DE29601801U1 - Deckskran - Google Patents
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Description
G 42ä 602"
Deckskran
Die Erfindung bezieht sich auf einen Deckskran.
Deckskrane sind an Bord von Schiffen befestigte Krane, die zum Be- und Entladen von Schiffen oder zum Bewegen von Lasten
auf den Schiffen dienen. Um Beiboote aussetzen oder aufnehmen zu können, ist das Schiff stattdessen oder zusätzlich mit
sog. Bootsaussetzvorrichtungen versehen, die als dreh- oder schwenkbarer Auslegerarm mit konstantem Kragarm ausgebildet
sind. Aus Platzgründen sollen die Kragarme möglichst kurz sein. Zum Aussetzen oder Aufnehmen von Beibooten werden diese
als Davits bezeichneten Auslegerarme so geschwenkt, daß ihr Kragarm über den Schiffskörper nach außen vorragt. Die Beiboote
werden dann an Seilen vom Deck unmittelbar am Schiffskörper in die See ausgesetzt oder von dort wieder aufgenommen
und an Deck gebracht. Dabei können die Beiboote mit Hilfe nur eines Davits und einem Seil ausgesetzt oder eingeholt werden,
das im Gewichtsschwerpunkt des Beibootes angreift. Es können aber auch für ein Beiboot zwei Davits eingesetzt werden, um
das Beiboot an zwei mit Abstand voneinander angeordneten Seilen aufhängen zu können. Da mit den bekannten Bootsaussetzvorrichtungen
die Beiboote unmittelbar am Schiffskörper in die See ausgesetzt oder von dort aufgenommen werden, ist ein
Anschlagen des Beibootes an den Schiffskörper nicht auszuschließen.
Eine größere Gefahr ist aber noch, insbesondere bei Fahrt des Schiffes, durch die Wellenbildung am Schiffskörper
gegeben, die zu unkontrollierbaren Bewegungen des Beibootes führen und damit die Sicherheit der Personen im Beiboot
gefährden können. Das Aussetzen und Aufnehmen der Beiboote mit zwei Davits und damit zwei Seilen vermindert zwar
diese Gefahr beträchtlich, da ein Seil am Bug des Beibootes befestigt und dieses so vom Schiff geschleppt werden kann,
wodurch es in seiner Lage zum Schiff stabilisiert wird, jedoch ist der Aufwand durch die Verwendung zweier Davits sehr
groß und zudem bleibt die Nähe zum Schiffskörper während des Hebe- oder Absenkvorganges des Beibootes weiterhin bestehen.
Die derzeit bekannten Deckskrane sind zum Aussetzen und Einholen
von Beibooten nicht geeignet.
Hier soll die vorliegende Erfindung Abhilfe schaffen und ein Aussetzen und Aufnehmen von Beibooten mit geringem Sicherheitsrisiko
für die Insassen bei möglichst geringem Aufwand ermöglichen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Deckskran gelöst, der auch zum Aussetzen und Aufnehmen von Beibooten geeignet
ist, mit einem am Schiffsdeck schwenkbar befestigten Knickausleger, entlang dem ein auf eine erste Winde auf- und
von dieser abwickelbares Hubseil zum Heben und Senken des Beibootes sowie ein auf eine zweite Winde auf- und von dieser
abwickelbares Stabilisierungsseil zum Stabilisieren des Beibootes geführt ist und der mindestens ein erstes Auslegerteil
und ein an diesem verschwenkbar angebrachtes längliches Auslegerspitzenteil aufweist, das seinerseits aus einem an dem
ersten Auslegerteil angebrachten Grundabschnitt und einem an diesem um eine zur Längsachse des Auslegerspitzenteils parallele
Achse drehbaren Abschnitt gebildet ist, mit dem mittels einer Stütz- und Führungseinrichtung eine gabelförmige Vorrichtung
verbunden ist, die in bezug auf den Drehabschnitt verschwenkbar und verschiebbar ist, wobei am freien Ende des
Auslegerspitzenteils eine Führungseinrichtung für das Hubseil angeordnet ist, durch die hindurch das freie Ende des Hubseils
aus dem Auslegerspitzenteil austritt, und wobei am Drehabschnitt eine Führungsexnrichtgung für das Stabilisierungsseil
befestigt ist, mit der dessen freies Ende zum freien Ende des Hubseils im Kranbetrieb in einen horizontalen
und/oder vertikalen Abstand bringbar ist.
Mit einem erfindungsgemäßen Deckskran können an Bord Lasten
bewegt wie auch Beiboote ausgesetzt oder aufgenommen werden, letzteres auch unter Seegangsbedingungen, d.h. bei Wellengang,
wobei aus der Nähe zum Schiffskörper oder aus der Fahrt des Schiffes resultierende Gefährdungen der Beibootsinsassen
beträchtlich verringert sind. Dadurch, daß ein erfindungsgemäßer Deckskran einen Knickausleger aufweist, kann der Ab-
stand des Beibootes zum Schiffskörper gegenüber den herkömmlichen
Davits den Erfordernissen angepaßt werden und insbesondere vergrößert werden, so daß die Gefahr eines Anschlagens
des Beibootes am Schiffskörper nahezu ausgeschlossen werden kann. Im Nichtbetriebszustand ist der Raumbedarf des
Knickauslegers dagegen gering. Zudem sind zwei Seile vorgesehen, ein Hubseil vom Heben und Senken des Beibootes sowie
ein Stabilisierungsseil, mit dem die Lage des Beibootes insbesondere bei Fahrt des Schiffes stabilisiert werden kann.
Der Vorteil der Verwendung zweier Seile ist somit mit dem Vorteil der Verwendung nur einer Hebevorrichtung, nämlich nur
eines Deckskrans, verbunden. Da darüber hinaus dieser Deckskran auch noch wie die herkömmlichen Deckskräne zum Bewegen
von Lasten an Bord des Schiffes eingesetzt werden kann, verringert
sich insgesamt der konstruktive Aufwand.
Das Auslegerspitzenteil ist mit einem drehbaren Abschnitt versehen, der wiederum mit einer gabelförmigen Vorrichtung
verbunden ist, die mittels einer Stütz- und Führungseinrichtung in bezug auf den Drehabschnitt verschwenkbar und verschiebbar
ist. Durch geeignetes Verschwenken und Verschieben der gabelförmigen Vorrichtung kann diese an einen Längsrand
eines am Hubseil hängenden Beibootes angelegt und auch angedrückt werden, so daß das Beiboot in seiner Querrichtung
durch die gabelförmige Vorrichtung zwangsgeführt ist. Die gewünschte Ausrichtung des Beibootes zum Schiff kann durch entsprechendes
Drehen des Drehabschnittes erreicht werden. Zur Stabilisierung des Beibootes in Vertikalrichtung dient die
Anordnung eines Hubseils, das in Längsrichtung des Beibootes gesehen hinter dessen Gewichtsschwerpunkt so angreifen kann,
daß es beim Heben und Senken des Beibootes die Hauptlast trägt, und eines zusätzlichen Stabilisierungsseils, das durch
eine Führungseinrichtung so führbar ist, daß es im Bugbereich des Beibootes befestigt werden kann. Hierdurch können Exzentrizitätsmomente
aufgenommen werden.
Das Stabilisierungsseil dient vor allem auch der Sicherheit, wenn das Beiboot zum Aussetzen oder Aufnehmen neben dem
Schiff fährt. Beim Aussetzen wird das Stabilisierungsseil als
letztes Seil gelöst/ so daß bei einem evtl. Bootsmotorversagen
das Beiboot, selbststabilisierend geschleppt wird. Aus demselben Grund wird beim Aufnehmen des Beibootes zu allererst
das Stabilisierungsseil beim Beiboot eingeklinkt.
Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung sind die
erste und/oder die zweite Winde auf Seegangsfolge schaltbar. Dabei wird die Seegangsfunktion erst aktiviert, wenn das Beiboot
beim Aussetzen im Wasser aufsetzt oder beim Aufnehmen so-wohl das Stabilisierungsseil als auch das Hubseil eingeklinkt
sind. Der Windenzug wird dann reduziert und das Beiboot kann mit straffen Seilen den Wellenbewegungen folgen.
Vorteilhaft ist es, wenn die erste und die zweite Winde zu einer Doppelwinde mit gleichem Wirkdurchmesser und gemeinsamem
Antrieb zusammengefaßt sind. Hierdurch wird nicht nur ein Antrieb eingespart, sondern auch ein gewünschter vertikaler
Abstand des freien Endes des Stabilisierungsseils zum freien Ende des Hubseils problemlos eingehalten.
Mit Vorzug ist der Drehabschnitt des Auslegerspitzenteils gegenüber dessen Grundabschnitt mittels eines Schwenklagers
mit hydraulischem Antrieb selbstätig so verschwenkbar, daß die Mittellängsfläche eines auszusetzenden oder aufzunehmenden
Beibootes parallel zu der des aussetzenden oder aufnehmenden Schiffes ausgerichtet ist. Hierdurch wird zum einen
erreicht, daß das Beiboot auf seiner gesamten Länge den größtmöglichen Abstand zum Schiff erhält, da jede Schräglage
vermieden wird. Durch die Parallelführung wird zudem das Beiboot beim Aussetzen in seiner Fahrtrichtung auf das Wasser
aufgesetzt, so daß beim Aufsetzvorgang keine plötzliche Bootsbewegung von einer Schräglage in die selbststabilisierende
Lage, eben parallel zum Schiff, auftritt. Da der hydraulische Antrieb des Schwenklagers diese Parallelführung
selbstätig beibehält, sind hier Bedienungsfehler ausgeschlossen und ein möglichst rasches geeignetes Verschwenken gewährleistet.
Zur Erhöhung der Momentan-Aufnahmefähigkeit in Querrichtung "
des Beibootes können zwei gabelförmige Vorrichtungen vorgesehen sein, die senkrecht zur Längsachse des Auslegerspitzenteils
mit Abstand voneinander angeordnet sind.
Ein einfaches und bequemes Verschieben und Verschwenken der gabelförmigen Vorrichtung ist dann möglich, wenn deren Stütz-
und Führungseinrichtung teleskopartig ausgebildete Bauteile aufweist.
Eine weitere Vereinfachung kann dadurch erzielt werden, daß die Stütz- und Führungseinrichtung eine Scherenkonstruktion
aufweist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung verläuft das freie Ende des Stabilisierungsseils über eine Rollenklüse,
die an einem am Drehabschnitt angebrachten Faltarm an dessen freien Ende angeordnet ist, wobei durch Verschwenken
des Faltarms im Kranbetrieb das freie Ende des Stabilisierungsseils zum freien Ende des Hubseils in einen horizontalen
und/oder vertikalen Abstand bringbar ist. Die Ausbildung des Faltarms erlaubt es, das freie Ende des Stabilisierungsseils
im Nichtbootsbetrieb, d.h. beim Bewegen von Lasten an Bord des Schiffes, an das Auslegerspitzenteil heranzuführen,
wodurch Sicherheitsrisiken für das Personal und auch der Raumbedarf vermindert werden.
Eine schonende Behandlung des Hubseils kann auf einfache Weise erzielt werden, wenn die Führungseinrichtung für das
Hubseil zwei Rollen aufweist, die einander mit ihren Laufflächen quer zur Längsrichtung des Auslegerspitzenteils gegenüberliegen
und zwischen denen das Hubseil hindurchläuft.
Dabei weist ganz besonders bevorzugt die Führungseinrichtung für das Hubseil auch zwei Walzen auf, deren Längsachse quer
zu den Drehachsen der Rollen liegen.
In einer günstigen Weiterbildung der Erfindung ist die Führungseinrichtung
für das Hubseil am Grundabschnitt des Aus-
legerspitzenteils angebracht. Es kann aber auch vorteilhaft
sein, die Führungseinrichtung für das Hubseil am Drehabschnitt des Auslegerspitzenteils anzubringen.
Mit Vorzug ist am freien Ende des Auslegerspitzenteils in dessen Längsrichtung mit Abstand von der Führungseinrichtung
das Hubseil auf der Seite, die dem am ersten Auslegerteil angebrachten Ende abgewandt ist, ein Tastring angeordnet,
durch dessen Berühren ein Anheben der Führungseinrichtung für das Hubseil auslösbar ist. Hierdurch wird die Sicherheit der
Personen im Beiboot wesentlich erhöht. Insbesondere bei Wellengang könnte der Abstand zwischen der Decksfläche im Beiboot
und der Spitze des Knickauslegers, d.h. der Führungseinrichtung für das Hubseil, so gering werden, daß ein Anstoßen
von Personen an den Knickausleger möglich ist. Um hier einer Verletzungsgefahr vorzubeugen, kann durch einen Kontakt mit
dem Tastring ein Hochschnellen bzw. ein schnelles Anheben der Führungseinrichtung für das Hubseil und damit des gesamten
Auslegerspitzenteils bewirkt werden, so daß sich der Abstand zwischen Beibootsdeck und Führungseinrichtung für das Hubseil
vergrößert.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielshalber
noch näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 - eine Seitenansicht eines erfindungsgemässen
Deckskrans mit einem angehängten Beiboot in der Höhe eines Schiffsdecks,
wobei die Längsmittelfläche des Beibootes in der Verschwenkebene des Deckskrans
liegt, und
Figur 2 - eine Seitenansicht des Deckskran aus Figur 1, wobei der Knickausleger über den
Schiffskörper hinausragt sowie nach unten verschwenkt ist und das Beiboot senkrecht
zur Verschwenkebene des Deckskrans ausgerichtet ist.
Der in den Figuren dargestellte Deckskran weist einen Knickausleger
1 auf, entlang dem ein Hubseil 2 und ein Stabilisierungsseil 3 geführt sind. jDer Knickausleger 1 ist auf einem
Schiffsdeck 4 mittels einer Befestigungsvorrichtung 5 befestigt, mit der der Knickausleger 1 um eine zum Schiffsdeck
vertikale Achse 6 verschwenkbar ist.
Der Knickausleger 1 ist aus einem ersten länglichen Auslegerteil 7 und einem an diesem verschwenkbar angebrachten länglichen
Auslegerspitzenteil 8 gebildet. Das erste Auslegerteil 7 ist am einen Ende um eine zum Schiffsdeck 4 parallele Achse
verschwenkbar an der Befestigungsvorrichtung 5 angeschlossen. Zur Durchführung der Schwenkbewegung um diese Achse 9 sind
Hydraulikzylinder 10 vorgesehen, deren Kolben am ersten Auslegerteil 7 und dessen Zylinder an der Befestigungsvorrichtung
5 angebracht sind. An das andere Ende des ersten Auslegerteils 7 ist das Auslegerspitzenteil 8 verschwenkbar angeschlossen,
wobei die Verschwenkachsen 9, 11 zwischen erstem Auslegerteil 7 und Auslegerspitzenteil 8 sowie zwischen erstem
Auslegerteil 7 und Befestigungsvorrichtung 5 zueinander parallel verlaufen, so daß das erste Auslegerteil 7 und das
Auslegerspitzenteil 8 in derselben Ebene verschwenkbar sind. Die Verschwenkbewegung des Auslegerspitzenteils 8 wird wiederum
über Hydraulikzylinder 12 gesteuert, deren Kolbenstange im dargestellten Beispiel mit dem Auslegerspitzenteil 8 und
deren Zylinder mit dem ersten Auslegerteil 7 verbunden sind.
Das Auslegerspitzenteil 8 ist aus zwei in dessen Längsrichtung hintereinander liegenden Abschnitten 13, 14 gebildet,
deren erster als Grundabschnitt 13 bezeichnet ist und die Gelenkverbindung mit dem ersten Auslegerteil 7 ausbildet. Der
zweite Abschnitt 14 ist an den ersten 13 über ein Schwenklager 15 angeschlossen, mit dem der zweite Abschnitt 14 gegenüber
dem Grundabschnitt 13 um die Längsachse 16 des Auslegerspitzenteils 8 drehbar ist. Der zweite Abschnitt wird im
folgenden als Drehabschnitt 14 bezeichnet.
Am Drehabschnitt 14 ist eine Stütz- und Führungseinrichtung 17 gelenkig befestigt, mit der eine gabelförmige Vorrichtung
18.in bezug auf den Drehabschnitt 14 verschwenkt und verschoben
werden kann. Die Stütz- und Führungseinrichtung 17 weist ein Teleskoprohr 19 auf, dessen äußeres, nichtverschiebbares
Rohrelement 20 mit seinem geschlossenen Ende am Drehabschnitt 14 in der Nähe des Schwenklagers 15 gelenkig
befestigt ist und an dessen innerstem, ausfahrbaren Rohrelement 21 die gabelförmige Vorrichtung 18 biegesteif angebracht
ist. Durch Aus- bzw. Einfahren des Teleskoprohrs 19 kann die gabelförmige Vorrichtung 18 gegenüber dem Drehabschnitt
14 verschoben werden. In der Nähe des offenen Endes des nichtverschiebbaren Rohrelements 20 des Teleskoprohres
ist ein Ende einer Gelenkstange 22 angebracht, deren anderes Ende mit dem Kolben eines Hubzylinders 23 gelenkig verbunden
ist. Auf dieser Gelenkachse ist ein Ende einer zweiten Gelenkstange 24 drehbar angebracht, deren anderes Ende mit dem
Drehabschnitt 14 in der Weise gelenkig verbunden ist, daß die erste und die zweite Gelenkstange 22, 24 ein zum freien Ende
des Knickauslegers 1 hin offenes V bilden. Der Zylinder des Hubzylinders 23 ist in der Nähe des Schwenklagers 15 am Drehabschnitt
14 gelenkig angebracht. Auf diese Weise bilden der Hubzylinder 23 und die beiden an ihn V-förmig angeschlossenen
Gelenkstangen 22, 24 eine Scherenkonstruktion, mittels der durch Aus- bzw. Einfahren des Kolbens des Hubzylinders 23 die
Spreizung, d.h. der zwischen den beiden Gelenkstangen 22, 24 eingeschlossene Winkel, veränderbar ist. Hierdurch kann das
Teleskoprohr 19 um seinen gelenkigen An- schlußpunkt am Drehabschnitt
14 verschwenkt werden, was eine Verschwenkung der gabelförmigen Vorrichtung 18 am Drehabschnitt 14 bewirkt.
Durch geeignetes Betätigen des Teleskop-rohrs 19 und des Hubzylinders
23 kann somit die gewünschte Stellung der gabelförmigen Vorrichtung 18 eingestellt und diese an den Längsrand
eines Beibootes 25 angelegt sowie angedrückt werden.
Die gabelförmige Vorrichtung 18 weist zwei senkrecht zur Längsachse des Auslegerspitzenteils 8 mit Abstand voneinander
angeordnete Gabeln 26, 27 auf, die über ein T-förmiges Befestigungselement 28 biegesteif mit dem verfahrbaren Rohrelement
21 des Teleskoprohrs 19 verbunden ist.
Der Drehabschnitt 14 weist eine Aussparung 29 auf, in die die
Stütz- und Führungseinrichtung 17 der gabelförmigen Vorrichtung 18 verfahrbar ist, um im Nichtbootsbetrieb, d.h. wenn
keine Beiboote ausgesetzt oder aufgenommen, sondern lediglich an Bord des Schiffes Lasten bewegt werden, zum einen kein Sicherheitsrisiko
entstehen zu lassen und zum anderen den Raumbedarf des Auslegerspitzenteils 8 zu minimieren. Im Nichtbootsbetrieb
sind die beiden Gabeln 26, 27 der gabelförmigen Vorrichtung 18 auf jeweils einer Seite des Drehabschnitts
angeordnet.
Am freien Ende des Knickauslegers 1 bzw. des Auslegerspitzenteils 8 ist ein Rollenkopf 30 angeordnet, der aus zwei Rollen
31, 32 gebildet ist, die einander mit ihren Laufflächen 16 quer zur Längsachse des Auslegerspitzenteils 8 gegenüberliegen.
Zwischen diesen Rollen 31, 32 läuft das Hubseil 2 hindurch, um dort mit seinem freien Ende aus dem Auslegerspitzenteil
8 auszutreten. Über die Rollen und/oder Walzen kann sich das Auslegerspitzenteil auch an dem durch ein anhängendes
Beiboot straff gespannte Hubseil abstützen, um durch den Betrieb der Stütz- und Führungseinrichtung für die
gabelförmige Vorrichtung oder des weiter unten beschriebenen Faltarms entstehende Horizontalkräfte abzuleiten. Die Führungseinrichtung
30 für das Hubseil kann auch noch Walzen aufweisen, die mit ihren Längsachsen quer zu den Drehachsen
der Rollen 31, 32 angeordnet sind.
In den Figuren 1 und 2 unterhalb der Führungseinrichtung 30 für das Hubseil 2 ist ein Tastring 33 angebracht, durch dessen
Berühren ein Hochschnellen des Auslegerspitzenteils 8 und damit ein Anheben der Führungseinrichtung 30 für das Hubseil
2 ausgelöst wird, um den Abstand zwischen einem am Hubseil 2 hängenden Beiboot 25 und dem Ende des Knickauslegers 1 zu
vergrößern. Mit dieser Vergrößerung des Abstandes ist auch ein Ausfahren des Teleskoprohrs 19 verbunden, um zu gewährleisten,
daß in dem Maße, wie der Abstand von der Führungseinrichtung 30 für das Hubseil 2 zum Beiboot 25 vergörßert
wird, auch der zur gabelförmigen Vorrichtung 18 ver-
größert wird, um eine sichere Anlage der gabelförmigen Vor- :
richtung 18 am Längsrand 34 des Beibootes 25 zu sichern.
Im dargestellten Beispiel ist am Drehabschnitt 14 ferner ein Faltarm 35 gelenkig befestigt, der um eine quer zur Längsachse
16 des Auslegerspitzenteils 8 verlaufende Achse 36 verschwenkbar ist. Die Verschwenkbewegung wird mittels eines
Hydraulikzylinders 37 durchgeführt, dessen Kolben am Faltarm 35 und dessen Hydraulikzylinder am Drehabschnitt 14 gelenkig
befestigt sind. Der Faltarm 35 kann von einer ersten Stellung, in der er nahezu parallel zum Drehabschnitt 14 verläuft
und eng an diesem anliegt, in eine zweite Stellung verschwenkt werden, in der er sich in einem Winkel von etwa 90°
zum Drehabschnitt 14 erstreckt. In dieser Stellung verläuft der Faltarm 35 auch senkrecht zur Verschwenkebene der Stütz-
und Führungseinrichtung 17 für die gabelförmige Vorrichtung 18, d.h. er erstreckt in Richtung des Abstandes zwischen den
beiden Gabeln 26, 27 dieser Vorrichtung 18. Am freien Ende des Faltarms 35 ist eine Rollenklüse 38 angeordnet, über die
das Stabilisierungsseil 3 läuft.
Hubseil 2 und Stabilisierungsseil 3 liegen auf einer Doppelwinde 39 mit gleichem Wirkdurchmesser und gleichem Antrieb
auf, wobei die Doppelwinde 39 mit einer Seegangsfolge-Funktion versehen ist. Die Doppelwinde 39 ist in der Nähe des
Endes des ersten Auslegerteils 7 angebracht, das mit der Befestigungsvorrichtung
5 verbunden ist. Die Seile 2, 3 sind über zwei am ersten Auslegerteil 7 angebrachte Rollen 40, 41
entlang des ersten Auslegerteils 7 geführt und laufen von der zweiten 41 dieser Rollen in das Auslegerspitzenteil 8 in dessen
Längsachse 16 ein. Das Hubseil 2 durchläuft das Auslegerspitzenteil 8 und tritt aus diesem durch die Führungseinrichtung
30 für das Hubseil 2 am freien Ende wieder aus, während das Stabilisierungsseil 3 durch eine, in Figur 1 etwas
oberhalb des Anlenkpunktes des FaItarmes 35 angebrachte
Rolle 42 umgelenkt wird und von dort aus zur Rollenklüse 38 am freien Ende des Faltarmes 35 läuft und sich von dort aus
senkrecht nach unten erstreckt.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des Deckskrans beim Aus-·
setzen und beim Aufnehmen von Beibooten beschrieben.
Zum Aussetzen eines Beibootes wird dieses über das Hubseil und das Stabilisierungsseil in an sich bekannter Weise mittels
"Quick Release"-Haken angeschlagen. Das Beiboot wird etwas vom Schiffsdeck angehoben und über das Wasser geschwenkt.
Dabei sorgt das Schwenklager zwischen Grundabschnitt und Drehabschnitt des Auslegerspitzenteils mit seinem
hydraulischen Antrieb selbsttätig für die Parallelführung des Beibootes während des Ausschwenkvorganges. Die Hydraulikzylinder
zwischen erstem Auslegerteil und Auslegerspitzenteil sind auf Bypass geschaltet, so daß das Auslegerspitzenteil
durch Schwerkraft im wesentlichen senkrecht hängt. Die gabelförmige Vorrichtung wird mittels der hydraulisch betätigbaren
Stütz- und Führungseinrichtung horizontal und vertikal soweit gefahren, daß sie mit etwas Kraft an das Beiboot angepreßt
ist. Das Beiboot ist somit zwangsgeführt. Der Knickausleger wird soweit abgesenkt, daß sich das Beiboot etwa kurz über
der Wasserlinie befindet. Zum Absetzen des Beibootes wird die Doppelwinde gefiert und auf Seegangsfolge geschaltet, sobald
das Beiboot im Wasser aufsetzt. Der Windenzug wird sodann reduziert. Das Beiboot kann jetzt mit straffen Seilen den
Wellenbewegungen folgen, wobei der Abstand zwischen Beibootsdeck und Tastring vergrößert werden kann, indem der Knickausleger
um eine bestimmte Strecke nach oben gefahren wird. Die Möglichkeit einer Abstandsreduzierung durch eine nachfolgende
Welle und dadurch entstehende Verletzungsgefahr wird damit verhindert. Zum Ausklinken der Seile muß Schlaffseil gefahren
werden, während das Beiboot mit eigener Fahrt die Geschwindigkeit des Schiffes haben muß. Das Stabilisierungsseil, das
über den Faltarm mit Rollenklüse zum Beiboot vor dessen Schwerpunkt verläuft, wird beim Ablegen als letztes gelöst.
Da das Stabilisierungsseil im Bugbereich des Beibootes angreift und bis zuletzt straff gehalten ist, kann ein noch
nicht gelöstes, hinter dem Schwerpunkt der Lateralfläche am Beiboot angreifendes Hubseil das Beiboot nicht quer zur
Fahrtrichtung des Schiffes oder in Schräglage ziehen.
Beim Aufnehmen des Beibootes aus der See wird das Beiboot ■'■ zunächst
unter die mit viel Lose abgefierten Seile gefahren, um diese erreichen zu können. Nach dem Einklinken zuerst des
Stabilisierungsseiles und dann des Hubseiles sowie anschliessender Umschaltung der Doppelwinde auf Seegangsfolge-Betrieb
werden die Seile automatisch straff gezogen. Dabei wird der Faltarm vorher etwas angehoben, wodurch das Stabilisierungsseil
relativ kürzer als das Hubseil wird, d.h. das freie Ende des Stabilisierungsseil liegt etwas höher als das freie Ende
des Hubseils. Auf diese Weise wird ein evtl. antriebsloses Beiboot über das straffe - weil kürzere - Stabilisierungsseil
selbststabilisierend geschleppt. Mit einsetzendem Seegangsfolge-Betrieb wird zunächst das Stabilisierungsseil gestrafft,
so daß die angepaßte Länge zum Hubseil zur Erzielung einer horizontalen Lage für das Beiboot entsteht. Dies erfolgt
durch selbstätiges Absenken des Faltarms. Wenn das Beiboot durch eine Welle in einer Aufwärtsbewegung ist, wird die
Seegangsfolge-Funktion der Doppelwinde ausgeschaltet und das Beiboot durch Aufwickeln der Seile auf die Doppelwinde angehoben.
Wird das Beiboot von einer Welle angehoben, die den Abstand zwischen Beibootsdeck und Tastring unter eine vorgegebene
Größe verringert, kann vom Beiboot aus unter den Tastring geschlagen werden bzw. dieser wird durch den Körper
einer Person berührt, und der Knickausleger schnellt nach oben, so daß der Krankopf bzw. das freie Ende des Auslegerspitzenteils
einen gefahrlosen Abstand zum Beiboot bekommt. Bei ruhigem Wasser kann das Beiboot auch ohne Seegangsfolge-Betrieb
angehoben werden.
Das Beiboot wird sodann bis zu einer festgelegten Höhe gezogen. Nun wird die gabelförmige Vorrichtung mittels ihrer
Stütz- und Führungseinrichtung gegen den Körper des Beiboots gesteuert. Die Parallelstellung zum Schiff erfolgt selbstätig,
sobald der Knickausleger angehoben wird, um das Boot auf seinem Lager an Deck absetzen zu können. Für den reinen Kranbetrieb
wird die Stütz- und Führungseinrichtung der gabelförmigen Vorrichtung an das Auslegerspitzenteil angeklappt.
Claims (1)
- AnsprücheDeckskran, der auch zum Aussetzen und Aufnehmen von Beibooten (25) geeignet ist, mit einem am Schiffsdeck (4) schwenkbar befestigten Knickausleger (1), entlang dem ein auf eine erste Winde (39a) auf- und von dieser abwickelbares Hubseil (2) zum Heben und Senken des Beibootes (25) sowie ein auf eine zweite Winde (39b) auf- und von dieser abwickelbares Stabilisierungsseil (3) zum Stabilisieren des Beibootes (25) geführt ist und der mindestens ein erstes Auslegerteil (7) und ein an diesem verschwenkbar angebrachtes längliches Auslegerspitzenteil (8) aufweist, das seinerseits aus einem an dem ersten Auslegerteil (7) angebrachten Grundabschnitt (13) und einem an diesem um eine zur Längsachse (16) des Auslegerspitzenteils (8) parallele Achse drehbaren Abschnitt (14) gebildet ist, mit dem mittels einer Stütz- und Führungseinrichtung (17) eine gabelförmige Vorrichtung (18) verbunden ist, die in bezug auf den Drehabschnitt (14) verschwenkbar und verschiebbar ist, wobei am freien Ende des Auslegerspitzenteils (8) eine Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) angeordnet ist, durch die hindurch das freie Ende des Hubseils (2) aus dem Auslegerspitzenteil (8) austritt, und wobei am Drehabschnitt (14) eine Führungseinrichtung (35) für das Stabilisierungsseil (3) befestigt ist, mit der dessen freies Ende zum freien Ende des Hubseils (2) im Kranbetrieb in einen horizontalen und/oder vertikalen Abstand bringbar ist.Deckskran nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß die erste und/oder die zweite Winde (39a, 39b) auf Seegangsfolge schaltbar sind.Deckskran nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet.daß die erste und die zweite Winde (39a, 39b) zu einer Doppelwinde (39) mit gleichem Wirkdurchmesser und gemeinsamem Antrieb zusammengefaßt sind.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehabschnitt (14) des Auslegerspitzenteils (8) gegenüber dessen Grundabschnitt (13) mittels eines Schwenklagers (15) mit hydraulischem Antrieb selbstätig so verschwenkbar ist, daß die Mittellängsfläche eines auszusetzenden oder aufzunehmenden Beibootes (25) parallel zu der des aussetzenden oder aufnehmenden Schiffes (4) ausgerichtet ist.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die gabelförmige Vorrichtung (18) zwei Gabeln (26, 27) aufweist, die senkrecht zur Längsachse (16) des Auslegerspitzenteils (8) mit Abstand voneinander angeordnet sind.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütz- und Führungseinrichtung (17) für die gabelförmige Vorrichtung (18) teleskopartig ausgebildete Bauteile (19) aufweist.Deckskran nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütz- und Führungseinrichtung (17) für die gabelförmige Vorrichtung (18) eine Scherenkonstruktion (22, 23, 24) aufweist.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,daß das freie Ende des Stabilisierungsseils (3) über eine Rollenklüse (38) verläuft, die an einem am Drehabschnitt (14) angebrachten Faltarm (35) an dessen freien Ende angeordnet ist, wobei durch Verschwenken des Faltarms (35) im Kranbetrieb das freie Ende des Stabilisierungsseils (3) in einen horizontalen und/oder vertikalen Abstand zum freien Ende des Hubseils (2) bringbar ist.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,daß die Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) zwei Rollen (31, 32) aufweist, die einander mit ihren Laufflächen quer zur Längsachse (16) des Auslegerspitzenteils (8) gegenüberliegen und zwischen denen das Hubseil (2) hindurchläuft.Deckskran nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,daß die Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) auch zwei Walzen aufweist, deren Längsachsen quer zu den Drehachsen der Rollen (31, 32) liegen.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,daß die Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) am Grundabschnitt (13) des Auslegerspitzenteils (8) angebrachtDeckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,daß die Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) am Drehabschnitt (14) des Auslegerspitzenteils (8) angebracht ist.Deckskran nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,daß am freien Ende des Auslegerspitzenteils (8) in dessen Längsrichtung mit Abstand von der Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) auf der Seite, die dem am ersten Auslegerteil (7) angebrachten Ende abgewandt ist, ein Tastring (33) angeordnet ist, durch dessen Berühren ein Anheben der Führungseinrichtung (30) für das Hubseil (2) auslösbar ist.
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