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DE29517681U1 - Entnahmeschacht für das Ableiten und Absaugen von Wasser aus Oberflächengewässern - Google Patents

Entnahmeschacht für das Ableiten und Absaugen von Wasser aus Oberflächengewässern

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DE29517681U1
DE29517681U1 DE29517681U DE29517681U DE29517681U1 DE 29517681 U1 DE29517681 U1 DE 29517681U1 DE 29517681 U DE29517681 U DE 29517681U DE 29517681 U DE29517681 U DE 29517681U DE 29517681 U1 DE29517681 U1 DE 29517681U1
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DE29517681U
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SEAC STRUKTURENTWICKLUNGS und
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    • E02B9/00Water-power plants; Layout, construction or equipment, methods of, or apparatus for, making same
    • E02B9/02Water-ways
    • E02B9/04Free-flow canals or flumes; Intakes
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03BINSTALLATIONS OR METHODS FOR OBTAINING, COLLECTING, OR DISTRIBUTING WATER
    • E03B3/00Methods or installations for obtaining or collecting drinking water or tap water
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Description

Entnahmeschacht für das Ableiten und Absaugen von Wasser aus Oberflächengewässern
Die Erfindung bezieht sich auf einen Entnahmeschacht für das Ableiten und Absaugen von Wasser aus Oberflächengewässern, bestehend aus einem am Montageort gegossenen Sockel und montagefähigen Wandelementen, mit je einem Zulauf und einem Ablauf, mit Stauelementen zur Festlegung des Wasserspiegels und mit Sauganordnungen für Löschwasser.
Entnahmeschächte der beschriebenen Art sind in unterschiedlichen Formen bekannt.
Auf einem entsprechenden Fundament werden in dem Oberflächengewässer oder im Uferbereich des Gewässers entsprechende Schächte gemauert.
Diese Schächte sind in der Regel mit Führungen für eine Anzahl von Staubohlen versehen, mit denen der Wasserspiegel des Oberflächengewässers in Stufen verändert werden kann.
Diese Schächte sind in vielen Fällen mit Entnahmevorrichtungen für Löschwasser kombiniert. In diesem Fall sind die Entnahmeschächte so ausgebildet, daß sie quer zur Durchlaufrichtung angeordnete Staubohlen besitzen.
Diese Staubohlen trennen innerhalb des Entnahmeschachtes einen Saugraum ab, der nach den geltenden Bauvorschriften (DIN 14210) eine vorgeschriebene lichte Weite besitzen muß.
Dieser Saugschacht ist ständig mit dem Zulauf verbunden und kann ein fest installiertes Saugrohr aufweisen, das mit einem Hydranten verbunden ist.
Probleme bestehen darin, daß dieses Saugrohr ständig eisfrei gehalten werden muß. Das ist im Oberflächenbereich des Gewässers nicht immer gewährleistet.
Deckel und wärmedämmende Schichten oberhalb des Entnahmeschachtes können bei strengen Frösten das Einfrieren nicht regelmäßig verhindern.
Zur Lösung dieses Problems hat man bereits vorgeschlagen, das Saugrohr vom Wasser zu befreien und im Bereich der Saugöffnung mit einer Glasscheibe zu verschließen. Die Glasscheibe widersteht zwar dem Differenzdruck zwischen dem entleerten Saugrohr und dem äußeren Wasserdruck. Sie widersteht aber nicht dem durch eine Pumpe erzeugten Unterdruck in Verbindung mit dem Staudruck des Wassers.
Sie berstet beim Anschalten der Pumpe.
Eine solche Anordnung ist nachteilig. Sie macht es notwendig, daß für den Einsatz der Glasscheibe das Saugrohr nach oben aus dem Schacht herausgenommen werden muß.
Nachteilig ist auch, daß die durch das Bersten der Scheibe entstehenden Glassplitter in die Pumpe gelangen und dort zu Blockierungen führen können. Ein weiterer Nachteil ist, daß die Festigkeit der Glasscheibe nicht so genau definiert werden kann, daß sie bei der Druckdifferenz von maximal 1 at mit Sicherheit berstet. Zusätzliche Maßnahmen zum Zertrümmern der Scheibe führen zur Verzögerung des Löschvorganges.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile hat man in den gemauerten Entnahmeschacht, der je einen Zulauf und einen Ablauf aufweist, eine zusätzliche Saugkammer eingefügt. Diese Saugkammer hat sowohl Wandabschnitte, die an den Stauabschnitt grenzen, als auch Wandabschnitte, die an den Ablaufabschnitt grenzen.
Dieser Saugschacht kann über eine verschließbare Öffnung zum Stauabschnitt gefüllt werden. Über eine zweite Öffnung, die mit dem Ablaufabschnitt verbunden ist, kann der Saugschacht bei geschlossener Einlaßöffnung entleert werden.
Diese Ausführung hat den Vorteil, daß dann, wenn Löschwasser entnommen werden soll, die Zulauföffnung zum Stauabschnitt geöffnet wird.
Dadurch füllt sich augenblicklich der Saugschacht und der Löschvorgang kann beginnen. Die Ablauföffnung ist dabei entweder durch einen Schieber verschlossen oder so klein ausgebildet, daß das dort ablaufende Wasser während des Saugvorganges keine Auswirkung auf die Höhe des Wasserspiegels hat.
Nachteilig ist bei dieser Ausführung, daß der Entnahmeschacht relativ große Abmessungen aufweisen muß. Infolge der erheblichen Größe der Wandabschnitte muß einem hohen Wasserdruck entgegengewirkt werden. Das erfordert sehr dicke, gemauerte Wände, die die Kosten für die Erstellung eines Entnahmeschachtes deutlich erhöhen.
Gemauerte Entnahmeschächte unterliegen zudem durch die unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten der Stein- und Fugenabschnitte einem hohen Verschleiß, der die Lebensdauer begrenzt.
Aus diesem Grund hat man bereits versucht, auf das Fundament Wandabschnitte aus Betonfertigteilen zu setzen und diese vor Ort nach üblichen Verfahren zu einem geschlossenen Schacht zusammenzufügen.
Solche Entnahmeschächte lassen sich in vielen Fällen nicht einsetzen, weil oftmals im Uferbereich der Gewässer die hohe Standfestigkeit für Hebezeuge dieser Größenordnung nicht verfügbar ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Entnahmeschacht vorzuschlagen,
- der in oder im Bereich der Uferzone unterschiedlicher Oberflächengewässer einsetzbar ist,
- der mit kleinen Hebezeugen oder gar mit Muskelkraft montierbar ist und
- der einen Saugschacht besitzt, der im Regelfall frei von Wasser und Eis ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Elemente des Anspruches 1 gelöst.
Die ringförmigen Wandelemente können vor ihrer Montage mit den notwendigen Offnungen und Armaturen oder dgl.
ausgestattet werden.
Sie sind leicht und lassen sich auch komplettiert problemlos zum Montageort transportieren und dort in der richtigen Lage positionieren und im Sockel stabil fixieren.
Dem Auftrieb wird durch die formschlüssige Verbindung zwischen Bodenplatte und Wandabschnitt zuverlässig entgegen gewirkt.
Durch Stellen oder Veränderung der Stauelemente gelangt das Saugrohr mit seiner Saugöffnung nur dann in den Bereich des gestauten Wassers, wenn eine Entnahme beabsichtigt ist. Das Einfrieren wird sicher vermieden.
Diese ringförmigen Wandelemente bestehen aus einem Plastverbundwerkstoff, der in seinen äußeren Schichten eine hohe Dichte und Festigkeit aufweist und im mittleren Bereich ist er vorzugsweise ausgeschäumt. Dieser Werkstoff ist leicht. Er verrottet praktisch nicht und kann dem oftmals sehr hohen Wasserdruck sicher widerstehen.
Die ringförmigen Wandelemente können auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Baugröße des Saugschachtes noch manuell transportiert werden und beim Gießvorgang der Bodenplatte in derselben formschlüssig verankert werden.
Die Ausgestaltung des Entnahmeschachtes nach Anspruch 2 ist besonders für den Einsatz an fließenden Gewässern geeignet. Im Normalfall durchströmt das Wasser den Entnahmeschacht ungehindert unterhalb des Saugrohres. Bei Bedarf wird der Abfluß geschlossen. Der Wasserspiegel steigt im Saugschacht, der Saugvorgang kann beginnen. Überschüssiges Wasser läuft über die Zwischenwand ab.
Die Ausführung nach Anspruch 3 hat den Vorteil, daß innerhalb des Entnahmeschachtes stets ein bestimmtes Wasserreservoir zur Verfügung steht, das in der Regel bereits durch Sieb- und Filtereinrichtungen vorgereinigt ist. Die Regulierung des Wasserspiegels des Gewässers kann innerhalb des Entnahmeschachtes erfolgen.
Die Ansprüche 4 und 5 definieren vorteilhafte Gestaltungsformen für die Zwischenwände, die vor Ort als vorgefertigte Komplexe in die ringförmigen Wandelemente eingefügt und mit denselben dicht und fest verbunden werden.
Mit der Gestaltung des Entnahmeschachtes nach Anspruch 6 ist es möglich, innerhalb des Schachtes die potentielle Energie des Wassers in Bewegungsenergie umzusetzen und in elektrische Energie zu wandeln. Die dadurch gewonnene nutzbare Energie kann z.B.in vielen kleineren Orten für die Straßenbeleuchtung genutzt werden.
Die Abwandlung des Entnahmeschachtes nach Anspruch 7, erhöht die Variabilität des Entnahmeschachtes. Der Durchlaufschacht kann zwischen beiden Ringschächten angeordnet werden. Beide Ringschächte können als Saugschächte genutzt werden. Es ist auch möglich, einen der Schächte für andere Zwecke zu nutzen.
So kann dieser Schacht nach Anspruch 8 als Gehäuse für einen Generator dienen.
Die Variante nach den Ansprüchen 7 und 8 hat zudem den Vorteil, daß die Göße der Ringschächte optimiert werden kann. Komplizierte Einbauten können entfallen. Die Wartung der Einbauten wird vereinfacht.
In der Kombination mit Stau- und Stützwänden können sie sowohl an fließenden als auch an stehenden Gewässern mit Vorteilen eingesetzt werden.
Die Erfindung soll nachstehend an Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den dazugehörigen Zeichnungen zeigen
Fig. 1 einen senkrechten Längsschnitt durch einen Entnahmeschacht in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Entnahmeschacht nach Fig. 1 entlang der Linie II-II,
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer zweiten Variante mit nebeneinander angeordneten Saug- und Durchlaufschacht in einer Ansicht von oben,
Fig. 4 eine modifizierte Variante zu Fig. 3,
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer dritten Variante mit quer angeordneter Zwischenwand, wobei der Durchlaufschacht vom Saugschacht vertikal getrennt ist,
Fig. 6 eine modifizierte Variante zu Fig. 5,
Fig. 7 einen Querschnitt durch den Plastverbundwerkstoff für die ringförmigen Wandelemente und die Zwischenwände,
Fig. 8 eine Variante eines Saugschachtes mit zwei Ringschächten und eingefügter Kraftanlage und
Fig. 9 eine Draufsicht zu Fig. 7 im Schnitt entlang der Linie IX-IX.
Der Entnahmeschacht 1 kann inmitten des Oberflächengewässers oder in dessen Uferzone angeordnet sein. Im vorliegenden Fall befindet sich der Entnahmeschacht im Gewässer nahe der Uferzone.
Eine Anordnung ist auch im Bereich eines Baches oder Flusses möglich.
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Der Entnahmeschacht 1 besteht aus einer Bodenplatte 11, die in eine Verschalung vor Ort etwa bis zu einer mittleren Höhe gegossen wird. Nach dem Beginn des Aushärtens werden die ringförmigen Wandelemente 12 mit dem unten ausgebildeten Flansch 124 auf dieser Platte aufgesetzt. Anschließend wird eine weitere Schicht Beton innerhalb und außerhalb der ringförmigen Wandelemente 12 gegossen.
Das Gewicht der Bodenplatte 11 muß dann, wenn der Entnahmeschacht 1 voll im Gewässer steht, dem Auftrieb entgegenwirken, den die leeren Kammern oder Schächte verursachen.
Der Innenraum der ringförmigen Wandelemente 12 ist durch Zwischenwände 2 oder 3 begrenzt. Die Zwischenwände 3 trennen einen Saugschacht 5 vom übrigen Raum, vorzugsweise von dem Durchlaufschacht 4, innerhalb des Entnahmeschachtes 1 ab.
Die Zwischenwand 2,3 ist fest mit der Innenwand der ringförmigen Wandelemente 12 verbunden. Die Kammern sind weitgehend gegeneinander abgedichtet. Der Durchlaufschacht 4 wird mit Hilfe von Staubohlen 41, die in Führungen 123,33 gehalten sind, in zwei Abschnitte, den Stauabschnitt 42 und den Ablaufabschnitt 43, getrennt.
In den Stauabschnitt 42 mündet das Zulaufrohr 121, durch das gefiltertes Wasser zuläuft. Der Staubschnitt 42 kann auch Bestandteil des Gewässers 7 sein, wenn es die Beschaffenheit desselben zuläßt.
Der Wasserspiegel 71 des Stauabschnittes 42 entspricht in der Regel dem des Gewässers 7.
Diesem Stauabschnitt 42 folgt in Flußrichtung des Wassers jenseits der Staubohlen 41 der sog. Ablaufabschnitt 43.
Dieser Ablaufabschnitt 43 mündet in den Ablauf 122. Hier sammeln sich das Wasser des Überlaufs und das aus dem Saugschacht ablaufende Wasser.
Der Saugschacht 5 ist mit dem Stauabschnitt 42 über eine EinlaufÖffnung 31 verbunden. Diese EinlaufÖffnung 31 ist durch einen Sperrschieber 311 verschließbar. Mit dem Ablaufabschnitt 43 ist der Saugschacht 5 über die Auslauföffnung 32 verbunden, die durch einen Sperrschieber verschließbar gestaltet sein kann.
Innerhalb des Saugschachtes 5 ist von oben ein Saugrohr 51 eingeführt, dessen Saugöffnung sich oberhalb des Wasserspiegels im Ablaufabschnitt 43 befindet.
Die Arbeitsweise soll zunächst an Hand der Fig.l und beschrieben werden.
Während des Normalbetriebes befindet sich im Stauabschnitt 42 Wasser des Gewässers 7. Der Wasserspiegel wird durch die Oberkante des Staubohlenstapels 41 bestimmt.
Der normale Durchlauf des Wassers erfolgt vom Zulauf 121 über die Staubohlen 41 in den Ablaufabschnitt 43 und in das Ablaufrohr 122.
Wird Löschwasser benötigt, wird der Sperrschieber gezogen. Der Saugschacht 5 füllt sich mit Wasser. Der Saugbetrieb kann über das Saugrohr 51 und den Saugschlauch 52 beginnen.
Nach Beendigung des Saugvorganges wird die Einlauföffnung 31 mittels Sperrschieber 311 verschlossen. Das im Saugschacht 5 befindliche Wasser läuft durch die AuslaufÖffnung 32 über den Ablaufschlauch 321 in den Ablauf 122.
In kurzer Zeit ist der Saugschacht 5 leer. Das Saugrohr 51 ist wieder frei von Wasser.
In Fig. 3 ist in einer schematischen Draufsicht eine Variante der Gestaltung des Entnahmeschachtes 5 dargestellt.
Die Zwischenwand 3 trennt dan Saugschacht 5 vom Durchlaufschacht 4, die nebeneinander angeordnet sind. Der Durchlaufschacht 4 erstreckt sich bogenförmig zwischen Zulauf 121 und Ablauf 122. Die Zwischenwand 3 ist ein Segment aus einem Rohling eines ringförmigen Wandabschnittes 12. Sie wird nach ihrer Montage vorort mit in die Betonplatte 11 eingegossen und mit den Wandabschnitten 12 verbunden.
Die Führungen 33, 123 werden mit den Wandelementen 12,3 verschraubt und abgedichtet. Mit den Staubohlen 41 wird der Wasserspiegel vorbestimmt. Die Staubohlen 41 trennen den Stauabschnitt 42 vom Ablaufabschnitt 43.
Fig. 4 unterscheidet sich von Fig. 3 nur dadurch, daß die Zwischenwand 3' aus ebenen, winkelförmig miteinander verbundenen Wandabschitten besteht.
In Fig. 5 ist eine Anordnung dargestellt, bei der der Durchflußschacht 4 unterhalb des Saugschachtes 5 angeordnet ist. Bei geöffnetem Sperrschieber 211 fließt das Wasser frei durch den Zulauf 121, die Abflußöffnung 21 und den Ablauf 122.
Soll Wasser gesaugt werden, dann wird der Sperrschieber 211 geschlossen. Das Wasser staut sich sofort im Saugschacht 5. Der Löschvorgang kann beginnen.
Bei der Ausführung nach Fig. 6 ist der Sperrschieber 211 direkt vor dem Ablauf 122 angeordnet.
Die Wirkung ist mit der Ausführung nach Fig. 6 vergleichbar.
Fig. 7 zeigt einen Querschnitt durch eines der Wandelemente. Die äußeren Schichten 12 a sind stabile Plastteile. Der Raum zwischen ihnen ist mit leichten, stabilen Schaumstoffen 12b (PUR) gefüllt. Die Verfahren zu deren Herstellung sind bekannt.
In der Fig. 1 und 2 ist eine zusätzliche Funktion des Entnahmeschachtes 1 dargestellt.
Der für den Betrieb des Saugschachtes S notwendige Höhenunterschied, zwischen dem Wasserspiegel 71 des Gewässers 7 und dem Abfluß 122, bietet Möglichkeiten für den Betrieb einer Wasserkraftanlage. Diese kann unmittelbar im Entnahmeschacht 1 mit angeordnet werden.
Die Turbine 61 befindet sich vorzugsweise im Ablaufabschnitt 43. Ihr Zulauf 611 steht über einen Drosselschieber 612 mit dem Stauabschnitt 42 in Verbindung. Der Generator 62 befindet sich zweckmäßigerweise in einem gesonderten Generatorschacht 6, der vom Ablaufabschnitt 43 durch die Schutzwand 34 getrennt ist.
Eine weitere Variante zeigen Fig. 8 und 9. Der Entnahmeschacht besteht hier aus zwei Ringschächten 13,14. Mindestens einer dieser Ringschächte 13 ist als Saugschacht 5' ausgebildet.
Er hat eine verschließbare Zulauföffnung 53 mit einem Sperrschieber 54. Die Ablauföffnung 55 ist zweckmäßiger weise etwas größer ausgebildet und ist mit einer Absperrarmatur ausgestattet.
Der Durchlaufschacht 4 ist im Beispiel zwischen den beiden Ringschächten 13,14 angeordnet.
Die gewässerseitig angeordnete Stauwand 35 hat Führungen für Staubohlen 41 und eine Zulaufföffnung für eine Turbine 61.
Der Zulauföffnung 121 kann über ein Rohr eine Filteranlage vorgeordnet sein.
Im zweiten Ringschacht 14 kann der Generator 62 geschützt untergebracht werden. Bei den üblicherweise vorhandenen, wandelbaren Energieangeboten kann dieser ausreichend Energie für einzelne Haushalte oder für die Straßenbeleuchtung erzeugen.
Eine Stützwand 36 schützt die Turbine 61. Sie trägt außerdem zur Stabilisierung des Entnahmeschachtes gegen den Staudruck des Gewässers 7 bei.
Die Vorteile des so gestalteten Entnahmeschachtes bestehen in erster Linie darin, daß die Bestandteile der vor Ort montierten Wandelemente eine geringe Masse aufweisen und keine schweren Hebezeuge erfordern.
Die ringförmigen Wandelemente sind leicht. Sie sind widerstandsfähig gegenüber den üblichen klimatischen Belastungen.
Ein entscheidender Vorteil ist, daß der für die Löschwasserentnahme vorgeschriebene Unterschied zwischen dem Wasserspiegel des Gewässers und dem des Ablaufes für die Energiegewinnung im Normalbetrieb genutzt werden kann.
Diese Energiegewinnung wird lediglich dann unterbrochen, wenn die Wasserentnahme durch das Saugrohr größer ist als der Zulauf in den Entnahmeschacht. Ist der Entnahmeschacht z. B. in der Uferzone des Ablaufbereiches oder in einem Damm des Gewässers angeordnet, kann man einen Deckel für den Entnahmeschacht verwenden.
Den Deckel kann man so ausbilden, daß er den gesamten Entnahmeschacht abdeckt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es günstig ist, die einzelnen Saugschächte oder Abschnitte des Durchlaufschachtes einzeln abzudecken und die Elemente des Deckels über Scharniere miteinander zu verbinden.
Bei der Ausführung nach Fig. 5 ist es denkbar, den kompletten Saugschacht mit einem Deckel abzudecken. In diesem Falle könnte bei Hochwasser das Wasser auch über den Deckel ablaufen, in den Ablaufabschnitt 43 einfallen und durch das erweiterte Ablaufrohr 122 abgeführt werden.
Bezugszeichenliste
1 Entnähmeschacht
11 Sockel, Bodenplatte
12 ringförmige Bauelemente
12a Außenwand, stabil
12b Füllung, leicht
121 Zulauf
122 Ablauf
123 Führung
124 Flansch (für Verankerung)
13 Ringschacht
14 Ringschacht
2 Zwischenwand, (quer)
21 Abflußöffnung
211 Sperrschieber
3 Zwischenwand, längs
31 Einlauföffnung
311 Sperrschieber
32 Auslauföffnung
321 Ablaufschlauch
33 Führung
34 Schutzwand
35 Stauwand
36 Stützwand
4,4' Durchflußschacht
41,41· Staubohlen
42,42' Stauabschnitt
43,43' Ablaufabschnitt
5,5< Saugschacht, Schacht
51 Saugrohr
52 Druckschlauch
53 Zulauf
54 Sperrschieber
55 Ablauföffnung
6, 6< Generatorschacht, Schacht
61 Turbine
611 Zulauf
612 Drosselschieber
62 Generator
7 Gewässer
71 Wasserspiegel

Claims (8)

fcnsprüche
1. Entnähmeschacht für das Ableiten und Absaugen von Wasser aus Oberflächengewässern, bestehend aus
- einem am Montageort gegossenen Sockel (11) und
- montagefähigen Wandelementen (12),
- mit je einem Zulauf (121) und einem Ablauf (122),
- mit Stauelementen (41) zur Festlegung des Wasserspiegels und
- mit Sauganordnungen (51) für Löschwasser, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandelemente ringförmige Bauelemente (12,13,14) aus einem Plastverbundwerkstoff sind, die an ihrem unteren Abschnitt mit formschlüssigen Elementen (124) in einer Bodenplatte (11) verankert sind,
daß die Stauelemente Wandeelemente der ringförmigen Bauelemente (12,13,14, 2,3) und an diesen geführte stellbare Sperrschieber (211) oder Staubohlen (41) sind und
daß die Sauganordnung aus einem von oben in einen Saugschacht (5) einsetzbaren Saugrohr (51) besteht, das mit den Wandelementen (12,13) lösbar verbunden ist und dessen Saugöffnung im Abstand oberhalb des Ablaufes (122) zwischen einer Einlauföffnung (121,31) und den Stauelementen angeordnet ist.
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2. Entnahmeschacht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß den ringförmigen Bauelementen (12) im Innenraum Zwischenwände (2) aus einem Plastverbundwerkstoff zugeordnet sind,
daß die Zwischenwände (2) beiderseits der Ein- und Auslaßöffnungen (121,122), zwischen diesen Öffnungen, mit den ringförmigen Bauelementen (12) fest verbunden sind und
daß die Zwischenwand (2) nahe dem Bodenbereich eine verschließbare Auslauföffnung (21) aufweisen.
3. Entnahmeschacht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die aus einem Plastverbundwerkstoff bestehenden Zwischenwände (3) einseitig von Zu- und Ablauföffnung (121,122) mit den ringförmigen Bauelementen (12) verbunden sind,
daß das Saugrohr (51) in dem Saugschacht (5) angordnet ist, der vom Zu- und Ablauf (121,122) durch die Zwischenwand (3) getrennt ist,
daß zwischen der Zwischenwand (3) und der Innenwand der ringförmigen Bauelemente (12) in dem Durchflußschacht (4), der zum Zu- und Ablauf (121,122) offen ist, Führungen (123,33) für Staubohlen (41) angeordnet sind und
daß die Zwischenwand (3) im Stauabschnitt (42,42') vor den Staubohlen (41) eine verschließbare Einlauföffnung (31,311) und im Ablaufabschnitt (43,43') eine Auslauföffnung (32) besitzt.
4. Entnahmeschacht nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenwände (2,3) Segmente der ringförmigen Bauelemente sind.
5. Entnahmeschacht nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenwände (2,3) winkelförmig ausgebildet sind und die Führungen (33) für die Staubohlen (41) nahe dem Scheitel angeordnet sind.
6. Entnahmeschacht nach Anspruch 1 und 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich des DurchlaufSchachtes (4), im Ablaufschacht (43,43') die Turbine (61) eines Generators (62) angeordnet ist, deren Zulauf (611) nahe der Staubohlen (41) mit dem Stauabschnitt (42) verbunden ist.
7. Entnahmeschacht nach Anspruch 1 und 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß in eine Bodenplatte (II1) zwei ringförmige Wandelemente (13,14) im seitlichen Abstand voneinander eingegossen sind,
daß der Durchflußschacht (4) zwischen den beiden ringförmigen Wandelementen (13,14) angeordnet ist und der Stauabschnitt (42') von Abflußabschnitt (43') durch eine Stauwand (35) mit Staubohlen (41') getrennt ist und
daß mindestens ein Schacht, der durch ringförmige Wandelemente (13,14) begrenzt ist, als Saugschacht (51) ausgebildet ist.
8. Entnahmeschacht nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß einer der durch ringförmige Wandeleitiente (13,14) begrenzten Schächte als Saugschacht (51) und der zweite Schacht (6') als Gehäuse für den Generator (62) ausgebildet ist und
daß sich die Turbine (611) in den Ablaufabschnitt (431) zwischen den Schächten (5',6') erstreckt.
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