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DE29606237U1 - Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher - Google Patents

Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher

Info

Publication number
DE29606237U1
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DE
Germany
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shaft
handkerchiefs
holder
cross
units
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29606237U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TRIESL ERIKA
TRIESL WILHELM
Original Assignee
TRIESL ERIKA
TRIESL WILHELM
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by TRIESL ERIKA, TRIESL WILHELM filed Critical TRIESL ERIKA
Priority to DE29606237U priority Critical patent/DE29606237U1/de
Priority to PCT/EP1997/001650 priority patent/WO1997037577A1/de
Publication of DE29606237U1 publication Critical patent/DE29606237U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/24Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven
    • A47K10/32Dispensers for paper towels or toilet paper
    • A47K10/42Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a store of single sheets, e.g. stacked
    • A47K10/424Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a store of single sheets, e.g. stacked dispensing from the bottom part of the dispenser

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher
Die Erfindung betrifft einen Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher, insbesondere für Papiertaschentücher. Im Handel erhältlich sind derartige Taschentücher, in der Regel abgepackt zu Packungseinheiten mit je 10 Stück, erhältlich. Insbesondere in den Industrieländern zählen deratige Papiertaschentücher zu dem täglichen Lebensbedarf der meisten Menschen. Je nach Gewohnheit und Erfordernissen pflegen hierbei die Verbraucher zum Teil einzelne Taschentücher aber auch ganze 10-er Packungseinheiten mit sich zu führen, zum anderen werden aber auch die Taschentücher einzeln oder in Packungseinheiten an griffbereiter Stelle aufbewahrt .
Die verschiedensten Orte werden zur Aufbewahrung der Taschentücher bzw. ihrer Packungseinheiten genutzt. Zum Teil werden die Taschentücher bzw. die Packungseinheiten in Schränken bzw. Schubladen oder ähnlichem aufbewahrt. Dieses hat in der Regel den Nachteil, daß die Taschentücher schlecht greifbar und wenig bequem zugänglich aufbewahrt sind. Oder die Taschentücher bzw. ihre Packungseinheiten
werden an leicht zugänglichen Orten griffbereit, aufgeschichtet bzw. aufgestapelt gelagert. Hierbei ergibt sich insbesondere das Problem, daß die Packungseinheiten bzw. die einzeln gelagerten Taschentücher verhältnismäßig leicht durcheinander geworfen werden, so daß zum einen einunschönes Erscheinungsbild und zum anderen das Risiko einer unnötigen Verschmutzung der einzelnen Taschentücher, z. B. bedingt durch ein Herunterfallen, gegeben ist.
Damit die Taschentücher, wenn eine Packungseinheit einmal angebrochen ist, nicht völlig lose aufbewahrt werden müssen verbleibt üblicherweise der unbenutzte Rest der Taschentücher in der Packungseinheit. Insbesondere wenn diese jedoch fast geleert ist, besteht die Gefahr, daß diese Taschentüeher aus der Verpackungseinheit herausfallen. Diesem Nachteil begegnen einige Hersteller damit, daß sie die Packungseinheiten wieder verschließbar ausgestalten. Nicht vermeiden läßt sich jedoch ein unschönes Äußeres der halb geleerten Packungseinheiten sowie die Tatsache, daß sowohl volle als auch bereits angebrochene Verpackungseinheiten entweder lose herumliegend oder aber verhältnismäßig unzugänglich und schwierig erreichbar gelagert werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufbewahrungsmöglichkeit für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher bereit zu stellen, in welcher sowohl einzelne als auch abgepackte Taschentücher gehalten werden können und aus welcher bei möglichst einfacher Bauart sowohl einzelne Packungseinheiten als auch einzelne Taschentücher möglichst einfach entnommen werden können.
Als Lösung wird ein Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher, insbesondere Papiertaschentücher, mit einem vorzugsweise senkrecht angeordneten Schacht mit einer oberen Öffnung und mit einem Querschnitt, der im wesentlichen einem Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, und
mit einer am unteren Ende des Schachts vorgesehenen Auflage, auf welcher die Packungseinheiten und/oder die Taschentücher aufliegen können, vorgeschlagen, bei welcher der Schacht, vorzugsweise unmittelbar, oberhalb der Auflage, vorzugsweise in zumindest einer seiner Schachtwände, eine Ausgabeöffnung aufweist, durch welche wenigstens eine Packungseinheit dem Schacht im wesentlichen senlrecht zum Schacht entnommen werden kann.
Wesentliche Eigenschaft des erfindungsgemäßen Schachtes ist, eine geeignete Halterung der Packungseinheiten sowie der Taschentücher zu gewährleisten. Insbesondere spielt es hierbei keine Rolle, ob dieser Schacht durch durchgehende Wände oder durch andere Begrenzungen, wie z. b. Stangen, Winkelprofile oder Lochbleche, ausgebildet ist.
Insbesondere ist es nicht notwendig, daß der Schacht senkrecht angeordnet ist, um seine haltende Funktion zu erfüllen. Des weiteren bleibt es vor allem dem Anwender vorbehalten, in welcher Weise er den erfindungsgemäßen Halter verwenden möchte. Eine senkrechte Anordnung hat den Vorteil, daß das Eigengewicht der Taschentücher bzw. der Packungseinheiten das stabile Halten derselben unterstützt. Die Erstreckungsrichtung des erfindungsgemäßen Schachtes definiert sich vielmehr durch die Ausgestaltung seiner beiden Enden. Das obere Ende des Schachtes weist nämlich erfindungsgmäß eine obere Öffnung auf, während am unteren Ende des Schachts eine Auflage - sprich Begrenzung - vorgesehen ist. Die Bezeichnungen oben und unten beziehen sich somit nicht auf eine vertikale Ausrichtung des Schachtes sondern vielmehr auf die Anordnung des Schachtes selbst zwischen einer vorgesehenen Öffnung, nämlich der oberen Öffnung, und einer vorgesehenen Auflage. Sind folglich z. B. obere Öffnung und Auflage auf einer horizontalen Linie angeordnet, so erstreckt sich auch der Schacht in horizontaler Richtung,
wobei sich ein bezüglich dem Schacht definiertes Oben bzw. Unten ebenfalls in horizontaler Richtung erstreckt.
Die obere Öffnung ermöglicht in erster Linie ein einfaches Befüllen des erfindungsgemäßen Schachtes sowie die Entnahme einzelner Taschentücher bzw. Packungseinheiten. Die das untere Ende des Schachtes bildende Auflage andererseits dient der stabilen Halterung sowohl der Taschentücher als auch der Packungseinheiten. Insbesondere wenn der erfindungsgemäße Schacht vertikal ausgerichtet ist, versteht es sich, daß die Taschentücher bzw. Packungseinheiten auf der Auflage aufliegen.
Es versteht sich, daß die obere Öffnung nicht unbedingt senkrecht bezüglich der Erstreckungsrichtung des Schachtes ausgebildet sein muß. Vielmehr definiert sich die obere Öffnung dadurch, daß durch sie der Schacht mit Taschentüchern bzw. Packungseinheiten gefüllt werden kann und diese an einem Ende des Schachtes vorgesehen ist. Die Zugangsrichtung durch diese obere Öffnung in den Schacht hingegen spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Des weiteren ist erfindungsgemäße in einer der Schachtwände eine Ausgabeöffnung vorgesehen. Es versteht sich, das diese Ausgabeöffnung - je nach Ausgestaltung der Schachtwände - in unterschiedlichsten Formen ausgebildet sein kann. Die Anordnung sowie die Ausgestaltung der Aufgabeöffnung definiert sich insbesondere durch das Merkmal, daß durch die Ausgabeöffnung dem Schacht wenigstens eine Packungseinheit im wesentlichen senkrecht zum Schacht entnommen werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, dem Schacht eine Packungseinheit zu entnehmen, ohne die im Schacht oberhalb der Ausgabeöffnung gehaltenen Packungseinheiten bzw. Taschentücher dem Schacht zuvor entnehmen zu müssen. Dieses hat zum einen den Vorteil, daß, wird der Schacht von der oberen Öffnung aus befüllt, die zuerst in den Schacht befüllten Packungsein-
heiten durch die Ausgabeöffnung entnommen werden können. Zum zweiten ist es möglich, am oberen Ende eines Stapels von in dem Halter gehaltenen Packungseinheiten lose Taschentücher vorzusehen, die dem Halter bei Bedarf durch die obere Öffnung entnommen werden können, während, wenn gewünscht, eine gefüllte Packungseinheit durch die Ausgabeöffnung entnommen werden kann.
Es versteht sich, daß obengenannte Vorteile besonders genutzt werden können, wenn die Ausgabeöffnung unmittelbar oberhalb der Auflage vorgesehen ist. Des weiteren versteht es sich, daß bei vertikaler Anordnung des Schachtes in besonders einfacher Weise eine stabile Halterung einzelener, auf dem Stapel aufliegender Taschentücher gewährleistet ist. Außerdem versteht es sich, daß auch einzelne Taschentücher wenn der Stapel abgebaut bzw. die Ausgabeöffnung entsprechend groß ausgestaltet ist - durch die Ausgabeöffnung entnommen werden können.
Eine optimale Halterung der Taschentücher bzw. der Packungseinheiten bei gleichzeitig einfacher Entnahme folgt, wenn der Querschnitt der Ausgabeöffnung im wesentlichen einem Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, wobei er - wie unmittelbar nachvollziehbar - je nach Elastizität der Pakkungseinheiten und der gewünschten Rückhaltekräfte - in dem Schacht auch ein wenig größer ausgebildet sein kann. Andererseits wäre es auch denkbar, die Ausgabeöffnung kleiner als einen bestimmter Querschnitt auszugestalten, so daß die Packungseinheit zur Entnahme aus dem Schacht komprimiert bzw. verkippt werden muß.
Der Schacht kann in einer seiner Schachtwände einen parallel zum Schacht vorgesehenen Längsschlitz aufweisen. Hierdurch wird zum einen das Befüllen des Schachtes wesentlich erleichtert. Des weiteren ist es möglich, unmittelbar die Höhe des Stapels in dem Schacht zu übersehen, so daß dieser
rechtzeitig aufgefüllt werden kann. Insbesondere kann dieser Längsschlitz auch Bestandteil der oberen Öffnung sein, so daß durch diesen Längsschlitz, ebenso wie durch die obere Öffnung, sowohl einzelne Taschentücher als auch Packungseinheiten entnommen werden können.
Des weiteren ist es möglich, daß dieser Längsschlitz unmittelbar in die Ausgabeöffnung übergeht. Auf diese Weise erleichtert er den Zugang zu der zuentnehmenden Packungseinheit. Hierzu ist es insbesondere von Vorteil, wenn der Längsschlitz in der die Ausgabeöffnung umfassenden Schachtwand vorgesehen ist.
Es können allerdings auch weitere Entnahmehilfen zur Erleichterung der Entnahme einer Packungseinheit aus der Ausgabeöffnung vorgesehen sein. Hierbei versteht es sich, daß diese Entnahmehilfen durch mechanische Vorrichtungen, wie Auswurfhebel oder ähnliches gebildet werden können. Besonders einfach gestaltet sich der Aufbau eines erfindungsgemäßen Halter jedoch, wenn diese Entnahmehilfen lediglich angeeigneten Stellen um die Ausgabeöffnung herum vorgesehene Ausnehmungen umfassen. Insbesondere kann eine derartige Entnahmehilfe durch eine in der Auflage vorgesehene Aussparung gebildet sein.
Notwendigerweise wird durch eine Aussparung in der Auflage die Auflagenfläche ansich verringert. Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Auflage in erster Linie dem sicheren Halten der Packungseinheiten dient, versteht es sich, daß diese Auflage nicht unbedingt über die gesamte Querschnittfläche der Packungseinheiten diese halten muß. Unter Berücksichtigung der Eigenstabilität der Packungseinheiten ist es vielmehr möglich, die Fläche der erfindungsgemäßen Auflage verhältnismäßig klein im Vergleich zu den Packungseinheiten auszugestalten. Hierbei versteht es sich, daß die erfin-
dungsgemäße Auflage &zgr;. B. auch durch hervorstehende Bolzen oder kleine Stützachsen gebildet sein kann.
Anderseits ist es jedoch denkbar, daß, sind alle Packungseinheiten dem Stapel entnommen, lose Taschentücher an der Auflage zum Anschlag kommen. Damit in dieser Situation die Taschentücher weiterhin stabil durch den erfindungsgemäßen Halter gehalten werden, sollte die Auflage nach Möglichkeit so gewählt sein, daß sie auch ein Halten einzelner Taschentueher erlaubt.
Wie oben bereits angedeutet, kann der erfindungsgemäße Halter in den verschiedensten Weisen verwendet werden. Insbesondere kann ein erfindungsgemäßer Halter auch als Wandhalterung ausgestaltet sein. Hierdurch wird die Vielseitigkeit der Anwendungsbereiche noch erhöht. Der konkreten Ausgestaltung als Wandhalterung sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Besonders einfach kann die Halterung durch an zumindest einer Schachtwand vorgesehene Befestigungsmittel als Wandhalterung ausgestaltet werden. Diese Befestigungsmittel können z. B. Klebesteifen oder ähnliches aber auch eine oder mehrere, an geeigneten Stellen vorgesehene Ösen bzw. Auflager umfassen. Es ist auch denkbar, an einer Schachtwand sowohl Ösen als auch Klebebandstreifen vorzusehen, so daß der Verbraucher die Art der Befestigung selber wählen kann. Da bei solchen Klebestreifen in der Regel vor Gebrauch die Klebefläche mit einer Schutzfolie abgedeckt ist, dient dieser vorhandene, mit der Schutzfolie abgedeckte Klebestreifen als Unterlage bzw. Wandschoner, wenn zur Wandbefestigung eine vorhandene Öse verwendet wird.
Es versteht sich, daß ein erfindungsgemäßer Halter aus allen denkbaren, geeigneten Marterialien, wie Papier, Pappe, Metall, Kunststoff u. ä., hergestellt werden kann. Insbesondere ist es von Vorteil, diesen Halter aus Kunststoff z. B. durch Spritzguß zu fertigen. Es versteht sich, daß der Hai-
·■ ·
ter in den verschiednesten Formen nach Kundenwünschen ausgestaltet werden sein und insbesondere auch mit Werbeflächen, z. B. auf einer verlängerten Schachtwand, versehen werden kann.
5
Die vorgenannten, sowie die beanspruchten und in dem Ausführungsbeispiel beschriebenen, erfindungsgemäß zu verwendenden Baugruppen unterliegen hinsichtlich ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem jeweiligen Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Haltersdargestellt ist. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Halter in perspektivischer Ansicht.
Bei dem dargestellten erfindungsgemäßen Halter sind Pakkungseinheiten 1 und 1' (gestrichelt dargestellt) sowie Papiertaschentücher 10 und 10' (strichpunktiert dargestellt) beispielhaft in einem Schacht 2 angeordnet. Der Schacht 2 ist bei diesem Ausführungsbeispiel vertikal ausgerichtet, so daß die dem Schacht entsprechenden Richtungen "OBEN" und "UNTEN" einem vertikalen "OBEN" und einem vertikalen "UNTEN" entsprechen. Der Schacht 2 ist an seiner Unterseite durch eine Auflage 3 und an seiner Oberseite durch eine obere Öffnung 5 begrenzt. An seinen Seiten wird der Schacht durch eine Schachtrückwand 20 sowie zwei Seitenwände 22 und eine Frontwand 23 gebildet. In der Frontwand 23 sind sowohl eine Ausgabeöffnung 4 als auch ein Längsschlitz 50 vorgesehen. Wie deutlich der Figur 1 entnehmbar, wird durch diese Ausge-
staltung die Frontwand 23 auf zwei seitliche von den Seitenwänden 22 rechtwinklig ausgehende Teilbereiche reduziert.
Die Ausgabeöffnung 4 ist derart ausgestaltet, daß dieser die in Schacht 2 zu unterst liegende Packungseinheit 1 im wesentlichen senkrecht zu dem Schacht 2 aus diesem entnommen werden kann. Es versteht sich, daß nach der Entnahme der Packungseinheit 1 die Packungseinheit 1' sowie die Taschentücher 10 und 10' im Schacht nach unten rücken.
Durch die obere Öffnung 5 bzw. den Längsschlitz 50 können ohne weiteres einzelne Papiertaschentücher 10 und 10', insbesondere das zu oberst liegende Papiertaschentuch 10' einfach entnommen werden. Es versteht sich, daß, wenn auch die Packungseinheit 1' entnommen ist, diese Papiertaschentücher auch durch die Ausgabeöffnung 4 entnommen werden können.
Es versteht sich, daß auch durch die obere Öffnung 5 Pakkungseinheiten 1 oder 1' dem Schacht 2 entnommen werden können. Selbiges gilt für den Längsschlitz 50, wobei hierzu die Packungseinheiten 1 bzw. 1' verkippt bzw. komprimiert werden müssen.
Die Auflage 3 weist eine Aussparung 30 auf, die die Entnahme von Packungseinheiten 1 bzw. 1' erleichtert. Allerdings ist die Auflage 3 ausreichend groß ausgebildet, daß auch die Taschentücher 10 und 10' ohne eine diese stützende Packungseinheit 1 oder 1' sicher von der Auflage 3 sowie dem Schacht 2 gehalten werden.
30
Zur Befestigung des Halters ist an der Schachtrückwand 20, welche im Vergleich zu den Seitenwänden 22 und der Frontwand 23 länger ausgestaltet ist, eine Öse 21 vorgesehen.
10 Bezuqszej.cheiili.ste
1, 1' Packungseinheit
10, 10' Papiertaschentuch
2 Schacht
20 Schachtrückwand
21 Öse
22 Seitenwand
23 Frontwand
3 Auflage
30 Aussparung
4 Ausgabeöffnung
5 obere Öffnung 50 Längsschlitz

Claims (7)

  1. Schutzansprüche &igr;
    10
    Halter für in Packungseinheiten (1, 1') abpackbare Taschentücher (10, 10'), insbesondere Papiertaschentücher/
    mit einem vorzugsweise senkrecht angeordneten Schacht (2) mit einer oberen Öffnung (5) und mit einem Querschnitt, der im wesentlichen einem Querschnitt der Packungseinheiten entspricht, und
    mit einer am unteren Ende des Schachts (2) vorgesehenen Auflage (3), auf welcher die Packungseinheiten (1, 1') und/oder die Taschentücher (10, 10') aufliegen können,
    bei welchem der Schacht (2), vorzugsweise unmittelbar/ oberhalb der Auflage (3), vorzugsweise in zumindest einer seiner Schachtwände (20, 22, 23), eine Ausgabeöffnung (4) aufweist, durch welche wenigstens eine Packungseinheit (10, 10') dem Schacht (2) im wesentlichen senkrecht zum Schacht entnommen werden kann.
  2. 2. Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeöffnung im wesentlichen einen Querschnitt aufweist, der ein wenig größer als ein Querschnitt der Packungseinheiten (1, 1') ist.
  3. 3. Halter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zu dem Ausgabeöffnungsquerschnitt korrespondierende Querschnitt der Packungseinheit (1, 1') senkrecht bezüglich des dem Schachtquerschnitt korrespondierenden Querschnitt der Packungseinheiten (1, 1') gewählt ist.
  4. 4. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Schachtwände (20, 22, 23), vorzugsweise zumindest eine Schachtwand (23) mit der Ausgabeöffnung (4), einen parallel zum Schacht (2) ausgerichteten Längsschlitz (50) aufweist.
  5. 5. Halter nach einem Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Entnahmehilfe, die die Entnahme einer Pakkungeinheit (10, 10') aus der Ausgabeöffnung (4) erleichtert.
  6. 6. Halter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahmehilfe eine Aussparung (30) in der Auflage (3) umfaßt.
  7. 7. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als Wandhalterung ausgestaltet ist.
DE29606237U 1996-04-04 1996-04-04 Halter für in Packungseinheiten abpackbare Taschentücher Expired - Lifetime DE29606237U1 (de)

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PCT/EP1997/001650 WO1997037577A1 (de) 1996-04-04 1997-04-02 Halter für in packungseinheiten abpackbare taschentücher

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