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DE29608254U1 - Vorrichtung zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen auf Trägern - Google Patents

Vorrichtung zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen auf Trägern

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DE29608254U1
DE29608254U1 DE29608254U DE29608254U DE29608254U1 DE 29608254 U1 DE29608254 U1 DE 29608254U1 DE 29608254 U DE29608254 U DE 29608254U DE 29608254 U DE29608254 U DE 29608254U DE 29608254 U1 DE29608254 U1 DE 29608254U1
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bracket
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scaffolding
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DE29608254U
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English (en)
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RUX GUENTER GmbH
Original Assignee
RUX GUENTER GmbH
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Publication date
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    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G1/00Scaffolds primarily resting on the ground
    • E04G1/24Scaffolds primarily resting on the ground comprising essentially special base constructions; comprising essentially special ground-engaging parts, e.g. inclined struts, wheels
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  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Movable Scaffolding (AREA)

Description

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"Vorrichtung zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen auf Trägern"
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen auf Trägern, bei der die Gerüstrahmen längs des Trägers und in der Rahmenebene senkrecht ausgerichtet werden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Schnellbaugerüste bestehen in der Regel aus vorzugsweise verzinkten Stahlrohren. Die Rohrrahmen solcher Schnellbaugerüste verwenden als aufgehende Rahmenglieder regelmäßig zylindrische Rohre und als Traversen meistens Vierkantrohre, die mit den aufgehenden Rohrrahmengliedern wenigstens zum Teil mit Hilfe von Knotenblechen winkelsteif verbunden sind. Die flachen Oberseiten der Traversen können als Auflager von Gerüstbohlen genutzt werden. Benachbarte Rohrgerüstrahmen werden in der Regel diagonal oder horizontal miteinander verstrebt.
Schnellbaugerüste dieser Art sind mit ihren Hauptteilen aufeinander abgestimmt. So passen z.B. die Gerüstbohlen auf die Traversen und in aufgehende Zapfen an den Traversen, welche eine verschiebungssichere Halterung der Gerüstbohlen bewirken. Ferner sind die Normalkupplungen, welche u.a. die horizontalen Gerüststützen bzw. Diagonalstreben mit den aufgehenden Rohrrahmengliedern verbinden, auf die Rohrdurchmesser abgestellt. Normalkupplungen dieser Art können aus zwei miteinander verbundenen Rohrklammern bestehen.
Obwohl sich mit den meisten Systemteilen eines solchen Rohrgerüstes alle Gerüstfelder errichten lassen,
ist das dann nicht der Fall, wenn aus örtlichen Gründen Einrüstungen erforderlich werden, die sich nicht mit den Systemteilen verbauen lassen. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf derartige systemfreie Schnellbaugerüstfelder. Z.B. handelt es sich um die Überbrückung einer Toröffnung, die nicht in das Rastermaß der Gerüstfelder paßt, so daß die Brückenträger systemfrei sind, auf ihnen aber die Schnellbaugerüstrahmen gleichwohl errichtet werden müssen. Insbesondere handelt es sich bei den systemfreien Trägern um Gitterträgerbrücken, bei denen der einzelne Träger einen Ober- und einen Untergurt sowie V-förmige Verstrebungen der beiden Gurte aufweist. Auf solchen Trägern müssen die systemgerechten Schnellbaugerüstrahmen in Längsrichtung so ausgerichtet werden, daß die Abstände der Schnellbaugerüstrahmen der systemgewollten Gerüstfeidbreite entsprechen. Außerdem müssen die auf den Trägern errichteten Schnellbaugerüstrahmen in die Senkrechte justiert werden, wenn zwischen benachbarten Brückenträgern Höhenunterschiede auszugleichen sind.
Es ist bekannt, für solche Aufgaben zur Verbindung der Schnellbaugerüstrahmen mit den Trägern die eingangs erwähnten Normalkupplungen einzusetzen. Dabei umfaßt eine der Klammern den Obergurt des Trägers, während die dazu senkrecht verlaufende Klammer das ihr zugeordnete aufgehende Rohrrahmenglied umschließt. Es handelt sich dabei um eine im wesentlichen kraftschlüssige Verbindung winklig zueinander verlaufender Rohre, die schwer zu justieren ist. Tatsächlich muß nämlich zunächst eine horizontale Ausrichtung benachbarter Kupplungen auf dem Obergurt eines Trägers stattfinden, was bei benachbarten Gerüstrahmen eines Gerüstfeldes die Ausrichtung von vier Normalkupplungen auf zwei Trägern erforderlich
macht. Sodann müssen die beiden Gerüstrahmen aufgestellt und ihrerseits in den Klammern festgelegt werden, bis die Traversen horizontal verlaufen. Solche Arbeiten sind nur von geübten Personen mit erheblichem Arbeits- und Zeitaufwand sachgerecht auszuführen.
Die Erfindung geht demgegenüber einen anderen Weg, dessen Grundgedanke im Anspruch 1 wiedergegeben ist. Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung entfällt die Festlegung der erfindungsgemäßen Vorrichtung längs des Trägers, da der sie bildende Bügel auf dem Träger lediglich längsgeführt, aber drehfest angeordnet wird. Der Abstand der Gerüstrahmen wird durch die Systemteile ermöglicht, welche zwei benachbarte Gerüstrahmen verbinden. Das geschieht beispielsweise mit dem formschlüssig über die Zapfen an den Traversen festgelegten Bohlenbelag, kann aber auch durch die Verstrebung erreicht werden.
Dadurch, daß die Bügel drehfest angeordnet sind, halten sie eine Spindel senkrecht, deren Laufmutter zum Anheben und Absenken eines aufgehenden Rahmengliedes genutzt wird. Man kann deswegen nach dem Aufsetzen der Gerüstrahmen auf die grob eingestellten Laufmuttern und ggf. nach Verbindung benachbarter Gerüstrahmen eines Gerüstfeldes in der beschriebenen Weise zuletzt die Laufmuttern justieren, bis die Gerüstrahmen in der Senkrechten verlaufen.
Die Erfindung hat daher hauptsächlich den Vorteil, daß sie auf einfache Weise ohne größeren Arbeits- und Zeitaufwand und auch mit angelernten Kräften komplizierte Sondergerüstteile, wie z.B. die eingangs er-
wähnten Brücken, sachgerecht zu errichten erlaubt. Dabei ist die Sicherheit dadurch gewährleistet, daß die noch freistehenden Rahmen dann, wenn sie auf die Laufmuttern der Spindeln aufgesetzt sind, bereits gegen Kippen gesichert sind, was die Arbeitssicherheit wesentlich erleichtert. Außerdem läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung wegen ihrer Längsführung und der Einstellbarkeit über die Laufmuttern so ausführen, daß sie auf alle gängigen Systemgerüste bzw. Gerüst- und Gitterträger paßt, wodurch kostspielige Sonderanfertigungen und Magazinierungen entfallen.
Vorzugsweise läßt sich die Erfindung auch so verwirklichen, daß für das Anbringen der neuen Vorrichtung nur ein einfacher Bewegungsablauf erforderlich ist. Das gewährleisten die Merkmale des Anspruches 2. Da hierbei die für die Längsführung erforderliche Kulisse ständig an einer Seite offen ist und der Fuß der Vorrichtung nur auf den Träger aufgeschoben wird, läßt sich der Bügel von oben auf den Obergurt eines Gitterträgers aufsetzen und bis zur Anlage an den Untergurt des Trägers schwenken, was einen unkomplizierten Bewegungsablauf bei der Montage der neuen Vorrichtung gewährt.
Die Vorrichtung läßt sich auch einfach ausbilden, wozu insbesondere die Merkmale des Anspruches 3 beitragen. Denn hierbei ist die für die drehfeste Anbringung des Bügels erforderliche Drehmomentenstütze einteilig mit der Kulisse und dem Fuß ausgebildet, so daß sich eine Baueinheit ergibt, die nicht nur leicht zu handhaben, sondern auch einfach herzustellen ist.
Die Krafteinleitung in einen derartigen Bügel beim Abtragen der Stützkräfte des mit einer solchen Vorrichtung montierten Gerüstrahmens kann in der Weise
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erfolgen, daß der Formschluß der Teile mit wachsender Auflagelast der Schnellbaugerüstrahmen verstärkt wird. Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung gemäß Anspruch 4 vor, eine exzentrische Anbringung der Spindel am Bügel zu verwirklichen, wodurch ein Drehmoment entsteht, das mit der Drehmomentenstütze abgetragen wird, wobei andererseits die senkrechten Kräfte mit der Kulisse auf dem Träger abgetragen werden.
Die Spindel erlaubt eine besonders genaue Einstellung der Gerüstrahmen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die nur von der Ganghöhe des Spindelgewindes für die selbsthemmende Laufmutter abhängt. Andererseits stellen solche Spindeln verhältnismäßig empfindliche Bauteile dar. Das gilt insbesondere für ihre Befestigung und Belastung mit erheblichen Stützkräften. Die Befestigung, welche die Erfindung gemäß Anspruch 5 für die Spindel an dem Bügel vorsieht, ist daher besonders zweckmäßig, da sie einerseits das gewünschte Drehmoment überträgt und andererseits die Knickbelastung der Spindel vermindert.
Andererseits läßt sich der Bügel mit den Merkmalen des Anspruches 6 vereinfachen. Denn hierbei wird lediglich ein Flachstahlabschnitt für den Bügel benötigt, der durch Abwinkein seiner Enden in die für die Kulisse und den Fuß erforderliche Form umgeformt zu werden braucht.
Ein solcher Bügel läßt sich mit der Spindel dann auf einfache Weise verbinden, was mit den Merkmalen des Anspruches 7 erfolgt. Die Spindel bedarf keiner Belastung durch die Schweißhitze, welche normalerweise ihre Festigkeit durch die damit verbundenen Gefügeänderungen verschlechtert, wenn man den Merkmalen des Anspruches 8 folgt.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht eine teilweise montierte Brückenkonstruktion und
Fig. 2 in gegenüber der Fig. 1 vergrößerter Darstellung die erfindungsgemäße Vorrichtung im nicht montierten Zustand.
Die in Fig. 2 wiedergegebene Vorrichtung dient zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen, von denen zwei benachbarte Gerüstrahmen 1, 2 eines Gerüstfeldes 3 in Fig. 1 gezeichnet sind. Jeder Gerüstrahmen weist zwei aus parallel zueinander verlaufenden Rohren 4, 5 bestehende Rahmenglieder auf, welche winkelsteif mit zwei Traversen 6, 7 verbunden sind. Während die aufgehenden Rohrrahmenglieder 4, 5 aus zylindrischen Rohren bestehen, sind die Traversen 6, 7 Kastenhohlprofile mit beiderseits angeschweißten Zapfen 8, auf die die Enden von Gerüstbohlen 9 aufgesteckt und damit formschlüssig zur Verbindung benachbarter Gerüstrahmen 1, 2 verwendet werden können. Für die Errichtung der in Fig. 1 wiedergegebenen Gerüstkonstruktion werden neben den beiden Gerüstrahmen 1, 2 zwei parallele Gitterträger 10, 11 und für jedes aufgehende Rohrrahmenglied 4, 5 der beiden Gerüstrahmen 1, 2 vier Vorrichtungen 12 benötigt, die in Fig. 2 dargestellt sind und zur Verbindung der aufgehenden Rohrrahmenglieder 4, 5 mit den Gitterträgern 10, 11 dienen. Jeder Gitterträger hat einen Ober- und einen dazu parallelen Untergurt 15, 16 sowie V-förmige Verstrebungen beider Gurte, die allgemein mit 17 in Fig. 1 wiedergegeben sind.
Die Vorrichtung 12 besteht im wesentlichen aus einem Bügel 18, der auf einem der Träger 10, 11 längsgeführt und drehfest angeordnet ist, und aus einer Spindel 19, auf der eine Laufmutter 20 reitet. Die Laufmutter weist zwei Flügel 21, 22 auf und dient zur Abstützung der zylindrischen Rohre 4, 5 auf ihrem oberen Ringbund 23.
Der Bügel 18 umfaßt den Obergurt 16 des Trägers mit einer Kulisse 24. Die Kulisse besteht aus einem U-Profil, welches zwei parallele Schenkel 25, 26 und einen diese verbindenden Steg 27 aufweist. Das U-Profil ist nach unten offen.
Ferner ist an dem Bügel 18 ein Fuß 28 vorgesehen, welcher aus einem Winkel besteht. Der freie Schenkel 29 des Winkels wird von unten auf den Untergurt 15 des Trägers aufgeschoben. Zwischen der Kulisse 24 und dem Fuß 28 ergibt sich eine Drehmomentenstütze 30, die das unter Belastung der Laufmutter 20 auftretende Drehmoment über den inneren Schenkel 31 auf der Seite des Untergurtes 15 abstützt.
Dieses Drehmoment ergibt sich aus der exzentrischen Anordnung der Spindel 19 auf dem Bügel 18. Dabei ist die Spindel 19 in einem rohrförmigen Köcher 32 abgestützt, der auf dem Rücken der Kulisse, nämlich dem inneren Schenkel 25 des U-Profils 25-27 befestigt, beispielsweise angeschweißt ist. Im Köcher 32 wird die Spindel mit einer Radialschraube 33 festgeklemmt, von der in Fig. 2 der Sechskantkopf sichtbar ist, so daß die Radialschraube 33 mit einem Maulschlüssel angezogen werden kann. Zusätzlich ist der Köcher 32 auf dem Steg 27 des U-Profils mit einem Knotenblech 34 befestigt.
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Wie sich aus Fig. 2 ergibt, besteht der Bügel 18 aus einem Flachstahlabschnitt, der in eine Klammer umgeformt ist, die oben das U-Profil 25-27, welches als Kulisse 24 dient, und unten den Winkel 29 und 31 bildet, in dem der Fuß 28 und die Drehmomentenstütze vereinigt sind.
Die Spindel endet an einem Rohr 35, welches einen Teil einer Teleskopverbindung 36 eines Rohrrahmengliedes 4, 5 mit der Vorrichtung 12 bildet.
Diese Vorrichtung bildet ein selbstsicherndes Auflager, das zunächst mit seinem Bügel auf den Gitterträger aufgesetzt wird, wobei die Kulisse 24 und der Fuß 28 wie beschrieben gleichzeitig formschlüssig mit Ober- und Untergurt 15, 16 eines der Träger 11, 10 werden. Sodann wird der betreffende Rahmen 1, 2 auf seine beiden Vorrichtungen 12 aufgesetzt und durch Verdrehen der Mutter 28 mit Hilfe der Flügel 21 und 22 einjustiert. Dies kann auch zunächst ohne die aufgesetzten Rahmen erfolgen, wenn durch Augenmaß die Justierung vorgenommen wird. Sind die Rahmen 1, 2 einmal auf die Rohre 35 der beiden ihnen zugeordneten Vorrichtungen 12 aufgesetzt, so sind sie dadurch gegen Abkippen von den Trägern 10, 11 bereits gesichert, so daß der weitere Aufbau des Gerüstes ungefährlich durchgeführt werden kann.
Die Ausführung des Bügels und der Spindel sind so allgemein gehalten, daß sie auf die üblichen Systemgerüste trotz deren abweichenden Abmessungen passen, wobei die Gitterträger 10, 11 systemfrei sind.

Claims (9)

Ansprüche
1. Vorrichtung (12) zum Errichten von Schnellbaugerüstrahmen (1, 2) auf Trägern (10, 11), bei der der Gerüstrahmen (1, 2) längs des Trägers (10, 11) und in der Rahmenebene senkrecht ausgerichtet wird, gekennzeichnet durch Bügel (18), die auf dem Träger (10, 11) längsgeführt und drehfest angeordnet sind und daß die Bügel (18) eine Spindel (19) aufweisen, deren Laufmutter (20) zum Anheben und Absenken eines aufgehenden Rahmengliedes (4, 5) dient.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (18) eine den Träger (10, 11) von oben umfassende Kulisse (24) und einen Fuß (28) aufweist, der auf den Träger (10, 11) von unten aufschiebbar ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel zwischen der Kulisse (24) und dem Fuß (28) eine Drehmomentenstütze (30) bildet.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Bügel (18) exzentrisch die Spindel (19) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (19) in einem Köcher (30) befestigt ist, der auf dem Rücken (25) der Kulisse (24) und an einer Seite des Bügels (18) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (18) aus einem Flachstahl in eine Klammer umgeformt ist, die ein oberes U-Profil (25-27), das als Kulisse (24) dient, und einen unteren Winkel (29-31) bildet, in dem der Fuß (28) und die Drehmomentenstütze ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Köcher (30) auf dem Steg (27) des U-Profils (25-27) mit einem Knotenblech (34) befestigt und an dem Außenschenkel (25) des U-Profils angebracht ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (19) in dem rohrförmigen Köcher (32) mit einer Radialschraube (33) verklemmt ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (19) an einem Rohr (35) endet, welches einen Teil einer Teleskopverbindung (36) mit einem Rohrrahmenglied (4, 5) bildet.
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