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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schachtel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, insbesondere eine von dem Typ, der einen Körper mit quadratischem
oder rechteckigem Querschnitt umfasst, der eine vordere Platte und
eine hintere Platte umfasst, die durch zwei seitliche Platten verbunden sind,
wobei die vordere Platte und die hintere Platte und die seitlichen
Platten durch Falten eines Folien- bzw. Tafelmaterials hergestellt
sind, wobei der Körper der
Schachtel mindestens eine Öffnung
und eine zugeordnete Verschlussvorrichtung umfasst.
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Man
kennt aus dem europäischen
Patent
EP-B1-0 318
750 eine Schachtel, bei der die Verschlussvorrichtung einerseits
zwei seitliche Flügel umfasst,
die jeweils durch Falten in der Verlängerung einer seitlichen Platte
gebildet sind, wobei jeder seitliche Flügel einen vorderen Rand besitzt,
der auf der Seite der vorderen Längsplatte
gelegen ist, und andererseits eine Klappe, die einen Teil umfasst,
der einen Deckel bildet, der dazu bestimmt ist, auf die seitlichen
Klappen heruntergeklappt zu werden, und der durch Falten in der
Verlängerung
der hinteren Platte gebildet ist. Diese Klappe umfasst außerdem eine Zunge,
die durch Falten in der Verlängerung
des einen Deckel bildenden Teils gebildet ist. Dieser weist auf
diese Weise ein mit der hinteren Platte verbundenes Ende und ein
mit der Zunge verbundenes Ende auf. Bei der Schließung ist
die Zunge dazu bestimmt, zwischen die vordere Platte und den vorderen
Rand der seitlichen Flügel
eingeführt
zu werden.
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Um
eine verstärkte
Schließung
zu gewährleisten,
ist auf Höhe
des distalen Endes des einen Deckel bildenden Teils ein Schlitz
vorgesehen und die seitlichen Flügel
sind dafür
ausgelegt, sich vor dem Einsetzen der Klappe zu überlagern, und umfassen Zähne, die
dazu bestimmt sind, in den erwähnten Schlitz
einzutreten, wenn die Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration
ist.
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Eine
solche Vorrichtung zum verstärkten Verschluss
ist in ästhetischer
Hinsicht nicht vollständig
befriedigend, da der auf Höhe
des distalen Endes des einen Deckel bildenden Teils vorgesehene Schlitz
bei geschlossener Schachtel sichtbar bleibt. Auf diese Weise ist
diese Vorrichtung nicht dafür
geeignet, die obere Öffnung
der Schachtel zu verschließen,
da der Schlitz bei der Präsentation
im Geschäft für den Verbraucher
leicht sichtbar ist.
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Außerdem kann
dieser Schlitz Rissansätze verursachen.
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Es
besteht also ein Bedarf daran, über
eine verstärkte
Verschlussvorrichtung zu verfügen,
die der Schachtel ein befriedigendes äußeres Aussehen verleiht.
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Eine
solche Vorrichtung mit verstärktem
Verschluss muss die Öffnung
der Schachtel erschweren und beispielsweise verhindern, dass ein
Verbraucher ohne Schwierigkeit die Schachtel öffnen kann, ihren Inhalt testen
kann und sie dann wieder schließen kann.
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Man
kennt aus dem Gebrauchsmuster
DE 93 18 993 eine Schachtel, die seitliche
Flügel
umfasst, Ausschnitte aufweisen, die Lappen begrenzen, die in einen
am vorderen Rand des Deckels vorgesehenen Schlitz eintreten. Der
Deckel umfasst eine vordere Zunge, die keine einen Anschlag bildende
Fläche aufweist,
die unter den seitlichen Flügeln
vorstehen kann.
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Das
Patent
GB 289 127 beschreibt
eine Schachtel mit seitlichen Flügeln,
die Ausschnitte aufweisen. Die Schachtel umfasst außerdem einen
Deckel, der eine Zunge aufweist, die keinen Ausschnitt in der Mitte
ihres seitlichen Rands besitzt.
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Ferner
kennt man aus dem Gebrauchsmuster
DE-U-29620217 eine Schachtel, umfassend einen
Körper,
der eine vordere Platte und eine hintere Platte umfasst, die durch
zwei seitliche Platten verbunden sind, wobei die seitlichen Platten
und die vordere und die hintere Platte durch Falten eines Folien- bzw.
Tafelmaterials hergestellt sind, wobei der Körper der Schachtel mindestens
eine Öffnung
und eine zugeordnete Verschlussvorrichtung umfasst, wobei diese
Verschlussvorrichtung zwei seitliche Flügel umfasst, die jeweils durch
Falten in der Verlängerung
einer seitlichen Platte gebildet sind, wobei jeder seitliche Flügel einen
vorderen Rand besitzt, der auf der Seite der vorderen Platte gelegen
ist, wobei die Verschlussvorrichtung ferner eine Klappe umfasst,
die in der Verlängerung
der hinteren Platte gebildet ist, wobei diese Klappe einen einen
Deckel bildenden Teil, der auf die seitlichen Flügel herunterzuklappen ist, und
eine Zunge umfasst, die dazu bestimmt ist, zwischen die vordere
Platte und den vorderen Rand der seitlichen Flügel eingeführt zu werden, wenn die Verschlussvorrichtung
in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge eine Innenseite
besitzt, die der hinteren Platte zugewandt ist, wenn die Verschlussvorrichtung
in ihrer Verschlusskonfiguration ist, wobei die Zunge auf der Seite
ihrer Innenseite mindestens eine einen Anschlag bildende Fläche umfasst,
die geeignet ist, unter den seitlichen Flügeln vorzustehen, wenn die
Verschlussvorrichtung in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
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Es
besteht ein Bedarf daran, eine Schachtel dieses Typs zu verbessern,
insbesondere um ihre Montage zu erleichtern.
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Gegenstand
der Erfindung ist eine Schachtel, wie sie im Anspruch 1 definiert
ist.
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Dank
der Ausschnitte, die an den seitlichen Flügeln vorgesehen sind, können diese
sich gegebenenfalls leichter verformen, was das Einsetzen der Zunge
erleichtert.
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Erfindungsgemäß grenzt
jeder Ausschnitt im Bereich des seitlichen Flügels, der seinem distalen Rand
und seinem vorderen Rand benachbart ist, einen ersten Lappen ab,
unter dem die einen Anschlag bildende Fläche in Anlage kommen kann.
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Jeder
Ausschnitt bildet ferner auf vorteilhafte Weise in dem Bereich des
seitlichen Flügels,
der seinem proximalen Rand und seinem vorderen Rand benachbart ist,
einen zweiten Lappen, unter dem die einen Anschlag bildende Fläche in Anlage
kommen kann.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Zunge in der Mitte ihres distalen Rands einen Ausschnitt, der
zu beiden Seiten von diesem Vorsprünge begrenzt, die in die Zwischenräume eintreten
können,
die von den Ausschnitten der seitlichen Flügel mit der vorderen Platte
gebildet sind. Auf diese Weise kann die Zunge teilweise zwischen
die seitlichen Flügel
und die vordere Platte eingeführt
werden, bevor sie diese trifft, was ihr Einsetzen erleichtert.
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Die
seitlichen Flügel
sind vorteilhafterweise von der Klappe unabhängig, was die Montage der Schachtel
erleichtert.
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Die
seitlichen Flügel
sind vorteilhafterweise ausgebildet, um sich in die Öffnung des
Körpers
der Schachtel herunterzuklappen, ohne sich zu überlagern.
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Auf
diese Weise kann die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge im Wesentlichen
gleichförmig
unter den beiden seitlichen Flügeln
in Anlage kommen, während
im Fall der Überlagerung
der seitlichen Flügel
die einen Anschlag bildende Fläche
an einem der seitlichen Flügel
mehr in Anlage käme, was
nicht wünschenswert
ist.
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Außerdem ist
es relativ unästhetisch,
die seitlichen Flügel
sich überlagern
zu lassen, da dies die Harmonie der Verpackung stören kann.
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Die
distalen Ränder
der seitlichen Flügel
stoßen
vorzugsweise im Wesentlichen aneinander, wenn die Verschlussvorrichtung
in ihrer Verschlusskonfiguration ist.
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Die
einen Anschlag bildende Fläche
der Zunge erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen über deren
ganze Breite.
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Die
einen Anschlag bildende Fläche
der Zunge ist ferner vorzugsweise in Nähe des distalen Endes des einen
Deckel bildenden Teils gelegen.
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Die
einen Anschlag bildende Fläche
kommt auf diese Weise am Ende der Einführung der Zunge zwischen die
vordere Platte und den vorderen Rand der seitlichen Flügel unter
den seitlichen Flügeln
in Anlage.
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Bei
einer besonderen Ausführung
besteht die einen Anschlag bildende Fläche der Zunge aus einer Verdickung
der Klappe.
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Die
Klappe kann bei dieser besonderen Ausführung auf Höhe der Zunge eine Dicke besitzen,
die das Doppelte derjenigen auf Höhe des einen Deckel bildenden
Teils ist.
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Bei
einer anderen besonderen Ausführung besteht
die einen Anschlag bildende Fläche
aus einem auf sich selbst umgeklappten Teil der Zunge.
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Der
Körper
der Schachtel umfasst vorteilhafterweise eine zweite Öffnung,
wobei diese zweite Öffnung
mit einer zugeordneten Verschlussvorrichtung versehen ist, die mit
der ersten identisch ist oder nicht.
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Die
Schachtel ist durch Schneiden, Falten und Kleben einer gegebenenfalls
kunststoffbeschichteten Kartontafel mit einer Dicke von vorzugsweise weniger
als 2 mm hergestellt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der folgenden ausführlichen
Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen der Erfindung
und aus der beiliegenden Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schachtel,
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2 eine
Darstellung der Schachtel vor dem Falten des sie bildenden Tafelmaterials,
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3 einen
Schnitt durch die Klappe in einer zu den seitlichen Platten parallelen
Ebene, der eine Verdickung auf Höhe
der Zunge erkennen lässt,
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4 eine 3 entsprechende
Ansicht, die eine Ausführungsvariante
darstellt,
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5 eine
Darstellung der Positionierung der seitlichen Flügel vor dem Einsetzen der Klappe,
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6 einen
Schnitt durch den oberen vorderen Teil der Schachtel in einer zu
den seitlichen Platten parallelen Schnittebene, der die Positionierung der
Zunge und der seitlichen Flügel
zueinander zeigt, wenn die Schachtel geschlossen ist, und
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7 eine 6 entsprechende
Ansicht, wenn die einen Anschlag bildende Fläche von einem Teil der Zunge
gebildet ist, auf sich selbst umgeklappt ist.
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Die
in den 1 und 3 dargestellte Schachtel umfasst
einen Körper
von vertikal langgestreckter Form mit einem im Wesentlichen quadratischen
Querschnitt, der eine vordere Längsplatte 3 und
eine hintere Längsplatte 4 umfasst,
die durch zwei seitliche Platten 5 und 6 verbunden
sind.
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Der
Körper 2 ist
durch Falten und Schneiden, wie in 2 dargestellt,
eines Tafelmaterials, beispielsweise Karton, hergestellt, der gegebenenfalls kunststoffbeschichtet
und mit einem äußeren Dekor verkleidet
ist.
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Auf
der Seite der vorderen Platte 3 ist ein Verbindungsband 7 vorgesehen.
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Dieses
Verbindungsband 7 wird an der seitlichen Platte 5 angeklebt,
um den Körper 2 zu
bilden, und zwar nach Falten des Tafelmaterials um parallele Faltlinien 10, 11 und 12,
die die hintere Platte 4 von der linken seitlichen Platte 5,
die rechte seitliche Platte 6 von der hinteren Platte 4 und
die vordere Platte 3 von der seitlichen Platte 6 trennen.
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Das
Verbindungsband 7 ist mit der vorderen Platte 3 durch
eine Faltlinie 13 verbunden, die zu den oben genannten
Faltlinien 10, 11 und 12 parallel ist.
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Bei
dem dargestellten Beispiel umfasst der Körper 2 der Schachtel
eine obere Öffnung 15 und eine
untere Öffnung,
die in 1 nicht sichtbar ist, wobei eine Verschlussvorrichtung 20 der
oberen Öffnung 15 und
eine Verschlussvorrichtung 30 der unteren Öffnung zugeordnet
ist.
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Die
Verschlussvorrichtung 20 umfasst zwei seitliche Flügel 21 und 22,
die jeweils in der oberen Verlängerung
der seitlichen Platten 5 und 6 vorgesehen sind,
und eine Klappe 23, die in der oberen Verlängerung
der hinteren Platte 4 zwischen den seitlichen Flügeln 21 und 22 vorgesehen
ist.
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Die
Verschlussvorrichtung 30 umfasst in ähnlicher Weise zwei seitliche
Flügel 31 und 32,
die jeweils in der unteren Verlängerung
der seitlichen Klappen 5 und 6 gebildet sind,
und eine Klappe 33, die in der unteren Verlängerung
der hinteren Platte 4 gebildet ist.
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Jeder
seitliche Flügel 21 oder 22 umfasst
ein proximales Ende 25, über das er mit der zugeordneten
seitlichen Platte verbunden ist, wobei dieses proximale Ende mit
einer Faltlinie zusammenfällt,
die in 2 zu den Faltlinien 10 bis 13 senkrecht
ist.
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Jeder
seitliche Flügel 21 oder 22 umfasst
ferner einen distalen Rand 26 an der dem proximalen Ende 25 entgegengesetzten
Seite, einen vorderen Rand 27, der das proximale Ende 25 und
den distalen Rand 26 auf der Seite der vorderen Platte 3 verbindet,
wenn der Körper 2 der
Schachtel zusammengefügt
ist, und einen hinteren Rand 28 auf der dem vorderen Rand 27 entgegengesetzten
Seite.
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Jeder
vordere Rand 27 umfasst in seinem mittleren Bereich einen
Ausschnitt 29, der in dem Bereich jedes seitlichen Flügels, der
dem vorderen Rand 27 und dem distalen Ende 26 benachbart
ist, einen ersten Lappen 35 und in dem Bereich, der dem proximalen
Ende 25 und dem vorderen Rand 27 benachbart ist,
einen zweiten Lappen 36.
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Die
Klappe 23 umfasst einen einen Deckel bildenden Teil 37 mit
einem proximalen Ende 38, über das er mit der hinteren
Platte 4 verbunden ist, und einem distalen Ende 39, über das
er mit einer Zunge 40 verbunden ist.
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Das
proximale Ende 38 und das distale Ende 39 fallen
mit zueinander parallelen Faltlinien zusammen, die in 2 zu
den Faltlinien 10 bis 13 senkrecht sind.
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Die
Klappe 33 der Verschlussvorrichtung 30 umfasst
ebenfalls einen einen Deckel bildenden Teil 65, der auf
der hinteren Platte 4 entgegengesetzten Seite mit einer
Zunge 46 versehen ist.
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Um
die Verschlussvorrichtung 20 in ihre Verschlusskonfiguration
zu bringen, werden die seitlichen Flügel 21 und 22 in
die Öffnung 15 gebracht, wie
in 5 dargestellt, und dann wird die Klappe 23 auf
die seitlichen Flügel 21 und 22 heruntergeklappt.
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Die
Zunge 40 wird, wenn die Klappe 23 heruntergeklappt
wird, zwischen den vorderen Rand 27 der seitlichen Flügel 21 und 22 und
die vordere Platte 3 eingeführt.
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Die
Zunge 40 weist nun im Inneren der Schachtel eine Innenseite 45 auf,
die der hinteren Platte 4 zugewandt ist, und umfasst auf
der Seite dieser Innenseite 45 eine einen Anschlag bildende
Fläche 50,
die geeignet ist, unter den seitlichen Flügeln 21 und 22 in
Anlage zu kommen, um sich der Öffnung der
Klappe 23 zu widersetzen.
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Bei
dem beschriebenen Beispiel ist die einen Anschlag bildende Fläche 50 im
Besonderen von einem Absatz gebildet, der von einer Verdickung der Klappe 23 auf
Höhe der
Zunge 40 gebildet ist, wobei diese Verdickung hergestellt
werden kann, indem eine zweite Tafel auf eine erste Tafel geklebt
wird, die zur Bildung des Körpers
der Schachtel dient.
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Gemäß einer
Abwandlung kann die Verdickung gebildet werden, indem ein Teil der
Tafel, die zur Herstellung des Körpers
der Schachtel gedient hat, zusammengefaltet und mit sich selbst
verklebt wird.
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Wenn
die Öffnung 15 geschlossen
ist, kommt die einen Anschlag bildende Fläche 50 unter den ersten
Lappen 35 und unter den zweiten Lappen 36 der
seitlichen Flügel
in Anlage, wie in 6 dargestellt.
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Die
einen Anschlag bildende Fläche 50 widersetzt
sich so der Öffnung
der Schachtel, und um die Klappe 23 freizugeben, ist es
erforderlich, auf diese eine Kraft auszuüben, um die ersten Lappen 35 und
die zweiten Lappen 36 zu verformen, um die Zunge 40 den
vorderen Rand 23 der seitlichen Flügel 21 und 22 passieren
zu lassen.
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Der
distale Rand 55 der Zunge 40 umfasst vorteilhafterweise,
wie in den Figuren dargestellt, einen Ausschnitt 56 in
seinem mittleren Bereich, der zu beiden Seiten von diesen zwei Vorsprünge 57 bildet, die
ausgebildet sind, um in die Zwischenräume 58 einzutreten,
die von den Ausschnitten 29 der seitlichen Flügel 21 und 22 mit
der vorderen Platte 3 gebildet sind, was das Einsetzen
der Zunge 40 erleichtert.
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Der
hintere Rand 28 der seitlichen Flügel 21 und 22 ist
vorteilhafterweise leicht zurückgeschnitten,
wie in den Figuren dargestellt.
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Wenn
die Verschlussvorrichtung 30 in ihrer Verschlusskonfiguration
ist, wurden die seitlichen Flügel 31 und 32 in
die untere Öffnung
geklappt und die Klappe 33 auf diese heruntergeklappt,
wobei die Zunge 46 zwischen die seitlichen Flügel 31 und 32 und
die vordere Platte 3 eingeführt ist.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Man
kann insbesondere die einen Anschlag bildende Fläche anders als durch Zusammenfügen von
zwei Tafelmaterialdicken herstellen.
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Als
Beispiel hat man in 4 eine Zunge 40' dargestellt,
die auf der Seite ihrer Innenseite eine einen Anschlag bildende
Fläche 60 besitzt,
die gebildet wird, indem man einen Teil 61 der Zunge 40' auf sich selbst
herunterklappt, wobei die einen Anschlag bildende Fläche 60 auf
diese Weise von dem freien Rand des heruntergeklappten Endes 61 gebildet wird.
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Die
einen Anschlag bildende Fläche 60 kommt,
wie in 7 dargestellt, unter den seitlichen Flügeln 21 und 22 in
Anlage, wenn die Schachtel geschlossen ist.