DE29610848U1 - Feststoffmühle - Google Patents
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Description
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WANNER-Technik GmbH
Die Erfindung betrifft eine Feststoffmühle zur Zerkleinerung
von Feststoffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Feststoff- oder Kunststoffmühle hat ein
Mahlgehäuse, in dem ein mit Schneidmessern bestückter Rotor drehbar gelagert ist, der im Zusammenwirken mit feststehenden
Schneidmessern (Stator) die durch einen Einwurfschacht
zugeführten Kunststoffteile - beispielsweise Angüsse aus einem Spritzgießverfahren - zerkleinert. Das Mahlgut wird
über einen in Schwerkraftrichtung unterhalb des Rotors angeordneten Mahlgutbehälter oder Absaugschacht abgeführt und
beispielsweise zur Spritzgießmaschine zurückgeführt und dort dem Ausgangsmaterial zugemischt. Demzufolge werden
derartige Kunststoffmühlen beispielsweise zum Recyclen von Produktionsrückständen beim Spritzgießen eingesetzt. Dabei
werden die gattungsgemäßen Feststoffmühlen als sogenannte
Beistellmühlen neben der Spritzgießmaschine aufgestellt, so daß die zu vermählenden Formteile - beispielsweise die Angüsse
- von Hand oder über ein Handlings gerät aus dem (Spritzgieß)-Werkzeug entnommen und in den Einwurfschacht
eingeworfen werden können.
Insbesondere bei Werkzeugen mit Mehrfachnutzen, bei denen
die Kunststoffschmelze über einen Angußverteiler zu den einzelnen Kavitäten geführt wird, kann es aufgrund der
sperrigen Formen der Angüsse {Angußspinne) vorkommen, daß sich diese in dem sich verjüngenden Bereich des Einwurfschachtes
aufstauen, so daß der Zugang zum Mahlgehäuse blockiert wird.
Um dieses Blockieren des EinwurfSchachtes zu verhindern,
werden Beistellmühlen eingesetzt, bei denen der Einwurfschacht seitlich verset2:t neben dem Mahlgehäuse angeordnet
[File:ANMWVA4102B2.DOC] Beschreibung, 1£ö6j96 I , I
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ist und die dem Einwurfschacht zugeführten Kunststoffteile
über eine Förder- und/oder Kompaktierschnecke dem Schneidwerk zugeführt werden. Das heißt, die Kunststoffteile werden
durch die Förderschnecke aus dem Einwurfschacht heraus
gefördert, kompaktiert und der eigentlichen Schneideinrichtung
zugeführt. Derartige Beistellmühlen mit Horizontalförderschnecke haben jedoch üblicherweise einen relativ kurzen
Einwurfschacht, da es auch bei dieser Konstruktionsvarxante
bei langen Einwurfschächten vorkommen kann, daß sich die Angüsse aufstauen, bevor sie den Einzugsbereich der Förderschnecke
erreichen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Feststoffmühle zu schaffen, mit der bei minimalem vorrichtungstechnischen
Aufbau ein Aufstauen der Kunststoffteile im Einwurfschacht verhinderbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Maßnahme, die Einzugseinrichtung in dem Einwurfschacht
zu integrieren, können, die zu vermählenden Kunststoffteile
bereits im Einwurfschacht in die Einzugseinrichtung eingezogen werden, so daß ein Aufstauen der Kunststoff
teile praktisch ausgeschlossen ist,,
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Feststoffmühle
gegenüber den herkömmlichen Lösungen mit einer Einzugseinrichtung mit horizontaler Wirkrichtung ist darin zu sehen,
daß durch die im wesentlichen in Vertikalrichtung verlaufende Wirk- oder Förderrichtung der Einzugseinrichtung die
Feststoffmühle wesentlich kompakter aufgebaut werden kann, so daß diese wesentlich dichter an die Spritzgießmaschine
gestellt werden kann, als dies bei herkömmlichen Lösungen der Fall war.
[File:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung,
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Feststoffmühle
läßt sich somit wesentlicher Bauraum einsparen, so daß die Verkehrswege im Spritzgießbetrieb durch die Beistellmühlen
nur unwesentlich verkleinert werden.
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Da die Einzugseinrichtung im Einwurfschacht aufgenommen
ist, muß kein eigenes Gehäuse für die Einzugseinrichtung vorgesehen werden, so daß auch der vorrichtungstechnische
Aufwand gegenüber herkömmlichen Lösungen in erheblichem Maße verringert ist.
Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einzugseinrichtungen als Förderschnecke ausgeführt sind. Es sind jedoch
auch andere Einzugseinrichtungen einsetzbar, über die die Kunststoffteile aus dem Schacht hin zum Mahlgut transportierbar
sind. So kann die Förderschnecke beispielsweise durch ein schraubenfederförmiges Element ersetzt werden.
Eine besonders kompakte Feststoffmühle erhält man, wenn die
Drehachse der Schneideinrichtung in Horizontalrichtung verläuft, und die Förderachse der Einzugseinrichtung in einer
Vertikalebene zur Schneideinrichtungsachse angeordnet ist. Es ist jedoch auch möglich, daß der Winkel zwischen der
Förderachse der Einzugseinrichtung und der Drehachse der Schneideinrichtung weniger als 90 ° beträgt.
Aus sicherheitstechnischen Gründen wird es bevorzugt, wenn die Einzugseinrichtung in einem vorbestimmten Abstand zu
einer EinwurfÖffnung des EinwurfSchachtes angeordnet ist,
so daß eine Bedienperson nicht versehentlich in die Einzugseinrichtung greifen kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Einwurfschacht
mit einer Rechtecksquerschnittsform ausgeführt, wobei
eine Seitenwandung schräg angestellt ist, so daß sich der Querschnitt des EinwurfSchachtes nach unten zum Mahlgehäuse
hin verringert. Die dieser Schrägwandung gegenüber-
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liegende Seitenwandung ist parallel zur Achse der Einzugseinrichtung
angeordnet, wobei der Raum zwischen Einzugseinrichtung und dieser Seitenwandung auf ein Minimum reduziert
ist, so daß ein versehentliches Eingreifen der Bedienperson in diesen Bereich nicht vorkommen kann.
Die Wartung der erfindungsgemäßen Feststoffmühle ist besonders
vereinfacht, wenn die Einzugseinriclitung mit ihrem Antrieb einstückig auswechselbar ist. Dabei wird vorteilhafterweise
am Gehäuse des EinwurfSchachtes eine Lagerkonsole befestigt, über die die Einzugseinrichtung und deren Antrieb
gelagert sind.
Zur Minimierung der Verletzungsgefahr kann zwischen dem Antriebsmotor
und dem Förderelement eine Rutschkupplung vorgesehen werden.
Je nach Anforderungen kann der Antriebsmotor innerhalb oder außerhalb des EinwurfSchachtes angeordnet werden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der sonstigen Unteransprüche.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Feststoffmühle
im Teilschnitt;
Fig. 2 eine Draufsicht in Richtung A auf die Feststoffmühle
aus Figur 1 und
Fig. 3 eine Vorderansicht der Feststoffmühle aus Figur 1
im Halbschnitt.
{File:ANM\WA4102S2.DOC] Beschreibung,
Feststoffmühle ,J.*".·" ".·"".·'
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Gemäß Fig. 1 hat die erfindungsgemäße Feststoffmühle ein
fahrbares Rahmengestell 2, auf dem eine Antriebseinheit 4 gelagert ist, die eine Schneideinrichtung 6 antreibt, die
von einem Mahlgehäuse 8 der Feststoffmühle umgeben ist. Auf dem in Fig. 1 oberen Teil des Mahlgehäuses 8 ist ein Einwurfschacht
10 abgestützt, durch den hindurch die zu vermählenden Kunststoffteile - im vorliegenden Fall Angüsse in
den Mahlraum 12 des Mahlgehäuses 8 einführbar sind. Bei der erfindungsgemäßen Feststoffmühle ist am Einwurfschacht
10 eine Einzugseinrichtung 14 gelagert, die im wesentlichen aus einer Förderschnecke 16 und einem Antriebsmotor 18 besteht.
An dem im Fig. 1 fußseitigen Ende des Mahlgehäuses 8 ist ein Mahlgutbehälter 20 befestigt, in dem das Mahlgut
gesammelt wird. Üblicherweise ist dabei vorgesehen, das gesammelte Mahlgut aus dem Mahlgutbehälter 20 abzusaugen und
als Regenerat wieder der Spritzgießmaschine zuzuführen.
Wie bereits eingangs erwähnt, werden derartige Feststoffmühlen
als Beistellmühlen in der Spritzgießtechnik eingesetzt, wobei diese einer oder mehreren Spritzgießmaschinen
zugeordnet sind. Die beim Spritzgießvorgang anfallenden Angüsse werden über eine Fördereinrichtung, von Hand oder
über ein Handlingsgerät in den Einwurfschacht 10 eingeworfen,
und durch die Förderschnecke 16 aus dem Einwurfbereich
des EinwurfSchachtes heraus hin zum Mahlraum 12 gefördert,
wobei eine Kompaktierung der Angüsse erfolgt. Die dem Mahlraum 12 zugeführten Angüsse werden dann durch die Schneideinrichtung
6 vermählen und der gemahlene Kunststoff im Mahlgutbehälter 20 aufgenommen und gecrebenenfalls wieder
zur Spritzgießmaschine zurückgeführt.
Der bei der erfindungsgemäßen Feststoffmühle eingesetzte
Einwurfschacht 10 hat gemäß Fig. 2 eine rechteckförmige Querschnittsform mit drei vertikal zur Zeichenebene in Figur
2 verlaufenden Seitenwandungen 22 bis 26 und einer Schrägwandung 28, durch die eine trichterförmige Verjüngung
[Fi!e:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung, 12)09.96;
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des Einwurfschachtes 10 zum Mahlgehämse 8 hin erreicht
wird.
An dem in Fig. 1 oberen Ende des Einwurf Schachtes 10 ist eine EinwurfÖffnung 30 ausgebildet, durch die die Angüsse
in dem Einwurfschacht 10 einbringbar sind. Die der Schrägwandung
28 gegenüberliegende rückwärtige Seitenwandung 24, im folgenden Rückwandung 24 genannt, ist in der Darstellung
nach Fig. 1 stufenförmig zurückgesetzt, so daß die lichte Weite des EinwurfSchachtes 10 in diesem Bereich durch eine
Horizontalstufe 32 verringert ist. Diese Horizontalstufe 32 dient als Stützfläche für eine Lagerkonsole 34, die mit einem
Stützflansch 36 auf der Horizontalstufe 32 befestigt ist. Der Stützflansch 36 trägt eine nabenförmige Lagerbuchse
38, die die Horizontalstufe 32 durchsetzt und nach unten (Ansicht nach Fig. 1) in das Innere des Einwurfschachtes
10 vorragt. Die Lagerbuchse 38 ist über am Umfang verteilte Stützstreben 40 am Stützflansch 36 abgestützt.
Auf der von der Horizontalstufe 32 entfernten Großfläche
des Stützflansches 36 ist der Antriebsmotor 18 befestigt, wobei eine Abtriebswelle 42 des Antriebsmotors 18 den
Stützflansch 36 und die Horizontalstufe 32 durchsetzt und in das Innere der Lagerbuchse 38 vorsteht.
Diese Abtriebswelle 32 ist drehfest verbunden mit der Förderschnecke
16, so daß diese bei Ansteuerung des Antriebsmotors 18 drehbar ist. Zur Lagerung der Förderschnecke 16
sind in der Lagerbuchse 38 zwei im Achsialabstand zueinander angeordnete Lager 44 - vorzugsweise Kugellager - vorgesehen,
so daß eine spielfreie Lageruncj der Förderschnecke 16 gewährleistet ist. Desweiteren wird durch den relativ
großen Axialabstand der beiden Lager 44 eine seitliche Auslenkung der frei auskragenden Förderschnecke 16 verhindert.
Die Achse 46 der Förderschnecke 16 ist dabei im Parallelabstand (Ansicht nach Fig. 1) zur Rückwandung 24 angeordnet,
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wobei dieser Abstand derart gewählt ist, daß die Umfangsränder der Förderschnecke 16 in geringem Abstand zu der
Rückwandung 24 enden, so daß eine Bedienperson mit den Fingern nicht in den Zwischenraum zwischen Rückwandung 24 und
Förderschnecke 16 hineingreifen kann.
Die Förderwendel der Förderschnecke 16 beginnen bei der erfindungsgemäßen
Ausführungsform in einem vorbestimmten Vertikalabstand
zur Einführöffnung 30, so daß eine Bedienperson in der Regel die Förderschnecke 16 nicht mit den Händen
erreichen kann. Durch diese Maßnahmen wird die Bediensicherheit der erfindungsgemäßen Feststoffmühle weiter erhöht
.
Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme besteht darin, die Förderschnecke 16 über eine Rutschkupplung mit der Abtriebswelle
42 zu verbinden, so daß in dem Fall, in dem eine Bedienperson trotz der vorgenannten Maßnahmen mit den
Fingern zwischen die Förderschnecke und die diese umgebende Seitenwandungen 22, 24 und 26 gelangt, nicht schwer verletzt
werden kann, da die Rutschkupplung ein Weiterdrehen der Förderschnecke 16 verhindert.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Antriebsmotor 18 außerhalb des Einwurfchachtes 10 vorgesehen. Selbstverständlich
kann der Antriebsmotor 18 jedoch auch innerhalb des Einwurfschachtes 10 gelagert werden, wobei die Lagerkonsole
34 dann an den Innenwandungen des Schachtes befestigt wird. Die in Fig. 1 dargestellte Variante hat den
Vorteil, daß durch Lösen der Lagerkonsole 34 der Antriebsmotor 18 und die Förderschnecke 16 als Einheit vom Einwurfschacht
10 abgenommen werden kann, so daß die Wartung der Feststoffmühle äußerst einfach ist.
Das frei auskragende Ende der Förderschnecke 16 mündet innerhalb des in Fig. 1 oberen Endabschnittes des Mahlgehäuses
12, d.h. in einem vorbestimmten Abstand von etwa 30 mm
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(Fi!e:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung, 12«|.96; ,; U***."*.:
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oberhalb der Schneidmesser der Schneideinrichtung 6, so daß die Angüsse zwangsweise bis in den Bereich der Schneidmesser
gefördert werden.
Der Aufbau der Schneideinrichtung 6 und des Mahlgehäuses ist im wesentlichen bereits aus dem Stand der Technik, beispielsweise
aus der G 93 15 733 und des weiteren Gebrauchsmusters G 295 09 271 der Anmelderin bekannt, so daß im folgenden
lediglich die wesentlichen Bauelemente beschrieben werden sollen. Hinsichtlich weiterer konstruktiver Details
sei auf die vorgenannten Gebrauchsmuster der Anmelderin verwiesen, deren Inhalt zur Offenbarung der vorliegenden
Anmeldung zu zählen sind.
Wie insbesondere aus den Figuren 1 und 3 hervorgeht, ist das Rahmengestell 2, vorzugsweise mit Rädern 48 versehen,
die ein einfaches Verschieben der Feststoffmühle erlauben. Die Räder 16 sind in bekannter Weise mit einem Bremssystem
versehen, um ein unbeabsichtigtes Verschieben der Feststoffmühle
zu verhindern.
Auf dem Rahmengestell ist eine rahmenförmige Tragkonsole 50 abgestützt, an der die Antriebseinheit mit einem Elektromotor
52, einem Steuergerät 54 und einem Übersetzungsgetriebe befestigt ist. Eine Rotorwelle 56 (Fig. 3) durchsetzt eine
Grundplatte 58, die die Rückwandung des Mahlgehäuses 8 bildet.
An dem in den Mahlraum 12 hineinragenden Endabschnitt der Rotorwelle 56 sind eine Vielzahl von in Axialrichtung hintereinander
angeordneten Teilrotoren 60 befestigt, wobei jeder Teilrotor 30 drei Schneidmesser 62 trägt. Gemäß Fig.
3 sind die Teilrotoren in Umfangsrichtung versetzt zueinander auf der Rotorwelle 56 angeordnet, so daß auch die
Schneidmesser 62 der einzelnen Teilrotoren in Umfangsrichtung versetzt zueinander im Mahlraum 12 angeordnet sind.
Durch diese versetzte Anordnung der Schneidmeser 62 wird
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[File:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung, <&idiagr;'2.&dgr;6.9| ♦ J I *" * * «**
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ein Verklemmen der Angüsse verhindert. Bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel sind vier Teilrotoren 30 achsial hintereinander liegend auf der Rotorwelle 56 angeordnet, so
daß die Schneidmesser die gesamte in den Mahlraum 12 ragende Axiallänge der Rotorwelle überdecken. Selbstverständlich
sind auch andere Rotorkonstruktionen einsetzbar.
In der Grundplatte 58 sind zwei in den Mahlraum 12 auskragende
Stützträger 64 und 66 vorgesehen, auf denen feststehende Statormesser 68 befestigt sind, die in Wechselwirkung
mit den Schneidmessern 62 die Schneideinrichtung bilden.
Zwischen den beiden Stützträgern 64 und 66 ist ein Sieb 82 eingeklemmt, das einen an den Außenumfang der Teilrotoren
60 angepaßten Außendurchmesser hat und sich halbkreisförmig von den Stützträgem 64, 66 erstreckt. Zur weiteren Abstützung
des Siebes 82 sind an der Grundplatte 58 zwei auskragende Stehbolzen 84 vorgesehen, auf denen das Sieb aufliegt.
Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß bei abgerücktem Mahlgehäuse 8 das Sieb 82 auf einfache Weise entnehmbar
ist. Hinsichtlich weiterer Details sei auf das Gebrauchsmuster G 93 15 773 verwiesen.
Oberhalb der Statormesser 68 sind an dem Innenseitenwandungen
des Mahlgehäuses 8 schräg nach unten verlaufende Abweiser 86 ausgebildet, die gewährleisten sollen, daß das Mahlgut
hin zu dem Spalt zwischen den Statormessern 68 und den Schneidmessern 62 geführt ist. Die Abweiser 86 sind dabei
in geringem Abstand zu den Befestigungsmitteln der Statormesser 68 .angeordnet, so daß sich kein Mahlgut zwischen Abweiser
86 und Statormessern 68 anlagern kann.
An der Grundplatte 58 der Tragkonsole 50 sind die sonstigen Umfangswandungen des Mahlgehäuses 8, der Einwurfschacht 10
und der Mahlgutbehälter 20 abgestützt.
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Das quaderförmige, nach unten zum Mahlgutbehälter 20 hin
offene Mahlgehäuse 8 ist über eine Gelenkeinrichtung 62 mit der Tragkonsole 50 verbunden. Diese Gelenkeinrichtung 62
kann entweder an einer Seitenwandung des Mahlgehäuses oder aber auch an beiden Seitenwandungen des Mahlgehäuses angeordnet
werden und erlaubt ein Abrücken des Mahlgehäuses 8 und damit des EinwurfSchachtes 10 und des Mahlgutbehälters
20 in Horizontalrichtung weg von der Grundplatte 58. Um diese Abrückbewegung zu ermöglichen, ist die Gelenkeinrichtung
62 über zwei Befestigungslaschen 72 an der Seitenwandung des Mahlgehäuses 8 bzw. an der Tragkonsole 50 befestigt.
Zwischen den beiden Befestigungslaschen sind zwei Scharnierplatten 70 vorgesehen, die über Gelenkbolzen miteinander
verbunden sind. In den Fig. 1 und 3 gezeigten Anlagepositionen des Mahlgehäuses 8 sind die beiden Scharnierplatten
70 gegeneinander verschwenkt, so daß diese V-förmig
nach außen vorstehen.
Die mahlgehäuseseitige Befestigungslasche 72 der Gelenkeinrichtung
62 und die beiden Scharnierplatten 70 können auf einer Führungsleiste 74 abgestützt werden, die an der Tragkonsole
50 befestigt ist.
Während des Abziehens des Mahlgehäuses 8 von der Grundplatte
58 können die Befestigungslasche 72 und die beiden Scharnierplatten 70 auf der zugewandten Seitenkante der
Führungsleiste 74 abgleiten, so daß die Gelenkeinrichtung 72 nicht das gesamte Gewicht des Mahlgehäuses 8 und des
EinwurfSchachtes 10 aufnehmen muß, sondern die Kräfte über
die Gelenkeinrichtung 62 und die Führungsleiste 74 in die
Tragkonsole 50 eingeleitet werden.
Das Mahlgehäuse 8 wird über beidseitig angeordnete Schnellspanneinrichtungen
76 in seiner dichtenden Schließstellung gehalten. Durch geeignete Hebelkonstruktionen kann vorgesehen
werden, daß das Mahlgehäuse durch das Öffnen der Schnellspanneinrichtungen 76 von der Grundplatte 58 abge-
[File:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibeng» J2.0S.96 I
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rückt wird. Eine entsprechende Konstruktion wurde bereits im Gebrauchsmuster G 93 15 773 der Anmelderin beschrieben.
Um das Ein- und Ausrücken des Mahlgehäuses 8 zu vereinfachen, sind an den Seitenwandungen des Mahlgehäuses 8 Handgriffe
78 vorgesehen.
Gemäß Fig. 3 sind an den unteren Endabschnitten der Mahlgehäuse-Seitenwandungen
Führungen 80 befestigt, in deren Führungsnuten ein Umfangsrand des Mahlgutbehälters 20 eingreifen
kann, so daß dieser entlang den Führungen 80 vom Mahlgehäuse 8 abgezogen werden kann.
Der Mahlgutbehälter 2 0 hat einen V-förmig nach unten zulaufenden
Boden, wobei im Scheitelbereich in der Seitenwandung ein Absaugstutzen vorgesehen ist, in den das Saugrohr eines
Fördergerätes einsteckbar ist.
Die zu vermählenden Angüsse werden durch die EinwurfÖffnung
30 in den Einwurfschacht 10 eingeworfen, wobei dieser ausweislich
der Draufsicht gemäß Fig. 2 im Bereich der Einwurföffnung 30 eine maximale Querschnittsfläche hat. Aufgrund
der Schwerkraftwirkung rutscht je der Anguß entlang der Schrägwandung 28 nach unten, bis er den Einzugsbereich der
Förderschnecke 16 erreicht und durch dies zwangsweise hin zum Mahlgut gefördert wird. Die Drehzahl der Förderschnecke
16 ist relativ gering und beträgt etwa acht Umdrehungen pro Minute. Selbstverständlich sind auch andere Drehzahlen
wählbar. Aufgrund der stabilen Lagerung der Förderschnecke wird diese beim Fördern der sperrigen Angüsse nicht seitlich
ausgelenkt, so daß eine zuverlässige Förderung gewährleistet ist. Die Angüsse werden durch die Förderschnecke 16
komprimiert und zwangsweise in den Mahlraum 12 gefördert, wo diese dann durch die Schneideinrichtung 6 zerkleinert
werden und das so entstandene Granulat mit vorbestimmter Korngröße in den Mahlgutbehälter 20 fällt. Aus diesem wird
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das Granulat dann abgesaugt und der Spritzgießmaschine als Regenerat zugeführt.
Zum Reinigen der Feststoffmühle - beispielsweise bei einem
Materialwechsel - werden die beiden Schnellspannverschlüsse 76 geöffnet und das Mahlgehäuse 8 von der Grundplatte 58
abgerückt, so daß die Gelenkeinrichtung 62 - oder genauer gesagt deren Scharnierplatten 70 - aus der in Fig. 3 gezeigten
Knickstellung in ihre Streckstellung gebracht werden. Während dieser Abrückbewegung des Mahlgehäuses 8 und
der damit verbundenen Streckbewegung der Gelenkeinrichtung 62 ist das Mahlgehäuse 8 über die Gelenkeinrichtung 62 und
die Führungsleiste 74 an der Tragkonsole 50 abgestützt, so daß ein Kippen oder Verkanten des Mahlgehäuses 8 und des
EinwurfSchachtes 10 verhindert wird. Bei abgerücktem Mahlgehäuse 8 sind die Schneideinrichtung 6 und das Sieb 82
frei zugänglich, so daß diese auf einfache Weise gereinigt oder ausgewechselt werden können. Nach Reinigung der Mühle
wird das Mahlgehäuse 8 wieder zur Grundplatte hin zurückgeschoben, wobei das Mahlgehäuse 8 über die Gelenkeinrichtung
62 und die Führungsleiste 74 abgestützt ist, so daß eine exakte Führung gewährleistet ist. Nach dem Erreichen der
Anlageposition an der Grundplatte 58 werden die beiden Schnellspanneinrichtungen 76 am Mahlgehäuse 8 eingehängt
und dieses in seine Dichtposition gegen die Grundplatte gedrückt, so daß die Mühle wieder funktionsfähig ist.
Für den Fall, daß eine Wartung der Förderschnecke 16 erforderlich ist, kann der Antriebsmotor 18 und die Förderschnecke
16 als Einheit durch Lösen der Lagerkonsole 34 vom Einwurfschacht 10 abgenommen werden. Auf diese Weise ist
die erfindungsgemäße Vertikalschnecke auf einfache Weise
auswechselbar, so daß die Feststoffmühle auch als Nachrüstmühle
ausgeliefert werden kann, bei der die Vertikalschnecke als Option nachlieferbar ist.
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| [File:ANM\WA4102B2. DOC] | ||
| Feststoffmühle WANNER-Technik GmbH |
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Der Einwurfschacht 10 kann - wie in der G 295 092 71 vorgeschlagen
- schwenkbar am Mahlgehäuse 8 gelagert sein, das auch als teilbares Gehäuse ausführbar ist,
5 Offenbart ist eine Feststoffmühle zur Zerkleinerung von
Feststoffen, vorzugsweise von Kunststoffteilen, mit einem
Einwurfschacht, der in ein Mahlgehäuse mündet, in dem eine
Schneideinrichtung für den Feststoff aufgenommen ist und mit einer Einzugseinrichtung zum Komprimieren und Fördern
des Feststoffes. Die Einzugseinrichtung ist etwa in Vertikalrichtung verlaufend in dem Einwurfschacht angeordnet, so
daß gegenüber herkömmlichen Lösungen mit horizontaler, außerhalb des EinwurfSchachtes angeordneter Einzugseinrichtung
Bauraum eingespart werden kann.
Claims (12)
1. Feststoffmühle zur Zerkleinerung von Feststoffen, vorzugsweise
von Kunststoffteilen, mit einem Einwurfschacht (10), der in ein Mahlcjehäuse (8) mündet, in dem eine
Schneideinrichtung (6) für den Feststoff aufgenommen ist, und mit einer Einzugseinrichtung (14) zum Komprimieren und
Fördern des Feststoffes, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) zumindest abschnittsweise im Einwurfschacht
(10) derart angeordnet ist, daß die Kunststoffteile mittels der Einzugseinrichtung (14) im Einzugsschacht
(10) förderbar sind.
2. Feststoffmühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzugseinrichtung (14) eine Förderschnecke (16) hat.
3. Feststoffmühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzugseinrichtung (14) ein schraubenfederförmiges
Förderelement hat.
4. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Schneideinrichtung (6) in Horizontalrichtung (bezogen auf die Standfläche)
und die Achse der Einzugseinrichtung (14) in der Vertikalebene zur Schneideinrichtungsachse angeordnet sind.
5. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüehe,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung im Abstand zu einer Einwurföffnung (30) im Einwurfschacht (10)
angeordnet ist.
6. Feststoffmühle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einwurf schacht (10) eine Schrägwandung (28) hat, so daß sich eine Rechteckquerschnittsform des Einwurfschachtes
(10) zur Einwurf öffnung (30) hin erweitert, und
IFi1e:ANM\WA4102A1.doc] Ansprüche, 12.O6*3<|
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WANNER-Technik GmbH, Wertheim-Reicholzheim
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daß die Achse der Einzugseinrichtung (14) in einem vorbestimmten
Abstand zu der der Schrägwandung (28) gegenüberliegenden Rückwandung (24) angeordnet ist.
7. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (18) der Einzugseinrichtung (14) und deren Förderelement (16) als
Einheit auswechselbar sind.
8. Feststoffmühle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Förderelement (16) an einer Lagerkonsole (34) des Einwurf Schachtes (10) gelagert ist, und daß ein Antriebsmotor
(18) außerhalb des EinwurfSchachtes (10) an der Lagerkonsole (34) angeflanscht ist.
9. Feststoffmühle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch .gekennzeichnet, daß das Förderelement (16) und der
Antriebsmotor (18) innerhalb des EinwurfSchachtes (10) gelagert
sind.
10. Feststoffmühle nach einem der Ansprüche 7 bis 9 dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Antriebsmotor (18) und Förderelement (16) eine Rutschkupplung vorgesehen ist.
11. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamthöhe der Feststoff mühle etwa 1300 mm beträgt.
12. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüehe,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) im Abstand von 10 mm bis 50 mm, vorzugsweise von etwa
30 mm oberhalb der Schneideinrichtung (6) endet.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE29610848U DE29610848U1 (de) | 1996-06-20 | 1996-06-20 | Feststoffmühle |
| EP97109413A EP0813944A3 (de) | 1996-06-20 | 1997-06-10 | Feststoffmühle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29610848U DE29610848U1 (de) | 1996-06-20 | 1996-06-20 | Feststoffmühle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29610848U1 true DE29610848U1 (de) | 1996-10-17 |
Family
ID=8025465
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29610848U Expired - Lifetime DE29610848U1 (de) | 1996-06-20 | 1996-06-20 | Feststoffmühle |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE29610848U1 (de) |
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|---|---|---|---|
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Effective date: 19961128 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20000503 |