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DE29601199U1 - Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze - Google Patents

Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze

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Publication number
DE29601199U1
DE29601199U1 DE29601199U DE29601199U DE29601199U1 DE 29601199 U1 DE29601199 U1 DE 29601199U1 DE 29601199 U DE29601199 U DE 29601199U DE 29601199 U DE29601199 U DE 29601199U DE 29601199 U1 DE29601199 U1 DE 29601199U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cap
shaft
writing instrument
instrument according
fastening
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29601199U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JS Staedtler GmbH and Co KG
Original Assignee
JS Staedtler GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by JS Staedtler GmbH and Co KG filed Critical JS Staedtler GmbH and Co KG
Priority to DE29601199U priority Critical patent/DE29601199U1/de
Publication of DE29601199U1 publication Critical patent/DE29601199U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K24/00Mechanisms for selecting, projecting, retracting or locking writing units
    • B43K24/02Mechanisms for selecting, projecting, retracting or locking writing units for locking a single writing unit in only fully projected or retracted positions
    • B43K24/06Mechanisms for selecting, projecting, retracting or locking writing units for locking a single writing unit in only fully projected or retracted positions operated by turning means

Landscapes

  • Mechanical Pencils And Projecting And Retracting Systems Therefor, And Multi-System Writing Instruments (AREA)

Description

Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Schreibgerät mit einer Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze, wie in den Ansprüchen umfaßt.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Schreibgeräte mit Drehmechaniken zum Ein- und Ausfahren der Schreibspitze, mit versenkbarer bzw. mit einziehbarer Schreibspitze bekannt.
So zeigt zum Beispiel [1] das DE-GM 70 28 962 ein Schreibgerät mit versenkbarer und auswechselbarer Schreibmine, bei dem das Schreibelement durch gegenseitiges Verdrehen verschiedener Geräteteile vorgeschoben und versenkt wird. Die Drehmechanik besteht hierbei insbesondere aus einem Schaltelement, einem axial verschiebbaren Minenhalter und aus einer Kurvensteuerung, wobei die periphere Drehbewegung der beiden gegeneinander zu verdrehenden Schaftteile durch Drehanschläge begrenzt wird.
Ob oder wie hierbei stets gleiche Schalt- und Montagepositionen, z.B. nach erfolgtem Minenwechsel oder bei ungleichmäigem Schaftquerschnitt erzielbar sind, ist nicht erkennbar.
Aus [2] DE-OS 23 05 002 ist ebenfalls ein Schreibgerät mit einer mittels Drehmechanik versenkbaren Schreibspitze bekannt. Hierbei sind an einem Gehäuseoberteil und in einem Schaft mehrere Teile einer Drehmechanik integriert, die im Zusammenwirken eine ggf. peripher begrenzte Drehbewegung in axiale Vor- und Rückzugsbewegungen für einen Schreibeinsatz umsetzen. Auch diese relativ aufwendige und damit auch teuere Drehmechanik läßt nich erkennen ob oder wie hiermit
exakte Positionen nach einer Demontage oder bei den Versenk- oder Vorschubpositionen erhalten werden können. Der Schreibstift nach [3] = DE-AS 19 63 022 weist eine einfache kurvengesteuerte Drehmechanik auf, die aber ebenfalls keine exakten Positionierungen der gegeneinander verdrehbaren Teile erkenne läßt, da dies hier auch nicht erforderlich erscheint.
Dies gilt auch für das aus [4] = DE-OS 29 34 083 bekannte Schreibgerät, dessen einfach Steuerkurve definierte Schaltpositionen zwangsweise ergibt, das aber insbesondere zum Minenwechsel andere Mittel bzw, Befestigungsteile vorsieht.
Nach [5] JP-GM/AS 2-39 832 (Y2) wird bei einem Dreh-Schreibgerät ein Drehknopf betätigt, der mit einer radialen Exzenterbahn versehen ist. Die axiale Minenbewegung erfolgt über eine spiralförmige Steuerkurve, an der ein axial bewegliches Gleitteil entlanggeführt wird. Auch hier ist somit ein relativ aufwendiger Mechanismus erforderlich, um die Schreibspitze zu versenken oder in Benützungsposition zu bewegen, ohne Hinweise zu einer genauen Positionierung der Drehteile zu geben.
Nachteilig bei allen diesen bekannten Schreibgeräten ist es somit, daß die Mechanik entweder aus sehr vielen Einzelteilen besteht und daher teuer ist oder daß ein meist aufwendiger Mechanismus erforderlich ist, um die Schreibspitze zu versenken oder in Benutzungsposition zu bringen, wodurch das Schreibgerät insgesamt teuer wird oder auch relativ umständlich zu handhaben ist. Ob oder wie hierbei stets gleiche Schalt- und Montagepositionen, z.B. nach erfolgtem Minenwechsel oder bei ungleichmäßigem Schaftquerschnitt erzielbar sind, ist nicht erkennbar, ebensowenig, ob mit einer derartigen Drehmechanik funktionssicher ungleichmäige Schaftquerschnitte stets in gleiche Position zu bringen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Schreibgerät mit einer Drehmechanik zu schaffen, das die genannten Nachteile nicht aufweist und das daher insbesondere mit einfachen Mitteln und mit wenigen Teilen, preiswert, einfach und ggf. auch insgesamt aus Kunststoff herstellbar ist und das gewährleistet, daß sowohl das sichere Positionieren in zwei oder mehr Einstell-Positionen der Schreibspitze und/oder zweier Schaftteile zueinander, wie z.B. eines Schaft-Vorderteiles und einer drehbaren Kappe, ebenso gewährleistet ist, wie das Zerlegen der Schaftteile bzw. das Auswechseln des Schreibeinsatzes bzw. der Mine - das einfach und leicht möglich sein soll - bei definierter Festlegung einer stets gleichbleibenden Montageposition. Zudem soll der langzeitige Schutz empfindlicher Mechanikteile sichergestellt sein.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen umfaßt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Hilfe der Zeichnungen näher beschrieben.
Hierbei zeigen:
Figur 1 ein Schreibgerät mit vorschlagsgemäßer
Drehmechanik in Schreibposition; Figur 2 eine Schnittdarstellung eines weiteren Schreibgerätes, analog zu Figur 1
in Schreibposition;
Figur 3 eine Schnittdarstellung des Schreibgerätes gemäß Figur 2 in Einsteckposition;
Figur 4 einen Befestigungskörper der Drehmechanik; Figur 5 den Gleitkern der Drehmechanik; Figur 6 eine zur Befestigung des Drehkörpers dienende Sicherung;
Figur 7 eine Drehkappe mit Klipp und mit Steuerkurve; Figur 8 eine Ansicht von unten auf die Kappe gem. Fig. 7; Figur 9 eine Drehkappe als oberes Schaftteil, mit
eingesetzter Drehmechanik und Figur 10 ein Schaft-Unterteil mit Mechanik-Befestigung.
Das in den Figur 1 bis 3 gezeigte Schreibgerät mit einer Drehmechanik 4 und mit in einem Schaft 1 versenkbarer Schreibspitze 51, weist zwei gegeneinander verdrehbare Schaftteile 1 und 2 auf und einen auswechselbaren Schreibeinsatz 5, wobei die Drehmechanik 4 im wesentlichen aus einem Befestigungskörper 41, einem als Gleitkern 42 ausgebildeten Minenhalter und einer die Steuerkurve bildenden Gleitbahn 28 besteht.
Der Befestigungskörper 41 weist zwei Befestigungsanschläge 45' und 45" auf, die auch jeder für sich oder gemeinsam die Montagesicherung zur Drehfixierung, z.B. beim Minenwechsel bilden, in Verbindung mit einem entsprechenden Befestigungsanschlag am Schaft 1 selbst. Außerdem ist der Befestigungskörper 41 mit vorzugsweise zwei Drehanschlägen 46' und 46" versehen. Hierbei bilden die Befestigungsanschläge 45'bzw. 45" in Verbindung mit komplementären Befestigungsanschlägen 45 am Schaft die Fixierung und genau positionierte Verdrehsicherung der lösbaren Verbindung des Befestigungskörper 41 mit dem Schaft 1 oder mit der Kappe 2, wenn eine umgekehrte Montage vorgesehen ist. Außerdem sind die Drehanschläge 46' und 46" die exakte Begrenzung des Drehbereiches Dl bzw. D2 der Kappe 2 in Verbindung mit komplementären Drehanschlägen 46 an der Kappe 2 selbst.
Die Schreibspitze 51 des Schreibeinsatzes 5 wird durch den an einem Gleitkern 42 angeordneten und an der Gleitbahn 28 geführten Gleitzapfen 48 axial bewegt und der Befestigungskörper 41 ist mit einem Befestigungsgewinde 49' und mit Krallen 49 in der Kappe 2 befestigt, wobei die
Krallen49 hinter einem Haltering 43 einrasten, der in der Kappe 2 unlösbar verklebt oder anderweitig befestigt ist. In der gezeigten Schreibposition S bzw, Sl, S2 bilden eine abgeflachte Schaftabtragung 15 und eine ebensolche Kappenabtragung 25 eine durchgehende Kontur bzw. Line, ebenso wie gegenüberliegend die Schaftkontur 17 mit der Außenkontur 37 des Klipps 3. Zur Veränderung in eine Einsteckposition E bzw. El, E2, wird der Schaft 1 und die Kappe 2 um die auf einer Linie liegende Schaftachse 14 bzw. um die Kappenachse 24 im Drehbereich Dl bzw. D2 gedreht.
Die Drehmechanik 4 bzw. deren Befestigungskörper 41, weisen ein lösbares Befestigungsgewinde 49' auf, können stattdessen aber auch mit einer Steckverbindung oder mit einem Bajonett-Verschluß-System zur Schaffung einer leicht lösbaren Verbindung zwischen der Drehmechanik 4 und einem der Schaftteile 1 oder 2 versehen sein.
Der Schaft 1 und die Kappe 2 sind lösbar miteinander verbunden, wobei der zur Verbindung dienende Befestigungskörper 41 derart gestaltet, angeordnet und fixiert ist, daß sich der in ihm axial bewegende Gleitkern 42 stets in gleicher Ausgangsposition befindet, um die Einsteckposition E, El, E2 und die Schreibposition S, Sl, S2 durch Rasten oder durch Anschläge gleichbleibend zu fixieren.
Der Gleitkern 42 weist mindestens einen Gleitzapfen 48 auf, der in oder an der in der Kappe 2 fest angebrachten Gleitbahn 28 axial und radial geführt wird und ist mit mindestens einem Führungssteg 44 versehen, der in einer Axialführung 47 des Befestigungskörpers 41 axial beweglich gleitet.
Der Gleitkern 42 steht durch den Gleitzapfen 48 mit der Gleitbahn 28 unter dem Druck einer Feder 6 in steter Anlage bzw. Wirkverbindung.
Der Befestigungskörper 41 weist mindestens eine
Axialführung 47 und der Gleitkern 42 einen hierzu jeweils komplementären axialen Führungssteg 44 als axiale Führungsmittel auf, wobei die axiale Länge der zusammenwirkenden axialen Führungsmittel 44 und 47 größer ist als der axiale Gleitweg des Gleitzapfens 48 entlang der Gleitbahn 28.
Die Kappe 2 ist vorzugsweise als um die Kappenachse 24 verstellbare Drehkappe ausgebildet und die Gleitbahn 2 8 ist im rückwärtigen Schaftteil bzw. in der drehbaren Kappe 2 angeordnet.
Die Kappe 2 weist zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen Dl, D2 mindestens einen Drehanschlag 46 auf, wobei der Drehbereich Dl bzw. D2 der Kappe 2 durch diesen Anschlag 46 oder durch Rastelemente begrenzt wird, die mit komplementären Drehanschläge 46'und 46" am Befestigungskörper 41 zusammenwirken. Die Kappe 2 ist im wesentlichen unlösbar mit der Drehmechanik 4 verbunden, wobei jedoch, insbesondere zum Minenwechseln, zwischen der Kappe 2 bzw. der Drehmechanik 4 und dem Schaft 1 eine lösbare Verbindung besteht.
In die Kappe 2 ist ein Haltering 43 eingesetzt oder ein sonstiger hinterschnittiger Ansatz angeordnet, den die am Befestigungskörper 41 radial federnd angeordnete Krallen 49 zur sicheren axialen Befestigung formschlüssig hintergreifen.
Der an der Kappe 2 fest angeordnete Drehanschlag 46 und die Drehanschläge 46', 46" am Befestigungskörper 41 sollen jeweils in den Endpositionen der Drehungen schon aneinander anliegen, bevor der Gleitzapfen 48 an den Enden der Gleitbahn anliegt, damit der Drehdruck beim Einstellen ebenso wie beim Auf- und Zuschrauben der Schaftteile von diesen Anschlägen aufgenommen wird und nicht auf den Gleitzapfen wirkt.
Der Befestigungskörper 41 soll einen Befestigungsanschlag 45' und der Schaft 1 als zugehöriges Gegenstück einen
komplementären Befestigungsanschlag 45 aufweisen. Die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden Befestigungsanschläge 45 und 45' und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung sollen geringer sein als die Anschlag-Haltekräftekräfte an den Drehanschlägen 46 und 46', 46", damit die Ver- und Entriegelung beim Minenwechseln stets problemlos und zerstörungsfrei erfolgen kann.
Die Schaftachse 14 und die Kappenachse 24 schließen axial aneinander an und bilden eine gemeinsame Drehachse für die Verdrehung der beiden Schaftteile 1 und 2.
Die Kappe 2 ist vorzugsweise um 180 Grad begrenzt um die Kappenachse 24 verstell- bzw. drehbar, kann aber auch z.B. um jeweils 60 oder 90 Grad begrenzt um die Kappenachse 24 verstell- bzw. drehbar sein.
Der dargestellte Schaft 1 weist eine Abflachung oder eine sonstige Schaftabtragung 15 und die Kappe 2 eine Kappenabtragung 25 auf. Der Drehbereich D bzw. Dl oder entgegegesetzt D2 der Kappe 2 ist derart begrenzt oder gerastert wählbar, daß sich jeweils nach erfolgter gradueller Verdrehung die jeweilige Schaftabtragung 15 und die zugehörige Kappenabtragung 25 in axialer Verlängerung gegenüberliegen, insbesondere dann, wenn sich die jeweiligen Abflachungen oder die sonstigen Abtragungen 15, 25 axial bis an das hintere Ende des Schaftes 1 bzw. bis an das vordere Ende der Kappe 2 erstrecken. Die Abflachung bzw. die Schaftabtragung 15 kann als Materialabtragung der Schaftwandung ausgebildet sein oder als sonstig Profilierung.
In der Schreibposition S bzw. Sl, S2 liegt die Abflachung am Schaft 1 bzw. die Schaftabtragung 15 und die Abflachung an der Kappe 2 bzw. die Kappenabtragung 25 in axialer Verlängerung auf einer Ebene und bilden eine durchgehende Linie.
In Einsteckposition E, El, E2 bildet der Klipp 3 bzw. die Grundfläche 26 einer die Klippöffnung 3 6 radial nach innen begrenzenden Kappenaussparung die axiale Verlängerung der Abflachung am Schaft 1 bzw. der Schaftabtragung 15 oder einer sonstigen durchmessermäßigen Schaftreduzierung, während die Außenkontur der Schaftabtragung 15 und die Grundfläche 26 der Kappenaussparung im wesentlichen eine axiale Linie bilden, die vom Klipp 3 im Bereich der Klippspitze 31 bzw. der Klippöffnung 3 6 radial überragt wird.
Die Kappe 2 weist zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen D, Dl, D2 Drehanschläge 46 auf.
Die Figuren 4 bis 10 zeigen die Teile der Drehmechanik noch etwas deutlicher, wobei die Drehmechanik 4 selbst vorteilhaft im wesentlichen aus einem Befestigungskörper 41, aus einem hierin verdrehsicher geführten und axial gleitenden Gleitkern 42 und aus einer in der Kappe 2 angeordneten Gleitbahn 28 besteht. Hierbei weist der einstückige Befestigungskörper 41 im Bereich der Schaftverbindung mindestens einen Befestigungsanschlag 45' oder 45" \md der Schaft 1 als komplementäres Gegenstück einen zugehörigen Befestigungsanschlag 45 auf sowie mindestens eine Axialführung 47 und der Gleitkern 42 mindestens einen hierzu komplementären Führungssteg 44 und mindestens einen Gleitzapfen 48, der sich - vorzugsweise unter dem Druck einer Feder 6 - entlang einer in der Kappe 2 angeordneten Gleitbahn 28 bewegt und dessen periphere und axiale Bewegung durch mindestens einen Drehanschlag 46, 46', 46" direkt oder indirekt begrenzt wird.
Insbesondere der Befestigungsanschlag 45', 45" oder andere Mittel zur Erzielung einer ausgerichteten Montage des Befestigungskörpers 41, bewirkt bzw. bewirken und ermöglicht einen stets lagerichtigen Zusammenbau der
Drehmechanik 4 und der Stiftteile nach einer Demontage bzw. nach jedem Minenwechsel, jeweils im Zusammenwirken mit mindestens einem komplementären Befestigungsanschlag 45, der vorzugsweise am Schaft 1 angeordnet ist. Der Befestigungsanschlag 45' und/oder 45" soll ggf. radial oder axial federnd ausgebildet sein, um zerstörungsfrei und dauerhaft funktionsfähig zu bleiben.
Zur sicheren Funktion und insbesonder zur Erleichterung des Minenwechsels ist es außerdem von Vorteil, wenn die Kappe 2 zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen D, Dl, D2 zwei Drehanschläge 46 aufweist, an denen jeweils komplementäre Drehanschläge 46', 46" des Befestigungskörpers 41 in den Endpositionen zur Anlage gelangen. Wenn zudem der Befestigungskörper 41 mindestens einen Befestigungsanschlag 45' und der Schaft 1 als zugehöriges Gegenstück einen komplementären Befestigungsanschlag 45 aufweist und wenn die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden Befestigungsanschläge 45 und 45' und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung und die sonstigen Haltekräfte der Schaftverbindung geringer sind als die Anschlag-Haltekräftekräfte der zusammenwirkenden Drehanschläge 46 und 46' ergeben sich keinerlei Probleme. Dadurch kann der Befestigungskörper 41 insgesamt leicht aus dem Schaft gedreht oder anderweitig gelöst werden, ohne daß hierbei die Mechanik insgesamt zerlegt werden muß, ungewollt auseinanderfällt oder anderweitig beschädigt wird.
In die Kappe 2 ist in montiertem Zustand mit Vorteil ein Haltering 43 eingesetzt, den am Befestigungskörper 41 radial federnd angeordnete Krallen 49 zur sicheren axialen Befestigung des Befestigungskörpers 41 in der Kappe 2 formschlüssig hintergreifen, wodurch eine im wesentlichen unlösbare und dauerhafte Verbindung der gesamten Drehmechanik 4 mit der Kappe 2 gewährleistet ist. Die vorzugsweise lösbare Befestigung des Befestigungskörpers 41 mit dem Schaft 1, soll mittels einem
Befestigungsgewinde 49', mit Steck- oder Bayonettverschluß oder anderweitig form- oder reibschlüssig erfolgen, wobei die Wirkteile des Bayonettverschlusses auch gleichzeitig die Befestigungsanschläge 45, und 45' bilden können.
Die vorgeschlagene Lösung eignet sich insbesondere für Schreib-, Zeichen- oder Malgeräte, deren Schreibeinheit bzw. Schreibeinsatz 5 als Tinten-Kugelschreiber, Faserschreiber oder auch als Füller oder Röhrchenschreiber ausgebildet ist und eine entsprechende Schreibspitze 51 aufweist.
Hierbei ist der Schreibeinsatz 5 zweckmäßigerweise als auswechselbare Mine ausgebildet und der Schreibmittelbehalter 53 in der Regel mit Tinte direkt gefüllt oder mit einer Speichereinlage zur Tintenaufnahme versehen.
Bedarfsweise können im Schaft 1 insbesondere im Bereich der Schaftspitze 11, auch zusätzliche Verschlüsse bzw. eine oder mehrere Dichtung(en) angeordnet sein, um ein Austrocknen des Schreibmittels über die Schreibspitze noch wirksamer zu verhindern.
Zur Bildung einer Wirkeinheit kann der Gleitkern 42 mit einem Kupplungsansatz versehen sein, in dem das Einsatzende
52 des Schreibeinsatzes 5 bzw. des Schreibmittelbehälters
53 reib- oder formschlüssig aber lösbar befestigt ist. Andererseits kann auch ein gesondertes Kupplungsstück verwendet werden oder der Schreibeinsatz 5 insgesamt mit einem fest angeordneten Gleitkern 42 versehen sein.
• · ··*· Il I
11 Positionen: Schreibgerät
Schaft (vorderes bzw. erstes Schaftteil)
11 Schaftspitze, 12 Schaftende (rückwärtiges) ,
13 Schaftbohrung, 14 Schaftachse;
15 Schaftabtragung 16 Schaftverdickung 17 Schaftkontur
Kappen (rückwärtiges bzw. zweites Schaftteil) 21 Kappenöffnung, 22 Kappenende (vordereres), 23 Kappenbohrung, 24 Kappenachse, 25 Kappenabtragung 28 Gleitbahn;
Klipp (Positionsteil)
Drehmechanik,
41 Befestigungskörper, 42 Gleitkern, 43 Haltering, 44 Führungssteg,
45, 45', 45" Befestigungsanschlag;
46, 46', 46" Drehanschläge,
47 Axialführung, 48 Gleitzapfen,
49 Krallen, 49' Befestigungsgewinde;
Schreibeinsatz,
51 Schreibspitze, 52 Einsatzende,
53 Schreibmittelbehälter, 54 Kupplungsstück;
Feder;
D7 Dl, D2 = Drehung, Drehbereich;
E, El, E2 Einsteckposition
= Schreibspitze (51) im Schaft (1) versenkt; S, Sl, S2 Schreibposition,
= Schreibspitze (51) überragt die Schaftspitze (11) axial;

Claims (22)

• · 9 Ansprüche
1. Schreibgerät mit Drehmechanik (4) und mit in einem Schaft versenkbarer Schreibspitze (51), das mindestens zwei gegeneinander verdrehbare Schaftteile {1, 2) und einen ggf. auswechselbaren Schreibeinsatz (5) aufweist, wobei die Drehmechanik (4) im wesentlichen aus einem Befestigungskörper (41), einem Minenhalter und einer Gleitbahn (28) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungskörper (41), mindestens einen Befestigungsanschlag (45', 45") und mindestens einen Drehanschlag (46', 46") aufweist, wobei die Befestigungsanschläge {45', 45") in Verbindung mit komplementären Befestigungsanschlägen (45) die Fixierung und genau positionierten Verdrehsicherung der lösbaren Verbindung des Befestigungskörper (41) mit dem Schaft (1) oder der Kappe (2) bilden und wobei die Drehanschläge (46', 46") die exakte Begrenzung des Drehbereiches (Sl, S2) der Kappe (2) in Verbindung mit komlementären Drehanschlägen (46) an der Kappe (2) bewirken.
2. Schreibgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drehmechanik (4) bzw. deren Befestigungskörper (41), ein lösbares Befestigungsgewinde (49'), eine Steckverbindung oder ein Bajonett-Verschluß-System zur Schaffung einer leicht lösbaren Verbindung zwischen der Drehmechanik (4) und einem Schaftteil (1 oder 2) aufweist.
3. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) und die Kappe (2) lösbar miteinander verbunden sind
und daß der zur Verbindung dienende Befestigungskörper
(41) derart gestaltet, angeordnet und fixiert ist, daß sich ein in ihm axial bewegender Gleitkern (42) stets in gleicher Ausgangsposition befindet, um die Einsteckposition (E) und die Schreibposition (S) durch Rasten oder durch Anschläge gleichbleibend zu fixieren.
4. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitkern (42) mindestens einen Gleitzapfen (48) aufweist, der in oder an einer Gleitbahn (28) axial und radial geführt wird und mit mindestens einem Führungssteg (44) versehen ist, der in einer Axialführung (47) des Befestigungskörpers (41) axial beweglich gleitet.
5. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitkern (42) durch den Gleitzapfen (48) mit der Gleitbahn (28) unter dem Druck einer Feder (6) in steter Anlage bzw. Wirkverbindung steht.
6. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungskörper (41) mindestens eine Axialführung (47) und der Gleitkern (42) einen hierzu jeweils komplementären axialen Führungssteg (44) als axiale Führungsmittel aufweist
und daß die axiale Länge der zusammenwirkenden axialen Führungsmittel (44, 47) größer ist als der axiale Gleitweg des Gleitzapfens (48) entlang der Gleitbahn (28) .
7. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (2) als um die Kappenachse (24)
verstellbare Drehkappe ausgebildet ist und daß die Gleitbahn (28) im rückwärtigen Schaftteil bzw. in der drehbaren Kappe (2) angeordnet ist.
8. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (2) zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen (Dl, D2) mindestens einen Drehanschlag
(46) aufweist, wobei der Drehbereich der Kappe (2) durch diesen Anschlag (46) oder durch Rastelemente begrenzt wird, die mit komplementären Drehanschläge {46', 46") am Befestigungskörper (41) zusammenwirken.
9. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch. gekennzeichnet, daß die Kappe (2) im wesentlichen unlösbar mit der Drehmechanik (4) verbunden ist und daß zwischen der Kappe (2) bzw. der Drehmechanik (4) und dem Schaft (1) eine lösbare Verbindung besteht.
10. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Kappe (2) ein Haltering (43) eingesetzt oder ein sonstiger hinterschnittiger Ansatz angeordnet ist, den am Befestigungskörper (41) radial federnd angeordnete Krallen (49) zur sicheren axialen Befestigung formschlüssig hintergreifen.
11. Schreibgerät nach einem der'vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der an der Kappe (2) fest angeordnete Drehanschlag (46) und die Drehanschläge (46', 46") am Befestigungskörper (41) jeweils in den Endpositionen der Drehungen aneinander zur Anlage gelangen, bevor der Gleitzapfen (48) an den Enden der Gleitbahn anliegt.
12. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch. gekennzeichnet, daß der Befestigungskörper (41) mindestens einen Befestigungsanschlag (45') und der Schaft (1) als zugehöriges Gegenstück einen komplementären Befestigungsanschlag (45) auf v/eist und daß die Entriegelungskräfte der zusammenwirkenden Befestigungsanschläge (45 und 45') und die Reibungs- und/oder Haltekräfte der Schaftbefestigung geringer sind als die Anschlag-Haltekräftekräfte an den Drehanschlägen (46 und 46', 46").
13. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaftachse (14) und die Kappenachse (24) axial aneinander anschließen und eine gemeinsame Drehachse bilden.
14. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (2) um 180 Grad begrenzt um die Kappenachse (24) verstell- bzw. drehbar ist.
15. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (2) um jeweils 90 Grad begrenzt um die Kappenachse (24) verstell- bzw. drehbar ist.
16. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) mindestens eine Abflachung oder eine sonstige Schaftabtragung (15) und die Kappe (2) mindestens eine Kappenabtragung (25) aufweist und daß der Drehbereich (D) der Kappe (2) derart begrenzt oder gerastert wählbar ist, daß sich jeweils nach erfolgter gradueller Verdrehung die jeweilige
Schaftabtragung (15) und die zugehörige Kappenabtragung (25) in axialer Verlängerung gegenüberliegen.
17. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die jeweiligen Abflachungen oder die sonstigen Abtragungen (15, 25) axial bis an das hintere Ende des Schaftes (1) bzw. bis an das vordere Ende der Kappe (2) erstrecken.
18. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abflachung bzw. die Schaftabtragung (15) als Materialabtragung der Schaftwandung ausgebildet sind.
19. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Schreibposition (S) die Abflachung am Schaft (1) bzw. die Schaftabtragung (15) und die Abflachung an der Kappe (2) bzw. die Kappenabtragung (25) in axialer Verlängerung auf einer Ebene liegen.
20. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Einsteckposition (E, El, E2) der Klipp (3) bzw. die Grundfläche (26) einer die Klippöffnung (36) radial nach innen begrenzenden Kappenaussparung die axiale Verlängerung der Abflachung am Schaft (1) bzw. der Schaftabtragung (15) oder einer sonstigen durchmessermäßigen Schaftreduzierung bilden.
21. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß,in Einsteckposition (E, El, E2) die Außenkontur der Schaftabtragung (15) und die Grundfläche (26) der
Kappenaussparung im wesentlichen eine axiale Linie bilden, die vom Klipp (3, 3') im Bereich der Klippspitze (31) bzw. der Klippöffnung (36) radial überragt wird.
22. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (2) zur peripheren Begrenzung der Drehbewegungen (D) Drehanschläge (46) aufweist.
DE29601199U 1996-01-26 1996-01-26 Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze Expired - Lifetime DE29601199U1 (de)

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DE29601199U DE29601199U1 (de) 1996-01-26 1996-01-26 Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze

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DE29601199U1 true DE29601199U1 (de) 1997-02-27

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DE29601199U Expired - Lifetime DE29601199U1 (de) 1996-01-26 1996-01-26 Schreibgerät mit Drehmechanik und mit versenkbarer Schreibspitze

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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DE202017103808U1 (de) 2017-06-27 2017-08-17 Twinvay Ug (Haftungsbeschränkt) FlipPen - Kombination aus Handspielzeug und mindestens einem Schreibgerät, vorzugsweise mit mindestens einem Präsentationsgerät

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WO2019001758A1 (de) 2017-06-27 2019-01-03 Twinvay Ug (Haftungsbeschränkt) Flippen - kombination aus handspielzeug und mindestens einem schreibgerät, vorzugsweise mit mindestens einem präsentationsgerät

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