DE29606760U1 - Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte - Google Patents
Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren LeiterplatteInfo
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Description
A 96
Beschreibung
Klöckner-Moeller GmbH 53115 Bonn
Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse
einsetzbaren Leiterplatte
Die Neuerung betrifft einen Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte mit einem
quaderförmigen Korpus, an dessen einer Seite Anschlußkontaktstifte für Schraubklemmenblöcke und an einer an
diese Seite rechtwinklig anschließenden Seite Kontaktstifte für die Leiterplatte angeordnet sind.
Ein derartiger Anschlußstecker ist beispielsweise in dem DE-GM 94 20 189.7 beschrieben. Der bekannte Anschlußstecker
wird auf eine Seite der Leiterplatte mit seinen dafür vorgesehenen Kontaktstiften aufgesetzt, wobei die
Kontaktstifte durch Öffnungen in der Leiterplatte gesteckt und verlötet werden. Auf die Anschlußkontaktstifte, die sich
rechtwinklig zu den Kontaktstiften erstrecken, werden steckbare Schraubklemmenblöcke aufgesteckt, so daß die
Leiterplatte nach ihrem Einsetzen in ein Gehäuse über die Schraubklemmenblöcke an externe Kabel angeschlossen werden
kann.
Solche mit Anschlußsteckern bestückte Leiterplatten mit Gehäuse sind vielfältig als elektronische Schaltgeräte im
5 Einsatz, es besteht hierbei eine ständige Forderung nach möglichst geringem Platzbedarf dieser elektronischen
Schaltgeräte, um möglichst viele derartige Schaltgeräte in einem Schaltschrank platzsparend unterbringen zu können. Man
ist daher bestrebt, das Gehäuse für die Leiterplatte mit den Anschlußsteckern so schmal wie möglich auszuführen, hierbei
sind jedoch Grenzen bezüglich der Unterbringung der Anschlußstecker gesetzt.
5
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Aufgabe der Neuerung ist daher, einen Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte
vorzuschlagen, der gegenüber bekannten Anschlußsteckern einen verringerten Platzbedarf aufweist und der universell an
verschiedenen Einbauplätzen auf der Leiterplatte ohne "Berücksichtigung der jeweiligen Lage einsetzbar ist.
* Diese Aufgabe wird mit einem neuerungsgemäßen Anschlußstecker gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die Neuerung schlägt vor, den gattungsgemäßen Anschlußstecker derart weiterzubilden, daß im Bereich der die Kontaktstifte
für die Leiterplatte aufweisenden Seite eine Ausnehmung unter Belassung eines Vorsprunges im Übergang zu der die
Anschlußkontaktstifte tragenden Seite ausgebildet ist und die Kontaktstifte an der durch die Ausnehmung gebildeten
zurückgesetzten Seite des Korpus angeordnet sind.
Auf diese Weise wird es möglich, den neuerungsgemäßen Anschlußstecker teilweise überkragend am Rand der Leiterplatte
aufzusetzen, so daß der durch die Ausnehmung am Korpus ausgebildete Vorsprung nicht nur über den Rand der
Leiterplatte vorsteht, sondern auch bis zu deren anderer Seite ragt.
Der neuerungsgemäße Anschlußstecker läßt sich somit an jedem üblichen Einbauplatz auf der Leiterplatte befestigen, d.h. zum
Beispiel sowohl auf einer rechten als auch einer linken Seite einer Leiterplatte. Wenn die Leiterplatte an den Seitenrändern
abgestuft ist, können die Anschlußstecker in den Abstufungen mit ihrer Ausnehmung auf der Oberseite der Leiterplatte
aufliegen und mit ihrem Vorsprung den jeweiligen abgestuften Bereich der Leiterplatte überkragen. Auf diese Weise wird der
Platzbedarf des neuerungsgemäßen Anschlußsteckers verringert, da er auch den auf_der Unterseite der in ein Gehäuse
eingesetzten Leiterplatte notwendigerweise vorhandenen Freiraum für die Lötstellen mit seinem die Leiterplatte
überkragenden Vorsprung ausnutzt. Somit kann das Gehäuse für die mit dem neuerungsgemäßen Anschlußstecker bestückte
" Leiterplatte schmaler als die bisher verwendeten Gehäuse ausgeführt werden
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Neuerung
sind die Anschlußkontaktstifte für die Schraubklemmenblöcke spiegelsymmetrisch zur Mittelachse der die
Anschlußkontaktstifte tragenden Seite des Korpus angeordnet.
Auf diese Weise ist der neuerungsgemäße Anschlußstecker universell an allen Einbauplätzen der Leiterplatte einsetzbar,
was nachfolgend noch näher erläutert wird.
Da die auf den neuerungsgemäßen Anschlußstecker aufsteckbaren Schraubklemmenblöcke üblicherweise je drei Schraubklemmen
aufweisen, wird vorgeschlagen, daß dementsprechend drei Anschlußkontaktstifte vorgesehen sind, von denen einer im
Bereich des Vorsprunges auf der die Anschlußkontaktstifte tragenden Seite des Korpus angeordnet ist. Auf diese Weise
wird der durch den über die Leiterplatte kragenden Vorsprung gewonnene zusätzliche Raum im Inneren des die Leiterplatte
umgebenden Gehäuses durch Anordnung eines Anschlußkontaktstiftes auf diesem Vorsprung optimal
ausgenutzt.
Für eine optimale Raumausnutzung von Gehäuse mit Leiterplatte und Anschlußsteckern wird vorgeschlagen, daß die Tiefe der
Ausnehmung mindestens der Dicke der Leiterplatte entspricht. Die Kontaktstifte des Anschlußsteckers sollten hierbei eine
Länge aufweisen, die maximal der Tiefe der Ausnehmung entspricht.
Zur erleichterten Montage und Befestigung der neuerungsgemäßen Anschlußstecker auf der Leiterplatte wird vorgeschlagen, daß
zwischen den Kontaktstiften für die Leiterplatte Befestigungszapfen ausgebildet sind, deren Länge die Länge der
Kontaktstifte nicht überschreitet. Die Befestigungszapfen bewirken eine dauerhafte Befestigung der neuerungsgemäßen
Anschlußstecker auf der Leiterplatte und erleichtern ■insbesondere die automatisierte Bestückung und Verlötung der
Leiterplatte mit dem neuerungsgemäßen Anschlußstecker.
Vorteilhaft sind die Befestigungszapfen mittels zweier federnder Rastzungen gebildet, so daß die neuerungsgemäßen
Anschlußstecker bei Montage auf der Leiterplatte aufrastbar befestigbar sind und anschließend die Verlötung durchgeführt
werden kann..
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung eines elektronischen Schaltgerätes mit den neuerungsgemäßen
Anschlußsteckern
Fig. 2 eine Seitenansicht eines neuerungsgemäßen Anschlußsteckers
Fig. 3 die perspektivische Ansicht A der mit
Anschlußsteckern bestückten Leiterplatte gemäß Fig. 1.
In der Fig. 1 ist ein elektronisches Schaltgerät, beispielsweise ein Thermistor-Motorschutzgerät, schematisiert
dargestellt. Es enthält eine Leiterplatte 3, die in ein Gehäuse, bestehend aus einem Gehäuseunterteil 4 und einem
Gehäuseoberteil 5, einsetzbar ist.
Die Leiterplatte 3 ist mit den Anschlußsteckern 1 bestückt. In
der Darstellung sind beispielhaft zwei Anschlußstecker 1
bereits aufgesteckt, auf die am Gehäuseoberteil 5 befestigbare Schraubklemmenblöcke 2 aufsteckbar sind. Auf die Stirnseite 51 des Gehäuseoberteiles 5 ist ein Deckel 6 mittels vorstehender Rastfüße 60 aufrastbar. Der Deckel 6 weist darüber hinaus
oberseitig eine Ausnehmung 61 für die Befestigung weiterer
Teile, wie Beschriftungsplatten oder dergleichen auf und kann auch mit weiteren Ausnehmungen für die Betätigung bzw.
bereits aufgesteckt, auf die am Gehäuseoberteil 5 befestigbare Schraubklemmenblöcke 2 aufsteckbar sind. Auf die Stirnseite 51 des Gehäuseoberteiles 5 ist ein Deckel 6 mittels vorstehender Rastfüße 60 aufrastbar. Der Deckel 6 weist darüber hinaus
oberseitig eine Ausnehmung 61 für die Befestigung weiterer
Teile, wie Beschriftungsplatten oder dergleichen auf und kann auch mit weiteren Ausnehmungen für die Betätigung bzw.
" Beobachtung von Stell- und Anzeigegliedern der Leiterplatte 3
versehen sein.
versehen sein.
In dem dargestellten Beispiel ist eine beidseitig
treppenförmig gestufte Leiterplatte 3 vorgesehen, wobei der
nicht abgestufte Bereich einen Einsteckbereich 31 zum
Einstecken in das Gehäuseunterteil 4 bildet und die entlang
der Seitenränder beidseitig je zwei abgestufte Bereiche 30 die Einbauplätze für die neuerungsgemäßen Anschlußstecker 1
bilden. An den Einbauplätzen der Leiterplatte 3 sind Bohrungen 32 für Kontaktstifte der Anschlußstecker 1 und Bohrungen 33
für Befestigungszapfen der Anschlußstecker 1 ausgebildet.
treppenförmig gestufte Leiterplatte 3 vorgesehen, wobei der
nicht abgestufte Bereich einen Einsteckbereich 31 zum
Einstecken in das Gehäuseunterteil 4 bildet und die entlang
der Seitenränder beidseitig je zwei abgestufte Bereiche 30 die Einbauplätze für die neuerungsgemäßen Anschlußstecker 1
bilden. An den Einbauplätzen der Leiterplatte 3 sind Bohrungen 32 für Kontaktstifte der Anschlußstecker 1 und Bohrungen 33
für Befestigungszapfen der Anschlußstecker 1 ausgebildet.
Der Anschlußstecker ist in Fig. 2 näher dargestellt. Der
Anschlußstecker 1 weist einen im wesentlichen rechteckigen
Korpus 10 auf, an dessen Oberseite 14 die
Anschlußkontaktstifte 11 für den Schraubklemmenblock
angeordnet sind. An einer an die Seite 14 rechtwinklig mit den Anschlußkontaktstiften 11 anschließenden Seite ist unter
Belassung eines Vorsprunges 15 eine Ausnehmung 16 ausgebildet. Durch diese Ausnehmung 16 ist die gegenüber dem übrigen Umfang des Korpus zurückgesetzte Seite 16a gebildet. Auf dieser Seite 16a des Anschlußsteckers 1 sind Kontaktstifte 12 und
Befestigungszapfen 13 für die Leiterplatte 3 ausgebildet, mit
denen der Anschlußstecker 1 in die entsprechenden Bohrungen
32, 33 der Leiterplatte 3 gemäß Fig. 1 eingesteckt wird.
Anschlußstecker 1 weist einen im wesentlichen rechteckigen
Korpus 10 auf, an dessen Oberseite 14 die
Anschlußkontaktstifte 11 für den Schraubklemmenblock
angeordnet sind. An einer an die Seite 14 rechtwinklig mit den Anschlußkontaktstiften 11 anschließenden Seite ist unter
Belassung eines Vorsprunges 15 eine Ausnehmung 16 ausgebildet. Durch diese Ausnehmung 16 ist die gegenüber dem übrigen Umfang des Korpus zurückgesetzte Seite 16a gebildet. Auf dieser Seite 16a des Anschlußsteckers 1 sind Kontaktstifte 12 und
Befestigungszapfen 13 für die Leiterplatte 3 ausgebildet, mit
denen der Anschlußstecker 1 in die entsprechenden Bohrungen
32, 33 der Leiterplatte 3 gemäß Fig. 1 eingesteckt wird.
Die zurückgesetzte Seite 16a des Anschlußsteckers 1 bildet hierbei die Auflagefläche auf der Oberseite 3a der
._ Leiterplatte. Der Vorsprung 15 des Korpus steht hierbei über
den Rand der Leiterplatte 3 im gestuften Bereich 30 vor und ragt über die Dicke der Leiterplatte zur Unterseite 3b vor und
überragt diese Unterseite 3b. Die Ausnehmung 16, an die der Vorsprung 15 angrenzt, hat eine Tiefe T, die mindestens der
Dicke D der Leiterplatte 3 entspricht. Gegenüber den herkömmlichen Anschlußsteckern für die Bestückung der
Leiterplatte 3 gewinnt der neuerungsgemäße Anschlußstecker 1 "somit beim Aufliegen seiner durch die Ausnehmung 16-zurückliegenden
Fläche 16a auf der Leiterplatte 3 die Tiefe T der Ausnehmung 16 für die Anordnung der Anschlußkontaktstifte
11 für die steckbaren Schraubklemmenblöcke 2 auf der Seite hinzu, so daß die benötigte Innenbreite der Gehäuseteile 4, 5,
an die Leiterplatte 3 mit den aufgesteckten Anschlußsteckern eingesetzt wird, um diese Tiefe T der Ausnehmung 16 verringert
werden kann. Da der Vorsprung 15 gegebenenfalls an einer Innenwand der Gehäuseteile 4, 5 zur Anlage kommt, sollten die
Kontaktstifte 12 und Befestigungszapfen 13 für die
Leiterplatte 3 nicht länger sein als die maximale Tiefe T der Ausnehmung 16.
Die neuerungsgemäßen Anschlußstecker 1 mit einer Ausnehmung ermöglichen eine platzsparende Bestückung der Leiterplatte 3
und somit ein kleineres Gehäuse, das für die Leiterplatte 3 besonders schmal gehalten werden kann.
Der Anschlußstecker 1 ist durch die Befestigungszapfen 13 auf der Leiterplatte 3 gehaltert. Bevorzugt sind die
Befestigungszapfen rastbar, zum Beispiel aus zwei federnden
Rastzungen gebildet.
Je ein Anschlußkontaktstift 11 ist mit einem Kontaktstift 12 im Inneren des Korpus 10 elektrisch verbunden.
Wenn nun die Leiterplatte 3 in die untere Gehäusehälfte 4
gemäß Fig. 1 eingesetzt wird, ragt sie zu einem gewissen Teil
aus dem unteren Gehäuseteil 4 heraus. Auf diesen herausragenden Teil wird das Gehäuseoberteil 5 aufgesetzt. Das
Gehäuseoberteil 5 ist entsprechend der abgestuften Seitenwände 3 0 der Leiterplatte 3 ebenfalls mit Abstufungen 50 im Bereich
seiner Seitenwände versehen, entlang derer Aufnahmen 52 für steckbare Schraubklemmenblöcke 2 ausgebildet sind.
Die Schraubklemmenblöcke 2 dienen zum Anschluß der externen Kabel. Dazu weist jeder Schraubklemmenblock 2 ein Gehäuse
auf, in dem Schrauben 22, die über Schrauböffnungen 21 = zugänglich sind, geführt sind, siehe den perspektivischen
Teilschnitt eines Schraubklemmenblocks 2 in Fig. 1. Durch Drehung einer Schraube 22 kann eine Klemmöffnung 23 für ein
Kabel geöffnet bzw. geschlossen werden, so daß ein elektrischer Anschluß eines Kabels erfolgen kann. Auf der
Unterseite des Gehäuses 20 des Schraubklemmenblockes 2 sind Steckfassungen 24 ausgebildet, die beim Aufschieben der
steckbaren Schraubklemmenblöcke 2 auf die Aufnahmen 52 des Gehäuseoberteiles 5 auf die Anschlußkontaktstifte 11
aufsteckbar sind und somit den elektrischen Anschluß der Leiterplatte 3 an die in der Klemmöffnung 23 befindlichen
Kabel bewirkt.
Ein üblicherweise verwendeter Schraubklemmenblock 2 weist Anschlußmöglichkeiten für drei Kabel auf, so daß in seinem
Gehäuse 20 drei Schrauben 22 nebst Schrauböffnungen 21 und Steckfassungen 24 für drei Klemmöffnungen vorgesehen sind.
Wie aus der Fig. 1 weiter ersichtlich, weist das Gehäuseoberteil 5 an beiden Seiten Aufnahmen 52 für die
steckbaren Schraubklemmenblöcke 2 auf, wobei die Schraubklemmenblöcke 2 durch Drehung um 90° an der jeweils
anderen Seite des Gehäuseoberteiles 5 befestigbar sind und auf die Anschlußstecker 1 aufsteckbar sind.
35
Um einen universell an sämtlichen Einbauplätzen, d.h. an beiden Seiten des Gehäuseoberteiles 5 verwendbaren
Anschlußstecker 1 zu schaffen, weist dieser gemäß Fig. 2 eine
UD
Anordnung der Anschlußkontaktstxfte 11 auf der Seite 14 spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M der Seite 14 auf. Im
gezeigten Ausführungsbeispiel der Fig. 2 sind entsprechend der Anschlüsse für drei Kabel pro Schraubklemmenblock 2 drei
Anschlußkontaktstxfte 11 vorgesehen, von denen einer im Bereich des Vorsprunges 15 auf der Seite 14 des Korpus
angeordnet ist. Da darüber hinaus alle Kontaktstifte 11 den gleichen Abstand voneinander aufweisen, kann der
neuerungsgemäße Anschlußstecker 1 universell an verschiedenen Einbauplätzen der Leiterplatte 3 verwendet werden und die
- steckbaren Schraubklemmenblöcke 2 können ebenfalls durch
Drehung um 180° an allen Einbauplätzen des Gehäuseoberteiles ; " verwendet werden.
Der neuerungsgemäße Anschlußstecker 1 eignet sich somit insbesondere für den Einsatz innerhalb eines Modulbausystems
für verschiedenste elektronische und elektrische Schaltapparate, bei denen möglichst wenige Gehäusebauteile mit
möglichst universeller Eignung für die verschiedenen Ausführungsformen von Leiterplatten einsetzbar sind.
Claims (1)
- A 96 033Schutzansprüche1. Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte mit einem quaderförmigen Korpus, an dessen einer Seite Anschlußkontaktstifte für Schraubklemmenblöcke und an einer an diese Seite rechtwinklig anschließenden Seite Kontaktstifte für die Leiterplatte angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der die Kontaktstifte (12) für die Leiterplatte (3) aufweisenden Seite eine Ausnehmung (16) unter Belassung eines Vorsprunges (15) im Übergang zu der die Anschlußkontaktstifte (11) tragenden Seite (14) ausgebildet ist und die Kontaktstifte (12) an der durch die Ausnehmung (16) gebildeten zurückgesetzten Seite (16a) des Korpus (10) angeordnet sind.2. Anschlußstecker nach Anspruch 1,dadurch, gekennzeichnet, daß die Anschlußkontaktstifte (11) für die Schraubklemmenblöcke (2) spiegel symmetrisch zur Mittelachse (M) der Seite (14) des Korpus (10) angeordnet sind.. Anschlußstecker nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß drei Anschlußkontaktstifte (11) vorgesehen sind, von denen einer im Bereich des Vorsprunges (15) auf der Seite (14) des Korpus (10) angeordnet ist.4. Anschlußstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (T) der Ausnehmungen (16) mindestens der Dicke (D) der Leiterplatte (3) entspricht.5. Anschlußstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktstifte (12) für die Leiterplatte (3) eine Länge aufweisen, die maximal der Tiefe (T) der Ausnehmung (16) entspricht.6. Anschlußstecker nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Kontaktstiften(12) für die Leiterplatte (3) Befestigungszapfen (13) ausgebildet sind, deren Länge die Länge der Kontaktstifte (12) nicht überschreitet.7. Anschlußstecker nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß jeder Befestigungszapfen (13) aus zwei federnden Rastzungen gebildet ist. 15
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29606760U DE29606760U1 (de) | 1996-04-13 | 1996-04-13 | Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29606760U DE29606760U1 (de) | 1996-04-13 | 1996-04-13 | Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29606760U1 true DE29606760U1 (de) | 1996-07-11 |
Family
ID=8022558
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29606760U Expired - Lifetime DE29606760U1 (de) | 1996-04-13 | 1996-04-13 | Anschlußstecker zur Bestückung einer in ein Gehäuse einsetzbaren Leiterplatte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29606760U1 (de) |
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