DE10011385A1 - Einbaugerät für elektrische Niederspannungsinstallation - Google Patents
Einbaugerät für elektrische NiederspannungsinstallationInfo
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Abstract
Das Gerät ist zum Einbau in eine elektrische Niederspannungs-Installation vorgesehen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist es mindestens zwei Aktivteile (A) auf sowie Anschlussklemmen (21, 22, 31, 41), von denen je zwei (21, 22) mit jeweils einem (A) der mindestens zwei Aktivteile elektrisch leitend verbunden sind. Das Einbaugerät ist mehrteilig ausgeführt und enthält einen in der Installation befestigbaren und die Anschlussklemmen (21, 22, 31, 41) tragenden Geräteboden (1) sowie mindestens zwei je eines der beiden Aktivteile (A) aufnehmende Funktionsmodule (2, 3, 4, 5). Diese Funktionsmodule sind unter Bildung einer elektrischen und mechanischen Verbindung auf den Geräteboden (1) aufgesteckt. DOLLAR A Ein solches Einbaugerät kann in einfacher und kostengünstiger Weise an Funktionen angepasst, die es zusätzlich ausführen soll und/oder die gegenüber bisher ausgeführten Funktionen abgeändert sind.
Description
Bei der Erfindung wird ausgegangen von einem Gerät zum Einbau in eine elektrische
Niederspannungsinstallation nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Ein solches
Einbaugerät kann beispielsweise ein Schalter, ein Überspannungsableiter, eine
Steckdose, ein Strom- oder Spannungsmessgerät, eine Schaltuhr oder irgendein
anderer Apparat sein, der eine oder gegebenenfalls auch mehrere Funktionen
ausführen kann. Das Einbaugerät weist an seinem Boden eine
schwalbenschwanzförmige Nut auf. Beim Einbau des Gerätes in eine elektrische
Niederspannungsinstallation wird das Gerät im Bereich der Nut auf eine Tragschiene
des Systems aufgeschnappt.
Derartige Einbaugeräte werden von zahlreichen Herstellern in den verschiedensten
Ausführungsformen angeboten. Alle diese Ausführungsfomen weisen die
Gemeinsamkeit auf, dass sie jeweils ein von einem Gehäuse umschlossenes Aktivteil
und mindestens zwei durch das Gehäuse an das Aktivteil geführte Stromanschlüsse
mit Anschlussklemmen aufweisen, und dass sie jeweils als funktionsbereite Geräte auf
eine Tragschiene einer elektrischen Niederspannungsinstallation aufgeschnappt und
anschliessend mit den Anschlussklemmen an elektrische Leiter der Installation oder
eines Niederspannungsnetzes angeschlossen werden. Soll eines dieser Einbaugeräte
eine neue Funktion ausführen können, so muss das Aktivteil dieses Gerätes geändert
und das Gehäuse neu gestaltet werden.
Die Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen definiert ist, löst die Aufgabe, ein
Einbaugerät der eingangs genannten Art anzugeben, welches in einfacher und
kostengünstiger Weise an Funktionen angepasst werden kann, die es zusätzlich
ausführen soll und/oder die gegenüber bisher ausgeführten Funktionen abgeändert
sind.
Das Einbaugerät nach der Erfindung ist mehrteilig ausgeführt und weist in einer
bevorzugten Ausführungsform einen Gehäuseboden sowie jeweils ein Aktivteil
enthaltende Funktionsmodule auf, welche unter Bildung einer elektrischen und
mechanischen Verbindung auf den Geräteboden aufgesteckt sind. Durch diese
Gestaltung kann das Einbaugerät leicht an Funktionen angepasst werden, die es
zusätzlich und/oder in abgeänderter Form ausführen soll. Es ist lediglich notwendig,
ein bereits vorhandenes Funktionsmodul durch ein Funktionsmodul zu ersetzen,
welches die geforderten Funktionen beherrscht oder zusätzlich zum bereits
vorhandenen Funktionsmodul oder zu mehreren bereits vorhandenen
Funktionsmodulen noch ein zusätzliches Funktionsmodul oder noch mehrere
zusätzliche Funktionsmodule auf den Geräteboden aufzustecken. Montage, Wartung
und Umrüstung einer bestehenden Niederspannungsinstallation werden daher unter
Einsparen von Zeit und Geld ganz wesentlich vereinfacht. Zugleich lässt sich ein
derartigen Einbaugerät besonders kostengünstig fertigen, da je nach Anforderung an
den von der Installation zu führenden Bemessungsstrom lediglich 2 oder höchstens
drei an die Höhe des Bemessungsstroms angepasste Typen von Geräteboden
benötigt werden. Diese Böden können daher in grossen Stückzahlen und damit
äusserst kostengünstig hergestellt werden. Ebenso können auch besonders häufig
benötigte Funktionsmodule in grossen Stückzahlen und daher sehr kostengünstig
gefertigt werden.
In seiner einfachsten Ausführungsform weist das Einbaugerät nach der Erfindung
neben dem Geräteboden lediglich ein Funktionsmodul auf.
Eine rasche und problemlos auszuführende Umrüstung und Wartung des
Einbaugerätes nach der Erfindung wird erreicht, wenn der Geräteboden nach Art
eines U-Profils ausgeführt ist, wenn die beiden Schenkel des U jeweils eine von zwei
Anschlussklemmen des Aktivteils tragen, und wenn die Basis des U zwei feststehende
Steckkontakte zweier Steckverbindungen enthält, welche Kontakte jeweils mit einer
der beiden Anschlussklemmen elektrisch leitend verbunden sind.
In besonders vorteilhafter Weise ist der Geräteboden aus mindestens zwei U-förmig
ausgebildeten Gehäuseabschnitten aufgebaut. Es können dann nämlich die beiden
Anschlussklemmen durch Zusammenfügen zweier benachbarter dieser
Gehäuseabschnitte in das Gerät eingebaut werden. Durch das Zusammenfügen
können zugleich in den die beiden Schenkel des U nach aussen begrenzenden
Flächen Öffnungen gebildet werden, die dem Einführen eines mit einer
Anschlussklemme elektrisch leitend verbindbaren Stromleiters dienen. In den die
beiden Schenkel des U an ihren freien Enden begrenzenden Flächen können beim
Zusammenfügen der beiden Gehäuseabschnitte zugleich Öffnungen gebildet werden,
durch die ein Werkzeug zum Betätigen einer Schraub- oder Klemmverbindung des
Stromanschlusses führbar ist.
Ist der Geräteboden aus drei und mehr Gehäuseabschnitten aufgebaut, so können
beim Zusammenfügen der Gehäuseabschnitte in einer nach aussen weisenden
Fläche eines der beiden Schenkel des U Schlitze gebildet werden, in welche die
Zinken eines nach Art eines Kamm ausgebildeten elektrischen Verbindungselements
eingeführt werden können. Das Kurzschliessen und Erden von Aktivteilen des
Einbaugerätes wird so in einfacher Weise ermöglicht.
Durch den U-förmigen Aufbau des Bodenteils bedingt kann am freien Ende eines der
beiden Schenkel des U ein Element einer Abzugssperre angebracht sein, oder es
kann sich in einem der beiden Schenkel des U ein Anzeigeelement für einen in der
Basis des U angebrachten Signalkontakt befinden.
Das Funktionsmodul weist vorteilhafterweise ein das Aktivteil im wesentlichen
kastenförmig umschliessendes Modulgehäuse auf mit einem die Gegenkontakte der
beiden Steckverbindungen enthaltenden Boden sowie mit zwei jeweils an eine der
beiden inneren Fläche der Schenkel des U geführten Stirnflächen. Es ist dann eine
einfache Handhabbarkeit des Moduls gewährleistet, und es können dann zugleich an
einer seiner beiden Stirnflächen ein Element einer Abzughilfe und/oder einer
Einführhilfe und/oder einer Abzugsperre angeordnet sein. Auf einer an die beiden
Stirnflächen anschliessenden Deckfläche kann dann zugleich ein Beschriftungsfeld
und/oder eine Führungsvorrichtung für ein Beschriftungsschild und/oder eine
elektronische Anzeigevorrichtung vorgesehen sein.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Hierbei
zeigt die einzige Figur in perspektivischer Ansicht ein Einbaugerät nach der Erfindung
mit einem als U-Profil ausgebildeten Geräteboden und mit vier Funktionsmodulen, von
denen eines mit den Geräteboden elektrisch und mechanisch verbunden ist.
Das in der Figur dargestellte Einbaugerät besteht aus einem nach Art eines U-Profils
ausgeführten vierpoligen Geräteboden 1 sowie vier im wesentlichen kastenförmig
ausgebildeten Funktionsmodulen 2, 3, 4 und 5, welche jeweils einem Pol des Bodens
1 zugeordnet sind. In den Geräteboden 1 ist eine schwalbenschwanzartige Nut 6
eingeformt. In dieser Nut ist nach dem Einbau des Gerätes in eine elektrische
Niederspannungsinstallation ein das Gerät ortsfest haltender Längsabschnitt einer
Tragschiene der Installation angeordnet. Jeder Pol des Gerätebodens 1 weist zwei
Anschlussklemmen auf. Die dem Funktionsmodul 2 zugeordneten Anschlussklemmen
sind mit den Bezugszeichen 21 und 22 bezeichnet. Die aus der Figur ersichtlichen und
den Modulen 3 und 4 zugeordneten Anschlussklemmen sind mit den Bezugszeichen
31 und 41 gekennzeichnet. Die Anschlussklemmen sind zugänglich durch eckig
ausgeführte Gehäuseöffnungen. Durch diese Öffnungen können nicht dargestellte
Stromleiter geführt und mit den Anschlussklemmen elektrisch leitend verbunden
werden. Die Stromleiter können Phasen-, Neutral- oder Schutzleiter eines
Niederspannungsnetzes oder eines Verbrauchers sein, können aber auch
Verbindungsleiter zu anderen Einbaugeräten oder zu anderen Polen des gleichen
Gerätes sein. Bei dem dem Funktionsmodul 5 zugeordneten Pol des Einbaugerätes
sind die Anschlussklemmen nicht ersichtlich. Bei dem in der Figur dargestellten
Einbaugerät können die auf der Rückseite gelegenen, nicht ersichtlichen vier
Anschlussklemmen mit den Phasenleitern und dem Neutralleiter eines dreiphasigen
Niederspannungsnetzes verbunden sein.
Je nach Verwendungszweck kann der Geräteboden 1 eine beliebige Anzahl an Polen
aufweisen. Im allgemeinen wird er jedoch 1, 2, 4, 6 Pole aufweisen. Die Breite der
Pole hängt ab von der Bemessung des vom Einbaugerät geführten Betriebsstroms.
Für niedrige Bemessungsströme werden kleine Anschlussklemmen und schmale
Funktionsmodule eingesetzt. Für grosse Bemessungsströme werden entsprechend
angepasste grosse Anschlussklemmen und entsprechend breite Funktionsmodule
verwendet. Abgesehen von der in Richtung der Tragschiene der
Niederspannungsinstallation erstreckten Breite weist der Geräteboden 1 für die
Ausführungsform bei kleinen und für die Ausführungsform bei grossen
Bemessungsströmen gleiche geometrische Abmessungen auf.
Der Geräteboden 1 ist nach Art eines U-Profils ausgebildet und weist einen die Basis
7 des U bildenden Gehäuseabschnitt 7 auf sowie zwei sich daran anschliessende und
die Schenkel 8, 9 des U bildende Gehäuseabschnitte. Der Geräteboden 1 ist aus fünf
U-förmig ausgebildeten, hohlen Gehäuseelementen 11, 12, 13, 14 und 15 aufgebaut.
Diese Elemente sind im allgemeinen aus elektrisch isolierendem Kunststoff geformt
und weisen an aufeinanderliegenden Flächen die Elemente vorzugsweise durch
Schnappen, Verklemmen oder Verrasten zusammenfügende Verbindungselemente
auf. Je zwei benachbarte Gehäuseabschnitte, z. B. 11 und 12, umschliessen zwei
Anschlussklemmen, z. B. 21 und 22, von denen die eine, z. B. 21, im vorne liegenden
Schenkel 8 und die andere nicht sichtbare und daher gestrichelt gezeichnete
Anschlussklemme 22 im hinteren Schenkel 9 angeordnet ist. Die vor den
Anschlussklemmen, z. B. 21, 31, 41, befindlichen, eckig ausgeführten
Gehäuseöffnungen liegen in den die die Schenkel 8, 9 nach aussen begrenzenden
Flächen und sind begrenzt durch je zwei benachbart angeordnete Gehäuseabschnitte,
z. B. 12, 13. An den freien oberen Enden der Schenkel 8, 9 sind runde
Gehäuseöffnungen vorgesehen, durch die jeweils ein Werkzeug geführt werden kann,
welches dem Festsetzen oder Lösen von an die Anschlussklemmen, z. B. 21, 22,
geführten Stromleitern dient. Oberhalb der zum Zuführen der Stromleiter an die
Anschlussklemmen vorgesehenen eckigen Öffnungen sind in den Geräteboden 1
Schlitze 16 eingeformt, die jeweils der Aufnahme eines Zinken eines als Kamm
ausgebildeten elektrischen Verbindungselements dienen können. Dieses
Verbindungselement kann durch Klemmen oder Schrauben mit den
Anschlussklemmen elektrisch in Kontakt gebracht werden. Es können so
beispielsweise die in der Figur im vorderen Schenkel 8 vorgesehenen drei
Anschlussklemmen 21, 31, 41 durch einen dreizinkig ausgebildeten Kamm
kurzgeschlossen und geerdet werden.
Wie aus der Figur ersichtlich ist, begrenzen die Gehäuseabschnitte 14 und 15 am
Schenkel 8 keine eckig ausgeführte Gehäuseöffnung zur Durchführung eines
Stromleiters, sondern trägt der Schenkel 8 lediglich ein Anzeigelement 17. Dieses
Anzeigelement ist mit der darunterliegenden (nicht ersichtlichen) Anschlussklemme
elektrisch kontaktiert und kann der Anzeige eines Signalkontakts dienen.
Die Funktionsmodule 2 bis 5 weisen jeweils ein im wesentlichen kastenförmig
ausgebildetes Modulgehäuse auf. Die Gehäuse der Module 2, 3 und 4 umschliessen
jeweils ein aus der Figur nicht ersichtliches Aktivteil, beispielsweise einen eine
Kontaktanordnung und eine Auslösevorrichtung enthaltenden Schalterpol eines
dreipoligen Schalters. Das Modul 5 kann irgendeine beliebige Funktion ausführen,
welche zum Betrieb des Schalters von Vorteil ist, und beispielsweise mit dem im
Geräteboden integrierten Signalkontakt zusammenwirken, dessen Stellung am
Anzeigeelement 17 abgelesen werden kann. Das Modul 5 kann ferner als
Überspannungsableiter oder als Messgerät ausgebildet sein. Es kann aber auch als
Schalterpol ausgeführt sein und den Schalter zu einem vierpoligen Schalter ergänzen.
Wie aus der Figur ersichtlich ist, werden die Funktionsmodule 3, 4 und 5 gerade auf
den Geräteboden gesteckt oder davon entfernt, während das Funktionsmodul 2 unter
Bildung einer elektrischen und mechanischen Verbindung auf den Gehäuseboden 1
aufgesteckt ist. Wie beim Modul 2 ersichtlich ist, kontaktieren nach dem Aufstecken
zwei im Gehäuseboden 1 angebrachte und elektrisch leitend mit den
Anschlussklemmen 21, 22 verbundene Steckkontakte zwei im aufgesteckten
Funktionsmodul 2 befindliche und mit dem Aktivteil A des Moduls elektrisch leitend
verbundene Gegenkontakte. Steckkontakte und Gegenkontakte bilden zwei in der
Figur gestrichelt dargestellte Streckverbindungen 18 und 19.
Das Aufstecken der Module 2 bis 5 wird erleichtert durch eine Einführhilfe 10. Diese
Einführhilfe umfasst zwei plattenförmige, nach unten abgerundete Gleitelemente,
welche auf entgegengesetzten Stirnflächen jedes der Module, z. B. 5, angebracht sind
und welche in einer an der Innenfläche der Schenkel 8, 9 vorgesehenen Nut geführt
sind.
Ein unbefugtes Abziehen der Module wird durch eine Abzugsperre 20 verhindert.
Diese Abzugssperre umfasst eine Rastverbindung, welche beim Einstecken des
Moduls wirksam wird, und welche beim Abziehen des Moduls durch elastisches
Verformen eines am oberen Ende des Schenkels 8 vorgesehen Elements der
Abzugsperre gelöst werden kann.
Oberhalb der Einführhilfe 10 ist in jedes Modul ein Abzughilfe 30 eingeformt. Diese
Abzughilfe 30 enthält zwei mechanisch stabile Halteflächen, welche an
entgegengesetzten Stirnflächen des Moduls angeordnet sind. An diesen Halteflächen
kann ein Abziehwerkzeug angreifen.
Auf der an die beiden Stirnflächen anschliessenden Deckfläche jedes Moduls ist ein
Beschriftungsfeld und/oder eine Führungsvorrichtung 40 für ein Beschriftungsschild
und/oder eine elektronische Anzeigevorrichtung 50 vorgesehen.
1
Geräteboden
2
,
3
,
4
,
5
Funktionsmodule
6
Nut
7
Basis
8
,
9
Schenkel
10
Einführhilfe
11
bis
15
Gehäuseelemente
16
Schlitze
17
Anzeigeelement
18
,
19
Steckverbindungen
20
Abzugsperre
21
,
22
,
31
,
41
Anschlussklemmen
30
Abzughilfe
40
Beschriftungsfeld
50
Anzeigeelement
Claims (10)
1. Gerät zum Einbau in eine elektrische Niederspannungsinstallation mit
mindestens zwei Aktivteilen (A) und Anschlussklemmen (21, 22, 31, 41), von
denen je zwei (21, 22) mit jeweils einem (A) der mindestens zwei Aktivteile
elektrisch leitend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät
mehrteilig ausgeführt ist und einen in der Installation befestigbaren und die
Anschlussklemmen (21, 22, 31, 41) tragenden Geräteboden (1) aufweist sowie
mindestens zwei je eines der beiden Aktivteile (A) aufnehmende
Funktionsmodule (2, 3, 4, 5), welche unter Bildung einer elektrischen und
mechanischen Verbindung auf den Geräteboden (1) aufgesteckt sind.
2. Gerät zum Einbau in eine elektrische Niederspannungs-Installation mit einem
Aktivteil (A) und zwei Anschlussklemmen (21, 22, 31, 41), welche mit dem
Aktivteil (A) elektrisch leitend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gerät mehrteilig ausgeführt ist und einen in der Installation befestigbaren und die
Anschlussklemmen (21, 22) tragenden Geräteboden (1) aufweist sowie ein das
Aktivteil (A) aufnehmendes Funktionsmodul (2), welches unter Bildung einer
elektrischen und mechanischen Verbindung auf den Geräteboden (1)
aufgesteckt ist.
3. Einbaugerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Geräteboden nach Art eines U-Profils ausgeführt ist, dass die beiden Schenkel
(8, 9) des U jeweils eine von zwei Anschlussklemmen (21, 22) des Aktivteils (2)
tragen, und dass die Basis (7) des U zwei feststehende Steckkontakte zweier
Steckverbindungen (18, 19) enthält, welche jeweils mit einer der beiden
Anschlussklemmen (21, 22) elektrisch leitend verbunden sind.
4. Einbaugerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteboden
(1) zwei U-förmig ausgebildete Gehäuseabschnitte (11, 12, 13, 14, 15) aufweist,
welche die beiden Anschlussklemmen (21, 22) umschliessen.
5. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
in eine der beiden die Schenkel des U nach aussen begrenzenden Flächen
Schlitze (16) eingeformt sind zur Aufnahme eines mit einer ersten (21) der beiden
Anschlussklemmen (21, 22) kontaktierten elektrischen Verbindungselements.
6. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
am freien Ende eines (8) der beiden Schenkel (8, 9) des U ein Element einer
Abzugssperre (20) angebracht ist.
7. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in
einem (8) der beiden Schenkel (8, 9) des U ein Anzeigeelement (17) für einen in
der Basis (7) des U angebrachten Signalkontakt vorgesehen ist.
8. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
das Funktionsmodul (2) ein das Aktivteil (A) im wesentlichen kastenförmig
umschliessendes Modulgehäuse aufweist mit einem die Gegenkontakte der
beiden Steckverbindungen (18, 19) enthaltenden Boden sowie zwei jeweils an
eine der beiden inneren Fläche der Schenkel (8, 9) des U geführte Stirnflächen.
9. Einbaugerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens
einer der beiden Stirnflächen ein Element einer Abzughilfe (30) und/oder einer
Einführhilfe (10) und/oder einer Abzugsperre (20) angeordnet sind.
10. Einbaugerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer an
die beiden Stirnflächen anschliessenden Deckfläche ein Beschriftungsfeld
und/oder eine Führungsvorrichtung (40) für ein Beschriftungsschild und/oder eine
elektronische Anzeigevorrichtung (50) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE2000111385 DE10011385A1 (de) | 2000-03-09 | 2000-03-09 | Einbaugerät für elektrische Niederspannungsinstallation |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000111385 DE10011385A1 (de) | 2000-03-09 | 2000-03-09 | Einbaugerät für elektrische Niederspannungsinstallation |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10011385A1 true DE10011385A1 (de) | 2001-09-13 |
Family
ID=7634029
Family Applications (1)
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| DE2000111385 Ceased DE10011385A1 (de) | 2000-03-09 | 2000-03-09 | Einbaugerät für elektrische Niederspannungsinstallation |
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