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DE29609907U1 - Container-Box und Müllgroßbehälter mit Mülleinwurf - Google Patents

Container-Box und Müllgroßbehälter mit Mülleinwurf

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Publication number
DE29609907U1
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DE
Germany
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lock chamber
container
cover
waste
lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29609907U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MENZEL HANS C
MENZEL WOLF MICHAEL
Original Assignee
MENZEL HANS C
MENZEL WOLF MICHAEL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MENZEL HANS C, MENZEL WOLF MICHAEL filed Critical MENZEL HANS C
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Publication of DE29609907U1 publication Critical patent/DE29609907U1/de
Priority to DE29620035U priority patent/DE29620035U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/1426Housings, cabinets or enclosures for refuse receptacles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/10Refuse receptacles; Accessories therefor with refuse filling means, e.g. air-locks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F2210/00Equipment of refuse receptacles
    • B65F2210/108Authorization means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

Wolf Michael Menzel
In der Aue 54
41239 Mönchengladbach
Dr. Hans-Claus Menzel
Walter-Flex-Str. 32c
70619 Stuttgart
MEZ197
Container-Box und Müllgroßbehälter mit Mülleinwurf
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Container-Box mit Mülleinwurf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Müllgroßbehälter mit Mülleinwurf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 2 sowie eine Abdeckung für Container-Boxen und Müllgroßbehälter nach dem Oberbegriff des Anspruchs 23.
Container-Boxen dienen zum Einstellen von einem oder mehreren (offenen) Müllbehältern. Sie werden z.B. verwendet, wenn die Müllbehälter aus ästhetischen Gründen nicht sichtbar sein sollen. Ferner sprechen hygienische Gründe, die Minderung der Geruchsbelästigung und des Lärms beim Einwerfen des Mülls sowie der Schutz der Müllbehälter vor Witterungseinflüssen für die Verwendung von Container-Boxen. Der Müll wird dabei durch einen Mülleinwurf der Container-Box in den/die darin stehenden Müllbehälter eingeworfen. Durch die Größe des Mülleinwurfs wird zugleich die maximale Größe der einwerfbaren Abfallteile beschränkt. So kann eine mangelhafte Raumausnutzung als Folge des Einwurfs zu großer Gegenstände vermieden werden.
Alternativ zu den Container-Boxen, in die offene Müllbehälter eingestellt sind, werden zur Müllaufnahme regelmäßig auch geschlossene, mit einem Mülleinwurf versehene Müllgroßbehälter verwendet. Unter Müllgroßbehältern werden hier solche Müllbehälter verstanden, die für verschiedene Nutzer zugänglich sind, z.B. Müllcontainer in Wohnanlagen, auf öffentlichen Plätzen und Straßen stehende Müllcontainer etc. Selbstverständlich muß auch eine geeignete Zugangsmöglichkeit für den Müllentsorger bestehen.
Um die anfallenden Müllmengen benutzerabhängig bestimmen zu können und/oder mengenabhängige Gebühren für die Entsorgung von Haushaltsabfällen oder dergl. erheben zu können, wird zunehmend darauf hingewirkt, z.B. in Wohnanlagen die Müllmengen zu erfassen, die ein Berechtigter in einen Müllbehälter einwirft.
Bei den üblichen Müllcontainern für Wohnanlagen erfolgt der Mülleinwurf nach dem Öffnen des Müllcontainers bzw. der
Container-Box, in der ein offener Müllcontainer steht, ohne daß registriert werden kann, wer wieviel Müll in den Container eingibt.
Die bekannten Müllcontainer und Container-Boxen haben daher den Nachteil, daß die eingeworfene Müllmenge nicht personenbezogen erfaßt werden kann. Daher kann der einzelne Verursacher von Abfall nicht durch mengenabhängige Gebühren zur Abfallvermeidung veranlaßt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Container-Box für Müllbehälter und einen Müllgroßbehälter zu schaffen, die einerseits gegen einen nicht autorisierten Mülleinwurf verriegelt sind und die andererseits die durch autorisierte Benutzer eingeworfenen Müllmengen registrieren können.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Mittel zu schaffen, mit denen bereits zur Müllentsorgung aufgestellte Container-Boxen und Müllgroßbehälter so nachgerüstet werden können, daß sie zur personenbezogenen Erfassung des eingeworfenen Mülls geeignet sind.
Erfindungsgemäß wird die erstgenannte Aufgabe sowohl für Container-Boxen (Anspruch 1) als auch für Müllgroßbehälter (Anspruch 2) durch einen Mülleinwurf gelöst, der folgende Merkmale aufweist: einen Schleusenkammerbehälter zur Aufnahme von eingeworfenem Müll; einen verriegelbaren Schleusenkammerdeckel; eine erste Verriegelung des Schleusenkammerdeckels, die mit dem Schleusenkammerbehälter in Wirkverbindung steht und mittels eines Identifizierungssystems entriegelbar ist, wenn der Schleusenkammerbehälter zur Aufnahme von eingeworfenem Müll eingerichtet ist; eine zweite Verriegelung des Schleusenkammerbehälters, die mit dem
Schleusenkammerdeckel in Wirkverbindung steht und die nur bei geschlossenem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters entriegelbar ist.
Unter einem Identifizierungssystem werden dabei alle möglichen Mittel verstanden, mit denen der Betreiber der Container-Boxen oder der Müllgroßbehälter den Benutzern den Mülleinwurf ermöglichen kann. Dazu sind beispielsweise Münzen geeignet, die in einen entsprechenden Münzschlitz des Containers eingeworfen werden. In diesem Fall sind alle Personen, die eine entsprechende Münze in den dafür vorgesehenen Schlitz geben, dadurch zum Einwerfen von Müll autorisiert. Bei anderen Identifizierungssystemen, z. B. Chips, lesbaren Chipkarten, Repondern, Barcodes, kann der Betreiber durch limitierte Ausgabe der entsprechenden Identifizierungsmittel den Kreis der autorisierten Benutzer begrenzen.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Mülleinwurfschleuse wird sichergestellt, daß bei einer autorisierten Betätigung der Einwurfschleuse die eingeworfene Müllmenge zuverlässig erfaßt werden kann. Es wird insbesondere die Möglichkeit ausgeschlossen, daß gleichzeitig der Schleusenkammerdeckel und der Schleusenkammerbehälter offenstehen. Dadurch ist es unmöglich, daß Müll direkt und ohne in dem Schleusenkammerbehälter erfaßt zu werden, in einen Müllbehälter eingeworfen werden kann.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist der Schleusenkammerbehälter als Kippmulde ausgebildet, die nur bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung verschwenkbar ist. Steht der Schleusenkammerdeckel offen, so ist die Kippmulde verriegelt und läßt sich nicht verschwenken. Erst nach dem Schließen und Verriegeln des Schleusenkammerdeckels wird die Verriegelung der Kippmulde (beispielsweise durch einen elektrischen Impuls) aufgeho-
ben, und die Kippmulde kann - &zgr;. B. mit Hilfe eines Hebelsystems - verschwenkt werden, so daß der Müll aus der Kippmulde in den Müllbehälter fällt.
Gemäß einer anderen Variante der Erfindung weist der Schleusenkammerbehälter eine Bodenklappe auf, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung des Schleusenkammerbehalters (z. B. mit einem Hebelsystem) geöffnet werden kann, so daß der Müll aus dem Schleusenkammerbehälter in den Müllbehälter fällt. Auch bei dieser Variante ist die Bodenklappe stets verriegelt, wenn der Schleusenkammerdeckel offensteht.
Die Bodenklappe kann z. B. um eine oberhalb des Bodens der Schleusenkammer angeordnete Achse verschwenkbar sein. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Bodenklappe beim Öffnen nicht sehr weit nach unten geführt wird und daher unterhalb der Bodenklappe nur relativ wenig Freiraum notwendig ist.
Ein zur Entleerung des Schleusenkammerbehalters vorgesehenes Hebelsystem ist vorteilhafterweise bedienungsfreundlich neben dem Schleusenkammerdeckel angeordnet. Zur Entleerung des Schleusenkammerbehalters kann aber auch ein durch einen Elektromotor betriebener Betätigungsmechanismus vorgesehen sein. Dabei ist der Betätigungsmechanismus vorzugsweise selbsthemmend ausgebildet, so daß er bei abgeschaltetem Motor der Entleerung des Schleusenkammerbehalters entgegenwirkt und damit gleichzeitig zur Verriegelung des Schleusenkammerbehalters dient.
Der elektromotorisch betriebene Betätigungsmechanismus kann insbesondere durch ein stabförmiges Betätigungselement gebildet werden, dessen beide Enden über die Getriebeelemen-
te jeweils eines Elektromotors verschwenkbar an einem tragenden Teil der Container-Box bzw. des Müllgroßbehälters angelenkt sind.
Ferner steht der Elektromotor vorzusweise mit dem Schleusenkammerdeckel in Wirkverbindung und wird nach dem Schließen des Schleusenkammerdeckels zum Öffnen des Schleusenkammerbehälters in Betrieb gesetzt. Die Entleerung des Schleusenkammerbehälters erfolgt dann automatisch nach dem Schließen des Schleusenkammerdeckels.
Um eine zuverlässige Erfassung der in den Müllbehälter eingeworfenen Müllmengen zu gewährleisten, weist der Schleusenkammerbehälter ein vorbestimmtes, definiertes Volumen auf. Zur Aufnahme von Hausmüll dürfte ein Volumen von 15 1 bis 20 1 besonders geeignet sein. Sind als Idenfikationssystem z. B. lesbare Chipkarten vorgesehen, so wird bei jedem Einwurf von Müll zu dem Konto des jeweiligen Benutzers die Müllmenge addiert, die dem Volumen des Schleusenkammerbehälters entspricht. Werden Münzen als Identifikationssystem verwendet, so kann der Benutzer nach jeder Münzeingabe nur eine definierte Menge an Müll einwerfen.
Die Einwurfschleuse ist vorteilhafterweise in einer abschließbaren Entsorgungsklappe der Container-Box bzw. des Müllgroßbehälters ausgebildet. Durch das Verriegeln der bei den Container-Boxen und Müllgroßbehältern vorgesehenen Entsorgungsklappen wird verhindert, daß durch bloßes Anheben der Klappen der Müll direkt unter Umgehung der Einwurfschleuse in den Müllbehälter eingegeben werden kann.
Die Entsorgungsklappe ist (z.B. mittels einer Schraubverbindung) vorzugsweise lösbar an der Container-Box bzw. dem Müllgroßbehälter befestigt. Dazu kann z. B. vorgesehen sein, daß die Entsorgungsklappe an zwei Seitenflächen der
Container-Box bzw. des Müllgroßbehälters mittels jeweils eines Bolzens verschwenkbar angelenkt ist, der ein Übermaßloch der Entsorgungsklappe durchgreift und lösbar mit einer der Seitenflächen verbunden ist.
Damit der eingeworfene Müll den in eine Container-Box eingestellten Müllbehälter möglichst gleichmäßig füllt, ist es vorteilhaft, wenn der Schleusenkammerbehälter der Container-Box entlang einer horizontalen Führung .über dem Müllbehälter verschiebbar ist und daß die Container-Box mindestens zwei Öffnungen aufweist, unterhalb derer der verschiebbare Schleusenkammerbehälter angeordnet werden kann und die mit je einem verriegelbaren Schleusenkammerdeckel versehen sind. Dabei muß sichergestellt sein, daß sich jeweils nur der Schleusenkammerdeckel (nach Entriegelung mittels eines Identifikationssystems) öffnen läßt, unter dem die Einwurfschleuse gerade positioniert ist.
Zur gleichmäßigen Verteilung des Mülls in dem Müllbehälter kann auch vorgesehen sein, daß in der Container-Box mindestens zwei Einwurfschleusen angeordnet sind, wobei vorzugsweise mit Hilfe des Identifikationssystems abwechselnd jeweils nur einer der Schleusenkammerdeckel zur Eingabe von Müll geöffnet werden kann. Nach einer autorisierten Entriegelung der Mülleinwurfschleusen kann in diesem Fall abwechselnd jeweils nur in eine der nebeneinander angeordneten Schleusenkammern Müll eingeworfen werden. Die Deckel der anderen Schleusenkammern bleiben gesperrt, so daß sich das Schüttgut im Müllbehälter gleichmäßig verteilt und dessen Kapazität besser genutzt wird.
Die genannten Varianten zur gleichmäßigen Verteilung des eingeworfenen Mülls können selbstverständlich auch dann zur
Anwendung kommen, wenn die erfindungsgemäße Einwurfschleuse nicht für eine Conatiner-Box sondern für an einen Müllgroßbehälter vorgesehen ist.
Zum Verriegeln des Schleusenkammerdeckels kann eine magnetische Verriegelung vorgesehen sein. Dabei kann beispielsweise ein Elektromagnet mit permanentmagnetischem Kern benutzt werden. Dieser wird beim Entsperren der Verriegelung durch einen Benutzer ent- bzw. ummagnetisiert, wodurch die magnetische Verriegelung aufgehoben und das Öffnen des Schleusenkammerdeckels ermöglicht wird. Zum erneuten Verriegeln (z. B. nach dem Schließen des Schleusenkammerdeckels) wird wieder die ursprüngliche Magnetisierungsrichtung induziert.
Zur Betätigung der Verriegelung des Schleusenkammerdeckels ist ein Chipkarten-Lesegerät geeignet. Jeder autorisierte Benutzer des Müllbehälters erhält zur Identifizierung eine Chipkarte, in der ein für den jeweiligen Benutzer charakteristischer Code gespeichert ist. Dadurch kann jede Entriegelung des Schleusenkainmerdeckels personenbezogen elektronisch registriert werden. Hierdurch ist es möglich, eine personen- oder benutzerbezogene, eindeutige Mengenabrechnung zu erstellen.
Ebenso ist es möglich, Münzen als Identfizierungsmittel zu verwenden. Der Schleusenkammerdeckel wird dann durch Einwurf einer Münze in eine dafür vorgesehene Münzaufnahmebaugruppe entriegelt.
Angesichts der Vielzahl von Container-Boxen und Müllgroßbehältern, die zur Entsorgung von Müll bereits in Wohnanlagen sowie auf öffentlichen Plätzen aufgestellt sind, besteht auch ein dringender Bedarf nach Mitteln, mit denen diese
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Container-Boxen und Müllgroßbehälter so nachgerüstet werden können, daß sie zur benutzerabhängigen Erfassung der eingeworfenen Müllmengen geeignet sind.
Derartige Mittel zum Nachrüsten von Container-Boxen und Müllgroßbehältern werden durch einen Abdeckung mit den Merkmalen des Anspruchs 23 bereitgestellt.
Diese Abdeckung für Container-Boxen und Müllgroßbehälter weist einen Mülleinwurf mit den folgenden Merkmalen auf:
- einen Schleusenkammerbehälter zur Aufnahme von durch den Mülleinwurf eingeworfenem Müll;
- einen verriegelbaren Schleusenkammerdeckel zum Verschließen des Mülleinwurfs;
- eine erste Verriegelung des Schleusenkammerdeckels, die mit dem Schleusenkammerbehälter in Wirkverbindung steht und mittels eines Identifizierungssystems entriegelbar ist, wenn der Schleusenkammerbehälter zur Aufnahme von eingeworfenem Müll eingerichtet ist;
- eine zweite Verriegelung des Schleusenkammerbehälters, die mit dem Schleusenkammerdeckel in Wirkverbindung steht und die nur bei geschlossenem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters entriegelbar ist.
Unter einer Abdeckung wird dabei jedes Bauteil verstanden, daß zum Abdecken bzw. Verschließen der Deckfläche einer Container-Box geeignet ist. Zum Nachrüsten bereits aufgestellter Container-Boxen und Müllgroßbehälter ist es lediglich erforderlich, bei diesen die (in der Regel lösbar
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befestigte) bisherige Abdeckung zu entfernen und durch eine neue, die erfindungsgemäßen Merkmale aufweisende Abdeckung zu ersetzen.
Bei der Abdeckung handelt es sich vorzugsweise um eine abschließbare Entsorgungsklappe für Container-Boxen oder Müllgroßbehälter, die mit Vorteil lösbar an dem Müllgroßbehälter bzw. der Container-Box befestigbar ist. Dazu kann vorgesehen sein, daß die Abdeckung an zwei Seitenschenkeln jeweils eine Öffnung aufweist, durch die hindurch sie verschwenkbar an einer Container-Box oder einem Müllgroßbehälter befestigbar ist.
Der erfindungsgemäß in der Abdeckung vorgesehene Schleusenkammerbehälter kann beispielsweise als Kippmulde ausgebildet sein, die nur bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung verschwenkbar ist. Alternativ kann der Schleusenkammerbehälter eine Bodenklappe aufweisen, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel zur Entleerung des Schleusenkammerbehalters geöffnet werden kann. In beiden Fällen kann die Entleerung des Schleusenkammerbehälters beispielsweise mit einem geeignetem Hebelsystem oder mit einem Elektromotor bewirkt werden. Dabei sind die gleichen Ausgestaltungen denkbar, die oben anhand der kompletten Container-Boxen erläutert wurden.
Größere Abdeckungen können zwei oder mehr Einwurfschleusen aufweisen, von denen mit Hilfe des Identifizierungssystems vorzugsweise abwechselnd jeweils nur eine zur Aufnahme von Müll geöffnet werden kann. Dadurch kann bei größeren Container-Boxen und Müllgroßbehältern für eine gleichmäßige Verteilung des eingeworfenen Mülls gesorgt werden, und es wird die Bildung eines Schüttkegels vermieden. Folge ist
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eine bessere Raumausnutzung. Dabei kann z.B. ein Display oder dergl. verwendet werden, um anzuzeigen, welcher Schleusenkammerdeckel jeweils gerade geöffnet werden kann.
Sowohl zur Verriegelung des Schleusenkammerdeckels als auch zur Verriegelung des Schleusenkammerbehälters werden vorzugsweise magnetische Verriegelungen verwendet.
Zum Entsperren der Verriegelung des Schleusenkammerdeckels kann ein Chipkarten-Lesegerät vorgesehen sein, daß mit Hilfe einer Chipkarte betätigt wird und das eine personenbezogene Registrierung jeder Betätigung gestattet.
Der Schleusenkammerbehalter ist mit Vorteil an der dem Müllbehälter zugewandten Unterseite der Abdeckung vorgesehen und durch einen Schleusenkammerdeckel verschließbar, der im geschlossenen Zustand auf der Oberseite der Abdekkung aufliegt. Dadurch ist die Mülleinwurfschleuse weitestgehend gegen Manipulationen und Vandalismus gesichert.
Wenn die mit einer Mülleinwurfschleuse versehene Abdeckung zum Verschließen einer Container-Box vorgesehen ist, ist die Mülleinwurfschleuse vorzugsweise so ausgebildet, daß sie sich vertikal von der Deckfläche der Container-Box höchstens bis zu der Deckfläche des in der Container-Box eingestellten Müllbehälters erstreckt. Dadurch ragt die Mülleinwurfschleuse nicht in den Müllbehälter hinein und dessen gesamtes Volumen steht für den eingeworfenen Müll zur Verfügung.
Die durch die vorgenannten Merkmale charakterisierte, erfindungsgemäße Abdeckung, die vorzugsweise als abschließbare Entsorgungsklappe ausgebildet ist, kann hinsichtlich ihrer Gestaltung und Maße problemlos so ausgebildet werden, daß sie zur Nachrüstung bereits aufgestellter Container-Bo-
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xen und Müllgroßbehälter geeignet ist. Durch die Nachrüstung bereits aufgestellter Container-Boxen und Müllgroßbehälter ist die Einführung eines personenbezogenen Müllerfassungssystems mit vergleichsweise geringem Aufwand und kostengünstig möglich.
Weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend bei der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand dreier Figuren deutlich werden.
Es zeigen:
Fig. 1 - eine Ansicht einer Abdeckung einer Container-Box mit zwei Einwurf schleusen von unten, bei der zum Entleeren der Einwurfschleuse ein Hebelsystem vorgesehen ist;
Fig. 2 - eine Schnittansicht des oberen Teils der Container-Box gemäß Figur 1, genommen längs der Linie A-B;
Fig. 3 - eine schematische Seitenansicht einer Container-Box mit Mülleinwurfschleuse im Querschnitt;
Fig. 4 - eine Ansicht einer Abdeckung einer Container-Box mit zwei Einwurfschleusen von unten, bei der zum Entleeren der Einwurfschleuse ein Elektromotor vorgesehen ist.
Wie die Figuren 1 und 2 in Verbindung mit der Skizze gemäß Figur 3 (in der der Übersichtlichkeit halber einige der in Fig. 1 und 2 gezeigten Bauteile nicht dargestellt sind) zeigen, ist in der erfindungsgemäßen Container-Box 1 ein Müllbehälter 3 angeordnet.
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Zum Einfahren des Müllbehälters 3 in die Container-Box 1 und zum Entsorgen des gefüllten Müllbehälters können die in Figur 3 schematisch dargestellten Tore 17 und die Entsorgungsklappe 2 der Container-Box 1 geöffnet werden.
Die Entsorgungsklappe 2 ist an der Container-Box 1 mittels zweier Bolzen 26, 26' verschwenkbar befestigt, die jeweils eine Öffnung 28, 28' (Übermaßlöcher) in gegenüberliegenden Seitenschenkeln 27, 27' der Entsorgungsklappe 2 mit hinreichend Spiel (ähnlich einer Landmaschinenpassung) durchgreifen und die in Seitenflächen 25, 25' der Container-Box 1 eingeschraubt sind. Zur Aufnahme der schraubbaren Bolzen 26, 26' können geeignete Dübel in die Seitenflächen 25, 25' Container-Box 1 eingesetzt sein.
Zum Öffnen der Entsorgungsklappe 2 muß zunächst der Verschluß 18 entriegelt werden. Anschließend kann die verschwenkbare Entsorgungsklappe 2 mit Hilfe der Gasdruckfeder 9 aufgeklappt werden.
Die Container-Box 1 weist zwei Einwurfschleusen 5, 6, 8 und 5' , 6', 8' auf, die nebeneinander in die Entsorgungsklappe 2 integriert sind. Dadurch wird gewährleistet, daß der Müllbehälter 3 gleichmäßig gefüllt werden kann. Wie in den Figuren 1 bis 3 am Beispiel einer der Einwurfschleusen (nämlich der Schleuse 5, 6, 8) im Detail dargestellt, ist der Schleusenkammerbehälter 6 mit einer um eine (oberhalb des Bodens des Schleusenkammerbehälters angeordnete) Achse 16 verschwenkbaren Bodenklappe 8 versehen. In gleicher Weise ist auch die Bodenklappe 8' des Schleusenkammerbehälters 6' verschwenkbar. Zur Betätigung der Bodenklappen 8, 8' ist zwischen den beiden Einwurfschleusen 5, 6, 8 und 5', 6', 8' ein Hebelsystem 7 angeordnet, daß an einer Verbindungsplatte 14 angreift, die die beiden Bodenklappen 8 und
8' miteinander verbindet; bei einer Betätigung des Hebels 7 werden also stets beide Bodenklappen 8 und 8' zur Entleerung in der Richtung A verschwenkt.
Im Ruhezustand d. h. vor dem Einführen einer Chipkarte in das Chipkarten-Lesegerät 21, sind die beiden Schleusenkammerdeckel 5, 5' durch die Magnetverschlüsse 10, 12, 13, bzw. 10', 12', 13' und die beiden Bodenklappen 8, 8' durch die Magnetverschlüsse 11, 12, 13, bzw. 11', 12', 13' verriegelt; die Schleusenkammern 6 und 6' sind zur Aufnahme von durch die Schleusenkammeröffnungen (Mülleinwürfe) 4, 4' eingeworfenem Müll eingerichtet.
Die Magnetverschlüsse 10, 12, 13 und 10', 12', 13' umfassen jeweils einen an der Entsorgungsklappe 2 befestigten elektromagnetisch erregbaren Grundkörper 10, 10', an dem jeweils ein Dorn 12 bzw. 12' axial verschiebbar angeordnet ist. Ihre Funktion wird nachfolgend anhand des Magnetverschlusses 10, 12, 13 näher erläutert.
Ist der Magnetverschluß 10, 12, 13 verriegelt, so durchgreift der Dorn 12 einen Schlitz des Halteteils 13, das durch eine Ausnehmung der Entsorgungsklappe 2 hindurch an dem Schleusenkammerdeckel 5 befestigt ist. Der Schleusenkammerdeckel 5 ist dann verriegelt und kann nicht geöffnet werden. Wird der Magnetverschluß 10, 12, 13 (z. B. durch Einführen einer Chipkarte in das Lesegerät 21) mit einem entsprechendem Strom beaufschlagt und dadurch die Magnetisierungsrichtung geändert, so wird der Dorn 12 in axialer Richtung aus dem Schlitz des Halteteils 13 herausgezogen und der Magnetverschluß dadurch entriegelt. Der Schleusenkammerdeckel 5 kann dann geöffnet werden.
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Die Magnetverschlüsse 11, 12, 13 und 11', 12', 13', mit denen die Bodenklappen 8 und 8' verriegelt werden können, sind vom Aufbau her mit den oben beschriebenen Magnetverschlüssen der Schleusenkammerdeckel 5 und 5' identisch. Die elektromagnetisch erregbaren Grundkörper 11 und 11' sind jeweils an einer Seitenplatte der Schleusenkammerbehälter 6 und 6' befestigt. Deren axial verschiebbaren Dornen 12 und 12' sind mit je einem Schlitz versehene Halteteile 13 bzw. 13' zugerordnet, die in die Bodenklappen 8 und 8' integriert sind. Durchgreifen die Dorne 12, 12' die Schlitze der Halteteile 13, 13', so sind die Bodenklappen 8, 8' verriegelt und können nicht verschwenkt werden.
Die oben beschriebenen Magnetverschlüsse sind vorzugsweise als Elektromagnete ausgebildet, die einen Magnetkern aufweisen (z. B. auch als Permanent-Elektromagnete) . Die Magnete lassen sich elektrisch Ent- oder Ummagnetisieren, wodurch die magnetische Verriegelung hergestellt oder aufgehoben werden kann. Wichtig ist dabei, daß über eine elektrische Steuerung einerseits die Magnetverschlüsse 10, 12, 13 und 10', 12', 13' der Schleusenkammerdeckel 5, 5' mit den Bodenklappen 8 und 8' in Wirkverbindung stehen und andererseits die Magnetverschlüsse 11, 12, 13 und 11', 12', 13' der Bodenklappen 8, 8' mit den Schleusenkammerdeckeln 5 und 5' in Wirkverbindung stehen. Wenn beispielsweise die Bodenklappe 8 nicht geschlossen und die Schleusenkammer 6 daher nicht zur Aufnahme von Müll eingerichtet ist, läßt sich der Magnetverschluß 10, 12, 13 des Schleusenkammerdeckels 5 nicht durch Bestromung entriegeln (z. B. Stromkreis unterbrochen) . Umgekehrt kann der Magnetverschluß 11, 12, 13, der Bodenklappe 8 nur nach dem Schließen und Verriegeln des Schleusenkammerdeckels 5 entriegelt werden. Daher kann die Bodenklappe 8 nur bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel 5 zum Entleeren entlang der Richtung A verschwenkt werden.
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Ausgehend von dem oben beschriebenen "Ruhezustand" der Container-Box 1 erfolgt die Benutzung der hier dargestellten Ausführungsform der Erfindung in folgender Weise:
Zum Einwerfen des Mülls in den gegen eine nicht autorisierte Benutzung gesperrten Müllbehälter entsperrt der Benutzer einen Schleusenkammerdeckel unter Verwendung einer Chipkarte, die in das dafür vorgesehene Chipkarten-Lesegerät 21 eingeführt wird. Nach dem Nachweis der autorisierten Benutzung wird von der elektronischen Steuerung entweder der rechte Schleusenkammerdeckel 5 oder der linke Schleusenkammerdeckel 5' entsperrt, indem der zugehörige Magnetverschluß 10, 12, 13 bzw. 10', 12', 13' geöffnet wird. Wenn der Benutzer den entsprechenden Schleusenkammerdeckel (im folgenden als Deckel 5 bezeichnet) mit Hilfe des Griffes 19 geöffnet hat, kann er seinen Hausmüll in die unter dem Schleusenkammerdeckel 5 angeordnete Schleusenkammer 6 einwerfen. Das Volumen der Schleusenkammer 6 ist vorbestimmt und nimmt daher eine definierte Menge an Müll auf. Der Schleusenkammerdeckel 5 wird anschließend wieder geschlossen und dadurch automatisch verriegelt. Mit dem Verriegeln des Schleusenkammerdeckels 5 wird die Bodenklappe 8 entriegelt.
Die anschließende Entleerung des Schleusenkammerbehälters 6 erfolgt in der Regel durch ein automatisches Verschwenken der Bodenklappe 8 nach deren Entriegelung; denn durch das Gewicht des in dem Schleusenkammerbehälter 6 befindlichen Abfalls wird die Bodenklappe 8 entlang der Richtung A in das innere der Container-Box 1 geklappt, und der Müll fällt in den Müllbehälter 3. Aus der Auswurf stellung wird die Bodenklappe 8 durch Umwandlung der in dieser Stellung aufgenommenen potentiellen Energie in kinetische Energie in die ursprüngliche Position zurückgeschlagen und dabei in
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der Entsorgungsklappe 2 des Containers 1 wieder verriegelt. Zur Herbeiführung einer automatischen Schwenkbewegung der Bodenklappen 8, 8' sind gegebenenfalls zusätzliche Gewichte (z. B. 15, 15') notwendig.
Durch die elektronische Steuerung wird nach dem Zurückklappen der Bodenklappe 8 der andere Schleusenkammerdeckel 5' für die nächste Öffnung in Bereitschaft gesetzt. Dadurch wird sichergestellt, daß der eingeworfene Müll abwechselnd durch die Schleusen 5, 6, 8 und 5', 6', 8' in den Müllbehälter 3 gelangt, der daher gleichmäßig gefüllt wird.
Die Bodenklappen 8 und 8' müssen für das nächste Öffnen der Schleusenkammerdeckel 5 oder 5' verriegelt in ihrer Müllaufnahmeposition stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Entleerung der (vermutlich noch mit dem Müll eines vorhergehenden Benutzers zumindest teilweise gefüllten) Schleusenkammerbehälter 6 bzw. 6' durch die Betätigung des Hebels 7 von dem nächsten Benutzer nachgeholt und der gewünschte Zustand herbeigeführt werden. Eine Entleerung der Schleusenkammerbehälter 6 und 6' von Hand durch Betätigung des Hebels 7 kann z. B. erforderlich sein, wenn der Müllbehälter 3 fast gefüllt ist und das automatische Verschwenken der Bodenklappen 8 und 8' durch den über die Deckfläche des Müllbehälters 3 ragenden Müll verhindert wird.
Ist die Entleerung der Schleusenkammerbehälter 6, 6' auch von Hand nicht möglich, so kann dies anzeigen, daß der Müllbehälter 3 vollständig gefüllt ist und entleert werden muß oder daß eine Funktionsstörung vorliegt. Die Schleusenkammerdeckel 5 und 5' können dann nicht mehr geöffnet werden.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das anhand der Figuren 1 bis 3 beschriebene Ausführungsbeispiel. Viele weitere Varianten der erfindungsgemäßen Lösung sind denkbar.
So kann die Verriegelung des Schleusenkaminerdeckels und des Schleusenkammerbehälters mit rein mechanischen Mitteln bewirkt werden, z. B. durch ein System von Stangen, welches derart ausgebildet ist, daß stets nur entweder der Schleusenkammerdeckel oder die zugehörige Bodenklappe geöffnet weren kann. Der besondere Vorteil von elektromagnetischen Verschlüssen liegt darin, daß mit kleinen Strömen Riegel bewegt werden können, die zur Verriegelung sehr schwerer Bauteile geeignet sind. Ferner gibt es für die räumliche Anordnung der magnetischen Verschlüsse in einem Müllgroßbehälter bzw. einer Container-Box eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Zum Entleeren der Schleusenkammerbehälter kann anstelle eines Hebels auch ein Elektromotor verwendet werden, der nach dem Schließen der Schleusenkammerdeckel automatisch in Betrieb gesetzt wird. Ein derartiges Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur 4 dargestellt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 unterscheidet sich von dem in Fig. 1 dargestellten dadurch, daß die Container-Box 1 weder ein Hebelsystem 7 zum Entleeren der Schleusenkammerbehälter 6, 6' noch eine magnetische Verriegelung 11, 12, 13 bzw. 11', 12', 13' der Schleusenkammerbehälter 6, 6' aufweist. Stattdessen ist sowohl zum Entleeren als auch zum Verriegeln der Schleusenkammerbehälter 6, 6' ein motorbetriebener Betätigungsmechanismus vorgesehen.
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Abgesehen von der Einrichtung zur Entleerung und Verriegelung der Schleusenkammerbehälter 6, 6' ist das vorliegende Ausführungsbeispiel identisch mit der anhand der Figuren 1 und 2 dargestellten Container-Box. Bezüglich der übrigen technischen Merkmale wir daher auf die Beschreibung der Figuren 1 und 2 verwiesen.
Der in Fig. 4 gezeigte motorbetriebene Betätigungsmechanismus umfaßt zwei Elektromotoren 31, 31', die an der Entsorgungsklappe 2 der Container-Box 1 zu beiden Seiten der Mülleinwurfschleusen 5, 6, 8 und 5', 6', 8' befestigt sind. Die beiden Motoren 31, 31' dienen zum Verschwenken je eines Hebelarms 32 bzw. 32'. Jeder der Hebelarme 32, 32' ist mit einem Ende eines stabförmigen Betätigungselements 3 3 verbunden, das seinerseits mit den Rückwänden der Bodenklappen 8, 8' beider Mülleinwurf schleusen 5, 6, 8 und 5', 6', 8' verbunden ist. (Das stabförmige Betätigungslement 33 ist in Fig. 3 als Alternative zu dem Hebelsystem 7 und der magnetischen Verriegelung 11, 12, 13 gestrichelt dargestellt.)
Mit Hilfe der synchron (gleichzeitig und mit gleicher Drehzahl) betriebenen Elektromotoren 31, 31' und des stabförmigen Betätigungselements 3 3 lassen sich die Bodenklappen 8, 8' der Mülleinwurf schleusen 5, 6, 8 und 5', 6', 8' verschwenken, also insbesondere öffnen und schließen. Die Motorantriebe 31, 31' sind selbsthemmend ausgebildet, so daß bei abgeschalteten Motoren das Öffnen der Bodenklappen 8, 8' nicht möglich ist.
Wie bei dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist es auch bei der vorliegenden Ausführungsform der erfindungsgemäßen Container-Box erforderlich, vor dem Einwerfen von Müll eine Chipkarte in das dafür vorgesehene Chipkarten-Lesegerät 21 der Container-Box 1 einzuführen. Dadurch wird einer der beiden magnetisch verriegelten
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Schleusenkaminerdeckel 5, 5' entriegelt, so daß er geöffnet werden kann. Die Schleusenkammerbehalter 6, 6' sind durch die Bodenklappen 8, 8' verschlossen und wegen der Selbsthemmung der Motorantriebe 31, 31' mit Hilfe des stabförmigen Betätigungselements 3 3 verriegelt. Der Müll kann nun in den unterhalb des geöffneten Schleusenkammerdeckels {im folgenden der Deckel 5) befindlichen Schleusenkammerbehalter 6 eingeworfen werden; anschließend wird der Schleusenkammerdeckel 5 geschlossen.
Durch das Schließen des Schleusenkammerdeckels 5 werden automatisch die Elektromotoren 31, 31' betätigt, die über eine geeignete elektrische Schaltung mit den beiden Schleusenkammerdeckeln 5, 5' in Wirkverbindung stehen. Die beiden synchron betriebenen Elektromotoren 31, 31' verschwenken dann gleichzeitig je einen der beiden Hebel 32, 32' derart, daß mit Hilfe des stabförmigen Betätigungselement 3 3 die Bodenklappen 8 und 8' geöffnet werden. Dabei fällt der zuvor in den Schleusenkammerbehälter 6 eingeworfenen Müll in einen darunter angeordneten Müllbehälter 3, vgl. Fig. 3.
Während der Zeit, in der die Bodenklappen 8, 8' offen stehen, sind die magnetischen Verschlüsse 10, 12, 13 und 10', 12', 13' der Schleusenkammerdeckel 5, 5' verriegelt; die Schleusenkammerdeckel 5, 5' lassen sich daher nicht öffnen. Nach einer gewissen (mit Hilfe der elektrischen Schaltung zur Ansteuerung der Motoren 31, 31' vorgebbaren) Zeit werden die beiden Bodenklappen 8, 8' durch den motorbetriebenen Betätigungsmechanismus 31, 32, 31', 32', 33 wieder geschlossen. Dadurch wird die Container-Box 1 wieder in den Ruhezustand versetzt, in dem sich einer der Schleusenkammerdeckel 5, 5' durch das Einführen einer Chipkarte in das Lesegerät 21 zum Einwurf von Müll entriegeln und anschließend öffnen läßt.
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Besonders vorteilhaft bei den beiden vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen der Erfindung ist, daß dieses System zur personenbezogenen, quantitativen Müllerfassung problemlos in bereits aufgestellten Container-Boxen installiert werden kann. Dazu ist es lediglich erforderlich, die (in der Regel lösbar befestigten) Entsorgungsklappen dieser Container-Boxen zu entfernen und durch eine mit dem erfindungsgemäßen Müllerfassungsystem 5, 6, 8 (Mülleinwurfschleuse) versehene Entsorgungsklappe zu ersetzen. Die dargestellten Ausführungsformen der Erfindung sind daher bestens geeignet, um in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand flächendeckend personenbezogene Müllerfassungssysteme einzuführen.
Die Erfindung erschöpft sich also nicht in der Bereitstellung von Müllgroßbehältern und Container-Boxen mit einer Mülleinwurfschleuse. Vielmehr wird auch ein Nachrüstsatz geschaffen, mit dem herkömmliche Container-Boxen und Müllgroßbehälter zur personenbezogenen, quantitativen Erfassung von Müll eingerichtet werden können.
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Claims (40)

- 22 - Ansprüche:
1. Container-Box für Müllbehälter, die mindestens einen Mülleinwurf aufweist,
gekennzeichnet durch
a) einen Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von eingeworfenem Müll,
b) einen verriegelbaren Schleusenkammerdeckel (5),
c) eine erste Verriegelung (10, 12, 13; 31, 32, 33) des Schleusenkammerdeckels (5), die mit dem Schleusenkammerbehälter (6) in Wirkverbindung steht und mittels eines Identifizierungssystems entriegelbar ist, wenn der Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von eingeworfenem Müll eingerichtet ist,
d) eine zweite Verriegelung (11, 12, 13) des Schleusenkammerbehälters (6) , die mit dem Schleusenkammerdekkel (5) in Wirkverbindung steht und die nur bei geschlossenem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) entriegelbar ist.
2. Müllgroßbehälter, der mindestens einen Mülleinwurf aufweist,
gekennzeichnet durch
a) einen Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von eingeworfenem Müll,
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b) einen verriegelbaren Schleusenkammerdeckel (5),
c) eine erste Verriegelung (10, 12, 13) des Schleusenkammerdeckels (5) , die mit dem Schleusenkammerbehälter (6) in Wirkverbindung steht und mittels eines Identifizierungssystems entriegelbar ist, wenn der Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von eingeworfenem Müll eingerichtet ist,
d) eine zweite Verriegelung (11, 12, 13) des Schleusenkammerbehälters (6) , die mit dem Schleusenkammerdekkel (5) in Wirkverbindung steht und die nur bei geschlossenem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) entriegelbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter als Kippmulde ausgebildet ist, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung verschwenkbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter (6) eine Bodenklappe (8) aufweist, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) geöffnet werden kann.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenklappe (8) um eine oberhalb des Bodens der Schleusenkammer (6) angeordnete Achse (16) verschwenkbar ist.
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6. Vorichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) ein Hebelsystem (7) vorgesehen ist, das neben dem Schleusenkammerdeckel (5) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der _Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') ein durch einen Elektromotor (31, 31') betriebener Betätigungsmechanismus (32, 32', 33) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsmechanismus (31, 32, 31', 32', 33) selbsthemmend ausgebildet ist und bei abgeschaltetem Motor (31, 31') der Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') entgegenwirkt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') ein stabförmiges Betätigungselement (33) vorgesehen ist, dessen beide Enden über je ein durch einen Elektromotor (31, 31') betätigbares, hebelartiges Getriebeelement (32, 32') verschwenkbar an einem tragenden Teil der Container-Box (1) bzw. des Müllgroßbehälters angelenkt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (31, 31') mit dem Schleusenkammerdeckel (5, 5') in Wirkverbindung steht
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und nach dem Schließen des Schleusenkammerdeckels {5, 5') zum Entleeren des Schleusenkammerbehälters (6, 6') in Betrieb gesetzt wird.
11. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter (6) ein vorbestimmtes, definiertes Volumen aufweist.
12. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mülleinwurfschleuse (5, 6, 8) in einer abschließbaren Entsorgungsklappe (2) der Container-Box (1) bzw. des Müllgroßbehälters angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Entsorgungsklappe (2) lösbar an der Container-Box (1) bzw. dem Müllgroßbehälter befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Entsorgungsklappe (2) eine Schraubverbindung vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die ■Entsorgungsklappe (2) an gegenüberliegenden Seitenflächen (25, 25') der Container-Box (1) bzw. des Müllgroßbehälters mittels jeweils eines Bolzens (26, 26') verschwenkbar angelenkt ist, der ein Übermaßloch (28, 28') der Entsor-
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gungsklappe (2) durchgreift und lösbar mit einer der beiden Seitenflächen (25, 25') der Container-Box (1) bzw. des Müllgroßbehälters verbunden ist.
16. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1, 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter (6) der Container-Box (1) entlang einer horizontalen Führung über dem Müllbehälter (3) verschiebbar ist und daß die Container-Box mindestens zwei Öffnungen aufweist, unterhalb derer der verschiebbare Schleusenkammerbehälter (6) angeordnet werden kann und die mit je einem verriegelbaren Schleusenkammerdekkel (5) versehen sind.
17. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1, 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet/ daß in der Container-Box (1) mindestens zwei Einwurfschleusen (5, 6, 8; 5', 6', 8') angeordnet sind und daß mit Hilfe des Identifikationssystems abwechselnd jeweils nur einer der Schleusenkammerdeckel (5, 5') zum Einwerfen von Müll geöffnet werden kann.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Müllgroßbehälter mindestens zwei Einwurf schleusen (5, 6, 8; 5', 6', 8') angeordnet sind und daß mit Hilfe des Identifikationssystems abwechselnd jeweils nur einer der Schleusenkammerdeckel (5, 5') zum Einwerfen von Müll geöffnet werden kann.
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19. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung des Schleusenkammerdeckels (5) und/oder des Schleusenkammerbehälters (6) eine magnetische Verriegelung (10, 12, 13 bzw. 11, 12, 13) vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet/ daß zum EntSperren der Verriegelung (10, 12, 13) des Schleusenkammerdekkels (5) ein Chipkarten-Lesegerät (21) vorgesehen ist und daß das Identifizierungssystem eine Chipkarte ist.
21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Entriegelung des Schleusenkammerdeckels (5) personenbezogen elektronisch registrierbar ist.
22. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zum Entsperren der Verriegelung (10, 12, 13) des Schleusenkammerdeckels (5) eine Münzaufnahme-Baugruppe vorgesehen ist und daß als Identifizierungssystem Münzen vorgesehen sind.
23. Abdeckung für Müllgroßbehälter und für zur Aufnahme von Müllbehältern vorgesehene Container-Boxen, die mindestens einem Mülleinwurf aufweist,
gekennzeichnet durch
a) einen Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von durch den Mülleinwurf eingeworfenem Müll,
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b) einen verriegelbaren Schleusenkammerdeckel (5) zum Verschließen des Mülleinwurfs,
c) eine erste Verriegelung (10, 12, 13) des Schleusenkammerdeckels (5) , die mit dem Schleusenkammerbehälter (6) in Wirkverbindung steht und mittels eines Identifizierungssystems entriegelbar ist, wenn der Schleusenkammerbehälter (6) zur Aufnahme von eingeworfenem Müll eingerichtet ist,
d) eine zweite Verriegelung (11, 12, 13; 31, 32, 33) des Schleusenkammerbehälters (6), die mit dem Schleusenkammerdeckel (5) in Wirkverbindung steht und die nur bei geschlossenem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) entriegelbar ist.
24. Abdeckung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie als abschließbare Entsorgungsklappe (2) ausgebildet ist.
25. Abdeckung nach Anspruch 2 3 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel (28, 28') aufweist, mittels derer sie lösbar an einem Müllgroßbehälter oder einer Container-Box (1) befestigbar ist.
26. Abdeckung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß sie an gegenüberliegenden Seitenschenkeln (27, 27') jeweils eine Öffnung (28, 28') aufweist, durch die hindurch sie verschwenkbar an einer Container-Box (1) oder einem Müllgroßbehälter befestigbar ist.
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27. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter als Kippmulde ausgebildet ist, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung verschwenkbar ist.
28. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter (6) eine Bodenklappe (8) aufweist, die bei geschlossenem und verriegeltem Schleusenkammerdeckel (5) zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) geöffnet werden kann.
29. Abdeckung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenklappe (8) um eine oberhalb des Bodens der Schleusenkammer (6) angeordnete Achse (16) verschwenkbar ist.
30. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6) ein Hebelsystem (7) vorgesehen ist, das neben dem Schleusenkammerdeckel (5) angeordnet ist.
31. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') ein durch einen Elektromotor (31, 31') betriebener Betätigungsmechanismus (32, 32', 33') vorgesehen ist.
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32. Abdeckung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsmechanismus (31, 32, 31', 32', 33) selbsthemmend ausgebildet ist und bei abgeschaltetem Motor (31, 31') der Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') entgegenwirkt.
33. Abdeckung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entleerung des Schleusenkammerbehälters (6, 6') ein stabförmiges Betätigungselement (33) vorgesehen ist, dessen beide Enden über je ein durch einen Elektromotor (31, 31') betätigbares, hebelartiges Getriebeelement (32, 32') verschwenkbar an der Abdekkung (2) angelenkt sind.
34. Abdeckung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (31, 31') mit dem Schleusenkammerdeckel (5, 5') in Wirkverbindung steht und nach dem Schließen des Schleusenkammerdeckels (5, 5') zum Entleeren des Schleusenkammerbehälters (6, 6') in Betrieb gesetzt wird.
35. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß in der Abdeckung (2) mindestens zwei Einwurfschleusen (5, 6, 8; 5', 6', 8') angeordnet sind und daß mit Hilfe des Identifikationssystems abwechselnd jeweils nur einer der Schleusenkammerdeckel (5, 5') zum Einwerfen von Müll geöffnet werden kann.
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36. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung des Schleusenkammerdeckels (5) und/oder des Schleusenkammerbehälters (6, 8) eine magnetische Verriegelung (10, 12, 13 bzw. 11, 12, 13) vorgesehen ist.
37. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß zum Entsperren der Verriegelung (10, 12, 13) des Schleusenkammerdeckels (5) ein Chipkarten-Lesegerät (21) vorgesehen ist, daß das Identifizierungssystem eine Chipkarte ist und daß jede Entriegelung des Schleusenkammerdeckels (5) personenbezogen elektronisch registrierbar ist.
38. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleusenkammerbehälter (6) an der dem Müllbehälter zugewandten Unterseite der Abdeckung (2) vorgesehen und durch einen Schleusenkammerdeckel (5) verschließbar ist, der im geschlossenen Zustand auf der Oberseite der Abdeckung (2) aufliegt.
39. Abdeckung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (2) zum Verschließen der Deckfläche einer Container-Box (1) vorgesehen ist und daß der Schleusenkammerbehälter (6) sich vertikal von der Deckfläche der Container-Box (2) höchstens bis zu der Deckfläche des darin eingestellten Müllbehälters (3) erstreckt.
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40. Abdeckung nach mindestens einem der Ansprüche 23 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (2) hinsichtlich ihrer Gestaltung und ihrer Maße kompatibel mit bereits zur Müllentsorgung aufgestellten Container-Boxen und Müllgroßbehaltern ausgebildet ist.
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