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DE29611543U1 - Reihenklemmenblock - Google Patents

Reihenklemmenblock

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DE29611543U1
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DE
Germany
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DE29611543U
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting
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    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
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    • H01R31/00Coupling parts supported only by co-operation with counterpart
    • H01R31/08Short-circuiting members for bridging contacts in a counterpart

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Description

Reihenklemmenblock
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Reihenklemmenblock zum Aufsetzen auf eine Tragschiene, mit einem Grundklemmenblock und, vorzugsweise, einem in den Grundklemmenblock einsteckbaren Elektronikmodul, wobei der Grundklemmenblock auf seinen beiden Längsseiten Anschlußklemmen zum Leitungsanschluß aufweist und mit Querverbindern, die Anschlußklemmen aneinandergereihter Reihenklemmenbiöcke miteinander verbinden lassen, versehen ist.
Reihenklemmenbiöcke in der eingangs beschriebenen Art dienen nicht nur zur Verbindung von Leitungen, sondern sind aufgrund einsteckbarer Elektronikmodule, insbesondere elektromechanischer Relais oder Halbleiterrelais, sogenannter Schnittstellenrelais, oder Optokoppler zum Anschluß von optischen Datenleitungen sowie einer damit verbundenen galvanischen Trennung bei elektrischen Ausrüstungen von Maschinen oder in der Leittechnik bei Energieverteilungen, Gebäudeautomation und Verfahrenstechnik für den Signalaustausch zwischen der Prozeßperipherie und den übergeordneten zentralen Steuerungs- und Leittechniksystemen einsetzbar. So sind weitere Ausführungsformen des Elektronikmodules als analoge Stellgrößengeber, analoge Schnittstellenkonverter, digitale Schnittstellenkonverter, Stromwandler, Passiv-Wandler, Stoßstromschalter, Inverter-Bausteine oder Logikbausteine ebenso denkbar und einsetzbar. Die Elektronikblöcke können einstückig mit dem Reihenklemmenblock verbunden sein oder vorzugsweise nachträglich steck- und ziehbar und damit auswechselbar zu sein. Die Reihenklemmenbiöcke müssen deshalb in der Regel eine Vielzahl von Anschlüssen besitzen, die unterschiedlichste Signale verarbeiten und Schaltvorgänge auslösen. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeit gibt es hierfür auch eine Vielzahl unterschiedlich konstruierter Reihenklemmenbiöcke, die je nach Einsatzart als Schnittstelle für Wechsler-, Sensor und Aktorausführung eine ebensolche Vielzahl unterschiedlicher Leiterplatten mit Signal- oder Steuerieitungen benötigen. Diese Reihenklemmenbiöcke sind deshalb in der Regel in ihrer Baubreite von der innenliegenden Leiterplatte und den darauf
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befestigten elektrischen Bauteilen und Klemmanschlüssen abhängig und in ihrer Herstellung und Variantenvielfalt als Leiterplattenausführung recht teuer.
Reihenkiemmenblöcke dieser Bauart sind häufig für eine Verwendung auf einer Tragschiene vorgesehen und werden deshalb bevorzugt nebeneinander angereiht. Entsprechend der zuvor beschriebenen Variantenvielfait sind diese Reihenkiemmenblöcke zusätzlich in unterschiedlicher Baubreite ausgeführt, wobei die Anschlußgeometrie der Isoiiergehäuses und Position der Anschlußklemmen in diesen Gehäusen das Problem aufwirft, gleiche Potentiale von einem Reihenklemmenblock zum nächsten Reihenklemmenblock zu leiten. Nachteilig ist deshalb, daß eine Verwendung sonst üblicher teilungsbehafteter Querverbinder in einer Kammform aufgrund nicht gleichbleibender Teilung der mit unterschiedlichen Reihenklemmblöcken zu einem System zusammengesetzten Reihenklemmenanordnung nicht verwendet werden kann. Darüber hinaus ist eine Einzelverdrahtung dieser Reihenkiemmenblöcke untereinander von einer vorgelagerten Potentialschiene sehr aufwendig und teuer.
Die Erfindung zeigt nun einen neuen Weg auf, wie die konstruktive Vielfalt derartiger Reihenkiemmenblöcke in schmälster, vorzugsweise in einer Baubreite von ca. 6 mm oder kleiner und in der Bauhöhe insgesamt kleiner Bauweise bei einer Vielzahl von Klemmstellen in Schraubkäfig-, Schneidklemm- oder Federkrafttechnik, sowie mit Steckverbindern kostengünstig hergestellt werden kann, ohne daß dadurch die Vielfalt der Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Erfindungsgemäß ist bei dem eingangs beschriebenen Reihenklemmenblock mit dem Grundgedanken nach dem Schutzanspruch in optimaler Weise vorgesehen, vorzugsweise jede Klemmstelle des Reihenklemmenblockes mit einer Brückungsmöglichkeit zu einer benachbarten Klemmstelle eines nächsten Reihenklemmenblockes derart auszustatten, daß wahlweise Einzel-Querverbinder zwischen zwei benachbarten Klemmstellen je eines Reihenklemmenblocks und/oder teilungslose Querverbinder zwischen mehreren angereihten Reihenklemmenblöcken verwendet werden können. Der Querverbinderschacht ist hierzu mit Führungsstegen ausgestattet, die ein Einstecken eines Einzel-Querverbinders zur Potentialverbindung von nur zwei nebeneinander liegender Reihenkiemmenblöcke herzustellen, ohne daß diese unbeabsichtigt seitlich verrutschen kann und mit einem
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anderen teilungslosen Querverbinder eines nächsten Reihenklemmenblockes in Kontakt kommen kann.
Weiterhin ist erfindungsgemäß nach dem Schutzanspruch 2 vorgesehen worden, die elektrische Verbindung zwischen den Klemmanschlüssen in Schraubkäfig-, Schneidklemmoder Federkrafttechnik, sowie mit Steckverbindern und dem Elektronikmodul, vorzugsweise einem Schnittstellenrelais oder Optokoppler, mittels eines optimal gestalteten Stanzbiegeteiles derart universell herzustellen, daß die Kontaktanschlüsse und die zwischen den elektrischen Kontaktanschlüssen und dem elektronischen Modul notwendig werdenden elektrischen Bauteile ohne Lötung miteinander verbunden sind. Hierbei ist vorteilhaft vorgesehen, die Kontaktanschlüsse nach Schutzanspruch 3 einstückig mit den Leiterbahnen des Stanzbiegeteiles auszuführen und die elektrischen Bauteile nach Schutzanspruch 4 zwischen den Leiterbahnen des Stanzbiegeteiles mittels einer Klemmbefestigung elektrisch und mechanisch zu befestigen. Hierzu ist in vorteilhafter Ausprägung nach Schutzanspruch 5 ein jeweiliges Endstück eines Teilstückes einer Leiterbahn des Stanzbiegeteiles rechtwinklig zur Ebene des Stanzbiegeteiles abgewinkelt und mit einer Klemmstelie in Y-Form versehen worden, in die die Kontaktdrähte eines elektrischen Bauteiles eingedrückt werden können.
In einer weiteren Ausprägung kann das Endstück der Leiterbahn ebenflächig gehalten werden und in den Endstücken nach Anspruch 6 sternförmige Einschnitte einer Steckkontaktstelle vorgesehen werden, in die die abgewinkelten Kontaktdrähte der elektrischen Bauteile einsteckbar und mechanisch befestigbar sind. Die sternförmigen Einschnitte werden dabei aus der Leiterbahnebene in Steckrichtung des elektrischen Elementes, z.B. eines Widerstandes, gedrückt, wobei die federnden Flächenelemente des sternförmigen Leiterbahneinschnittes eine Klemmwirkung auf dem Kontaktdraht ausüben.
Das elektrische Element wird auch bei Vibrationen und Schockbeanspruchung in der Einsteckposition gehalten. Weiterhin ist bei der Gestaltung des Stanzbiegeteiles vorgesehen worden, viele Leiterbahn-Ausführungsvarianten des Stanzbiegeteiles und der elektrischen Bestückung unterschiedlicher Reihenklemmenblöcke ineinander zu vereinen. Das ist in vorteilhafter Weise durch Soll-Trennsteilen der Leiterbahnen nach Schutzanspruch 7 im Stanzbiegeteil vorgesehen worden. Je nach Ausführungsvariante wird im Montageprozeß die Leiterbahn des Stanzbiegeteiles an diesen Soll-Trennstellen durch einen Stanzvorgang getrennt.
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Gleichzeitig sind die Leiterstücke 19, 19', 19" mittels Anbindungsstege 29 an das Stanzbiegeteil in Leadframe-Ausführung nach Schutzanspruch 8 gebunden und werden im Montageprozeß durch ein Entnahmewerkzeug abgetrennt. Der Elektronikmodul wird bei einem Wechsel des Elektronikmoduis mittels eines Kipphebelelementes aus seiner Steckposition soweit herausgehoben, daß eine Bedienperson im Servicefall dieses einfach mit den Fingerspitzen entnehmen kann. Damit nicht unbeabsichtigt ein benachbartes Modul eines angereihten Reihenklemmenblockes zu einem Teil aus seiner Steckpositäon herausgezogen wird, ist das Kipphebelelement an seinem einen Endstück mit einem Riegelstück nach Schutzanspruch 9 versehen worden, daß im eingesteckten Zustand des Elektronikmoduls ein Herausziehen verhindert. Nur durch eine Betätigung des Kipphebelelementes in Längsrichtung des Reihenklemmenblockes gibt das Riegelstück des Kipphebels die Ausziehöffnung frei. Die sich in Längsrichtung erstreckende Oberfläche des Reihenklemmenblocks ist aufgrund der nunmehr durch die zuvor vorgeschlagenen Neuerungen und der dadurch resultierenden vorteilhaften kompakten und sehr schmalen Bauweise optimal genutzt worden, so daß auf dieser Oberfläche kaum Platz für ein variables Kennzeichnungsschild zur Verfügung steht. Hierfür ist vorteilhafterweise nach Schutzanspruch 10 die Oberfläche des Kipphebelendstückes derart gestaltet worden, daß mittels einer Nutführung ein Einrasten eines Kennzeichnungsschildchen, vorzugsweise eines Kennzeichnungsschiidchen für handelsübliche Reihenklemmen vorgesehen ist, mittels dem das eingesetzte Elektronikmodul gekennzeichnet werden kann.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen und der Zeichnung selbst, die in Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert und in ergänzende Schutzansprüche zusammengefaßt werden. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in einer beliebigen Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Schutzansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigt Fig. 1
eine perspektivischer Darstellung eines zu einer Reihenanordnung auf einer Tragschiene angereihten erfindungsgemäßen Reihenklemmenbiock,
eine perspektivische Darstellung eines geöffneten Reihenklemmenblockes,
eine perspektivische Darstellung eines mit elektrischen Bauelementen bestückten Teilstückes des Stanzbiegeteiles,
Fig. 4
Fig. 5
Fig. 6
eine perspektivische Darstellung eines mit elektrischen Bauelementen bestückten Teilstückes des Stanzbiegeteiles, bei dem die Bauelemente in Kiemmbohrungen des jeweiligen Leiterteilstückes kontaktieren und befestigt werden,
eine perspektivische Darstellung eines erfinderischen Stanzbiegeteil-Abschnittes vor dem Montageprozeß,
eine Detail-Querschnittsansicht einer Ausführungsform des erfinderischen Reihenklemmenblocks mit einer Anschlußklemmsteile in Federkrafttechnik.
Die in Fig. 1 in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dargestellte Anordnung von Reihenklemmenblöcken 1 sind auf einer Tragschiene 2 aufgesetzt und aneinandergereiht. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Reihenklemmenbiock 1 mit einem Grundklemmenblock 3 und einem in den Grundklemmenblock 3 einsteckbaren Elektronikmodul 4 versehen. Allerdings ist der Elektronikmodul 4 nicht unbedingt erforderlich und kann durch eine zieh- und steckbare zusätzliche Leiteranordnung ersetzt werden. Bei dem Elektronikmodul 4 kann es sich um einen Baustein unterschiedlichster Bauart handeln, z.B. eine Relais-Schnittstelle, ein Relais-Steuermodul, einen speziellen Relais-Baustein, einen Optokoppler-Baustein, einen Stellgrößengeber, analoge Schnittstellenkonverter, digitale Schnittstellenkonverter, einen Stromwandler, einen Passiv-Wandler oder ein Logik-Baustein zur Signalerfassung und -verarbeitung.
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Am Grundklemmenblock 3 ist eine Rastfeder 43 zum Aufrasten des Reihenklemmenblocks 1 auf der Tragschiene 2 vorgesehen.
Der Grundklemmenblock 3 nach Fig. 2 weist ein aus Isolierstoff bestehendes Klemmengehäuse 5 in einer sehr schmalen Bauweise, vorzugsweise kleiner oder gleich ca. 6 mm auf, wobei vorzugsweise an seinen Schmalseiten 6, 7 des Grundklemmenblockes 3 Anschlußklemmen 8 bis 12 vorgesehen sind, und den Anschlußklemmen 8 bis 11 je ein Querbrückungsschacht 13 bis 16 zugewiesen ist, wobei der Querbrückungsschacht 16 je nach Ausführungsvariante durch ein Ausbrechen eines Klemmengehäusestückes 17 nutzbar gemacht werden kann. Die in diesen Querbrückungsschächten 13 bis 16 vorhandenen Klemmstücke 18 sind nach Fig. 3 einstückig mit dem jeweiligen Leiterstück 19 verbunden, wobei das Leiterstück 19 wiederum einstückig mit dem Klemmstück 20 ausgeführt ist. Die Querbrückungsschächte 13 bis 16 sind mit Führungsstegen 35 ausgestattet worden, so daß dadurch die Verwendung einzelner zweipoliger Querbrücker 36 möglich wird, die nur zwei nebeneinander liegende Reihenklemmenblöcke miteinander verbinden sollen. Vorteilhaft begrenzen dabei die Führungsstege 35 die seitliche Verschiebbarkeit des zweipoligen Querbrückers 36. Die Führungsstege 35 sind weiterhin konstruktiv so ausgelegt worden, daß ohne Aufwand und auch nachträglich eine teilungslose Brücke als Querverbinder 37 eingesteckt werden kann.
Weiterhin ist der Grundklemmenblock 3 nach Fig. 2 in seiner Innenkonstruktion wabenförmig mit Zwischenwänden 21 aus Isolierstoff zur Aufnahme der Leitungsstücke 19, 19', 19" ausgestattet, die eine elektrische Trennung der Stanzbiegeteil-Leitungsstücke 19, 19', 19" sowie die auf diesen Leitungsstücken 19, 19', 19" befestigten elektrischen Bauteile 22 untereinander gewährleistet. Im besonderen ist der Grundklemmenblock 3 mit einer Leuchtdiode 38 versehen, die als Funktions- und Kontaktanzeige für den Elektronikmodul 4 vorgesehen ist und deren Kontaktdrähte 39 mittels einer Klemmkontakttechnik mit rechtwinklig zur Ebene der elektrischen Leitungsstücke 19, 19', 19" verbunden ist.
Hierzu sind in besonderer und erfindungsgemäßer Anordnung nach Fig. 3 und Fig. 5 die Endstücke 23 des jeweiligen Leitungsstückes 19, 19', 19" senkrecht zur Ebene der Leitungsstücke und entgegen der Einlegerichtung des Leitungsstückes abgebogen worden. In diesen abgewinkelten Endstücken 23 sind Aufnahmeschlitze 24 mit einer V-
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förmigen Einführungsöffnung 25 vorgesehen, in die nach dem Einlege-Montagevorgang die Kontaktdrähte 26 der elektrische Bauteile 22 eingedrückt werden können. Damit sich im Eindrückvorgang das Leitungsstück 19, 19', 19" nicht verschieben kann, sind in dem jeweiligen Leitungsstück Positionierbohrungen 27 vorgesehen, in die Positionierstücke des Isoliergehäuses 5 eingreifen.
In einer andersgearteten erfinderischen zweiten Befestigungsart der elektrischen Bauteile 22 nach Fig. 4 sind die Leiterendstücke 19, 19', 19" nicht abgewinkelt, aber mit einer sternförmig geschlitzten Bohrung 24' zur Aufnahme der abgewinkelten Kontaktdrähte 26 der elektrischen Bauteile 22 ausgestattet. Die Kontaktdrähte 26 der elektrischen Bauteile werden im Bestückungsprozeß in einem Bestückungswerkzeug rechtwinklig abgebogen und in die geschlitzten Bohrungen 24' der Leiterendstücke 23' eingedrückt. Die sich dabei quer zur Leiterstückebene verformenden Bohrungen 24' klemmen federnd den jeweiligen Kontaktdraht 26 des elektrischen Bauteiles 22, so daß eine mechanische wie auch eine elektrisch ausreichende Verbindung hergestellt ist.
Damit die Leitungsstücke 19,19', 19" in einer ersten und bevorzugten Ausführungsart preiswert hergestellt und auch montiert werden können, wird ein Stanzbiegeteil 28 nach Fig. 5 vorgeschlagen, das aus einem endlosen oder endlichen Blechstreifen hergestellt wird, in diesem Stanzbiegeteil 30 sind die einzelnen Leitungsstücke 19, 19", 19" mittels Verbindungsstücke 29 untereinander bzw. mit dem Randstreifen 31, 31' des Stanzbiegeteiles 30 verbunden. Diese Verbindungsstücke 29 werden im Montageprozeß bei der Entnahme der Leiterstücke 19, 19', 19" abgetrennt, so daß die Leiterstücke 19, 19', 19" keine Kurzschlußbrücken untereinander aufweisen. Teilweise ist jedoch eine solche Kurzschlußbrücke 32, 32' ausführungsbedingt notwendig. Diese wird dann je nach Ausführung ebenfalls mit herausgetrennt oder stehen gelassen. Gleichzeitig sind im Herstellprozeß des Stanzbiegeteiles 30 die Endstücke, die in dem Reihenklemmenblock als Strombaiken-Druckstück 20 oder als Querverbinderklemmstück 18 oder als Federkontaktgabel für einen Relaisstift vorgesehen sind, zu einer fertig gebogen Kontaktgabel geformt worden, so daß vorteilhaft auf das sonst notwendige Anlöten der Kontaktstücke verzichtet werden kann.
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In einer weiteren Anschlußtechnik-Ausführungsart des Reihenklemmenblocks 3 wird in Fig. 6 anstelle des Zugkäfigprinzips auch das Prinzip der Federkrafttechnik, insbesondere das Zugfederprinzip verwendet. Hierbei sind die Zugfedern 33 auf die Endstücke 20 des jeweiligen Leiterstückes 19 montiert, so daß über die Zugfedern 33 ein zu kontaktierender Leiter 34 an die Kontaktstücke 20 gedruckt wird.

Claims (14)

Phoenix Contact GmbH & Co, Blomberg Seite 9 Schutzansprüche:
1. Reihenklemmenblock (1) zum Aufsetzen auf eine Tragschiene (2), mit einem Grundklemmenblock (3) und, vorzugsweise, einem in dem Grundklemmenblock (3) einsteckbaren Elektronikmodul (4), wobei der Grundklemmenblock (3) auf seinen beiden Längsseiten (6, 7) Anschlußklemmen (8 bis 12) zum Leitungsanschluß aufweist und wobei der Grundklemmenblock (3) zur Verbindung einzelner Leitungskontakte elektrische Bauteile (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise jede Anschlußstelle (8 bis 11) des Reihenklemmenblocks mit einer Brückungsmöglichkeit (13 bis 16) zu einer benachbarten Klemmstelle eines angereihten Reihenklemmenblocks vorgesehen ist.
2. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteranschlußstelle (8 bis 12) in Zugkäfigkiemmtechnik, Schneidklemmtechnik, Federkrafttechnik oder als Steckverbinderanschluß ausgeführt ist.
3. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stromschienenstücke (20) der Leiteranschlußstelle (8 bis 12) einstückig mit Leitungsstücken (19) als Stanzbiegeteil (Leadframe) hergestellt sind.
Phoenix Contact GmbH & Co1 Blomberg Seite
4. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 bis 3, darurch gekennzeichnet,
daß der Reihenklemmenblocks (1) elektrischen Bauteile (22) zur Verbindung zwischen den Leitungsstücken (19, 19', 19") aufweist.
5. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ein jeweiliges Leitungsteilstück (19, 19', 19") des Stanzbiegeteiles (30) rechtwinklig zur Ebene des Stanzbiegeteiles (30) abgewinkelte Endstücke (23) mit darin vorgesehenen KlemmsteNen (24) in Y-Form besitzt, in die Kontaktdrähte (26) der elektrischen Bauteile (22) elektrisch und mechanisch befestigt werden.
6. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein jeweiliges Leitungsteilstück (19, 19', 19") des Stanzbiegeteiles (30) Bohrungen mit sternförmigen Einschnitten (24') am Rand aufweist, in die elektrische Bauteile (22) mit rechtwinklig zu deren Achse abgewinkelte Kontaktdrähte (26) nach Fig. 4 eingesteckt werden und elektrisch wie auch mechanisch kontaktieren.
7. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stanzbiegeteil (30) zwischen den Leitungsstücken (19, 19', 19") Soll-Trennstellen (32) aufweist, mittels der unterschiedliche Leitungsvarianten in der Ausführung durch einen Trennvorgang an diesen Trennstellen (32) erzeugt werden können.
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8. Reihenklemmenbiock (1) nach Schutzanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Stanzbiegeteil (30) zwischen den Leitungsstücken (19, 19', 19") Anbindungsstege (29) aufweist, die einesteils den Leitungsstücken (19, 19', 19") einen besseren Zusammenhalt und eine genauere Positionierung der Leitungsstücke (19, 19', 19") im Montagevorgang geben, aber im Montagevorgang abgetrennt werden.
9. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das der Grundklemmenblock (3) ein Kipphebelelement (40) besitzt, mit dem der Elektronikmodul (4) aus seiner Steckposition herausgehebelt werden kann und dessen Betätigungsendstück (43) im eingesteckten Zustand des Elektronikmoduls (4) als Riegeistück (41) ausgeführt ist.
10. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet,
daß daß Betätigungsendstück (43) des Kipphebeleiementes (40) an seiner zum Bedienerzeigenden Fläche eine Aufnahmenut (42) für ein allgemeines und frei beschriftbares Kennzeichnungsschiidchen handelsüblicher Reihenklemmen aufweist.
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Phoenix Contact GmbH & Co, Blomberg Seite 12
11. Reihenklemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Leuchtdiode (38) mit den abgewinkelten Endstücken (23) der Leitungsstücken (19, 19', 19") und den darin vorgesehenen Klemmstellen (24) in Y-Form elektrisch und mechanisch verbindbar ist.
12. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Isoliergehäuse (5) des Grundklemmenblocks (3) seitlich an den Brückenschächten (13 bis 16) seitliche Ausnehmungen (35) besitzt, damit wahlweise eine Einzelbrücke (36) oder eine teilungslose Brücke (37) eingesteckt werden kann.
13. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Isoliergehäuse (5) des Grundklemmenblocks (3) seitlich an den Brückenschächten (16) eine wahlweise ausbrechbare seitliche Ausnehmungen (17) besitzt.
14. Reihenkiemmenblock (1) nach Schutzanspruch 12 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querverbinderschacht (13 bis 16) Führungsstege (35) besitzt, die ein seitliches Verschieben eines einzelnen Querverbinders (36) zur Verbindung von nur zwei nebeneinander liegender Reihenkiemmenbiöcke verhindert.
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