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DE29602765U1 - An unterschiedliche Breitenabmessungen anpaßbare Duschabtrennung - Google Patents

An unterschiedliche Breitenabmessungen anpaßbare Duschabtrennung

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DE29602765U1
DE29602765U1 DE29602765U DE29602765U DE29602765U1 DE 29602765 U1 DE29602765 U1 DE 29602765U1 DE 29602765 U DE29602765 U DE 29602765U DE 29602765 U DE29602765 U DE 29602765U DE 29602765 U1 DE29602765 U1 DE 29602765U1
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DE
Germany
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connection plate
wall connection
door leaf
shower
shower partition
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DE29602765U
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English (en)
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Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co
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Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/28Showers or bathing douches
    • A47K3/30Screens or collapsible cabinets for showers or baths
    • A47K3/36Articulated screens
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47K3/30Screens or collapsible cabinets for showers or baths
    • A47K2003/307Adjustable connections to the wall

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Residential Or Office Buildings (AREA)
  • Bathtubs, Showers, And Their Attachments (AREA)

Description

Bezeichnung: An unterschiedliche Breitenabmesssungen anpaßbare Duschabtrennung
Beschreibung
Duschabtrennungen werden vielfach so konzipiert, daß sie eine feststehende, mit einer Gebäudewand verbindbare Wandanschlußplatte und ein dieser Wandcinschlußplatte zugeordnetes Türblatt aufweisen. Ein derartiges System kann entweder als Abschluß einer Duschnische oder auch als Teil einer Duschkabine verwendet werden, das nur einen Zugang aufweist. Ein derartiges System kann aber auch bei Abwendungsfällen eingesetzt werden, bei denen eine Duschtasse oder Duschwanne in einer Raumecke angeordnet ist, wobei die beiden aneinanderstoßenden Gebäudewände den hinteren Abschluß der Duschtasse bilden. Die raumseitige Kante der Duschtasse kann nun jeweils durch die Anordnung von zweien dieser Systeme abgeschlossen werden, wobei jeweils an beiden aneinandergrenzenden Gebäudewänden eine Wandanschlußplatte mit jeweils einem zugehörigen Türblatt befestigt wird, so daß beim öffnen beider Türblätter ein weiter Zugang zur Dusche gegeben ist.
Da die Wandanschlußplatte jeweils an einer Gebäudewand befestigt wird und hier immer mit Maßungenauigkeiten zu rechnen ist, ist es üblich, die Systeme so auszubilden, daß die durch Wandanschlußplatte und Türblatt gebildete Gesamtbreite innerhalb gewisser Toleranzgrenzen veränderbar ist*
Aus DE-U-89 07 628 ist ein System bekannt, bei dem das Scharnier einerseits mit dem Türblatt fest verschraubt ist und andererseits an einer mit der Wandanschlußplatte gg verbundenen Befestigungsschiene verschieb- und festlegbar verbunden ist. Dieses System eignet sich lediglich zum Ausgleich von geringen Breitentoleranzen, da durch die
Verschiebbarkeit des Gesamtscharnieres auch die Scharnierachse in bezug auf die freie Kante der feststehenden Randplatte verschoben wird und sich hierdurch die Gesamtgeometrie im Anlenkungsbereich verändert. 5
Aus DE-ü-92 02 441 ist ein System bekannt, bei dem an der feststehenden Wandanschlußplatte eine über die gesamte Höhe durchgehende Tragstange befestigt ist, an der wiederum die Scharniere befestigt sind. Diese Tragstange ist jeweils mit ihrem oberen und unteren Ende an der Kante der Wandanschlußplatte festgeklemmt, wobei durch Verschieben der Tragstange der entsprechende Breitenausgleich vorgenommen werden kann. Auch bei diesem System wird mit dem Verschieben der Tragstange die Scharnierachse ebenfalls mit verschoben, so daß die Gesamtgeometrie im Scharnierbereich in bezug auf die freie Kante der Wandanschlußplatte verändert wird. In einer anderen Ausführungsform gemäß dieser Vorveröffentlichung ist an der Gebäudewand ein in etwa ü-förmiges Tragelement vorgesehen, dessen beide horizontale Schenkel jeweils parallel zur oberen und unteren Kante der Wandanschlußplatte verlaufen. An diesen Schenkeln ist zum einen die Wandanschlußplatte befestigt und zum anderen ist an diesen Schenkeln jeweils das obere und untere Scharnier für das Türblatt befestigt. Auch bei diesem System wird die Gesamtgeometrie im Scharnierbereich durch das Verschieben verändert, so daß beide Systeme nur zum Ausgleich von geringen Maßtoleranzen eingesetzt werden können.
Aus FR-A-2 465 864 ist eine Duschabtrennung der eingangs bezeichneten Art bekannt, bei der die Wandanschlußplatte und auch das Türblatt aus Glas besteht. Die Wandanschlußplatte ist jeweils durch längs ihrer oberen und unteren Kante verlaufende Profilschienen an der Wand befestigt. Das Türblatt weist ebenfalls jeweils eine längs seiner oberen und unteren Kante durchlaufende Profilschiene auf. An den Profilschienen der Wandanschlußplatte ist an ihren raumseitigen Enden jeweils ein Gelenkzapfen angeordnet,
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auf den jeweils ein Gelenkstück aufgeschoben ist, das jeweils über eine Klemmschraube in einer entsprechenden Profilnut an den fest mit dem Türblatt verbundenen Profilschienen lösbar befestigt ist. Bei dieser Anordnung sind zwar die Nachteile der vorstehend beschriebenen Systeme vermieden, da bei einem Verschieben des Türblattes gegenüber der Wandanschlußplatte die Gelenkachse in ihrer Zuordnung zur Kante der Wandanschlußplatte unverändert bleibt. Der Nachteil besteht jedoch darin, daß das Türblatt zumindest entlang seiner oberen und seiner unteren Kante mit einer Profilschiene versehen sein muß, so daß zum einen das Türblatt, obwohl es bei der Verwendung von Glas selbsttragend wäre, zumindest in diesem Bereich Rahmenteile aufweist. Der wünschbare und bevorzugte optische Effekt eines vollständig rahmenlosen Systems läßt sich hierbei nicht verwirklichen, da sowohl das Türblatt als auch die Wandanschlußplatte zumindest an ihren oberen und unteren Rändern jeweils mit entsprechenden Profilschienen versehen sind.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Duschabtrennung zu schaffen, bei der die vorstehend geschilderten Nachteile vermieden sind.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Duschabtrennung mit wenigstens einer feststehenden Wandanschlußplatte und wenigstens einem Türblatt sowie mit Scharnieren, deren feststehenden Teile an der Wandanschlußplatte im Bereich ihres rahmenseitigen Randes an der oberen und an der unteren Kante angeordnet sind, wobei zumindest deren bewegbare, mit dem Türblatt verbundenen Teile lösbar ausgebildet sind. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß zumindest das Türblatt mit Ausnahme der bewegbaren Scharnierteile in seinen Kantenbereichen keinerlei Profile aufweist, so daß die selbsttragenden Eigenschaften einer entsprechend groß bemessenen Glasplatte oder auch einer entsprechend dimensionierten Acrylplatte ausgenutzt werden können und die gewünschte "leichte Optik" trotz des Gewichtes der
verwendeten Materialien erreicht wird. Damit ist es möglich, das Türblatt relativ zu den Scharnierteilen innerhalb weiter Bereiche zu verschieben, so daß nicht nur ein Ausgleich von Bautoleranzen vorgenommen werden kann, sondern mit jeweils einer Duschabtrennung mehrere Größenabstufungen in der Kantenlänge der zugehörigen Duschtassen bzw. Duschwannen auch im Bereich von 10 cm und mehr abgedeckt werden können. Eine derartige Duschabtrennung kann sowohl als Einzelanordnung für einen nur einseiitigen Einstieg in eine Duschwanne als auch in einer Eckanordnung eingesetzt werden, bei der dann beide Türblätter gegeneinander verschwenkbar ausgebildet sind. Wird das Scharnier so ausgebildet, daß die Scharnierachse vor der freien Kante der Wandanschlußplatte verläuft, dann ist es sogar möglich, das zugehörige Türblatt je nach der Ausrichtung des bewegbaren Scharnierteils, nach innen oder nach außen schwenkbar anzuordnen.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der feststehende Scharnierteil zumindest an der unteren Kante der Wandanschlußplatte Bestandteil einer die untere Kante begrenzenden Halteschiene ist. Mit dieser Halteschiene ist zum einen eine zuverlässige Befestigung der Wandanschlußplatte an der Gebäudewand möglich und zum anderen 5 ein einwandfreier Abschluß der unteren Kante auf dem Rand der zugehörigen Duschwanne gegeben» Die obere Kante der Wandanschlußplatte kann in gleicher Weise ausgestaltet sein. Die Anordnung dieser Halteschiene beeinträchtigt hierbei nicht die "rahmenlose Optik" der Gesamtanordnung, da diese im wesentlichen durch das Erscheinungsbild des Türblattes bestimmt wird.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß der feststehende Scharnierteil an der oberen Kante der Wandanschlußplatte Bestandteil einer Wandabstützung ist. Hierdurch ist zum einen auch die obere Kante der Wandanschlußplatte "rahmenlos" und
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zum anderen ergibt sich durch die Verwendung einer gesonderten Wandabstützung, insbesondere dann, wenn diese entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Wandabstützung unter einem Winkel zur Ausrichtung der Wandanschlußplatte ausgerichtet ist, eine zuverlässige Abstützung des Systems in bezug auf Querkräfte und Kippmomente, wie sie beispielsweise auftreten können, wenn ein Benutzer sich an der Wandanschlußplatte abstützt. Der weitere Vorteil dieses Systems besteht darin, daß die freie obere Kante der Wandanschlußplatte dann in ihrem Linienverlauf auch gestaltet werden kann, um hierdurch besondere optische Effekte zu bewirken.
Zweckmäßigerweise sind zumindest die beiden mit dem Türblatt verbundenen Scharnierteile als Klemmelemente ausgebildet, so daß jeweils beim Einbau das Türblatt sowohl an die vorgegebenen Gebäudeabmessungen als auch an die vorgegebenen Abmessungen der zugehörigen Duschtasse genau anpaßbar sind. Je nach Ausgestaltung des Systems können auch die an der Wandanschlußplatte angreifenden Scharnierteile als Klemmelemente ausgebildet sein.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die als Klemmelemente ausgebildeten Scharnierteile den Rand des zugehörigen Teiles (Wandanschlußplatte und/oder Türblatt) klauenförmig umgreifen. Durch den Formschluß zwischen Scharnierteil und dem Rand des zugehörigen Teiles ist bei entsprechender Auslegung sichergestellt, daß sowohl das Gewicht als auch die unter dem Einfluß des Gewichtes und des durch die außermittige Anordnung am Türblatt bewirkten Kippmomente unmittelbar von den Scharnierteilen aufgenommen werden, so daß die aufzubringende Klemmkraft nur so groß sein muß, daß im Gebrauch das Türblatt nicht in den zugehörigen Scharnierteil verschoben werden kann. Zweckmäßig ist es hierbei, wenn die feststehenden Scharnierteile jeweils die bewegbaren Scharnierteile von außen übergreifen, wobei dann der Gelenkzapfen des oberen Scharniers bei der Montage eingesteckt wird. Durch diese
Maßnahme wird der Formschluß zwischen dem Türblatt und den Scharnierteilen noch verbessert.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht, einer Dusche,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Dusche gem. Fig. 1.
Wie die Fig. 1 und 2 erkennen lassen, ist das dargestellte Ausführungsbeispiel als sogenannte Eckdusche ausgebildet, die eine Duschwanne 1 mit quadratischem Grundriß aufweist und die raumseitig jeweils mit einer Duschabtrennung 2 abgeschlossen ist, die im wesentlichen aus einer feststehenden Wandanschlußplatte 3 und einem Türblatt 4 versehen ist. Die Türblätter 4 der beiden Duschabtrennungsteile 2 sind über ein Scharnier 5 jeweils so mit der feststehenden Wandanschlußplatte 3 verbunden, daß beide Türblätter entsprechend der Pfeile 6 nach außen aufgeschwenkt werden können und somit ein breiter Zugang von der Raumseite zur Verfügung steht.
Die Wandanschlußplatten 3 sind jeweils fest mit der zugeordneten Gebäudewand verbunden, wobei jeweils die unteren
Kante 7 der Wandanschlußplatte 3 mit einer Halteschiene 8 verbunden ist, die beispielsweise ciuf der Innenseite der Wandanschlußplatte 3 verlaufen kann und über die diese fest mit der Gebäudewand verbunden ist. 30
Die obere Kante 9 der Wandanschlußplatte 3 weist keinerlei Einfassung oder dergl. auf und kann hierbei, wie das Ausführungsbeipiel zeigt, in ihrer Kontur frei gestaltet werden, um durch den Konturenverlauf der freien Kante noch zusätzliehe gestalteriche Effekte zu erzielen. Zweckmäßig kann es hierbei sein, die beiden Wandanschlußplatten aus einem gefärbten, opaken oder auch undurchsichtigen Material (Glas
oder Acryl) herzustellen, während das Türblatt 4 entsprechend durchsichtig aus klarem oder auch gefärbtem Material {Glas oder Acryl) hergestellt sein kann. Während das untere Scharnier 5.1 zweckmäßigerweise mit der Halteschiene 8 verbunden ist, ist das obere Scharnier 5.2 mit einer Wandabstützung 10 verbunden, die in Form eines Rohres, einer Profilschiene oder dergl. geradlinig oder, wie hier dargestellt, gekrümmt und unter einem Winkel zur Ebene der zugehörigen Wandanschlußplatte 3 verläuft und an der zugeordneten Gebäudewand mit ihrem anderen Ende in seitlichem Abstand zur Ebene der zugehörigen Wandanschlußplatte 3 an der Gebäudewand befestigt ist.
Die beiden Scharniere 5.1 und 5.2 sind nun so ausgebildet, daß ihre feststehenden Scharnierteile 5.1.1 und 5.2.1 die bewegbaren Scharnierteile 5.1.2 und 5.2.2 von außen umgreifen. Die bewegbaren Scharnierteile 5.1.2 und 5.2.2 sind hierbei als lösbare Klemmelemente ausgebildet, so daß nach Lösung der Klemmung jeweils das Türblatt 4 relativ zur Wandanschlußplatte 3 in horizontaler Richtung zur Anpassung an die jeweilige Kantenlänge der eingesetzten Duschwanne angepaßt werden kann. Damit ist ohne Veränderung der Schwenkgeometrie bei einer entsprechenden Breite der feststehenden Wandanschlußplatte eine Verschiebung über mehrere Dezimeter und damit eine Anpassung an unterschiedliche Größenabstufungen der Duschwanne in weiten Bereichen möglich. Die Anordnung erlaubt es auch, innerhalb der durch die Breite der Wandanschlußplatte 3 vorgegebenen Breite identische Duschabtrennungen bei einer Eckdusche zu verwenden, die einen rechteckigen Grundriß aufweist.
Die vorstehend beschriebene Bauform der Duschabtrennung kann auch in einer Anordnung verwendet werden, die unmittelbar auf dem Gebäudeboden aufsteht, wenn beispielsweise der von der oder den Duschabtrennungen umschlossene Raum bodenseitig entsprechend ausgebildet ist oder eine in den Boden eingelassene Duschwanne vorgesehen ist. Die Duschab-
trennung kann auch als Einzelelement, bestehend aus Wandanschlußplatte 3 und Türblatt 4 verwendet werden, wenn eine in eine Gebäudenische eingebaute Dusche vorgesehen ist und lediglich die raumseitige Zugangsöffnung abgeschlossen werden soll. Auch für diesen Fall bietet die erfindungsgemäße Duschabtrennung Vorteile, da es möglich ist, die Gebäudenische größer zu gestalten als die üblichen Abmessungen der Duschwanne, so daß ein größerer Bewegungsraum für den Benutzer gegeben ist. Gleichwohl ist die Zugangsöffnung dieser Nische unter entsprechender Anpassung der Gesamtbreite des erfindungsgemäßen Systems ohne Schwierigkeiten möglich.

Claims (7)

Ansprüche
1. Duschabtrennung mit wenigstens einer feststehenden Wandanschlußplatte (3) und wenigstens einem Türblatt (4) sowie mit Scharnieren (5), deren feststehenden Teile an der Wandanschlußplatte (3) im Bereich ihres raumseitigen Randes an der oberen und der unteren Kante angeordnet sind, wobei zumindest deren bewegbare, mit dem Türblatt (4) verbundenen Teile, lösbar ausgebildet sind. 10
2. Duschabtrennung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Scharnierteil zumindest an der unteren Kante der Wandanschlußplatte (3) Bestandteil einer die untere Kante begrenzenden Halteschiene (8) ist.
3. Duschabtrennung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Schcirnierteil an der oberen Kante der Wandanschlußplatte (3) Bestandteil einer Wandabstützung (10) ist.
4. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandabstützung (LO) unter einem Winkel zur Ausrichtung der Wandanschlußplatte (3) ausgerichtet ist.
5. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die beiden mit dem Türblatt (4) verbundenen Scharnierteile als Klemmelernente ausgebildet sind.
6. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die als Klemmelemente ausgebildeten Scharnierteile den Rand des zugehörigen Teiles (Wandanschlußplatte (3) und/oder Türblatt (4)) klauenförmig umgreifen.
10
• · ti
• t
7. Duschabtrennung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Türblatt (4) rahmenlos ausgebildet ist.
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