sowohl eine radiale und axiale Festlegung der Anordnung des Messers auf der Spannfläche 8 erfolgt als auch die Drehstellung des Messers eindeutig bestimmt ist. Die Winkellage und die Länge der Schenkel sind beliebig und anpaßbar an die Messerform und Messergröße. Es können auch einzelne Schenkel des Positionierelements entfallen. Die Festlegung der Anordnung kann beispielsweise durch ein in axialer und radialer Richtung ausgedehntes Positionierelement oder durch zwei auf einem Messer beabstandet angeordnete Positionierelemente erfolgen. Diese voneinander beabstandeten Positionierelemente können z. B. die Form von Kugelhalbschalen aufweisen.
Wird das Positionierelement bei Wendemessern eingesetzt, ist es symmetrisch um die Wendeachse (n) 40 des Wendemessers 10 (Fig. 2a) ausgebildet, so daß das Positionierelement zur exakten Positionierung aller Schneidkanten, wie Haupt-, Nebenschneiden usw. dient. Ferner kann das Positionierelement 20 eine für das Messer bzw. deren Eigenschaften, wie Größe, Material, usw., charakteristische Farbe aufweisen.
Die Erfindung kann in vorteilhafter Weise dazu verwendet werden, um Toleranzen bei der Herstellung der Schneidmesser auszugleichen, indem die Schneidmesser vermessen bzw. kalibriert werden und danach das Positionierelement in einem durch die Messung vorbestimmten Abstand zur Schneidkante auf dem Schneidmesser befestigt wird, so daß der Schneidkante am Werkzeugträger exakt festgelegt ist.
In den Figuren 5a bis 5c ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Positionierelementes 20 dargestellt. Dieses Positionierelement 20 unterscheidet sich durch einen Montagezapfen 41 von dem in den Figuren la bis 2c gezeigten Positionierelement 20, der an der Anlagefläche 22 des Positionierelementes 20 mittig angeordnet ist; Zur Aufnahme des Montagezapfens 41 ist in dem Schneidmesser 10 eine zentrale Bohrung 42 eingebracht. Das Positionierelement 20 sitzt mit seinem Montagezapfen 41 in der Bohrung 42, wobei in den Figuren 5a bis 5c das Spiel des Montagezapfens 41 wegen der Bohrung 42 etwas übertrieben dargestellt ist. Hierdurch soll zum Ausdruck gebracht werden, daß diese Art der Steckverbindung im Vergleich zu dem spielfreien Ineinandergreifen des Positionierelementes und der Positionierausnehmung ein Spiel aufweist.
Das erfindungsgemäße Positionierelement 20 kann auch einteilig mit dem Schneidmesser 10 ausgebildet sein. Eine solche einteilige Ausbildung kann beispielsweise aus Sintermetall hergestellt werden.
Das Positionierelement kann auch aus beliebigen Materialien, wie z. B. Stahl oder Keramik, oder auch aus NE-Metallen bestehen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Messers ist die Positionierkante 14 ni.cht notwendig und kann entfallen...

Claims (15)

Schrammel, Helmut Am Waldsaum 25 89520 Heidenheim 04. September 1996/V/sy AZ: M 3 931 G Ansprüche
1. Messer für einen Messerkopf mit mindestens einem Werkzeugträger, wobei das Messer plattenförmig, insbesondere als Wendemesser oder Einwegmesser, ausgebildet ist und an einer ebenen Spannfläche (8) einer nutförmigen Aussparung (4) anliegt, die am Umfang (2) des Werkzeugträgers offen ist, und durch eine Klemmvorrichtung kraftschlüssig gegen die Spannfläche (8) lösbar gespannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an dem ebenflächigen Messer (10) ein Positionierelement (20) befestigt oder ausgebildet ist, wobei das Positionierelement (20) eine räumlich vorstehende Kontur aufweist, für eine an der Spannfläche (8) zum Postionierelement (20) korrespondierende Posxtionierausnehmung (11), wobei sowohl das Positionierelement (20) als auch die Posxtionierausnehmung (11) eine korrespondierende dach- oder domförmige Form aufweisen und spielfrei ineinander passen, so daß das Messer (10) bezüglich seiner radialen und axialen Position als auch seiner Winkelstellung eindeutig am Werkzeugträger
festlegbar ist.
2. Messer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Positionierelement (2 0) durch Kleben auf dem Messer (10) befestigt ist.
3. Messer nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Positionierelement (20) aus einem im Vergleich zu Hartmetall relativ weichem Material, wie z. B. Kunststoff oder Holz, ausgebildet ist.
4. Messer nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement (20) aus Stahl, NE-Metall oder Keramik ausgebildet ist.
5. Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement (20) mehrteilig ausgebildet ist.
6. Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement (20) eine für das Messer (10) charakteristische Farbe aufweist.
7. Messer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (10) und das Positionierelement (20) z. B. aus Sintermetall einteilig ausgebildet sind.
8. Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement (20) aus zwei sich kreuzenden ■Stegen (21a, 21b) ausgebildet ist.
9. Messer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stege (21a, 21b) des Positionierelements (20) in einem rechten Winkel kreuzen.
10. Messer nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (21a, 21b) des Positionierelementes (20) einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen.
11. Messer nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (21a, 21b) des Positionierelements (20) einen
dreieckförmigen oder trapezförmigen Querschnitt mit seitlich abfallenden Flanken (23a, 23b) aufweisen.
12. Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer der beiden Stege am Messer vertikal ausgerichtet ist und dieser vertikal ausgerichtet Steg an seinen Enden jeweils eine Anlaufschräge aufweist.
13. Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch, gekennzeichnet,
daß die Klemmvorrichtung einen Klemmbacken (25) eine Klemmschraube (26) aufweist, wobei der Klemmbacken (25) entspre-• chend einer vorderen und hinteren Seitenfläche (5) der Aussparung (4) keilig bzw. konisch ausgebildet ist.
14. Messer nach Anspruch 13,
dadurch, gekennzeichnet/
daß die Klemmschraube (26) eine Links-Rechts-Schraube ist und sich mit ihrer Mittelachse (28) etwa parallel zur vorderen Seitenfläche (5) der Aussparung (4) erstreckt und mit einem Ende in eine im Grund {29) der Aussparung (4) befindlichen Gewindebohrung (31) und mit dem anderen Ende in ein Innengewinde des Klemmbackens (25) einfaßt.
15. Messerkopf mit mindestens einem Werkzeugträger und wenigstens einem Messer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
das an einer ebenen Spannfläche (8) einer nutförmigen Aussparung (4) anliegt, die am Umfang (2) des Werkzeugträgers offen ist, und durch eine Klemmvorrichtung kraftschlüssig gegen die Spannfläche (8) lösbar gespannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den ebenflächigen Messer (10) ein Positionierelement (20) befestigt oder ausgebildet ist, wobei das Positionierelement (20) eine räumlich vorstehende Kontur aufweist, und an der Spannfläche (8) eine zum Positionierelement (20)
korrespondierende Positionierausnehmung (11) vorgesehen ist,
und sowohl das Positionierelement (20) als auch die Positionierausnehmung (11) eine korrespondierende dach- oder domförmige Form aufweisen, die spielfrei ineinander passen, so daß das Messer (10) bezüglich seiner radialen und axialen Position als auch seiner Winkelstellung eindeutig vom Werkzeugträger festlegbar ist.
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