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DE29519100U1 - Tragbare Leuchte - Google Patents

Tragbare Leuchte

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Publication number
DE29519100U1
DE29519100U1 DE29519100U DE29519100U DE29519100U1 DE 29519100 U1 DE29519100 U1 DE 29519100U1 DE 29519100 U DE29519100 U DE 29519100U DE 29519100 U DE29519100 U DE 29519100U DE 29519100 U1 DE29519100 U1 DE 29519100U1
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DE
Germany
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luminescent
lamp
lamp according
portable
portable lamp
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29519100U
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English (en)
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WUNSCH ANDRE
Original Assignee
WUNSCH ANDRE
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Publication date
Application filed by WUNSCH ANDRE filed Critical WUNSCH ANDRE
Priority to DE29519100U priority Critical patent/DE29519100U1/de
Publication of DE29519100U1 publication Critical patent/DE29519100U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21KNON-ELECTRIC LIGHT SOURCES USING LUMINESCENCE; LIGHT SOURCES USING ELECTROCHEMILUMINESCENCE; LIGHT SOURCES USING CHARGES OF COMBUSTIBLE MATERIAL; LIGHT SOURCES USING SEMICONDUCTOR DEVICES AS LIGHT-GENERATING ELEMENTS; LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21K2/00Non-electric light sources using luminescence; Light sources using electrochemiluminescence
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L4/00Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells
    • F21L4/02Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells characterised by the provision of two or more light sources
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V9/00Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters
    • F21V9/30Elements containing photoluminescent material distinct from or spaced from the light source
    • F21V9/32Elements containing photoluminescent material distinct from or spaced from the light source characterised by the arrangement of the photoluminescent material
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V9/00Elements for modifying spectral properties, polarisation or intensity of the light emitted, e.g. filters
    • F21V9/30Elements containing photoluminescent material distinct from or spaced from the light source
    • F21V9/38Combination of two or more photoluminescent elements of different materials
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/20Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Spectroscopy & Molecular Physics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Eye Examination Apparatus (AREA)

Description

Lippert, Stachow, Schmidt Ad-Sc/sz
& Partner 4. Dezember 1995
Patentanwälte
Krenkelsiraße 6
D-01309 Dresden
Andrö Wunsch 01257 Dresden
Tragbare Leuchte
Die Erfindung betrifft eine tragbare Leuchte zum nichtnetzgebundenen Betrieb mit einer elektrischen Energiequelle und einem elektrischen Lichterzeuger, wobei die Energiequelle und der Lichterzeuger in Wirkungsverbindung miteinander stehen.
Derartige Leuchten sind insbesondere als Taschen- oder Handlampen bekannt, die in der Regel mit Batterien oder mit Akkumulatoren ausgerüstet sind, an ein Netzgerät angeschlossen werden können oder aufladbar ausgebildet sind oder mit einer sonstigen Energiequelle ausgestattet sind.
In der Regel werden solche Leuchten als Notlampen benötigt, beispielsweise bei plötzlich eintretender Dunkelheit infolge Stromausfall, bei einer nächtlichen Autopanne oder bei Nichtvorhandensein einer elektrischen Lichtquelle.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Leuchte der vorbenannten Art so auszubilden, daß ihr Auffinden bei Dunkelheit ohne Probleme schnell möglich ist, ohne daß für ihre Markierung zusätzliche Energiequellen notwendig sind und ohne daß sich dadurch die Herstellungskosten wesentlich erhöhen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß zumindest ein von außen sichtbarer Teil der Leuchte eine sichtbar nachleuchtende Fläche aufweist und/oder aus einem sichtbar nachleuchtenden Material besteht.
Mit dieser erfindungsgemäßen Lösung wird erreicht, daß ohne Energieverbrauch eine sichere Markierung des Standortes der &ngr; Notleuchte gewährleistet wird. Es besteht auch nicht die Notwendigkeit der Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Markierungseinrichtung, da sich der Nachleuchteffekt dann nicht verbraucht, wenn die Leuchte nicht ständig der Dunkelheit ausgesetzt ist.
Im Falle plötzlich eintretender Dunkelheit ist das Nachleuchten der Leuchtflächen oder -teile in Abhängigkeit vom eingesetzten Leuchtstoff zumindest über einen solchen Zeitraum sichtbar, daß der genaue Standort der Leuchte feststellbar ist und die Leuchte eingeschaltet werden kann.
Um den genauen Standort der Leuchte festzulegen, ist nach einer anderen Ausführung erfindungsgemäß auch vorgesehen, daß die Leuchte in einer Leuchtenhalterung anordenbar ausgebildet ist, wobei die Leuchtenhalterung zumindest eine Fläche aus wenigstens einer sichtbar nachleuchtenden Substanz aufweist und/oder zumindest teilweise aus einem sichtbar nachleuchtenden Material besteht.
Nach dieser Ausführung wird sichergestellt, daß die Leuchte schnell und ohne große Suchaktion bei Dunkelheit auffindbar ist.
Dabei kann vorteilhaft sowohl die Leuchte als auch die Leuchtenhalterung oder beide zumindest teilweise nachleuchtend ausgebildet sein.
Von Vorteil - weil so am schnellsten in der Dunkelheit erkennbar - ist, wenn die nachleuchtende Fläche und/oder der nachleuchtende Teil derart ausgebildet ist, daß das Nachleuchten mit menschlichem Auge ohne Hilfsmittel erkennbar ist.
Das Anbringen der Leuchtflächen kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, und ist abhängig von der konkreten Ausführungsform der Leuchte und ihrem Einsatzgebiet.
Erfindungsgemäß ist daher vorzugsweise vorgesehen, daß die nachleuchtende Fläche und/oder der nachleuchtende Teil an
v einem ein- oder mehrteiligen Gehäuse der Leuchte und/oder der Leuchtenhalterung angeordnet oder ausgebildet ist. Die äußere nachleuchtende Form des Gehäuses markiert in der Dunkelheit den Standort der Leuchte.
Erfindungsgemäß ist des weiteren vorgesehen, daß die nachleuchtende Fläche und/oder der nachleuchtende Teil an der Energiequelle und/oder dem Lichterzeuger oder einem sonstigen von außen sichtbaren Zubehörteil angeordnet oder ausgebildet ist.
Diese Ausführungsform ist dann von Vorteil, wenn die Leuchte beispielsweise kein Gehäuse aufweist oder dieses aus einem durchscheinenden Material gefertigt ist.
Aus Kostengründen kann vorteilhaft sein, wenn, wie erfindungsgemäß vorgesehen, die nachleuchtende Fläche und/oder der nachleuchtende Teil derart im Leuchteninneren angeordnet ist, daß der Nachleuchteffekt von außen sichtbar ist.
Denkbar wäre beispielsweise die Anordnung der Leuchtfläche ummittelbar im oder um den Bereich des Lichterzeugers, um bei Vorhandensein weiterer mit einer Notbeleuchtung ausgestatteter Anordnungen durch die Form und die Größe der Leuchtfläche auf den Ort der Leuchte hinzuweisen.
Am sichersten markiert ist die Leuchte dann, wenn, wie nach einer weiteren vorzugsweisen Ausführungsform vorgesehen, die nachleuchtende Fläche und/oder der nachleuchtende Teil derart ausgebildet ist, daß ein Schriftzeichen, ein Schriftzug, ein Kennzeichen oder Piktogramm erkennbar ist.
In der Dunkelheit könnte so zum Beispiel das Wort "Lampe" zu sehen sein oder aber ein Piktogramm dafür.
Aus ökonomischer Sicht vorteilhaft ist, wenn die nachleuchten-
de Fläche und/oder der nachleuchtende Teil eine beliebige geometrische Form aufweist. Damit kann sie an die vorgegebenen konstruktiven Merkmale der Leuchte angepaßt werden, so daß keine zusätzlichen Kosten für die Gestaltung anfallen.
5
Wenn das Bedienelement der Leuchte für sich allein oder zusätzlich zu anderen Leuchtflächen nachleuchtend ausgebildet ist, dann ist ein schnelles Einschalten der Leuchte gesichert, weil sofort erkennbar ist, wie das Bedienelement gestaltet und die Leuchte einzuschalten ist.
Die Suche nach der Leuchte im Dunkeln kann auch dadurch auf ein Minimum an Zeit und Aufwand beschränkt werden, wenn Leuchte und/oder Leuchtenhalterung vollständig nachleuchtend ausgebildet sind.
Je nach Ausführungsform und Materialbestandteile der Leuchte kann von Vorteil sein, die nachleuchtende Fläche durch Aufkleben und/oder mittels eines anderen Beschichtungsverfahrens aufzubringen.
Nach anderen vorzugsweisen Ausführungen kann es aus Kostenoder Herstellungsgründen günstig sein, wenn die Nachleuchtfläche in ein oder mehrere Teile der Leuchte, der Leuchtenhalterung und/oder der Zubehörteile eingelagert ist oder wenn die Leuchtsubstanz im Material von Leuchte, Leuchtenzubehör und/oder Leuchtenhalterung enthalten ist.
Damit kann beispielsweise verhindert werden, daß sich die Leuchtfläche infolge nichtsachgeraäßen Gebrauches von der Leuchte löst.
Der Kennzeichnung als Leuchte dient auch, wenn die Nachleuchtflächen und/oder -teile eine gleiche Farbgebung aufweisen oder aus einem gleichen Leuchtstoff bestehen.
Andererseits kann es sich bei bestimmten Einsatzfällen positiv auswirken, wenn die Nachleuchtflächen oder -teile eine unter-
schiedliche Farbgebung aufweisen oder aus unterschiedlichen Leuchtstoffen bestehen. So können bestimmte Leuchteffekte erzielt werden, die zum Beispiel in Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen oder Gaststätten zusätzlich als Gestaltungselemente dienen. Auch kann das Bedienelement farblich abgehoben werden.
Ist nur die Leuchtenhalterung nachleuchtend ausgebildet, so sollte diese an einer Wand, Decke oder Mauer angeordnet sein, die von einer Lichtquelle erreicht wird.
Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, daß die Leuchtenhalterung an einem Mast oder Pfahl angeordnet ist, der ebenfalls von einer Lichtquelle erreichbar sein muß. Hierbei ist vor allem an einen Einsatz der erfindungsgemäßen Leuchte im Freien gedacht .
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Die zugehörige Zeichnung zeigt dabei in
Fig. 1 eine batteriebetriebene Handleuchte mit aufgebrachter Leuchtfläche im Griffbereich und
Fig. 2 eine Taschenlampe, die in einer Leuchtenhalterung angeordnet ist, die gleichzeitig als Ladegerät dient und vollständig nachleuchtend ausgebildet ist.
Nach Fig. 1 besteht die Handleuchte im wesentlichen aus einem Gehäuse 1, an dem ein Griffelement 2 angeordnet ist und in dem eine Energiequelle 3 (in der Zeichnung nur andeutungsweise dargestellt) in Form von Batterien oder Akkumulatoren, Zubehör- eventuell auch Ersatzteile (in der Zeichnung nicht dargestellt) und ein elektrischer Lichterzeuger 4 in Form einer einfachen Glühlampe oder Halogenlampe angeordnet sind.
Das Griffelement 2 ist mit einer Leuchtfläche 5 versehen, die aus einem Material hergestellt ist, das bei plötzlich ein-
tretender Dunkelheit über eine gewisse Zeitspanne hinweg dann nachleuchtet, wenn vorher eine Lichtquelle auf die Fläche eingewirkt hat.
Am kostengünstigsten ist der Einsatz von Leuchtfarbe, die auf die Gehäuseoberfläche aufgetragen wird und so in einer oder mehreren Farbtönen im Dunkeln nachleuchten kann.
Die Leuchtfarbe ist nach diesem Ausführungsbeispiel deshalb im Bereich des Griffelementes 2 aufgebracht, um im Dunkeln einen schnellen Zugriff zur Handlampe zu sichern. Zusätzlich kann das Bedienelement 6, wie in Fig. 2 dargestellt, nachleuchtend ausgeführt sein.
Fig. 2 zeigt eine in einer Leuchtenhaiterung 7 angeordnete Taschenlampe 8, die im wesentlichen den gleichen Aufbau aufweist wie die Handleuchte nach Fig. 1. Die Leuchtenhalterung 7 besteht hierbei vollständig aus nachleuchtendem Material 9, um zu markieren, wie die Taschenlampe 8, deren Bedienelement 6 nur eine Leuchtfläche 5 aufweist, in der Leuchtenhalterung 7 sitzt. Auch hiernach ist ein schnelles und sicheres Entfernen der Leuchte 8 aus der Halterung 7 gewährleistet, die Taschenlampe 8 kann sofort danach oder gleichzeizig mit dem entnehmen eingeschaltet werden.
Zusätzlich ist die Leuchtenhalterung 7 als Ladegerät für die Akkumulatoren der Taschenlampe 8 ausgebildet, so daß die volle Funktionsfähigkeit der Leuchte 8 im Einsatzfall gesichert ist.
Lippert, Stachow, Schmidt & Partner
Patentanwälte Krenkelsfraße 6
D-01309 Dresden
• ··· , ·· ·· ····
« · · ..
Ad-Sc/sz
■ · · ♦ ' * ··: : Dezember 1995
7
4.
Andro Wunsch 01257 Dresden
Tragbare Leuchte Bezugszeichenliste
15 1 Gehäuse
2 Griffelement
3 Energiequelle
4 Lichterzeuger
5 Leuchtfläche 20 6 Bedienelement
7 Leuchtenhalterung
8 Leuchte
9 nachleuchtendes Material

Claims (17)

Lippeit Stachow, Schmidt Ad-Sc/sz & Partner 4. Dezember 1995 Patentanwälte Krenkaistraße 6 D-01309 Dresden Andro Wunsch 01257 Dresden Tragbare Leuchte Ansprüche
1. Tragbare Leuchte zum nichtnetzgebundenen Betrieb mit einer elektrischen Energiequelle und einem elektrischen Lichterzeuger, wobei die Energiequelle und der Lichterzeuger in Wirkungsverbindung miteinander stehen, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest ein von außen sichtbarer Teil der Leuchte (8) eine sichtbar nachleuchtende Fläche (5) aufweist und/oder aus einem sichtbar nachleuchtenden Material besteht.
2. Tragbare Leuchte nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (8) in einer Leuchtenhalterung (7) anordenbar ausgebildet ist, wobei die Leuchtenhalterung (7) zumindest eine Fläche aus wenigstens einer sichtbar nachleuchtenden Substanz aufweist und/oder zumindest teilweise aus einem sichtbar nachleuchtenden Material (9) besteht.
3. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet , daß Leuchte (8) und/oder Leuchtenhalterung (7) zumindest teilweise nachleuchtend ausgebildet sind.
4. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Flä-
ehe (5) und/oder der nachleuchtende Teil (9) an einem ein- oder mehrteiligen Gehäuse (1) der Leuchte (8) und/oder der > Leuchtenhalterung 7 angeordnet oder ausgebildet ist.
5. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Fläche (5) und/oder der nachleuchtende Teil (9) an der Energiequelle (3) oder dem Lichterzeuger (4) oder einem sonstigen von außen sichtbaren Zubehörteil angeordnet oder ausgebildet ist.
6. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Fläche (5) und/oder der nachleuchtende Teil derart im Leuchteninneren angeordnet ist, daß der Nachleuchteffekt von außen sichtbar ist.
7. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Fläehe (5) und/oder der nachleuchtende Teil (9) derart ausgebildet sind, daß ein Schriftzeichen, ein Schriftzug, ein Kennzeichen oder Piktogramm erkennbar ist.
8. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die nachleuchtende Fläche (5) und/oder der nachleuchtende Teil (9) eine beliebige geometrische Form aufweist.
9. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (6) der Leuchte (8) nachleuchtend ausgebildet ist.
10. Tragbare Leuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchte (8) und/oder die Leuchtenhalterung (7) vollständig nachleuchtend ausgebildet sind.
11. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 10, dadurch
• ··· I &Sgr; ♦ «·
gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Fläche (5) aufgeklebt und/oder mittels eines anderen Beschichtungsverfahren aufgebracht ist.
12. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet , daß die nachleuchtende Fläche (5) in ein oder mehrere Teile der Leuchte (8), der Leuchtenhalterung (7) und/oder der Zubehörteile eingelagert ist.
10
13. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Leuchtsubstanz im Material von Leuchte (8), Leuchtenzubehör und/oder Leuchtenhalterung (7) enthalten ist.
14. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet , daß die nachleuchtenden Flächen (5) und/oder -teile (9) eine gleiche Farbgebung aufweisen oder aus einem gleichen Leuchtstoff bestehen.
15. Tragbare Leuchte nach Anspruch 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet , daß die nachleuchtenden Flächen (5) oder -teile (8) eine unterschiedliche Farbgebung aufweisen oder aus unterschiedlichen Leuchtstoffen bestehen.
16. Tragbare Leuchte nach Anspruch 2 bis 15, dadurch
gekennzeichnet , daß die Leuchtenhalterung (7) an einer Wand, Decke oder Mauer angeordnet ist.
17. Tragbare Leuchte nach Anspruch 2 bis 15, dadurch
gekennzeichnet , daß die Leuchtenhalterung (7) an einem Mast oder Pfahl angeordnet ist.
DE29519100U 1995-12-04 1995-12-04 Tragbare Leuchte Expired - Lifetime DE29519100U1 (de)

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DE29519100U DE29519100U1 (de) 1995-12-04 1995-12-04 Tragbare Leuchte

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DE29519100U1 true DE29519100U1 (de) 1996-02-22

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DE (1) DE29519100U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10030532C1 (de) * 2000-06-28 2002-02-21 Athex Gmbh & Co Kg Leuchte mit einem nachleuchtenden Abdeckelement

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10030532C1 (de) * 2000-06-28 2002-02-21 Athex Gmbh & Co Kg Leuchte mit einem nachleuchtenden Abdeckelement

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