DE29606237U1 - Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher - Google Patents
Halter für in Packungseinheiten abpackbare TaschentücherInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Halter für in Packungseinheiten
abpackbare Taschentücher, insbesondere für Papiertaschentücher. Im Handel erhältlich sind derartige Taschentücher, in
der Regel abgepackt zu Packungseinheiten mit je 10 Stück, erhältlich. Insbesondere in den Industrieländern zählen
deratige Papiertaschentücher zu dem täglichen Lebensbedarf der meisten Menschen. Je nach Gewohnheit und Erfordernissen
pflegen hierbei die Verbraucher zum Teil einzelne Taschentücher aber auch ganze 10-er Packungseinheiten mit sich zu
führen, zum anderen werden aber auch die Taschentücher einzeln oder in Packungseinheiten an griffbereiter Stelle aufbewahrt
.
Die verschiedensten Orte werden zur Aufbewahrung der Taschentücher
bzw. ihrer Packungseinheiten genutzt. Zum Teil werden die Taschentücher bzw. die Packungseinheiten in
Schränken bzw. Schubladen oder ähnlichem aufbewahrt. Dieses hat in der Regel den Nachteil, daß die Taschentücher
schlecht greifbar und wenig bequem zugänglich aufbewahrt sind. Oder die Taschentücher bzw. ihre Packungseinheiten
werden an leicht zugänglichen Orten griffbereit, aufgeschichtet bzw. aufgestapelt gelagert. Hierbei ergibt sich
insbesondere das Problem, daß die Packungseinheiten bzw. die einzeln gelagerten Taschentücher verhältnismäßig leicht
durcheinander geworfen werden, so daß zum einen einunschönes Erscheinungsbild und zum anderen das Risiko einer unnötigen
Verschmutzung der einzelnen Taschentücher, z. B. bedingt durch ein Herunterfallen, gegeben ist.
Damit die Taschentücher, wenn eine Packungseinheit einmal angebrochen ist, nicht völlig lose aufbewahrt werden müssen
verbleibt üblicherweise der unbenutzte Rest der Taschentücher in der Packungseinheit. Insbesondere wenn diese jedoch
fast geleert ist, besteht die Gefahr, daß diese Taschentüeher aus der Verpackungseinheit herausfallen. Diesem Nachteil
begegnen einige Hersteller damit, daß sie die Packungseinheiten wieder verschließbar ausgestalten. Nicht vermeiden
läßt sich jedoch ein unschönes Äußeres der halb geleerten Packungseinheiten sowie die Tatsache, daß sowohl volle als
auch bereits angebrochene Verpackungseinheiten entweder lose herumliegend oder aber verhältnismäßig unzugänglich und
schwierig erreichbar gelagert werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufbewahrungsmöglichkeit für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher bereit zu
stellen, in welcher sowohl einzelne als auch abgepackte Taschentücher gehalten werden können und aus welcher bei
möglichst einfacher Bauart sowohl einzelne Packungseinheiten als auch einzelne Taschentücher möglichst einfach entnommen
werden können.
Als Lösung wird ein Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher, insbesondere Papiertaschentücher, mit
einem vorzugsweise senkrecht angeordneten Schacht mit einer oberen Öffnung und mit einem Querschnitt, der im wesentlichen
einem Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, und
mit einer am unteren Ende des Schachts vorgesehenen Auflage, auf welcher die Packungseinheiten und/oder die Taschentücher
aufliegen können, vorgeschlagen, bei welcher der Schacht, vorzugsweise unmittelbar, oberhalb der Auflage, vorzugsweise
in zumindest einer seiner Schachtwände, eine Ausgabeöffnung aufweist, durch welche wenigstens eine Packungseinheit dem
Schacht im wesentlichen senlrecht zum Schacht entnommen werden kann.
Wesentliche Eigenschaft des erfindungsgemäßen Schachtes ist,
eine geeignete Halterung der Packungseinheiten sowie der Taschentücher zu gewährleisten. Insbesondere spielt es hierbei
keine Rolle, ob dieser Schacht durch durchgehende Wände oder durch andere Begrenzungen, wie z. b. Stangen, Winkelprofile
oder Lochbleche, ausgebildet ist.
Insbesondere ist es nicht notwendig, daß der Schacht senkrecht angeordnet ist, um seine haltende Funktion zu erfüllen.
Des weiteren bleibt es vor allem dem Anwender vorbehalten, in welcher Weise er den erfindungsgemäßen Halter verwenden
möchte. Eine senkrechte Anordnung hat den Vorteil, daß das Eigengewicht der Taschentücher bzw. der Packungseinheiten
das stabile Halten derselben unterstützt. Die Erstreckungsrichtung des erfindungsgemäßen Schachtes definiert
sich vielmehr durch die Ausgestaltung seiner beiden Enden. Das obere Ende des Schachtes weist nämlich erfindungsgmäß
eine obere Öffnung auf, während am unteren Ende des Schachts eine Auflage - sprich Begrenzung - vorgesehen ist. Die Bezeichnungen
oben und unten beziehen sich somit nicht auf eine vertikale Ausrichtung des Schachtes sondern vielmehr
auf die Anordnung des Schachtes selbst zwischen einer vorgesehenen Öffnung, nämlich der oberen Öffnung, und einer
vorgesehenen Auflage. Sind folglich z. B. obere Öffnung und Auflage auf einer horizontalen Linie angeordnet, so erstreckt
sich auch der Schacht in horizontaler Richtung,
wobei sich ein bezüglich dem Schacht definiertes Oben bzw. Unten ebenfalls in horizontaler Richtung erstreckt.
Die obere Öffnung ermöglicht in erster Linie ein einfaches Befüllen des erfindungsgemäßen Schachtes sowie die Entnahme
einzelner Taschentücher bzw. Packungseinheiten. Die das untere Ende des Schachtes bildende Auflage andererseits
dient der stabilen Halterung sowohl der Taschentücher als auch der Packungseinheiten. Insbesondere wenn der erfindungsgemäße
Schacht vertikal ausgerichtet ist, versteht es sich, daß die Taschentücher bzw. Packungseinheiten auf der
Auflage aufliegen.
Es versteht sich, daß die obere Öffnung nicht unbedingt senkrecht bezüglich der Erstreckungsrichtung des Schachtes
ausgebildet sein muß. Vielmehr definiert sich die obere Öffnung dadurch, daß durch sie der Schacht mit Taschentüchern
bzw. Packungseinheiten gefüllt werden kann und diese an einem Ende des Schachtes vorgesehen ist. Die Zugangsrichtung
durch diese obere Öffnung in den Schacht hingegen spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Des weiteren ist erfindungsgemäße in einer der Schachtwände eine Ausgabeöffnung vorgesehen. Es versteht sich, das diese
Ausgabeöffnung - je nach Ausgestaltung der Schachtwände - in unterschiedlichsten Formen ausgebildet sein kann. Die Anordnung
sowie die Ausgestaltung der Aufgabeöffnung definiert sich insbesondere durch das Merkmal, daß durch die Ausgabeöffnung
dem Schacht wenigstens eine Packungseinheit im wesentlichen
senkrecht zum Schacht entnommen werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, dem Schacht eine Packungseinheit
zu entnehmen, ohne die im Schacht oberhalb der Ausgabeöffnung gehaltenen Packungseinheiten bzw. Taschentücher dem
Schacht zuvor entnehmen zu müssen. Dieses hat zum einen den Vorteil, daß, wird der Schacht von der oberen Öffnung aus
befüllt, die zuerst in den Schacht befüllten Packungsein-
heiten durch die Ausgabeöffnung entnommen werden können. Zum
zweiten ist es möglich, am oberen Ende eines Stapels von in dem Halter gehaltenen Packungseinheiten lose Taschentücher
vorzusehen, die dem Halter bei Bedarf durch die obere Öffnung entnommen werden können, während, wenn gewünscht, eine
gefüllte Packungseinheit durch die Ausgabeöffnung entnommen
werden kann.
Es versteht sich, daß obengenannte Vorteile besonders genutzt werden können, wenn die Ausgabeöffnung unmittelbar
oberhalb der Auflage vorgesehen ist. Des weiteren versteht es sich, daß bei vertikaler Anordnung des Schachtes in besonders
einfacher Weise eine stabile Halterung einzelener, auf dem Stapel aufliegender Taschentücher gewährleistet ist.
Außerdem versteht es sich, daß auch einzelne Taschentücher wenn der Stapel abgebaut bzw. die Ausgabeöffnung entsprechend
groß ausgestaltet ist - durch die Ausgabeöffnung entnommen werden können.
Eine optimale Halterung der Taschentücher bzw. der Packungseinheiten
bei gleichzeitig einfacher Entnahme folgt, wenn der Querschnitt der Ausgabeöffnung im wesentlichen einem
Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, wobei er - wie unmittelbar nachvollziehbar - je nach Elastizität der Pakkungseinheiten
und der gewünschten Rückhaltekräfte - in dem Schacht auch ein wenig größer ausgebildet sein kann. Andererseits
wäre es auch denkbar, die Ausgabeöffnung kleiner als einen bestimmter Querschnitt auszugestalten, so daß die
Packungseinheit zur Entnahme aus dem Schacht komprimiert bzw. verkippt werden muß.
Der Schacht kann in einer seiner Schachtwände einen parallel zum Schacht vorgesehenen Längsschlitz aufweisen. Hierdurch
wird zum einen das Befüllen des Schachtes wesentlich erleichtert. Des weiteren ist es möglich, unmittelbar die Höhe
des Stapels in dem Schacht zu übersehen, so daß dieser
rechtzeitig aufgefüllt werden kann. Insbesondere kann dieser Längsschlitz auch Bestandteil der oberen Öffnung sein, so
daß durch diesen Längsschlitz, ebenso wie durch die obere Öffnung, sowohl einzelne Taschentücher als auch Packungseinheiten
entnommen werden können.
Des weiteren ist es möglich, daß dieser Längsschlitz unmittelbar in die Ausgabeöffnung übergeht. Auf diese Weise erleichtert
er den Zugang zu der zuentnehmenden Packungseinheit. Hierzu ist es insbesondere von Vorteil, wenn der
Längsschlitz in der die Ausgabeöffnung umfassenden Schachtwand vorgesehen ist.
Es können allerdings auch weitere Entnahmehilfen zur Erleichterung
der Entnahme einer Packungseinheit aus der Ausgabeöffnung vorgesehen sein. Hierbei versteht es sich, daß
diese Entnahmehilfen durch mechanische Vorrichtungen, wie Auswurfhebel oder ähnliches gebildet werden können. Besonders
einfach gestaltet sich der Aufbau eines erfindungsgemäßen Halter jedoch, wenn diese Entnahmehilfen lediglich angeeigneten
Stellen um die Ausgabeöffnung herum vorgesehene Ausnehmungen umfassen. Insbesondere kann eine derartige
Entnahmehilfe durch eine in der Auflage vorgesehene Aussparung gebildet sein.
Notwendigerweise wird durch eine Aussparung in der Auflage die Auflagenfläche ansich verringert. Im Hinblick auf die
Tatsache, daß die Auflage in erster Linie dem sicheren Halten der Packungseinheiten dient, versteht es sich, daß diese
Auflage nicht unbedingt über die gesamte Querschnittfläche der Packungseinheiten diese halten muß. Unter Berücksichtigung
der Eigenstabilität der Packungseinheiten ist es vielmehr möglich, die Fläche der erfindungsgemäßen Auflage verhältnismäßig
klein im Vergleich zu den Packungseinheiten auszugestalten. Hierbei versteht es sich, daß die erfin-
dungsgemäße Auflage &zgr;. B. auch durch hervorstehende Bolzen oder kleine Stützachsen gebildet sein kann.
Anderseits ist es jedoch denkbar, daß, sind alle Packungseinheiten
dem Stapel entnommen, lose Taschentücher an der Auflage zum Anschlag kommen. Damit in dieser Situation die
Taschentücher weiterhin stabil durch den erfindungsgemäßen
Halter gehalten werden, sollte die Auflage nach Möglichkeit so gewählt sein, daß sie auch ein Halten einzelner Taschentueher
erlaubt.
Wie oben bereits angedeutet, kann der erfindungsgemäße Halter
in den verschiedensten Weisen verwendet werden. Insbesondere kann ein erfindungsgemäßer Halter auch als Wandhalterung
ausgestaltet sein. Hierdurch wird die Vielseitigkeit der Anwendungsbereiche noch erhöht. Der konkreten Ausgestaltung
als Wandhalterung sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Besonders einfach kann die Halterung durch an zumindest
einer Schachtwand vorgesehene Befestigungsmittel als Wandhalterung ausgestaltet werden. Diese Befestigungsmittel
können z. B. Klebesteifen oder ähnliches aber auch eine oder mehrere, an geeigneten Stellen vorgesehene Ösen bzw. Auflager
umfassen. Es ist auch denkbar, an einer Schachtwand sowohl Ösen als auch Klebebandstreifen vorzusehen, so daß
der Verbraucher die Art der Befestigung selber wählen kann. Da bei solchen Klebestreifen in der Regel vor Gebrauch die
Klebefläche mit einer Schutzfolie abgedeckt ist, dient dieser vorhandene, mit der Schutzfolie abgedeckte Klebestreifen
als Unterlage bzw. Wandschoner, wenn zur Wandbefestigung eine vorhandene Öse verwendet wird.
Es versteht sich, daß ein erfindungsgemäßer Halter aus allen
denkbaren, geeigneten Marterialien, wie Papier, Pappe, Metall, Kunststoff u. ä., hergestellt werden kann. Insbesondere
ist es von Vorteil, diesen Halter aus Kunststoff z. B. durch Spritzguß zu fertigen. Es versteht sich, daß der Hai-
·■ ·
ter in den verschiednesten Formen nach Kundenwünschen ausgestaltet
werden sein und insbesondere auch mit Werbeflächen, z. B. auf einer verlängerten Schachtwand, versehen werden
kann.
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Die vorgenannten, sowie die beanspruchten und in dem Ausführungsbeispiel
beschriebenen, erfindungsgemäß zu verwendenden
Baugruppen unterliegen hinsichtlich ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption
keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem jeweiligen Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt
Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Haltersdargestellt
ist. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Halter in perspektivischer
Ansicht.
Bei dem dargestellten erfindungsgemäßen Halter sind Pakkungseinheiten
1 und 1' (gestrichelt dargestellt) sowie Papiertaschentücher 10 und 10' (strichpunktiert dargestellt)
beispielhaft in einem Schacht 2 angeordnet. Der Schacht 2 ist bei diesem Ausführungsbeispiel vertikal ausgerichtet, so
daß die dem Schacht entsprechenden Richtungen "OBEN" und "UNTEN" einem vertikalen "OBEN" und einem vertikalen "UNTEN"
entsprechen. Der Schacht 2 ist an seiner Unterseite durch eine Auflage 3 und an seiner Oberseite durch eine obere
Öffnung 5 begrenzt. An seinen Seiten wird der Schacht durch eine Schachtrückwand 20 sowie zwei Seitenwände 22 und eine
Frontwand 23 gebildet. In der Frontwand 23 sind sowohl eine Ausgabeöffnung 4 als auch ein Längsschlitz 50 vorgesehen.
Wie deutlich der Figur 1 entnehmbar, wird durch diese Ausge-
staltung die Frontwand 23 auf zwei seitliche von den Seitenwänden 22 rechtwinklig ausgehende Teilbereiche reduziert.
Die Ausgabeöffnung 4 ist derart ausgestaltet, daß dieser die
in Schacht 2 zu unterst liegende Packungseinheit 1 im wesentlichen senkrecht zu dem Schacht 2 aus diesem entnommen
werden kann. Es versteht sich, daß nach der Entnahme der Packungseinheit 1 die Packungseinheit 1' sowie die Taschentücher
10 und 10' im Schacht nach unten rücken.
Durch die obere Öffnung 5 bzw. den Längsschlitz 50 können ohne weiteres einzelne Papiertaschentücher 10 und 10', insbesondere
das zu oberst liegende Papiertaschentuch 10' einfach entnommen werden. Es versteht sich, daß, wenn auch die
Packungseinheit 1' entnommen ist, diese Papiertaschentücher auch durch die Ausgabeöffnung 4 entnommen werden können.
Es versteht sich, daß auch durch die obere Öffnung 5 Pakkungseinheiten
1 oder 1' dem Schacht 2 entnommen werden können. Selbiges gilt für den Längsschlitz 50, wobei hierzu
die Packungseinheiten 1 bzw. 1' verkippt bzw. komprimiert werden müssen.
Die Auflage 3 weist eine Aussparung 30 auf, die die Entnahme von Packungseinheiten 1 bzw. 1' erleichtert. Allerdings ist
die Auflage 3 ausreichend groß ausgebildet, daß auch die Taschentücher 10 und 10' ohne eine diese stützende Packungseinheit
1 oder 1' sicher von der Auflage 3 sowie dem Schacht 2 gehalten werden.
30
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Zur Befestigung des Halters ist an der Schachtrückwand 20, welche im Vergleich zu den Seitenwänden 22 und der Frontwand
23 länger ausgestaltet ist, eine Öse 21 vorgesehen.
10 Bezuqszej.cheiili.ste
| 1, 1' | Packungseinheit |
| 10, 10' | Papiertaschentuch |
| 2 | Schacht |
| 20 | Schachtrückwand |
| 21 | Öse |
| 22 | Seitenwand |
| 23 | Frontwand |
| 3 | Auflage |
| 30 | Aussparung |
4 Ausgabeöffnung
5 obere Öffnung 50 Längsschlitz
Claims (7)
- Schutzansprüche &igr;10Halter für in Packungseinheiten (1, 1') abpackbare Taschentücher (10, 10'), insbesondere Papiertaschentücher/mit einem vorzugsweise senkrecht angeordneten Schacht (2) mit einer oberen Öffnung (5) und mit einem Querschnitt, der im wesentlichen einem Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, undmit einer am unteren Ende des Schachts (2) vorgesehenen Auflage (3), auf welcher die Packungseinheiten (1, 1') und/oder die Taschentücher (10, 10') aufliegen können,bei welchem der Schacht (2), vorzugsweise unmittelbar/ oberhalb der Auflage (3), vorzugsweise in zumindest einer seiner Schachtwände (20, 22, 23), eine Ausgabeöffnung (4) aufweist, durch welche wenigstens eine Packungseinheit (10, 10') dem Schacht (2) im wesentlichen senkrecht zum Schacht entnommen werden kann.
- 2. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeöffnung im wesentlichen einen Querschnitt aufweist, der ein wenig größer als ein Querschnitt der Packungseinheiten (1, 1') ist.
- 3. Halter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zu dem Ausgabeöffnungsquerschnitt korrespondierende Querschnitt der Packungseinheit (1, 1') senkrecht bezüglich des dem Schachtquerschnitt korrespondierenden Querschnitt der Packungseinheiten (1, 1') gewählt ist.
- 4. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schachtwände (20, 22, 23), vorzugsweise zumindest eine Schachtwand (23) mit der Ausgabeöffnung (4), einen parallel zum Schacht (2) ausgerichteten Längsschlitz (50) aufweist.
- 5. Halter nach einem Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Entnahmehilfe, die die Entnahme einer Pakkungeinheit (10, 10') aus der Ausgabeöffnung (4) erleichtert.
- 6. Halter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmehilfe eine Aussparung (30) in der Auflage (3) umfaßt.
- 7. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als Wandhalterung ausgestaltet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29606237U DE29606237U1 (de) | 1996-04-04 | 1996-04-04 | Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE29606237U DE29606237U1 (de) | 1996-04-04 | 1996-04-04 | Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher |
Publications (1)
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| DE29606237U1 true DE29606237U1 (de) | 1997-07-31 |
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ID=8022165
Family Applications (1)
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Country Status (2)
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