DE29609344U1 - Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von Zahnsubstanz - Google Patents
Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von ZahnsubstanzInfo
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Description
Dr. med. dent. Franz-Ludwig Deister 24. Mai 1996
104 DEI Ds
Die Erfindung betrifft ein zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von
Zahnsubstanz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 88 11 689.1 ist ein diamantbestückter,
dreiteiliger Formfräsersatz zur Präparation von zu überkronenden Zähnen bekannt, wobei der Fräsersatz aus drei Fräswerkzeugen besteht, einem
Vorfräser, einem Zwischenfräser und einem Endfräser. Zwischenfräser und Endfräser weisen jeweils eine glatt polierte Walzenseite und einen Diamantbelag
auf. Die Walze ist in ihrem glatt polierten Bereich zylinderförmig ausgebildet.
Weiterhin sind zur Stufenpräparation torpedoförmige Werkzeuge bekannt, die
im gesamten Bereich der Arbeitsfläche (Torpedoseite und Torpedospitze) ' diamantiert sind (vgl.Prospekt der Firma Gebr. BRASSELER GmbH & Co.
KG (Anwendungsbeispiele für Diamant-Instrumente, S 0392592 DRÖ, 1992, Seite 13, oben sowie Figur 1 der vorliegenden Anmeldung). Ein Nachteil
dieser Werkzeuge sowie ähnlich ausgestalteter Werkzeuge, die anstelle der Torpedospitze ein Kugelsegment aufweisen, ist unter anderem, daß mit
diesen Werkzeugen die Präparationsstufenbreite nur unpräzise kontrollierbar ist. Weiterhin besteht für die Gingiva ein hohes Verletzungsrisiko, da eine
Hälfte der Werkzeugbreite außerhalb der Zahnstufe rotiert und das angrenzende Zahnfleisch abreißt. Hierdurch entstehen erhebliche Blutungen, die
einen exakten Abdruck des Zahnstumpfes verzögern und sehr erschweren.
&ogr; a_
Außerdem wird hierdurch eine unerwünschte Redaktion der Gingiva hervorgerufen.
Neben den genannten Nachteilen der bekannten Werkeuge weisen diese den
s weiteren Nachteil auf, daß sie wegen der umfassenden Diamantierung relativ kostenaufwendig sind.
Es sind auch bereits zahnärztliche Werkzeuge zur Zahnpräparation bekannt,
die kegelstumpfförmig ausgebildet sind. Diese bekannten Werkzeuge sind
&iacgr;&ogr; sowohl an der Mantelfläche des Kegelstumpfes als auch an der kreisförmigen
Stirnfläche diamantiert, um Zahnsubstanz abzutragen. Diese Werkzeuge sind beispielsweise in den Prospekten der Firma Hopf, Ringegleb & Co. GmbH
& Cie (HORICO DENTAL, Diamant-Schleifinstrumente, 89/90, Seite 58, Nr. 173) und der Firma Gebr. BRASSELER GmbH & Co. KG (Anwendungsbeispiele
für Diamant-Instrumente, S 0392592 DRÖ, 1992, Seite 16, linke Spalte) dargestellt. Diese Werkzeuge tragen im Rahmen einer Kronenpräparation
bei der Tieferlegung einer Stufe am Zahn an der Zahnseitenwand weiterhin in nicht gewünschter Weise Zahnsubstanz ab.
Um diesen unerwünschten seitlichen Zahnsubstanzabtrag zu vermeiden,
verwenden behandelnde Zahnärzte nach der sogenannten Vorpräparation mittels des. beschriebenen kegelstumpfförmigen Werkzeugs ein zylindrisches
Werkzeug, das entweder nur an ihrer Stirnseite oder an der Stirnseite und an der Zylinderwand beispielsweise diamantiert ist. Dieses zylinderförmige
Werkzeug hat allerdings zum einen den Nachteil, daß es bei der Tieferlegung der Stufe am Zahn wiederum in unerwünschter Weise Zahnsubstanz
abträgt und damit den Durchmesser des präparierten Zahns verringert. Hierdurch besteht Gefahr, daß die Pulpa verletzt wird, was neben unmittelbar
auftretenden schmerzhaften Irritationen ein Absterben des Zahnnervs zur Folge haben kann. Zum anderen haben diese Werkzeuge den Nachteil, daß
an den Präparationsgrenzen unerwünschte Spitzen am Zahn gebildet werden.
Diese Spitzen sind instabil und neigen zum Bruch, so daß nach Herstellung der Krone Undichtigkeiten und damit Angriffspunkte für eine Karies entstehen.
Diese bekannten Werkzeuge können vom behandelnden Zahnarzt zwar so gegenüber dem Zahnstumpf abgewinkelt werden, daß die vorstehend
genannte spitze Spitze am Präparationsrand nachträglich beseitigt wird. Hierbei arbeitet der Zahnarzt allerdings ohne Führung, wobei praktisch
ausnahmslos untersichgehende Stellen in die Präparationswand des Zahnes gefräst werden. Damit werden die schon genannten Gefahren der Pulpaverletzung,
der schmerzhaften Irritationen und schließlich des Zahnabsterbens weiter erhöht. Zudem führen untersichgehende Stellen zu Ungenauigkeiten
bei der Kronenherstellung mit den Folgen der mangelnden Paßgenauigkeit und damit der geringen Lebensdauer von Zahn und Krone.
Zahnärztliche Werkzeuge sind weiterhin bekannt aus
DE 33 39 004 Cl;
DE 35 04 632 Al;
DE-GM 17 00 813; und
KIMMEL, K.: Die zahnärztliche Präparationstechnik.
in: ZWR, 92. Jg., 1983, Nr. 11, S. 12 - 17.
in: ZWR, 92. Jg., 1983, Nr. 11, S. 12 - 17.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung das technische
Problem zugrunde, ein zahnärztliches Werkzeug zu schaffen, das es dem behandelnden Zahnarzt in einfacher Weise ermöglicht, kontrolliert Zahnsubstanz
abzutragen.
Dieses technische Problem wird mit einem zahnärztlichen Werkzeug gelöst,
wie es durch die Ansprüche definiert ist.
Das erfindungsgemäße zahnärztliche Werkzeug zeichnet sich durch eine
Mehrzahl von Vorteilen aus. Bei der Herstellung von Kronen läßt sich das erfindungsgemäße Werkzeug sicher an der Wand des präparierten Zahnes
führen. Durch die kegelstumpfförmige Ausgestaltung des Werkzeugs werden Spitzen an der Präparationsgrenze nicht gebildet. Vielmehr wird unmittelbar
eine Stufe im gewünschten Winkel gebildet. Die Bildung unters ichgehender Stellen wird ausgeschlossen. Die Reizung der Gingiva wird auf ein Minimum
herabgesetzt; insbesondere wird eine Verletzung der Gingiva vermieden.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Werkzeugs besteht darin, daß es
zugleich auch für die Vertiefung von präparierten Zahnkavitäten für die Aufnahme von Einlagefüllungen verwendet werden kann. Hierdurch wird das
erfindungsgemäße Werkzeug an den in einem vorgegebenen Winkel gneigten Innenwänden der präparierten Kavitäten geführt. Dies bewirkt eine sichere
Vermeidung von Unterschnitten.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Werkzeugs besteht in der
kostengünstigen Herstellung, die sich dadurch ergibt, daß nur ein kleiner
Teil der Werkzeugoberfläche zu diamantieren bzw. mit einem anderen
Fräswerkstoff auszugestalten ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
kreisförmige Fläche des Kegelstumpfes an der dem Schaft abgewandten Seite mit Diamanten belegt ist. Damit läßt sich insbesondere eine Stufe im Zahnschmelz
präparieren.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß
das Werkzeug im Bereich dieser kreisförmigen Fläche aus Hartmetall besteht. Damit sind Präparationen kostengünstiger im Dentin durchgeführen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel zwischen dieser kreisförmigen Fläche und der Mantelfläche des Kegelstumpfes im Bereich von etwa 92* bis 130* liegt. Die Wahl dieses
Winkels ermöglicht die Herstellung von unterschiedlich abgeschrägten Stufen, die auf das jeweilige zur Verwendung kommende Kronenmaterial abgestimmt
werden können.
Das erfindungsgemäße zahnärztliche Werkzeug kann im Bereich der genannten
kreisförmigen Fläche eine Hartmetallschicht, z.B. aus Wolframkarbit &iacgr;&ogr; aufweisen, während der übrige Werkzeugkopf aus einem anderen, insbesondere
preisgünstigem Werkstoff hergestellt ist.
Das erfindungsgemäße zahnärztliche Werkzeug ist insbesondere in der Weise
• ausgestaltet, daß die zahnsubstanzabtragende Arbeitsfläche des Werkzeugs, die
is z.B. mit Diamanten oder mit einer Hartmetallschicht belegt ist, an der Peripherie
der kreisförmigen Fläche mit der Mantelfläche des Kegelstumpfes fluchtet.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen zahnärztliehen
Werkzeugs ist dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche des Kegelstumpfes (bzw. des Kopfes) mindestens eine Vertiefung von Kühlflüssigkeit
aufweist. Damit werden Überhitzungen sowohl der Zahnsubstanz als auch der Zahnpulpa sicher vermieden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand der nachfolgenden
Zeichnungen näher beschrieben. Hierbei zeigt
Fig. 1 einen präparierten Zahn mit einem Werkzeug nach dem Stand der
Technik;
Fig. 2 einen Schnitt durch das erfindungsgemäße Werkzeug, und
Fig. 2 einen Schnitt durch das erfindungsgemäße Werkzeug, und
Fig. 3 die Wirkungsweise des Werkzeugs nach Figur 2 an einem präparierten
Zahn und an dem angrenzenden Zahnfleisch.
In Figur 1 ist ein präparierter Zahnstumpf mit konisch zulaufenden Wänden
dargestellt. An den Zahnstumpf grenzt die Gingiva an. Ferner ist in Figur 1 ein zahnärztliches Werzeug nach dem Stand der Technik dargestellt, das
bereits in der Beschreibungseinleitung beschrieben worden ist. Dieses Werkzeug weist einen Schaft 1 auf, der mit dem Werkzeugkopf 2 verbunden ist.
Der Werkzeugkopf ist im wesentlichen zylinderförmig. An seiner dem Schaft
&iacgr;&ogr; abgewandten Seite ist der Werkzeugkopf torpedoförmig. Das Werkzeug trägt
sowohl an seinen Zylinderseiten alsauch an seiner Spitze nur schematisch dargestellte Diamantsplitter. Aus Figur 1 ist ersichtlich, daß bei einer
notwendigen Präparation der Stufe unterhalb der Gingiva diese durch die diamantbesetzten Wände verletzt und abgetragen wird. Hierdurch entstehen
die in der Beschreibungseinleitung genannten nachteiligen Folgen für den Patienten.
Figur 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines zahnärztlichen Werkzeugs gemäß
der Erfindung, das zum Abtragen von Zahnsubstanz dient. Es besteht aus einem Schaft 1, der in eine Turbine oder in ein Hand- oder Winkelstück
einspannbar ist. An den Schaft schließt sich ein Kopf 2 an, der die Form eines Kegelstumpfes mit einer ersten und zweiten kreisförmigen Fläche 3, 4
hat. Die erste kreisförmige Fläche 3 bildet die Grundfläche des Kegelstumpfes und ist mit dem Schaft 1 verbunden. Das Werkzeug ist nur im Bereich
der zweiten kreisförmigen Fläche 4 als Fräse ausgebildet.
Insbesondere sind auf der zweiten kreisförmigen Fläche 4 Diamanten 6 angeordnet.
Alternativ hierzu besteht das Werkzeug im Bereich der zweiten kreisförmigen Fläche 4 aus Hartmetall 7. Die Seitenfläche 5 des Kegelstumpfes
ist glatt poliert, dient also nicht als Fräsfläche. Sie kann minde-
stens eine Vertiefung 9 zur Aufnahme von Kühlflüssigkeit aufweisen, wie
dies schematisch links in Figur 2 dargestellt ist. Diese Vertiefung ist durch Rillen gebildet, wobei die Rillen in ihrer nach außen gewandten Seite nicht
fräsend wirken. Die Vertiefung kann auch in anderer Weise ausgeformt sein. Beispielsweise kann die Seitenfläche, zumindest beabstandet zu den der
ersten und zweiten kreisförmigen Fläche 3, 4 konkav ausgebildet sein.
Der Winkel 8 zwischen der zweiten kreisförmigen Fläche 4 und der Mantelfläche
5 des Kegelstumpfes liegt insbesondere im Bereich von etwa 92" &iacgr;&ogr; bis 130°.
Das erfindungsgemäße zahnärztliche Werkzeug kann im Bereich der zweiten
kreisförmigen Fläche 4 eine Hartmetallschicht 7 z.B aus Wolframkarbit aufweisen, wobei der restliche Werkzeugkopf 2 aus einem anderen Material
besteht.
Die Diamanten 6, die Hartmetallschicht 7 bzw. ein sonstiger fräsender Belag
fluchten an der Peripherie der zweiten kreisförmigen Fläche 4 mit der Mantelfläche des Kegelstumpfes. Dies bedeutet, daß beispielsweise die
Diamanten innerhalb des fiktiven Kegels (d.h. innerhalb der dem Kegelstumpf zu dem fiktiven Kegel ergänzenden Kegelspitze) angeordnet sind.
Hierdurch wird sichergestellt, daß das Werkzeug z.B. beim Tieferlegen einer präparierten Stufe nur in der vorgegebenen, im wesentlichen vertikalen
Richtung des Zahnstumpfes Material abtragen kann. Ein Zahnmaterialabtrag seitlich in die präparierte Zahnwand wird auf diese Weise vermieden.
Bei der Handhabung des erfindungsgemäßen Werkzeugs liegt dieses mit
seiner polierterten Seitenmantelfläche an der präparierten Zahnwand an und gibt so eine sichere Führung. Das Werkzeug wird in etwa parallel zu der
vertikalen Achse des präparierten Zahnes geführt. Ein Abwinkein des Werk-
zeugs bzw. eine Handhabung ohne Führung an dem präparierten Zahn erfolgt nicht. Insgesamt läßt sich also das erfindungsgemäße Werkzeug
bequem und dabei sicher und präzise vom behandlenden Zahnarzt führen.
Die Länge der Kegelstumpfseitenfiäche 5 wird insbesondere in Abhängigkeit
des gewünschten Führungsverhaltens des Werkzeugs und des Abstandes des präparierten Zahns zu dem benachbarten Zahn gewählt. Der Durchmesser
der zweiten kreisförmigen Fläche 4 wird insbesondere in Abhängigkeit von der gewünschten Stufen- bzw. Kavitätenbreite gewählt.
Das erfindungsgemäße Werkzeug dient unterschiedlichen zahnärztlichen
Arbeiten, insbesondere der Stufenpräparation für Kronen sowie der Vertiefung von präparierten Zahnkavitäten für die Aufnahme von Einlagefüllungen.
Bezugszeichenliste:
1 Schaft
2 Kopf
3 erste kreisförmige Fläche
4 zweite kreisförmige Fläche
5 Mantelfläche
6 Diamantenbelag
7 Hartmetallbelag
&iacgr;&ogr; 8 Winkel zwischen zweiter kreisförmiger Fläche und Mantelfläche
9 Vertiefung
Claims (7)
1. Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von Zahnsubstanz, bestehend
aus einem Schaft (1), der in eine Turbine oder in ein Hand- oder Winkelstück einspannbar ist, mit einem an den Schaft anschließenden
Kopf (2) in der Form eines Kegelstumpfes mit einer Mantelfläche (5)
&iacgr;&ogr; und einer ersten und zweiten kreisförmigen Fläche (3, 4), wobei die
erste kreisförmige Fläche (3) die Grundfläche des Kegelstumpfes bildet
und mit dem Schaft (1) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß es nur im Bereich der zweiten kreisförmigen Fläche (4) als Fräse
is ausgebildet ist.
2. Zahnärztliches Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
auf der zweiten kreisförmigen Fläche (4) Diamanten (6) angeordnet sind.
3. Zahnärztliches Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
es im Bereich der zweiten kreisförmigen Fläche (4) aus Hartmetall besteht.
4. Zahnärztliches Werkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (8) zwischen der zweiten kreisförmigen
Fläche (4) und der Mantelfläche (5) des Kegelstumpfes im Bereich von etwa 92ebis 130* liegt.
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5. Zahnärztliches Werkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
es im Bereich der zweiten kreisförmigen Fläche (4) eine Hartmetallschicht (7) aufweist.
6. Zahnärztliches Werkzeug nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Diamanten (6) oder die Hartmetallschicht (T) an der Peripherie der zweiten kreisförmigen Fläche (4) mit der Mantelfläche
(5) des Kegelstumpfes fluchten.
&iacgr;&ogr;
7. Zahnärztliches Werkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (5) des Kegelstumpfes mindestens eine Vertiefung (9) zur Aufnahme von Kühlflüssigkeit aufweist.
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| DE29609344U DE29609344U1 (de) | 1995-05-29 | 1996-05-24 | Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von Zahnsubstanz |
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| DE29609344U DE29609344U1 (de) | 1995-05-29 | 1996-05-24 | Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von Zahnsubstanz |
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Family
ID=7763089
Family Applications (2)
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| DE1995119583 Withdrawn DE19519583A1 (de) | 1995-05-29 | 1995-05-29 | Zahnärztliches Werkzeug zum Abtragen von Zahnsubstanz |
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