DE29613887U1 - Geschäumte Bodenschwelle - Google Patents
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Description
·.'..· . .·· . 29.07.1996
Geschäumte Bodenschwelle
10
10
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenschwelle, insbesondere Türschwelle, mit einem aus Kunststoff bestehenden
Unterteil, das trittseitig zumindest zum Teil mit einem Oberteil bekleidet ist.
Herkömmliche Türschwellen weisen ein Hohlprofil auf, welches im Bereich einer Tür in den Boden eingelassen wird.
Ein solches Türschwellen-Hohlprofil wird in der G 91 09 719.3 beschrieben. Es besitzt ein Unterteil aus Kunststoff und ein
mit diesem verrastbares Oberteil aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium. Zusätzlich sind Streben vorhanden, welche dem Profil
die erforderliche Stabilität gegen Beanspruchung durch Trittbelastung geben. Die durchgängige, einstückige Abdeckung
mit einem Metalldeckel bedingt einen Wärmetransport im wesentlichen über die gesamte Quererstreckung der Türschwelle.
Zudem ist die Isolierwirkung der luftgefüllten Hohlräume des Hohlprofiles vergleichsweise schwach, so daß auch ein Wärmetransport
über den Schwellenkörper stattfinden kann. Solch eine Schwelle bildet stets eine Kältebrücke. Dies führt zu
innenseitigen Kondensationsflächen, an denen sich Feuchtigkeit niederschlägt. Dadurch kann es zu einem Festfrieren des
Türflügels an der Innenseite des Schwellenprofils kommen.
Durch die mehrstückige Ausbildung einer solchen Bodenschwelle entstehen nicht vollständig abgeschlossene Hohlräume,
in denen sich ebenfalls Feuchtigkeit ansammeln kann.
Aufgabe der vo¥llfegen<ien..Erf ijprciuncr ist es, gerade im
Hinblick auf die Fortschritte bei der Wäremedämmung von Innenräumen, einen Wärmetransport in Schwellenquerrichtung
vollständig zu unterbinden. Aufgabe ist es ferner, eine haItbare,
mechanisch stabile Bodenschwelle mit vorgenannten Vorzügen bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des ersten Patentanspruchs gelöst.
Wesentlich für die Erfindung ist die Tatsache, daß trittfester Schaum eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit bei
ausreichender Festigkeit des Schaumkörpers aufweist. Dadurch wird einerseits das Oberteil, welches Teil einer Schwellentrittfläche
sein kann, sicher unterstützt. Die Punktbelastungen sind, wie im vorliegenden Fall eines Massivkörpers, wesentlich
geringer als beispielsweise bei einem mehrstückigen Hohlprofil. Andererseits bietet die Verbindung von Mikroporen
und Kunststoff geringer Wärmeleitfähigkeit eine besonders effektive,
thermische Isolierung. Darüber hinaus ist fester Kunststoffschaum ein leicht und mit geringem Aufwand zu bearbeitendes
Material.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Eine besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung ist es, wenn das Unterteil trittseitig von dem Oberteil, von
einem Schwellendeckel und von einer Innenblende bekleidet ist. Durch die mehrteilige Ausgestaltung der Schwellenoberseite
ist eine Unterbrechung des Wärmetransports in horizontaler Querrichtung an mehreren Stellen gewährleistet. Je nach
Beanspruchung des jeweiligen Abschnittes der Schwellenoberseite können unterschiedliche Materialien sowie Klemm-,
Rast-, Klebe- oder Schraubverbindungen vorgesehen sein. Jedes Teil ist einzeln zu fertigen und gegebenenfalls austauschbar,
was eine Wartung und Reparatur der Bodenschwelle erheblich erleichtert.
Ein besonderer Vorteil der öffindting»*ist es, daß unterschiedliche
Schwellenhöhen vorgesehen sind. Während in Altbauten zumeist flache Schwellenkonstruktionen zur Anwendung
kommen, sind in Neubauten oftmals entsprechend tiefe Ausnehmungen
vorhanden, welche die Montage einer höheren und damit effektiver wärmedämmenden Türschwelle erlauben.
Wenn das Unterteil allseitig bis auf eine Bodenfläche bekleidet ist, ist der Schaumkörper besonders effektiv gegen
Trittbeanspruchung geschützt. Eine solche Türschwelle kann in einer besonders flachen Ausführung für den Einbau in Altbauten
vorgesehen sein.
Wenn eine Bodenausnehmung zum Einbau einer Bodenschwelle vorhanden ist, ist es sinnvoll, wenn das Unterteil mit einer
Bodenfläche auf einem Stützteil aufsitzt, das ebenfalls aus trittfestem Schaum besteht. Damit ist ein Unterteil mit
Stützteilen kombinierbar, so daß Schwellenprofile unterschiedlicher
Höhe zur Verfügung stehen. Zur Verbindung können an der Bodenfläche des Unterteils sowie an dem Stützteil jeweils
korrespondierende Nuten und Stege zur gegenseitigen Verklemmung oder Verrastung vorhanden sein. Ein besonders
hoch ausgeführtes Stützteil kann kurzfristig durch Abtrennung eines Abschnittes entsprechend der Tiefe einer vorhandenen
Ausnehmung angepaßt werden.
Eine größere und variable Höhe der Bodenschwelle kann
auch dadurch erzielt werden, daß das Unterteil und ein bodenseitiges
Stützteil einstückig aus trittfestem Schaum ausgebildet sind oder daß zwischen dem Unterteil und dem Stützteil
eine Trennebene vorhanden ist.
Eine einfache Verrastung oder Verklemmung wird dadurch erzielt, daß das Stützteil und das Unterteil mittels mindestens
einer Befestigungsrippe und mindestens einer Befestigungsrille zusammengebaut sind.
Eine Bodenschwelle ist besonders variabel ausbaubar und der jeweiligen Bausituation anpaßbar, wenn das Stützteil
frontseitig und/oder bauseitig B'efes'feigningsrippen und/oder
-rillen zum Anbau von geschäumten Bauteilen, Dichtungsbahnen oder -folien hat.
Ein leicht verfügbares, dicht schäumbares und gut wärmeisolierendes
Material ist Polyurethan. Daher ist es zweckmäßig, wenn das Unterteil und/oder das Stützteil im wesentlichen
aus Polyurethan-Schaum besteht.
Wesentlich für eine effektive thermische Trennung ist das Zusammenwirken der Schwellenkonstruktion mit einer Abdichtstelle
des Türflügels. Durch eine solche Abdichtstelle wird eine konvektive Trennung zwischen Außen- und Innenbereich
erzielt. Sind zwei gegeneinander quer zur Schwellenlängsrichtung verschobene Abdichtstellen vorhanden, wird die
Wärmeisolation insgesamt verbessert und die Kaltluftkühlung der türflügelseitigen Abdichtstelle vermieden. Dies ist auf
einfache Weise dadurch zu erzielen, daß der Schwellendeckel und/oder die Innenblende eine Abdichtstelle für das Türprofil
aufweisen.
Wenn der Schwellendeckel im wesentlichen aus weichelastischem Kunststoff und/oder aus Gummi besteht, ist er besonders
leicht in eine vorhandene Ausnehmung einsetzbar und paßt sich der Form der Ausnehmung im wesentlichen an. Das gewährleistet
einen stabilen Sitz. Außerdem wird ein solcher Schwellendeckel bei besonderer Belastung ausschließlich
elastisch verformt und nimmt seine ursprüngliche Gestalt nach Wegfall der Belastungskraft wieder an.
Die Innenblende bietet neben einer optischen Verkleidung der Schwelleninnenseite auch eine Anschlagstelle für eine
korrespondierende Dichtung des Türblatts. Bei einer Abdichtung an dem Schwellendeckel entsteht eine weiter außen gelegene
Abdichtstelle, so daß in der Schließstellung des Türflügels bei zwei Abdichtstellen ein im wesentlichen abgeschlossener
Hohlraum entsteht. Bei Abdichtung am Schwellendeckel wird eine Kühlung der Innenblende durch kalte Außenluft verhindert
.
1 O :&KHgr;.
Solch eine Innenblende kann aus Aluminium und/oder aus Kunststoff ausgebildet sein und auf das Unterteil aufgeklebt
und/oder in eine innenseitige Längsnut des Unterteils eingerastet sein.
Schon wenn die Tür bei vergleichsweise kalter Außenluft nach kurzem Offenstehen geschlossen wird, entstehen innenseitige
Kondensationsflächen. Daher ist es vorteilhaft, wenn die Innenblende eine bodenseitige Dichtlippe aufweist. Durch eine
solche Dichtlippe wird die Bodenschwelle effektiv gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt. Die Dichtlippe kann
auf dem Boden aufliegen oder in diesen eingelassen werden.
Das Oberteil dient neben der optischen Verkleidung der Bodenschwelle besonders dem Schutz des Unterteils vor Trittbeanspruchung.
Dies ist gewährleistet, wenn das Oberteil aus Aluminium und/oder aus Kunststoff ausgebildet ist.
Wenn das Oberteil mit einer Halterippe versehen ist, an der sich der Schwellendeckel mit einer Deckelkante abstützt,
und wenn die andere Deckelkante an einer geschäumten Widerlagerrippe des Unterteils abgestützt ist, ist ein sicherer Dekkelsitz
gegeben. Der Schwellendeckel sitzt dabei in einer durch die Widerlagerrippe des Unterteils und die Halterippe
des Oberteils gebildeten Längsrille. Die Längsrille kann beispielsweise Hinterschneidungen aufweisen, welche ein Verrasten
des Schwellendeckels ermöglichen. Um einen festeren Sitz zu erreichen, kann der Schwellendeckel auch zusätzlich in dem
Deckelsitz verklebt werden.
Eine einfachere Verbindbarkeit und eine bessere Passung
wird dadurch erzielt, daß das Unterteil trittseitig eine Längsnut aufweist, in die Stege des Oberteils klemmend, klebend
oder verrastend eingreifen.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Oberteil Stege aufweist, welche einen Einschraubkanal in Schwellenlängsrichtung
bilden. Dadurch wird eine stirnseitige Verschraubung von
Ih, &igr;"· :'■'■:.
Zusatzteilen, beispielsweise Scnwellenverfe«indern, mit der Bodenschwelle
ermöglicht. Die Stege können separat oder zum Eingriff in korrespondierende Nuten des Unterteils ausgeführt
sein, wodurch sich ein vorteilhafter Kombinationseffekt gibt.
Die Stege, die den Einschraubkanal bilden, werden nämlich durch die Verschraubung gespreizt, so daß die Klemmung der
Stege in korrespondierenden Nuten des Unterteils verstärkt wird.
Wenn der Deckel mit Fußrippen auf dem Schaum des Unterteils aufliegt, zwischen denen ein Freiraum zur Aufnahme
eines das geschäumte Unterteil belastenden Kopfes eines Befestigungsmittels vorhanden ist, ist das Befestigungsmittel
durch den Schwellendeckel zu verdecken.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig.l einen Querschnitt durch eine flache Schwelle,
vorzugsweise zum Einbau in Altbauten, und
Fig.2 eine hohe Schwelle, vorzugsweise zum Einbau in
Neubauten, mit Erweiterungsmöglichkeiten.
Fig.2 eine hohe Schwelle, vorzugsweise zum Einbau in
Neubauten, mit Erweiterungsmöglichkeiten.
Fig.l zeigt einen Querschnitt durch eine flache Bodenschwelle 10, welche auf dem Boden 11 aufliegt. Oberhalb der
Bodenschwelle 10 ist der bodenschwellenseitige Bereich eines Türprofils 12 schemtatisch angedeutet. Oberhalb der Bodenschwelle
10 ist eine Nut 13, eine sogenannte Beschlagaufnahmenut, in die eine mit der Bodenschwelle 10 eine Abdichtstel-Ie
bildende Dichtung eingeknüpft werden kann. Im Flügelüberschlag ist eine weitere Nut 14 zum Einknüpfen einer Dichtung
vorhanden.
Die Bodenschwelle 10 hat als wesentlichen Bestandteil ein Unterteil 15, welches aus Polyurethan-Schaum oder gleichwertigem
Material besteht. Das Unterteil 15 ist von einem Oberteil 16, einem Schwellendeckel 17 und der Innenblende 18
vollständig bis auf eine BodenflMche i*9 feekleidet. Das Oberteil
16 ist stranggepreßtes Metallprofil aus einer Aluminiumlegierung, Es kann auch aus Kunststoff bestehen. Gemäß der
Darstellung in Fig.l bedeckt das Oberteil 16 etwa nur die Hälfte der außenseitigen Oberfläche des Unterteils 15. Die
andere Hälfte ist von dem Schwellendeckel 17 und der Innenblende 18 abgedeckt. Der Schwellendeckel 17 besteht im wesentlichen
aus weich elastischem Kunststoff oder aus synthetischem Kautschuk. Diese Materialien sind an dieser Verwendungsstelle
besonders vorteilhaft. Sie tragen insbesondere zur Wärmedämmung bei und können hinreichend tritt- und abriebfest
ausgebildet werden. Insbesondere in Verbindung mit einer in die Nut 13 eingesetzten Abdichtung wird am Schwellendeckel
17 eine Abdichtstelle 39 geschaffen, welche verhindert, daß Kaltluft in den Bereich des Überschlags gelangt und
damit in den Bereich der Innenblende 18. Die Innenblende 18 kann infolgedessen auch aus Metall hergestellt werden, beispielsweise
aus stranggepreßtem Aluminium, ohne daß Kondensationsprobleme zu befürchten sind. Darüber hinaus dient die
Innenblende 18 einer verschleißfreien und ansehnlichen Ausbildung einer Abdichtstelle mit Hilfe einer in die Nut 14
eingesetzten Dichtung.
Das Oberteil 16 bietet eine zur Außenseite abgerundete Schwellentrittflache. Vom Boden 11 bis zum Schwellendeckel 17
deckt das Oberteil das aus trittfestem Schaum bestehende Unterteil 15 vollständig ab und schützt dieses entsprechend.
Das Oberteil 16 greift mittels zweier Stege 31, 32, in eine Längsnut 30 des Unterteils 15. Mit diesen Stegen 31, 32 und
der Längsnut 30 werden das Oberteil 16 und das Unterteil 15 zusammengebaut. Der Zusammenbau erfolgt in Anpassung an die
jeweilige Ausgestaltung des Unterteils 15 bzw. des Oberteils 16. Es kann ein klemmender, klebender oder verrastender Zusammenbau
sei.
35
35
Die Stege 31, 32 haben in Fig.2 mit 31' und 32' bezeichnete
Vorsprünge, die einander zugewendet sind. Die beiden Vorsprünge der Stege 31; 32 ergeben eine hinterschnittene
Nut, welche einen Einschraubkanal 33 bildet. In den Ein-
Schraubkanal 33 kann oberteilencTseit'ig «eine Befestigungsschraube
eingeschraubt werden, mit der beispielsweise ein Schwellenverbinder für einen vertikalen Holm eines Türblendrahmens
befestigt wird, so daß ein fester mechanischer Zusammenhalt mit dem vertikalen Rahmenholm geschaffen wird. Infolgedessen
wird das Unterteil 15 von mechanischen Belastungen weitgehend entlastet.
Der Schwellendeckel 17 stützt sich mit einer Deckelkante 27 an einer hakenförmig gebogenen Halterippe 2 6 des Oberteils
16 ab. Die Halterippe 2 6 hat schwellendeckelseitig eine Befestigungsrille,
in die eine Befestigungsrippe 27' des Schwellendeckels 17 eingreift und infolgedessen formschlüssig gegen
relative Vertikalbewegung gesichert ist, zumal die Deckelkante 27 die Halterippe 26 außen übergreift.
Die andere Deckelkante 28 des Schwellendeckels 17 stützt sich an einer geschäumten Widerlagerrippe 2 9 des Unterteils
ab. Die Widerlagerrippe 2 9 springt vertikal etwa soweit vor, wie die Halterippe 26 und zwischen beiden befindet sich ein
Freiraum 36.
Der Schwellendeckel 17 weist unterseitig zwei Fußrippen 34, 35 auf, welche zwischen der Halterippe 2 6 und der Widerlagerrippe
29 auf der Oberseite des Unterteils 15 aufliegen. Die Auflagefläche der Fußrippen 34, 35 auf dem Unterteil 15
ist großflächig, so daß hier geringe spezifische Flächenpressungen herrschen, falls sich der Schwellendeckel 17 durchbiegt
bzw. elastisch verformt wird, weil die Halterippe 2 6 und die Widerlagerrippe 29 nicht die gesamte Trittlast übernehmen
.
Der Schwellendeckel 17 springt horizontal innenseitig über das Unterteil 15 vor, so daß die Innenblende 18 oberseitig
überdeckt ist. Die Innenblende 18 greift in eine innenseitige Längsnut 24 des Unterteils 15 ein und ist dort beispielsweise
durch Verkleben befestigt. Auch ein Klemmen in dem aus trittfestem Schaum bestehenden Unterteil 15 oder ein
Einrasten in nicht dargestellter Weise ist möglich. Die In-
&Iacgr; :
nenblende weist eine bodenseitige Ddscn&lippe 25 auf. Die
Dichtlippe 25 ist einstückig mit der Innenblende 18 ausgebildet.
Die Fußrippen 34, 35 bilden einen flachen Freiraum 36 zwischen Unterteil 15 und Schwellendeckel 17 . Die Bodenschwelle
10 ist durch ein Befestigungsmittel 37, welches durch eine strichpunktierte Linie angedeutet ist, am Boden 11
befestigt. Der Kopf 38 des Befestigungsmittels 37 ist in dem Freiraum 36 zwischen dem Unterteil 15 und dem Schwellendeckel
17 angeordnet, so daß er optisch verdeckt ist. Das Befestigungsmittel ist beispielsweise eine Befestigungsschraube.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch eine Bodenschwelle 10, welches ein Unterteil 15 gem. Fig.l aufweist. Das Unterteil
15 ist mit einem Stützteil 20 zusammengebaut, welches im Boden 11 versenkt ist. Es ist eine Trennebene 21 zwischen Unterteil
15 und Stützteil 20 vorhanden. Bei dieser separaten Ausführung von Unterteil 15 und Stützteil 20 kann das Stützteil
20 mittels einer Befestigungsrippe 22 in einer Befestigungsrille 23 des Unterteils befestigt werden. Die Verbindung
des Unterteils 15 mit dem Stützteil 20 kann beispielsweise durch Verkleben erfolgen. Die Verklebung erfolgt beispielsweise
fabrikseitig. Die Befestigungsrille 23 und die zugehörige
Befestigungsrippe 22 bewirken einen Formschluß zur Lagesicherung im Zusammenbaufall.
Es ist auch möglich, das Unterteil 15 und das Stützteil 2 0 einstückig auszubilden. Ein solches Element kann auch dann
eingesetzt werden, wenn das Stützteil 20 nicht benötigt wird, indem es auf Höhe der Trennebene 21 oder tiefer abgetrennt
wird. In jedem Fall entsteht eine Bodenschwelle 10 welche die erforderliche Höhe aufweist. Das Stützteil 20 weist weitere
Befestigungsrillen 23 auf, mittels derer Erweiterungsstücke 40 angebracht werden können. Beispielsweise kann eine bauseitige
Erhöhung der Bodenschwelle vorgesehen sein. In der frontseitigen Befestigungsrille 23 kann eine nicht dargestellte
Folie mit einem Dichtfuß klemmend befestigt werden.
: : ." ?.*% . * *?·♦ 29.07.1996
| 10 | Bodenschwelle |
| 11 | Boden |
| 12 | Türprofil |
| 13 | Nut |
| 14 | Nut |
| 15 | Unterteil |
| 16 | Oberteil |
| 17 | Schwellendeckel |
| 18 | Innenblende |
| 19 | Bodenfläche |
| 20 | Stützteil |
| 21 | Trennebene |
| 22 | Befestigungsrippe |
| 23 | Befestigungsrille |
| 24 | Längsnut |
| 25 | Dichtlippe |
| 26 | Halterippe |
| 27 | Deckelkante |
| 28 | Deckelkante |
| 29 | Widerlagerrippe |
| 30 | Längsnut |
| 31 | Steg |
| 32 | Steg |
| 33 | Einschraubkanal |
| 34 | Fußrippe |
| 35 | Fußrippe |
| 36 | Freiraum |
| 37 | Befestigungsmittel |
| 38 | Kopf |
| 39 | AbdichtstelIe |
| 40 | Erweiterungsstück |
Claims (15)
1. Bodenschwelle (10), insbesondere Türschwelle, mit einem
aus trittfestem Schaum bestehenden Unterteil (15), das trittseitig mit einem Oberteil (16) bekleidet ist und
dieses großflächig unterstützt, dadurch gekennzeich- net, daß das Unterteil (15) trittseitig von dem Oberteil
(16) zum Teil, von einem Schwellendeckel (17) und von einer Innenblende (18) bekleidet ist.
2. Bodenschwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich- net, daß das Unterteil (15) allseitig bis auf eine Bodenfläche
(19) bekleidet ist.
3. Bodenschwelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterteil (15) und ein bodenseitiges Stützteil (20) einstückig aus trittfestem Schaum ausgebildet
sind oder daß zwischen dem Unterteil (15) und dem Stützteil (20) eine Trennebene (21) vorhanden ist.
4. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (20)
und das Unterteil (15) mittels mindestens einer Befestigungsrippe (22) und mindestens einer Befestigungsrille
(23) zusammengebaut sind.
5. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Stut&zgr;teil (20)
frontseitig und/oder bauseitig Befestigungsrippen (22) und/oder -rillen (23) zum Anbau von geschäumten Bauteilen,
Dichtungsbahnen oder -folien hat.
6. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (15)
und/oder das Stützteil (20) im wesentlichen aus Polyurethan-Schaum besteht.
7. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellendekkel
(17) und/oder die Innenblende (18) eine Abdichtstel-Ie
(39) für das Türprofil (12) aufweisen.
8. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellendekkel (17) im wesentlichen aus weichelastischem Kunststoff
und/oder aus Gummi besteht.
9. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenblende
(18) aus Aluminium und/oder Kunststoff ausgebildet und auf das Unterteil (15) aufgeklebt und/oder in eine innenseitige
Längsnut (24) des Unterteils (15) eingerastet ist.
10. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenblende
(18) eine bodenseitige Dichtlippe (25) hat.
11. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (16)
aus Aluminium und/oder aus Kunststoff ausgebildet ist.
12. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (16)
mit einer Halterippe (26) versehen ist, an der sich der Schwellendeckel (17) mit einer Deckelkante (27) abstützt
und daß die andere Deckelkante (28) an einer geschäumten Widerlagerrippe (29) des Unterteils (15) abgestützt ist.
13. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil
(15) trittseitig eine Längsnut (30) aufweist, in die
Stege (31, 32) des Oberteils (16) klemmend, klebend oder verrastend eingreifen.
• t ·· t It »&igr; ·««·
14. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (16)
Stege (31, 32) aufweist, welche einen Einschraubkanal (33) in Schwellenlängsrichtung bilden.
15. Bodenschwelle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwellendekkel
(17) mit Fußrippen (34, 35) auf dem Schaum des Unterteils (15) aufliegt, zwischen denen ein Freiraum (3 6)
zur Aufnahme eines das geschäumte Unterteil (15) belastenden Kopfes (38) eines Befestigungsmittels (3 7) vorhanden
ist.
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE29613887U DE29613887U1 (de) | 1996-08-10 | 1996-08-10 | Geschäumte Bodenschwelle |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE29613887U DE29613887U1 (de) | 1996-08-10 | 1996-08-10 | Geschäumte Bodenschwelle |
Publications (1)
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Family Applications (2)
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