DE29607265U1 - Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach - Google Patents
Schraube zum Einsatz bei einem UnterdachInfo
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Description
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Beschreibung * *' Seite 1
Anmelderin : SFS Handels Holding AG, CH-9435 Heerbrugg (Schweiz)
Gegenstand : Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach
Gegenstand : Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach
Die Neuerung betrifft eine Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach zur Befestigung einer Konterlattung
an gegebenenfalls mit einer Dachschalung abgedeckten Sparren unter Zwischenschaltung
von Isolierbahnen oder Isolierplatten, bestehend aus einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf
und einem langen Schaft mit einem am anderen Ende ausgebildeten Bohrteil oder einer Einschraubspitze,
wobei der Schaft einen an die Bohrspitze bzw. den Bohrteil anschließenden, ersten
Gewindeabschnitt, einen an den Schraubenkopf anschließenden, zweiten Gewindeabschnitt und einen
dazwischenliegenden, gewindefreien Abschnitt aufweist und wobei der zweite Gewindeabschnitt
einen größeren Außendurchmesser aufweist als der erste Gewindeabschnitt.
Es sind bereits ein Verfahren zur Herstellung eines Unterdaches und eine Schraube zum Einsatz bei
diesem Verfahren bekannt geworden (EP-B-448 915), wobei die Schraube dazu dient, praktisch den
Bereich zwischen den Sparren und der Konterlattung zu überbrücken, so daß die dazwischen eingefügten
Isolierbahnen oder Isolierplatten keine Druckbelastung übernehmen müssen. Da vom Eindrehwerkzeug
ein entsprechend großes Drehmoment auf die Schraube übertragen werden muß, bedarf es
eines entsprechenden Schraubenkopfes. Dabei ist eine entsprechende Größe eines Schraubenkopfes
erforderlich, um einen ausreichenden Innenangriff für ein Eindrehwerkzeug zu schaffen, wobei davon
ausgegangen wird, daß es optimal ist, einen Senkkopf vorzusehen. Bei einem als Senkkopf ausgebildeten
Schraubenkopf ist entsprechendes Material vorhanden, um einen Innenangriff zur Übertragung
großer Drehmomente auszubilden. Zudem ergibt sich durch die Ausbildung als Senkkopf die Möglichkeit,
die Schraube zur Gänze in der zu befestigenden Konterlattung zu versenken.
Bei einer solchen Schraube ist der Schraubenkopf praktisch nur zur Ausbildung und Anordnung einer
entsprechenden Aufnahmeöffnung für ein Werkzeug vorgesehen, d.h. er übernimmt keinerlei Tragoder
Haltefunktionen bei der fertig gesetzten Schraube. Bei der bekannten Ausführung erhöht sich
das aufzubringende Drehmoment, wenn der Schraubenkopf noch versenkt werden muß. Es findet eine
sehr wesentliche Materialverdrängung und -verdichtung statt, welche sich auf eine ordnungsgemäße
Halterung der Gewindeabschnitte negativ auswirken kann.
Die vorliegende Neuerung hat sich daher zur Aufgabe gestellt, bei einer Schraube der eingangs genannten
Art und für den eingangs genannten Einsatzzweck eine Möglichkeit zu schaffen, den als
Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf problemlos und ohne wesentliche Erhöhung des Drehmomentes
versenken zu können.
Neuerungsgemäß gelingt dies dadurch, daß der Schraubenkopf an seiner zum Schaft hin weisenden,
annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten Begrenzung mehrere, radial über die Oberfläche dieser
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Begrenzung vorstehende, in durch die Schraubenachse geführten Ebenen liegende Fräsrippen aufweist,
welche bis zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes in vollem Querschnitt
und mit voll ausgebildeter Schneidkante bzw. -fläche verlaufen und ab diesem Durchmesserbereich in
einem Flächenabschnitt in die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes auslaufen, und daß der
Durchmesser des Schraubenkopfes gleich oder kleiner ist als der 1,5-fache Außendurchmesser des
zweiten Gewindeabschnittes.
Durch diese neuerungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, daß derjenige Durchmesserbereich, welcher
praktisch bereits durch das Einfurchen eines Gewindes vorbearbeitet ist, ohne Probleme und ohne
besondere Erhöhung des Drehmomentes abgearbeitet werden kann. Für den darüber hinausgenenden
Durchmesserbereich bedarf es infolge des im Durchmesser sehr kleinen Schraubenkopfes kaum
mehr einer besonderen Drehmomentbelastung, um die endgültige Versenkung des Schraubenkopfes
zu bewirken. Daher reichen auch in diesem darüber hinausgehenden Durchmesserbereich relativ niedrige
Fräsrippen aus, da es nur noch eines entsprechenden Ausschabens der bereits hergestellten
größeren Senköffnung bedarf.
Die neuerungsgemäßen Maßnahmen sind bei dem neuerungsgemäßen Einsatzzweck einer Schraube
auch deshalb besonders wirkungsvoll einzusetzen, weil der Schraubenkopf selbst praktisch keinerlei
Trag- oder Haltefunktion übernehmen muß. Durch die neuerungsgemäßen Maßnahmen soll lediglich
erreicht werden, daß der Kopf am Ende des Setzvorganges der Schraube einfach und ohne Aufbringen
zusätzlicher Drehmomente versenkt werden kann.
Natürlich gibt es eine Reihe von Schrauben mit als Senkkopf ausgebildetem Schraubenkopf, wobei
an der Unterseite des Schraubenkopfes Fräsrippen ausgebildet sind. Bei solchen Ausführungen von
Schrauben hat der Schraubenkopf jedoch immer eine entsprechende Haltefunktion zu übernehmen,
oder aber er hat einen relativ großen Durchmesser, so daß sich gänzlich andere Probleme und Möglichkeiten
ergeben, um ein rasches Herstellen einer Senköffnung zu bewerkstelligen.
Die Neuerung sieht ferner vor, daß die Fräsrippen im Bereich ihres vollen Querschnittes annähernd
die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks und im Auslaufbereich annähernd die Querschnittsform
eines Trapezes aufweisen. Durch die besondere Querschnittsausgestaltung wird im Hauptbereich des Einsatzes der Fräsrippen mit einer relativ weit von der Unterseite des Schraubenkopfes
abstehenden Schneidkante gearbeitet, so daß ein entsprechend großer Spanbereich abgearbeitet
werden kann. Im Auslaufbereich der Fräsrippen kommen dann mehr die seitlichen Schneidflächen
der Fräsrippen zum Einsatz, da hier nurmehr eine geringfügige Schabwirkung notwendig ist. Die
besondere Querschnittsgestaltung der Fräsrippen ist auch aus Fertigungsgründen von besonderem
Vorteil.
Weiter wird vorgeschlagen, daß die Fräsrippen in vollem Querschnitt bis zum Schaft hin geführt sind
und an einem zwischen dem Schraubenkopf und dem zweiten Gewindeabschnitt ausgebildeten, gewindefreien
Schaftabschnitt auslaufen. Von besonderem Vorteil ist, daß die Fräsrippen bis unmittelbar
zum Schaft hin geführt sind, auch wenn dieser direkt an den Schraubenkopf anschließende kleine,
gewindefreie Schaftabschnitt einen Durchmesser aufweist, welcher etwas größer ist als der
Kerndurchmesser des zweiten Gewindeabschnittes. Es kann trotzdem eine optimale Abarbeitung des
Materials durch die daran anschließenden Fräsrippen erreicht werden.
Vorteilhaft ist zudem, daß die zur Umfangskontur des Schraubenkopfes hin auslaufenden Flächenabschnitte
der Fräsrippen Tangentialebenen zur kreisförmigen Umfangskontur des Schraubenkopfes bilden.
Die Fräsrippen laufen also zur Umfangskontur des Schraubenkopfes hin praktisch auf Null hin
aus, so daß nur noch der ganz äußerste Bereich des Schraubenkopfes ohne entsprechende Abarbeitung
von Material in die zu befestigende Konterlattung eingedrückt wird. Dabei handelt es sich praktisch
nurmehr um eine Umdrehung der Schraube, da dieser Bereich inetwa der Höhe einer Gewindesteigung
entspricht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung liegt darin, daß die äußerste, die Schneidkanten bildende Begrenzung
der Fräsrippen zumindest annähernd parallel zu den Erzeugenden der senkkopfartigen Unterseite des
Schraubenkopfes verläuft. Damit wird praktisch eine inetwa kegelstumpfförmige Öffnung, welche
der Neigung des Senkkopfes angepaßt ist, für die Aufnahme des Schraubenkopfes hergestellt. In diesem
Zusammenhang ist es auch denkbar, daß der Winkel zwischen der äußersten, die Schneidkanten
bildenden Begrenzung der Fräsrippen und der Schraubenachse kleiner ist als der Winkel zwischen den
Erzeugenden der Unterseite des Schraubenkopfes und der Schraubenmittelachse. Dies kann bei der
Abarbeitung des Materials bei der Herstellung der Senköffnung vorteilhaft sein, da der Schneidwinkel
wesentlich spitzwinkliger ist, so daß ein "Einbohren" leichter vonstatten gehen kann.
Bei einer besonderen Ausführungsvariante des Schraubenkopfes ist vorgesehen, daß die kegelstumpfförmige
Unterseite des Schraubenkopfes mit einer kreisbogenförmigen Abrundung in die ebene
Oberseite des Schraubenkopfes übergeht und die auslaufenden Flächenabschnitte in diese Abrundung
auslaufen. Durch diese besondere Ausgestaltung wird erreicht, daß gerade der äußerste Randbereich
des Schraubenkopfes die Fasern der zu befestigenden Konterlattung einfach nach unten hin
drückt und keine weitere Schneidwirkung hervorruft. Der Schraubenkopf wird dadurch immer sauber
und ohne Splitterbildung an der Oberseite der Konterlattung versenkt. Eine solche Ausgestaltung ist
aber auch im Hinblick auf einen möglichst kleinen Außendurchmesser des Schraubenkopfes von Vorteil.
Der Schraubenkopf bei der neuerungsgemäßen Schraube hat ja keinerlei Haltefunktion, soll jedoch
in möglichst einfacher und problemloser Art und Weise versenkt werden können.
Weitere neuerungsgemäße Merkmale und besondere Vorteile werden in der nachstehenden Beschreibung
anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Dachaufbau in Neigungsrichtung des Daches gesehen;
Fig. 2 eine Teilansicht des Schraubenkopfbereiches der neuerungsgemäßen Schraube, vergrößert
dargestellt;
Fig. 3 eine Ansicht einer Schraube zum Einsatz bei einer solchen speziellen Anwendung.
Der Einsatz einer Schraube 1 gemäß der vorliegenden Neuerung erfolgt bei einer Dachkonstruktion,
wie sie in Fig. 1 dargestellt ist. Bei einer solchen Dachkonstruktion befindet sich auf den Sparren 8
eine Dachschalung 9. Über der Dachschalung 9 ist eine Dampfsperre und Luftdichtung 10 angeordnet.
Darauf folgt eine Isolierschicht 11, welche aus Isolierbahnen oder Isolierplatten gebildet sein
kann und gegebenenfalls mit einer Bitumenbahn abgedeckt ist. Darüber befindet sich die Konterlattung
12. Auf diese Konterlattung 12 werden quer zur Dachneigung sogenannte Dachlatten 13 befestigt,
an welchen bei Einsatz von Dachziegeln 14 diese Dachziegel 14 eingehängt werden können. Es
handelt sich hier aber lediglich um eine mögliche Art einer Dacheindeckung. Selbstverständlich sind
im Rahmen der Neuerung auch andere Arten von Dacheindeckungen, z.B. in Form der verschiedensten
Ausführungen von Dachziegeln, in Form von entsprechenden plattenförmigen Teilen oder profilierten
Elementen usw., möglich.
Bei der vorliegenden Neuerung geht es lediglich um die Schraube 1, weiche die Konterlattung 12 mit
dem aus Sparren 8 und Dachschalung 9 bestehenden Unterbau verbinden und so optimal abstützen
soll, daß eine dazwischen angeordnete Isolierschicht 11 nicht zusammengedrückt werden kann. Es
liegt also ein ganz spezieller Einsatzbereich für eine solche Schraube vor.
Die Schraube ist mit einem Schraubenkopf 7 versehen, der als Senkkopf mit entsprechenden Fräsrippen
15 und einem Innenangriff zum Einsetzen eines Drehwerkzeuges versehen ist. Ferner ist ein relativ
langer Schaft 2 vorgesehen, welcher an dem dem Schraubenkopf 7 abgewandten Ende eine Einschraubspitze
3 aufweist. Anstelle dieser Einschraubspitze 3 könnte aber auch ein entsprechender
Bohrteil vorgesehen werden, wobei die Wahl zwischen Bohrteil und Einschraubspitze von dem Material
des Sparren abhängt. Es wäre also durchaus möglich, den Sparren 8 anstelle aus Holz aus einem
anderen Material, beispielsweise aus Stahl- oder Aluminiumprofilen, zu fertigen.
Unmittelbar an die Einschraubspitze 3 anschließend ist ein erster Gewindeabschnitt 5 vorgesehen
und an den Schraubenkopf 7 anschließend ein zweiter Gewindeabschnitt 6. Zwischen diesen beiden
Gewindeabschnitten 5 und 6 kann ein gewindefreier Schaftabschnitt 4 ausgebildet sein. Der schraubenkopfnahe,
zweite Gewindeabschnitt 6 weist einen größeren Außendurchmesser D2 auf als der der Einschraubspitze 3 zugewandte, erste Gewindeabschnitt 5, welcher einen Außendurchmesser D1
aufweist. Eine Besonderheit und sinnvolle konstruktive Gestaltung einer solchen Schraube liegt darin,
daß die Gewindesteigung H2 im Bereich des Gewindeabschnittes 6 kleiner ist als die Gewindestei-
gung H1 im Bereich des Gewindeabschnittes 5. Dadurch wird beim Eindrehen der Schraube bewirkt,
daß die Konterlattung 12 leicht angezogen wird. Die Konterlattung 12 wird somit mit einem, wenn
auch geringfügigen Ausmaß gegen die Isolierschicht 11 angepreßt, um gerade auch im Bereich des
Eintrittes der Schrauben in die Bitumenabdeckung eine entsprechende Abdichtung zu bewirken.
Der erste Gewindeabschnitt 5 geht mit einem entsprechenden Konusbereich in den gewindefreien
Schaftabschnitt 4 über, der einen Durchmesser D aufweist welcher inetwa dem Außendurchmesser
D1 des ersten Gewindeabschnittes 5 entspricht.
Die Länge L des ersten Gewindeabschnittes 5 ist vorteilhaft größer als die Länge L1 des zweiten Gewindeabschnittes
6. Es wäre denkbar, beide Gewindeabschnitte in gleicher Länge auszuführen, doch ist es gerade bei langen Schrauben stets vorteilhaft, entsprechende Gewindeabschnitte nur so lange
auszuführen, als dies für den optimalen Einsatz sinnvoll ist.
Aus Fig. 1 ist eine mögliche Verlegungsart bzw. eine mögliche Art zum Eindrehen der Schrauben 1
aufgezeigt. Die Schrauben werden hier abwechselnd mit Abstand A eingesetzt, wobei die aufeinander
folgenden Schrauben jeweils in entgegengesetzte Richtungen geneigt sind. Dabei ist ein Ein-Schraubwinkel
von 30° gegenüber dem rechtwinkligen Eindrehen zum Sparren 8 hin vorgesehen. Es ist aber auch durchaus denkbar, die Schrauben 1 rechtwinklig zum Sparren 8 einzudrehen oder aber
in ständiger Gleichrichtung gegebenenfalls mit einzelnen dazwischenliegend in die andere Richtung
weisenden Schrauben.
Bei der vorliegenden Neuerung geht es im wesentlichen um die besondere Ausgestaltung des Schraubenkopfes
bzw. der Unterseite des Schraubenkopfes. Der Schraubenkopf 7 hat an seiner zum Schaft 2 hin weisenden, annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten Begrenzung 20 mehrere, radial
über die Oberfläche derselben vorstehende Fräsrippen 15. Beim gezeigten Beispiel sind vier jeweils
um 90° zueinander versetzte Fräsrippen vorhanden. Denkbar wäre aber auch, lediglich zwei oder drei
Fräsrippen 15 vorzusehen. Es ist nicht allzu sinnvoll, eine Vielzahl von Fräsrippen vorzusehen, da ja
ausreichend Freiraum vorhanden sein soll, um das abgearbeitete Material in der praktisch immer aus
Holz bestehenden Konterlattung aufnehmen zu können. Die Fräsrippen 15 stehen radial über die
Oberfläche der Begrenzung 20 vor und liegen dabei in durch die Schraubenachse 22 geführten Ebenen.
Sie sind also bei der gezeigten Ausführungsform nach unten abstehend und in radialer Richtung
verlaufend angeordnet. Bis zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes, also bis zur
Höhe des Durchmesser D2 sind die Fräsrippen 15 in vollem Querschnitt und mit voll ausgebildeter
Schneidkante 16 bzw. mit Schneidflächen 17 ausgestattet. Ab diesem Durchmesserbereich gehen
die Fräsrippen 15 in einen Flächenabschnitt 18 über, welcher in die äußerste Umfangskontur des
Schraubenkopfes 7 ausläuft. Der Durchmesser DK des Schraubenkopfes 7 ist gleich oder kleiner als
der 1,5-fache Außendurchmesser D2 des zweiten Gewindeabschnittes 6 ausgeführt.
P0184DE-GM Seite 6
Wie insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann, weisen die Fräsrippen 15 im Bereich ihres vollen
Querschnittes annähernd die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks auf, im Auslaufbereich
hingegen annähernd die Querschnittsform eines Trapezes. Die Fräsrippen 15 sind ferner in
vollem Querschnitt bis zum Schaft 2 hin geführt bzw. zu einem zwischen dem Schraubenkopf 7 und
dem zweiten Gewindeabschnitt 6 ausgebildeten, gewindefreien Schaftabschnitt 21. Der Durchmesser
dieses gewindefreien Schaftabschnittes 21 entspricht inetwa dem Ausgangsdurchmesser für die
Herstellung einer solchen Schraube, liegt also zwischen dem Kerndurchmesser und dem Außendurchmesser
D2 des Gewindeabschnittes 6. Dadurch haben die Fräsrippen 15 auch eine große Stabilität,
da diese nicht nur an der Unterseite des Schraubenkopfes 7, sondern zusätzlich einstückig an den
gewindefreien Schaftabschnitt 21 anschließen.
Die Flächenabschnitte 18 der Fräsrippen 15 laufen zur Umfangskontur des Schraubenkopfes 7 hin in
Form von Tangentialebenen aus. Dabei handelt es sich um Tangentialebenen zur kreisförmigen Umfangskontur
des Schraubenkopfes 7. Es erfolgt dadurch ein kontinuierlicher Auslauf der Fräsrippen
bis auf die Höhe Null, so daß ein optimaler Übergang auf die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes
7 geschaffen werden kann.
Die äußerste, die Schneidkanten 16 bildende Begrenzung der Fräsrippen 15 verläuft zumindest annähernd
parallel zu den Erzeugenden der senkkopfartigen Unterseite 20 des Schraubenkopfes 7, so daß
in einem solchen Ausführungsfall die in Fig. 2 ersichtlichen Win/kel &agr; und &bgr; gleich groß ausgeführt
sind. Bei einer besonderen Ausführungsvariante ist jedoch vorgesehen, daß der Winkel &agr; zwischen
der äußersten, die Schneidkanten 16 bildenden Begrenzung der Fräsrippen 15 und der Schraubenachse
22 kleiner ausgeführt ist als der Winkel &bgr; zwischen den Erzeugenden der Unterseite 20 des
Schraubenkopfes 7 und der Schraubenmittelachse 22. Dadurch wird gerade für den Bohreinsatz in
Holz (Konterlattung) eine noch verbesserte Ausgestaltung geschaffen.
Die kegeistumpfförmige Unterseite 20 des Schraubenkopfes geht vorteilhaft mit einer kreisbogenförmigen
Abrundung 19 in die ebene Oberseite 23 des Schraubenkopfes 7 über, wobei die auslaufenden
Flächenabschnitte 18 in diese Abrundung 19 auslaufen.
Im Rahmen der Neuerung sind verschiedene konstruktive Abwandlungen möglich, und zwar insbesondere
in der Querschnittsform der Fräsrippen. Es wäre durchaus denkbar, anstelle eines gleichschenkligen
Dreieckes eine Art Sägezahnform vorzusehen, um dadurch die Schneidwirkung der Fräsrippen
15 noch zu erhöhen. Da der Durchmesser DK des Schraubenkopfes in bezug auf den Durchmesser
D2 des Gewindeabschnittes 6 relativ klein ist, erfüllen auch symmetrische Ausgestaltungen
von Fräsrippen die gestellte Aufgabe voll und ganz. Es wäre sogar auch denkbar, anstelle einer Querschnittsform
als gleichschenkliges Dreieck für den vollen Querschnitt eine Art Trapezform vorzusehen,
wobei dann die in Eindrehrichtung vorne liegende äußere Begrenzungskante die Schneidkante
bildet.
Claims (7)
1. Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach zur Befestigung einer Konterlattung an gegebenenfalls
mit einer Dachschalung abgedeckten Sparren unter Zwischenschaltung von Isolierbahnen oder Isolierplatten,
bestehend aus einem als Senkkopf ausgebildeten Schraubenkopf und einem langen Schaft mit einem am anderen Ende ausgebildeten Bohrteil oder einer Einschraubspitze, wobei der
Schaft einen an die Bohrspitze bzw. den Bohrteil anschließenden, ersten Gewindeabschnitt, einen
an den Schraubenkopf anschließenden, zweiten Gewindeabschnitt und einen dazwischenliegenden,
gewindefreien Abschnitt aufweist und wobei der zweite Gewindeabschnitt einen größeren
Außendurchmesser aufweist als der erste Gewindeabschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schraubenkopf (7) an seiner zum Schaft (2) hin weisenden, annähernd kegelstumpfförmig ausgebildeten
Begrenzung (20) mehrere, radial über die Oberfläche dieser Begrenzung (20) vorstehende,
in durch die Schraubenachse (22) geführten Ebenen liegende Fräsrippen (15) aufweist, welche bis
zum Durchmesserbereich des zweiten Gewindeabschnittes (6) in vollem Querschnitt und mit voll
ausgebildeter Schneidkante (16) bzw. -fläche (17) verlaufen und ab diesem Durchmesserbereich in
einem Flächenabschnitt (18) in die äußerste Umfangskontur des Schraubenkopfes (7) auslaufen,
und daß der Durchmesser (DK) des Schraubenkopfes (7) gleich oder kleiner ist als der 1,5-fache
Außendurchmesser (D2) des zweiten Gewindeabschnittes (6).
2. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsrippen (15) im Bereich ihres vollen
Querschnittes annähernd die Querschnittsform eines gleichschenkligen Dreiecks und im Auslaufbereich
annähernd die Querschnittsform eines Trapezes aufweisen.
3. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fräsrippen (15) in vollem Querschnitt
bis zum Schaft hin geführt sind und an einem zwischen dem Schraubenkopf (7) und dem
zweiten Gewindeabschnitt (6) ausgebildeten, gewindefreien Schaftabschnitt (21) auslaufen.
4. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Umfangskontur des Schraubenkopfes
(7) hin auslaufenden Flächenabschnitte (18) der Fräsrippen (15) Tangentialebenen zur
kreisförmigen Umfangskontur des Schraubenkopfes (7) bilden.
5. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußerste, die Schneidkanten (16)
bildende Begrenzung der Fräsrippen (15) zumindest annähernd parallel zu den Erzeugenden der
senkkopfartigen Unterseite (20) des Schraubenkopfes (7) verläuft.
6. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (&agr;) zwischen der äußersten,
die Schneidkanten (16) bildenden Begrenzung der Fräsrippen (15) und der Schraubenachse (22)
kleiner ist als der Winkel (ß) zwischen den Erzeugenden der Unterseite (20) des Schraubenkopfes
(7) und der Schraubenmittelachse (22).
7. Schraube nach Anspruch 1 und einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die kegelstumpfförmige Unterseite (20) des Schraubenkopfes (7) mit einer kreisbogenförmigen
Abrundung (19) in die ebene Oberseite (23) des Schraubenkopfes (7) übergeht und die auslaufenden
Flächenabschnitte (18) in diese Abrundung (19) auslaufen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607265U DE29607265U1 (de) | 1996-04-22 | 1996-04-22 | Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607265U DE29607265U1 (de) | 1996-04-22 | 1996-04-22 | Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29607265U1 true DE29607265U1 (de) | 1997-06-26 |
Family
ID=8022924
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607265U Expired - Lifetime DE29607265U1 (de) | 1996-04-22 | 1996-04-22 | Schraube zum Einsatz bei einem Unterdach |
Country Status (1)
| Country | Link |
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