DE29606250U1 - Anzeigeständer - Google Patents
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Description
WESTPHAL ^MUSS1CMUg #^· P AlWN BR
PATENTANWÄLTE· EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
U.Z.:rubl88
RUBBERMAID COMMERCIAL PRODUCTS INC.
3124 Valley Avenue
Winchester, Virginia 22601
USA
Winchester, Virginia 22601
USA
ANZEIGESTANDER
Die Erfindung betrifft einen Anzeigeständer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es handelt sich dabei insbesondere um einen zusammenklappbaren,
selbststehenden Anzeigeständer oder Bodenständer (floor sign) aus Kunststoff.
Die Verwendung von selbststehenden Anzeigeständern aus Kunststoff zum Anzeigen verschiedener Botschaften und Warnungen
ist in der Technik bekannt. ' Normalerweise weisen solche Anzeigeständer zwei"Seiten auf, sind selbststehend und zusammenklappbar,
wie in der US-Patentschrift 4 253 260 beschrieben , auf deren Lehre hiermit Bezug genommen wird.
Bei den bekannten zusammenklappbaren Anzeigeständern trat eine Anzahl von Problemen auf. Insbesondere boten die Anzeigeständer
einen begrenzten Platz, auf welchem Botschaften
oder Warnungen angezeigt werden konnten, da sie nur aus zwei
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D-78048 VS-Vii!ingen · V&ldsfrassä 33"· T<sfef<tt-*7721"560O? · Telefax +7721 55614
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Platten bestanden. Daher war bei den bekannten Anzeigeständern nicht die Möglichkeit gegeben, in einfacher Weise
verschiedene Arten von zusätzlichen Absperreinrichtungen, wie Ketten oder Seilen, direkt an einem Anzeigeständer zu befestigen,
so daß es möglich wäre, eine Absperreinrichtung leicht zwischen zwei Anzeigeständern oder zwischen einem
Anzeigeständer und einem anderen Gegenstand anzubringen. Schließlich weisen zwar einige bekannte Anzeigeständer vier
Seiten auf, sie können jedoch vom Benutzer nicht ohne weiteres zusammengeklappt werden. Da Anzeigeständer oftmals durch
verschiedene Leute an einer Anzahl von Stellen verwendet werden, ist es erwünscht, daß ein Anzeigeständer leicht
zusammenklappbar und einfach an verschiedenen Orten durch unterschiedliche Benutzer aufstellbar ist.
Durch die Erfindung soll daher ein Anzeigeständer ohne die
Nachteile der bekannten Anzeigeständer geschaffen werden, der mehr Platz für anzuzeigende Botschaften hat und von einem
Benutzer leicht zusammengeklappt und wieder aufgestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dieser vierseitige zusammenklappbare
Anzeigeständer aus Kunststoff überwindet die Nachteile des Standes der Technik, indem er einen größeren Platz für die
Übermittlung von Botschaften und Warnungen durch die zwei zusätzlichen Seitenplatten bietet und trotzdem leicht zusammengeklappt
werden kann.
Die Unteransprüche sind auf vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gerichtet. Die einzelnen Teile des zusammenklappbaren
Anzeigeständers sind jeweils durch besonders geeignete Scharniere miteinander verbunden, wobei die Seitenplatten
3 -
leicht nach innen geklappt werden können. Gemäß einem Merkmal der Unteransprüche können zusätzlich Befestigungseinrichtungen
zum Anbringen von Absperreinrichtungen, wie einem Seil oder einer Kette, zwischen zwei Anzeigeständern oder zwischen
einem Anzeigeständer und einem anderen Gegenstand vorgesehen werden, was einen besonderen Vorteil ergibt. Die Unteransprüche
betreffen insbesondere vorteilhafte Ausgestaltungen der verschiedenen Scharnieranordnungen zwischen den zusammenklappbaren
Teilen sowie Ausgestaltungen der erwähnten Befestigungseinrichtungen für Absperrketten oder -seile.
Anhand der Figuren wird die Erfindung beispielhaft näher erläutert. Es zeigt:
Figur 1 eine vordere Schrägansicht des vierseitigen, zusammenklappbaren Anzeigeständers in aufgespreizter
Stellung,
Figur 2 eine vordere Schrägansicht des erfindungsgemäßen Anzeigeständers in zusammengeklappter Stellung,
Figur 3 eine vordere Schrägansicht des erfindungsgemäßen
vierseitigen zusammenklappbaren Anzeigeständers und eines gleichen Anzeigeständers mit einer an
beiden Anzeigeständern befestigten Absperreinrichtung,
Figur 4 eine vordere Schrägansicht der zwei Teile der Anzeigeständer-Seitenplatte gemäß der Erfindung,
Figur 5 eine vordere Schrägansicht der Vorder- und Rückplatte des erfindungsgemäßen Anzeigeständers,
· I
Figur 6 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Anzeigeständers
in einer geöffneten Stellung,
Figur 7 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 7-7 in Fig.6, und
Figur 8 eine vergrößerte Teilansicht des Anzeigeständers mit weggebrochenen Teilen, welche die Scharnierverbindung
zwischen den zwei Teilen jeder Seitenplatte darstellt.
Eine Schrägansicht des erfindungsgemäßen zusammenklappbaren Anzeigeständers, nämlich eines vierseitigen, zusammenklappbaren
Anzeigeständers 10 in einer geöffneten Stellung, ist in Fig.l dargestellt. Fig.2 zeigt den neuen Anzeigeständer in
einer geschlossenen Stellung, wobei die Seitenplattenteile allgemein nach innen eingeklappt sind. Wie deutlicher in
Fig.l dargestellt, ist eine Vorderplatte 12 an einer Rückplatte 14 schwenkbar angeklenkt, wie in der US-Patentschrift
4 253 260 beschrieben, auf die hier vollinhaltlich Bezug genommen wird. Eine Anzahl von anderen Befestigungseinrichtungen
könnte auch angewendet werden, um die Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 zusammenzuhalten und einen zusammenklappbaren
Anzeigeständer oder Bodenständer (floor sign) zu bilden.
Außer der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 umfaßt der Anzeigeständer
10 auch Seitenplatten 16. Die Abmessungen der Seitenplatten 16 schränken die Aufspreizung der Vorderplatte
12 und Rückplatte 14 ein. Die Seitenplatten 16 wirken im wesentlichen als Mittel zu Sicherstellung, daß die Vorderplatte
12 und Rückplatte 14 des Anzeigeständers 10 aus Kunststoff sich nicht über den maximalen freien Standwinkel hinaus
erstrecken, der etwa 24° beträgt. Außerdem verringert das Vorhandensein der Seitenplatten 16 das Erfordernis eines sich
zwischen der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14 erstrekkenden getrennten Teils zur Aufrechterhaltung eines richtigen
Abstands zwischen der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14, und es erhöht die Stabilität des Anzeigestanders 10. Der
Anzeigeständer 10 mit Seitenplatten 16 hat höhere Stabilität und bietet einen größeren Platz zur Übermittlung von Botschaften
an das Publikum.
Die Seitenplatten 16 können zwischen der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 auf verschiedene, nachfolgend zu erläuternde
Weise befestigt und angeordnet sein. Die Seitenplatten 16 werden zwischen der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 so
angebracht, daß der Benutzer den Anzeigeständer 10 leicht zusamiaenklappen und sodann denselben wegbringen kann, wodurch
eine einfache Lagerung und Beförderung des Anzeigeständers 10 von Ort zu Ort möglich wird.
Der Anzeigeständer 10 kann auch infolge der Form des in den Figuren 1 und 2 dargestellten Querstabes 18 vom Benutzer
leicht von Ort zu Ort getragen werden. Der Querstab 18 verbindet die rohrförmigen Scharnierteile 20, die an den oberen
Schenkeln der Vorderplatte 12 ausgebildet sind. Insbesondere ist der untere Abschnitt 22 des Querstabes 18 allgemein so
geformt, daß er an die Finger eines Benutzers angepaßt ist. Die Form des unteren Abschnitts 22 des Querstabs 18 erhöht
die Bequemlichkeit des Benutzers, wenn er den Anzeigeständer 10 anzuheben und zu tragen versucht. Die Krümmung des unteren
Abschnitts 22 des Querstabes 18 ermöglicht es dem Benutzer, den Anzeigeständer 10 in einfacher Weise über längere Strekken
oder längere Zeitspannen mit maximaler Bequemlichkeit zu tragen.
— 6 **■
Um die Benutzer von Anzeigeständern 10 weiter zu unterstützen,
können die Vorderplatte 12 und die Rückplatte 14 jeweils eine Anzahl von Halterungseinrichtungen umfassen, die zur
Befestigung verschiedener Arten von Absperreinrichtungen an einem der Anzeigeständer 10 oder zwischen einem Anzeigeständer
10 und einem anderen Gegenstand dienen oder zum Festhalten der Absperreinrichtungen zwischen zwei gleichen Anzeige-Ständern
10 beitragen. Die Figuren 1 und 2 zeigen deutlich, daß eine Halteeinrichtung neben einer ersten allgemein rechteckig
geformten Aussparung 24 angeordnet ist, die nahe einem oberen Abschnitt der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14
liegt. Eine allgemein E-förmige Kerbe 26 ist nahe der Mitte der Bodenwand 28 der allgemein rechteckig geformten Aussparung
angeordnet. Obwohl die Aussparungen allgemein rechteckig dargestellt sind, können die Aussparungen unterschiedliche
Abmessungen und Formen besitzen. Die allgemein E-förmige Kerbe 26 dient zur Aufnahme und zum Festhalten einer Absperreinrichtung,
wie einer Kette oder eines Seils. Der untere Abschnit 22 des Querstabes 18 wirkt im wesentlichen als
Oberwand der allgemein rechteckig geformten Aussparung. Wie in Fig.3 gezeigt, kann eine Absperreinrichtung, wie eine
Kette oder ein Seil, zwischen zwei Anzeigeständern 10 oder statt dessen zwischen einem Anzeigeständer 10 und einem
anderen Gegenstand angeordnet werden. Die Absperreinrichtung kann von unterschiedlicher Art einschließlich einer aus
verschiedenen Materialien, wie Metall und Kunststoff, bestehenden Kette bestehen. Falls eine Kette als Absperreinrichtung
verwendet wird, kann ein Glied der Kette über dem Mittelteil der allgemein E-förmigen Kerbe 26 entweder an der
Vorderplatte 12 oder an der Rückplatte 14 jedes der Anzeigeständer 10 angebracht werden. Statt dessen können getrennte
Absperreinrichtungen oder Ketten an jeder der allgemein
E-förmigen Kerben 26 sowohl an der Vorderplatte 12 als auch
an der Rückplatte 14 angebracht werden.
Zusätzlich zu den allgemein E-förmigen Kerben 26 an der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14, welche eine Festlegung
einer Absperreinrichtung an dem Anzeigeständer ermöglichen, können auch zweite Befestigungseinrichtungen sowohl an der
Vorderplatte 12 als auch an der Rückplatte 14 angeordnet werden. Eine zweite allgemein rechteckig geformte Aussparung
ist direkt unterhalb der ersten allgemein rechteckig geformten Aussparung angeordnet. Schmale Öffnungen 30 sind nahe
jeder Seitenwand 32 der zweiten allgemein rechteckig geformten Aussparung angeordnet. Die Öffnungen 30 nehmen auf und
halten ein Absperrband oder -tuch zwischen jeweils zwei Anzeigeständern 10 oder einem Anzeigeständer 10 und einem
feststehenden Gegenstand. Die zweite allgemein rechteckig geformte Aussparung und die Öffnungen 30 sind so bemessen,
daß ein Absperrband leicht in einer allgemein aufrechten Stellung innerhalb der Öffnung 30 eingeschlossen und festgehalten
werden kann und somit anliegend an jede Seitenwand 3 2 der in Fig.3 dargestellten zweiten allgemein rechteckig
geformten Aussparung gehalten wird.
Jede Seitenplatte 16 besteht aus vorzugsweise zwei Teilen, die jeweils ein Zusammenklappen jeder Seitenplatte 16 allgemein
in Richtung nach innen gestatten. Statt dessen könnte auch jede Seitenplatte 16 allgemein nach außen zusammengeklappt
werden. Wie in Fig.4 dargestellt, besteht insbesondere jede Seitenplatte 16 aus zwei Teilen, nämlich einem ersten
Teil 34 und einem zweiten Teil 36. Der erste Teil 34 und zweite Teil 36 sind derart mit einem Scharnier aneinander
festgelegt, daß jede Seitenplatte 16 zum Schließen des Anzeigeständers allgemein nach innen zusammengeklappt werden kann,
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wie in Fig.2 gezeigt. Die Zusammenklappbarkeit des Anzeigeständers
10 ermöglicht eine einfache Lagerung des Anzeigeständers 10, wenn er nicht in Gebrauch ist, oder ein einfaches
Tragen, wenn der Benutzer den Anzeigeständer 10 an eine andere Stelle zu bringen wünscht.
Der erste Teil 34 und zweite Teil 36 jeder Seitenplatte 16 kann durch verschiedene Scharniereinrichtungen zusammengehalten
werden. Figuren 4 und 8 zeigen Scharniereinrichtungen zum Festlegen des ersten Teils 34 und des zweiten Teils 36 aneinander.
Insbesondere enthält der erste Teil 34 jeder Seitenplatte 16 allgemein C-förmige Finger 38, die allgemein nach
außen an verschiedenen Stellen nahe der Innenkante 40 jedes der ersten Teile 34 vorstehen. Nahe der Innenkante 42 jedes
zweiten Teils 36 befindet sich wenigstens eine allgemein rechteckig geformte Aussparung 44. Fig.4 zeigt einen zweiten
Teil 36, der drei allgemein rechteckig geformte Aussparungen 44 enthält, die jeweils etwa in einem oberen, unteren und
mittleren Abschnitt des zweiten Teils 36 ausgerichtet sind. Jede der Aussparungen 44 ist nahe einer Innenkante 42 des
zweiten Teils 36 angeordnet. Die allgemein rechteckig geformten Aussparungen 44 sind nahe der Innenkante 42 des zweiten
Teils 36 angeordnet, jedoch erstrecken sich die Aussparungen 44 nicht ganz bis zur Innenkante 42. Vielmehr verbleibt ein
schmaler Abschnitt des zweiten Teils 36 und bildet im wesentlichen einen Zapfen 46, der sich in Längsrichtung jeder
Aussparung 44 erstreckt, wodurch eine Innenkante 42 für den zweiten Teil 36 gebildet wird. Wenn der erste Teil 34 und der
zweite Teil 36 so ausgerichtet sind, daß die Innenkanten 40 bzw. 42 nebeneinanderliegen, können die allgemein C-förmigen
Finger 38, die nahe der Innenkante 40 des ersten Teils 34 angeordnet sind, leicht die Zapfen 46 ergreifen, die nahe der
Innenkante 42 des zweiten Teils 36 angeordnet sind, wie in
den Figuren 4 und 6 gezeigt. Die Verbindungseinrichtung, insbesondere die allgemein C-förmigen Finger 38 zum Ergreifen
und Festlegen der Zapfen 46, die nahe einer Innenkante 42 des zweiten Teils 36 angeordnet sind, ermöglicht ein leichtes
Zusammenklappen des ersten Teils 34 und des zweiten Teils 36 jeder Seitenplatte 16 allgemein in Richtung nach innen, wenn
der Benutzer den Anzeigeständer 10 zusammenzuklappen wünscht. Die allgemein C-förmigen Finger 38 können sich drehbar über
den Umfang der Zapfen 46 bewegen, wenn der erste Teil 34 und zweite Teil 36 allgemein nach innen zusammengeklappt werden.
Der erste Teil 34 und zweite Teil 36 jeder Seitenplatte 16 sind auch jeweils an der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14
befestigt, wie in den Figuren 5 bis 7 gezeigt. Um sicherzustellen, daß der Benutzer den Anzeigeständer 10 wiederholt in
einfacher Weise zusammenklappen und wieder aufstellen kann, sind der erste Teil 34 und zweite Teil 36 jeder Seitenplatte
16 schwenkbar an der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 angebracht. Insbesondere zeigen Figuren 5 und 7 allgemein C-förmige
Rinnen 47 nahe einer Innenfläche 48 der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14 etwa an der Außenkante 49. Fig.5 zeigt
vier allgemein C-förmige Rinnen 47, die nahe der Außenkante 49 der Rückplatte 14 angeordnet sind. Es kann jedoch jede
Zahl von allgemein C-förmigen Rinnen 47 nahe der Außenkanten 49 der Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 angeordnet werden.
Die Anzahl von Rinnen 47 sollte der Anzahl von Zapfen 54 am ersten Teil 34 und zweiten Teil 36 entsprechen.
Wenn daher die Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 des Anzeigeständers
10 um den maximalen Trennwinkel voneinander getrennt sind, sind die allgemein C-förmigen Rinnen 47 nahe beider
Außenkanten 49 der Vorderplatte 12 allgemein mit den allgemein C-förmigen Rinnen 47 nahe den beiden Außenkanten 49 der
10 -
Rückplatte 16 ausgerichtet. Fig.4 zeigt allgemein rechteckig
geformte Aussparungen 50 nahe den Außenkanten 52 des ersten Teils 34 und zweiten Teils 36 jeder Seitenplatte 16. Die
Aussparungen 50 nahe den Außenkanten 52 des ersten Teils 34 und zweiten Teils 36 sind gleich den Aussparungen 44 nahe der
Innenkante 42 des zweiten Teils 36. Da die Aussparungen 50 sich nicht ganz bis zur Außenkante 52 des ersten Teils 34 und
zweiten Teils 36 erstrecken, bildet ein Abschnitt des ersten Teils 34 und zweiten Teils 36 einen Zapfen 54, der sich längs
jeder Aussparung 50 erstreckt. Die Zapfen 54 nahe den Außenkanten 52 des ersten Teils 34 und zweiten Teils 36 jeder
Seitenplatte 16 können durch allgemein C-förmige Rinnen 47 nahe einer Außenkante 49 der Vorderplatte 12 und Rückplatte
14 schwenkbar aneinander angebracht sein. Die Schwenkverbindung zwischen der allgemein C-förmigen Rinne 46 und dem
Zapfen 54 ermöglicht ein einfaches Verbinden der Seitenplatten 16 mit der Vorderplatte 12 und der Rückplatte 14. Die
Schwenkverbindung erteilt jedem Zapfen 54 die Fähigkeit, sich innerhalb der allgemein C-förmigen Rinnen 47 leicht zu drehen,
und gibt dadurch den Seitenplatten 16 die Möglichkeit, in Richtung nach innen leicht zusammenzuklappen.
Der Anzeigeständer 10 kann vom Benutzer leicht zusammengebaut werden, indem er die Vorderplatte 12 und Rückplatte 14 gemäß
der US-Patentschrift 4 253 260 zusammenbaut. Der erste Teil 34 und zweite Teil 36 können sodann leicht miteinander verbunden
werden, indem die allgemein C-förmigen Finger 38 über die Zapfen 46 nahe den Innenkanten 40 bzw. 42 gelegt werden.
Jede Seitenplatte 16, die den ersten Teil 34 und zweiten Teil 36 umfaßt, kann sodann mit der Vorderplatte 12 und der Rückplatte
14 schwenkbar verbunden werden, wodurch ein Anzeigeständer 10 mit vier leicht zusammenklappbaren Platten geschaffen
wird.
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Claims (8)
1. Selbststehender, ganz aus Kunststoff bestehender Anzeigeständer
mit einer Vorderplatte und einer Rückplatte, die an ihren oberen Enden zum wahlweisen Zusammenklappen
und Ausbreiten der unteren Enden der Vorderplatte und Rückplatte durch Scharnier verbunden sind, gekennzeichnet
durch eine erste und eine zweite Seitenplatte (16), die jeweils mit der Vorderplatte (12) und der Rückplatte
(14) schwenkbar verbunden sind, und durch eine Scharnieranordnung (38,44), die etwa in der Mitte der ersten
und zweiten Seitenplatte (16) derart angeordnet ist, daß die erste und zweite Seitenplatte (16) allgemein nach
innen zusammenklappbar sind.
2. Anzeigeständer nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Verbindungseinrichtungen (47,54), die etwa an der
Außenkante (49) jeweils von Vorderplatte (12) und Rückplatte (14) "angeordnet sind, um die erste und zweite
Seitenplatte (16) sowohl mit der Vorderplatte (12) als auch mit der Rückplatte (14) zu verbinden.
3. Anzeigeständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenplatten (16) zwei Außenkanten (52) und
wenigstens einen Zapfen (54) nahe jeder Außenkante. (52) der Seitenplatten aufweisen, jede Verbindungseinrichtung
VVetrfsliaN fclue^Piug & "Partner. : :
D-78048 VS-Villingen · ÄstfäisWs^ T^fer^72*«Sdt»·· Telefax +7721 55614
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(47,54) wenigstens eine allgemein C-förmige Rinne (47) an einer Innenwand der Vorderplatte (12) und der Rückplatte
(14) aufweist, die nahe der Außenkante (49) angeordnet ist, wobei die Rinne (47) in einen der entsprechenden
Zapfen (54) an den Außenkanten (52) der Seitenplatten (16) eingreifen kann, und daß Scharnieranordnungen
(38,46) etwa im Mittelabschnitt jeder Seitenplatte (16) angeordnet sind, die ein Zusammenklappen der
Seitenplatten (16) ermöglichen.
4. Anzeigeständer nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn2eichnet, daß wenigstens eine der Stirnplatten
(12,14), nämlich Vorderplatte oder Rückplatte, eine erste Befestigungseinrichtung (24,26) aufweist, die
wenigstens an einer der Stirnplatten (12,14) zum Befestigen einer Absperreinrichtung am Anzeigeständer (10)
vorgesehen ist.
5. Anzeigeständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Befestigungseinrichtung (24,26) einen
allgemein E-förmigen Vorsprung (26) aufweist, der sich allgemein nach oben erstreckt und in einer Öffnung (24)
in wenigstens einer der Stirnplatten (12,14) angeordnet ist, wobei der Vorsprung (26) zur Befestigung einer
Absperreinrichtung am Anzeigeständer (10) dient.
6. Anzeigeständer nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Stirnplatten (12,14)
eine zweite Befestigungseinrichtung (30,32) nahe der ersten Befestigungseinrichtung (24,26) zum Befestigen
einer zweiten Absperreinrichtung an einer der Stirnplatten (12,14) des Anzeigeständers (10) aufweist.
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7. Anzeigeständer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Befestigungseinrichtung (30,32) wenigstens
einen Schlitz (30) innerhalb einer zweiten Öffnung (32) in wenigstens einer der Stirnplatten (12,
14) aufweist, wobei der Schlitz (30) zur Befestigung einer zweiten Absperreinrichtung an wenigstens einer der
Stirnplatten (12,14) dient.
8. Anzeigeständer nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Handgriff (18), der zwischen
den Stirnplatten (12,14) angeordnet und so geformt ist, daß er den Fingern eines Benutzers angepaßt ist.
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