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DE29518897U1 - Horizontal gehaltenes Möbel- oder Ausstattungsteil - Google Patents

Horizontal gehaltenes Möbel- oder Ausstattungsteil

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Publication number
DE29518897U1
DE29518897U1 DE29518897U DE29518897U DE29518897U1 DE 29518897 U1 DE29518897 U1 DE 29518897U1 DE 29518897 U DE29518897 U DE 29518897U DE 29518897 U DE29518897 U DE 29518897U DE 29518897 U1 DE29518897 U1 DE 29518897U1
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Germany
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Application number
DE29518897U
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English (en)
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A I T METALLBEARBEITUNGSGESELL
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A I T METALLBEARBEITUNGSGESELL
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/001Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays
    • B60N3/002Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays of trays
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/75Arm-rests
    • B60N2/79Adaptations for additional use of the arm-rests

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)

Description

Horizontal gehaltenes Möbel- oder Ausstattungsteil
Die Erfindung betrifft ein horizontal an einer stationären Haltevorrichtung seitlich gehaltenes Möbel- oder Ausstattungsteil, beispielsweise eine Armlehne oder ein Klapptischelement in einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug.
Beim im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Armlehne, wie sie insbesondere im Fond eines Kraftfahrzeugs, aber auch zwischen den beiden Frontsitzen oft vorgesehen ist. Eine solche Armlehne ist zwischen den Lehnen der beiden benachbarten Sitze in der Regel so schwenkbar oder klappbar gehalten, daß sie in ihrer Funktionsposition etwa waagerecht aus der Lehne bzw. zwischen den beiden Fahrerlehnen heraussteht und ihre Oberseite etwa horizontal verläuft. Im Bereich ihrer lehnenseitigen Stirnseite ist die Armlehne daher mit einer Drehachse verbunden, die ihrerseits mit den benachbarten Sitzlehnen oder der Kraftfahrzeugkarosserie fest verbunden ist.
Aufgrund dieser Halterung und der Länge der Armlehne (etwa 30-50 cm) kann es zu erheblichen Drehmomenten kommen, wenn die Armlehne vertikal belastet wird, was zu einer entsprechend stabilen und somit auch materialaufwendigen Haltekonstruktion der Drehachse an den Sitzlehnen und/oder der Karosserie führt. Die hierbei vorgesehene Auflageeinrichtung zur Halterung der Armlehne in ihrer etwa horizontalen Position muß ebenfalls sehr stabil und dauerhaft dimensioniert sein. Dennoch kann es vorkommen, daß beispielsweise bei einem Unfall oder durch unsachgemäße Beanspruchung das auf die Armlehne wirkende Drehmoment so hoch wird, daß die Haltekonstruktion und die betreffenden Peripherieteile dieser BeIa-
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stung nicht gewachsen sind und es zum Bruch kommt. Dies erfordert dann naturgemäß aufwendige Reparaturmaßnahmen, ganz abgesehen von einem Rest an Verletzungsgefahr, der bei dieser starren Konstruktion der Armlehne trotz deren in der Regel abgepolsterten Bauweise verbleibt.
Entsprechendes gilt sinngemäß auch für andere Möbel- oder Ausstattungsteile, beispielsweise Klapptische, wie sie in Eisenbahnwaggons vorgesehen sind. Auch hier führt eine Überbelastung des Ausstattungsteils, beispielsweise durch den gelegentlich auftretenden Vandalismus in den Zügen der Bundesbahn zur Zerstörung des Ausstattungsteils mit entsprechend hohen Reparaturaufwendungen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, solche Möbel- oder Ausstattungsteile dahingehend zu verbessern, daß die oben beschriebenen Nachteile zumindest vermindert werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine rastbar oder federnd betätigbare Auslöseeinrichtung zwischen Haltevorrichtung und Ausstattungsteil, die bei Überschreiten eines ersten vorgegebenen Auslösemoments das Ausstattungsteil zum Abklappen oder Abschwenken nach unten freigibt.
Die Grundidee der Erfindung ist also darin zu sehen, daß ein Belastungsgrenzwert (Auslösemoment) definiert wird, bei dessen Überschreiten das jeweilige Ausstattungsteil, beispielsweise die Kfz-Armlehne oder das Bahnabteil-Klapptischchen,nach unten wegschwenkt und somit der Zerstörung entgeht. Die erfindungsgemäße Konstruktion hat auch den Vorteil, daß die Haltekonstruktionen für das jeweilige Ausstattungsteil weniger stabil und somit materialsparend ausgeführt sein können, da sie ja nur Belastungen im Rahmen des definierten Auslösemomentes aushalten müssen.
Durch diese Konzeption wird die Zerstörungsanfälligkeit derartiger Ausstattungs- oder Möbelteile somit wesentlich reduziert, ebenso wie die Verletzungsgefahr, da das Ausstattungsteil bei Auftreten nicht funktionsgemäßer Belastungen "nachgibt".
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung wird nun anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Teil-Aufsicht auf Teile eines Ausstattungsteils mit der erfindungsgemäßen Auslöseeinrichtung,
Fig. 2 einen Teil-Seitenschnitt in der Ebene B-B der Fig. 1,
Fig. 3 einen zweiten Schnitt in der Ebene A-A der Fig. 1,
Fig. 4 Aufsicht und Seitenansichten einer ersten Rastscheibe,
Fig. 5 Seitenansicht der Haltescheibe 5 und
Fig. 6 Aufsicht und drei Seitenansichten von verschiedenen Winkel-
stellungen der zweiten Rastscheibe.
In Fig. 1 ist eine Haltevorrichtung 10 dargestellt, an der ein Ausstattungsteil 20 in einer Drehachse X-X verschwenkbar gehalten ist. Die Drehachse X-X wird beispielsweise aus einem Rohr gebildet, dessen Enden in Haltebügeln befestigt sind, die ihrerseits mittels Klammern, Laschen 1 oder ähnlichen Bauteilen an hier nicht dargestellten Konstruktionsteilen, z.B. Karosserieteilen eines Kraftfahrzeuges, befestigt sind und somit die die Drehachse X-X bildende Stange 8 fest und stationär horizontal halten. Das Ausstattungsteil ist beim dargestellten Ausflihrungsbeispiel eine Armlehne für den Fond eines Kraftfahrzeuges, bei der aus Gründen der zeichnerischen Einfachheit der Darstellung lediglich die diesbezügliche U-bügelförmige Trägereinrichtung 20 dargestellt ist. Über Profil teile 4 ist die Trägereinrichtung 21 an zwei Scheiben 2 und 5 auf der Stange 8 schwenkbar gehalten. Konstruktive Einzelheiten der Scheibe 5 sind der Fig. 5 entnehmbar, konstruktive Einzelheiten der Scheibe 2, einer ersten Rastscheibe, sind aus Fig. 4 entnehmbar, wobei die untere Darstellung eine Seitenansicht ist und die beiden Seitendarstellungen in der Mitte jeweils einer Umfangsseite zugeordnete Ansichten der Schmalseite der ersten Rastscheibe 2, wie dies durch die beiden Pfeile angedeutet sein soll.
Mit diesen Bauteilen ist also die Trägereinrichtung 20 relativ zur Zeichenebene der Fig. 1 nach oben herausklappbar oder nach unten wegklappbar.
Fest auf der Stange 8 aufgebracht, beispielsweise verschweißt, befindet sich eine zweite Rastscheibe 6, deren Aufbau aus Fig. 6 deutlich wird, wobei die zentrale Darstellung eine Aufsicht zeigt und die umliegenden drei Darstellungen Ansichten der jeweils zugeordneten Stirnseite bilden.
Beabstandet von der zweiten Rastscheibe 6 befindet sich auf der Stange 8 ein Flansch 7, auf dem sich in Richtung zur zweiten Rastscheibe 6 eine Spiralfeder 9 koaxial zur Achse X-X abstützt. Dieses Ensemble der beiden Rastscheiben, der Feder 9 und des Flansches 7 bildet ein Auslöseelement, bei dem die mit der Trägereinrichtung 20 verbundene erste Rastscheibe 2 mit ihrer profilierten Seite an die profilierte Seite der stationär auf der Stange 8 gehaltenen zweiten Rastscheibe C von der Feder 9 gepreßt wird. Die Profilierungen haben nun konsequenterweise die Folge, daß abhängig von der Winkelstellung der bügelartigen Trägereinrichtung 20,die Verschwenkung aus der Zeichenebene der Fig. 1 definiert ist von der Art des Eingriffs der beiden Rastscheiben 2 und 6 ineinander und der Kraft der Feder 9.
Das Prinzip dieser Wechselwirkung der beiden Rastscheiben 2 und 6 besteht darin, daß rippenähnliche Radialstege R der ersten Rastscheibe 2 (Fig. 4) in entsprechend dimensionierte, radial verlaufende Vertiefungen mit Schrägflächen S der zweiten Rastscheibe 6 eingreifen. Man erkennt durch Vergleich der entsprechenden Darstellungen, daß bei einer Konzeption einer Rastscheibe 6, wie sie in der Mitte der Fig. 6 dargestellt ist, zwei Rastpositionen definiert sind, nämlich zwei Paare einander gegenüberliegender V-ähnlicher Vertiefungen mit Schrägflächen S, die alternativ in Eingriff mit den entsprechend gegenüberliegenden Radi al rippen R gebracht werden können. Die Schrägflächen S sind in diesen beiden Arretierpositionen unterschiedlich ausgeführt:
Bei der einen Arretierposition (Fig. 6, linke Stirnseitendarstellung) haben die Schrägflächen einen Neigungswinkel von 45°, bei der zweiten Arretierposition (Fig. 6 unten) hat eine Stirnfläche einen Neigungswinkel von 45°, die andere einen Neigungswinkel von 15°, jeweils gegenüber der Achse der Rastscheibe.
Es versteht sich von selbst, daß das Auslösedrehmoment zur Überwindung der "steilen" Schrägfläche mit dem Neigunqswinkel von 15° durch die Radialrippen R sehr viel höher sein muß als zur Überwindung der"flächeren" Schrägflächen mit dem Neigungswinkel von 45°. Dementsprechend wird die "Steilflanke" der Rastscheibe 6 so auf der Stange 8 festgesetzt, daß das
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Wegklappen der Armlehne bzw. der Trägereinrichtung 20 nach unten gegen diese Steil flanke erfolgen muß, also ein recht hohes Auslösedrehmoment erfordert, wogegen das konventionelle Wegklappen der Armlehne nach oben gegen die flachere Flanke von 45° mit einem sehr viel geringeren Drehmoment erfolgen kann. Die zweite Arretierposition ist dann dort vorgesehen, wo die Armlehne mit der Rückenlehne der Fondsitze des Kraftfahrzeuges fluchtet. Diese Position ist in Fig. 3 dargestellt.
Die in den Zeichnungen dargestellten Bemaßungen sind beispielhaft zu verstehen und finden Anwendung bei der konrekten Dimensionierung einer erfindungsgemäßen Armlehnen-Auslöseeinrichtung.

Claims (8)

Schutzansprüche
1. Horizontal an einer stationären Haltevorrichtung seitlich gehaltenes Möbel- oder AusstattungsteilsiArmlehne oder Klapptischelement in einem Fahrzeug, ^5P"'
gekennzeichnet durch eine rastbar oder federnd betätigbare Auslöseeinrichtung zwischen,Haltevorrichtung (10) und Ausstattungsteil, die bei Überschreiten eines ersten vorgegebenen Auslösemoments das Ausstattungsteil zum Abklappen oder Abschwenken nach unten freigibt.
2. Ausstattungsteil nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine horizontale Drehachse (8) an der stationären Haltevorrichtung (10), die von einer Trägereinrichtung (20) und/oder dem Ausstattungsteil schwenkbar umgriffen ist, wobei die Auslöseeinrichtung im Gelenkbereich zwischen Drehachse (X-X) und Trägereinrichtung (20)/Ausstattungsteil angeordnet ist.
3. Ausstattungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung aus mindestens zwei im wesentlichen baugleichen, auf der Drehachse (8) voneinander beabstandeten Auslöseelementen besteht.
4. Ausstattungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung bei Überschreiten eines zweiten Auslösemoments das Ausstattungsteil, insbesondere eine Kfz-Armlehne, zum Hochklappen freigibt.
5. Ausstattungsteil nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Auslösemomente hinsichtlich ihres Betrags und/oder ihrer Richtung unterschiedlich sind.
6. Ausstattungsteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtung zwei federnd gegeneinander gedruckte Rastteile beinhaltet, von denen das eine stationär an der Drehachse (8), das andere am Ausstattungsteil oder dessen Trägereinrichtung (20) im Gelenkbereich angeordnet ist, dessen Formgebung und deren Vorspannung die
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Winkel position der Normal stellung des Austattungsteils und Anzahl und Betrag der Auslösemomente definieren.
7. Ausstattungsteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastteile Rastscheiben (2, 6) sind, wobei die Profilierung zumindest einer Rastscheibe radial verlaufende Schrägflächen (S) aufweist, auf denen rippenähnliche Radi al Stege (R) der anderen Rastscheibe gegen die Federkraft bei ihrer Verdrehung aufgleiten, wenn das wirkende Drehmoment eines der vorgegebenen Auslösemomente überschreitet.
8. Ausstattungsteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine koaxial die Drehachse (8) umschließende Spiralfeder (9) sich mit ihrer Rückseite an einem Flansch (7) auf der Drehachse (X-X) abstützt und mit ihrer Frontseite die Rastscheibe (2) am Ausstattungsteil (20) gegen die stationäre Rastscheibe (6) an der Drehachse (8) drückt.
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Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29713976U1 (de) * 1997-08-05 1997-10-09 Schmid, Manuela, 85134 Stammham Abnehmbares Tablett zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
DE19756644A1 (de) * 1997-12-19 1999-06-24 Matthias Stuettgen Schrankträger
DE102008017712A1 (de) * 2008-04-08 2009-10-15 GM Global Technology Operations, Inc., Detroit Kraftfahrzeugsitz mit arretierbarer Flügellehne und Sitzanordnung mit einem solchen Kraftfahrzeugsitz
US8240753B2 (en) 2008-04-08 2012-08-14 GM Global Technology Operations LLC Motor vehicle seat with pivotable wing rests and seat arrangement with such a motor vehicle seat
US8240754B2 (en) 2008-04-08 2012-08-14 GM Global Technology Operations LLC Motor vehicle seat having a wing rest having cover plate and seating configuration having such a motor vehicle seat
US8496290B2 (en) 2008-04-08 2013-07-30 GM Global Technology Operations LLC Motor vehicle seat with preloaded wing-rest and seat arrangement with such a motor vehicle seat

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