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DE29604367U1 - Bausatz zur Erzeugung eines verdämmten, sprengtechnischen Verdämmungssystemes - Google Patents

Bausatz zur Erzeugung eines verdämmten, sprengtechnischen Verdämmungssystemes

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DE29604367U1
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42DBLASTING
    • F42D5/00Safety arrangements
    • F42D5/04Rendering explosive charges harmless, e.g. destroying ammunition; Rendering detonation of explosive charges harmless
    • F42D5/045Detonation-wave absorbing or damping means
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42DBLASTING
    • F42D5/00Safety arrangements
    • F42D5/04Rendering explosive charges harmless, e.g. destroying ammunition; Rendering detonation of explosive charges harmless
    • F42D5/045Detonation-wave absorbing or damping means
    • F42D5/05Blasting mats

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Toys (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Revetment (AREA)

Description

PATENT- UND RECHTSANWÄLTE &Mgr;&Egr;&Ggr;&Ngr;&Kgr;&Egr;, DABRINGHAUS UND PARTNER
ZUGELASSEN BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT EUROPEAN PATENT ATTORNEYS MANOATAIPiES EN BHEVETS EUROPEENS1
PATENTANWÄLTE-JULIUS MEINKE1 DIPL-INQ.
WALTER DABRINGHAUS, oipl-inq. JOCHEN MEINKE, oipl-inq.
RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE
WESTENHELLWEG 44137 DORTMUND
TELEFON (0231) 14 50 TELEFAX (0231)14 76
POSTFACH 10 46 45
44046 DORTMUND, 08. März 1996
DRESDNER BANK AG DTMD, Kto.-Nr. 1 148 047 (BLZ 440 800 50) POSTBANK DORTMUND, Kto.-Nr. 542 02-463 (BLZ 440 100 46)
1/12076 D/Dr
Anmelder: 1. Herbert Heumann, Pal&zgr;straße 28,
58730 Fröndenberg
2. Herbert Friedrich Heumann, Palzstraße 28, 58730 Fröndenbera _____
"Bausatz zur Erzeugung eines verdämmten, sprengtechnischen Verdämmungssystemes"
"Bausatz zur Erzeugung eines verdammten, sprengtechnischen Verdämmungssystemes"
Die Erfindung richtet sich auf einen Bausatz zur Erzeugung eines verdammten, sprengtechnischen Verdämmungssystemes, insbesondere für Sondersprengverfahren, wie beispielsweise Öffnen von Türen, Wänden, Geschoßdecken bei Sicherheitsstörungen, Katastrophen, Großbränden od. dgl.
Es gibt eine Reihe von Einsatzfällen, in denen es notwendig ist, möglichst rasch Öffnungen in Türen, Wänden, Geschoßdecken od. dgl. einzubringen, wobei möglichst die sonstige Umgebung dabei nicht gefährdet werden soll. Solche Einsatzfälle sind z.B. das Öffnen von Stahltüren in Brandfällen, wobei sich Personen hinter der zu öffnenden Stahltür befinden oder um Fluchtwege für eingeschlossene Personen in Gebäuden zu schaffen oder bei anderen polizeilichen oder militärischen Aufgaben. Auch werden verdämmte Sprengsysteme bei der Brandbekämpfung insgesamt eingesetzt.
Dabei ist es bekannt, Verdammungen des Explosivstoffes mittels Wasser vorzunehmen, da mit diesem Dämmittel besonders einfach und preiswert gezielt die Explosionswirkung erhöht werden kann. Da bei Sprengungen zwangsläufig Bruchstücke, Splitter und andere Teile der eingesetzten und beaufschlagten Stoffe mit hoher Geschwindigkeit den Explosionsherd verlassen, besteht grundsätzlich ein hohes Gefährdungspo-
tential für mit diesen Mitteln handhabenden Menschen oder den Personen, die diesen Mitteln ausgesetzt werden.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer Lösung, mit der unter Beibehaltung der Vorteile der sprengtechnischen Verdammungssysteme eine Gefährdung durch Splitter od. dgl. möglichst reduziert oder vollständig vermieden wird, wobei die Elemente leicht zu handhaben sind, leicht zu transportieren und leicht zu lagern.
Mit einem Bausatz der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch einen Kartonzuschnitt zur Erzeugung eines äußeren Hüllkörpers, einen mit Wasser füllbaren Schlauchkörper, insbesondere aus Polyethylen, einen Wirkstoffträger zur Positionierung im Inneren des Hüllkörpers und durch Aufhäng- oder Befestigungselemente zum Positionieren des funktionsmäßig vorbereiteten Verdammungssystemes gebildet.
Durch den Einsatz von Kartonzuschnitten zur Bildung des Hüllkörpers werden Kunststoffe, die zur Splitterbildung neigen können, vermieden. Durch den Einsatz von Wasser ist es möglich, den die Verdammung bewirkenden Schlauchkörper erst am Ort der Benutzung zu füllen, da in der Regel Wasser fast überall zur Verfügung steht. Damit ist es möglich, eine Mehrzahl von derartigen Bausätzen jederzeit mit sich zu führen, da sie erst am Ort des Einsatzes in einfacher und
schneller Weise zum Gesamtsystem zusammengefügt werden können.
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Dabei ist es zweckmäßig, wenn der mit Wasser füllbare Schlauchkörper im Inneren des Hüllkörpers im wesentlichen U-förmig angeordnet ist. Der Wirkstoffträger kann dabei als Trennelement zwischen den U-Schenkeln des Schlauchkörpers angeordnet sein, wobei es auch möglich ist, daß die freien Enden der U-Schenkel in der mit Wasser gefüllten Endlage zusammengeführt sind, um ein etwa O-förmiges Verdämmsystem zu schaffen, was insbesondere dann zweckmäßig ist, wenn mit dem Verdämmsystem eine große Öffnung erzeugt werden soll.
Ein besonderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der Wirkstoffträger als Kartonzuschnitt ausgebildet ist mit in unterschiedlichen Weiten abfalzbaren Randlaschen zur individuellen Anpassung der Position des Wirkstoffträgers im Inneren des Hüllkörpers.
Die Randlaschen können so gefalzt werden, daß der Wirkstoff träger genau mittig im Hüllkörper positioniert ist, so daß auch der Schlauchkörper mit Wasser gefüllt symmetrische Schenkel aufweist. Eine Besonderheit besteht aber darin, den Wirkstoffträger außermittig zu positionieren, indem die Laschen entsprechend länger bzw. kürzer abgefalzt werden,
♦ ♦ ·
derart, daß beispielsweise ein Drittel der Wassermenge zwischen der zu behandelnden Objektoberfläche im Inneren des ' Hüllkörpers ausgebildet ist und zwei Drittel des Wasservolumens an der nach außen weisenden Seite im Inneren des Hüllkörpers. In dem Fall wird mit der Erfindung erreicht, daß der Wirkstoff, d.h. der Sprengstoff, in das Innere des Systemes verlagert ist.
Der Hüllkörper kann wenigstens auf der zum sprengenden Medium weisenden Seite mit einer Klebebeschichtung versehen sein, die vor dem Gebrauch mit einem Silikon-Schutzpapier abgedeckt sein kann, wie dies bei derartigen Klebebeschichtungen bekannt ist, so daß in vielen Fällen eine weitere Befestigung oder Positionierung nicht notwendig ist, so daß das System sehr schnell zum Einsatz kommen kann.
Der Hüllkörper kann auch mit einem Hitzeschild versehen sein, was ihn insbesondere im Bereich der Brandbekämpfung im hohen Maße einsatzfähig macht. Wird der Bausatz vielfach im Freien eingesetzt, kann ein Feuchtigkeitsschutz vorgesehen sein, etwa durch eine entsprechende Feuchtigkeit abweisende Oberflächenbeschichtung des Kartons. Der Karton kann auch in unterschiedlichen Farben, beispielsweise auch in Tarn-Farben, bedruckt sein u. dgl. mehr.
Zweckmäßig ist in Ausgestaltung vorgesehen, daß in der Gebrauchslage die Hüllkörperöffnungen zum Durchführen der
Sprengstoffschnur und/oder einer Befestigungs- bzw. Aufhängungsschnur und/oder des Wasserschlauches vorgesehen sind, da dies eine einfache Handhabbarkeit beim Wasserschlauch, insbesondere die Erkennbarkeit, ob der Schlauch insgesamt vollständig mit Wasser gefüllt ist, ermöglicht.
Müssen vergleichsweise große Öffnungen, beispielsweise in Wände, gesprengt werden, ist es zweckmäßig, den Bausatz aus mehreren im wesentlichen baugleichen oder bauähnlichen Elementen bzw. Modulen zusammenzusetzen, so wie dies die Erfindung ebenfalls vorsieht. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Hüllkörper Ausstanzungen in seiner Decken- und/oder Bodenfläche zum Durchführen des Wasserschlauches durch mehrere aufexnandergestapelte Hohlkörper aufweist. Hier können durch einen inneren Falzkarton Führungskammern für den Wasserschlauch gebildet sein, der jeweils durch die entsprechenden Ausnehmungen geführt ist. Dabei können diese Hüllkörper an ihren aufeinanderstoßenden Flächen mit einer Kleberbeschichtung versehen sein. Zweckmäßig weisen sie auch aufgeklebte Verstärkungs- und Traglaschen mit Handhabungsgriffen an wenigstens einer Seite auf, um auch den Transport des Systemes noch zu ermöglichen, wenn das System aus mehreren Modulen schon mit Wasser gefüllt ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 einen teilweise aufgeschnittenen Bausatz nach der Erfindung im teilmontierten Zustand,
Fig. 2 den Kopfbereich eines Bausatzes,
Fig. 3 einen Schnitt etwa nach Linie III in Fig. 1,
Fig. 4 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel des Bausatzes nach der Erfindung sowie in den
Fig. 5 und 6 ein weiteres abgewandeltes Ausführungsbeispiel des erfxndungsgemäßen Bausatzes.
Der in den Fig. 1 bis 3 zum Teil vereinfacht wiedergegebene Bausatz, allgemein mit 1 bezeichnet, besteht zunächst aus einem Hüllkörper 2, der aus einem Kartonzuschnitt zusammengefaltet ist. In den Hüllkörper kann eine Trennwand 3 eingesetzt werden, die den Wirkstoff 4, z.B. als Spirale gewickelt, trägt, der über eine Öffnung 5 nach außen geführt ist und dort beispielsweise mit einem Zünder 6 versehen sein kann.
Der Wirkstoffträger 3 hat unterschiedlich abfalzbare Randlaschen 3a und 3b, womit erreicht werden kann, daß durch den Wirkstoffträger im Innenraum des Hüllkörpers 2 zwei unterschiedlich breite Kammern entstehen, und zwar eine der zu sprengenden Fläche 7 zugewandte schmalere Kammer 8 und
eine breitere Kammer 9. Der Wirkstoff, d.h. der Sprengstoff 6, weist in Richtung auf die schmalere Kammer, wie sich insbesondere aus den Fig. 2 und 3 ergibt. In der Gebrauchslage wird durch die Kammern 8 und 9 und durch eine Deckelausnehmung 10 ein Kunststoffschlauch geführt, der in der Sprenglage mit Wasser gefüllt ist, derart, daß die Kammern 8 und 9 praktisch vollständig mit Wasser ausgefüllt sind, welches sich in dem Schlauch 11 befindet. Der Schlauch 11 wird dann oben durch einen Verschluß 12 abgedichtet, so daß der Wirkstoff 6 vollständig von dem mit Wasser gefüllten Schlauch 11 umgeben ist.
In Fig. 3 ist noch dargestellt, daß eine Seite des Hüllkörpers 2 mit einer Klebeschicht 13 ausgerüstet ist, um ihn an die zu sprengende Fläche 7, z.B. eine Stahltür oder ein anderes Objekt, ankleben zu können. Natürlich können auch Aufhängeöffnungen vorgesehen sein oder spezielle Aufhängelaschen, was hier nicht näher dargestellt ist.
In Fig. 4 ist ein abgewandeltes Beispiel der Erfindung dargestellt. Hier ist der Hüllkörper 14 als stangenförmiges Element mit aber im Prinzip gleichem Aufbau ausgebildet: Hier ist ebenfalls ein eine Trennwand bildender Wirkstoffträger 15 für den Wirkstoff 16 vorgesehen und auch ein kommunizierender Wasserschlauch 17, z.B. aus einem Polyurethan-Schlauch. Erkennbar kann man mit diesem mit la bezeichneten Bausatz über Winkelecken 18, ebenfalls aus Kar-
ton, L-förmige Gebilde, U-fÖrmige Gebilde oder geschlossene Rahmen zusammenstellen, die alle den gleichen Aufbau haben, nämlich einen eine Trennwand bildenden Wirkstoffträger (15), einen innenliegenden Wirkstoff (16), der auf dem Träger aufgebracht ist, zwei Kammern und einen in jeder Kammer geführten Polyurethan-Schlauch 17 zur Aufnahme des Dämmittels Wasser.
An dieser Stelle sei bemerkt, daß neben der Zusammenfügbarkeit in der in Fig. 4 dargstellten Weise auch die dazu senkrechte Zusammenstellung der Elemente möglich ist. Dies ist in Fig. 4 gestrichelt angedeutet, der entsprechend aus einem Kartonzuschnitt bestehende Hüllkörper ist dort mit 14' bezeichnet.
In Fig. 5 sind zwei Elemente eines weiteren Bausatzes Ib dargestellt, wiederum aus Kartonzuschnitten, die durch eine innere Trennwand 20 als stufenförmiger Karton und mittels ausdrückbarer bodenseitiger und deckseitiger Ausstanzungen 21 einen durchgehenden Kanal zur Aufnahme eines Wasserschlauches bilden können. Die Führung des Wasserschlauches ist in Fig. 6 gestrichelt angedeutet und mit 22 bezeichnet. Die Hüllkörper des Bausatzes Ib, allgemein mit 23 bezeichnet, weisen zur gegenseitigen Verbindung Klebeflächen 24 auf, sie können auch insgesamt über verklebbare Kartonzuschnitte 25 miteinander verbunden sein, die Tragschlaufen 26 aufweisen, um den Gesamtverbund ggf. mit dem bereits an-
- 10 -
gefüllten Wasser an den Ort des Gebrauches leichter tragen zu können. Diese Kartonzuschnitte werden mit den Rückseiten der Hüllkörper und den Randseiten verklebt, was mit einem Pfeil 27 angedeutet ist. In Fig. 6 ist die linke Rückseite bereits mit einem solchen Zuschnitt ausgestattet.
So sind die Tragschalen 23 vollständig mit einer Klebebeschichtung ausgerüstet und können um die Ecken umgefalzt werden, um die Traglaschen 24 freizugeben.
Bei dieser Variante kann der Wirkstoffträger direkt auf den Boden jedes Kartons 23 aufgelegt sein, um später im vergleichsweise geringen Abstand zur zu sprengenden Wand angeordnet zu sein.
Natürlich sind die Ausführungsbeispiele der Erfindung noch in vielfacher Hinsicht abzuändern, ohne den Grundgedanken zu verlassen.

Claims (10)

- li - Ansprüche:
1. Bausatz zur Erzeugung eines verdämmten, sprengtechnischen Verdanunungssystem.es, insbesondere für Sonder sprengverfahren, wie beispielsweise Öffnen von Türen, Wänden, Geschoßdecken bei Sicherheitsstörungen, Katastrophen, Großbränden od. dgl.,
gekennzeichnet durch
einen Kartonzuschnitt zur Erzeugung eines äußeren Hüllkörpers (2,14), einen mit Wasser füllbaren Schlauchkörper (11,17), insbesondere aus Polyethylen, einen Wirkstoffträger (3,15) zur Positionierung im Inneren des Hüllkörpers und durch Aufhäng- oder Befestigungselemente (13) zum Positionieren des funktionsmäßig vorbereiteten Verdämmungssysteme s.
2. Bausatz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der mit Wasser füllbare Schlauchkörper (11,17) im Inneren des Hüllkörpers (2,14,23) im wesentlichen U-förmig angeordnet ist.
3. Bausatz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wirkstoffträger als Trennelement (3) zwischen den U-Schenkeln des Schlauchkörpers (11) angeordnet ist.
- 12 -
4. Bausatz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der U-Schenkel in der mit Wasser gefüllten Endlage zusammengeführt sind.
5. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoffträger (3) als Kartonzuschnitt ausgebildet ist mit in unterschiedlichen Weiten abfalzbaren Randlaschen (3a,3b) zur individuellen Anpassung der Position des Wirkstoff trägers im Inneren des Hüllkörpers (2).
6. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllkörper (2,14,23) wenigstens auf der in der Gebrauchslage zum zu sprengenden Medium weisenden Seite mit einer Kleberbeschichtung (13) versehen ist.
7. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllkörper (2,14,23) auf wenigstens der zum zu sprengenden Medium (7) in der Gebrauchslage weisenden Seite mit einem Hitzeschild versehen ist.
8. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllkörper (2,14,23) mit einer gegen Feuchtigkeit
• ft
• ·
- 13 -
schützenden und/oder farblichen Beschichtung versehen ist.
9. Bausatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchslage im Hüllkörper (2,14,23) Öffnungen zum Durchführen der Sprengstoffschnur und/oder einer Befestigungs- bzw. Aufhängungsschnur und/oder des Wasserschlauches vorgesehen sind.
10. Bausatz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllkörper (23) Ausstanzungen (21) in seiner Decken- und/oder Bodenfläche zum Durchführen des Wasserschlauches durch mehrere aufexnandergestapelte Hüllkörper (23) aufweist.
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