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DE60036666T2 - Schachtel mit einem verstärkten Verschluss - Google Patents

Schachtel mit einem verstärkten Verschluss Download PDF

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DE60036666T2
DE60036666T2 DE60036666T DE60036666T DE60036666T2 DE 60036666 T2 DE60036666 T2 DE 60036666T2 DE 60036666 T DE60036666 T DE 60036666T DE 60036666 T DE60036666 T DE 60036666T DE 60036666 T2 DE60036666 T2 DE 60036666T2
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DE
Germany
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lateral
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plate
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LOreal SA
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0254Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward folding of flaps and securing them by means of a tongue integral with one of the flaps
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Patch Boards (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schachtel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere eine von dem Typ, der einen Körper mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt umfasst, der eine vordere Platte und eine hintere Platte umfasst, die durch zwei seitliche Platten verbunden sind, wobei die vordere Platte und die hintere Platte und die seitlichen Platten durch Falten eines Folien- bzw. Tafelmaterials hergestellt sind, wobei der Körper der Schachtel mindestens eine Öffnung und eine zugeordnete Verschlussvorrichtung umfasst.
  • Man kennt aus dem europäischen Patent EP-B1-0 318 750 eine Schachtel, bei der die Verschlussvorrichtung einerseits zwei seitliche Flügel umfasst, die jeweils durch Falten in der Verlängerung einer seitlichen Platte gebildet sind, wobei jeder seitliche Flügel einen vorderen Rand besitzt, der auf der Seite der vorderen Längsplatte gelegen ist, und andererseits eine Klappe, die einen Teil umfasst, der einen Deckel bildet, der dazu bestimmt ist, auf die seitlichen Klappen heruntergeklappt zu werden, und der durch Falten in der Verlängerung der hinteren Platte gebildet ist. Diese Klappe umfasst außerdem eine Zunge, die durch Falten in der Verlängerung des einen Deckel bildenden Teils gebildet ist. Dieser weist auf diese Weise ein mit der hinteren Platte verbundenes Ende und ein mit der Zunge verbundenes Ende auf. Bei der Schließung ist die Zunge dazu bestimmt, zwischen die vordere Platte und den vorderen Rand der seitlichen Flügel eingeführt zu werden.
  • Um eine verstärkte Schließung zu gewährleisten, ist auf Höhe des distalen Endes des einen Deckel bildenden Teils ein Schlitz vorgesehen und die seitlichen Flügel sind dafür ausgelegt, sich vor dem Einsetzen der Klappe zu überlagern, und umfassen Zähne, die dazu bestimmt sind, in den erwähnten Schlitz einzutreten, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
  • Eine solche Vorrichtung zum verstärkten Verschluss ist in ästhetischer Hinsicht nicht vollständig befriedigend, da der auf Höhe des distalen Endes des einen Deckel bildenden Teils vorgesehene Schlitz bei geschlossener Schachtel sichtbar bleibt. Auf diese Weise ist diese Vorrichtung nicht dafür geeignet, die obere Öffnung der Schachtel zu verschließen, da der Schlitz bei der Präsentation im Geschäft für den Verbraucher leicht sichtbar ist.
  • Außerdem kann dieser Schlitz Rissansätze verursachen.
  • Es besteht also ein Bedarf daran, über eine verstärkte Verschlussvorrichtung zu verfügen, die der Schachtel ein befriedigendes äußeres Aussehen verleiht.
  • Eine solche Vorrichtung mit verstärktem Verschluss muss die Öffnung der Schachtel erschweren und beispielsweise verhindern, dass ein Verbraucher ohne Schwierigkeit die Schachtel öffnen kann, ihren Inhalt testen kann und sie dann wieder schließen kann.
  • Man kennt aus dem Gebrauchsmuster DE 93 18 993 eine Schachtel, die seitliche Flügel umfasst, Ausschnitte aufweisen, die Lappen begrenzen, die in einen am vorderen Rand des Deckels vorgesehenen Schlitz eintreten. Der Deckel umfasst eine vordere Zunge, die keine einen Anschlag bildende Fläche aufweist, die unter den seitlichen Flügeln vorstehen kann.
  • Das Patent GB 289 127 beschreibt eine Schachtel mit seitlichen Flügeln, die Ausschnitte aufweisen. Die Schachtel umfasst außerdem einen Deckel, der eine Zunge aufweist, die keinen Ausschnitt in der Mitte ihres seitlichen Rands besitzt.
  • Ferner kennt man aus dem Gebrauchsmuster DE-U-29620217 eine Schachtel, umfassend einen Körper, der eine vordere Platte und eine hintere Platte umfasst, die durch zwei seitliche Platten verbunden sind, wobei die seitlichen Platten und die vordere und die hintere Platte durch Falten eines Folien- bzw. Tafelmaterials hergestellt sind, wobei der Körper der Schachtel mindestens eine Öffnung und eine zugeordnete Verschlussvorrichtung umfasst, wobei diese Verschlussvorrichtung zwei seitliche Flügel umfasst, die jeweils durch Falten in der Verlängerung einer seitlichen Platte gebildet sind, wobei jeder seitliche Flügel einen vorderen Rand besitzt, der auf der Seite der vorderen Platte gelegen ist, wobei die Verschlussvorrichtung ferner eine Klappe umfasst, die in der Verlängerung der hinteren Platte gebildet ist, wobei diese Klappe einen einen Deckel bildenden Teil, der auf die seitlichen Flügel herunterzuklappen ist, und eine Zunge umfasst, die dazu bestimmt ist, zwischen die vordere Platte und den vorderen Rand der seitlichen Flügel eingeführt zu werden, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge eine Innenseite besitzt, die der hinteren Platte zugewandt ist, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge auf der Seite ihrer Innenseite mindestens eine einen Anschlag bildende Fläche umfasst, die geeignet ist, unter den seitlichen Flügeln vorzustehen, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
  • Es besteht ein Bedarf daran, eine Schachtel dieses Typs zu verbessern, insbesondere um ihre Montage zu erleichtern.
  • Gegenstand der Erfindung ist eine Schachtel, wie sie im Anspruch 1 definiert ist.
  • Dank der Ausschnitte, die an den seitlichen Flügeln vorgesehen sind, können diese sich gegebenenfalls leichter verformen, was das Einsetzen der Zunge erleichtert.
  • Erfindungsgemäß grenzt jeder Ausschnitt im Bereich des seitlichen Flügels, der seinem distalen Rand und seinem vorderen Rand benachbart ist, einen ersten Lappen ab, unter dem die einen Anschlag bildende Fläche in Anlage kommen kann.
  • Jeder Ausschnitt bildet ferner auf vorteilhafte Weise in dem Bereich des seitlichen Flügels, der seinem proximalen Rand und seinem vorderen Rand benachbart ist, einen zweiten Lappen, unter dem die einen Anschlag bildende Fläche in Anlage kommen kann.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Zunge in der Mitte ihres distalen Rands einen Ausschnitt, der zu beiden Seiten von diesem Vorsprünge begrenzt, die in die Zwischenräume eintreten können, die von den Ausschnitten der seitlichen Flügel mit der vorderen Platte gebildet sind. Auf diese Weise kann die Zunge teilweise zwischen die seitlichen Flügel und die vordere Platte eingeführt werden, bevor sie diese trifft, was ihr Einsetzen erleichtert.
  • Die seitlichen Flügel sind vorteilhafterweise von der Klappe unabhängig, was die Montage der Schachtel erleichtert.
  • Die seitlichen Flügel sind vorteilhafterweise ausgebildet, um sich in die Öffnung des Körpers der Schachtel herunterzuklappen, ohne sich zu überlagern.
  • Auf diese Weise kann die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge im Wesentlichen gleichförmig unter den beiden seitlichen Flügeln in Anlage kommen, während im Fall der Überlagerung der seitlichen Flügel die einen Anschlag bildende Fläche an einem der seitlichen Flügel mehr in Anlage käme, was nicht wünschenswert ist.
  • Außerdem ist es relativ unästhetisch, die seitlichen Flügel sich überlagern zu lassen, da dies die Harmonie der Verpackung stören kann.
  • Die distalen Ränder der seitlichen Flügel stoßen vorzugsweise im Wesentlichen aneinander, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
  • Die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen über deren ganze Breite.
  • Die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge ist ferner vorzugsweise in Nähe des distalen Endes des einen Deckel bildenden Teils gelegen.
  • Die einen Anschlag bildende Fläche kommt auf diese Weise am Ende der Einführung der Zunge zwischen die vordere Platte und den vorderen Rand der seitlichen Flügel unter den seitlichen Flügeln in Anlage.
  • Bei einer besonderen Ausführung besteht die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge aus einer Verdickung der Klappe.
  • Die Klappe kann bei dieser besonderen Ausführung auf Höhe der Zunge eine Dicke besitzen, die das Doppelte derjenigen auf Höhe des einen Deckel bildenden Teils ist.
  • Bei einer anderen besonderen Ausführung besteht die einen Anschlag bildende Fläche aus einem auf sich selbst umgeklappten Teil der Zunge.
  • Der Körper der Schachtel umfasst vorteilhafterweise eine zweite Öffnung, wobei diese zweite Öffnung mit einer zugeordneten Verschlussvorrichtung versehen ist, die mit der ersten identisch ist oder nicht.
  • Die Schachtel ist durch Schneiden, Falten und Kleben einer gegebenenfalls kunststoffbeschichteten Kartontafel mit einer Dicke von vorzugsweise weniger als 2 mm hergestellt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen der Erfindung und aus der beiliegenden Zeichnung. In dieser zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schachtel,
  • 2 eine Darstellung der Schachtel vor dem Falten des sie bildenden Tafelmaterials,
  • 3 einen Schnitt durch die Klappe in einer zu den seitlichen Platten parallelen Ebene, der eine Verdickung auf Höhe der Zunge erkennen lässt,
  • 4 eine 3 entsprechende Ansicht, die eine Ausführungsvariante darstellt,
  • 5 eine Darstellung der Positionierung der seitlichen Flügel vor dem Einsetzen der Klappe,
  • 6 einen Schnitt durch den oberen vorderen Teil der Schachtel in einer zu den seitlichen Platten parallelen Schnittebene, der die Positionierung der Zunge und der seitlichen Flügel zueinander zeigt, wenn die Schachtel geschlossen ist, und
  • 7 eine 6 entsprechende Ansicht, wenn die einen Anschlag bildende Fläche von einem Teil der Zunge gebildet ist, auf sich selbst umgeklappt ist.
  • Die in den 1 und 3 dargestellte Schachtel umfasst einen Körper von vertikal langgestreckter Form mit einem im Wesentlichen quadratischen Querschnitt, der eine vordere Längsplatte 3 und eine hintere Längsplatte 4 umfasst, die durch zwei seitliche Platten 5 und 6 verbunden sind.
  • Der Körper 2 ist durch Falten und Schneiden, wie in 2 dargestellt, eines Tafelmaterials, beispielsweise Karton, hergestellt, der gegebenenfalls kunststoffbeschichtet und mit einem äußeren Dekor verkleidet ist.
  • Auf der Seite der vorderen Platte 3 ist ein Verbindungsband 7 vorgesehen.
  • Dieses Verbindungsband 7 wird an der seitlichen Platte 5 angeklebt, um den Körper 2 zu bilden, und zwar nach Falten des Tafelmaterials um parallele Faltlinien 10, 11 und 12, die die hintere Platte 4 von der linken seitlichen Platte 5, die rechte seitliche Platte 6 von der hinteren Platte 4 und die vordere Platte 3 von der seitlichen Platte 6 trennen.
  • Das Verbindungsband 7 ist mit der vorderen Platte 3 durch eine Faltlinie 13 verbunden, die zu den oben genannten Faltlinien 10, 11 und 12 parallel ist.
  • Bei dem dargestellten Beispiel umfasst der Körper 2 der Schachtel eine obere Öffnung 15 und eine untere Öffnung, die in 1 nicht sichtbar ist, wobei eine Verschlussvorrichtung 20 der oberen Öffnung 15 und eine Verschlussvorrichtung 30 der unteren Öffnung zugeordnet ist.
  • Die Verschlussvorrichtung 20 umfasst zwei seitliche Flügel 21 und 22, die jeweils in der oberen Verlängerung der seitlichen Platten 5 und 6 vorgesehen sind, und eine Klappe 23, die in der oberen Verlängerung der hinteren Platte 4 zwischen den seitlichen Flügeln 21 und 22 vorgesehen ist.
  • Die Verschlussvorrichtung 30 umfasst in ähnlicher Weise zwei seitliche Flügel 31 und 32, die jeweils in der unteren Verlängerung der seitlichen Klappen 5 und 6 gebildet sind, und eine Klappe 33, die in der unteren Verlängerung der hinteren Platte 4 gebildet ist.
  • Jeder seitliche Flügel 21 oder 22 umfasst ein proximales Ende 25, über das er mit der zugeordneten seitlichen Platte verbunden ist, wobei dieses proximale Ende mit einer Faltlinie zusammenfällt, die in 2 zu den Faltlinien 10 bis 13 senkrecht ist.
  • Jeder seitliche Flügel 21 oder 22 umfasst ferner einen distalen Rand 26 an der dem proximalen Ende 25 entgegengesetzten Seite, einen vorderen Rand 27, der das proximale Ende 25 und den distalen Rand 26 auf der Seite der vorderen Platte 3 verbindet, wenn der Körper 2 der Schachtel zusammengefügt ist, und einen hinteren Rand 28 auf der dem vorderen Rand 27 entgegengesetzten Seite.
  • Jeder vordere Rand 27 umfasst in seinem mittleren Bereich einen Ausschnitt 29, der in dem Bereich jedes seitlichen Flügels, der dem vorderen Rand 27 und dem distalen Ende 26 benachbart ist, einen ersten Lappen 35 und in dem Bereich, der dem proximalen Ende 25 und dem vorderen Rand 27 benachbart ist, einen zweiten Lappen 36.
  • Die Klappe 23 umfasst einen einen Deckel bildenden Teil 37 mit einem proximalen Ende 38, über das er mit der hinteren Platte 4 verbunden ist, und einem distalen Ende 39, über das er mit einer Zunge 40 verbunden ist.
  • Das proximale Ende 38 und das distale Ende 39 fallen mit zueinander parallelen Faltlinien zusammen, die in 2 zu den Faltlinien 10 bis 13 senkrecht sind.
  • Die Klappe 33 der Verschlussvorrichtung 30 umfasst ebenfalls einen einen Deckel bildenden Teil 65, der auf der hinteren Platte 4 entgegengesetzten Seite mit einer Zunge 46 versehen ist.
  • Um die Verschlussvorrichtung 20 in ihre Verschlusskonfiguration zu bringen, werden die seitlichen Flügel 21 und 22 in die Öffnung 15 gebracht, wie in 5 dargestellt, und dann wird die Klappe 23 auf die seitlichen Flügel 21 und 22 heruntergeklappt.
  • Die Zunge 40 wird, wenn die Klappe 23 heruntergeklappt wird, zwischen den vorderen Rand 27 der seitlichen Flügel 21 und 22 und die vordere Platte 3 eingeführt.
  • Die Zunge 40 weist nun im Inneren der Schachtel eine Innenseite 45 auf, die der hinteren Platte 4 zugewandt ist, und umfasst auf der Seite dieser Innenseite 45 eine einen Anschlag bildende Fläche 50, die geeignet ist, unter den seitlichen Flügeln 21 und 22 in Anlage zu kommen, um sich der Öffnung der Klappe 23 zu widersetzen.
  • Bei dem beschriebenen Beispiel ist die einen Anschlag bildende Fläche 50 im Besonderen von einem Absatz gebildet, der von einer Verdickung der Klappe 23 auf Höhe der Zunge 40 gebildet ist, wobei diese Verdickung hergestellt werden kann, indem eine zweite Tafel auf eine erste Tafel geklebt wird, die zur Bildung des Körpers der Schachtel dient.
  • Gemäß einer Abwandlung kann die Verdickung gebildet werden, indem ein Teil der Tafel, die zur Herstellung des Körpers der Schachtel gedient hat, zusammengefaltet und mit sich selbst verklebt wird.
  • Wenn die Öffnung 15 geschlossen ist, kommt die einen Anschlag bildende Fläche 50 unter den ersten Lappen 35 und unter den zweiten Lappen 36 der seitlichen Flügel in Anlage, wie in 6 dargestellt.
  • Die einen Anschlag bildende Fläche 50 widersetzt sich so der Öffnung der Schachtel, und um die Klappe 23 freizugeben, ist es erforderlich, auf diese eine Kraft auszuüben, um die ersten Lappen 35 und die zweiten Lappen 36 zu verformen, um die Zunge 40 den vorderen Rand 23 der seitlichen Flügel 21 und 22 passieren zu lassen.
  • Der distale Rand 55 der Zunge 40 umfasst vorteilhafterweise, wie in den Figuren dargestellt, einen Ausschnitt 56 in seinem mittleren Bereich, der zu beiden Seiten von diesen zwei Vorsprünge 57 bildet, die ausgebildet sind, um in die Zwischenräume 58 einzutreten, die von den Ausschnitten 29 der seitlichen Flügel 21 und 22 mit der vorderen Platte 3 gebildet sind, was das Einsetzen der Zunge 40 erleichtert.
  • Der hintere Rand 28 der seitlichen Flügel 21 und 22 ist vorteilhafterweise leicht zurückgeschnitten, wie in den Figuren dargestellt.
  • Wenn die Verschlussvorrichtung 30 in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wurden die seitlichen Flügel 31 und 32 in die untere Öffnung geklappt und die Klappe 33 auf diese heruntergeklappt, wobei die Zunge 46 zwischen die seitlichen Flügel 31 und 32 und die vordere Platte 3 eingeführt ist.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • Man kann insbesondere die einen Anschlag bildende Fläche anders als durch Zusammenfügen von zwei Tafelmaterialdicken herstellen.
  • Als Beispiel hat man in 4 eine Zunge 40' dargestellt, die auf der Seite ihrer Innenseite eine einen Anschlag bildende Fläche 60 besitzt, die gebildet wird, indem man einen Teil 61 der Zunge 40' auf sich selbst herunterklappt, wobei die einen Anschlag bildende Fläche 60 auf diese Weise von dem freien Rand des heruntergeklappten Endes 61 gebildet wird.
  • Die einen Anschlag bildende Fläche 60 kommt, wie in 7 dargestellt, unter den seitlichen Flügeln 21 und 22 in Anlage, wenn die Schachtel geschlossen ist.

Claims (12)

  1. Schachtel (1), umfassend einen Körper (2), der eine vordere Platte (3) und eine hintere Platte (4) umfasst, die durch zwei seitliche Platten (5, 6) verbunden sind, wobei die seitlichen Platten und die vordere und die hintere Platte durch Falten eines Folien- bzw. Tafelmaterials hergestellt sind, wobei der Körper der Schachtel mindestens eine erste Öffnung (15) und eine zugeordnete Verschlussvorrichtung (20) umfasst, wobei diese Verschlussvorrichtung (20) zwei seitliche Flügel (21, 22) umfasst, die jeweils durch Falten in der Verlängerung einer seitlichen Platte (5, 6) gebildet sind, wobei jeder seitliche Flügel (21, 22) über ein proximales Ende (25) mit der zugeordneten seitlichen Platte verbunden ist und einen distalen Rand (26) auf der dem proximalen Ende (25) entgegengesetzten Seite besitzt, wobei jeder seitliche Flügel einen vorderen Rand (27) besitzt, der auf der Seite der vorderen Platte (3) gelegen ist, wobei die Verschlussvorrichtung (20) ferner eine Klappe (23) umfasst, die in der Verlängerung der hinteren Platte (4) gebildet ist, wobei diese Klappe (23) einen einen Deckel bildenden Teil (37), der auf die seitlichen Flügel (21, 22) herunterzuklappen ist, und eine Zunge (40; 40') umfasst, die dazu bestimmt ist, zwischen die vordere Platte (3) und den vorderen Rand (27) der seitlichen Flügel (21, 22) eingeführt zu werden, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge einen bezüglich des Deckels (37) distalen Rand besitzt, wobei die Zunge (40; 40') eine Innenseite (45) besitzt, die der hinteren Platte (4) zugewandt ist, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge (40; 40') auf der Seite ihrer Innenseite mindestens eine einen Anschlag bildende Fläche (50; 60) umfasst, die geeignet ist, unter den seitlichen Flügeln (21, 22) vorzustehen, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei diese Schachtel dadurch gekennzeichnet ist, dass jeder seitliche Flügel (21, 22) auf seinem vorderen Rand (27) einen Ausschnitt (29) umfasst, der das Einführen der Zunge (40) zwischen die vordere Platte (3) und die seitlichen Flügel (21, 22) erleichtert, wobei jeder Ausschnitt (29) in dem Bereich jedes seitlichen Flügels, der seinem distalen Rand (26) und seinem vorderen Rand (27) benachbart ist, einen ersten Lappen (35) abgrenzt, unter dem die einen Anschlag bildende Fläche (50; 60) in Anlage kommen kann, und dadurch, dass die Zunge (40, 40') in der Mitte ihres distalen Rands (55) einen Ausschnitt (56) umfasst, der zu beiden Seiten von diesem Vorsprünge (57) bildet, die in die Zwischenräume eintreten können, die von den Ausschnitten (29) der seitlichen Flügel mit der vorderen Platte (3) gebildet werden.
  2. Schachtel nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Ausschnitt (29) in dem Bereich jedes seitlichen Flügels, der seinem proximalen Ende (25) und seinem vorderen Rand (27) benachbart ist, einen zweiten Lappen (36) bildet, unter dem die einen Anschlag bildende Fläche (50; 60) in Anlage kommen kann.
  3. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Flügel von der Klappe unabhängig sind.
  4. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Flügel (21, 22) ausgebildet sind, um sich in die Öffnung (15) des Körpers der Schachtel zu klappen, ohne sich zu überlagern.
  5. Schachtel nach Anspruch 4, wobei jeder seitliche Flügel (21, 22) über ein proximales Ende (25) mit der zugeordneten seitlichen Platte verbunden ist und einen distalen Rand (26) besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die distalen Ränder (26) der seitlichen Flügel (21, 22) im Wesentlichen aneinander stoßen, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
  6. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Anschlag bildende Fläche (50; 60) sich über die ganze Breite der Zunge (40; 40') erstreckt.
  7. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der einen Deckel bildende Teil (37) über ein proximales Ende (38) mit der hinteren Platte (4) und über ein distales Ende (39) mit der Zunge (40; 40') verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Anschlag bildende Fläche (50; 60) in Nähe des distalen Endes (39) des einen Deckel bildenden Teils (37) gelegen ist.
  8. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Anschlag bildende Fläche (50) aus einer Verdickung der Klappe (23) besteht.
  9. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (23) auf Höhe der Zunge (40) eine Dicke besitzt, die das Doppelte derjenigen auf Höhe des einen Deckel bildenden Teils (37) ist.
  10. Schachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die einen Anschlag bildende Fläche (60) aus einem auf sich selbst umgeklappten Teil (61) der Zunge (40') besteht.
  11. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) der Schachtel eine zweite Öffnung und eine zugeordnete, zur ersten identische Verschlussvorrichtung (30) umfasst.
  12. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Schneiden, Falten und Kleben einer gegebenenfalls kunststoffbeschichteten Kartontafel mit einer Dicke von mindestens 2 mm hergestellt ist.
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