DE29607868U1 - Transportstern für Gefäß - Google Patents
Transportstern für GefäßInfo
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Description
KRONESAG pat-ha/691-DE
Hermann Kronseder 19. April 1996
Maschinenfabrik
93068 Neutraubling
93068 Neutraubling
Transportstern für Gefäße
Die Erfindung betrifft einen Transportstern für Gefäße gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits ein derartiger Transportstern bekannt, bei dem der Spreizkörper durch einen Nocken mit ovalem
Querschnitt gebildet wird, der konzentrisch zu seiner Mittelachse drehbar im Grundkörper gelagert ist, wobei die
mit ihm zusammenwirkenden Bereiche der Gegenarme die gleiche Grundform aufweisen (DE-GM 295 01 897.6).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weitere besonders kostengünstige und verschleißarme Bauform eines
gattungsgemäßen Transportsterns aufzuzeigen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Im Nachstehenden werden zwei Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die teilweise Draufsicht auf einen Transportstern,
Fig. la die teilweise Draufsicht auf den Transportstern nach Fig. 1 mit geänderter Form der Greifzangen,
Fig. 2 den Schnitt A-B nach Fig. 1.
Der Transportstern 1 nach Fig. 1 und 2 ist zum Transportieren von aufrechtstehenden Gefäßen in Form von
Flaschen 2 eingerichtet. Er ist in den Auslauf einer Flaschenbehandlungsmaschine, beispielsweise einer
Inspektionsmaschine, integriert, von der ansonsten nur der Abförderer 14 und die Antriebswelle 15 für den
Transportstern 1 dargestellt ist.
Der Transportstern 1 weist einen Grundkörper 3 auf, der im wesentlichen aus zwei parallelen Ringen 16, 17 mit gleichem
Außen- und gleichem Innendurchmesser besteht. Die beiden Ringe 16, 17 sind konzentrisch angeordnet und durch eine
Anzahl von gleichmäßig über ihren Umfang verteilten Bolzen 18 mit kreisförmigem Querschnitt starr miteinander
verbunden. Jeder Bolzen 18 ist mittels zweier Schrauben einzeln lösbar zwischen den beiden Ringen 16, 17 fixiert und
verläuft parallel zu der durch die Antriebswelle 15 definierten Drehachse des Transportsterns 1.
Der untere Ring 17 ist mittels mehrerer Schrauben lösbar mit radialen Speichen 19 verbunden, die ihrerseits starr an
einer Nabe 20 befestigt sind. Die Nabe 20 ist drehfest auf der Antriebswelle 15 angeordnet, derart, daß der Grundkörper
3 konzentrisch zur Antriebswelle 15 ausgerichtet ist.
Auf jedem Bolzen 18 sind zwei Doppelhebel 5, 6 mit im wesentlichen radial nach außen weisenden Greifarmen und im
wesentlichen radial nach innen weisenden Gegenarmen schwenkbar gelagert. Die Doppelhebel 5, 6 bestehen aus
zähelastischem Kunststoff und bilden zusammen eine steuerbare Greifzange 4, welche die Flaschen 2 kraft- und
formschlüssig zu erfassen vermag.
Die Doppelhebel 5, 6 weisen an den aufeinander zu gerichteten Innenseiten ihrer Greifarme schalenartige
Ausnehmungen 21 für die Flaschen 2 auf. Diese können somit formschlüssig innerhalb und außerhalb ihrer "dicksten"
Stelle ergriffen und so sicher fixiert werden. Der eine Doppelhebel 5 weist im Bereich des Gegenarms und der
Lagerstelle eine verringerte Höhe auf und ist im mittleren Bereich des Bolzens 18 gelagert. Der andere Doppelhebel 6
weist über seine gesamte Länge im wesentlichen die gleiche Höhe auf, ist jedoch im Bereich des Gegenarms und der
Lagerstelle mit einem Schlitz versehen, in den der andere Doppelhebel 5 eingreift. Beide Doppelhebel 5, 6 sind somit,
unabhängig voneinander gegenüber dem Bolzen 18 schwenkbar, wobei der Doppelhebel 6 einen gabelartigen Gegenarm
aufweist.
Radial innerhalb der Bolzen 18 und seitlich gegenüber diesen versetzt sind auf einem gemeinsamen Teilkreis mehrere
Lagerbolzen 22 im Grundkörper 3 angeordnet. Die Lagerbolzen 22 verlaufen parallel zu den Bolzen 18 - jeweils einer für
jede Greifzange 4 - und sind wie die Bolzen 18 mittels zweier Schrauben lösbar zwischen den Ringen 16, 17 fixiert.
Auf jedem Lagerbolzen 22 ist ein gabelartiger Spreizkörper im Bereich seines senkrechten Verbindungsschenkels drehbar
gelagert. Zwischen den freien Gabelschenkeln und damit exzentrisch zur Drehachse des Spreizkörpers 8, wie sie durch
den Lagerbolzen 22 definiert ist, ist ein parallel zum Lagerbolzen 22 verlaufender Steuerdaumen 9 angeordnet.
Dieser besteht im wesentlichen aus einer parallel zum Lagerbolzen 22 im Spreizkörper 8 befestigten Achse und drei
drehbar darauf gelagerten Rollen mit gleichem Außendurchmesser. Der Steuerdaumen 9 sitzt unmittelbar
zwischen den beiden Gegenarmen seiner zugehörigen Doppelhebel 5, 6 und wirkt mit deren aufeinander zu
gerichteten Innenflächen zusammen, die als Steuerflächen 10, 11 ausgebildet sind. Jeder Steuerfläche 10, 11 ist eine
eigene Rolle zugeordnet.
Wie die Fig. 1 zeigt, weist jeder als Kurbel oder Hebel wirkende Spreizkörper 8 zwei definierte End- oder
Winkelpositionen auf, wobei die Verbindungslinie zwischen der Drehachse eines Spreizkörpers 8 und seinem Steuerdaumen
9 in beiden Positionen mehr tangential als radial verläuft. In der einen Winkelposition (Schließposition) liegt der
Steuerdaumen 9 im wesentlichen innerhalb und in der anderen Winkelposition (Öffnungsposition) im wesentlichen außerhalb
des gemeinsamen Teilkreises aller Lagerbolzen 22. Die
beiden Steuerflächen 10, 11 einer Greifzange 4 sind unterschiedlich geformt: Die Steuerfläche 10 des
Doppelhebels 5 verläuft konkav, die Steuerfläche 11 des Doppelhebels 6 verläuft konvex. Zum Bolzen 18 hin besitzen
beide Steuerflächen 10, 11 abgerundete Taschen für den Steuerdaumen 9 zu dessen Fixierung in der Endposition bzw.
zur Stabilisierung der Greifzange 4 in der Öffnungsposition. Ferner sind die Steuerflächen 10, 11
derart spiralig gegenüber dem Lagerbolzen 22 geformt, daß der einzige Steuerdaumen 9 in der Schließposition seine
beiden Gegenarme maximal auseinanderdrängt und in seiner Öffnungsposition eine maximale Annäherung seiner Gegenarme
zuläßt. Dazwischen befindet sich ein gerundeter Übergangsbereich, der eine "weiche" Schwenkbewegung der
Doppelhebel 5, 6 von der Schließposition in die Öffnungsposition und umgekehrt ergibt.
In der Schließposition ist der gegenseitige Abstand zwischen zwei zusammengehörigen Ausnehmungen 21 etwas kleiner als der
Durchmesser einer zu transportierenden Flasche 2. Wird eine Flasche 2 ergriffen, so werden die beiden Doppelhebel 5,
elastisch aufgebogen, wodurch sich eine beträchtliche Klemmkraft ergibt. Die Flaschen 2 werden somit nicht nur
formschlüssig -durch die Ausnehmungen 21- sondern auch kraftschlüssig erfaßt und können daher ohne Führungsbögen
und ggf. ohne Überschub von einem dem Transportstern 1 vorgeschalteten, nicht gezeigten Drehtisch oder dgl. zum
Abförderer 14 überführt werden. Die Klemmkraft kann auch dazu benutzt werden, um den Spreizkörper 8 bzw. dessen
Steuerdaumen 9 in der Schließposition selbsthemmend zu stabilisieren, indem in die Steuerflächen 10, 11 an ihrem
radial innenliegenden Endbereich entsprechende Vertiefungen für den Steuerdaumen 9 eingearbeitet werden.
In der Öffnungsposition ist der gegenseitige Abstand
zwischen zwei zusammengehörigen Ausnehmungen 21 größer als der Durchmesser der zu transportierenden Flaschen 2. Diese
können daher störungsfrei aus einer geöffneten Greifzange heraus bzw. in diese hineinlaufen. Die Stabilisierung der
Doppelhebel 5, 6 in der Öffnungsposition erfolgt durch die taschenartigen Bereiche der beiden Steuerflächen 10, 11
und/oder durch Federelemente, welche die Greifzange 4 zu öffnen suchen, beispielsweise quer über die Gegenarme
gespannte Zugfedern.
An der Unterseite jedes Spreizkörpers 8, mittig unter dem Steuerdaumen 9, ist jeweils eine Kurvenrolle 23 gelagert.
Diese bzw. ihr Lagerstift greift durch einen entsprechenden Schlitz 24 im unteren Ring 17 hindurch und ragt nach unten
hin aus diesem heraus. Die Kurvenrollen 2 3 wirken mit zwei stationär an der Unterseite des Transportsterns 1
angeordneten, rampenförmigen Kurvenstücken 25, 26 zusammen und bilden mit diesen eine Steuereinrichtung 7 für die
Greifzangen 4.
Das erste Kurvenstück 25 ist im wesentlichen außerhalb des gemeinsamen Teilkreises der Lagerbolzen 22 angeordnet. Bei
einer Rotation des Transportsterns 1 in Pfeilrichtung schwenkt es alle vorbeilaufenden Spreizkörper 8 aus der
Öffnungsposition in die Schließposition. Das zweite Kurvenstück 26 ist im wesentlichen innerhalb des gemeinsamen
Teilkreises angeordnet. Bei einer Rotation des Transportsterns 1 in Pfeilrichtung schwenkt es alle
• · * • · ♦
vorbeilaufenden Spreizkörper 8 aus der Schließposition in die Öffnungsposition. Im Bereich zwischen den Kurvenstücken
25, 26 ist aufgrund der bereits beschriebenen selbsthemmenden Stabilisierung der Greifzangen 4 bzw.
Spreizkörper 8 keine weitere Fixierung erforderlich.
Der Transportstern la nach Fig. la unterscheidet sich vom Transportstern 1 nach Fig. 1 und 2 dadurch, daß die
Doppelhebel 5a, 6a im Bereich ihrer Gegenarme mit zusätzlichen Steuerflächen 12, 13 versehen sind. Diese
liegen den benachbarten Steuerflächen 10, 11 mit einem Abstand gegenüber, der etwas größer ist als der Durchmesser
des zylindrischen Steuerdaumens 9, den sie gabelartig umgreifen. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß beide
Doppelhebel 5a, 6a exakt der Bewegung ihres einzigen Steuerdaumens 9 folgen.
Außerdem ist beim Transportstern la an der Unterseite des unteren Rings 17 an der Außenseite der Bewegungsbahn jeder
Kurvenrolle 23 ein Block 27 mit zwei Federschnäppern 28, befestigt. Durch diese Federschnäpper 28,. 29 wird die
Kurvenrolle 2 3 und damit der Steuerdaumen 9 in der Öffnungsposition und in der Schließposition elastisch
fixiert. Auf diese Weise ist auch bei ungünstigen Betriebsbedingungen ein absolut sicheres Stabilisieren der
Greifzangen 4 in ihrer Öffnungsposition und in ihrer Schließposition garantiert.
Bei den beiden vorbeschriebenen Transportsternen 1 und la besteht jede Greifzange 4 aus zwei flexiblen Doppelhebeln 5,
6, die gemeinsam durch einen Spreizkörper 8 gesteuert
werden. Statt dessen ist es auch möglich, jedem Doppelhebel einen eigenen Spreizkörper zuzuordnen, um eine separate
Steuerung der Doppelhebel zu ermöglichen. Auch ist es denkbar, nur einen Doppelhebel direkt zu steuern und den
anderen Doppelhebel ungesteuert bzw. starr anzuordnen oder über ein Getriebe mit Drehrichtungsumkehr mit dem
gesteuerten Doppelhebel zu koppeln, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Claims (13)
- SchutzansprücheTransportstern für Gefäße mit einem drehbaren Grundkörper, mehreren an dessen Umfang angeordneten Greifzangen, die durch jeweils zwei schwenkbare Doppelhebel mit im wesentlichen radial nach außen weisenden Greifarmen und im wesentlichen radial nach innen weisenden Gegenarmen gebildet werden, sowie mit einer Steuereinrichtung für die Greifzangen mit drehbar im Grundkörper gelagerten Spreizkörpern, die in mindestens einer Winkelposition (Schließposition) die beiden zugehörigen Gegenarme auseinanderdrängen und in mindestens einer anderen Winkelposition (Öffnungsposition) eine Annäherung der zugehörigen Gegenarme zulassen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Spreizkörper (8) einen exzentrisch zu seiner Drehachse angeordneten Steuerdaumen (9) aufweist, der zwischen die beiden zugehörigen Gegenarme eingreift, und daß an den beiden Gegenarmen mit dem Steuerdaumen (9) zusammenwirkende, unterschiedlich geformte Steuerflächen (10, 11) ausgebildet sind.
- 2. Transportstern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerdaumen (9) und die Drehachse des Spreizkörpers (8) parallel zur Drehachse des Grundkörpers (3) verlaufen. .
- 3. Transportstern nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungslinie zwischen der Drehachse eines Spreizkörpers (8) und seinem Steuerdaumen (9) im wesentlichen tangential zur Drehachse des Grundkörpers (3) verläuft.
- 4. Transportstern nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Steuerdaumen (9) in seiner Öffnungsposition näher an den Schwenkachsen der zugehörigen Doppelhebel (5, 6) liegt als in der Schließposition.
- 5. Transportstern nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachsen der Spreizkörper (8) auf einem gemeinsamen Teilkreis liegen und die Steuerdaumen (9) in der Schließposition i.w. innerhalb und in der Öffnungsposition i.w. außerhalb des Teilkreises sitzen.
- 6. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß von zwei zusammengehörigen Steuerflächen (10, 11) entsprechend der bogenförmigen Bewegungsbahn des Steuerdaumens (9) die eine konkav und die andere konvex ausgebildet ist.
- 7. Transportstern nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Steuerfläche (10, 11) jeweils eine weitere,äquidistant verlaufende Steuerfläche (12, 13) zugeordnet ist, so daß benachbarte Steuerflächen (10, 12; 11, 13) den Steuerdaumen (9) gabelartig umfassen.
- 8. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerflächen (10 bis 13) derart ausgebildet sind, daß die Greifzangen (4) in der Öffnungsposition und/oder Schließposition, ggf. unter Mitwirkung von Federelementen, selbsthemmend stabilisiert sind.
- 9. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerdaumen (9) in ihrer Schließposition und/oder Öffnungsposition durch Federschnäpper (28, 29) oder dgl. selbsthemmend stabilisiert sind.
- 10. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerdaumen (9) mehrere unterschiedliche Schließpositionen für unterschiedliche Gefäßdurchmesser aufweisen.
- 11. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerdaumen (9) zylindrisch sind und ggf. mindestens eine drehbare Rolle aufweisen.
- 12. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (7) an den Spreizkörpern (8) exzentrisch zu deren Drechachse angeordnete Kurvenrollen (23) und an der Umlaufbahn desTransportsterns (1, la) stationär angeordnete Kurvenstücke (25, 26) aufweist, die die vorbeilaufenden Spreizkörper (8) in die Öffnungs- bzw. Schließposition schwenken.
- 13. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelhebel (5, 6) aus Kunststoff bestehen und elastisch verformbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29607868U DE29607868U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Transportstern für Gefäß |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE29607868U DE29607868U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Transportstern für Gefäß |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29607868U1 true DE29607868U1 (de) | 1997-06-05 |
Family
ID=8023381
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29607868U Expired - Lifetime DE29607868U1 (de) | 1996-04-30 | 1996-04-30 | Transportstern für Gefäß |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE29607868U1 (de) |
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- 1996-04-30 DE DE29607868U patent/DE29607868U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970717 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: KRONES AKTIENGESELLSCHAFT, DE Free format text: FORMER OWNER: KRONES AG HERMANN KRONSEDER MASCHINENFABRIK, 93073 NEUTRAUBLING, DE Effective date: 19990105 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19990809 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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