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DE29603175U1 - Elektrische Beleuchtung mit einem Behältnis - Google Patents

Elektrische Beleuchtung mit einem Behältnis

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Publication number
DE29603175U1
DE29603175U1 DE29603175U DE29603175U DE29603175U1 DE 29603175 U1 DE29603175 U1 DE 29603175U1 DE 29603175 U DE29603175 U DE 29603175U DE 29603175 U DE29603175 U DE 29603175U DE 29603175 U1 DE29603175 U1 DE 29603175U1
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DE
Germany
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container
electric lighting
carrier
lamp
lighting according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29603175U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NIMBUS DESIGN GmbH
Original Assignee
NIMBUS DESIGN GmbH
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Publication date
Application filed by NIMBUS DESIGN GmbH filed Critical NIMBUS DESIGN GmbH
Priority to DE29603175U priority Critical patent/DE29603175U1/de
Publication of DE29603175U1 publication Critical patent/DE29603175U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V33/00Structural combinations of lighting devices with other articles, not otherwise provided for
    • F21V33/0004Personal or domestic articles
    • F21V33/0024Household or table equipment
    • F21V33/0028Decorative household equipment, e.g. plant holders or food dummies

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Thermally Insulated Containers For Foods (AREA)

Description

Nimbus Design GmbH
Rosenbergstr. 113
70193 Stuttgart
Vertreter:
Patentanwälte
Kohler Schmid + Partner
Ruppmannstr. 2 7
70565 Stuttgart
Elektrische Beleuchtung mit einem Behältnis
Die Erfindung geht aus von einer elektrischen Beleuchtung mit einem Trägermittel, das mit einem Leuchtmittelträger verbunden ist und der mindestens ein elektrisches Leuchtmittel aufweist.
Derartige Leuchten sind beispielsweise als Deckenleuchten bekannt. Das Leuchtmittel ist in einer Fassung gehalten und über eine Abhängung an der Decke eines Raumes befestigt. Die Abhängung kann die stromführende Leitung selbst sein oder die Abhängung ist ein Rohr, in dem die elektrisch leitenden Kabel zur Leuchtenfassung verlegt sind. Ist das Leuchtmittel von einem Reflektor zumindest teilweise umgeben, so können die von dem Leuchtmittel ausgehenden Lichtstrahlen gerichtet abgestrahlt werden. Vielfältige Beleuchtungstechniken direkter und indirekter Art sind möglich und auch bekannt, über die sich zahlreiche unterschiedliche optische Effekte erzeugen lassen.
Davon ausgehend, liegt der Erfindung die Problemstellung zu Grunde, elektrische Leuchten der bekannten Art dahingehend weiterzubilden, daß sich neben dem von einer elektrischen Leuchte erzeugten Licht weitere optische Effekte ergeben.
Diese Problemstellung wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Leuchtmittelträger ein Behältnis oder ein Befestigungsmittel für ein Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen und/oder Fluiden angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße elektrische Beleuchtung hat damit den wesentlichen Vorteil, daß sich durch die Aufnahme eines Behältnisses am Leuchtmittelträger zusätzlich optische Effekte erzielen lassen, die von einem Leuchtmittel und einem damit verbundenen Reflektor nicht errreicht werden können. Das Behältnis kann einerseits von dem Leuchtmittel angestrahlt oder hinterleuchtet werden, und andererseits übernimmt die erfindungsgemäße Beleuchtung eine Doppelfunktion, indem neben der elektrischen Beleuchtung eines Raumes oder eines Außenbereiches die Beleuchtung zusätzlich Gegenstände sicher
tragend aufnehmen kann. So können das oder die Behältnisse künstliche oder natürliche Pflanzen halten, oder in den Behältnissen sind fluoreszierende Gase oder Flüssigkeiten eingeschlossen. Das oder die Behältnisse können auch Öffnungen aufweisen, über die die in den Behältnissen gespeicherte Flüssigkeiten bzw. Duftstoffe verdunstet werden können. Über eine gewisse Erwärmung der Behältnisse durch die von den Leuchtmitteln erzeugte Strahlungswärme kann dieser Verdunstungsvorgang verstärkt werden. Dieser Effekt kann zu einem verbesserten Raumklima führen und die an den Behältnissen reflektierten Lichtstrahlen können neue vielfältige zusätzliche optische Effekte ergeben. Das oder die Behältnisse können in den Leuchtmittelträger integriert sein, oder das oder die Behältnisse werden zusätzlich am Leuchtmittelträger an den dafür vorgesehenen Befestigungsmitteln angebracht.
Durch die erfindungsgemäße elektrische Beleuchtung wird erstmalig eine Deckenleuchte oder Stehleuchte geschaffen, die neben der elektrischen Beleuchtung eine weitere Funktion, nämlich die einer Blumenvase und/oder eines Kerzenleuchters und/oder eines Duftspenders und/oder eines Feuchtigkeitsspenders und/oder eines Reflektors durch ein offenes oder geschlossenes Behältnis verkörpert.
In einer bevorzugten Ausbildung der elektrischen Beleuchtung ist am Leuchtmittelträger mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme des Behältnisses vorgesehen.
Dies hat den Vorteil, daß die Behältnisse am Leuchtmittelträger einfachst angebracht werden können. Die Behältnisse sind an die Form und Größe der Ausnehmung angepaßt, damit die Behältnisse sicher vom Leuchtmittelträger gehalten werden können. Die Behältnisse komplettieren die erfindungsge-
mäße Beleuchtung. Die Behältnisse ergänzen die elektrische Beleuchtung auch dann, wenn sie ohne Befüllung an der erfindungsgemäßen Leuchte angebracht sind. Werden in den Behältnissen Ziergegenstände, wie beispielsweise künstliche Blumen gehalten, so übernimmt die erfindungsgemäße Beleuchtung die bestimmte schon beschriebene DoppeIfunktion. Die Behältnisse sind erfindungsgemäß auch als jedwede Ausgestaltungen am Leuchtmittelträger zu verstehen, die es erlauben, daß an dem Leuchtmittelträger Ziergegenstände, insbesondere Blumen jedweder Art befestigt oder definiert gehalten angebracht werden können.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Behältnis aus einem füssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt.
Dies hat den Vorteil, daß auch natürliche Blumen von den Behältnissen aufgenommen werden können. Die bei natürlichen Blumen für die Feuchtigkeitsaufnahme notwendige Flüssigkeit kann zusätzlich im Behältnis oder in den Behältnissen gespeichert werden. Zusätzlich kann diese Flüssigkeit verdunsten, mehr oder weniger stark durch die Strahlungswärme der Leuchtmittel begünstigt, und ein Raumklima verbessern.
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist das oder sind die Behältnisse Glasbehältnisse.
Dies hat den Vorteil, daß die im Umfeld der Behältnisse angeordneten Leuchtmittel die Behältnisse durchstrahlen können und damit zusätzliche optische Effekte geschaffen werden. Weist das Glasbehältnis am offenen Ende einen gegenüber dem Glasbehältnis an sich verbreiterten Rand auf, so kann das Glasbehältnis über den verbreiterten Rand am Leuchtmittelträger gehalten werden. Ist die Ausnehmung in dem Leuchtmit-
• ·
telträger als Durchbruch ausgebildet, und ist an dem Durchbruch eine Hülse befestigt, die eine geringfügig größere lichte Weite als die Ausmaße des Behältnisses aufweist und ist die Hülse an die Außenkontur des Behältnisses angepaßt, so ist es möglich, daß das Behältnis auf eine einfache Art und Weise auch dann immer ausgerichtet im Leuchtmittelträger gehalten werden kann, wenn das Behältnis einseitig durch den in das Behältnis eingesteckten Ziergegenstand belastet wird. Das Behältnis kann keine Lage einnehmen, die die elektrische Beleuchtung dahingehend verändern könnte, daß sich bestimmte vorgegebene und gewollte optische Effekte durch eine Lageänderung des Behältnisses nicht einstellen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem Rand des Behältnisses und dem Leuchtmittelträger ein elastischer Ring angeordnet.
Dies hat den Vorteil, daß auch fragile Behältnisse an harten Leuchtmittelträgern schonend und dauerhaft gelagert werden können. Der elastische Ring hält das Behältnis federnd im Durchbruch, und beim Einstecken des Behältnisses in die Ausnehmung sind auch aus dünnen Glaskörpern hergestellte Behältnisse vor Bruchgefahr geschützt.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Leuchtmittelträger als Platte ausgebildet, in die ein oder mehere Gehäuse zur Aufnahme der elektrischen Leuchtmittel eingearbeitet sind.
Dies hat den Vorteil, daß neben den elektrischen Leuchtmitteln auch Ausnehmungen und Durchbrüche in der Platte im unmittelbaren Umfeld der Gehäuse vorgesehen sein können, die für die Aufnahme der Behältnisse vorgesehen sind. Die
Leuchtmittel können neben ihrer Beleuchtungsfunktion die Behältnisse aus kürzester Nähe anstrahlen. Dadurch können die zusätzlich angestrebten optischen Effekte besonders ausgeprägt erzielt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind das oder die elektrischen Leuchtmittel versetzt zur Ebene des Leuchtmittelträgers angeordnet. Dies hat den Vorteil, daß die Abstrahlung der Lichtstrahlen durch die Leuchtmittel blendfrei erfolgen kann und die zusätzlich erzielbaren optischen Effekte derart erreicht werden können, daß die Leuchtmittel von außenstehenden Betrachtern nicht direkt einsehbar sind.
Ebenfalls sind bevorzugt im Leuchtmittelträger Stanzungen vorgesehen, die den Leuchtmittelträger bezüglich seiner Materialdicke vollkommen durchdringen.
Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise in Verbindung mit einer Deckenleuchte vom Leuchtmittel ausgehende Lichtstrahlen an einer Tischplatte oder an einer Bodenfläche reflektiert zum Leuchtmittelträger zurückkehren und durch die Stanzungen hindurchtreten können. Die jeweilige Kontur einer Stanzung, beispielsweise ein Buchstabe oder eine Figur, kann dann an einer dazu gegenüberliegenden Deckenfläche abgebildet werden. Diese Ausbildung eines Leuchtmittelträgers führt zu weiteren zusätzlichen optischen Effekten.
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist das Trägermittel als stabförmiges erstes Rohr ausgebildet, in das ein zweites Rohr, an dem der Leuchtmittelträger befestigt ist, verschiebbar eingreift, und die beiden Rohre weisen über die axiale Erstreckung der Rohre Durchgangsbohrungen zur Aufnahme eines gemeinsamen Befestigungsmittels auf.
Diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrischen Beleuchtung hat den Vorteil, daß die Leuchte sowohl höhen- bzw. längenverstellbar und drehbar um die Achse der Trägermittel ist. Bei einer Deckenleuchte kann der Leuchtmittelträger mehr oder weniger weit von einer dazu gegenüberliegenden Tischplatte beabstandet angeordnet werden, indem das zweite Rohr mehr oder weniger weit aus dem ersten Rohr herausgezogen wird. In einer gewünschten Abstandsposition wird ein Befestigungsmittel an dem Trägermittel derart angebracht, daß das zweite Rohr in der gewünschten Beabstandung am ersten Rohr dauerhaft gehalten wird. Dazu sind an den Rohren Durchgangsbohrungen vorgesehen, durch die ein Bolzen gesteckt werden kann, wenn die jeweiligen Durchgangsbohrungen miteinander fluchten.
Ist die erfindungsgemäße Beleuchtung eine Niedervoltleuchte, so ist es vorteilhaft, einen Transformator im Trägermittel anzuordnen. Weiterhin kann es vorteilhaft sein, das Behältnis als Einsatz zur Aufnahme einer Kerze oder dergleichen auszubilden. Mit einer derartigen Ausgestaltung des Behältnisses wird das Behältnis weiteren Einsatzzwecken zugeführt.
Ist an dem Leuchtmittelträger eine einen Kanal bildende Rippe ausgebildet, so kann der Leuchtmittelträger besonders dünn bezüglich der Materialstärke und dennoch formstabil auch bei größerer Flächenerstreckung und/oder Belastung ausgebildet werden. Die Rippe dient als Versteifungselement und kann gleichzeitig bei Bedarf die Funktion eines Kabelkanals übernehmen. Elektrisch leitende Kabel können in diesem Kabelkanal für den Betrachter unsichtbar und geschützt geführt werden. Ist die Rippe im Bereich der von den Leuchtmitteln abgegebenen Lichtstrahlen angeordnet, so kann über eine Re-
flektion von Lichtstrahlen an der Außenoberfläche der Rippe ein weiterer zusätzlicher optischer Effekt erzielt werden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausfuhrungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel der Zeichnung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße elektrische Beleuchtung als Deckenleuchte in einer Seitenansicht;
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Leuchtmittelträger der Fig. 1 mit einem Einsatz für eine Kerze;
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt aus einem Leuchtmittelträger der Fig. 1 mit einem Behältnis, das in einem Durchbruch im Leuchtmittelträger angeordnet ist.
In den einzelnen Figuren der Zeichnung ist der erfindungsgemäße Gegenstand teilweise stark vereinfacht dargestellt, und die einzelnen Gegenstände sind in ihrer Zuordnung nicht maßstäblich zu verstehen.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Beleuchtung als Deckenleuchte 10. Die Deckenleuchte 10 weist einen Leuchtmittel-
träger 11 auf, der mit einem ersten Rohr 12 und mit einem zweiten Rohr 13 verbunden ist. Im Leuchtmittelträger 11 sind elektrische Leuchtmittel 14, 15, 16, 17 vorgesehen. Am Leuchtmittelträger 11 sind weiterhin Behältnisse 18, 19, 20, 21 angeordnet. Diese Behältnisse 18, 19, 20, 21 sind im Ausführungsbeispiel als rohrförmige Glaskörper ausgebildet, die einenends verschlossen sind und anderenends eine Öffnung zur Aufnahme eines Ziergegenstandes aufweisen.
Die elektrischen Leuchtmittel 14, 15, 16, 17 sind in Gehäusen 22, 23, 24, 25 angeordnet. Die Gehäuse 22 bis 25 sind am Leuchtmittelträger 11 derart ausgebildet, daß sie die elektrischen Leuchtmittel 14 bis 17 versetzt zur Ebene des Leuchtmittelträgers 11 aufnehmen können. Durch diese Anordnung der elektrischen Leuchtmittel 14 bis 17 werden die von den elektrischen Leuchtmitteln 14 bis 17 abgegebenen Lichtstrahlen blendfrei abgegeben.
Am Leuchtmittelträger 11 sind weiterhin Einsätze 26, 27 vorgesehen, die im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 weitere Ziergegenstände aufnehmen können. Die Ausnehmungen für die Behältnisse und für die Einsätze sind bevorzugt gleich ausgebildet, sodaß beispielsweise das Behältnis 18 mit dem Einsatz 2 6 vertauscht werden könnte.
An einem Ende des ersten Rohres 12 ist ein Transformator 28 vorgesehen, über den die Deckenleuchte 10 als Niedervoltleuchte betrieben werden kann. An dem ersten Rohr 12 und an dem zweiten Rohr 13 sind in axialer Erstreckung der Rohre 12, 13 Durchgangsbohrungen 29, 3 0 quer zur axialen Erstrekkung der Rohre 12, 13 vorgesehen. Die Rohre 12, 13 sind ineinander verschieblich angeordnet, und die Pfeilrichtung 31 zeigt an, daß das zweite Rohr 13 im ersten Rohr 12 in axia-
ler Richtung verschoben werden kann. Fluchten die Durchgangsbohrungen 29, 30, so kann durch diese Bohrungen ein Befestigungsmittel gesteckt werden, und das zweite Rohr 13 ist im ersten Rohr 12 positionsstabil gehalten. Wird das Befestigungsmittel, das das zweite Rohr 13 mit dem ersten Rohr 12 positionsstabil verbindet, entfernt, so kann das zweite Rohr 13 bei ortsfester Anordnung des ersten Rohres in Pfeilrichtung 32 auch gedreht werden. Nach erfolgter Drehung des zweiten Rohres 13, an dem der Leuchtmittelträger befestigt ist und der sich bei einer Drehung des Rohres 13 ebenfalls mitdreht, kann das zweite Rohr 13 erneut am ersten Rohr 12 lagefixiert werden. Bevorzugt kann der Leuchtmittelträger 11 bei einer Deckenleuchte 10 in jeweils 90°-Schritten gedreht werden. Durch diese Drehmöglichkeit ist es bei einer ortsfest angeordneten Deckenleuchte 10 möglich, diese Deckenleuchte 10 immer achsparallel zu einem unter der Dekkenleuchte 10 stehenden Tisch auszurichten, auch dann, wenn dieser Tisch im Raum gedreht wird.
In die Behältnisse 18 bis 21 sind in der Fig. 1 Pflanzen 33 bis 36 eingesetzt. Die Pflanzen 33 bis 36 können als künstliche Pflanzen, wie Rosen oder dergleichen einfach in das Behältnis 18 bis 21 eingesteckt sein oder als natürliche Pflanzen 33 bis 36 auch in das Behältnis 18 bis 21 eingesteckt sein, in dem noch zusätzlich Wasser gespeichert ist. Werden dem Wasser fluoreszierende Mittel zugegeben und sind die Behältnisse 18 bis 21 aus lichtdurchlässigem Material gefertigt, so können über die Lichtstrahlen der elektrischen Leuchtmittel 14 bis 17 zusätzliche optische Effekte erzielt werden, indem die Lichtstrahlen das Behältnis 18 bis 21 vollkommen oder teilweise durchdringen und die im Wasser befindlichen fluoreszierenden Mittel aktivieren.
In den Einsätzen 26 und 27 sind Kerzen 37, 38 gehalten.
Die Behältnisse 18 bis 21 und die Einsätze 26, 27 sind über einen elastischen Ring 39 beabstandet vom Leuchtmittelträger 11 gehalten (siehe Figur 2 und 3). Der elastische Ring 3 9 kann ein Ring aus einem gummielastischen oder zähelastischen Werkstoff sein.
Die Einsätze 26, 27 sind mit einem schalenförmigen Rand 40 versehen, und ein Rand 41 begrenzt ein Ende der Behältnisse 18 bis 21 (Fig. 2; Fig. 3).
Der Leuchtmittelträger 11 ist auf einer Seite mit einer Rippe 42 versehen, die als Versteifungsrippe den Leuchtmittelträger 11 formstabil aussteift. Der Leuchtmittelträger 11 kann bezüglich seiner Materialstärke besonders dünn gehalten werden und dennoch zahlreiche Ziergegenstände und zahlreiche elektrische Leuchtmittel aufnehmen. Die Rippe 42 kann zusätzlich als Kabelkanal ausgebildet sein. Innerhalb der Rippe 42 verlaufen dann die elektrischen Kabel zur Versorgung der elektrischen Leuchtmittel 14 bis 17.
Im Leuchtmittelträger 11 sind Durchbrüche 43 (Fig. 2, Fig. 3) ausgebildet, in die die Behältnisse 18 bis 21 und die Einsätze 26 bis 27 einsetzbar sind. Zusätzlich sind an die Durchbrüche 43 Hülsen 44 (Fig. 2, Fig. 3) angeformt, die für die Behältnisse 18 bis 21 und die Einsätze 26 und 27 eine Führung bilden. Die Hülse 44 kann auch als eigenständiges Teil in den Durchbruch 43 eingesetzt werden und in die Hülse 44 wird das Behältnis 18 eingesteckt.
Fig. 2 zeigt eine vergrößerte Darstellung des Leuchtmittelträgers 11 im Ausschnitt und im Bereich eines Einsatzes 26.
Der Einsatz 26 ist in den Durchbruch 43 eingesteckt. Zwischen dem Leuchtmittelträger 11 und dem Einsatz 26 ist der elastische Ring 3 9 zum Schutz des Einsatzes 26, 27 angeordnet. Der Einsatz 26 weist einen schalenförmigen Rand 40 auf, der beispielsweise das von einer Kerze 3 7 abtropfende Wachs aufnehmen kann. Der Einsatz 26 ist geführt in der Hülse 44 gehalten. Die Hülse 44 kann an den Leuchtmittelträger 11 angeschweißt oder in einer anderen Art und Weise an den Leuchtmittelträger 11 angeformt sein.
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt des Leuchtmittelträgers 11 im Bereich eines Behältnisses 18. Das Behältnis 18 weist an einem Ende einen verbreiterten Rand 41 auf, der über den elastischen Dichtring 3 9 auf der Oberfläche des Leuchtmittelträgers 11 aufliegt. Das Behältnis 18 ist im Durchbruch 43 axial ausgerichtet von der Hülse 44 begrenzt. Das Behältnis 18 kann sowohl aus lichtdurchlässigem Material als auch lichtstrahlenabweisendem Material gefertigt sein. Die Behältnisse 18 bis 21 der Fig. 1 sind bevorzugt aus dünnem Glas gefertigt. Die Behältnisse können aber auch aus Metall oder Kunststoff gefertigt sein.

Claims (14)

Schutzansprüche
1. Elektrische Beleuchtung mit einem Trägermittel (12, 13), das mit einem Leuchtmittelträger (11) verbunden ist, und der mindestens ein elektrisches Leuchtmittel (14, 15, 16, 17) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Leuchtmittelträger (11) ein Behältnis (18, 19, 20, 21) oder ein Befestigungsmittel für ein Behältnis zur Aufnahme von Gegenständen (33, 34, 35, 36) und/oder Fluiden angeordnet ist.
2. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Leuchtmittelträger (11) mindestens eine Ausnehmung (43) zur Aufnahme des Behältnisses (18, 19, 20, 21) vorgesehen ist.
3. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (18, 19, 20, 21) aus einem flüssigkeitsundurchlässigen Material gefertigt ist.
4. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (18, 19, 20, 21) ein Glasbehältnis ist.
5. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Glasbehältnis am offenen Ende einen gegenüber dem Glasbehältnis an sich verbreiterten Rand (41) aufweist.
6. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung in dem Leuchtmittelträger (11) als Durchbruch (43) ausgebildet ist, daß an dem Durchbruch (43) eine Hülse (44) befestigt ist, die eine geringfügig größere lichte Weite als die Außenmaße des Behältnisses {18, 19, 20, 21) aufweist, und daß die Hülse (44) an die Außenkontour des Behältnisses (18, 19, 20, 21) angepaßt ist.
7. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Rand (40, 41) und dem Leuchtmittelträger (11) ein elastischer Ring (39) angeordnet ist.
8. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtmittelträger als Platte (11) ausgebildet ist, in die ein oder mehrere Gehäuse (22, 23, 24, 25) zur Aufnahme der elektrischen Leuchtmittel (14, 15, 16, 17) eingearbeitet sind.
9. Elektrische Beleuchtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die elektrischen Leuchtmittel (14, 15, 16, 17) versetzt zur Ebene des Leuchtmittelträgers (11) angeordnet sind.
10. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Leuchtmittelträger (11) Stanzungen vorgesehen sind, die den Leuchtmittelträger (11) bezüglich seiner Materialdicke vollkommen durchdringen.
11. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermittel als stabförmiges erstes Rohr (12) ausgebildet ist, in das ein zweites Rohr (13), an dem der Leuchtmittelträger (11) befestigt ist, verschiebbar eingreift und daß beide Rohre {12, 13) über die axiale Erstreckung der Rohre (12, 13) Durchgangsbohrungen (29, 30) zur Aufnahme eines gemeinsamen Befestigungsmittels aufweisen.
12. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermittel (12, 13) einen Transformator (28) aufnimmt.
13. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennezeichnet, daß das Behältnis (18, 19, 20, 21) als Einsatz (26) zur Aufnahme einer Kerze oder dgl. ausgebildet ist.
14. Elektrische Beleuchtung nach einem der Ansprüche 8 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß am Leuchtmittelträger (11) eine einen Kanal bildende Rippe (42) ausgebildet ist.
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DE (1) DE29603175U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19619502A1 (de) * 1996-05-14 1997-11-20 Ralf Dr Kinkeldey Beleuchtungskörper mit geringem Energieverbrauch und starker Lichtausbeute
DE20203341U1 (de) 2002-03-01 2002-06-20 Keferstein, Ralf, 53757 Sankt Augustin Hängeleuchte

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19619502A1 (de) * 1996-05-14 1997-11-20 Ralf Dr Kinkeldey Beleuchtungskörper mit geringem Energieverbrauch und starker Lichtausbeute
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