DE29601199U1 - Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze - Google Patents
Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer SchreibspitzeInfo
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Description
Schreibgerät mit Drehmechanik
und mit versenkbarer Schreibspitze
Die Erfindung betrifft ein Schreibgerät mit einer Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze, wie in den
Ansprüchen umfaßt.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Schreibgeräte mit Drehmechaniken zum Ein- und Ausfahren der
Schreibspitze, mit versenkbarer bzw. mit einziehbarer Schreibspitze bekannt.
So zeigt zum Beispiel [1] das DE-GM 70 28 962 ein
Schreibgerät mit versenkbarer und auswechselbarer Schreibmine, bei dem das Schreibelement durch gegenseitiges
Verdrehen verschiedener Geräteteile vorgeschoben und versenkt wird. Die Drehmechanik besteht hierbei
insbesondere aus einem Schaltelement, einem axial verschiebbaren Minenhalter und aus einer Kurvensteuerung,
wobei die periphere Drehbewegung der beiden gegeneinander zu verdrehenden Schaftteile durch Drehanschläge begrenzt
wird.
Ob oder wie hierbei stets gleiche Schalt- und Montagepositionen, z.B. nach erfolgtem Minenwechsel oder
bei ungleichmäigem Schaftquerschnitt erzielbar sind, ist nicht erkennbar.
Aus [2] DE-OS 23 05 002 ist ebenfalls ein Schreibgerät mit
einer mittels Drehmechanik versenkbaren Schreibspitze bekannt. Hierbei sind an einem Gehäuseoberteil und in einem
Schaft mehrere Teile einer Drehmechanik integriert, die im Zusammenwirken eine ggf. peripher begrenzte Drehbewegung in
axiale Vor- und Rückzugsbewegungen für einen Schreibeinsatz umsetzen. Auch diese relativ aufwendige und damit auch
teuere Drehmechanik läßt nich erkennen ob oder wie hiermit
exakte Positionen nach einer Demontage oder bei den Versenk- oder Vorschubpositionen erhalten werden können.
Der Schreibstift nach [3] = DE-AS 19 63 022 weist eine einfache kurvengesteuerte Drehmechanik auf, die aber
ebenfalls keine exakten Positionierungen der gegeneinander verdrehbaren Teile erkenne läßt, da dies hier auch nicht
erforderlich erscheint.
Dies gilt auch für das aus [4] = DE-OS 29 34 083 bekannte Schreibgerät, dessen einfach Steuerkurve definierte
Schaltpositionen zwangsweise ergibt, das aber insbesondere zum Minenwechsel andere Mittel bzw, Befestigungsteile
vorsieht.
Nach [5] JP-GM/AS 2-39 832 (Y2) wird bei einem Dreh-Schreibgerät
ein Drehknopf betätigt, der mit einer radialen Exzenterbahn versehen ist. Die axiale Minenbewegung erfolgt
über eine spiralförmige Steuerkurve, an der ein axial bewegliches Gleitteil entlanggeführt wird. Auch hier ist
somit ein relativ aufwendiger Mechanismus erforderlich, um die Schreibspitze zu versenken oder in Benützungsposition
zu bewegen, ohne Hinweise zu einer genauen Positionierung der Drehteile zu geben.
Nachteilig bei allen diesen bekannten Schreibgeräten ist es somit, daß die Mechanik entweder aus sehr vielen
Einzelteilen besteht und daher teuer ist oder daß ein meist aufwendiger Mechanismus erforderlich ist, um die
Schreibspitze zu versenken oder in Benutzungsposition zu bringen, wodurch das Schreibgerät insgesamt teuer wird oder
auch relativ umständlich zu handhaben ist. Ob oder wie hierbei stets gleiche Schalt- und
Montagepositionen, z.B. nach erfolgtem Minenwechsel oder bei ungleichmäßigem Schaftquerschnitt erzielbar sind, ist
nicht erkennbar, ebensowenig, ob mit einer derartigen Drehmechanik funktionssicher ungleichmäige
Schaftquerschnitte stets in gleiche Position zu bringen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Schreibgerät mit
einer Drehmechanik zu schaffen, das die genannten Nachteile nicht aufweist und das daher insbesondere mit einfachen
Mitteln und mit wenigen Teilen, preiswert, einfach und ggf. auch insgesamt aus Kunststoff herstellbar ist und das
gewährleistet, daß sowohl das sichere Positionieren in zwei oder mehr Einstell-Positionen der Schreibspitze und/oder
zweier Schaftteile zueinander, wie z.B. eines Schaft-Vorderteiles und einer drehbaren Kappe, ebenso
gewährleistet ist, wie das Zerlegen der Schaftteile bzw. das Auswechseln des Schreibeinsatzes bzw. der Mine - das
einfach und leicht möglich sein soll - bei definierter Festlegung einer stets gleichbleibenden Montageposition.
Zudem soll der langzeitige Schutz empfindlicher Mechanikteile sichergestellt sein.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen umfaßt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Hilfe der Zeichnungen näher
beschrieben.
Hierbei zeigen:
Figur 1 ein Schreibgerät mit vorschlagsgemäßer
Drehmechanik in Schreibposition; Figur 2 eine Schnittdarstellung eines weiteren
Schreibgerätes, analog zu Figur 1
in Schreibposition;
Figur 3 eine Schnittdarstellung des Schreibgerätes gemäß Figur 2 in Einsteckposition;
Figur 3 eine Schnittdarstellung des Schreibgerätes gemäß Figur 2 in Einsteckposition;
Figur 4 einen Befestigungskörper der Drehmechanik;
Figur 5 den Gleitkern der Drehmechanik; Figur 6 eine zur Befestigung des Drehkörpers dienende
Sicherung;
Figur 7 eine Drehkappe mit Klipp und mit Steuerkurve; Figur 8 eine Ansicht von unten auf die Kappe gem. Fig. 7;
Figur 9 eine Drehkappe als oberes Schaftteil, mit
eingesetzter Drehmechanik und Figur 10 ein Schaft-Unterteil mit Mechanik-Befestigung.
Das in den Figur 1 bis 3 gezeigte Schreibgerät mit einer Drehmechanik 4 und mit in einem Schaft 1 versenkbarer
Schreibspitze 51, weist zwei gegeneinander verdrehbare Schaftteile 1 und 2 auf und einen auswechselbaren
Schreibeinsatz 5, wobei die Drehmechanik 4 im wesentlichen aus einem Befestigungskörper 41, einem als Gleitkern 42
ausgebildeten Minenhalter und einer die Steuerkurve bildenden Gleitbahn 28 besteht.
Der Befestigungskörper 41 weist zwei Befestigungsanschläge
45' und 45" auf, die auch jeder für sich oder gemeinsam die Montagesicherung zur Drehfixierung, z.B. beim Minenwechsel
bilden, in Verbindung mit einem entsprechenden Befestigungsanschlag am Schaft 1 selbst.
Außerdem ist der Befestigungskörper 41 mit vorzugsweise zwei Drehanschlägen 46' und 46" versehen.
Hierbei bilden die Befestigungsanschläge 45'bzw. 45" in
Verbindung mit komplementären Befestigungsanschlägen 45 am Schaft die Fixierung und genau positionierte
Verdrehsicherung der lösbaren Verbindung des Befestigungskörper 41 mit dem Schaft 1 oder mit der Kappe
2, wenn eine umgekehrte Montage vorgesehen ist. Außerdem sind die Drehanschläge 46' und 46" die exakte
Begrenzung des Drehbereiches Dl bzw. D2 der Kappe 2 in Verbindung mit komplementären Drehanschlägen 46 an der
Kappe 2 selbst.
Die Schreibspitze 51 des Schreibeinsatzes 5 wird durch den an einem Gleitkern 42 angeordneten und an der Gleitbahn 28
geführten Gleitzapfen 48 axial bewegt und der
Befestigungskörper 41 ist mit einem Befestigungsgewinde 49' und mit Krallen 49 in der Kappe 2 befestigt, wobei die
Krallen49 hinter einem Haltering 43 einrasten, der in der
Kappe 2 unlösbar verklebt oder anderweitig befestigt ist. In der gezeigten Schreibposition S bzw, Sl, S2 bilden eine
abgeflachte Schaftabtragung 15 und eine ebensolche Kappenabtragung 25 eine durchgehende Kontur bzw. Line,
ebenso wie gegenüberliegend die Schaftkontur 17 mit der Außenkontur 37 des Klipps 3. Zur Veränderung in eine
Einsteckposition E bzw. El, E2, wird der Schaft 1 und die Kappe 2 um die auf einer Linie liegende Schaftachse 14 bzw.
um die Kappenachse 24 im Drehbereich Dl bzw. D2 gedreht.
Die Drehmechanik 4 bzw. deren Befestigungskörper 41, weisen ein lösbares Befestigungsgewinde 49' auf, können
stattdessen aber auch mit einer Steckverbindung oder mit einem Bajonett-Verschluß-System zur Schaffung einer leicht
lösbaren Verbindung zwischen der Drehmechanik 4 und einem der Schaftteile 1 oder 2 versehen sein.
Der Schaft 1 und die Kappe 2 sind lösbar miteinander verbunden, wobei der zur Verbindung dienende
Befestigungskörper 41 derart gestaltet, angeordnet und fixiert ist, daß sich der in ihm axial bewegende Gleitkern
42 stets in gleicher Ausgangsposition befindet, um die Einsteckposition E, El, E2 und die Schreibposition S, Sl,
S2 durch Rasten oder durch Anschläge gleichbleibend zu fixieren.
Der Gleitkern 42 weist mindestens einen Gleitzapfen 48 auf, der in oder an der in der Kappe 2 fest angebrachten
Gleitbahn 28 axial und radial geführt wird und ist mit mindestens einem Führungssteg 44 versehen, der in einer
Axialführung 47 des Befestigungskörpers 41 axial beweglich gleitet.
Der Gleitkern 42 steht durch den Gleitzapfen 48 mit der Gleitbahn 28 unter dem Druck einer Feder 6 in steter Anlage
bzw. Wirkverbindung.
Der Befestigungskörper 41 weist mindestens eine
Axialführung 47 und der Gleitkern 42 einen hierzu jeweils komplementären axialen Führungssteg 44 als axiale
Führungsmittel auf, wobei die axiale Länge der zusammenwirkenden axialen Führungsmittel 44 und 47 größer
ist als der axiale Gleitweg des Gleitzapfens 48 entlang der Gleitbahn 28.
Die Kappe 2 ist vorzugsweise als um die Kappenachse 24 verstellbare Drehkappe ausgebildet und die Gleitbahn 2 8 ist
im rückwärtigen Schaftteil bzw. in der drehbaren Kappe 2 angeordnet.
Die Kappe 2 weist zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen Dl, D2 mindestens einen Drehanschlag 46 auf,
wobei der Drehbereich Dl bzw. D2 der Kappe 2 durch diesen Anschlag 46 oder durch Rastelemente begrenzt wird, die mit
komplementären Drehanschläge 46'und 46" am Befestigungskörper 41 zusammenwirken.
Die Kappe 2 ist im wesentlichen unlösbar mit der Drehmechanik 4 verbunden, wobei jedoch, insbesondere zum
Minenwechseln, zwischen der Kappe 2 bzw. der Drehmechanik 4 und dem Schaft 1 eine lösbare Verbindung besteht.
In die Kappe 2 ist ein Haltering 43 eingesetzt oder ein sonstiger hinterschnittiger Ansatz angeordnet, den die am
Befestigungskörper 41 radial federnd angeordnete Krallen 49 zur sicheren axialen Befestigung formschlüssig
hintergreifen.
Der an der Kappe 2 fest angeordnete Drehanschlag 46 und die Drehanschläge 46', 46" am Befestigungskörper 41 sollen
jeweils in den Endpositionen der Drehungen schon aneinander anliegen, bevor der Gleitzapfen 48 an den Enden der
Gleitbahn anliegt, damit der Drehdruck beim Einstellen ebenso wie beim Auf- und Zuschrauben der Schaftteile von
diesen Anschlägen aufgenommen wird und nicht auf den Gleitzapfen wirkt.
Der Befestigungskörper 41 soll einen Befestigungsanschlag
45' und der Schaft 1 als zugehöriges Gegenstück einen
komplementären Befestigungsanschlag 45 aufweisen. Die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden
Befestigungsanschläge 45 und 45' und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung sollen geringer sein als
die Anschlag-Haltekräftekräfte an den Drehanschlägen 46 und 46', 46", damit die Ver- und Entriegelung beim
Minenwechseln stets problemlos und zerstörungsfrei erfolgen kann.
Die Schaftachse 14 und die Kappenachse 24 schließen axial aneinander an und bilden eine gemeinsame Drehachse für die
Verdrehung der beiden Schaftteile 1 und 2.
Die Kappe 2 ist vorzugsweise um 180 Grad begrenzt um die Kappenachse 24 verstell- bzw. drehbar, kann aber auch z.B.
um jeweils 60 oder 90 Grad begrenzt um die Kappenachse 24 verstell- bzw. drehbar sein.
Der dargestellte Schaft 1 weist eine Abflachung oder eine sonstige Schaftabtragung 15 und die Kappe 2 eine
Kappenabtragung 25 auf. Der Drehbereich D bzw. Dl oder entgegegesetzt D2 der Kappe 2 ist derart begrenzt oder
gerastert wählbar, daß sich jeweils nach erfolgter gradueller Verdrehung die jeweilige Schaftabtragung 15 und
die zugehörige Kappenabtragung 25 in axialer Verlängerung gegenüberliegen, insbesondere dann, wenn sich die
jeweiligen Abflachungen oder die sonstigen Abtragungen 15, 25 axial bis an das hintere Ende des Schaftes 1 bzw. bis an
das vordere Ende der Kappe 2 erstrecken. Die Abflachung bzw. die Schaftabtragung 15 kann als
Materialabtragung der Schaftwandung ausgebildet sein oder als sonstig Profilierung.
In der Schreibposition S bzw. Sl, S2 liegt die Abflachung am Schaft 1 bzw. die Schaftabtragung 15 und die Abflachung
an der Kappe 2 bzw. die Kappenabtragung 25 in axialer Verlängerung auf einer Ebene und bilden eine durchgehende
Linie.
In Einsteckposition E, El, E2 bildet der Klipp 3 bzw. die
Grundfläche 26 einer die Klippöffnung 3 6 radial nach innen begrenzenden Kappenaussparung die axiale Verlängerung der
Abflachung am Schaft 1 bzw. der Schaftabtragung 15 oder einer sonstigen durchmessermäßigen Schaftreduzierung,
während die Außenkontur der Schaftabtragung 15 und die Grundfläche 26 der Kappenaussparung im wesentlichen eine
axiale Linie bilden, die vom Klipp 3 im Bereich der Klippspitze 31 bzw. der Klippöffnung 3 6 radial überragt
wird.
Die Kappe 2 weist zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen D, Dl, D2 Drehanschläge 46 auf.
Die Figuren 4 bis 10 zeigen die Teile der Drehmechanik noch etwas deutlicher, wobei die Drehmechanik 4 selbst
vorteilhaft im wesentlichen aus einem Befestigungskörper 41, aus einem hierin verdrehsicher geführten und axial
gleitenden Gleitkern 42 und aus einer in der Kappe 2 angeordneten Gleitbahn 28 besteht.
Hierbei weist der einstückige Befestigungskörper 41 im Bereich der Schaftverbindung mindestens einen
Befestigungsanschlag 45' oder 45" \md der Schaft 1 als
komplementäres Gegenstück einen zugehörigen Befestigungsanschlag 45 auf sowie mindestens eine
Axialführung 47 und der Gleitkern 42 mindestens einen hierzu komplementären Führungssteg 44 und mindestens einen
Gleitzapfen 48, der sich - vorzugsweise unter dem Druck einer Feder 6 - entlang einer in der Kappe 2 angeordneten
Gleitbahn 28 bewegt und dessen periphere und axiale Bewegung durch mindestens einen Drehanschlag 46, 46', 46"
direkt oder indirekt begrenzt wird.
Insbesondere der Befestigungsanschlag 45', 45" oder andere Mittel zur Erzielung einer ausgerichteten Montage des
Befestigungskörpers 41, bewirkt bzw. bewirken und ermöglicht einen stets lagerichtigen Zusammenbau der
Drehmechanik 4 und der Stiftteile nach einer Demontage bzw. nach jedem Minenwechsel, jeweils im Zusammenwirken mit
mindestens einem komplementären Befestigungsanschlag 45, der vorzugsweise am Schaft 1 angeordnet ist.
Der Befestigungsanschlag 45' und/oder 45" soll ggf. radial oder axial federnd ausgebildet sein, um zerstörungsfrei und
dauerhaft funktionsfähig zu bleiben.
Zur sicheren Funktion und insbesonder zur Erleichterung des Minenwechsels ist es außerdem von Vorteil, wenn die Kappe 2
zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen D, Dl, D2 zwei Drehanschläge 46 aufweist, an denen jeweils komplementäre
Drehanschläge 46', 46" des Befestigungskörpers 41 in den Endpositionen zur Anlage gelangen. Wenn zudem der
Befestigungskörper 41 mindestens einen Befestigungsanschlag 45' und der Schaft 1 als zugehöriges Gegenstück einen
komplementären Befestigungsanschlag 45 aufweist und wenn die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden
Befestigungsanschläge 45 und 45' und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung und die sonstigen
Haltekräfte der Schaftverbindung geringer sind als die Anschlag-Haltekräftekräfte der zusammenwirkenden
Drehanschläge 46 und 46' ergeben sich keinerlei Probleme. Dadurch kann der Befestigungskörper 41 insgesamt leicht aus
dem Schaft gedreht oder anderweitig gelöst werden, ohne daß hierbei die Mechanik insgesamt zerlegt werden muß,
ungewollt auseinanderfällt oder anderweitig beschädigt wird.
In die Kappe 2 ist in montiertem Zustand mit Vorteil ein Haltering 43 eingesetzt, den am Befestigungskörper 41
radial federnd angeordnete Krallen 49 zur sicheren axialen Befestigung des Befestigungskörpers 41 in der Kappe 2
formschlüssig hintergreifen, wodurch eine im wesentlichen unlösbare und dauerhafte Verbindung der gesamten
Drehmechanik 4 mit der Kappe 2 gewährleistet ist. Die vorzugsweise lösbare Befestigung des
Befestigungskörpers 41 mit dem Schaft 1, soll mittels einem
Befestigungsgewinde 49', mit Steck- oder Bayonettverschluß oder anderweitig form- oder reibschlüssig erfolgen, wobei
die Wirkteile des Bayonettverschlusses auch gleichzeitig die Befestigungsanschläge 45, und 45' bilden können.
Die vorgeschlagene Lösung eignet sich insbesondere für Schreib-, Zeichen- oder Malgeräte, deren Schreibeinheit
bzw. Schreibeinsatz 5 als Tinten-Kugelschreiber, Faserschreiber oder auch als Füller oder Röhrchenschreiber
ausgebildet ist und eine entsprechende Schreibspitze 51 aufweist.
Hierbei ist der Schreibeinsatz 5 zweckmäßigerweise als auswechselbare Mine ausgebildet und der
Schreibmittelbehalter 53 in der Regel mit Tinte direkt gefüllt oder mit einer Speichereinlage zur Tintenaufnahme
versehen.
Bedarfsweise können im Schaft 1 insbesondere im Bereich der Schaftspitze 11, auch zusätzliche Verschlüsse bzw. eine
oder mehrere Dichtung(en) angeordnet sein, um ein Austrocknen des Schreibmittels über die Schreibspitze
noch wirksamer zu verhindern.
Zur Bildung einer Wirkeinheit kann der Gleitkern 42 mit einem Kupplungsansatz versehen sein, in dem das Einsatzende
52 des Schreibeinsatzes 5 bzw. des Schreibmittelbehälters
53 reib- oder formschlüssig aber lösbar befestigt ist. Andererseits kann auch ein gesondertes Kupplungsstück
verwendet werden oder der Schreibeinsatz 5 insgesamt mit einem fest angeordneten Gleitkern 42 versehen sein.
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11 Positionen: Schreibgerät
Schaft (vorderes bzw. erstes Schaftteil)
11 Schaftspitze, 12 Schaftende (rückwärtiges) ,
13 Schaftbohrung, 14 Schaftachse;
15 Schaftabtragung 16 Schaftverdickung
17 Schaftkontur
Kappen (rückwärtiges bzw. zweites Schaftteil) 21 Kappenöffnung, 22 Kappenende (vordereres),
23 Kappenbohrung, 24 Kappenachse, 25 Kappenabtragung 28 Gleitbahn;
Klipp (Positionsteil)
41 Befestigungskörper, 42 Gleitkern, 43 Haltering, 44 Führungssteg,
45, 45', 45" Befestigungsanschlag;
46, 46', 46" Drehanschläge,
47 Axialführung, 48 Gleitzapfen,
49 Krallen, 49' Befestigungsgewinde;
51 Schreibspitze, 52 Einsatzende,
53 Schreibmittelbehälter, 54 Kupplungsstück;
Feder;
D7 Dl, D2 = Drehung, Drehbereich;
E, El, E2 Einsteckposition
= Schreibspitze (51) im Schaft (1) versenkt; S, Sl, S2 Schreibposition,
= Schreibspitze (51) überragt die Schaftspitze (11) axial;
= Schreibspitze (51) überragt die Schaftspitze (11) axial;
Claims (22)
1. Schreibgerät mit Drehmechanik (4) und mit in einem Schaft versenkbarer Schreibspitze (51), das mindestens
zwei gegeneinander verdrehbare Schaftteile {1, 2) und einen ggf. auswechselbaren Schreibeinsatz (5)
aufweist, wobei die Drehmechanik (4) im wesentlichen aus einem Befestigungskörper (41), einem Minenhalter
und einer Gleitbahn (28) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungskörper (41), mindestens einen
Befestigungsanschlag (45', 45") und mindestens einen Drehanschlag (46', 46") aufweist, wobei die
Befestigungsanschläge {45', 45") in Verbindung mit
komplementären Befestigungsanschlägen (45) die Fixierung und genau positionierten Verdrehsicherung
der lösbaren Verbindung des Befestigungskörper (41) mit dem Schaft (1) oder der Kappe (2) bilden und wobei
die Drehanschläge (46', 46") die exakte Begrenzung des Drehbereiches (Sl, S2) der Kappe (2) in Verbindung mit
komlementären Drehanschlägen (46) an der Kappe (2) bewirken.
2. Schreibgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehmechanik (4) bzw. deren Befestigungskörper (41), ein lösbares Befestigungsgewinde (49'), eine Steckverbindung oder ein Bajonett-Verschluß-System zur Schaffung einer leicht lösbaren Verbindung zwischen der Drehmechanik (4) und einem Schaftteil (1 oder 2) aufweist.
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehmechanik (4) bzw. deren Befestigungskörper (41), ein lösbares Befestigungsgewinde (49'), eine Steckverbindung oder ein Bajonett-Verschluß-System zur Schaffung einer leicht lösbaren Verbindung zwischen der Drehmechanik (4) und einem Schaftteil (1 oder 2) aufweist.
3. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (1) und die Kappe (2) lösbar miteinander verbunden sind
und daß der zur Verbindung dienende Befestigungskörper
(41) derart gestaltet, angeordnet und fixiert ist, daß sich ein in ihm axial bewegender Gleitkern (42) stets
in gleicher Ausgangsposition befindet, um die Einsteckposition (E) und die Schreibposition (S) durch
Rasten oder durch Anschläge gleichbleibend zu fixieren.
4. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitkern (42) mindestens einen Gleitzapfen
(48) aufweist, der in oder an einer Gleitbahn (28) axial und radial geführt wird und mit mindestens einem
Führungssteg (44) versehen ist, der in einer Axialführung (47) des Befestigungskörpers (41) axial
beweglich gleitet.
5. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gleitkern (42) durch den Gleitzapfen (48) mit der Gleitbahn (28) unter dem Druck einer Feder (6) in
steter Anlage bzw. Wirkverbindung steht.
6. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungskörper (41) mindestens eine Axialführung (47) und der Gleitkern (42) einen hierzu
jeweils komplementären axialen Führungssteg (44) als axiale Führungsmittel aufweist
und daß die axiale Länge der zusammenwirkenden axialen Führungsmittel (44, 47) größer ist als der axiale
Gleitweg des Gleitzapfens (48) entlang der Gleitbahn
(28) .
7. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) als um die Kappenachse (24)
verstellbare Drehkappe ausgebildet ist und daß die Gleitbahn (28) im rückwärtigen Schaftteil bzw.
in der drehbaren Kappe (2) angeordnet ist.
8. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen (Dl, D2) mindestens einen Drehanschlag
(46) aufweist, wobei der Drehbereich der Kappe (2) durch diesen Anschlag (46) oder durch Rastelemente
begrenzt wird, die mit komplementären Drehanschläge {46', 46") am Befestigungskörper (41) zusammenwirken.
9. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch. gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) im wesentlichen unlösbar mit der Drehmechanik (4) verbunden ist und daß zwischen der
Kappe (2) bzw. der Drehmechanik (4) und dem Schaft (1) eine lösbare Verbindung besteht.
10. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Kappe (2) ein Haltering (43) eingesetzt oder ein sonstiger hinterschnittiger Ansatz angeordnet
ist, den am Befestigungskörper (41) radial federnd angeordnete Krallen (49) zur sicheren axialen
Befestigung formschlüssig hintergreifen.
11. Schreibgerät nach einem der'vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der an der Kappe (2) fest angeordnete Drehanschlag (46) und die Drehanschläge (46', 46") am
Befestigungskörper (41) jeweils in den Endpositionen
der Drehungen aneinander zur Anlage gelangen, bevor der Gleitzapfen (48) an den Enden der Gleitbahn
anliegt.
12. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch. gekennzeichnet,
daß der Befestigungskörper (41) mindestens einen Befestigungsanschlag (45') und der Schaft (1) als
zugehöriges Gegenstück einen komplementären Befestigungsanschlag (45) auf v/eist
und daß die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden
Befestigungsanschläge (45 und 45') und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung geringer
sind als die Anschlag-Haltekräftekräfte an den Drehanschlägen (46 und 46', 46").
13. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaftachse (14) und die Kappenachse (24) axial aneinander anschließen und eine gemeinsame
Drehachse bilden.
14. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) um 180 Grad begrenzt um die Kappenachse (24) verstell- bzw. drehbar ist.
15. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) um jeweils 90 Grad begrenzt um die Kappenachse (24) verstell- bzw. drehbar ist.
16. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (1) mindestens eine Abflachung oder eine sonstige Schaftabtragung (15) und die Kappe (2)
mindestens eine Kappenabtragung (25) aufweist und daß der Drehbereich (D) der Kappe (2) derart
begrenzt oder gerastert wählbar ist, daß sich jeweils nach erfolgter gradueller Verdrehung die jeweilige
Schaftabtragung (15) und die zugehörige Kappenabtragung (25) in axialer Verlängerung
gegenüberliegen.
17. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die jeweiligen Abflachungen oder die sonstigen Abtragungen (15, 25) axial bis an das
hintere Ende des Schaftes (1) bzw. bis an das vordere Ende der Kappe (2) erstrecken.
18. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abflachung bzw. die Schaftabtragung (15) als Materialabtragung der Schaftwandung ausgebildet sind.
19. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in Schreibposition (S) die Abflachung am Schaft (1) bzw. die Schaftabtragung (15) und die Abflachung
an der Kappe (2) bzw. die Kappenabtragung (25) in axialer Verlängerung auf einer Ebene liegen.
20. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in Einsteckposition (E, El, E2) der Klipp (3) bzw. die Grundfläche (26) einer die Klippöffnung (36)
radial nach innen begrenzenden Kappenaussparung die axiale Verlängerung der Abflachung am Schaft (1) bzw.
der Schaftabtragung (15) oder einer sonstigen durchmessermäßigen Schaftreduzierung bilden.
21. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß,in Einsteckposition (E, El, E2) die Außenkontur
der Schaftabtragung (15) und die Grundfläche (26) der
Kappenaussparung im wesentlichen eine axiale Linie bilden, die vom Klipp (3, 3') im Bereich der
Klippspitze (31) bzw. der Klippöffnung (36) radial überragt wird.
22. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen (D) Drehanschläge (46) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29601199U DE29601199U1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29601199U DE29601199U1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29601199U1 true DE29601199U1 (de) | 1997-02-27 |
Family
ID=8018479
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29601199U Expired - Lifetime DE29601199U1 (de) | 1996-01-26 | 1996-01-26 | Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29601199U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20113992U1 (de) | 2001-08-24 | 2001-10-18 | Schwan-Stabilo Schwanhäußer GmbH & Co., 90562 Heroldsberg | Stift |
| US7121753B2 (en) | 2001-08-24 | 2006-10-17 | Schwan-Stabilo Schwanhausser Gmbh & Co. Kg | Pen |
| DE202017103808U1 (de) | 2017-06-27 | 2017-08-17 | Twinvay Ug (Haftungsbeschränkt) | FlipPen - Kombination aus Handspielzeug und mindestens einem Schreibgerät, vorzugsweise mit mindestens einem Präsentationsgerät |
-
1996
- 1996-01-26 DE DE29601199U patent/DE29601199U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20113992U1 (de) | 2001-08-24 | 2001-10-18 | Schwan-Stabilo Schwanhäußer GmbH & Co., 90562 Heroldsberg | Stift |
| US7121753B2 (en) | 2001-08-24 | 2006-10-17 | Schwan-Stabilo Schwanhausser Gmbh & Co. Kg | Pen |
| DE202017103808U1 (de) | 2017-06-27 | 2017-08-17 | Twinvay Ug (Haftungsbeschränkt) | FlipPen - Kombination aus Handspielzeug und mindestens einem Schreibgerät, vorzugsweise mit mindestens einem Präsentationsgerät |
| WO2019001758A1 (de) | 2017-06-27 | 2019-01-03 | Twinvay Ug (Haftungsbeschränkt) | Flippen - kombination aus handspielzeug und mindestens einem schreibgerät, vorzugsweise mit mindestens einem präsentationsgerät |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970410 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991103 |