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DE29607265U1 - Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach - Google Patents

Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach

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DE29607265U1
DE29607265U1 DE29607265U DE29607265U DE29607265U1 DE 29607265 U1 DE29607265 U1 DE 29607265U1 DE 29607265 U DE29607265 U DE 29607265U DE 29607265 U DE29607265 U DE 29607265U DE 29607265 U1 DE29607265 U1 DE 29607265U1
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SFS Handels Holding AG
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    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
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    • E04D3/3601Connecting; Fastening of roof covering supported by the roof structure with interposition of a insulating layer
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    • F16B35/04Screw-bolts; Stay-bolts; Screw-threaded studs; Screws; Set screws with specially-shaped head or shaft in order to fix the bolt on or in an object
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    • F16B35/048Specially-shaped necks

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  • Architecture (AREA)
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Description

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Beschreibung * *' Seite 1
Anmelderin : SFS Handels Holding AG, CH-9435 Heerbrugg (Schweiz)
Gegenstand : Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach
Die Neuerung betrifft eine Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach zur Befestigung einer Konterlattung an gegebenenfalls mit einer Dachschalung abgedeckten Sparren unter Zwischenschaltung von Isolierbahnen oder Isolierplatten, bestehend aus einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf und einem langen Schaft mit einem am anderen Ende ausgebildeten Bohrteil oder einer Einschraubspitze, wobei der Schaft einen an die Bohrspitze bzw. den Bohrteil anschließenden, ersten Gewindeabschnitt, einen an den Schraubenkopf anschließenden, zweiten Gewindeabschnitt und einen dazwischenliegenden, gewindefreien Abschnitt aufweist und wobei der zweite Gewindeabschnitt einen größeren Außendurchmesser aufweist als der erste Gewindeabschnitt.
Es sind bereits ein Verfahren zur Herstellung eines Unterdaches und eine Schraube zum Einsatz bei diesem Verfahren bekannt geworden (EP-B-448 915), wobei die Schraube dazu dient, praktisch den Bereich zwischen den Sparren und der Konterlattung zu überbrücken, so daß die dazwischen eingefügten Isolierbahnen oder Isolierplatten keine Druckbelastung übernehmen müssen. Da vom Eindrehwerkzeug ein entsprechend großes Drehmoment auf die Schraube übertragen werden muß, bedarf es eines entsprechenden Schraubenkopfes. Dabei ist eine entsprechende Größe eines Schraubenkopfes erforderlich, um einen ausreichenden Innenangriff für ein Eindrehwerkzeug zu schaffen, wobei davon ausgegangen wird, daß es optimal ist, einen Senkkopf vorzusehen. Bei einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf ist entsprechendes Material vorhanden, um einen Innenangriff zur Übertragung großer Drehmomente auszubilden. Zudem ergibt sich durch die Ausbildung als Senkkopf die Möglichkeit, die Schraube zur Gänze in der zu befestigenden Konterlattung zu versenken.
Bei einer solchen Schraube ist der Schraubenkopf praktisch nur zur Ausbildung und Anordnung einer entsprechenden Aufnahmeöffnung für ein Werkzeug vorgesehen, d.h. er übernimmt keinerlei Tragoder Haltefunktionen bei der fertig gesetzten Schraube. Bei der bekannten Ausführung erhöht sich das aufzubringende Drehmoment, wenn der Schraubenkopf noch versenkt werden muß. Es findet eine sehr wesentliche Materialverdrängung und -verdichtung statt, welche sich auf eine ordnungsgemäße Halterung der Gewindeabschnitte negativ auswirken kann.
Die vorliegende Neuerung hat sich daher zur Aufgabe gestellt, bei einer Schraube der eingangs genannten Art und für den eingangs genannten Einsatzzweck eine Möglichkeit zu schaffen, den als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf problemlos und ohne wesentliche Erhöhung des Drehmomentes versenken zu können.
Neuerungsgemäß gelingt dies dadurch, daß der Schraubenkopf an seiner zum Schaft hin weisenden, annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten Begrenzung mehrere, radial über die Oberfläche dieser
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Begrenzung vorstehende, in durch die Schraubenachse geführten Ebenen liegende Fräsrippen aufweist, welche bis zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes in vollem Querschnitt und mit voll ausgebildeter Schneidkante bzw. -fläche verlaufen und ab diesem Durchmesserbereich in einem Flächenabschnitt in die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes auslaufen, und daß der Durchmesser des Schraubenkopfes gleich oder kleiner ist als der 1,5-fache Außendurchmesser des zweiten Gewindeabschnittes.
Durch diese neuerungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß derjenige Durchmesserbereich, welcher praktisch bereits durch das Einfurchen eines Gewindes vorbearbeitet ist, ohne Probleme und ohne besondere Erhöhung des Drehmomentes abgearbeitet werden kann. Für den darüber hinausgenenden Durchmesserbereich bedarf es infolge des im Durchmesser sehr kleinen Schraubenkopfes kaum mehr einer besonderen Drehmomentbelastung, um die endgültige Versenkung des Schraubenkopfes zu bewirken. Daher reichen auch in diesem darüber hinausgehenden Durchmesserbereich relativ niedrige Fräsrippen aus, da es nur noch eines entsprechenden Ausschabens der bereits hergestellten größeren Senköffnung bedarf.
Die neuerungsgemäßen Maßnahmen sind bei dem neuerungsgemäßen Einsatzzweck einer Schraube auch deshalb besonders wirkungsvoll einzusetzen, weil der Schraubenkopf selbst praktisch keinerlei Trag- oder Haltefunktion übernehmen muß. Durch die neuerungsgemäßen Maßnahmen soll lediglich erreicht werden, daß der Kopf am Ende des Setzvorganges der Schraube einfach und ohne Aufbringen zusätzlicher Drehmomente versenkt werden kann.
Natürlich gibt es eine Reihe von Schrauben mit als Senkkopf ausgebildetem Schraubenkopf, wobei an der Unterseite des Schraubenkopfes Fräsrippen ausgebildet sind. Bei solchen Ausführungen von Schrauben hat der Schraubenkopf jedoch immer eine entsprechende Haltefunktion zu übernehmen, oder aber er hat einen relativ großen Durchmesser, so daß sich gänzlich andere Probleme und Möglichkeiten ergeben, um ein rasches Herstellen einer Senköffnung zu bewerkstelligen.
Die Neuerung sieht ferner vor, daß die Fräsrippen im Bereich ihres vollen Querschnittes annähernd die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks und im Auslaufbereich annähernd die Querschnittsform eines Trapezes aufweisen. Durch die besondere Querschnittsausgestaltung wird im Hauptbereich des Einsatzes der Fräsrippen mit einer relativ weit von der Unterseite des Schraubenkopfes abstehenden Schneidkante gearbeitet, so daß ein entsprechend großer Spanbereich abgearbeitet werden kann. Im Auslaufbereich der Fräsrippen kommen dann mehr die seitlichen Schneidflächen der Fräsrippen zum Einsatz, da hier nurmehr eine geringfügige Schabwirkung notwendig ist. Die besondere Querschnittsgestaltung der Fräsrippen ist auch aus Fertigungsgründen von besonderem Vorteil.
Weiter wird vorgeschlagen, daß die Fräsrippen in vollem Querschnitt bis zum Schaft hin geführt sind und an einem zwischen dem Schraubenkopf und dem zweiten Gewindeabschnitt ausgebildeten, gewindefreien Schaftabschnitt auslaufen. Von besonderem Vorteil ist, daß die Fräsrippen bis unmittelbar zum Schaft hin geführt sind, auch wenn dieser direkt an den Schraubenkopf anschließende kleine, gewindefreie Schaftabschnitt einen Durchmesser aufweist, welcher etwas größer ist als der Kerndurchmesser des zweiten Gewindeabschnittes. Es kann trotzdem eine optimale Abarbeitung des Materials durch die daran anschließenden Fräsrippen erreicht werden.
Vorteilhaft ist zudem, daß die zur Umfangskontur des Schraubenkopfes hin auslaufenden Flächenabschnitte der Fräsrippen Tangentialebenen zur kreisförmigen Umfangskontur des Schraubenkopfes bilden. Die Fräsrippen laufen also zur Umfangskontur des Schraubenkopfes hin praktisch auf Null hin aus, so daß nur noch der ganz äußerste Bereich des Schraubenkopfes ohne entsprechende Abarbeitung von Material in die zu befestigende Konterlattung eingedrückt wird. Dabei handelt es sich praktisch nurmehr um eine Umdrehung der Schraube, da dieser Bereich inetwa der Höhe einer Gewindesteigung entspricht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung liegt darin, daß die äußerste, die Schneidkanten bildende Begrenzung der Fräsrippen zumindest annähernd parallel zu den Erzeugenden der senkkopfartigen Unterseite des Schraubenkopfes verläuft. Damit wird praktisch eine inetwa kegelstumpfförmige Öffnung, welche der Neigung des Senkkopfes angepaßt ist, für die Aufnahme des Schraubenkopfes hergestellt. In diesem Zusammenhang ist es auch denkbar, daß der Winkel zwischen der äußersten, die Schneidkanten bildenden Begrenzung der Fräsrippen und der Schraubenachse kleiner ist als der Winkel zwischen den Erzeugenden der Unterseite des Schraubenkopfes und der Schraubenmittelachse. Dies kann bei der Abarbeitung des Materials bei der Herstellung der Senköffnung vorteilhaft sein, da der Schneidwinkel wesentlich spitzwinkliger ist, so daß ein "Einbohren" leichter vonstatten gehen kann.
Bei einer besonderen Ausführungsvariante des Schraubenkopfes ist vorgesehen, daß die kegelstumpfförmige Unterseite des Schraubenkopfes mit einer kreisbogenförmigen Abrundung in die ebene Oberseite des Schraubenkopfes übergeht und die auslaufenden Flächenabschnitte in diese Abrundung auslaufen. Durch diese besondere Ausgestaltung wird erreicht, daß gerade der äußerste Randbereich des Schraubenkopfes die Fasern der zu befestigenden Konterlattung einfach nach unten hin drückt und keine weitere Schneidwirkung hervorruft. Der Schraubenkopf wird dadurch immer sauber und ohne Splitterbildung an der Oberseite der Konterlattung versenkt. Eine solche Ausgestaltung ist aber auch im Hinblick auf einen möglichst kleinen Außendurchmesser des Schraubenkopfes von Vorteil. Der Schraubenkopf bei der neuerungsgemäßen Schraube hat ja keinerlei Haltefunktion, soll jedoch in möglichst einfacher und problemloser Art und Weise versenkt werden können.
Weitere neuerungsgemäße Merkmale und besondere Vorteile werden in der nachstehenden Beschreibung anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Dachaufbau in Neigungsrichtung des Daches gesehen;
Fig. 2 eine Teilansicht des Schraubenkopfbereiches der neuerungsgemäßen Schraube, vergrößert dargestellt;
Fig. 3 eine Ansicht einer Schraube zum Einsatz bei einer solchen speziellen Anwendung.
Der Einsatz einer Schraube 1 gemäß der vorliegenden Neuerung erfolgt bei einer Dachkonstruktion, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist. Bei einer solchen Dachkonstruktion befindet sich auf den Sparren 8 eine Dachschalung 9. Über der Dachschalung 9 ist eine Dampfsperre und Luftdichtung 10 angeordnet. Darauf folgt eine Isolierschicht 11, welche aus Isolierbahnen oder Isolierplatten gebildet sein kann und gegebenenfalls mit einer Bitumenbahn abgedeckt ist. Darüber befindet sich die Konterlattung 12. Auf diese Konterlattung 12 werden quer zur Dachneigung sogenannte Dachlatten 13 befestigt, an welchen bei Einsatz von Dachziegeln 14 diese Dachziegel 14 eingehängt werden können. Es handelt sich hier aber lediglich um eine mögliche Art einer Dacheindeckung. Selbstverständlich sind im Rahmen der Neuerung auch andere Arten von Dacheindeckungen, z.B. in Form der verschiedensten Ausführungen von Dachziegeln, in Form von entsprechenden plattenförmigen Teilen oder profilierten Elementen usw., möglich.
Bei der vorliegenden Neuerung geht es lediglich um die Schraube 1, weiche die Konterlattung 12 mit dem aus Sparren 8 und Dachschalung 9 bestehenden Unterbau verbinden und so optimal abstützen soll, daß eine dazwischen angeordnete Isolierschicht 11 nicht zusammengedrückt werden kann. Es liegt also ein ganz spezieller Einsatzbereich für eine solche Schraube vor.
Die Schraube ist mit einem Schraubenkopf 7 versehen, der als Senkkopf mit entsprechenden Fräsrippen 15 und einem Innenangriff zum Einsetzen eines Drehwerkzeuges versehen ist. Ferner ist ein relativ langer Schaft 2 vorgesehen, welcher an dem dem Schraubenkopf 7 abgewandten Ende eine Einschraubspitze 3 aufweist. Anstelle dieser Einschraubspitze 3 könnte aber auch ein entsprechender Bohrteil vorgesehen werden, wobei die Wahl zwischen Bohrteil und Einschraubspitze von dem Material des Sparren abhängt. Es wäre also durchaus möglich, den Sparren 8 anstelle aus Holz aus einem anderen Material, beispielsweise aus Stahl- oder Aluminiumprofilen, zu fertigen.
Unmittelbar an die Einschraubspitze 3 anschließend ist ein erster Gewindeabschnitt 5 vorgesehen und an den Schraubenkopf 7 anschließend ein zweiter Gewindeabschnitt 6. Zwischen diesen beiden Gewindeabschnitten 5 und 6 kann ein gewindefreier Schaftabschnitt 4 ausgebildet sein. Der schraubenkopfnahe, zweite Gewindeabschnitt 6 weist einen größeren Außendurchmesser D2 auf als der der Einschraubspitze 3 zugewandte, erste Gewindeabschnitt 5, welcher einen Außendurchmesser D1 aufweist. Eine Besonderheit und sinnvolle konstruktive Gestaltung einer solchen Schraube liegt darin, daß die Gewindesteigung H2 im Bereich des Gewindeabschnittes 6 kleiner ist als die Gewindestei-
gung H1 im Bereich des Gewindeabschnittes 5. Dadurch wird beim Eindrehen der Schraube bewirkt, daß die Konterlattung 12 leicht angezogen wird. Die Konterlattung 12 wird somit mit einem, wenn auch geringfügigen Ausmaß gegen die Isolierschicht 11 angepreßt, um gerade auch im Bereich des Eintrittes der Schrauben in die Bitumenabdeckung eine entsprechende Abdichtung zu bewirken.
Der erste Gewindeabschnitt 5 geht mit einem entsprechenden Konusbereich in den gewindefreien Schaftabschnitt 4 über, der einen Durchmesser D aufweist welcher inetwa dem Außendurchmesser D1 des ersten Gewindeabschnittes 5 entspricht.
Die Länge L des ersten Gewindeabschnittes 5 ist vorteilhaft größer als die Länge L1 des zweiten Gewindeabschnittes 6. Es wäre denkbar, beide Gewindeabschnitte in gleicher Länge auszuführen, doch ist es gerade bei langen Schrauben stets vorteilhaft, entsprechende Gewindeabschnitte nur so lange auszuführen, als dies für den optimalen Einsatz sinnvoll ist.
Aus Fig. 1 ist eine mögliche Verlegungsart bzw. eine mögliche Art zum Eindrehen der Schrauben 1 aufgezeigt. Die Schrauben werden hier abwechselnd mit Abstand A eingesetzt, wobei die aufeinander folgenden Schrauben jeweils in entgegengesetzte Richtungen geneigt sind. Dabei ist ein Ein-Schraubwinkel von 30° gegenüber dem rechtwinkligen Eindrehen zum Sparren 8 hin vorgesehen. Es ist aber auch durchaus denkbar, die Schrauben 1 rechtwinklig zum Sparren 8 einzudrehen oder aber in ständiger Gleichrichtung gegebenenfalls mit einzelnen dazwischenliegend in die andere Richtung weisenden Schrauben.
Bei der vorliegenden Neuerung geht es im wesentlichen um die besondere Ausgestaltung des Schraubenkopfes bzw. der Unterseite des Schraubenkopfes. Der Schraubenkopf 7 hat an seiner zum Schaft 2 hin weisenden, annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten Begrenzung 20 mehrere, radial über die Oberfläche derselben vorstehende Fräsrippen 15. Beim gezeigten Beispiel sind vier jeweils um 90° zueinander versetzte Fräsrippen vorhanden. Denkbar wäre aber auch, lediglich zwei oder drei Fräsrippen 15 vorzusehen. Es ist nicht allzu sinnvoll, eine Vielzahl von Fräsrippen vorzusehen, da ja ausreichend Freiraum vorhanden sein soll, um das abgearbeitete Material in der praktisch immer aus Holz bestehenden Konterlattung aufnehmen zu können. Die Fräsrippen 15 stehen radial über die Oberfläche der Begrenzung 20 vor und liegen dabei in durch die Schraubenachse 22 geführten Ebenen. Sie sind also bei der gezeigten Ausführungsform nach unten abstehend und in radialer Richtung verlaufend angeordnet. Bis zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes, also bis zur Höhe des Durchmesser D2 sind die Fräsrippen 15 in vollem Querschnitt und mit voll ausgebildeter Schneidkante 16 bzw. mit Schneidflächen 17 ausgestattet. Ab diesem Durchmesserbereich gehen die Fräsrippen 15 in einen Flächenabschnitt 18 über, welcher in die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes 7 ausläuft. Der Durchmesser DK des Schraubenkopfes 7 ist gleich oder kleiner als der 1,5-fache Außendurchmesser D2 des zweiten Gewindeabschnittes 6 ausgeführt.
P0184DE-GM Seite 6
Wie insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann, weisen die Fräsrippen 15 im Bereich ihres vollen Querschnittes annähernd die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks auf, im Auslaufbereich hingegen annähernd die Querschnittsform eines Trapezes. Die Fräsrippen 15 sind ferner in vollem Querschnitt bis zum Schaft 2 hin geführt bzw. zu einem zwischen dem Schraubenkopf 7 und dem zweiten Gewindeabschnitt 6 ausgebildeten, gewindefreien Schaftabschnitt 21. Der Durchmesser dieses gewindefreien Schaftabschnittes 21 entspricht inetwa dem Ausgangsdurchmesser für die Herstellung einer solchen Schraube, liegt also zwischen dem Kerndurchmesser und dem Außendurchmesser D2 des Gewindeabschnittes 6. Dadurch haben die Fräsrippen 15 auch eine große Stabilität, da diese nicht nur an der Unterseite des Schraubenkopfes 7, sondern zusätzlich einstückig an den gewindefreien Schaftabschnitt 21 anschließen.
Die Flächenabschnitte 18 der Fräsrippen 15 laufen zur Umfangskontur des Schraubenkopfes 7 hin in Form von Tangentialebenen aus. Dabei handelt es sich um Tangentialebenen zur kreisförmigen Umfangskontur des Schraubenkopfes 7. Es erfolgt dadurch ein kontinuierlicher Auslauf der Fräsrippen bis auf die Höhe Null, so daß ein optimaler Übergang auf die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes 7 geschaffen werden kann.
Die äußerste, die Schneidkanten 16 bildende Begrenzung der Fräsrippen 15 verläuft zumindest annähernd parallel zu den Erzeugenden der senkkopfartigen Unterseite 20 des Schraubenkopfes 7, so daß in einem solchen Ausführungsfall die in Fig. 2 ersichtlichen Win/kel &agr; und &bgr; gleich groß ausgeführt sind. Bei einer besonderen Ausführungsvariante ist jedoch vorgesehen, daß der Winkel &agr; zwischen der äußersten, die Schneidkanten 16 bildenden Begrenzung der Fräsrippen 15 und der Schraubenachse 22 kleiner ausgeführt ist als der Winkel &bgr; zwischen den Erzeugenden der Unterseite 20 des Schraubenkopfes 7 und der Schraubenmittelachse 22. Dadurch wird gerade für den Bohreinsatz in Holz (Konterlattung) eine noch verbesserte Ausgestaltung geschaffen.
Die kegeistumpfförmige Unterseite 20 des Schraubenkopfes geht vorteilhaft mit einer kreisbogenförmigen Abrundung 19 in die ebene Oberseite 23 des Schraubenkopfes 7 über, wobei die auslaufenden Flächenabschnitte 18 in diese Abrundung 19 auslaufen.
Im Rahmen der Neuerung sind verschiedene konstruktive Abwandlungen möglich, und zwar insbesondere in der Querschnittsform der Fräsrippen. Es wäre durchaus denkbar, anstelle eines gleichschenkligen Dreieckes eine Art Sägezahnform vorzusehen, um dadurch die Schneidwirkung der Fräsrippen 15 noch zu erhöhen. Da der Durchmesser DK des Schraubenkopfes in bezug auf den Durchmesser D2 des Gewindeabschnittes 6 relativ klein ist, erfüllen auch symmetrische Ausgestaltungen von Fräsrippen die gestellte Aufgabe voll und ganz. Es wäre sogar auch denkbar, anstelle einer Querschnittsform als gleichschenkliges Dreieck für den vollen Querschnitt eine Art Trapezform vorzusehen, wobei dann die in Eindrehrichtung vorne liegende äußere Begrenzungskante die Schneidkante bildet.

Claims (7)

Schutzanspruche Anmelderin : SFS Handels Holding AG, CH-9435 Heerbrugg (Schweiz) Gegenstand : Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach
1. Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach zur Befestigung einer Konterlattung an gegebenenfalls mit einer Dachschalung abgedeckten Sparren unter Zwischenschaltung von Isolierbahnen oder Isolierplatten, bestehend aus einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf und einem langen Schaft mit einem am anderen Ende ausgebildeten Bohrteil oder einer Einschraubspitze, wobei der Schaft einen an die Bohrspitze bzw. den Bohrteil anschließenden, ersten Gewindeabschnitt, einen an den Schraubenkopf anschließenden, zweiten Gewindeabschnitt und einen dazwischenliegenden, gewindefreien Abschnitt aufweist und wobei der zweite Gewindeabschnitt einen größeren Außendurchmesser aufweist als der erste Gewindeabschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (7) an seiner zum Schaft (2) hin weisenden, annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten Begrenzung (20) mehrere, radial über die Oberfläche dieser Begrenzung (20) vorstehende, in durch die Schraubenachse (22) geführten Ebenen liegende Fräsrippen (15) aufweist, welche bis zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes (6) in vollem Querschnitt und mit voll ausgebildeter Schneidkante (16) bzw. -fläche (17) verlaufen und ab diesem Durchmesserbereich in einem Flächenabschnitt (18) in die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes (7) auslaufen, und daß der Durchmesser (DK) des Schraubenkopfes (7) gleich oder kleiner ist als der 1,5-fache Außendurchmesser (D2) des zweiten Gewindeabschnittes (6).
2. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsrippen (15) im Bereich ihres vollen Querschnittes annähernd die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks und im Auslaufbereich annähernd die Querschnittsform eines Trapezes aufweisen.
3. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsrippen (15) in vollem Querschnitt bis zum Schaft hin geführt sind und an einem zwischen dem Schraubenkopf (7) und dem zweiten Gewindeabschnitt (6) ausgebildeten, gewindefreien Schaftabschnitt (21) auslaufen.
4. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Umfangskontur des Schraubenkopfes (7) hin auslaufenden Flächenabschnitte (18) der Fräsrippen (15) Tangentialebenen zur kreisförmigen Umfangskontur des Schraubenkopfes (7) bilden.
5. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußerste, die Schneidkanten (16) bildende Begrenzung der Fräsrippen (15) zumindest annähernd parallel zu den Erzeugenden der senkkopfartigen Unterseite (20) des Schraubenkopfes (7) verläuft.
6. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (&agr;) zwischen der äußersten, die Schneidkanten (16) bildenden Begrenzung der Fräsrippen (15) und der Schraubenachse (22) kleiner ist als der Winkel (ß) zwischen den Erzeugenden der Unterseite (20) des Schraubenkopfes (7) und der Schraubenmittelachse (22).
7. Schraube nach Anspruch 1 und einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kegelstumpfförmige Unterseite (20) des Schraubenkopfes (7) mit einer kreisbogenförmigen Abrundung (19) in die ebene Oberseite (23) des Schraubenkopfes (7) übergeht und die auslaufenden Flächenabschnitte (18) in diese Abrundung (19) auslaufen.
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