DE29600140U1 - Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im Brandfalle - Google Patents
Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im BrandfalleInfo
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Description
-1-
■&idiagr; Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur
Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im Brandfalle. Unter Durchgängen zwischen Teilen von
Gebäuden werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung zum Beispiel Türen zwischen einem Treppenhaus und einem Flurraum
eines Gebäudes, insbesondere eines Mehrfamilienhauses verstanden, wobei von diesem Flurraum wiederum mehrere
einzelne Türen abzweigen könne, die zu abgeschlossenen Wohnungen innerhalb dieses Geschosses des Gebäudes führen.
j_Q Weiter handelt es sich um Türen zwischen einem Treppenhaus
und einem Vorraum, wobei dieser Vorraum dann wieder zu einem Flur führen kann, von dem mehrere Wohnungstüren abgehen.
Ebensogut kann es sich um eine Tür zwischen einem Treppenhaus und einer sogenannten Sicherheitsschleuse handeln, die
!g zwischen einem Treppenhaus und einem Flurraum angeordnet ist.
Weiterhin kann es sich um eine Tür handeln, die von einem Raum eines Gebäudes in einen Aufzug führt. Bei allen diesen
Durchgängen in dem genannten Sinne handelt es sich also um Durchgänge zwischen zwei Gebäudeteilen, die in einem
on Brandfalle zu verschließen sind, dahingehend daß Rauch oder
Feuer nicht von dem einen Gebäudeteil in den anderen Gebäudeteil durchschlagen kann. Die vorliegende Erfindung
betrifft insbesondere Gebäude mit einer größeren Anzahl von Geschossen und mehreren Wohnungen in jedem Geschoß, da für
derartige Gebäude besondere Brandschutzvorschriften bestehen, insbesondere betreffend die Durchgänge zu den Treppenhäusern,
allgemein genutzten Flurräumen oder Aufzügen.
Nach dem Stand der Technik bestand eine Möglichkeit zur 3Q Verhinderung der Ausbreitung von Rauch oder des Brandherds
darin, daß man in dem einen Gebäudeteil, also zum Beispiel einem Treppenhaus einen Überdruck gegenüber den anderen
Gebäudeteilen durch Ventilatoren oder dergleichen erzeugt, so daß dann im Brandfalle, wenn eine Tür von dem Treppenhaus zu
gc einem anderen Gebäudeteil geöffnet wird Luft aus dem
Überdruckbereich in den Bereich mit geringerem Luftdruck strömt, wodurch ein Luftstrom erzeugt wird, der dem Brandherd
entgegenströmt und dadurch die weitere Brand- und
-2-
Rauchausbreitung in Richtung Treppenhaus verhindert. Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß man um den Überdruck in
den gewählten Gebäudeteilen, also zum Beispiel dem Treppenhaus aufrecht zu erhalten, wenn die Tür vom
Treppenhaus zu einer Sicherheitsschleuse oder einem Vorraum oder Flur hin geöffnet wird ein sehr hohes Luftvolumen in den
Bereich mit geringerem Luftdruck fördern muß. In der Praxis hat es sich gezeigt, daß es kaum möglich ist, ein derart
hohes Luftvolumen in Richtung dem Brandherd entgegen zu fördern, so daß der erforderliche Überdruck zum Beispiel im
Treppenhaus aufrechterhalten werden kann und damit das Brandschutzsystem insgesamt seine Funktion nicht erfüllt.
Außerdem ist es nachteilig, wenn man durch Ventilatoren sehr hohe Luftmengen zum Beispiel an bestimmten Stellen des
Treppenhauses einbläst, da es an diesen Stellen zu relativ starken Luftturbulenzen kommt.
Wenn zum Treppenhaus hin eine feuersichere Tür gemäß der Vorschrift angeordnet ist, nützt dies jedoch nichts, wenn die
Tür im Brandfall z.B. durch flüchtende Bewohner oder durch
Lösch- oder Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr, z.B. Verlegung eines Feuerwehrschlauches geöffnet wird und offensteht. Hier
setzt die vorliegende Erfindung ein.
Die erfindungsgemäße Aufgabe besteht somit darin, eine
Einrichtung zur Absicherung von Durchgängen zwischen Gebäudeteilen im Brandfalle der eingangs genannten Art zu
schaffen, die das Durchschlagen von Rauch oder eines Brandherds durch den Durchgang zwischen den Gebäudeteilen
effektiv verhindert.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße
Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Gebäudeteilen im Brandfalle der genannten Art mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß wird über dem Durchgang eine Vorrichtung angeordnet, die
einen Luftschleier erzeugt, so daß Luft in vertikaler Richtung oder in leicht zur vertikalen geneigter Richtung von
&khgr; oben nach unten vor der Durchgangstür strömt und so, wenn die
Tür dieses Durchgangs geöffnet wird, verhindert, daß Rauch oder ein Brandherd durch diesen Luftschleier hindurch in den
so abgesicherten Gebäudebereich gelangen kann. Vorzugsweise erzeugt man den Luftschleier so, daß die Luft von oben nach
unten in etwas zur Vertikalen geneigter Richtung strömt, wobei die Neigung der Seite des Durchgangs, an der der
Brandherd entsteht entgegengerichtet ist. In einem Mehrfamilienhaus wird der Brandherd in der Regel im
Wohnungsbereich entstehen, man läßt also daher den Luftschleier mit einer leichten Neigung entgegen der Seite
strömen, die dem Wohnungsbereich zugewandt ist. Dabei wird man die erfindungsgemäße Einrichtung zur Erzeugung des
Luftschleiers im allgemeinen nicht an den Wohnungstüren selbst anbringen. Vielmehr sind die Gebäude so konstruiert,
daß mehrere Wohnungen in einen Flurraum münden, von dem man dann durch einen weiteren Vorraum oder eine
Sicherheitsschleuse zum Treppenhaus gelangt, so daß es in dem Fall genügt, den Luftschleier im Durchgang zwischen dem
Flurraum und dem zum Treppenraum führenden Vorraum oder der Sicherheitsschleuse anzuordnen. Ebenso ist es sinnvoll, einen
Luftschleier zwischen einem allgemein zugänglichen Vorraum oder Flur und dem Durchgang zu einem Aufzug zu erzeugen, also
zum Beispiel durch Anordnung der Vorrichtung über der Aufzugtür, um so zu verhindern, daß Rauch oder ein Brandherd
vom Wohnungsbereich in den Aufzugschacht gelangt und sich
dort ausbreitet.
Es hat sich gezeigt, daß man bei der Erzeugung eines solchen Luftschleiers wesentlich geringere Luftvolumina umwälzen muß,
als wenn man beispielsweise einen konstanten Überdruck im Treppenhaus erzeugen möchte. Gemäß einer bevorzugten
Weiterbildung einer erfindungsgemäßen Aufgabenlösung kann man
die Vorrichtung für die Erzeugung des Luftschleiers im Bereich eines Türsturzes über der Tür anordnen und die Luft
seitlich also im wesentlichen horizontal ansaugen aber nach unten hin also vertikal oder zur Vertikalen leicht geneigt
ausblasen. Dadurch wird verhindert, daß die ausgeblasene Luft
-&Agr;wieder angesaugt wird und somit wird immer rauchunbelastete
Luft angesaugt und auch wieder ausgeblasen. Da die zur Erzeugung des Luftschleiers benötigten Luftmengen geringer
sind, werden Turbulenzen durch das Einblasen vermieden. Die für die Erzeugung des LuftSchleiers erforderlichen
Ventilatoren arbeiten vorzugsweise auf Niedervoltbasis (zum Beispiel 24 Volt), wodurch bei Löschvorgängen im Brandfalle
eine Gefahr für das Löschpersonal vermieden wird.
Die in den Unteransprüchen beschriebenen Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Aufgabenlösung.
-S-Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen schematisch vereinfachten Grundriß eines
Gebäudeteils mit erfindungsgemäßen Einrichtungen zur
Erzeugung eines Luftschleiers;
Fig. 2 einen schematisch vereinfachten Grundriß eines IQ Gebäudeteils mit Einrichtung zur Erzeugung von
Luftschleiern gemäß einer Variante der Erfindung;
Fig. 3 eine schematische vereinfachte Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Einrichtung zur Erzeugung eines IQ LuftSchleiers;
Fig. 4 eine Vorderansicht der Einrichtung zur Erzeugung eines Luftschleiers gemäß Fig. 3.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt einen beispielhaften Grundriß für den Treppenhaus- und
Flurbereich eines sogenannten Hochhauses mit einer Gebäudehöhe von über zweiundzwanzig Metern. Dargestellt ist
das Treppenhaus 10, dem ein Vorraum 11 vorgelagert ist, der über eine den Durchgang 12 zum Treppenhaus verschließende Tür
13 mit dem Treppenhaus verbunden ist. Dieser Vorraum 11 ist wie man sieht einem Flur 14 vorgeschaltet, wobei von diesem
Flur 14 mehrere Wohnungstüren 15a, 15b, 15c, 15d abgehen, die zu den einzelnen Wohnungen führen. Von dem Vorraum 11 aus
gelangt man zum Aufzugschacht 16, wobei der Durchgang
zwischen Vorraum 11 und Aufzug 16 mit 17 bezeichnet ist und über die hier nicht eingezeichnete Aufzugtür verschlossen
ist.
Zwischen dem Vorraum 11 und dem Flur 14 befindet sich ebenfalls ein Durchgang 18, der über die Tür 19 verschließbar
ist.
-S-
Da der Brandherd voraussichtlich in einer der Wohnungen entstehen wird, ist es wichtig, die Verbindung zwischen dem
allgemein zugänglichen Flur 14 und dem allgemein zugänglichen Vorraum 11, der zum Treppenhaus 10 führt, abzusichern, damit
im Brandfalle in einer der Wohnungen der Brandherd sich nicht in Richtung auf das Treppenhaus 10 oder den Aufzug 16
ausbreiten und somit den Fluchtweg versperren kann. Gemäß der Erfindung wird daher ein Luftschleier 2 0 im Bereich des
Türsturzes über dem Durchgang 18 angeordnet, so daß bereits IQ verhindert wird, daß Rauch oder Feuer von dem Flur 14 in den
Vorraum 11 gelangt. Außerdem wird vorzugsweise eine weitere Vorrichtung 2 0 zur Erzeugung eines Luftschleiers über dem
Durchgang 17 angeordnet, der zum Aufzugschacht 16 führt, also
über der Aufzugtür.
Ein weiteres Beispiel wird nun nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 2 näher beschrieben. Die Darstellung zeigt ein
sogenanntes Sicherheitstreppenhaus 30, das über eine zwischengeschaltete Sicherheitsschleuse 31 mit einem Flurraum
34 verbunden ist. Von diesem Flurraum 34 gehen wiederum
verschiedene Türen 35 ab zu den einzelnen Wohnungen, ähnlich wie bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel.
Gemäß Fig. 2 soll verhindert werden, daß Rauch oder Feuer im Brandfalle bei einem in einer der Wohnungen entstehenden
Brandherd über den Flurraum 34 in die Sicherheitsschleuse und somit in das Treppenhaus 3 0 gelangen kann. Zwischen
Sicherheitsschleuse 31 und dem Vorraum 34 befindet sich ein Durchgang 38 mit der Tür 3 9 und über dem Türsturz dieses
Durchgangs 3 8 ist wiederum eine Vorrichtung 2 0 zur Erzeugung eines Luftschleiers angeordnet. Die Luft des Luftschleiers 2
wird dabei von über dem Durchgang 38 möglichst über die gesamte Breite des Durchgangs nach unten geblasen und zwar
mit leicht zur Vertikalen geneigter Richtung, wobei die Neigung des Luftschleiers von oben nach unten in Richtung auf
den Flurraum 34 gerichtet ist und damit Rauch oder Feuer einem möglichen Brandherd entgegengerichtet ist.
— &Pgr;&Igr;
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf Fig. 3 und 4 die Vorrichtung 20 zur Erzeugung des Luftschleiers näher
erläutert. Fig. 3 zeigt den Durchgang 3 8 mit dem darüberllegenden Türsturz 32, wobei in der Zeichnung Fig. 3
links die Sicherheitsschleuse 31 und rechts von dem Durchgang 38 der Flurraum 34 sich befindet. Die Richtung von der ein
sich bildender Brandherd kommt, der sich in Richtung Treppenhaus auszubreiten droht, ist also in der Zeichnung von
rechts nach links. Rauch und Feuer kommen aus dem Flurraum IQ und es soll verhindert werden, daß diese durch den Durchgang
3 8 in die Sicherheitsschleuse 31 gelangen.
Dazu ist an der Innenseite des Türsturzes 32 also an der Seite der Sicherheitsschleuse 31 mit Abstand unter der
]_5 Raumdecke 33 die Vorrichtung 2 0 zur Erzeugung des
Luftschleiers angeordnet. Diese Vorrichtung 20 ist im Prinzip ein Ventilator, der seitlich in Richtung des Pfeils von links
nach rechts ansaugt und die Luft schräg nach unten in Pfeilrichtung ausstößt. Dieser schräg nach unten gerichtete
Luftstrom bildet einen Luftschleier 36, wobei der Luftstrom ausreichend stark ist, um den Durchgang 3 8 so effektiv zu
verschließen, daß Rauch nicht aus dem Flurraum 34 durch den Luftschleier 3 6 hindurch in die links dargestellte
Sicherheitsschleuse 31 gelangen kann.
Fig. 4 zeigt noch einmal eine Vorderansicht in Richtung des Pfeils IV von Fig. 3 gesehen, d.h. eine Ansicht bei der man
aus der Sicherheitsschleuse 31 auf den Durchgang 3 8 und den Luftschleier 36 schaut.
Claims (7)
1. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im Brandfalle, dadurch
gekennzeichnet, daß oberhalb des Durchgangs eine
Vorrichtung angebracht ist, die einen Luftschleier erzeugt, wobei Luft im Bereich des Durchgangs (18) von
oben nach unten vertikal oder in einem zur vertikalen leicht geneigten Winkel strömt und der Luftstrom des
^O Luftschleiers (20) ausreichend stark ist, um den
Durchtritt von Rauch oder Feuer durch den Durchgang (18) zu verhindern.
2. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei
Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftschleier sich von
oben nach unten in einem zur vertikalen leicht geneigten Winkel erstreckt und von oben nach unten gesehen in
Richtung auf den Raum gerichtet ist, in dem ein potentieller Brandherd entsteht.
3. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei
Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur
Erzeugung des Luftschleiers (20) ein Lüfter oder dergleichen ist, der über dem Durchgang (18) im Bereich
des Türsturzes angeordnet ist.
4. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei
Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung zur Erzeugung des LuftSchleiers (20) ein
Lüfter ist, der etwa horizontal die Luft aus dem brandherdfreien Raum ansaugt und diese vertikal nach
unten oder zur Vertikalen geneigt nach unten in dem Durchgang (18) ausstößt.
-2-
5. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei
Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Luftschleier (36) in dem Durchgang (38) zwischen einem Sicherheitsraum (31) und einem mit diesem verbundenen
Flurraum (34) erzeugt wird.
6. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei
Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach einem der
IQ Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Luftschleier im Bereich eines Durchgangs (18) zwischen einem Vorraum (11) und einem Flurraum (14) oder im
Bereich eines Durchgangs (12) zwischen einem Treppenhaus (10) und einem allgemein zugänglichen Raum (11, 14) eines
Gebäudes erzeugt wird.
7. Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im Brandfalle nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftschleier im Bereich eines Durchgangs (17) zwischen
einem allgemein zugänglichen Raum (11) eines Gebäudes und einem Aufzugschacht (16) erzeugt wird.
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| DE29608290U Expired - Lifetime DE29608290U1 (de) | 1996-01-05 | 1996-05-08 | Einrichtung zur Absicherung des Durchgangs zwischen zwei Teilen eines Gebäudes im Brandfalle |
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