DE29613633U1 - Verpackung mit Aufhängelasche - Google Patents
Verpackung mit AufhängelascheInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D75/00—Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
- B65D75/52—Details
- B65D75/54—Cards, coupons or other inserts or accessories
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Description
Anmelderin: Firma Hans Schönleben Etui- und Plastikwarenfabrik GmbH
Titel: Verpackung mit Aufhängelasche
Titel: Verpackung mit Aufhängelasche
Gebrauchsmuster
Die Neuerung betrifft eine Verpackung mit Aufhängelasche, bei der eine Verpackungstasche
für Produkte eine Rückwand mit einem oberseitig angeordneten querverlaufenden Queraufbruch aufweist, der zwei seitlich liegende Eckkanten bildet, und bei der ein die
Aufhängelasche fortsetzendes, flaches Einschubstück den Queraufbruch durchdringt, innen
an der Rückwand liegt und mit je einer seitlich liegenden Stufe die beiden Eckkanten
hintergreift.
Bei einer durch die Praxis bekannten Verpackung dieser Art ist das Einschubstück über
seine Breite einstückig bzw. ungeteilt. Da das Einschubstück flach ist, trägt es z.B. keine
Schlaufe, die in der Verpackungstasche befindliche Produkte umfaßt. Das über die Breite
ungeteilte Einschubstück ist über die Breite relativ steif und wird durch den Queraufbruch
in die Verpackungstasche geschoben, bevor die Produkte in der Verpackungstasche sind.
Der Queraufbruch bildet auch eine aufgeweitete Öffnung bzw. Ausbauchung, um das seiner Breite nach etwas gebogene Einschubstück ausreichend bequem durch den Queraufbruch
in die Verpackungstasche schieben zu können. Das Einschubstück läßt sich nicht mehr in die Verpackungstasche schieben, wenn sich die Produkte bereits in der Verpackungstasche
befinden, da sich dann der Queraufbruch nicht in Anpassung an das der Breite nach gebogene Einschubstück ausbauchend verformen bzw. aufweitend verbiegen
läßt. Es gibt Fälle, in denen das Einschubstück an eine Verpackungstasche angebracht
werden soll, die schon mit Produkten gefüllt ist.
Eine Aufgabe der Neuerung ist es daher, eine Verpackung der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei der sich das Einschubstück planliegend, d.h. ohne wesentliche Biegung über
die Breite, in einen nicht aufweitend verbogenen Queraufbruch einschieben läßt. Die
neuerungsgemäße Verpackung ist, diese Aufgabe lösend, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einschubstück mindestens einen in Einschubrichtung verlaufenden Längsschlitz aufweist,
der an den seitlichen Stufen vorbeiläuft, so daß das Einschubstück planliegend elastisch
breitenverminderbar ist.
Bei der neuerungsgemäßen Verpackung läßt sich das Einschubstück wegen des Längsschlitzes
im Bereich der seitlichen Stufen in der Breite unter Überlappungen vermindern, ohne den planliegenden Zustand zu verlieren. Das Einschubstück läßt sich daher durch den
Queraufbruch schieben, wenn die Verpackungstasche mit Produkten gefüllt ist. Da dem
Material des Einschubstücks eine gewisse Biegeelastizität innewohnt, weitet sich das Einschubstück
unter Beseitigung der Überlappungen wieder auf, wenn die seitlichen Stufen den Queraufbruch bzw. die seitlichen Eckkanten passiert haben. Die Verpackungstasche
läßt sich ohne Aufhängelasche mit Produkten füllen und nachträglich nach Belieben mit
der Aufhängelasche versehen. Die Aufhängelasche ist in der Regel mit einem Loch für eine
Aufhängestange versehen.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es, wenn das an der Aufhängelasche befindliche,
mit Längsschlitz versehene Einschubstück aus einem Kunststoff besteht. Das Kunststoffmaterial
gibt dem Einschubstück die erwünschte Biegeelastizität besonders ausgeprägt.
Der Längsschlitz ist an dem der Aufhängelasche zugewendeten Ende stets begrenzt und
läuft z.B. zu dem freien Ende des Einschubstückes hin unbegrenzt aus. Besonders zweckmäßig
und vorteilhaft ist es jedoch, wenn auch das dem freien Ende des Einschubstückes
zugewendete Ende des Längsschlitzes begrenzt ist. Durch die beidendige Begrenzung ist die
Auffederungskraft des der Breite nach in sich zusammengeschobenen Einschubstückes
vergrößert.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es weiterhin, wenn mindestens zwei Längsschlitze
vorgesehen sind und/oder wenn der Längsschlitz einem seitlichen, mit einer der seitlichen Stufen versehenen Rand des Einschubstückes nahe benachbart ist. Sowohl durch
die Anzahl der Längsschlitze als auch durch deren Abstand vom seitlichen Rand des Einschubstückes
läßt sich die Zusammenschiebe- und Rückstellelastizität des Einschubstückes beeinflussen.
-*5
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es noch, wenn die Breite des Einschubstückes,
auch in Höhe der seitlichen Stufen, in Richtung zum freien Ende gleichmäßig abnimmt
und die Breite des freien Endes des Einschubstückes merklich kleiner als die Breite des
Queraufbruches ist. Das freie Ende des Einschubstückes läßt sich einfach und planliegend
in den Queraufbruch einfädeln. Beim Einschieben des Einschubstückes wird dessen Breite
vermindert, so daß die seitlichen Stufen die seitlichen Eckkanten allein aufgrund Einschiebens
passieren.
Besonders zweckmäßig und vorteilhaft ist es ebenso, wenn der Queraufbruch von der einen
Eckkante durchgehend zur anderen Eckkante als Schlitz ausgebildet ist. Das planliegende
einschiebbare Einschubstück benötigt zum Einschieben in die Verpackungstasche keine
Ausbauchung bzw. aufgeweitete Öffnung des Queraufbruchs.
Eine besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung liegt vor,
wenn sich bei dem Einschubstück, in Richtung zur Aufhängelasche gesehen, an die seitlichen Stufen ein Bereich verminderter Breite anschließt und wenn der Bereich verminderter
Breite durch seitlich liegende Vorsprünge begrenzt ist. Die Einschiebbarkeit des
Einschubstückes und der anschließenden Aufhängelasche in die Verpackungstasche ist
durch die Vorsprünge begrenzt. Auch bei einem kurzen Einschubstück kann die Aufhängelasche
nicht ungewollt in der Verpackungstasche verschwinden.
In der Zeichnung ist eine bevorzugte Ausführungsform der Neuerung dargestellt und zwar
eine Rückansicht mit Aufbrüchen einer Verpackung mit Aufhängelasche.
Die Verpackung gemäß Zeichnung ist mit Produkten 1 in Form von länglichen Schreibstiften
gefüllt, so daß eine Packung vorliegt. Die Verpackung umfaßt eine Verpackungstasche
2, die oben mittels einer nicht näher gezeigten Umschlagklappe geschlossen ist und
aus einer Rückwand 3 und einer Vorderwand 4 besteht, die entlang Nähten 5 miteinander
verschweißt sind. Die Rückwand 3 weist oben nahe der Umschlagklappe einen querverlaufenden
Queraufbruch 6 auf, der geradlinig ist, als Schnitt bzw. Schlitz ausgebildet ist und
beiderends je eine Eckkante 7 bildet. In den Queraufbruch 6 ist ein Einschubstück 8
gesteckt, das nach oben hin einstückig in eine Aufhängelasche 9 übergeht, die mit einem
Loch 10 versehen ist.
Das Einschubstück 8 bildet oben beiderseits die Breite vergrößernde Vorsprünge 11, die die
Eckkanten 7 zur Seite hin überragen. An die Vorsprünge 11 schließt sich nach unten hin
ein Bereich 12 verminderter Breite an, der nach unten hin von seitlich vorspringenden
Stufen 13 beendet wird. An diese schließt sich nach unten hin ein Bereich an, der sich bis
zum freien Ende 14 in der Breite verjüngt. Das Einschubstück 8 ist nahe jedem seitlichen,
längsverlaufenden Rand mit einem geraden Längsschlitz 15 versehen, der beiderends an
einer Begrenzung 16 endet.
Claims (8)
1. Verpackung mit Aufhängelasche,
bei der eine Verpackungstasche für Produkte eine Rückwand mit einem oberseitig
angeordneten querverlaufenden Queraufbruch aufweist, der zwei seitlich liegende Eckkanten
bildet, und
bei der ein die Aufhängelasche fortsetzendes, flaches Einschubstück den Queraufbruch
durchdringt, innen an der Rückwand liegt und mit je einer seitlich liegenden Stufe die
beiden Eckkanten hintergreift,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Einschubstück (8) mindestens einen in Einschubrichtung verlaufenden Längsschlitz
(15) aufweist, der an den seitlichen Stufen (13) vorbeiläuft, so daß das Einschubstück
(8) planliegend elastisch breitenverminderbar ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das an der Aufhängelasche
(9) befindliche, mit Längsschlitz (15) versehene Einschubstück (8) aus einem Kunststoff
besteht.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch das dem
freien Ende (14) des Einschubstückes (8) zugewendete Ende des Längsschlitzes (15) begrenzt
(16) ist.
4. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei
Längsschlitze (15) vorgesehen sind.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Längsschlitz (15) einem seitlichen, mit einer der seitlichen Stufen (13) versehenen
Rand des Einschubstückes (8) nahe benachbart ist.
6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite des Einschubstückes (8), auch in Höhe der seitlichen Stufen (13), in Richtung
zum freien Ende (14) gleichmäßig abnimmt und die Breite des freien Endes (14) des
Einschubstückes (8) merklich kleiner als die Breite des Queraufbruches (6) ist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Queraufbruch (6) von der einen Eckkante (7) durchgehend zur anderen Eckkante
als Schlitz ausgebildet ist.
8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der sich bei dem Einschubstück,
in Richtung zur Aufhängelasche gesehen, an die seitlichen Stufen ein Bereich verminderter Breite anschließt, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich (12)
verminderter Breite durch seitlich liegende Vorsprünge (11) begrenzt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29613633U DE29613633U1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Verpackung mit Aufhängelasche |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29613633U DE29613633U1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Verpackung mit Aufhängelasche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29613633U1 true DE29613633U1 (de) | 1996-09-19 |
Family
ID=8027503
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29613633U Expired - Lifetime DE29613633U1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Verpackung mit Aufhängelasche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29613633U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10305017A1 (de) * | 2003-02-07 | 2004-08-26 | Groz-Beckert Kg | Nadelverpackung und Nadeltasche, sowie Verpackungsverfahren |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2841281A (en) * | 1956-10-26 | 1958-07-01 | Ivers Lee Co | Locked package display holder |
| DE3423186A1 (de) * | 1984-02-13 | 1985-08-22 | The Parker Pen Co., Janesville, Wis. | Verpackung zum halten eines schreibgeraetes |
| DE8608616U1 (de) * | 1986-03-29 | 1986-05-15 | Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co, 7992 Tettnang | Verpackungskarton |
-
1996
- 1996-08-07 DE DE29613633U patent/DE29613633U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US2841281A (en) * | 1956-10-26 | 1958-07-01 | Ivers Lee Co | Locked package display holder |
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| DE8608616U1 (de) * | 1986-03-29 | 1986-05-15 | Leuchten-Technik Tettnang GmbH & Co, 7992 Tettnang | Verpackungskarton |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10305017A1 (de) * | 2003-02-07 | 2004-08-26 | Groz-Beckert Kg | Nadelverpackung und Nadeltasche, sowie Verpackungsverfahren |
| US7341150B2 (en) | 2003-02-07 | 2008-03-11 | Groz-Beckert Kg | Needle package and needle pouch, as well as packaging method |
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Legal Events
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20000601 |