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Wolfgang Heitsch · Patentanwalt ■ Göhlsdorfer Straße 25g · 14778 Jeserig
Gitterplatte
Die Erfindung betrifft eine Gitterplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der US-Patentschrift 3 969 375 ist ein Element zur Herstellung von Spielflächen bekannt, dessen
Zellen eine hexagonale Form aufweisen, wobei die am Rand des Elements gelegenen Zellen bzw.
Kammern offene Teilkammern sind, die beim Aneinanderlegen von Elementen zu kompletten Zellen
ergänzt werden, wobei die Zellenwände benachbarter Elemente sich nur längs ihrer vertikalen Kanten
berühren.
In der EP-Schrift 0 516 957 wird eine ähnliche Gitterplatte beschrieben, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß mindestens jede übernächste randseitige Kammer geschnitten ist und durch Aneinanderlegen
der vertikalen Kanten von Seitenwänden einzelner Zellen benachbarter Gitterplatten aus
Teilkammern komplette Kammern bzw. Zellen gebildet werden.
Eine andere Form des Aneinanderlegens bzw. Berührens von Seitenwänden von randseitig offenen
Kammern bzw. Zellen ist in dem DE-Gebrauchsmuster G 94 17 815.1 beschrieben. Die in dieser
Schrift dargestellte Gitterplatte zur Befestigung von natürlichem Grund mit im Randbereich
angeordneten Teilkammern weist Seitenwände auf, die beim Zusammenfügen benachbarter Platten
flächig aufeinander aufliegen, wobei Abwinklungen verschiedener Formen, wie eine L-Form oder
eine T-Form oder eine stumpfwinklige gegensinnige Abknickung in der Schrift bezeichnet sind.
Die in den genannten Druckschriften beschriebenen Gitterplatten und Elemente haben den Nachteil
eines verglichen mit dem Innenbereich dieser Platten nur schwach belastbaren Randbereichs. Dies
liegt daran, daß eine gegenseitige Verriegelung zweier benachbarter Gitterplatten nur über
verschiedene Befestigungs- bzw. Verriegelungsvorrichtungen im Bodenteil solcher Platten und
Elemente erfolgt, wodurch sämtliche Seitenkräfte und punktuellen Druckkräfte im Randbereich von
Platten bzw. Elementen nur von deren randseitigen Berührungskanten und/oder -flächen
aufgenommen werden können. Bei einer sehr großen Belastung, beispielsweise beim Anfahren oder
Bremsen schwerer Fahrzeuge, kann dies zu einem Bruch sowohl der im Bodenteil befindlichen
Verbindungselemente als auch der nur sich längs ihrer vertikalen Kanten berührenden Seitenwände
aber auch der nur flächig aufeinander aufliegenden Seitenwände benachbarter Gitterplatten fuhren.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß beim Zusammenfügen von benachbarten Platten sich
Erdreich und Steine zwischen aneinanderliegende Seitenwände und zwischen die bodenseitigen
Verbindungselemente schieben und die Montagearbeiten stark behindern.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Gitterplatte so weiterzubilden, daß sie im Randbereich eine fast
ebenso hohe Stabilität zur Aufnahme von Seitenkräften und punktuellen Druckkräften wie in ihrem
Innenbereich aufweist. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, bei einfachster Gestaltung der
Verbindungselemente zum Arretieren benachbarter Platten den Randbereich von Gitterplatten so zu
gestalten, daß ein ungewolltes Lösen einzelner Platten aus einem Verbund mehrer Platten während
des Transports und während der Verlegearbeiten verhindert wird, wobei zusätzlich der Zeitaufwand
für das Verlegen von Platten erheblich gemindert werden soll. Außerdem ist ein Zwischenschieben
von Erdreich oder Steinen zwischen die randseitigen Bodenteile benachbarter Gitterplatten bei den
Verlegearbeiten zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs I dargelegten
Merkmalen gelöst, wobei die Merkmale der Erfindung außer aus dem Anspruch I auch aus den
Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervorgehen und wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen der
Elemente vorteilhafte schutzfähige Ausführungen darstellen, für die mit dieser Schrift Schutz
beantragt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden
näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit v-förmigem Verschlußelement in
Draufsicht, Fig. 2 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit u-förmigem Verschlußelement in
Draufsicht, Fig. 3 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit trapezförmigem Verschlußelement in
Draufsicht,
Fig. 4 eine Variante nach Fig. 3, Fig. 5 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit zwei L-förmigen Verschlußelementen in
geschlossenem Zustand in Draufsicht, Fig. 6 nach Fig. 5 in offenem Zustand,
Fig. 7 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit hakenförmigem Verschlußelement
in Draufsicht,
Fig. 8 einen Ausschnitt aus Fig. 7,darstellend das Verschlußelement,
Fig. 9 nach Fig. 7 in offenem Zustand, Fig. 10 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit T-fÖrmigem Verschlußelement in
Draufsicht,
Fig. 11 einen Ausschnitt aus Fig. 10, darstellend das Verschlußelement,
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der Fig. 3, jedoch mit Bodenauflagen unter den Zelltrennwänden,
in Draufsicht.
Die in den Fig. 1 bis 12 dargestellten und in den folgenden Ausfuhrungsbeispielen zu beschreibenden
Gitterplatten haben eine wabenförmige Zellengrundstruktur nach DE-OS 44 15 595, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Zellenwände 1,1', 31,31' sickenförmige Versteifungen 2 mit Stegen 3,
an diesen oder an den Zelltrennwänden 1,1', 31,31' aufweisen, wobei die Stege 3, 4 als Einzelstege
3 wechselseitig oder kreuzförmig als Doppelstege 4 angeordnet sind.
Die unterhalb der Zelltrennwände 1 und Teilen der sickenförmigen Versteifungen 2 etwa horizontal
angeordneten - in den Figuren 1 bis 11 nicht dargestellten - Bodenauflagen 39 befinden sich
randseitig zurückversetzt von gedachten Randlinien A-A zweier benachbarter Gitterplatten und
damit ausreichend beabstandet insbesondere der unteren Randzonen, nämlich der Bodenplatten
benachbarter Gitterplatten untereinander, um nicht beim Aneinanderkoppeln Erdreich oder Steine
zwischen die Randbereiche benachbarter Platten zu schieben.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausfuhrungsform zeigt randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten, deren
Begrenzungen im wesentlichen entlang der Linie A-A verlaufen. Die Randbereiche benachbarter
Gitterplatten bestehen aus randseitig alternierend mit Zellen 6 bzw. 8 angeordneten Teilzellen 5,
wobei die Zelle 6 in ihrem an die Zelle 8 grenzenden Bereich geschlossen und die Zelle 8 zum Teil
offen ist und die aneinandergrenzenden Randbereiche der Zellen 6 bzw. 8 Verschlußelemente 7
bilden. Die Verschlußelemente 7 bestehen aus im horizontalen Schnitt gesehen v-förmigen
Einschubschlitzen 10 an der Zelltrennwand 1 bzw. der sickenförmigen Versteifung 2 der
geschlossenen Zelle 6 sowie aus Teilwandungen 9 der offenen Zelle 8.
Zur Montage werden benachbarte Platten höhenversetzt randseitig mit ihren Teilwandungen 9 über
den v-förmigen, angefasten Einschubschlitzen 10 positioniert und zugleich alle Teilwandungen 9 aller
offenen Zellen 8 einer Gitterplatte in die v-förmigen Einschubschlitze 10 der benachbarten
Gitterplatte eingeschoben. Eine Montage, bei der die v-förmigen Einschubschlitze 10 auf die
Teilwandungen 9 der benachbarten Gitterplatte geschoben werden, ist ebenfalls möglich, da in dem
unmittelbaren Randbereich entlang der Linie A-A keine Bodenauflagen und sonstigen
Verbindungsmittel vorhanden sind.
Für eine Montage, die wahlweise ein Aufeinanderschieben von Zellen 8 auf 6 oder Zellen 6 auf 8
vorsieht, sind die unterhalb der Zelltrennwände 1, 1', 31, 31' - nur in der Figur 12 dargestellten angeordneten
Bodenauflagen 39 zweckmäßigerweise nur bis zu den Schnittpunkten 11 vorgesehen.
Wegen des relativ formschlüssigen Ineinanderfugens der Teilwandungen 9 in die v-förmigen
Einschubschlitze 10 ist eine Vormontage von Gitterplatten im Verbund ab Herstellerwerk
beispielsweise zu 3 &khgr; 3 oder 4x4 Gitterplatten möglich, ohne daß beim Abheben von Gitterplatten
von Transportpaletten und beim Verlegen der Gitterplatten diese sich aus ihrem Verbund lösen.
Durch die auf die Schnittpunkte 11 zurückversetzten Bodenauflagen wird beim Aneinanderkoppeln
weiterer Einzelplatten oder eines Plattenverbundes verhindert, daß Erdreich oder Steine ein
Zusammenstecken der Gitterplatten behindern. Leichte noppenförmige Erhebungen entlang der
Einschub- und vertikalen Gleitflächen der v-förmigen Einschubschlitze 10, der u-fbrmigen
Abwinklungen 12, der trapezförmigen Verlängerungen 13 und/oder entlang der Teilwandungen 9
erhöhen das Festineinandergreifen bzw. Verriegeln der Verschlußelemente 7,17,27.
Figur 2 zeigt eine Ausfuhrungsform mit randseitigen Zellen benachbarter Gitterplatten, deren
Begrenzungen ebenfalls im wesentlichen entlang der Linie A-A verlaufen. Die Randbereiche der
benachbarten Gitterplatten bestehen aus randseitig alternierend mit Zellen 18 bzw. 18' angeordneten
Teilzellen 5, wobei die Zellen 18 und 18f zum zueinander angrenzenden Bereich jeweils offen sind
und Teilwandungen 9 der Zelle 18' mit u-förmigen Abwinklungen 12 der Zellentrennwände 1 der
offenen Zelle 18 Verschlußelemente 17 bilden.
Die weitere Ausgestaltung der Gitterplatte und die Montage benachbarter Gitterplatten sind wie zu
Fig. 1 beschrieben vorgesehen.
Fig. 3 zeigt ebenfalls eine weitere Abwandlung zu Fig. 1, wobei wiederum randseitige Zellen 26
und 28 Verschlußelemente 27 bilden, die als Zellenwandverlängerung von der Zelle 26 vertikal um
mindestens zwei Teilflächen einer gegenüberliegenden benachbarten Zelle 28 greifende trapezförmig
ausgestaltete Zellwandkonstruktionen ausgebildet sind. Die trapezförmigen Verlängerungen 13 der
geschlossenen Zelle 26 hintergreifen im Innenbereich formschlüssig einen Teil der Zelltrennwand 1
der offenen Zelle 28 und bilden somit eine feste Verbindung der Randbereiche benachbarter Zellen.
Fig. 4 stellt eine Variante nach Fig. 3 dar, wobei die Zelltrennwand 41 der geschlossenen Zelle 36
ohne sickenförmige Versteifung 2 nur als gerade, parallel zu der Linie A-A verlaufende Wand
ausgebildet ist. Diese Form der Ausbildung der Zelltrennwand 1' ist vorzugsweise vorgesehen für
das bündige Anlegen von in die offene Zelle 38 und/oder in die geschlossene Zelle 36
einzuschlagenden Erdnägeln 14, wie in Fig. 4 dargestellt.
Die weiteren Ausgestaltungen und Anordnungen, insbesondere die der Bodenauflagen sowie die
Montage, der Transport und das Verlegen der Gitterplatten, erfolgen wie oben beschrieben.
In Fig. 5 sind die sich berührenden ganzen Zellen 48 und 48' in ihrem unmittelbaren
Berührungsbereich so ausgebildet, daß zwei mit ihren kurzen Schenkeln 15 und 15' ineinander
verklinkbare L-formige Wandungsteile 19 und 19' etwa axialsymmetrisch gegeneinander umgeklappt
angeordnet sind.
Die Montage von benachbarten Gitterplatten mit L-förmigen, ineinander verklinkbaren
Wandungsteilen 19 und 19' muß nicht durch höhenversetztes Ineinanderschieben benachbarter
Gitterplatten, sondern kann vorzugsweise, wie in Fig. 6 dargestellt, durch in einer Ebene seitliches
Verschieben benachbarter Gitterplatten entlang der Linie A-A dergestalt erfolgen, daß die langen
Schenkel 20 und 20' an den vertikalen Schnittkanten 21 und 21' der Zelltrennwände 1 und 1'
entlanggleiten, sich dabei die kurzen Schenkel 15 und 15' federnd in Pfeilrichtung B, B'
auseinanderdrücken und sogleich bei weiterem seitlichen Druck in Richtung C bzw. C ineinander
verklinken, wie in Fig. 5 gezeigt. Ein versehentliches Lösen in umgekehrter Richtung ist nicht
möglich. Gelöst werden im Bedarfsfall benachbarte Gitterplatten durch vertikalen Hub einer Platte
bei gleichzeitigem Festhalten der anderen Platte.
Im Verbund zeichnen sich Gitterplatten dieser Gestaltungsform durch besondere Sicherheit gegen
unbeabsichtigtes Lösen aus, da beim Anheben mehrerer verbundener Gitterplatten sich nur die
vertikalen Schnittkanten 21 und 21'an den langen Schenkeln 20 und 20' abstützen.
Die weiteren Ausgestaltungen und Handhabungen dieser Gitterplatten sind wie oben beschrieben
vorgesehen.
Ahnlich wie eben beschrieben verklinkt sich ein Verschlußelement 22, wie es in den Fig. 7 bis 9
dargestellt ist.
Geschlossene ganze Zellen 46 und 46' haben in ihrem unmittelbaren Berührungsbereich entlang der
Linie A-A Zelltrennwände 31 und 31' mit vertikal verlaufenden, konkaven Einwölbungen 32 und
32', mit in diesen geringfügig von der Mitte versetzt, entlang der vertikal verlaufenden tiefsten
Einwölbung angeordneten Haken 23 und 23', welche wie die oben beschriebenen L-formigen
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Wandungsteile 19 und 19' durch federndes Nachgeben der Haken 23, 23' einen festen Verschluß
benachbarter Gitterplatten bilden.
Die Fig. 8 und 9 zeigen vergrößerte Darstellungen eines Verschlusses 22, wobei Fig. 9 das noch
geööhete Verschlußelement 22 zeigt. Durch höhenversetztes Ineinanderschieben der Haken 23, 23'
oder durch Gegeneinanderverschieben der Platten in einer Ebene in Richtung C bzw. C5 wie Fig. 9
zeigt, hintergreifen sich mit leichtem Druck die widerhakenförmigen Nasen der Haken 23 und 23'.
Nach dem Ineinanderrasten der Haken 23, 23' stützen sich beim Anheben die benachbarten Platten
oder Platten im Verbund an den Stützwänden 24 und 24' gegeneinander ab.
In Fig. 10 und 11 sind weitere Ausfuhrungen von Verbindungen zwischen erfindungsgemäßen
Gitterplatten dargestellt. Das Verschlußelement 57 wird aus einem T-förmigen Verschlußstück 52 an
einer Zelltrennwand 51 und einer korrespondierenden, T-förmigen Ausnehmung 53, die sich in einer
Zelltrennwand 51' einer benachbarten, nicht zur selben Gitterplatte gehörenden Zelle befindet,
gebildet. Die Montage derartiger Gitterplatten erfolgt ähnlich den Verschlußelementen nach Fig. 2.
Fig. 12 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Fig. 3, jedoch mit horizontal unter den Wänden von
Zellen verlaufenden Bodenauflagen 39. Zum Zwecke der Vermeidung des Zwischenschiebens von
Erdreich und Steinen zwischen bei herkömmlichen Gitterplatten im unteren Bereich vorhandene
Bodenränder und/oder Verbindungsmittel, überlappende Bodenauflagen und dergleichen werden
erfindungsgemäß die Bodenauflagen 39 etwa auf die Höhe der Schnittpunkte 11 zurückversetzt
angeordnet. Dies bringt außerdem noch den Vorteil, daß die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57
wahlweise durch vertikales Einschieben von oberen in untere und unteren in obere Zellen (oben und
unten jeweils nach Anordnung in den Fig. bezeichnet) benachbarter Gitterplatten erfolgen kann und
ebenfalls ein Lösen verbundener Gitterplatten so ermöglicht wird.
Eine Kombination von zurückversetzten Bodenauflagen 39 mit einigen am Plattenrand A-A
angeordneten Randstücken etwa in Form von Bodenauflagen 39 liegt im Bereich der Erfindung.
Zum Ausgleich von Bodenunebenheiten aber auch zum Verlegen von Gitterplatten an Böschungen
liegt es im Bereich der Erfindung, die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57 wahlweise nur im oberen
oder nur im unteren oder nur im mittleren Bereich der vertikalen Ausdehnung von randseitigen
Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten anzuordnen. Mit einer derartigen Anordnung sind
Geländeunebenheiten und kleine Böschungen von etwa 10° bis 15° problemlos ausgleichbar,
insbesondere auch dann, wenn die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57 leicht bogenförmig bzw.
leicht spitzwinklig an den Wänden der Zellen angeordnet sind.
In der vorliegenden Erfindung wurde anhand konkreter Ausfuhrungsbeispiele eine Gitterplatte mit
Verschlußelementen zu benachbarten Gitterplatten erläutert. Es sei aber vermerkt, daß die
vorliegende Erfindung nicht auf die Einzelheiten der Beschreibung in den Ausfuhrungsbeispielen
eingeschränkt ist, da im Rahmen der Patentansprüche Änderungen und Abwandlungen beansprucht
werden. Kombinationen von mehreren solcher Verschlußelemente sind möglich, wobei die
unterschiedliche Stabilität und Festigkeit der einzelnen Verbindungen den Abstand zwischen zwei
Verschlußelementen bestimmt. Durch geeignete Ausformungen, insbesondere vertikal bogenförmig
gestaltete Abwinklungen, ist ein Verlegen erfindungsgemäßer Gitterplatten auch an Neigungen des
Untergrundes anpaßbar.