DE29612684U1 - Verstellbarer Scharnierarm - Google Patents
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Description
23. Juli 1996
96-2445 G-hd
96-2445 G-hd
Arturo Salice S.pA,
I-22060 Novedrate (Como)
Die Erfindung betrifft einen verstellbaren, U-förmig profilierten Scharnierarm, der auf
einer an einer Wand o. dgl. befestigbaren Grundplatte durch seinen hinteren gelenkfernen
Endbereich und einen in diesen eingeschraubte Stellschraube abgestützt ist, wobei zwischen dem Endbereich und der Stellschraube ein Befestigungsschraube
in die Grundplatte eingeschraubt ist. Aufgrund von Fertigungstoleranzen und Montageungenauigkeiten ist es bei der Montage eines derartigen Scharnierarms
beispielsweise an einem Möbelteil erforderlich, diesen möglichst in drei Richtungen
justieren zu können, nämlich in der Tiefe des Möbelteils, und zusätzlich der Höhe nach und in seitlicher Richtung. Die Seiteneinstellung erfolgt dabei durch die
Stellschraube, durch die der Scharnierarm relativ zu der Grundplatte um seine Abstützung
an seinem Endbereich verschwenkt wird.
Bei einem aus der DE-34 44 994 C2 bekannten Scharnierarm der eingangs angegebenen
Art erfolgt dessen Verschwenkung dadurch, daß sich die Befestigungsschraube mit ihrem Kopf auf dem Rand eines Langloches des Stegteils des Scharnierarms
abstützt, wobei zwischen Kopf und Langloch eine Unterlegscheibe aus einem elastischen und/oder plastischen Material eingelegt ist, die eine Verschwenkung
des Scharnierarms durch die Stellschraube ohne wesentliche Verformung der Ränder des Langlochs zuläßt. Die Verstellung des Scharnierarms durch Quetschung
der Unterlegscheibe ist jedoch keine gute Lösung, da der Verstellbereich nur klein ist und durch Rückdrehen der Stellschraube zur Einstellung eines kleineren
Schwenkwinkels eine Lockerung des Scharnierarms eintreten kann.
Aus der DE-34 42 421 A1 ist ein Scharnierarm bekannt, der über eine Zwischenplatte
mit der Grundplatte verbunden ist, die ihrerseits schwenkbar auf der Grundplatte
gelagert ist, wobei der Schwenkwinkel durch eine Einstellschraube einstellbar ist. Dieser bekannte Scharnierarm ermöglicht in günstiger Weise eine Seiteneinstellung
einer Tür durch Verschwenkung des Scharnierarms, die jedoch durch eine verhältnismäßig aufwendige Bauweise erreicht wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Scharnierarm der eingangs angegebenen
Art zu schaffen, der bei einfachem Aufbau nur durch Betätigen einer Stellschraube
die Einstellung seines Winkels zur Grundplatte zur Seiteneinstellung ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Scharnierarm der eingangs angegebenen
Art dadurch gelöst, daß am hinteren Endbereich des Scharnierarms eine Unterplatte mit ihrem hinteren Ende abgestützt ist, an derem vorderen Ende die
Stellschraube drehbar und axial unverschieblich gelagert ist, daß der Scharnierarm
im Bereich der Befestigungsschraube in seinem Stegteil mit einem Ausschnitt versehen
ist, und daß die Befestigungsschraube durch ein im mittleren Bereich der Unterplatte befindliches Loch greift und sich mit ihrem Kopf auf deren Rand abstützt.
Bei dem erfindungsgemäßen Scharnierarm spannt die Unterplatte mit ihren die
Befestigungsschraube in Längsrichtung des Scharnierarms überragenden Enden einerseits den hinteren Endbereich des Scharnierarms und andererseits die untere
Stirnseite der in den Scharnierarm eingeschraubten Stellschraube gegen die Grundplatte, wobei eine zusätzliche Befestigung unmittelbar auch durch die Befestigungsschraube
selbst erreicht wird. Durch Betätigen der Stellschraube läßt sich der Scharnierarm in der gewünschten Winkellage zu der Grundplatte bzw. der
Tragplatte einstellen, wobei durch Betätigung der Stellschraube im Sinne einer Vergrößerung
des Schwenkwinkels der Andruck des hinteren Endbereichs des Scharnierarms durch die Unterplatte noch vergrößert wird.
Zweckmäßigerweise stützt sich die Unterplatte mit einem abgekröpften hinteren
Ende auf der hinteren Kante des rechteckigen Ausschnitts des Stegteils des
Scharnierarms ab. Dabei kann die durch die Abkröpfung gebildete Stufe zugleich
einen Anschlag der Unterpiatte an der Kante des Ausschnitts bilden.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Scharnierarm
im hinteren Bereich seiner seitlichen Schenkel mit Einziehungen versehen ist, und daß der hintere Bereich der Unterplatte in zwischen den Einziehungen und
dem Stegteil des Scharnierarms gebildeten Nuten gehaltert ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Unterplatte aus
einem elastischen Stahlblech besteht. Diese Ausgestaltung verleiht dem erfindungsgemäßen
Scharnierarm dämpfende Eigenschaften, so daß er auf diesen oder auf die von diesem getragene Tür ausgeübte Schläge elastisch nachgiebig mit
dämpfender Wirkung aufzunehmen vermag. Die Unterpiatte kann auch aus Federstahl bestehen.
Zweckmäßigerweise ist die hintere Abstützkante des Scharnierarms scharfkantig
ausgebildet. Die scharfe Kante kann sich in die Grundplatte einschneiden und dadurch
ein genau definiertes Gelenk bilden.
Die Abstützkante kann aus an der Unterseite der Einziehungen angeordneten Zähnen
bestehen.
Zweckmäßigerweise ist das hintere Ende der Unterplatte auf dem Scharnierarm im
vorderen Bereich oberhalb der Abstützkante abgestützt, so daß diese mit großer Kraft auf die Abstützkante einwirkt, wenn die Stellschraube betätigt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines montierten Scharniers mit einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Scharnierarms im unverstellten Zustand,
teilweise im Schnitt,
des erfindungsgemäßen Scharnierarms im unverstellten Zustand,
teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Scharnierarms nach Fig. 1 im verstellten Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Scharnierarm nach Fig. 1,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch eine Unterplatte,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Unterplatte nach Fig. 4,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine abgewandelte Form einer Unterplatte,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Unterplatte nach Fig. 6,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines montierten Scharniers mit einer dritten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Scharnierarms, teilweise im Schnitt,
des erfindungsgemäßen Scharnierarms, teilweise im Schnitt,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch die aus Fig. 8 ersichtliche Unterplatte,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Unterplatte nach Fig. 9,
Fig. 11 eine Unteransicht des Scharnierarms nach Fig. 8,
Fig. 12 einen Längsschnitt durch den Scharnierarm nach Fig. 11, und
Fig. 13 einen Querschnitt des Scharnierarms längs der Linie XIII-XIII in Fig. 12.
Aus Fig. 1 ist ein Doppellenker-Scharnier 1 ersichtlich, dessen Scharnierarm 2 auf
einer Grundplatte 3 befestigt ist, die in nicht dargestellter Weise durch zwei Befestigungsschrauben
an einer Tragwand 4 eines Möbelteils befestigt ist. Das topfförmige Scharnierteil 5 des Scharniers 1, das in üblicher Weise durch zwei Lenker mit
dem Scharnierarm 2 verbunden ist, ist in einer ausgefrästen Sacklochbohrung einer
Möbeltür 6 befestigt.
Die Grundplatte 3 ist in Draufsicht kreuzförmig ausgebildet und besteht aus einem
Blechstanzteil mit langgestrecktem Mittelteil, das unter Bildung seitlicher Stufen eine
mittlere, sich im wesentlichen über dessen Länge erstreckende, rechteckige Er-
höhung 7 trägt. Die mittlere Erhöhung 7 ist in ihrer Mitte mit einer weiteren rampenförmigen
Erhöhung 8 versehen, in die eine Gewindebohrung mit gebördeltem Rand eingebracht ist. In die Gewindebohrung ist die Befestigungsschraube 9 eingeschraubt.
An gegenüberliegenden Seiten des langgestreckten Mittelteils der Grundplatte 3
befinden sich kreuzförmig einander gegenüberliegende, flügelartige Fortsätze 10, in
die quer zur Längserstreckung des Mittelteils 3 aus Langlöchern bestehende Befestigungsbohrungen
eingebracht sind. Durch in diese Befestigungsbohrungen eingeschraubte Befestigungsschrauben ist die Grundplatte an der Tragwand 4 befestigt,
wobei die Langlöcher eine Verstellung des Scharniers in der Höhe des Möbelteils zulassen. Die Grundplatte kann somit symmetrisch zu ihren Quer- und Längsmittelachsen
ausgebildet sein.
Der Scharnierarm 2 besteht aus einem U-förmig profilierten Blechstanzteil, von
dessen Stegteil 11 die seitlichen Schenkel 12 abgebogen sind. Das Stegteil ist in
seinem mittleren Bereich mit einer gebördelten Gewindebohrung 13 versehen, in die die Stellschraube 14 eingeschraubt ist. Weiterhin ist das Stegtei! 11 in seinem
hinteren, gelenkfernen Teil mit einem rechteckigen Ausschnitt 15 versehen, an den
eine frei nach hinten auslaufende Einziehung 36 anschließt.
Die aus den Figuren 4 und 5 ersichtliche Unterplatte besteht aus einem Stanzteil
aus Stahlblech mit einem langgestreckten breiteren Mittelteil mit zueinander parallelen
Seitenkanten und einem schmaleren, abgekröpften Fortsatz 17. Das Mittelteil ist mit einem schlüssellochartigen Langloch 18 versehen. Der Durchmesser des
kreisförmigen Teils des Langlochs 18 ist geringfügig größer als der Durchmesser des Kopfs 19 der Befestigungsschraube 9, so daß der kreisförmige Teil über den
Kopf 19 hinweggeschoben werden kann. Der längliche Teil des Langloches 18 entspricht
in seinem Durchmesser dem Gewindeschaft der Befestigungsschraube 9. Zwischen dem länglichen Teil und dem kreisrunden Teil des Langloches 18 ist eine
Stufe 20 gebildet, so daß im montierten Zustand des Scharnierarms verhindert wird,
daß der Kopf 19 der Befestigungsschraube 9 unabsichtlich von dem länglichen Teil
in den kreisrunden Teil des Langloches 18 rutscht und es zu einem unbeabsichtigten
Lösen kommen kann.
* · ·■ t
An dem dem Fortsatz 17 gegenüberliegenden Endbereich ist die Unterplatte 16 mit
einer Bohrung 21 versehen, die die Stellschraube 14 mit einem verjüngten, gewindefreien
Schaftteil 22 durchsetzt, der auf der Unterseite der Unterplatte 21 mit einem Nietkopf 23 versehen ist, so daß die Befestigungsschraube 14 drehbar, aber
unverschieblich an der Unterplatte 16 gehalten ist.
Im montierten Zustand stützt sich die Unterplatte 16 in der aus Fig. 1 ersichtlichen
Weise mit ihrem abgekröpften Vorsprung 17 auf der Einziehung 36 des Stegteils 11
des Scharnierarms 2 ab, so daß die durch die Abkröpfung gebildete Stufe des Fortsatzes
17 an der hinteren Kante 24 des rechteckigen Ausschnitts 15 anliegt.
Die seitlichen Schenkel 12 des Scharnierarms 2 sind an ihrem hinteren Endbereich
mit nach unten weisenden Zähnen 25 versehen, die sich auf einer geriffelten Oberfläche
26 der Grundplatte abstützen. Weiterhin weisen die Schenkel 12 einen Abstand voneinander auf, deren Breite der rechteckigen Erhöhung 7 der Grundplatte 3
entspricht, so daß der Scharnierarm 2 auf der Erhöhung geführt ist. Die Schenkel
des Scharnierarms können auch in der aus Fig. 11 ersichtlichen Weise mit seitlichen
Einziehungen 27, 28 versehen sein, die sich auf den seitlichen Flanken der Erhöhung 7 abstützen und die Führung des Scharnierarms an der Erhöhung 7
übernehmen.
Der Scharnierarm 2 ist durch die Befestigungsschraube 9 und die Unterplatte 16 an
der Grundplatte 3 gehalten. Durch die Befestigungsschraube 9 wird die Unterplatte
16 in Richtung auf die Grundplatte 3 vorgespannt, so daß das abgekröpfte hintere
Ende 17 der Unterplatte das hintere Ende des Scharnierarms gegen die Grundplatte
3 drückt. Der Andruck erfolgt etwa oberhalb der Zähne 25, so daß eine sichere Fixierung des hinteren Endbereichs des Scharnierarms auf der Grundplatte erreicht
wird. Der vordere Teil der Unterplatte 16 hält den Nietkopf 23 der Steilschraube 14
in Anlage an die Grundplatte, so daß dadurch auch der vordere Bereich des Scharnierarms 2 fixiert ist.
In der aus Fig. 1 ersichtlichen Darstellung befindet sich der Scharnierarm 2 in seiner
unverstellten Grundstellung. Soll eine Seiteneinstellung der Tür erfolgen, wird die
Stellschraube 14 eingeschraubt, so daß sich die aus Fig. 2 ersichtliche Seitenverstellung
ergibt. Bei dieser Seitenverstellung wird durch entsprechende Verschwenkung des Scharnierarms der von der Unterplatte 16 ausgeübte Andruck noch erhöht.
Bei der Ausführungsform nach den Figuren 6 und 7 ist die Unterplatte 16 auch an
ihrem vorderen Ende mit einer Abkröpfung 29 versehen, so daß sich die Unterplatte
in der in Fig. 1 gestrichelt angedeuteten Weise nicht über den Nietkopf 23, sondern
über die Abkröpfung 29 auf der Grundplatte 3 abstützt.
Das Ausführungsbeispiel nach den Figuren 8 bis 13 unterscheidet sich von dem
nach den Figuren 1 bis 7 im wesentlichen nur dadurch, daß die Unterplatte 32 mit
ihrem hinteren Endbereich in die Nuten 33 eingeschoben ist, die zwischen den Einziehungen
27 in den seitlichen Schenkeln 12 und dem Stegteil 11 des Scharnierarms
gebildet sind. Die Einziehungen 27 sind an ihrer unteren Seite mit Zähnen 34 versehen, die sich auf der geriffelten Oberfläche der Grundplatte 3 abstützen und
sich gleichsam auf dieser unter Bildung eines Schwenkgelenks verkrallen.
Claims (9)
1. Verstellbarer, U-förmig profilierter Scharnierarm (2), der auf einer an einer
Wand (4) o. dgl. befestigbaren Grundplatte (3) durch seinen hinteren, gelenkfernen Endbereich und eine in diesen eingeschraubte Stellschraube
(14) abgestützt ist, wobei zwischen dem Endbereich und der Stellschraube (14) eine Befestigungsschraube (9, 19) in die Grundplatte (3) eingeschraubt
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß am hinteren Endbereich des Scharnierarms (2) eine Unterplatte (16, 32)
mit ihrem hinteren Ende abgestützt ist, an derem vorderen Ende die Stellschraube
(14) drehbar und axial unverschieblich gelagert ist,
daß der Scharnierarm (2) im Bereich der Befestigungsschraube (9, 19) in
seinem Stegteil (11) mit einem Ausschnitt (15) versehen ist, und
daß die Befestigungsschraube (9, 19) durch ein im mittleren Bereich der
Unterplatte (16, 32) befindliches Loch (18) greift und sich mit ihrem Kopf
(19) auf derem Rand abstützt.
2. Scharnierarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Unterplatte (16) mit einem abgekröpften hinteren Ende (17) auf der hinteren Kante (24) des rechteckigen Ausschnitts (15) des Stegteils (11) des
Scharnierarms abstützt.
3. Scharnierarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dessen
seitliche Schenkel (12) in ihren hinteren Bereichen mit Einziehungen (27) versehen sind, und daß der hintere Bereich der Unterplatte (32) in zwischen
den Einziehungen (27) und dem Stegteil (11) des Scharnierarms (2) gebildeten
Nuten (33) gehaltert ist.
4. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Unterplatte (16) unmittelbar, beispielsweise durch ein abgekröpftes
vorderes Ende (29), auf der Grundplatte (3) abstützt.
5. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterplatte (16, 32) aus elastischem Stahlblech besteht.
6. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die hintere Abstützkante (25, 34) des Scharnierarms (2) scharfkantig ausgebildet ist.
7. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstützkante aus an der Unterseite der Einziehungen (27) angeordneten Zähnen (34) besteht:
8. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das hintere Ende der Unterplatte (16, 32) auf dem Scharnierarm (2) im vorderen Bereich oberhalb der Abstützkante (25, 34) abgestützt ist.
9. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Unterplatte (16, 32) mit ihren die Befestigungsschraube (9, 19) in Längsrichtung des Scharnierarms (2) überragenden Enden einerseits den
hinteren Endbereich des Scharnierarms (2) und andererseits die untere
Stirnseite der in den Scharnierarm (2) eingeschraubten Stellschraube (14) oder einen von der Unterplatte abgewinkelten oder abgebogenen Teil gegen
die Grundplatte (3) spannt.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| BR9704049A (pt) | 1998-12-22 |
| US6134750A (en) | 2000-10-24 |
| JP3032733B2 (ja) | 2000-04-17 |
| EP0821125A1 (de) | 1998-01-28 |
| JPH1068263A (ja) | 1998-03-10 |
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Legal Events
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