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DE29607370U1 - Gitterplatte - Google Patents

Gitterplatte

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Publication number
DE29607370U1
DE29607370U1 DE29607370U DE29607370U DE29607370U1 DE 29607370 U1 DE29607370 U1 DE 29607370U1 DE 29607370 U DE29607370 U DE 29607370U DE 29607370 U DE29607370 U DE 29607370U DE 29607370 U1 DE29607370 U1 DE 29607370U1
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DE
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cells
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DE29607370U
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Mejza Joanna Pl
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C9/00Special pavings; Pavings for special parts of roads or airfields
    • E01C9/004Pavings specially adapted for allowing vegetation
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/20Pavings made of prefabricated single units made of units of plastics, e.g. concrete with plastics, linoleum

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)

Description

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Wolfgang Heitsch · Patentanwalt ■ Göhlsdorfer Straße 25g · 14778 Jeserig
Gitterplatte
Die Erfindung betrifft eine Gitterplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der US-Patentschrift 3 969 375 ist ein Element zur Herstellung von Spielflächen bekannt, dessen Zellen eine hexagonale Form aufweisen, wobei die am Rand des Elements gelegenen Zellen bzw. Kammern offene Teilkammern sind, die beim Aneinanderlegen von Elementen zu kompletten Zellen ergänzt werden, wobei die Zellenwände benachbarter Elemente sich nur längs ihrer vertikalen Kanten berühren.
In der EP-Schrift 0 516 957 wird eine ähnliche Gitterplatte beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens jede übernächste randseitige Kammer geschnitten ist und durch Aneinanderlegen der vertikalen Kanten von Seitenwänden einzelner Zellen benachbarter Gitterplatten aus Teilkammern komplette Kammern bzw. Zellen gebildet werden.
Eine andere Form des Aneinanderlegens bzw. Berührens von Seitenwänden von randseitig offenen Kammern bzw. Zellen ist in dem DE-Gebrauchsmuster G 94 17 815.1 beschrieben. Die in dieser Schrift dargestellte Gitterplatte zur Befestigung von natürlichem Grund mit im Randbereich angeordneten Teilkammern weist Seitenwände auf, die beim Zusammenfügen benachbarter Platten flächig aufeinander aufliegen, wobei Abwinklungen verschiedener Formen, wie eine L-Form oder eine T-Form oder eine stumpfwinklige gegensinnige Abknickung in der Schrift bezeichnet sind.
Die in den genannten Druckschriften beschriebenen Gitterplatten und Elemente haben den Nachteil eines verglichen mit dem Innenbereich dieser Platten nur schwach belastbaren Randbereichs. Dies liegt daran, daß eine gegenseitige Verriegelung zweier benachbarter Gitterplatten nur über verschiedene Befestigungs- bzw. Verriegelungsvorrichtungen im Bodenteil solcher Platten und Elemente erfolgt, wodurch sämtliche Seitenkräfte und punktuellen Druckkräfte im Randbereich von
Platten bzw. Elementen nur von deren randseitigen Berührungskanten und/oder -flächen aufgenommen werden können. Bei einer sehr großen Belastung, beispielsweise beim Anfahren oder Bremsen schwerer Fahrzeuge, kann dies zu einem Bruch sowohl der im Bodenteil befindlichen Verbindungselemente als auch der nur sich längs ihrer vertikalen Kanten berührenden Seitenwände aber auch der nur flächig aufeinander aufliegenden Seitenwände benachbarter Gitterplatten fuhren. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß beim Zusammenfügen von benachbarten Platten sich Erdreich und Steine zwischen aneinanderliegende Seitenwände und zwischen die bodenseitigen Verbindungselemente schieben und die Montagearbeiten stark behindern.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Gitterplatte so weiterzubilden, daß sie im Randbereich eine fast ebenso hohe Stabilität zur Aufnahme von Seitenkräften und punktuellen Druckkräften wie in ihrem Innenbereich aufweist. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, bei einfachster Gestaltung der Verbindungselemente zum Arretieren benachbarter Platten den Randbereich von Gitterplatten so zu gestalten, daß ein ungewolltes Lösen einzelner Platten aus einem Verbund mehrer Platten während des Transports und während der Verlegearbeiten verhindert wird, wobei zusätzlich der Zeitaufwand für das Verlegen von Platten erheblich gemindert werden soll. Außerdem ist ein Zwischenschieben von Erdreich oder Steinen zwischen die randseitigen Bodenteile benachbarter Gitterplatten bei den Verlegearbeiten zu vermeiden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs I dargelegten Merkmalen gelöst, wobei die Merkmale der Erfindung außer aus dem Anspruch I auch aus den Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervorgehen und wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen der Elemente vorteilhafte schutzfähige Ausführungen darstellen, für die mit dieser Schrift Schutz beantragt wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit v-förmigem Verschlußelement in
Draufsicht, Fig. 2 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit u-förmigem Verschlußelement in
Draufsicht, Fig. 3 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit trapezförmigem Verschlußelement in Draufsicht,
Fig. 4 eine Variante nach Fig. 3, Fig. 5 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit zwei L-förmigen Verschlußelementen in
geschlossenem Zustand in Draufsicht, Fig. 6 nach Fig. 5 in offenem Zustand, Fig. 7 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit hakenförmigem Verschlußelement in Draufsicht,
Fig. 8 einen Ausschnitt aus Fig. 7,darstellend das Verschlußelement, Fig. 9 nach Fig. 7 in offenem Zustand, Fig. 10 randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten mit T-fÖrmigem Verschlußelement in Draufsicht,
Fig. 11 einen Ausschnitt aus Fig. 10, darstellend das Verschlußelement, Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der Fig. 3, jedoch mit Bodenauflagen unter den Zelltrennwänden, in Draufsicht.
Die in den Fig. 1 bis 12 dargestellten und in den folgenden Ausfuhrungsbeispielen zu beschreibenden Gitterplatten haben eine wabenförmige Zellengrundstruktur nach DE-OS 44 15 595, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Zellenwände 1,1', 31,31' sickenförmige Versteifungen 2 mit Stegen 3, an diesen oder an den Zelltrennwänden 1,1', 31,31' aufweisen, wobei die Stege 3, 4 als Einzelstege 3 wechselseitig oder kreuzförmig als Doppelstege 4 angeordnet sind.
Die unterhalb der Zelltrennwände 1 und Teilen der sickenförmigen Versteifungen 2 etwa horizontal angeordneten - in den Figuren 1 bis 11 nicht dargestellten - Bodenauflagen 39 befinden sich randseitig zurückversetzt von gedachten Randlinien A-A zweier benachbarter Gitterplatten und damit ausreichend beabstandet insbesondere der unteren Randzonen, nämlich der Bodenplatten benachbarter Gitterplatten untereinander, um nicht beim Aneinanderkoppeln Erdreich oder Steine zwischen die Randbereiche benachbarter Platten zu schieben.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausfuhrungsform zeigt randseitige Zellen benachbarter Gitterplatten, deren Begrenzungen im wesentlichen entlang der Linie A-A verlaufen. Die Randbereiche benachbarter Gitterplatten bestehen aus randseitig alternierend mit Zellen 6 bzw. 8 angeordneten Teilzellen 5, wobei die Zelle 6 in ihrem an die Zelle 8 grenzenden Bereich geschlossen und die Zelle 8 zum Teil offen ist und die aneinandergrenzenden Randbereiche der Zellen 6 bzw. 8 Verschlußelemente 7 bilden. Die Verschlußelemente 7 bestehen aus im horizontalen Schnitt gesehen v-förmigen Einschubschlitzen 10 an der Zelltrennwand 1 bzw. der sickenförmigen Versteifung 2 der geschlossenen Zelle 6 sowie aus Teilwandungen 9 der offenen Zelle 8.
Zur Montage werden benachbarte Platten höhenversetzt randseitig mit ihren Teilwandungen 9 über den v-förmigen, angefasten Einschubschlitzen 10 positioniert und zugleich alle Teilwandungen 9 aller offenen Zellen 8 einer Gitterplatte in die v-förmigen Einschubschlitze 10 der benachbarten Gitterplatte eingeschoben. Eine Montage, bei der die v-förmigen Einschubschlitze 10 auf die Teilwandungen 9 der benachbarten Gitterplatte geschoben werden, ist ebenfalls möglich, da in dem unmittelbaren Randbereich entlang der Linie A-A keine Bodenauflagen und sonstigen Verbindungsmittel vorhanden sind.
Für eine Montage, die wahlweise ein Aufeinanderschieben von Zellen 8 auf 6 oder Zellen 6 auf 8 vorsieht, sind die unterhalb der Zelltrennwände 1, 1', 31, 31' - nur in der Figur 12 dargestellten angeordneten Bodenauflagen 39 zweckmäßigerweise nur bis zu den Schnittpunkten 11 vorgesehen.
Wegen des relativ formschlüssigen Ineinanderfugens der Teilwandungen 9 in die v-förmigen Einschubschlitze 10 ist eine Vormontage von Gitterplatten im Verbund ab Herstellerwerk beispielsweise zu 3 &khgr; 3 oder 4x4 Gitterplatten möglich, ohne daß beim Abheben von Gitterplatten von Transportpaletten und beim Verlegen der Gitterplatten diese sich aus ihrem Verbund lösen.
Durch die auf die Schnittpunkte 11 zurückversetzten Bodenauflagen wird beim Aneinanderkoppeln weiterer Einzelplatten oder eines Plattenverbundes verhindert, daß Erdreich oder Steine ein Zusammenstecken der Gitterplatten behindern. Leichte noppenförmige Erhebungen entlang der Einschub- und vertikalen Gleitflächen der v-förmigen Einschubschlitze 10, der u-fbrmigen Abwinklungen 12, der trapezförmigen Verlängerungen 13 und/oder entlang der Teilwandungen 9 erhöhen das Festineinandergreifen bzw. Verriegeln der Verschlußelemente 7,17,27.
Figur 2 zeigt eine Ausfuhrungsform mit randseitigen Zellen benachbarter Gitterplatten, deren Begrenzungen ebenfalls im wesentlichen entlang der Linie A-A verlaufen. Die Randbereiche der benachbarten Gitterplatten bestehen aus randseitig alternierend mit Zellen 18 bzw. 18' angeordneten Teilzellen 5, wobei die Zellen 18 und 18f zum zueinander angrenzenden Bereich jeweils offen sind und Teilwandungen 9 der Zelle 18' mit u-förmigen Abwinklungen 12 der Zellentrennwände 1 der offenen Zelle 18 Verschlußelemente 17 bilden.
Die weitere Ausgestaltung der Gitterplatte und die Montage benachbarter Gitterplatten sind wie zu Fig. 1 beschrieben vorgesehen.
Fig. 3 zeigt ebenfalls eine weitere Abwandlung zu Fig. 1, wobei wiederum randseitige Zellen 26 und 28 Verschlußelemente 27 bilden, die als Zellenwandverlängerung von der Zelle 26 vertikal um mindestens zwei Teilflächen einer gegenüberliegenden benachbarten Zelle 28 greifende trapezförmig ausgestaltete Zellwandkonstruktionen ausgebildet sind. Die trapezförmigen Verlängerungen 13 der geschlossenen Zelle 26 hintergreifen im Innenbereich formschlüssig einen Teil der Zelltrennwand 1 der offenen Zelle 28 und bilden somit eine feste Verbindung der Randbereiche benachbarter Zellen.
Fig. 4 stellt eine Variante nach Fig. 3 dar, wobei die Zelltrennwand 41 der geschlossenen Zelle 36 ohne sickenförmige Versteifung 2 nur als gerade, parallel zu der Linie A-A verlaufende Wand ausgebildet ist. Diese Form der Ausbildung der Zelltrennwand 1' ist vorzugsweise vorgesehen für das bündige Anlegen von in die offene Zelle 38 und/oder in die geschlossene Zelle 36 einzuschlagenden Erdnägeln 14, wie in Fig. 4 dargestellt.
Die weiteren Ausgestaltungen und Anordnungen, insbesondere die der Bodenauflagen sowie die Montage, der Transport und das Verlegen der Gitterplatten, erfolgen wie oben beschrieben.
In Fig. 5 sind die sich berührenden ganzen Zellen 48 und 48' in ihrem unmittelbaren Berührungsbereich so ausgebildet, daß zwei mit ihren kurzen Schenkeln 15 und 15' ineinander verklinkbare L-formige Wandungsteile 19 und 19' etwa axialsymmetrisch gegeneinander umgeklappt angeordnet sind.
Die Montage von benachbarten Gitterplatten mit L-förmigen, ineinander verklinkbaren Wandungsteilen 19 und 19' muß nicht durch höhenversetztes Ineinanderschieben benachbarter Gitterplatten, sondern kann vorzugsweise, wie in Fig. 6 dargestellt, durch in einer Ebene seitliches Verschieben benachbarter Gitterplatten entlang der Linie A-A dergestalt erfolgen, daß die langen Schenkel 20 und 20' an den vertikalen Schnittkanten 21 und 21' der Zelltrennwände 1 und 1' entlanggleiten, sich dabei die kurzen Schenkel 15 und 15' federnd in Pfeilrichtung B, B' auseinanderdrücken und sogleich bei weiterem seitlichen Druck in Richtung C bzw. C ineinander verklinken, wie in Fig. 5 gezeigt. Ein versehentliches Lösen in umgekehrter Richtung ist nicht möglich. Gelöst werden im Bedarfsfall benachbarte Gitterplatten durch vertikalen Hub einer Platte bei gleichzeitigem Festhalten der anderen Platte.
Im Verbund zeichnen sich Gitterplatten dieser Gestaltungsform durch besondere Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Lösen aus, da beim Anheben mehrerer verbundener Gitterplatten sich nur die vertikalen Schnittkanten 21 und 21'an den langen Schenkeln 20 und 20' abstützen.
Die weiteren Ausgestaltungen und Handhabungen dieser Gitterplatten sind wie oben beschrieben vorgesehen.
Ahnlich wie eben beschrieben verklinkt sich ein Verschlußelement 22, wie es in den Fig. 7 bis 9 dargestellt ist.
Geschlossene ganze Zellen 46 und 46' haben in ihrem unmittelbaren Berührungsbereich entlang der Linie A-A Zelltrennwände 31 und 31' mit vertikal verlaufenden, konkaven Einwölbungen 32 und 32', mit in diesen geringfügig von der Mitte versetzt, entlang der vertikal verlaufenden tiefsten Einwölbung angeordneten Haken 23 und 23', welche wie die oben beschriebenen L-formigen
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Wandungsteile 19 und 19' durch federndes Nachgeben der Haken 23, 23' einen festen Verschluß benachbarter Gitterplatten bilden.
Die Fig. 8 und 9 zeigen vergrößerte Darstellungen eines Verschlusses 22, wobei Fig. 9 das noch geööhete Verschlußelement 22 zeigt. Durch höhenversetztes Ineinanderschieben der Haken 23, 23' oder durch Gegeneinanderverschieben der Platten in einer Ebene in Richtung C bzw. C5 wie Fig. 9 zeigt, hintergreifen sich mit leichtem Druck die widerhakenförmigen Nasen der Haken 23 und 23'. Nach dem Ineinanderrasten der Haken 23, 23' stützen sich beim Anheben die benachbarten Platten oder Platten im Verbund an den Stützwänden 24 und 24' gegeneinander ab.
In Fig. 10 und 11 sind weitere Ausfuhrungen von Verbindungen zwischen erfindungsgemäßen Gitterplatten dargestellt. Das Verschlußelement 57 wird aus einem T-förmigen Verschlußstück 52 an einer Zelltrennwand 51 und einer korrespondierenden, T-förmigen Ausnehmung 53, die sich in einer Zelltrennwand 51' einer benachbarten, nicht zur selben Gitterplatte gehörenden Zelle befindet, gebildet. Die Montage derartiger Gitterplatten erfolgt ähnlich den Verschlußelementen nach Fig. 2.
Fig. 12 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Fig. 3, jedoch mit horizontal unter den Wänden von Zellen verlaufenden Bodenauflagen 39. Zum Zwecke der Vermeidung des Zwischenschiebens von Erdreich und Steinen zwischen bei herkömmlichen Gitterplatten im unteren Bereich vorhandene Bodenränder und/oder Verbindungsmittel, überlappende Bodenauflagen und dergleichen werden erfindungsgemäß die Bodenauflagen 39 etwa auf die Höhe der Schnittpunkte 11 zurückversetzt angeordnet. Dies bringt außerdem noch den Vorteil, daß die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57 wahlweise durch vertikales Einschieben von oberen in untere und unteren in obere Zellen (oben und unten jeweils nach Anordnung in den Fig. bezeichnet) benachbarter Gitterplatten erfolgen kann und ebenfalls ein Lösen verbundener Gitterplatten so ermöglicht wird.
Eine Kombination von zurückversetzten Bodenauflagen 39 mit einigen am Plattenrand A-A angeordneten Randstücken etwa in Form von Bodenauflagen 39 liegt im Bereich der Erfindung.
Zum Ausgleich von Bodenunebenheiten aber auch zum Verlegen von Gitterplatten an Böschungen liegt es im Bereich der Erfindung, die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57 wahlweise nur im oberen oder nur im unteren oder nur im mittleren Bereich der vertikalen Ausdehnung von randseitigen Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten anzuordnen. Mit einer derartigen Anordnung sind Geländeunebenheiten und kleine Böschungen von etwa 10° bis 15° problemlos ausgleichbar, insbesondere auch dann, wenn die Verschlußelemente 7, 17, 22, 27, 57 leicht bogenförmig bzw. leicht spitzwinklig an den Wänden der Zellen angeordnet sind.
In der vorliegenden Erfindung wurde anhand konkreter Ausfuhrungsbeispiele eine Gitterplatte mit Verschlußelementen zu benachbarten Gitterplatten erläutert. Es sei aber vermerkt, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die Einzelheiten der Beschreibung in den Ausfuhrungsbeispielen eingeschränkt ist, da im Rahmen der Patentansprüche Änderungen und Abwandlungen beansprucht werden. Kombinationen von mehreren solcher Verschlußelemente sind möglich, wobei die unterschiedliche Stabilität und Festigkeit der einzelnen Verbindungen den Abstand zwischen zwei Verschlußelementen bestimmt. Durch geeignete Ausformungen, insbesondere vertikal bogenförmig gestaltete Abwinklungen, ist ein Verlegen erfindungsgemäßer Gitterplatten auch an Neigungen des Untergrundes anpaßbar.

Claims (19)

Wolfgang Heitsch · Patentanwalt · Göhlsdorfer Straße 25g · 14778 Jeserig Schutzansprüche
1. Gitterplatte zur Befestigung von Erdreich, als einstückiges Kunststoffspritzgußteil ausgebildet und eine Wabenstruktur aufweisend, die von einer Vielzahl von mit Erde verfullbaren Zellen gebildet wird, wobei die Waben eine mehreckige Querschnittsform aufweisen und unten Entwässerungsöflhungen im Boden oder zwischen Bodenauflagen vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß an Zelltrennwänden (1, 1', 31, 31', 41, 51, 51') benachbarter, nicht zur selben Gitterplatte gehörender Zellen im wesentlichen vertikal verlaufende Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) angeordnet sind, wobei diese aus den Zelltrennwänden (1, 1', 31, 31', 41, 51, 51') der teilweise randseitig offenen Zellen (8, 18, 18', 28, 38) oder geschlossenen Zellen (6, 26, 36, 46, 46') durch ein- oder mehrfache Abwinklungen herausgeformt oder an den jeweils gegenüberliegenden Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten sich verhakende Elemente als Verbindungen angebracht sind und Bodenauflagen (39) bis auf etwa die der Linie A-A nächstgelegenen Schnittpunkte (11) von Doppelstegen (4) oder Einzelstegen (3) mit Zelltrennwand (1, 1', 31, 31', 41, 51, 51') oder sickenförmiger Versteifung (2) zurückversetzt sind und im montierten Zustand Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) form- und/oder kraftschlüssig benachbarte Gitterplatten verbindend angeordnet sind.
2, Gitterplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) im wesentlichen von ineinandergreifenden Teilen von Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten gebildet werden, die zum Zwecke der Verbindung miteinander vertikal ineinander verschiebbar sind.
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3. Gitterplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) im wesentlichen über die ganze Höhe von randseitigen Zelltrennwänden (1, 1\ 31,31', 41, 51,51') sich ausdehnen.
4. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) nur im oberen oder nur im unteren Bereich der vertikalen Ausdehnung von randseitigen Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten angeordnet sind.
5. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (7, 17, 22, 27, 57) nur im mittleren Bereich der vertikalen Ausdehnung von randseitigen Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten angeordnet sind.
6. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an parallel zu einer gedachten Randlinie A-A verlaufenden Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten u- oder v-förmige Abwinklungen (12,10) an diesen vertikal so angeordnet sind, daß Wandungsteile (9) einer Zelle einer benachbarten Gitterplatte in diese u-förmigen Abwinklungen (12) oder v-förmigen Einschubschütze (10) und/oder trapezförmigen Verlängerungen (13) einschiebbar sind.
7. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über die Zellen (26, 36) bzw. über eine gedachte Linie A-A hinausgehende, vertikal verlaufende trapezförmige Verlängerungen (13) so abgewinkelt sind, daß sie im montierten Zustand wechselseitig innen und außen Teile von randseitigen Wänden von Zellen (28,38) benachbarter Gitterplatten umgreifend angeordnet sind.
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8. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der randseitigen Wandung von Zellen (26, 36) benachbarter Gitterplatten angeordnetes Verschlußelement (27) so angeordnet ist, daß mindestens zwei abgewinkelte Teilflächen einer gegenüberliegenden benachbarten Zelle (28, 38) abgewinkelt umgriffen werden.
9. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich berührende, teilweise offene ganze Zellen (48) und (48') zweier benachbarter Gitterplatten in ihrem unmittelbaren Berührungsbereich so ausgebildet sind, daß zueinander axialsymmetrisch gegeneinander umgeklappt an L-förmigen Wandungsteilen (19,19') kurze Schenkel (15, 15') federnd so angeordnet sind, daß zum Zwecke der Montage miteinander die kurzen Schenkel (15, 15') federnd miteinander verklinkbar sind und dabei Schnittkanten (21, 21') an gegenüberliegenden langen Schenkeln (20, 20') einer benachbarten Gitterplatte abstützend angeordnet sind.
10. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an geschlossenen Zellen (46, 46') benachbarter Gitterplatten in ihrem unmittelbaren Berührungbereich entlang der Linie A-A Zelltrennwände (31, 31') mit konkaven Einwölbungen (32, 32') mit an diesen, mittig versetzt zur tiefsten Einwölbung abgewinkelten Haken (23, 23') mindestens über die halbe vertikale Ausdehnung der konkaven Einwölbungen (32, 32') angeordnet sind.
11. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer am Rand bzw. parallel zur Linie A-A angeordneten, seitlich geschlossenen Zelle einer Gitterplatte an der Zelltrennwand (51) ein T-förmiges Verschlußstück (52) und daß eine Zelltrennwand (51') einer am Rand angeordneten, seitlich geschlossenen Zelle einer benachbarten Gitterplatte mittels einer T-förmigen, korrespondierenden Ausnehmung (53) aufweist und so angeordnet sind, daß das Verschlußstück (52) und die T-förmige Ausnehmung (53) vertikal ineinander verschiebbar ein Verschlußelement (57) bilden.
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12. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß aneinander berührende bzw. aneinander gleitende Flächen von Verschlußelementen (7, 17, 22, 27, 57) mindestens teilweise noppenfbrmige Erhebungen aufweisen.
13. Gitterplatte nach mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die randseitigen Bodenauflagen (39) benachbarter Gitterplatten im montierten Zustand in einem solchen Abstand zu Bodenauflagen benachbarter Gitterplatten liegen, der geringer ist als die größte Beabstandung zwischen Zelltrennwänden (1) oder Zelltrennwänden (I1) innerhalb einer ZeUe.
14. Gitterplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die randseitigen Bodenauflagen (39) benachbarter Gitterplatten im montierten Zustand in einem Abstand zu Bodenauflagen benachbarter Gitterplatten liegen, der größer ist als die größte horizontale Ausdehnung eines Verschlußelements (7, 17, 22, 27, 57), welches über den Rand einer Gitterplatte bzw. über die Linie A-A hinaus in die benachbarte Gitterplatte hineinreichend bzw. eingreifend angeordnet ist.
15. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenauflagen (39) im Randbereich einer Gitterplatte in Form einer Randleiste untereinander horizontal verbunden sind.
16. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Verschlußelementen (7, 17, 22, 27, 57) keine Bodenauflagen (39) angeordnet sind.
17. Gitterplatte nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Zellen (36) eine Zelltrennwand (41, 51) aufweisen, die zumindest einer Seitenwand eines Erdnagels (14) in ihrer flächenmäßigen Gestaltung entspricht.
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18. Gitterplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Einschuböffhungen der Verschlußelemente (7,17,22, 27,57) angefast sind.
19. Gitterplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußelemente (7,17, 22, 27, 57) im mittleren Bereich von entlang der Randlinie A-A verlaufenden Wänden von Zellen benachbarter Gitterplatten bogenförmig angeordnet sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US20210293261A1 (en) * 2018-07-24 2021-09-23 Xuesong DENG Assembly structure

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US20210293261A1 (en) * 2018-07-24 2021-09-23 Xuesong DENG Assembly structure

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