DE29612983U1 - Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor Schnecken - Google Patents
Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor SchneckenInfo
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Description
Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor Schnecken
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Pflanzenschutzvorrichtung
zum Schutz von Pflanzen vor Schnecken.
Es sind bereits verschiedene Verfahren und Vorrichtungen vorgeschlagen worden, um Schneckenfraß im Gartenbau zu
verhindern. Zum einen sind Schneckenzäune bekannt, mit denen eine zu schützende Fläche wie beispielsweise ein Beet umfriedet
wird, um das Eindringen der Schnecken auf diese Fläche zu verhindern. Die Schneckenzäune besitzen dabei einen
überhängenden Rand und zusätzliche Kriechhindernisse wie scharfkantige Lamellen oder Zacken, die die Schnecken am
Überkriechen des Schneckenzaunes hindern sollen (DE-U-88 571, DE-A-38 04 119, DE-A-38 38 876, DE-A-37 28 731). Zum
anderen sind auch Blumentöpfe bekannt geworden, die eine gerillte Wandung und einen überhängenden Rand besitzen, um
Schnecken abzuwehren (DE-U-91 07 755) .
Die bekannten Schneckenzäune und -topfe sind zum einen
hinsichtlich ihrer Effektivität als Kriechhindernis, zum anderen hinsichtlich ihrer Herstellung und Handhabung unbefriedigend..
• ·
A 30 670 - 2 -
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Pflanzenschutzvorrichtung der genannten Art
zu schaffen. Insbesondere soll die Pflanzenschutzvorrichtung bei einfachem Aufbau eine hohe Effektivität bzgl. der Schnekkenabwehr
besitzen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Pflanzenschutzvorrichtung
mit einem Bodensteckteil, einer Stecktiefenbegrenzung, einem die zu schützende Fläche umgebenden,
ringförmigen Mantelteil und einem von dem Mantelteil zu einer Außenseite auskragenden Kragenteil, das einen nach unten
hängenden Rand besitzt, wobei der Rand mehrere jeweils spitz zulaufende und voneinander beabstandete Spitzen aufweist.
Das Mantelteil umschließt nach Art einer Manschette ringförmig die zu schützende Pflanze und hält dadurch Schnecken von
der Pflanze fern. Ringförmig bedeutet dabei nicht nur kreisringförmig, sondern schließt auch viereckige oder mehreckige
oder ovale oder ähnliche Ringformen ein. Der nach unten zum Boden überhängende, in mehrere Spitzen auslaufende Rand
bietet dabei zum einen den Schnecken eine zu geringe Haftungsflache,
um diese sich daran ansaugend zu überwinden und zum anderen hat sich gezeigt, daß die Schnecken auch nicht
ernsthaft versuchen, die Spitzen zu überkriechen.
Darüber hinaus bewirkt die manschettenartige Umfriedung der zu schützenden Pflanze im umschlossenen Bereich ein Mikroklima,
das für das Wachstum der Pflanze günstige Bedingungen schafft. Die Umschließung der Pflanze bildet auch einen
Ausspülschutz, der verhindert, daß durch übermäßige Bewässerung wie beispielsweise durch heftigen Regen oder starke
Bewässerung der Boden um die Pflanze herum weggespült wird.
Dabei bewirkt die Stecktiefenbegrenzung zum einen, daß das
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Bodensteckteil sich bis zu einer vorgegebenen Tiefe in den Boden hinein erstreckt und zum anderen, daß das Mantelteil
eine vorgegebene Höhe über den Boden vorspringt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Rand des Kragenteils entlang der Kragenumfangsrichtung
gezackt, wobei die vorzugsweise spitzwinklig zulaufenden Zacken in Kragenumfangsrichtung ausgerichtet sein können. Die
Flanken der Zacken liegen also vorzugsweise in einer Tangentialflache
zur Umfangsrichtung. Die Zacken können auch quer zur Umfangsrichtung ausgerichtet sein, jedoch bilden in
Kreisumfangsrichtung ausgerichtete Zacken ein schärferes Kriechhindernis.
Vorzugsweise schließen die Flanken eines Zacken einen Winkel im Bereich von 40° bis 80°, insbesondere etwa 60° ein. Eine
Höhe der Zacken beträgt zweckmäßigerweise 2mm bis 4mm. Die Zackengeometrie kann auch in anderen als den angegebenen
Bereichen liegen, jedoch bildet eine Randzackung mit den angegebenen Maßen ein besonders effektives Kriechhindernis.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung können die 0 Spitzen des Kragenrandes als sich in Kragenumfangsrichtung
erstreckende spitz zulaufende Rippen ausgebildet sein. Der Rand kann also in mehrere, vorzugsweise zwei sich um das
Kragenteil herum erstreckende spitzförmige Vorsprünge auslaufen,
die voneinander beabstandet sind. Flanken der Rippen können vorzugsweise einen Winkel im Bereich von 20° bis 30°
einschließen, wobei nebeneinander liegende Rippen einen Winkel im Bereich von 90° bis 110° zwischeneinander begrenzen
können und die Rippen vorzugsweise derart angeordnet sind, daß eine der Rippen sich im wesentlichen senkrecht nach unten
zum Boden erstreckt. Eine Höhe der Rippen liegt zweckmäßigerweise im Bereich von 2mm bis 4mm. Während die Rippen auch in
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anderen Geometrien und Anordnungen ausgebildet sein können, besitzt die beschriebene Ausführung eine hohe Hinderniswirkung
gegen die Schnecken.
Das Kragenteil als solches erstreckt sich vorzugsweise vom Mantelteil zunächst, wenn der Pflanzenschutz in in den Boden
gesteckter Ausrichtung betrachtet wird, waagrecht nach außen, d.h. zu der dem umschlossenen Bereich abgewandten Seite, und
erstreckt sich daran anschließend schräg nach unten zum Boden, vorzugsweise unter einem Winkel im Bereich von 30° bis
60°, insbesondere etwa 45° zur horizontalen Richtung.
Um zu verhindern, daß Schnecken sich von dem Mantelteil weglehnend über die Spitzen des Kragenrandes hinweg direkt
dessen Oberseite erreichen können, erstreckt sich das Kragenteil von dem Mantelteil vorzugsweise etwa 10 mm bis 50 mm,
insbesondere etwa 30 mm nach außen.
Eine Außenseite des Pflanzenschutzes insgesamt ist vorzugsweise
überkragend. Der Durchmesser des Pflanzenschutzkörpers nimmt also vom Boden nach oben zu.
Um das Bodensteckteil nur um eine vorgegebene Strecke in den 0 Boden zu drücken, ist als Stecktiefenbegrenzung zweckmäßigerweise
zwischen dem Mantelteil und dem Bodensteckteil ein Absatz vorgesehen, der das einen größeren Durchmesser besitzende
Mantelteil mit dem Bodensteckteil verbindet und auf dem Boden aufsitzt, wenn das Bodensteckteil ganz in den Boden
gesteckt ist.
Das Bodensteckteil· besitzt zweckmäßigerweise eine Höhe im Bereich von 40 mm bis 70 mm, insbesondere etwa 55 mm. Das
Mantelteil besitzt vorzugsweise eine Höhe im Bereich von
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60 mm bis 100 mm, insbesondere etwa 80 mm. Diese Gestaltung
besitzt den Vorteil, daß Schnecken sicher abgewehrt werden und die umschlossene Pflanze sicher vor Ausspülungen des
umgebenden Erdreiches geschützt ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Pflanzenschutzvorrichtung
als Pflanztopf ausgebildet. Die zu schützende Pflanze kann also in den Schutzring eingetopft werden und zusammen
mit diesem in den Boden gesetzt werden. Hierzu ist vorzugsweise ein zumindest eine Ausnehmung aufweisendes Bodenteil
vorgesehen, wobei das Bodenteil eine Mehrzahl gitterartig angeordneter Stäbe und entsprechende Ausnehmungen zwischen
den Stäben besitzen kann. Wurzeln der zu schützenden Pflanze können durch die Ausnehmungen durch das Bodenteil in den
Boden austreten und sich dort weiter ausbilden.
Um die umschlossene Pflanze insbesondere automatisch und gesteuert bewässern zu können, kann das Mantelteil zumindest
eine Ausnehmung zum Anschluß einer Bewässerungsleitung besitzen. Insbesondere kann eine Düse bzw. eine Leitung eines
Mikrobewasserungssystemes durch das Mantelteil hindurchführbar und an diesem befestigbar sein. Die vorliegende Pflanzenschutzvorrichtung
besitzt diesbezüglich den Vorteil, daß eine Bewässerung exakt dosierbar ist. Die vorliegende Pflanzenschutzvorrichtung
verhindert ein seitliches Abfließen des zugeführten Wassers und speichert die zugeführte Wassermenge
im die Pflanze umgebenden Erdreich.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Pflanzenschutzvorrichtung
einstückig ausgebildet. Zweckmäßigerweise kann sie aus Kunststoff, vorzugsweise aus Polypropylen, insbesondere
spritzgegossen sein.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer
Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige
Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Pflanzenschutzvorrichtung
gemäß einer ersten Ausführung der Erfindung im Halbschnitt, die als Pflanztopf ausgebildet ist und einen Schneckenschutzkra-
gen mit gezacktem Rand besitzt,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Pflanzenschutzvorrichtung aus Fig. 1, die ein gitterförmiges
Bodenteil zeigt, und
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Pflanzenschutzvorrichtung
gemäß einer zweiten Ausführung der Erfindung in einer Halbschnittdarstellung ähnlich Fig. 1, wobei der Kragenrand zwei sich
um den Kragen erstreckende spitz zulaufende Rippen aufweist.
Die in Fig. 1 und 2 gezeigte Pflanzenschutzvorrichtung besitzt ein Bodensteckteil 1 und ein Mantelteil 2, die beide
jeweils mit kreisringförmigen Querschnitten ausgebildet sind, wobei beide konisch geformt sind und sich zu einer Bodenseite
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hin verjüngen. Die gesamte Pflanzenschutzvorrichtung ist
einstückig und vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen, spritzgegossen. Die Wandstärke s, die im
wesentlichen gleichbleibend ist, beträgt zumindest im Bereich des Bodensteckteiles 1 und des Mantelteiles 2 in etwa 1 mm.
Das Bodensteckteil 1 besitzt an seinem unteren Ende einen Einsteckabschnitt 3, in dem die Wandstärke zum unteren Ende
hin verringert ist, derart, daß ein Rand des Bodensteckteiles 1 spitz zuläuft. Dies erleichtert das Eindrücken des Bodensteckteiles
1 in den Boden.
Das Mantelteil 2 besitzt einen größeren Durchmesser als das Bodensteckteil 1 und ist gegenüber diesem stufenförmig
abgesetzt. Als Stecktiefenbegrenzung ist zwischen dem bei Betrachtung in aufrechter Ausrichtung unteren Ende des
Mantelteiles 2 und dem oberen Ende des Bodensteckteiles 1 ein sich horizontal erstreckender ringscheibenförmiger Absatz 4,
der in in den Boden gesteckten Position der Pflanzenschutzvorrichtung
auf dem Boden aufliegt. Eine Breite b des Absatzes beträgt vorzugsweise zwischen 5 mm und 15 mm.
An einem oberen Ende des Mantelteiles 2 ist ein Kragenteil 6 angeordnet, das von dem Mantelteil 2 nach außen vorspringt
und einen Rand 7 besitzt, der sich schräg nach unten zum Boden, vorzugsweise etwa 45° zur Horizontalen geneigt,
erstreckt. Zwischen dem überhängenden Rand 7 und dem Mantelteil 2 erstreckt sich ein kreisringförmiges in einer bei
aufrechter Position der Pflanzenschutzvorrichtung horizontalen Ebene liegendes Verbindungsteil 8, das sowohl mit dem
Mantelteil 2 als auch mit dem Rand 7 integral einstückig verbunden ist.
0 Das Kragenteil 6 springt insgesamt relativ zu dem Mantelteil 2 um etwa 3 0 mm nach außen vor, d.h. ein Abstand k eines
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unteren Endes des Randes 7 von der Außenoberfläche des Mantelteiles 2 beträgt etwa 3 0 mm (Fig. 1).
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, besitzt der Rand 7 eine Mehrzahl von als nebeneinander angeordnete Zacken ausgebildete Spitzen
9, um Schnecken am Überkriechen zu hindern. Die Zacken 9 sind im wesentlichen flach und sind in Kragenumfangsrichtung
ausgerichtet, d.h. Flachseiten der Zacken liegen tangential zur Umfangsrichtung des Kragenteiles. Eine dem Mantelteil 2
zugewandte Innenseite der Zacken 9 setzt die Innenkontur eines zwischen den Zacken 9 und dem Verbindungsteil 8 liegenden
Randabschnittes fort, während die Zacken an einer dem Mantelteil 2 abgewandten Außenseite fasenartig angeschrägt
sind, so daß die Zacken spitz zulaufen, vorzugsweise unter einem in einer Meridianschittebene liegenden Winkel von etwa
25°, und zu einer Innenseite, d.h. zu dem Mantelteil 2 hin besonders scharf sind, um Schnecken sicher abzuwehren.
Die Zacken 9 besitzen eine Höhe h (Fig. 1), vorzugsweise im Bereich von 2 mm bis 4 mm. Flanken der Zacken 9 begrenzen
einen Flankenwinkel 2f (Fig. 1) von etwa 60°. Eine derartige Zahngeometrie hat sich zur Schneckenabwehr als sehr effektiv
erwiesen.
Wie in den Figuren 1 und 2 gezeigt ist, sind an einer Unterseite des Bodensteckteiles 1 glitterartig angeordnete Stäbe
10 vorgesehen, zwischen den jeweils Durchgangsausnehmungen begrenzt sind. Die Pflanzenschutzvorrichtung ist also als
Pflanzentopf ausgebildet.
Die zweite in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform besitzt
grundsätzlich einen ähnlichen Aufbau wie die in den Figuren und 2 dargestellte Ausführung, so daß gleiche Teile mit
0 gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet sind.
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Die Pflanzenschutzvorrichtung gemäß Fig. 3 unterscheidet sich hauptsächlich hinsichtlich der Gestaltung des Randes 7. Wie
in Fig. 3 gezeigt ist, besitzt der Rand als Spitzen anstelle der Zacken zwei sich in Kragenumfangsrichtung erstreckende
Rippen 12, 13, die jeweils vorzugsweise unter einem Winkel r im Bereich von 20° bis 30° in einer Meridianschnittebene
(vgl. Fig. 3, rechte Seite) spitz zulaufen und voneinander beabstandet sind, um ein Überkriechen der Schnecken zu
verhindern. Die Rippen besitzen jeweils eine Höhe t, vorzugsweise im Bereich von 2 mm bis 4 mm und sind zueinander
gespreizt angeordnet derart, daß gegenüberliegende aneinanderstoßende Flanken der Rippen 12 und 13 zwischen sich einen
Winkel q von etwa 100° (Fig. 3) begrenzen. Eine innere der beiden Rippen 12 erstreckt sich im wesentlichen senkrecht
nach unten zum Boden. Eine derartige Anordnung und Geometrie der Rippen 12 und 13 hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, ist an einer Unterseite des Bodensteckteiles 1 kein Boden vorgesehen, so daß die Pflanzenschutzvorrichtung
nach unten offen ist. Dies besitzt den Vorteil, daß die Pflanzenschutzvorrichtung auch über bereits
im Boden eingepflanzte Pflanzen in diesen eingesteckt werden
kann. Die in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform kann natürlich
auch entsprechend den Figuren 1 und 2 ein Bodenteil· aufweisen.
Das Mantelteil 2 besitzt vorzugsweise eine Höhe I1n von etwa
60 mm und das Bodensteckteil 1 eine Höhe Ij3 von etwa 100 mm.
Entsprechend der- zu schützenden Pflanze kann der Durchmesser des Mantelteiles 2 und des Bodenteiles 1 variiert werden. Ein
mittlerer Durchmesser des Mantelteiles 2 kann beispielsweise zwischen 50 mm und 400 mm liegen.
Claims (13)
1. Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor
Schnecken, mit einem Bodensteckteil (1), einer Stecktiefenbegrenzung (4), einem die zu schützende Fläche
umgebenden, ringförmigen Mantelteil (2), und einem von dem Mantelteil zu einer Außenseite auskragenden Kragenteil
(6), das einen nach unten hängenden Rand (7) besitzt, wobei der Rand mehrere jeweils spitz zulaufende
und voneinander beabstandete Spitzen (9; 12, 13) aufweist.
2. Pflanzenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spitzen als entlang einer Kragenumfangsrichtung nebeneinander angeordnete Zacken
(9) ausgebildet sind, wobei vorzugsweise die Zacken in Kragenumfangsrichtung ausgerichtet sind.
3 . Pflanzenschutzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zacken (9) Flanken mit einem Flankenwinkel (f) im Bereich von 20° bis 40°, vorzugsweise
30° besitzen, wobei eine Höhe (h) der Zacken im Bereich von 2 mm bis 4 mm liegt.
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4. Pflanzenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen als sich in Kragenumfangsrichtung
erstreckende Rippen (12, 13) ausgebildet sind, wobei vorzugsweise die Rippen jeweils unter einem
Winkel (r) im Bereich von 20° bis 30° spitz zulaufen, eine Höhe (t) im Bereich von 2 mm bis 4 mm besitzen und
vorzugsweise einen Winkel (q) im Bereich von 90° bis 110° zwischeneinander begrenzen, wobei insbesondere eine
der Rippen (12) sich senkrecht nach unten erstreckt.
5. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kragenteil (6) ein zwischen dem Rand (7) und dem Mantelteil
(2) angeordnetes Verbindungsteil (8) aufweist, wobei das Verbindungsteil in einer Ebene liegt und der
Rand zu der Ebene vorzugsweise unter einem Winkel im Bereich von 30° bis 60°, insbesondere 45° geneigt ist.
6. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kragenteil (6) relativ zu dem Mantelteil (2) im Bereich
von 10 mm bis 50 mm, insbesondere etwa 30 mm, auskragt.
7. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecktiefenbegrenzung (4) als ein das Bodensteckteil (1)
und das Mantelteil (2) verbindender Absatz ausgebildet ist.
8. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Durchmesser des Mantelteiles (2) und vorzugsweise des
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BodenstecJcteiles (1) zu einer Oberseite hin zunehmend
ist.
9. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie einstückig und vorzugsweise aus Kunststoff ist, insbesondere
spritzgegossen ist.
10. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelteil (2) eine Höhe (lm) im Bereich von 60 mm bis
100 mm, insbesondere etwa 80 mm besitzt, und vorzugsweise das Bodensteckteil (1) eine Höhe (Ij3) im Bereich
von 40 mm bis 70 mm, insbesondere etwa 55 mm besitzt.
11. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein
vorzugsweise Ausnehmungen (11) aufweisendes Bodenteil (15) vorgesehen ist, wobei das Bodenteil insbesondere
eine Mehrzahl gitterartig angeordneter Stäbe (10) aufweist.
12. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelteil (2) zumindest eine Ausnehmung zum Anschluß
einer Bewässerungsleitung besitzt.
13. Pflanzenschutzvorrichtung nach zumindest einem der
Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Aufnahme mindestens einer Pflanze vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29612983U DE29612983U1 (de) | 1996-07-26 | 1996-07-26 | Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor Schnecken |
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| DE29612983U DE29612983U1 (de) | 1996-07-26 | 1996-07-26 | Pflanzenschutzvorrichtung zum Schutz von Pflanzen vor Schnecken |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29612983U1 true DE29612983U1 (de) | 1996-09-26 |
Family
ID=8027030
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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