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DE29610848U1 - Feststoffmühle - Google Patents

Feststoffmühle

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Publication number
DE29610848U1
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DE
Germany
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solids
feed
mill according
mill
grinding
Prior art date
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Application number
DE29610848U
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English (en)
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WANNER TECHNIK GmbH
Original Assignee
WANNER TECHNIK GmbH
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Publication date
Application filed by WANNER TECHNIK GmbH filed Critical WANNER TECHNIK GmbH
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Publication of DE29610848U1 publication Critical patent/DE29610848U1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/06Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
    • B02C18/16Details
    • B02C18/22Feed or discharge means
    • B02C18/2225Feed means
    • B02C18/2258Feed means of screw type
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B02CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING; PREPARATORY TREATMENT OF GRAIN FOR MILLING
    • B02CCRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
    • B02C18/00Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
    • B02C18/06Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
    • B02C18/14Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers
    • B02C18/148Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives within horizontal containers specially adapted for disintegrating plastics, e.g. cinematographic films

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  • Food Science & Technology (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)
  • Disintegrating Or Milling (AREA)
  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)
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Description

{Fi!e:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung, 12.Φ.93 . I ·***;* *'&idigr;
Feststoffmühle *··» "··* *
WANNER-Technik GmbH
Feststoffmühle
Die Erfindung betrifft eine Feststoffmühle zur Zerkleinerung von Feststoffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Feststoff- oder Kunststoffmühle hat ein Mahlgehäuse, in dem ein mit Schneidmessern bestückter Rotor drehbar gelagert ist, der im Zusammenwirken mit feststehenden Schneidmessern (Stator) die durch einen Einwurfschacht zugeführten Kunststoffteile - beispielsweise Angüsse aus einem Spritzgießverfahren - zerkleinert. Das Mahlgut wird über einen in Schwerkraftrichtung unterhalb des Rotors angeordneten Mahlgutbehälter oder Absaugschacht abgeführt und beispielsweise zur Spritzgießmaschine zurückgeführt und dort dem Ausgangsmaterial zugemischt. Demzufolge werden derartige Kunststoffmühlen beispielsweise zum Recyclen von Produktionsrückständen beim Spritzgießen eingesetzt. Dabei werden die gattungsgemäßen Feststoffmühlen als sogenannte Beistellmühlen neben der Spritzgießmaschine aufgestellt, so daß die zu vermählenden Formteile - beispielsweise die Angüsse - von Hand oder über ein Handlings gerät aus dem (Spritzgieß)-Werkzeug entnommen und in den Einwurfschacht eingeworfen werden können.
Insbesondere bei Werkzeugen mit Mehrfachnutzen, bei denen die Kunststoffschmelze über einen Angußverteiler zu den einzelnen Kavitäten geführt wird, kann es aufgrund der sperrigen Formen der Angüsse {Angußspinne) vorkommen, daß sich diese in dem sich verjüngenden Bereich des Einwurfschachtes aufstauen, so daß der Zugang zum Mahlgehäuse blockiert wird.
Um dieses Blockieren des EinwurfSchachtes zu verhindern, werden Beistellmühlen eingesetzt, bei denen der Einwurfschacht seitlich verset2:t neben dem Mahlgehäuse angeordnet
[File:ANMWVA4102B2.DOC] Beschreibung, 1£ö6j96 I , I
Feststoff mühle .!.»*.· ■
WANNER-Technik GmbH
ist und die dem Einwurfschacht zugeführten Kunststoffteile über eine Förder- und/oder Kompaktierschnecke dem Schneidwerk zugeführt werden. Das heißt, die Kunststoffteile werden durch die Förderschnecke aus dem Einwurfschacht heraus gefördert, kompaktiert und der eigentlichen Schneideinrichtung zugeführt. Derartige Beistellmühlen mit Horizontalförderschnecke haben jedoch üblicherweise einen relativ kurzen Einwurfschacht, da es auch bei dieser Konstruktionsvarxante bei langen Einwurfschächten vorkommen kann, daß sich die Angüsse aufstauen, bevor sie den Einzugsbereich der Förderschnecke erreichen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Feststoffmühle zu schaffen, mit der bei minimalem vorrichtungstechnischen Aufbau ein Aufstauen der Kunststoffteile im Einwurfschacht verhinderbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Maßnahme, die Einzugseinrichtung in dem Einwurfschacht zu integrieren, können, die zu vermählenden Kunststoffteile bereits im Einwurfschacht in die Einzugseinrichtung eingezogen werden, so daß ein Aufstauen der Kunststoff teile praktisch ausgeschlossen ist,,
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Feststoffmühle gegenüber den herkömmlichen Lösungen mit einer Einzugseinrichtung mit horizontaler Wirkrichtung ist darin zu sehen, daß durch die im wesentlichen in Vertikalrichtung verlaufende Wirk- oder Förderrichtung der Einzugseinrichtung die Feststoffmühle wesentlich kompakter aufgebaut werden kann, so daß diese wesentlich dichter an die Spritzgießmaschine gestellt werden kann, als dies bei herkömmlichen Lösungen der Fall war.
[File:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibung, Feststoffmühle .1.«*··
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Feststoffmühle läßt sich somit wesentlicher Bauraum einsparen, so daß die Verkehrswege im Spritzgießbetrieb durch die Beistellmühlen nur unwesentlich verkleinert werden.
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Da die Einzugseinrichtung im Einwurfschacht aufgenommen ist, muß kein eigenes Gehäuse für die Einzugseinrichtung vorgesehen werden, so daß auch der vorrichtungstechnische Aufwand gegenüber herkömmlichen Lösungen in erheblichem Maße verringert ist.
Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Einzugseinrichtungen als Förderschnecke ausgeführt sind. Es sind jedoch auch andere Einzugseinrichtungen einsetzbar, über die die Kunststoffteile aus dem Schacht hin zum Mahlgut transportierbar sind. So kann die Förderschnecke beispielsweise durch ein schraubenfederförmiges Element ersetzt werden.
Eine besonders kompakte Feststoffmühle erhält man, wenn die Drehachse der Schneideinrichtung in Horizontalrichtung verläuft, und die Förderachse der Einzugseinrichtung in einer Vertikalebene zur Schneideinrichtungsachse angeordnet ist. Es ist jedoch auch möglich, daß der Winkel zwischen der Förderachse der Einzugseinrichtung und der Drehachse der Schneideinrichtung weniger als 90 ° beträgt.
Aus sicherheitstechnischen Gründen wird es bevorzugt, wenn die Einzugseinrichtung in einem vorbestimmten Abstand zu einer EinwurfÖffnung des EinwurfSchachtes angeordnet ist, so daß eine Bedienperson nicht versehentlich in die Einzugseinrichtung greifen kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Einwurfschacht mit einer Rechtecksquerschnittsform ausgeführt, wobei eine Seitenwandung schräg angestellt ist, so daß sich der Querschnitt des EinwurfSchachtes nach unten zum Mahlgehäuse hin verringert. Die dieser Schrägwandung gegenüber-
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Feststoffmühle .&iacgr;.,,*..* ·· ··
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liegende Seitenwandung ist parallel zur Achse der Einzugseinrichtung angeordnet, wobei der Raum zwischen Einzugseinrichtung und dieser Seitenwandung auf ein Minimum reduziert ist, so daß ein versehentliches Eingreifen der Bedienperson in diesen Bereich nicht vorkommen kann.
Die Wartung der erfindungsgemäßen Feststoffmühle ist besonders vereinfacht, wenn die Einzugseinriclitung mit ihrem Antrieb einstückig auswechselbar ist. Dabei wird vorteilhafterweise am Gehäuse des EinwurfSchachtes eine Lagerkonsole befestigt, über die die Einzugseinrichtung und deren Antrieb gelagert sind.
Zur Minimierung der Verletzungsgefahr kann zwischen dem Antriebsmotor und dem Förderelement eine Rutschkupplung vorgesehen werden.
Je nach Anforderungen kann der Antriebsmotor innerhalb oder außerhalb des EinwurfSchachtes angeordnet werden.
20
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der sonstigen Unteransprüche.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Feststoffmühle im Teilschnitt;
Fig. 2 eine Draufsicht in Richtung A auf die Feststoffmühle aus Figur 1 und
Fig. 3 eine Vorderansicht der Feststoffmühle aus Figur 1 im Halbschnitt.
{File:ANM\WA4102S2.DOC] Beschreibung,
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Gemäß Fig. 1 hat die erfindungsgemäße Feststoffmühle ein fahrbares Rahmengestell 2, auf dem eine Antriebseinheit 4 gelagert ist, die eine Schneideinrichtung 6 antreibt, die von einem Mahlgehäuse 8 der Feststoffmühle umgeben ist. Auf dem in Fig. 1 oberen Teil des Mahlgehäuses 8 ist ein Einwurfschacht 10 abgestützt, durch den hindurch die zu vermählenden Kunststoffteile - im vorliegenden Fall Angüsse in den Mahlraum 12 des Mahlgehäuses 8 einführbar sind. Bei der erfindungsgemäßen Feststoffmühle ist am Einwurfschacht 10 eine Einzugseinrichtung 14 gelagert, die im wesentlichen aus einer Förderschnecke 16 und einem Antriebsmotor 18 besteht. An dem im Fig. 1 fußseitigen Ende des Mahlgehäuses 8 ist ein Mahlgutbehälter 20 befestigt, in dem das Mahlgut gesammelt wird. Üblicherweise ist dabei vorgesehen, das gesammelte Mahlgut aus dem Mahlgutbehälter 20 abzusaugen und als Regenerat wieder der Spritzgießmaschine zuzuführen.
Wie bereits eingangs erwähnt, werden derartige Feststoffmühlen als Beistellmühlen in der Spritzgießtechnik eingesetzt, wobei diese einer oder mehreren Spritzgießmaschinen zugeordnet sind. Die beim Spritzgießvorgang anfallenden Angüsse werden über eine Fördereinrichtung, von Hand oder über ein Handlingsgerät in den Einwurfschacht 10 eingeworfen, und durch die Förderschnecke 16 aus dem Einwurfbereich des EinwurfSchachtes heraus hin zum Mahlraum 12 gefördert, wobei eine Kompaktierung der Angüsse erfolgt. Die dem Mahlraum 12 zugeführten Angüsse werden dann durch die Schneideinrichtung 6 vermählen und der gemahlene Kunststoff im Mahlgutbehälter 20 aufgenommen und gecrebenenfalls wieder zur Spritzgießmaschine zurückgeführt.
Der bei der erfindungsgemäßen Feststoffmühle eingesetzte Einwurfschacht 10 hat gemäß Fig. 2 eine rechteckförmige Querschnittsform mit drei vertikal zur Zeichenebene in Figur 2 verlaufenden Seitenwandungen 22 bis 26 und einer Schrägwandung 28, durch die eine trichterförmige Verjüngung
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des Einwurfschachtes 10 zum Mahlgehämse 8 hin erreicht wird.
An dem in Fig. 1 oberen Ende des Einwurf Schachtes 10 ist eine EinwurfÖffnung 30 ausgebildet, durch die die Angüsse in dem Einwurfschacht 10 einbringbar sind. Die der Schrägwandung 28 gegenüberliegende rückwärtige Seitenwandung 24, im folgenden Rückwandung 24 genannt, ist in der Darstellung nach Fig. 1 stufenförmig zurückgesetzt, so daß die lichte Weite des EinwurfSchachtes 10 in diesem Bereich durch eine Horizontalstufe 32 verringert ist. Diese Horizontalstufe 32 dient als Stützfläche für eine Lagerkonsole 34, die mit einem Stützflansch 36 auf der Horizontalstufe 32 befestigt ist. Der Stützflansch 36 trägt eine nabenförmige Lagerbuchse 38, die die Horizontalstufe 32 durchsetzt und nach unten (Ansicht nach Fig. 1) in das Innere des Einwurfschachtes 10 vorragt. Die Lagerbuchse 38 ist über am Umfang verteilte Stützstreben 40 am Stützflansch 36 abgestützt.
Auf der von der Horizontalstufe 32 entfernten Großfläche des Stützflansches 36 ist der Antriebsmotor 18 befestigt, wobei eine Abtriebswelle 42 des Antriebsmotors 18 den Stützflansch 36 und die Horizontalstufe 32 durchsetzt und in das Innere der Lagerbuchse 38 vorsteht.
Diese Abtriebswelle 32 ist drehfest verbunden mit der Förderschnecke 16, so daß diese bei Ansteuerung des Antriebsmotors 18 drehbar ist. Zur Lagerung der Förderschnecke 16 sind in der Lagerbuchse 38 zwei im Achsialabstand zueinander angeordnete Lager 44 - vorzugsweise Kugellager - vorgesehen, so daß eine spielfreie Lageruncj der Förderschnecke 16 gewährleistet ist. Desweiteren wird durch den relativ großen Axialabstand der beiden Lager 44 eine seitliche Auslenkung der frei auskragenden Förderschnecke 16 verhindert.
Die Achse 46 der Förderschnecke 16 ist dabei im Parallelabstand (Ansicht nach Fig. 1) zur Rückwandung 24 angeordnet,
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wobei dieser Abstand derart gewählt ist, daß die Umfangsränder der Förderschnecke 16 in geringem Abstand zu der Rückwandung 24 enden, so daß eine Bedienperson mit den Fingern nicht in den Zwischenraum zwischen Rückwandung 24 und Förderschnecke 16 hineingreifen kann.
Die Förderwendel der Förderschnecke 16 beginnen bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform in einem vorbestimmten Vertikalabstand zur Einführöffnung 30, so daß eine Bedienperson in der Regel die Förderschnecke 16 nicht mit den Händen erreichen kann. Durch diese Maßnahmen wird die Bediensicherheit der erfindungsgemäßen Feststoffmühle weiter erhöht .
Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme besteht darin, die Förderschnecke 16 über eine Rutschkupplung mit der Abtriebswelle 42 zu verbinden, so daß in dem Fall, in dem eine Bedienperson trotz der vorgenannten Maßnahmen mit den Fingern zwischen die Förderschnecke und die diese umgebende Seitenwandungen 22, 24 und 26 gelangt, nicht schwer verletzt werden kann, da die Rutschkupplung ein Weiterdrehen der Förderschnecke 16 verhindert.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Antriebsmotor 18 außerhalb des Einwurfchachtes 10 vorgesehen. Selbstverständlich kann der Antriebsmotor 18 jedoch auch innerhalb des Einwurfschachtes 10 gelagert werden, wobei die Lagerkonsole 34 dann an den Innenwandungen des Schachtes befestigt wird. Die in Fig. 1 dargestellte Variante hat den Vorteil, daß durch Lösen der Lagerkonsole 34 der Antriebsmotor 18 und die Förderschnecke 16 als Einheit vom Einwurfschacht 10 abgenommen werden kann, so daß die Wartung der Feststoffmühle äußerst einfach ist.
Das frei auskragende Ende der Förderschnecke 16 mündet innerhalb des in Fig. 1 oberen Endabschnittes des Mahlgehäuses 12, d.h. in einem vorbestimmten Abstand von etwa 30 mm
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oberhalb der Schneidmesser der Schneideinrichtung 6, so daß die Angüsse zwangsweise bis in den Bereich der Schneidmesser gefördert werden.
Der Aufbau der Schneideinrichtung 6 und des Mahlgehäuses ist im wesentlichen bereits aus dem Stand der Technik, beispielsweise aus der G 93 15 733 und des weiteren Gebrauchsmusters G 295 09 271 der Anmelderin bekannt, so daß im folgenden lediglich die wesentlichen Bauelemente beschrieben werden sollen. Hinsichtlich weiterer konstruktiver Details sei auf die vorgenannten Gebrauchsmuster der Anmelderin verwiesen, deren Inhalt zur Offenbarung der vorliegenden Anmeldung zu zählen sind.
Wie insbesondere aus den Figuren 1 und 3 hervorgeht, ist das Rahmengestell 2, vorzugsweise mit Rädern 48 versehen, die ein einfaches Verschieben der Feststoffmühle erlauben. Die Räder 16 sind in bekannter Weise mit einem Bremssystem versehen, um ein unbeabsichtigtes Verschieben der Feststoffmühle zu verhindern.
Auf dem Rahmengestell ist eine rahmenförmige Tragkonsole 50 abgestützt, an der die Antriebseinheit mit einem Elektromotor 52, einem Steuergerät 54 und einem Übersetzungsgetriebe befestigt ist. Eine Rotorwelle 56 (Fig. 3) durchsetzt eine Grundplatte 58, die die Rückwandung des Mahlgehäuses 8 bildet.
An dem in den Mahlraum 12 hineinragenden Endabschnitt der Rotorwelle 56 sind eine Vielzahl von in Axialrichtung hintereinander angeordneten Teilrotoren 60 befestigt, wobei jeder Teilrotor 30 drei Schneidmesser 62 trägt. Gemäß Fig. 3 sind die Teilrotoren in Umfangsrichtung versetzt zueinander auf der Rotorwelle 56 angeordnet, so daß auch die Schneidmesser 62 der einzelnen Teilrotoren in Umfangsrichtung versetzt zueinander im Mahlraum 12 angeordnet sind. Durch diese versetzte Anordnung der Schneidmeser 62 wird
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ein Verklemmen der Angüsse verhindert. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind vier Teilrotoren 30 achsial hintereinander liegend auf der Rotorwelle 56 angeordnet, so daß die Schneidmesser die gesamte in den Mahlraum 12 ragende Axiallänge der Rotorwelle überdecken. Selbstverständlich sind auch andere Rotorkonstruktionen einsetzbar.
In der Grundplatte 58 sind zwei in den Mahlraum 12 auskragende Stützträger 64 und 66 vorgesehen, auf denen feststehende Statormesser 68 befestigt sind, die in Wechselwirkung mit den Schneidmessern 62 die Schneideinrichtung bilden.
Zwischen den beiden Stützträgern 64 und 66 ist ein Sieb 82 eingeklemmt, das einen an den Außenumfang der Teilrotoren 60 angepaßten Außendurchmesser hat und sich halbkreisförmig von den Stützträgem 64, 66 erstreckt. Zur weiteren Abstützung des Siebes 82 sind an der Grundplatte 58 zwei auskragende Stehbolzen 84 vorgesehen, auf denen das Sieb aufliegt. Diese Konstruktion hat den Vorteil, daß bei abgerücktem Mahlgehäuse 8 das Sieb 82 auf einfache Weise entnehmbar ist. Hinsichtlich weiterer Details sei auf das Gebrauchsmuster G 93 15 773 verwiesen.
Oberhalb der Statormesser 68 sind an dem Innenseitenwandungen des Mahlgehäuses 8 schräg nach unten verlaufende Abweiser 86 ausgebildet, die gewährleisten sollen, daß das Mahlgut hin zu dem Spalt zwischen den Statormessern 68 und den Schneidmessern 62 geführt ist. Die Abweiser 86 sind dabei in geringem Abstand zu den Befestigungsmitteln der Statormesser 68 .angeordnet, so daß sich kein Mahlgut zwischen Abweiser 86 und Statormessern 68 anlagern kann.
An der Grundplatte 58 der Tragkonsole 50 sind die sonstigen Umfangswandungen des Mahlgehäuses 8, der Einwurfschacht 10 und der Mahlgutbehälter 20 abgestützt.
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Das quaderförmige, nach unten zum Mahlgutbehälter 20 hin offene Mahlgehäuse 8 ist über eine Gelenkeinrichtung 62 mit der Tragkonsole 50 verbunden. Diese Gelenkeinrichtung 62 kann entweder an einer Seitenwandung des Mahlgehäuses oder aber auch an beiden Seitenwandungen des Mahlgehäuses angeordnet werden und erlaubt ein Abrücken des Mahlgehäuses 8 und damit des EinwurfSchachtes 10 und des Mahlgutbehälters 20 in Horizontalrichtung weg von der Grundplatte 58. Um diese Abrückbewegung zu ermöglichen, ist die Gelenkeinrichtung 62 über zwei Befestigungslaschen 72 an der Seitenwandung des Mahlgehäuses 8 bzw. an der Tragkonsole 50 befestigt. Zwischen den beiden Befestigungslaschen sind zwei Scharnierplatten 70 vorgesehen, die über Gelenkbolzen miteinander verbunden sind. In den Fig. 1 und 3 gezeigten Anlagepositionen des Mahlgehäuses 8 sind die beiden Scharnierplatten 70 gegeneinander verschwenkt, so daß diese V-förmig nach außen vorstehen.
Die mahlgehäuseseitige Befestigungslasche 72 der Gelenkeinrichtung 62 und die beiden Scharnierplatten 70 können auf einer Führungsleiste 74 abgestützt werden, die an der Tragkonsole 50 befestigt ist.
Während des Abziehens des Mahlgehäuses 8 von der Grundplatte 58 können die Befestigungslasche 72 und die beiden Scharnierplatten 70 auf der zugewandten Seitenkante der Führungsleiste 74 abgleiten, so daß die Gelenkeinrichtung 72 nicht das gesamte Gewicht des Mahlgehäuses 8 und des EinwurfSchachtes 10 aufnehmen muß, sondern die Kräfte über die Gelenkeinrichtung 62 und die Führungsleiste 74 in die
Tragkonsole 50 eingeleitet werden.
Das Mahlgehäuse 8 wird über beidseitig angeordnete Schnellspanneinrichtungen 76 in seiner dichtenden Schließstellung gehalten. Durch geeignete Hebelkonstruktionen kann vorgesehen werden, daß das Mahlgehäuse durch das Öffnen der Schnellspanneinrichtungen 76 von der Grundplatte 58 abge-
[File:ANM\WA4102B2.DOC] Beschreibeng» J2.0S.96 I Feststoffmühle .' &iacgr; &idigr; * &idigr;
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rückt wird. Eine entsprechende Konstruktion wurde bereits im Gebrauchsmuster G 93 15 773 der Anmelderin beschrieben.
Um das Ein- und Ausrücken des Mahlgehäuses 8 zu vereinfachen, sind an den Seitenwandungen des Mahlgehäuses 8 Handgriffe 78 vorgesehen.
Gemäß Fig. 3 sind an den unteren Endabschnitten der Mahlgehäuse-Seitenwandungen Führungen 80 befestigt, in deren Führungsnuten ein Umfangsrand des Mahlgutbehälters 20 eingreifen kann, so daß dieser entlang den Führungen 80 vom Mahlgehäuse 8 abgezogen werden kann.
Der Mahlgutbehälter 2 0 hat einen V-förmig nach unten zulaufenden Boden, wobei im Scheitelbereich in der Seitenwandung ein Absaugstutzen vorgesehen ist, in den das Saugrohr eines Fördergerätes einsteckbar ist.
Die zu vermählenden Angüsse werden durch die EinwurfÖffnung 30 in den Einwurfschacht 10 eingeworfen, wobei dieser ausweislich der Draufsicht gemäß Fig. 2 im Bereich der Einwurföffnung 30 eine maximale Querschnittsfläche hat. Aufgrund der Schwerkraftwirkung rutscht je der Anguß entlang der Schrägwandung 28 nach unten, bis er den Einzugsbereich der Förderschnecke 16 erreicht und durch dies zwangsweise hin zum Mahlgut gefördert wird. Die Drehzahl der Förderschnecke 16 ist relativ gering und beträgt etwa acht Umdrehungen pro Minute. Selbstverständlich sind auch andere Drehzahlen wählbar. Aufgrund der stabilen Lagerung der Förderschnecke wird diese beim Fördern der sperrigen Angüsse nicht seitlich ausgelenkt, so daß eine zuverlässige Förderung gewährleistet ist. Die Angüsse werden durch die Förderschnecke 16 komprimiert und zwangsweise in den Mahlraum 12 gefördert, wo diese dann durch die Schneideinrichtung 6 zerkleinert werden und das so entstandene Granulat mit vorbestimmter Korngröße in den Mahlgutbehälter 20 fällt. Aus diesem wird
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das Granulat dann abgesaugt und der Spritzgießmaschine als Regenerat zugeführt.
Zum Reinigen der Feststoffmühle - beispielsweise bei einem Materialwechsel - werden die beiden Schnellspannverschlüsse 76 geöffnet und das Mahlgehäuse 8 von der Grundplatte 58 abgerückt, so daß die Gelenkeinrichtung 62 - oder genauer gesagt deren Scharnierplatten 70 - aus der in Fig. 3 gezeigten Knickstellung in ihre Streckstellung gebracht werden. Während dieser Abrückbewegung des Mahlgehäuses 8 und der damit verbundenen Streckbewegung der Gelenkeinrichtung 62 ist das Mahlgehäuse 8 über die Gelenkeinrichtung 62 und die Führungsleiste 74 an der Tragkonsole 50 abgestützt, so daß ein Kippen oder Verkanten des Mahlgehäuses 8 und des EinwurfSchachtes 10 verhindert wird. Bei abgerücktem Mahlgehäuse 8 sind die Schneideinrichtung 6 und das Sieb 82 frei zugänglich, so daß diese auf einfache Weise gereinigt oder ausgewechselt werden können. Nach Reinigung der Mühle wird das Mahlgehäuse 8 wieder zur Grundplatte hin zurückgeschoben, wobei das Mahlgehäuse 8 über die Gelenkeinrichtung 62 und die Führungsleiste 74 abgestützt ist, so daß eine exakte Führung gewährleistet ist. Nach dem Erreichen der Anlageposition an der Grundplatte 58 werden die beiden Schnellspanneinrichtungen 76 am Mahlgehäuse 8 eingehängt und dieses in seine Dichtposition gegen die Grundplatte gedrückt, so daß die Mühle wieder funktionsfähig ist.
Für den Fall, daß eine Wartung der Förderschnecke 16 erforderlich ist, kann der Antriebsmotor 18 und die Förderschnecke 16 als Einheit durch Lösen der Lagerkonsole 34 vom Einwurfschacht 10 abgenommen werden. Auf diese Weise ist die erfindungsgemäße Vertikalschnecke auf einfache Weise auswechselbar, so daß die Feststoffmühle auch als Nachrüstmühle ausgeliefert werden kann, bei der die Vertikalschnecke als Option nachlieferbar ist.
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Feststoffmühle
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Der Einwurfschacht 10 kann - wie in der G 295 092 71 vorgeschlagen - schwenkbar am Mahlgehäuse 8 gelagert sein, das auch als teilbares Gehäuse ausführbar ist,
5 Offenbart ist eine Feststoffmühle zur Zerkleinerung von Feststoffen, vorzugsweise von Kunststoffteilen, mit einem Einwurfschacht, der in ein Mahlgehäuse mündet, in dem eine Schneideinrichtung für den Feststoff aufgenommen ist und mit einer Einzugseinrichtung zum Komprimieren und Fördern des Feststoffes. Die Einzugseinrichtung ist etwa in Vertikalrichtung verlaufend in dem Einwurfschacht angeordnet, so daß gegenüber herkömmlichen Lösungen mit horizontaler, außerhalb des EinwurfSchachtes angeordneter Einzugseinrichtung Bauraum eingespart werden kann.

Claims (12)

Ansprüche, 12.0^9SJ J·&diams; ··&bull; II[Rle:ANM\WA4102A1 .doc]Wertheim-Reicholzheima ·&bull; <M, Schneidmühle WANNER-Technik GmbH,·· ··&bull; 1» Ansprüche
1. Feststoffmühle zur Zerkleinerung von Feststoffen, vorzugsweise von Kunststoffteilen, mit einem Einwurfschacht (10), der in ein Mahlcjehäuse (8) mündet, in dem eine Schneideinrichtung (6) für den Feststoff aufgenommen ist, und mit einer Einzugseinrichtung (14) zum Komprimieren und Fördern des Feststoffes, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) zumindest abschnittsweise im Einwurfschacht (10) derart angeordnet ist, daß die Kunststoffteile mittels der Einzugseinrichtung (14) im Einzugsschacht (10) förderbar sind.
2. Feststoffmühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) eine Förderschnecke (16) hat.
3. Feststoffmühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) ein schraubenfederförmiges Förderelement hat.
4. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Schneideinrichtung (6) in Horizontalrichtung (bezogen auf die Standfläche) und die Achse der Einzugseinrichtung (14) in der Vertikalebene zur Schneideinrichtungsachse angeordnet sind.
5. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüehe, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung im Abstand zu einer Einwurföffnung (30) im Einwurfschacht (10) angeordnet ist.
6. Feststoffmühle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einwurf schacht (10) eine Schrägwandung (28) hat, so daß sich eine Rechteckquerschnittsform des Einwurfschachtes (10) zur Einwurf öffnung (30) hin erweitert, und
IFi1e:ANM\WA4102A1.doc] Ansprüche, 12.O6*3<| ,Schneidmühle «&iacgr;»* *
WANNER-Technik GmbH, Wertheim-Reicholzheim
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daß die Achse der Einzugseinrichtung (14) in einem vorbestimmten Abstand zu der der Schrägwandung (28) gegenüberliegenden Rückwandung (24) angeordnet ist.
7. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (18) der Einzugseinrichtung (14) und deren Förderelement (16) als Einheit auswechselbar sind.
8. Feststoffmühle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderelement (16) an einer Lagerkonsole (34) des Einwurf Schachtes (10) gelagert ist, und daß ein Antriebsmotor (18) außerhalb des EinwurfSchachtes (10) an der Lagerkonsole (34) angeflanscht ist.
9. Feststoffmühle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch .gekennzeichnet, daß das Förderelement (16) und der Antriebsmotor (18) innerhalb des EinwurfSchachtes (10) gelagert sind.
10. Feststoffmühle nach einem der Ansprüche 7 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Antriebsmotor (18) und Förderelement (16) eine Rutschkupplung vorgesehen ist.
11. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamthöhe der Feststoff mühle etwa 1300 mm beträgt.
12. Feststoffmühle nach einem der vorhergehenden Ansprüehe, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzugseinrichtung (14) im Abstand von 10 mm bis 50 mm, vorzugsweise von etwa 30 mm oberhalb der Schneideinrichtung (6) endet.
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