DE29516144U1 - Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels, mit welcher ein Raum zum Speichern eines brennbaren Produktes ausgerüstet werden kann, und mit der Struktur ausgerüsteter Raum - Google Patents
Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels, mit welcher ein Raum zum Speichern eines brennbaren Produktes ausgerüstet werden kann, und mit der Struktur ausgerüsteter RaumInfo
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Description
Beschreibung
Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels, mit welcher ein Raum
zum Speichern eines brennbaren Produktes ausgerüstet werden kann,
und mit der Struktur ausgerüsteter Raum
und mit der Struktur ausgerüsteter Raum
Die Erfindung bezieht sich auf eine Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels, mit welcher ein Raum zum Speichern eines brennbaren
Produktes ausgerüstet werden kann. Weiterhin betrifft die Erfindung diejenigen Räume zum Speichern eines brennbaren Produktes, welche mit einer
solchen Struktur ausgerüstet sind.
Bekanntlich müssen im Rahmen des Brandschutzes die Räume zum Speichern
von festen oder flüssigen brennbaren Produkten mit Mitteln zum Versprühen von Produkten ausgerüstet werden, weiche dazu geeignet sind, Flammen zu
löschen, Brandherde zu begrenzen, Feuerausbreitung zu verhindern und Wände zu kühlen.
Zu den dafür üblicherweise verwendeten Mitteln gehören die Strukturen mit
Rohrleitungen zum Besprühen der Speicherräume mit einem unter Druck stehenden Strömungsmittel, welches auf die Außenwände und/oder das Dach
der Räume zerstäubt wird. Bei dem Strömungsmittel kann es sich um Wasser, ein inertes Gas und/oder einen Schaum eines nicht brennbaren Produktes
handeln.
Auf diese Art von Strukturen bezieht sich die Erfindung, welche zum Ziel hat,
ein System zum Positionieren und zur Befestigung einer solchen Struktur am Speicherraum, insbesondere am oberen Teil desselben, vorzuschlagen,
welches keine Schweißarbeiten am Speicherraum oder an Organen erfordert, die an denselben angrenzen.
Es ist bereits in Betracht gezogen worden, Räume zum Speichern von
brennbaren Produkten mit Sprührohrleitungen auszurüsten, welche durch Träger in Position gehalten werden, die an die Räume angeschweißt sind.
Wenn letztere außerordentlich brennbare Produkte enthalten haben, müssen sie natürlich einer gründlichen Reinigung unterzogen werden, bevor
Schweißungen in Kontakt mit ihnen durchgeführt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß ein derart gereinigter Raum oder ein neuer
Speicherraum, welcher noch nicht mit brennbaren Produkten in Berührung gekommen ist, im allgemeinen Teil eines Komplexes analoger Räume ist, von
denen einige mit brennbaren Produkten gefüllt sind, so daß es angebracht ist, sie vor etwaigem Funkenflug von Schweißungen her zu schützen, welche in
ihrer Nachbarschaft durchgeführt werden.
Dieses ist insbesondere der Fall bei den großvolumigen Reservoirs, welche für
Erdöl, Flüssiggase, Erdölderivate oder flüssige chemische Produkte verwendet werden und im allgemeinen in großer Zahl auf denselben Lagerplätzen
zusammengefaßt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben, indem
vorgeschlagen wird, eine Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels zu verwenden, welche keine an denjenigen Speicherraum angeschweißte
Tragmittel aufweist, der mit der Struktur ausgerüstet ist.
Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine solche Struktur
vorzuschlagen, welche an einem Speicherraum auf eine Art und Weise angebracht werden kann, die einfacher ausgeführt werden kann und billiger ist
als die Strukturen mit angeschweißten Trägern nach dem Stand der Technik.
Gegenstand der Erfindung ist demgemäß eine Struktur zum Zerstäuben eines
Strömungsmittels, mit welcher ein Raum zum Speichern eines brennbaren Produktes ausgerüstet werden kann, der mindestens eine vertikale Seitenwand
und eine im wesentlichen ebene oder gekrümmte Fläche zum Tragen der
Struktur aufweist, wobei die Struktur mit mindestens einer an eine Quelle für
unter Druck stehendes Strömungsmittel angeschlossenen und mit Zerstäubungsmitteln ausgestatteten Rohrleitung und mit starren Trägern
versehen ist, welche mit der Rohrleitung verbunden sind und sich an der ebenen oder gekrümmten Fläche abstützen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rohrleitung oder die Rohrleitungen einen ununterbrochenen oder
unterbrochenen, starren Kreisring bildet bzw. bilden;
unterbrochenen, starren Kreisring bildet bzw. bilden;
jeder Träger einen Schenkel aufweist, der sich an der ebenen oder
gekrümmten Fläche abstützen kann; und
gekrümmten Fläche abstützen kann; und
mindestens ein Seil in einer Öffnung jedes Trägers verschiebbar
gelagert ist, welches mit einem Mittel zum straffen Spannen des Seils
versehen ist.'
gelagert ist, welches mit einem Mittel zum straffen Spannen des Seils
versehen ist.'
Die erfindungsgemäße Struktur weist also ein doppeltes System auf, um die
Träger der Struktur bezüglich des Speicherraums in Position zu halten, nämlich einerseits durch die miteinander starr und unter Bildung eines Kreisrings
verbundenen Rohrleitungen, mit denen die Träger auf irgendeine bekannte Art und Weise starr verbunden sind, beispielsweise mit Hilfe von Rohrschellen,
und andererseits durch das derart gespannte Seil, daß es auf denjenigen Schenkel der Träger einen Zug ausübt, welcher sich an der ebenen oder
schwach gekrümmten Fläche abstützt.
Die erfindungsgemäße Struktur wird also fest in Position bezüglich des
Speicherraums gehalten, ohne daß die Schweißarbeiten des Standes der Technik erforderlich sind und ohne daß die damit verbundenen Gefahren
hervorgerufen werden. Vielmehr kann die erfindungsgemäße Struktur ohne weiteres an einem Speicherraum installiert werden, welcher schon mit einem
brennbaren Produkt gefüllt ist.
Die Struktur kann eine einzige Rohrleitung aufweisen, welche einen Kreisring
bildet, von dem aus das unter Druck stehende Strömungsmittel zerstäubt wird.
Sie kann aber auch mehrere Rohrleitungen aufweisen, welche so miteinander
verbunden sind, daß sie einen ununterbrochenen oder unterbrochenen, starren Kreisring bilden. Der starre Kreisring ist beispielsweise dann unterbrochen,
wenn der Speicherraum eine zum Dach führende Treppe aufweist.
Bei einer einfachen und leicht zu verwirklichenden Ausführungsform der
Erfindung ist jeder Träger L-förmig ausgebildet und mit zwei starr miteinander verbundenen Schenkeln versehen, wobei ein erster Schenkel dazu bestimmt
ist, sich an der ebenen oder gekrümmten Fläche des oberen Teils des auszurüstenden Raumes abzustützen, während ein zweiter Schenkel dazu
bestimmt ist, die Rohrleitung bzw. eine der Rohrleitungen zu tragen. Ein dritter
Schenkel kann den ersten Schenkel und den zweiten Schenkel miteinander verbinden und sich seitlich an der Wand des Raumes oder an einem damit
verbundenen Element abstützen.
Verschiedene Träger dieser Art sind weiter unten detaillierter beschrieben.
Die in jedem Träger zur Aufnahme des verschiebbar gelagerten Montageseils
ausgebildete Öffnung kann unterschiedslos in jedem beliebigen Trägerschenkel vorgesehen sein, wie weiter unten erläutert.
Es können mehrere Seile vorgesehen sein, um die Träger unabhängig zu
verbinden. In diesem Fall werden mehrere Öffnungen zur verschiebbaren
Lagerung der Seile in jedem Träger vorgesehen.
Der von den zusammengebauten Sprührohrleitungen gebildete starre Kreisring
kann im wesentlichen konzentrisch zum oberen Teil des Raumes oder zu einem im Dach des Raumes vorgesehenen Mannloch angeordnet sein. Dazu
kann jede Rohrleitung an jedem ihrer Enden einen Flansch aufweisen, wobei
jeder Flansch mit dem Flansch am benachbarten Ende der anderen Rohrleitung starr verbunden ist, beispielsweise mittels Schrauben und Muttern.
Die verschiedenen Rohrleitungen werden mit den Speiserohrleitungen durch
dichte Verbindungsstücke bekannter Bauart verbunden, was keine Schweißarbeiten erfordert. Sie werden an gesonderte Speiserohrleitungen
angeschlossen.
Die Rohrleitungen können aus rostfreiem Stahl bestehen und geeignet sein,
Überdruck standzuhalten, wenn die Vorrichtung unter Druck gesetzt wird. Dieses Unterdrucksetzen liegt im allgemeinen in der Größenordnung von 15
bar (15 &khgr; 1(PPa) am Fuße der Speiseleitungen und der Betriebsdruck der Sprührohrleitungen liegt in der Größenordnung von 3 bis 4 bar (3 bis 4 &khgr; 10**
Pa).
Nachstehend sind einige Ausführungsformen der Erfindung anhand von
schematischen Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 perspektivisch ein Reservoir mit unbeweglichem Dach, welches
mit einer erfindungsgemäßen Struktur ausgerüstet ist;
mit einer erfindungsgemäßen Struktur ausgerüstet ist;
Fig. 2 die Draufsicht auf das Dach des Reservoirs und die Struktur
gemäß Fig. 1 in größerem Maßstab;
gemäß Fig. 1 in größerem Maßstab;
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Tragelements der Struktur nach Fig. 1
und 2;
und 2;
Fig. 4 perspektivisch ein Reservoir mit schwimmendem Dach, welches
mit einer anderen erfindungsgemäßen Struktur ausgerüstet ist;
mit einer anderen erfindungsgemäßen Struktur ausgerüstet ist;
Fig. 5&Agr; bis 5E Seitenansichten verschiedener Träger, welche
erfindungsgemäß verwendet werden können;
erfindungsgemäß verwendet werden können;
Fig. 6 perspektivisch ein Reservoir mit einem Mannloch im Dach,
welches mit einer solchen erfindungsgemäßen Struktur
ausgerüstet ist, die sich entlang des Umfangs des Mannlochs am Dach des Reservoirs abstützt.
welches mit einer solchen erfindungsgemäßen Struktur
ausgerüstet ist, die sich entlang des Umfangs des Mannlochs am Dach des Reservoirs abstützt.
Der obere Teil des in Fig. 1 dargestellten zylindrischen Reservoirs 1 mit
unbeweglichem Dach ist mit zwei Flüssigkeitssprührohrleitungen 2, 3 ausgerüstet, welche mit nicht gezeigten Zerstäubungsvorrichtungen versehen
sind und über Speiseleitungen 4a, 4b unabhängig voneinander mit Druckwasser gespeist werden.
Erfindungsgemäß weist jede Rohrleitung 2 bzw. 3 an jedem Ende einen mit der
Rohrleitung 2 bzw. 3 starr verbundenen, zuvor angeschweißten Blindflansch 5 bzw. 6 auf. Die Flansche 5, 6 an den Enden der Rohrleitung 2 liegen an den
Flanschen 5, 6 an den Enden der Rohrleitung 3 an und sind mit denselben mit Hilfe von Schrauben und Muttern verbunden, um ein kreisringförmiges
einstückiges Ganzes zu bilden, welches an der Peripherie des Reservoirs 1 angeordnet ist.
Z-förmige Träger 7 stützen sich mit einem ersten starren Schenkel 8 am Rand
9 des Daches 16 des Behälters 1 ab. Ein zweiter Schenkel 10 der Träger 7 ist
mit einer zweiteiligen Rohrschelle 11 zur starren Verbindung des zweiten
Schenkels 10 mit der Rohrleitung 2 bzw. mit der Rohrleitung 3 versehen. Ein
die Schenkel 8, 10 miteinander verbindender dritter Schenkel 12 stützt sich
seitlich am Reservoir 1 ab.
Gemäß Fig. 3 bilden die Schenkel 8, 12 ein einstückiges Ganzes, jedoch
können sie natürlich auch als gesonderte Bauteile ausgebildet sein, die auf irgendeine bekannte Art und Weise starr miteinander verbunden sind. Zwar
sind die Schenkel 10, 12 gemäß Fig. 3 durch Schrauben und Muttern miteinander verbunden, jedoch können sie auch durch Schweißen miteinander
verbunden sein.
Ein Drahtseil 13, welches mit einem Mittel zum Spannen des Drahtseils 13,
beispielsweise einem Spannschloß 14, versehen ist, ist in Öffnungen 15 eingeführt, welche in den freien Enden der sich am Dachrand 9 abstützenden
ersten Schenkel 8 der Träger 7 ausgebildet sind. Mittels des Seils 13 können
die Träger 7 miteinander verbunden werden und kann auf die Träger 7 ein Zug ausgeübt werden, um sie fest an die Seitenwand des Reservoirs 1 zu drücken.
Auf diese Weise steht eine starre Einheit zur Verfügung, welche
a) die Träger 7,
b) die mit den Trägern 7 verbundenen Rohrleitungen 2 und 3, welche
an den Flanschen 5, 6 starr miteinander verbunden sind, um einen Kreisring zu bilden, und
c) das die Öffnungen 15 der Träger 7 durchsetzende Seil 13
aufweist.
Beim Anbau einer solchen Vorrichtung an das Reservoir 1 ist keinerlei
Schweißung nötig. Das Reservoir 1 braucht daher nicht geleert und gereinigt zu werden, um jegliche Brandgefahr zu eliminieren.
Daraus ergibt sich ein beträchtlicher Zeitgewinn für den Errichter. Außerdem
kann der Benutzer das Reservoir 1 auch während des Aufbaus der Vorrichtung benutzen.
Da die Rohrleitungen 2, 3 gesondert mit Druckwasser gespeist werden, können
sie je nach Bedarf separat benutzt werden. Auch dann, wenn mehr als zwei Rohrleitungen verwendet und starr miteinander verbunden werden, um einen
Kreisring zu bilden, ist es möglich, jede Rohrleitung gesondert zu speisen.
Für eine ähnliche Anwendung kann der zweite Schenkel 10 jedes Trägers 7 zu
derselben Seite hin gerichtet sein, wie der erste Schenkel 8 des Trägers 7, so daß die Struktur dann im wesentlichen U-förmig ist.
Fig. 4 veranschaulicht die Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Ausrüstung eines Reservoirs 1' mit einem schwimmenden Dach 16'. In Fig.
4 sind die bereits in Verbindung mit Fig. 1 geschilderten Organe mit denselben Bezugszahlen versehen, ergänzt nur durch den Index '. Diese Organe werden
nicht näher beschrieben. Anders als beim Reservoir 1 mit feststehendem Dach 16 gemäß Fig. 1 stützen sich beim Reservoir 1' nach Fig. 4 die Schenkel 8' der
Träger T nicht mehr am Rand des Daches 16' ab, sondern an einem mit dem oberen Teil des Reservoirs V verbundenen Ringflansch 36, während die
Schenkel 12' der Träger T sich seitlich an der Kante des Flansches 36 abstützen.
Die Erfindung ist nicht auf den geschilderten Trägertyp beschränkt, vielmehr
können beispielsweise auch die zwei- und dreischenkligen Träger gemäß Fig. 5A bis 5E verwendet werden. Diese Träger unterscheiden sich voneinander
durch die Anzahl ihrer Schenkel, durch die Position ihrer Seildurchgangsöffnung bzw. die Positionen ihrer Seildurchgangsöffnungen und
durch die Position ihres Sprührohrleitungshaltemittels.
Fig. 5A zeigt einen Z-förmigen Träger mit drei Schenkeln 40,41,42. Der obere
Schenkel 40, welcher sich am oberen Teil des Speicherraums abstützt, trägt eine Schelle 43 zum Rohrleitungshalten. Das freie Ende des unteren
Schenkels 42 ist mit einer Öffnung 44 zur Aufnahme eines nicht dargestellten Seils versehen.
Der ebenfalls Z-förmige Träger gemäß Fig. 5B weist gleichfalls drei Schenkel
50, 51, 52 auf. Der obere Schenkel 50 stüzt sich am oberen Teil des Raumes ab. Der untere Schenkel 52 trägt eine Schelle 53 zum Rohrleitungshalten. Im
oberen Teil des Zwischenschenkels 51 ist eine Öffnung 54 zur Aufnahme eines
Seils ausgebildet.
Fig. 5C veranschaulicht wiederum einen dreischenkligen, Z-förmigen Träger
mit einem kurzen oberen Schenkel 60, welcher sich am oberen Teil des Raumes abstützt, einem unteren Schenkel 62, welcher eine Schelle 63 zum
Rohrleitungshalten trägt, und einem Zwischenschenkel 61, welcher sich seitlich am Raum abstützt. Der Zwischenschenkel 61 ist mit einer oberen Öffnung 64
zur Aufnahme eines ersten Seils und mit einer mittleren Öffnung 65 zur Aufnahme eines zweiten Seils versehen.
Der Träger gemäß Fig. 5D ist L-förmig ausgebildet und weist zwei Schenkel 70,
71 auf. Am freien Ende des Schenkels 70 ist eine Öffnung 72 zur Aufnahme eines Seils vorgesehen. Am Ende des Schenkels 71 ist auf der dem Schenkel
70 abgewandten Seite eine Schelle 73 zum Sprührohrleitungshalten befestigt.
Der Träger gemäß Fig. 5E unterscheidet sich nur dadurch von demjenigen
nach Fig. 5D, daß die Schelle 73' zum Sprührohrleitungshalten am Ende des Schenkels 71' auf derselben Seite vorgesehen ist, auf der sich auch der mit der
Seilaufnahmeöffnung 72' versehene Schenkel 70' erstreckt.
Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Struktur, welche an einem Reservoir 20 mit
einem Mannloch vorgesehen ist, dessen Kragen 21 mit einer kreisrunden Platte 22 verschlossen ist. Die Struktur weist die L-förmigen Träger gemäß Fig.
5E auf, deren Schenkel 71' auf dem Dach 25 des Reservoirs 1 ruhen und zwei Rohrleitungen 26, 27 tragen, welche über Leitungen 28a, 28b mit Druckwasser
gespeist werden. Die Schenkel 70' stützen sich an der Außenfläche des Kragens 21 ab. Ein Seil 31 erstreckt sich durch die Öffnungen 72' der Schenkel
70' und verbindet die Schenkel 70'.
Bei allen geschilderten Ausführungsformen vermittelt die Erfindung eine
einfache Möglichkeit zur Installation von Sprührohrleitungen am oberen Teil eines Raumes zum Speichern eines brennbaren Produktes ohne Brandgefahr.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Struktur besteht in ihrer
relativen Unabhängigkeit gegenüber dem zu schützenden Speicherraum. Aufgrund ihrer Konzeption weist sie einen gewissen Freiheitsgrad gegenüber
dem Raum auf, der mit ihr ausgestattet ist, so daß sie im Falle eines Brandes geringere Verformungen und Beanspruchungen erfährt als ein mit dem zu
schützenden Raum starr verbundenes System und demzufolge die Gefahr der Dehnung und des Reißens der Sprürohrleitungen und der Speiserohrleitungen
entsprechend vermindert ist.
Claims (9)
1. Struktur zum Zerstäuben eines Strömungsmittels, mit welcher ein Raum
zum Speichern eines brennbaren Produktes ausgerüstet werden kann, der mindestens eine vertikale Seitenwand und eine im wesentlichen ebene oder
gekrümmte Fläche zum Tragen der Struktur aufweist, wobei die Struktur mit mindestens einer an eine Quelle für unter Druck stehendes Strömungsmittel
angeschlossenen und mit Zerstäubungsmitteln ausgestatteten Rohrleitung und mit starren Trägern versehen ist, welche mit der Rohrleitung verbunden sind
und sich an der ebenen oder gekrümmten Fläche abstützen, dadurch g ekennzeichnet,
daß
daß
die Rohrleitung oder die Rohrleitungen (2,3) einen ununterbrochenen
oder unterbrochenen, starren Kreisring bildet bzw. bilden;
oder unterbrochenen, starren Kreisring bildet bzw. bilden;
jeder Träger (7) einen Schenkel (8) aufweist, der sich an der ebenen
oder gekrümmten Fläche abstützen kann; und
oder gekrümmten Fläche abstützen kann; und
mindestens ein Seil (13) in einer Öffnung (15) jedes Trägers (7)
verschiebbar gelagert ist, welches mit einem Mittel (14) zum straffen
Spannen des Seils (13) versehen ist.
verschiebbar gelagert ist, welches mit einem Mittel (14) zum straffen
Spannen des Seils (13) versehen ist.
2. Struktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
einzige kreisringförmige Rohrleitung vorgesehen ist, von welcher aus das unter Druck stehende Strömungsmittel zerstäubt wird.
3. Struktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Rohrleitungen (2,3) vorgesehen sind, welche so zusammengebaut sind, daß sie einen starren Kreisring bilden, von welchem
aus das unter Druck stehende Strömungsmittel zerstäubt wird.
4. Struktur nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Ende der einen starren Kreisring bildenden Rohrleitungen (2,3) einen Flansch (5,6) aufweist, welcher starr mit dem entsprechenden Flansch am
benachbarten Ende der anderen Rohrleitung verbunden ist.
5. Struktur nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der von den starr zusammengebauten Rohrleitungen (2,3) gebildete Kreisring im wesentlichen konzentrisch zum oberen Teil des Raumes (1) oder zu einem Mannloch (21) angeordnet ist, mit welchem das Dach (25) des Raumes versehen ist.
daß der von den starr zusammengebauten Rohrleitungen (2,3) gebildete Kreisring im wesentlichen konzentrisch zum oberen Teil des Raumes (1) oder zu einem Mannloch (21) angeordnet ist, mit welchem das Dach (25) des Raumes versehen ist.
6. Struktur nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Rohrleitung (2,3) an eine gesonderte Speiseleitung (4a,4b) angeschlossen ist.
daß jede Rohrleitung (2,3) an eine gesonderte Speiseleitung (4a,4b) angeschlossen ist.
7. Struktur nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Träger wenigstens zwei starr miteinander verbundene Schenkel (70,71) aufweist, wobei ein erster Schenkel (70) dazu bestimmt ist, sich an der ebenen oder gekrümmten Fläche des oberen Teils des auszurüstenden Raumes abzustützen, während ein zweiter Schenkel (71) dazu bestimmt ist, die Rohrleitung bzw. eine der Rohrleitungen zu tragen.
daß jeder Träger wenigstens zwei starr miteinander verbundene Schenkel (70,71) aufweist, wobei ein erster Schenkel (70) dazu bestimmt ist, sich an der ebenen oder gekrümmten Fläche des oberen Teils des auszurüstenden Raumes abzustützen, während ein zweiter Schenkel (71) dazu bestimmt ist, die Rohrleitung bzw. eine der Rohrleitungen zu tragen.
8. Struktur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Träger einen den ersten Schenkel (8) und den zweiten Schenkel (10) starr miteinander verbindenden dritten Schenkel (12) zur Abstützung an der
Seitenwand des Raumes oder an einem mit dem Raum verbundenen Element aufweist.
9. Raum (1) zum Speichern eines brennbaren Produktes, welcher mit der
Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 8 ausgerüstet ist.
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Cited By (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960201 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19981204 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20011204 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20031024 |
|
| R071 | Expiry of right |