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DE29519398U1 - Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen - Google Patents

Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen

Info

Publication number
DE29519398U1
DE29519398U1 DE29519398U DE29519398U DE29519398U1 DE 29519398 U1 DE29519398 U1 DE 29519398U1 DE 29519398 U DE29519398 U DE 29519398U DE 29519398 U DE29519398 U DE 29519398U DE 29519398 U1 DE29519398 U1 DE 29519398U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handle
kitchen appliance
fish
food
appliance according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29519398U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Roedder Frank De
Original Assignee
ROEDDER FRANK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ROEDDER FRANK filed Critical ROEDDER FRANK
Priority to DE29519398U priority Critical patent/DE29519398U1/de
Publication of DE29519398U1 publication Critical patent/DE29519398U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/28Other culinary hand implements, e.g. spatulas, pincers, forks or like food holders, ladles, skimming ladles, cooking spoons; Spoon-holders attached to cooking pots
    • A47J43/283Tongs; Devices for picking, holding or rotating food

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)

Description

LEiNE & KÖNIG
PATENTANWÄLTE
Dipl.-Ing. Sigurd Leine · Oipl -Phys. Dr. Norbert König zugelassen beim Europäischen Patentamt European Patent Attorneys
Burckhardtstraße 1 Telefon 10511) 623005
D-30163 Hannover Telefax (0511) 6221 05
Unser Zeichen Datum
Rödder, Frank 446/001 01.12.1995
si /ni
Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen
Die Erfindung betrifft ein Küchengerät der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen.
Es sind Küchengeräte der betreffenden Art allgemein bekannt, bei denen an einem Stiel eine Hebeplatte angeordet ist, mit denen ein Speisestück, beispielsweise ein Fischfilet oder ein Fischstäbchen oder irgendein anderes Speiseteil, in einer Pfanne angehoben werden kann. Nach dem Anheben kann das Speisestück entweder auf einen Teller gegeben oder auch mit einem gewissen Schwung gewendet werden, so daß die andere Seite des Speisestückes in einer Pfanne gegart oder angebraten werden kann. Das Wenden ist dabei nicht einfach, da der Vorgang des Wendens schnell und mit einem Schwung erfolgen muß, damit das Speisestück nicht schräg von der Hebeplatte herabrutscht, wobei seine Form zerstört werden kann, was insbesondere bei Fischfilet oder Fischstäbchen der Fall ist. Auch gelingt es meistens nur schwer sicherzustellen, daß das Speisestück nach dem Wenden wieder auf der gleichen Fläche zu liegen kommt.
Liegen mehrere Speisestücke eng in einer Pfanne nebeneinander, so kann es leicht vorkommen, daß ein Speisestück nach dem Wenden teilweise auf einem anderen Speisestück zu liegen kommt, so daß es dann entweder nicht mehr richtig
auf der Bratfläche aufliegt oder zurechtgeschoben werden muß, wobei leicht seine Form zerstört werden kann.
Es sind auch Fischzangen allgemein bekannt, die nach Art einer Federzange ausgebildet sind und bei denen zwei an ihrem Ende befestigte Platten durch Zusammendrücken des Haltegriffes gegeneinander bewegt werden können, so daß damit ein Fischfilet eingeklemmt werden kann. Die Platten am Ende des gabelförmigen Handgriffes sind dabei in Bezug zu dem Handgriff abgewinkelt, und entsprechend dienen diese bekannten Küchengeräte nur zum Aufgeben von Fisch auf einen Teller. Zum Wenden von Fisch sind sie insbesondere wegen der Abwinklung ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Küchengerät der betreffenden Art zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen zu schaffen, das die Nachteile der bekannten Küchengeräte der betreffenden Art nicht aufweist und zum einfachen Wenden von vorzugsweise leicht zerstörbaren Speisestücken auch durch ungeübte Personen geeignet ist.
Die Erfindung wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebene Lehre gelöst.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, zunächst zwei im Abstand zueinander angeordnete Hebeplatten vorzusehen, die am Ende eines Stieles angebracht sind, mit dem eine der Hebeplatten unter das zu wendende Speisestück geschoben wird, wobei sich die andere Hebeplatte über das zu wendende Speisestück bewegt. Dadurch ist das zu wendende Speisestück unten und oben gefangen, jedoch würde beim Wenden, insbesondere wenn dieses langsam geschieht, das Speisestück seitlich aus dem Zwischenraum zwischen den beiden Hebeplatten herausrutschen. Um dieses zu verhindern, ist erfindungsgemäß der Zwischenraum zwischen den beiden benachbarten Hebeplatten wenigstens auf einer Seite geschlossen, so daß dann, wenn die Hebeplatten mittels des Stieles um eine horizontale Achse gedreht werden, das Speisestück nicht nach unten herausrutschen kann. Dies setzt natürlich voraus, daß das Drehen mittels des Stieles
in der Richtung erfolgt, daß der geschlossene Teil des Zwischenraumes sich beim Wenden unten befindet. In der einfachsten Form genügt es also, wenn der Zwischenraum einseitig geschlossen ist.
Eine zweckmäßige Weiterbildung besteht darin, daß der Zwischenraum zwischen den zwei benachbarten Hebeplatten auf beiden Seiten geschlossen ist. Auf diese Weise ist das Wenden in beiden Drehrichtungen des Stieles möglich.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Zwischenraum zwischen den Hebeplatten auf einer oder beiden Seiten durch eine Seitenwand geschlossen, derart, daß im Querschnitt senkrecht zu dem Stiel ein geschlossenes bzw. an einer Schmalseite offenes Rechteck gebildet ist. Die beiden Hebeplatten und gegebenenfalls die Seitenwände können aus beliebigem Material bestehen, das im Falle der Verwendung bei heißen Speisestücken in einer Pfanne oder dergleichen entsprechend wärmefest sein muß.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Hebeplatten über eine Bodenplatte mit dem Stiel verbunden sind. Dies ergibt eine einfache Konstruktion, und außerdem ist es möglich, dieses Küchengerät nach oben zu halten, ohne daß dabei ein eingelagertes Speisestück herausfällt. Dadurch ist es möglich, das Speisestück zu betrachten oder zu prüfen.
Zweckmäßigerweise ist der Stiel im Flächenmittelpunkt der Bodenplatte mit dieser verbunden. Dadurch ergibt sich eine im Querschnitt zentralsymmetrische Ausbildung, so daß mit hoher Wahrscheinlichkeit immer der Flächenschwerpunkt in der Wendeachse, zumindest jedoch in seiner Nähe liegt.
Dabei sind zweckmäßigerweise auch die Hebeplatten axialsymmetrisch zu dem Stiel ausgerichtet. Am Ende des Stieles befindet sich zweckmäßigerweise ein Handgriff ausreichend großen Durchmessers.
Anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele soll die Erfindung näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einseitig
geschlossenem Zwischenraum zwischen den Hebe-
platten und
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit zweiseitig geschlossenem Zwischenraum zwischen den Hebeplatten.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist an einem Ende eines Stieles 1 ein Handgriff 2 und am anderen Ende eine Bodenplatte 3 angebracht, von deren Längskanten aus sich zwei Hebeplatten 4 und 5 erstrecken, die im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und zwischen sich einen Zwischenraum einschließen, der auf der einen Seite durch eine Seitenwand 6 geschlossen, auf der anderen Seite jedoch offen ist. In den Hebeplatten 4 und 5 befinden sich Längsschlitze 7 und 8, die auch nach vorn hin offen sein können, so daß die Halteplatten 4 und 5 im wesentlichen jeweils gabelförmig sind.
Beim Gebrauch des in Fig. 1 dargestellten Küchengerätes wird dieses am Handgriff 2 ergriffen und so bewegt, daß sich die untere Hebeplatte 4 unter ein Speisestück, beispielsweise ein in einer Pfanne liegendes Fischfilet, bewegt. Natürlich ist die Größe der Hebeplatten 4 und 5 sowohl in der Breite als auch in der Länge wie auch der Abstand zwischen beiden der üblichen Größe von Speisestücken angepaßt, bei denen dieses Küchengerät verwendet werden soll.
Nachdem die untere Hebeplatte 4 unter das Speisestück geschoben worden ist, werden die Hebeplatten 4 und 5 angehoben, worauf mittels des Handgriffes 2 eine Drehung erfolgt, derart, daß die Seitenwand 6 sich nach unten um die im wesentlichen durch den Stiel 1 bestimmte Drehachse dreht und dadurch verhindert, daß das in dem Zwischenraum zwischen den Hebeplatten 4 und 5 befindliche Speisestück nach unten herausfallen kann. Nach vollständiger Halbdrehung liegt schließlich die zuvor obere Hebeplatte 5 unten, während die Hebeplatte 4 oben liegt. Danach werden die Hebeplatten 4 und 5 wieder abgesenkt und das Küchengerät an dem Handgriff 2 schnell zurückgezogen, so daß das Speisestück aufgrund seiner Trägheit an dem gewünschten Ort
zurückbleibt.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 1. Gleiche oder sich entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Der Unterschied besteht darin, daß eine weitere Seitenwand 9 vorgesehen ist, die auch die der Seitenwand 6 gegenüberliegende Seite des Zwischenraumes zwischen den Hebeplatten 4 und 5 verschließt. Auf diese Weise ist es möglich, dieses Küchengerät beim Wenden in beliebige Richtungen zu drehen, ohne daß ein zwischen den Hebeplatten 4 und 5 befindliches Speisestück nach unten herausfällt.

Claims (7)

Ansprüche 10
1. Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen, mit einem Stiel und
mit einer ersten Hebeplatte, die mit einem Ende des Stieles verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im wesentlichen parallel und im Abstand zu der
ersten Hebeplatte (4) eine zweite Hebeplatte (5)
mit dem Stiel (1) verbunden ist und
daß der Zwischenraum zwischen zwei benachbarten,
zueinander im wesentlichen parallelen Rändern der
ersten und zweiten Hebeplatte (4, 5) geschlossen
ist.
2. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum zwischen zwei benachbarten, zueinander parallelen Rändern auf beiden Seiten geschlossen ist.
3. Küchengerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum auf einer oder beiden Seiten durch eine Seitenwand (6, 8) geschlossen ist, derart, daß im Querschnitt senkrecht zu dem Stiel (1) ein geschlossenes bzw. an einer Schmalseite offenes Rechteck
25 gebildet ist.
4. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hebeplatten (4, 5) über eine Bodenplatte (3) mit dem Stiel (1) verbunden sind.
5
5. Küchengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (1) im Flächenmittelpunkt der Bodenplatte (3) mit dieser verbunden ist.
6. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeplatten (4, 5) axialsymmetrisch zu dem Stiel (1) ausgerichtet sind.
7. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem anderen Ende des Stieles (1) ein Handgriff (2) angeordnet ist.
DE29519398U 1995-12-07 1995-12-07 Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen Expired - Lifetime DE29519398U1 (de)

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DE29519398U DE29519398U1 (de) 1995-12-07 1995-12-07 Küchengerät zur Handhabung von Speisestücken, insbesondere von Fischfilet oder Fischstäbchen

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DE29519398U1 true DE29519398U1 (de) 1996-01-25

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