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DE29511385U1 - Datensichere Briefsendung - Google Patents

Datensichere Briefsendung

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DE29511385U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D27/00Envelopes or like essentially-rectangular flexible containers for postal or other purposes having no structural provision for thickness of contents
    • B65D27/12Closures
    • B65D27/14Closures using adhesive applied to integral parts, e.g. flaps
    • B65D27/18Closures using adhesive applied to integral parts, e.g. flaps using heat-activatable adhesive
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    • B41M5/00Duplicating or marking methods; Sheet materials for use therein
    • B41M5/26Thermography ; Marking by high energetic means, e.g. laser otherwise than by burning, and characterised by the material used
    • B41M5/30Thermography ; Marking by high energetic means, e.g. laser otherwise than by burning, and characterised by the material used using chemical colour formers

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Description

-&lgr; PATENTANWÄLTE
DiPL-iNG. CONRAD KÖCHLING .
DiPL-iNG. CONRAD-JOACHIM KÖCHLING Anm-: Herr
P.O.Box2069, D-58020 Hagen Gregor Stausberg
Fleyer Straße 135, D-58097 Hagen Ohligser Str. 42
Ruf(02331)81164 + 85033
Fax(02331) 84840
Telegramme: Patentköchling Hagen D-42718 Haan
Konten: Commerzbank AG, Hagen3515095 (BLZ 450 40042)
Sparkasse Hagen 100012043 (BLZ 45050001)
Postgiro: D0rtmund5989-460(BLZ44010046) ____________
VNR: Ii 5.L1L
Lfd. Nr 1.1.846/95
13. Juli 1995
CJK/Hi.
Datensichere Briefsendung
Die Erfindung betrifft eine datensichere Briefsendung, bestehend aus einem Briefumschlag und/oder einem Briefbogen oder dergleichen.
Es ist üblich, datensichere Briefsendungen in Verkehr zu bringen, bei denen der Briefumschlag durch die Mundklappe verschlossen ist, wobei als Verschlußmittel ein nicht unter Temperatureinwirkung oder dergleichen lösbarer Klebstoff oder dergleichen eingesetzt wird. Die Ausstattung solcher Briefumschläge mit entsprechenden Klebstoffen ist aufwendig. Insbesondere ist auch das maschinelle Kuvertieren und Auftragen einer Klebstoffschicht nicht ohne weiteres möglich.
Bei Briefsendungen, bei denen die Mundklappe des Briefumschlagen mittels Heißleim oder dergleichen verschlossen wird, ist es ohne weiters möglich, solche Briefumschläge
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automatisch zu kuvertieren und mit Heißleim zu verschließen, wozu die Kuvertieranlage mit einer Heißleimstation ausgerüstet werden kann. Auch das Verschließen von mit Gummierungen versehenen Briefumschlägen ist äußerst einfach durchzuführen, jedoch bisher für datensichere Briefsendungen nicht brauchbar. Heißleim und Gummierungen sind deshalb nicht für datensichere Briefsendungen geeignet, weil solche mit Heißleim oder Gummierung verschlossene Briefumschläge, zu denen auch Versandtaschen zählen, durch Hitzeeinwirkung in einfacher Weise zu öffnen sind, ohne daß dies am Briefumschlag erkennbar ist. Beispielsweise können solche Heißleimschichten oder Gummierungen unter Wasserdampfeinwirkung gelöst werden, so daß der Briefumschlag geöffnet und dessen Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann. Anschließend kann der Briefumschlag wieder verschlossen werden, ohne daß der spätere Empfänger dies erkennen kann.
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Ausgehend von einem solchen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine datensichere Briefsendung gattungsgeraäßer Art zu schaffen, die bei einfacher Klebstoffausstattung eine datensichere Versendung ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der Briefumschlag und/oder der Briefbogen mit einer thermosensitiven Farbe ganzflächig oder teilflächig bed ruckt ist.
Sofern ein solcher Briefumschlag durch Hitzeeinwirkung, beispielsweise durch Wasserdampf geöffnet wird, so ist dies für den späteren Empfänger ohne weiteres erkennbar, da die thermosensitive Farbe beispielsweise aus farblos in schwarz umgewandelt wird, so daß der Empfänger feststellen kann, daß der Briefumschlag unbefugt mit Hitzeeinwirkung bzw. Wasserdämpf behandelt wurde. Die Bedruckung mit der thermosensitiven Farbe kann auch in Form von Schriftzeichen oder Informationen erfolgen,
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so daß beispielsweise die Information "Das Briefgeheimnis wurde verletzt" nach einer entsprechenden Hitzeeinwirkung oder Wasserdampfbehandlung sichtbar wird. Damit ist dem Empfänger angezeigt, daß das Briefgeheimnis verletzt worden ist. Die entsprechende Bedruckung kann auch auf dem im Briefumschlag untergebrachten Briefbogen angeordnet sein, so daß es für den Unbefugten zwar möglich ist, den Briefumschlag nach unbefugter Öffnung durch einen identischen Ersatzbriefumschlag zu ersetzen, jedoch bleibt die Information über die unbefugte Öffnung auf dem Briefbogen selbst erhalten. Auf diese Weise ist auf dem Briefbogen selbst oder dem entsprechenden Dokument der Mißbrauch erkennbar.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß der Briefumschlag eine Mundklappe aufweist, die im Bereich einer Heißleimbeschichtung an den Briefumschlag anklebbar ist, und daß die Bedruckung mit thermosensitiver Farbe in der Nähe der Heißleimbeschichtung vorgesehen ist.
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Die Ausstattung der Mundschutzklappe mit Heißleimbeschichtung ist an sich im Stand der Technik bekannt. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung wird die Bedruckung mit thermosensitiver Farbe nicht in dem Bereich aufgebracht, in welchem die Heißleimbeschichtung aufzubringen ist, sondern in unmittelbarer räumlicher Nähe dieses Bereiches, so daß bei der Heißleimbeschichtung keine Verfärbung der thermosensitiven Druckfarbe erfolgt. Solche Briefumschläge werden zunächst ungummiert gefertigt und während der Fertigung mit einem entsprechenden Druckvermerk in thermosensitiver Farbe versehen, beispielsweise auf der Außenseite der Mundklappe. Beim Anwender kann der Umschlag dann maschinell kuvertiert und anschließen an der dafür vorgesehen Schicht mit Heißleim verschlossen werden, wozu die entsprechende KuVertieranlage eine Heißleimstation besitzt. Während der Ausstattung mit Heißleim wird die thermosensitive Bedruckung nicht aktiviert. Sofern aber von unbefugter Hand mittels Hitzeeinwirkung der Briefumschlag geöffnet wird, so verfärbt sich die
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thermosensitive Bedruckung, so daß diese Bedruckung bzw. die mit der Bedruckung übermittelte Information sichtbar wird.
Unter Umständen kann auch vorgesehen sein, daß die thermosensitive Farbe farblos ist oder der Druckfarbe Deckweiß oder andere Farbstoffe beigemischt sind, so daß sie dem Farbton des Papiers des Briefumschlages oder Briefpapiers angeglichen ist.
Damit wird ein fast nicht sichtbares Druckergebnis erreicht, wobei die Bedruckung vorzugsweise unter Anwendung des an sich bekannten Flexodruckverfahrens aufgebracht wird. Anstelle der angegebenen Ausbildung ist es möglich, die thermosensitive Farbe mit anderen Farbstoffen zu mischen, so daß eine geringe Kontrastwirkung zu dem entspechenden Briefumschlag oder Briefbogen vorgenommen ist. Hierdurch ist dann der entsprechende Hinweis "Das Briefgeheimnis wurde verletzt" schwach lesbar, so daß dem Unbefugten signalisiert wird, daß ein mit Hitzeeinwirkung verbundener Öffnungsversuch
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zu einer Umwandlung der thermosensitiven Farbe führen wird und damit der unbefugte Öffnungsversuch offenkundig wird. Die thermosensitive Farbe kann auch beispielsweise einer Innendruckfarbe des Briefumschlages oder dergleichen beigefügt sein, so daß im Spiegeldruck beispielsweise hinter dem Fenster eines mit einem Adressfenster versehenes Briefumschlages darauf hingewiesen wird, daß bei einer SchwarzVerfärbung des Innendruckes das Postgeheimnis gebrochen wurde.
Insbesondere ist bevorzugt vorgesehen, daß die thermosensitive Farbe der Druckfarbe beigemischt und mit dieser in üblichen Druckverfahren aufgebracht ist.
Unter Umständen kann auch bevorzugt sein, daß der Briefumschlag eine Mundklappe aufweist, die mit einer Naßklebeverschlußbeschichtung (Gummierung) versehen ist, und daß die thermosensitive Farbe auch oder nur im Bereich der Naßklebeverschlußbeschichtung auf die Außenseite der Mundklappe aufgebracht ist.
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Auch bei Briefumschlägen, die mit normalem Nassklebeverschluß (Gummierung) versehen sind, läßt sich durch die aufgedruckte hitzeempfindliche und unsichtbare Farbe die Datensicherheit erhöhen. Sofern ein solcher Briefumschlag beispielsweise über Wasserdampf geöffnet wird, so schlägt die bis dahin unsichtbare thermosensitive Farbe in Schwarzfärbung um, so daß der Offnungsversuch oder die erfolgte Öffnung für den Empfänger später sichtbar ist. Die entsprechenden Briefumschläge können dabei mit einer normalen Gummierung gefertigt werden, wobei sie zusätzlich den Aufdruck mit der thermosensitiven Farbe erhalten, der beispielsweise die Information "Das Briefgeheimnis wurde verletzt" beinhalten kann. Solche Briefumschläge sind ohne besondere Vorrichtungen vom Anwender zu verarbeiten. Bei Öffnen der Briefhülle über Wasserdampf wird der bis dahin unsichtbare Schriftzug sichtbar.
Eine besondere Weiterbildung wird darin gesehen, daß die thermosensitive Farbe im wesentlichen aus Kunstharz, organischen und/oder anorganischen Pigmenten und Additiven in wässriger Lösung besteht.
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Unter Umständen ist bevorzugt vorgesehen, daß der Briefumschlag ein Adressfenster und der Briefbogen ein hinter dem Adressfenster zu plazierendes Adressfeld aufweist und daß die thermosensitive Farbe mindestens im Bereich des Adressfeldes aufgedruckt ist.
Auf diese Weise ist der entsprechende Hinweis im Adressfenster sichtbar und auf dem Briefbogen in dem entsprechenden Adressfeld angegeben, so daß der Empfänger der Sendung schon ohne Öffnen der Sendung erkennen kann, daß der Briefumschlag unbefugt geöffnet wurde. Zusätzlich bleibt diese Information auf dem Briefbogen selbst oder Dokument erhalten und kann nicht durch Entfernung des Briefumschlages oder Ersatz des Briefumschlages unkenntlich gemacht werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüche 8 und 9 angegeben.
Die angegebene thermosentisitve Farbe ist vorzugsweise so eingestellt, daß sie bei ca. 80°C aus farblos in
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Schwarzfärbung übergeht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 Einen Briefumschlag von der Rückseite gesehen;
Fig. 2 den entsprechenden Briefumschlag in geschlossener Position;
Fig. 3 eine Variante in der Ansicht gemäß Figur 2;
Fig. 4 einen Briefumschlag und einen Briefbogen in Ansicht.
Die jeweilige datensichere Briefsendung besteht mindestens aus einem Briefumschlag 1 oder auch einem Briefbogen 2. Der Briefumschlag 1 und/oder der
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Briefbogen 2 sind mit einer thermosensitiven Farbe ganzflächig oder teilflächig bedruckt. Der Bedruckungsbereich ist bei 3 angegeben. Der Briefumschlag 1 weist eine Mundklappe 4 auf, die in der Ausführungsform gemäß Figur 1 und 2 im Bereich einer Heißleimbeschichtung 5 die entsprechende Bedruckung 3 mit thermosensitiver Farbe besitzt, wobei diese Bedruckung neben der Heißleimbeschichtungszone 5 ausgebildet ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 3 ist die Mundklappe 4 mit einer Naßklebeverschlußbeschichtung (Gummierung) versehen, wobei die thermosensitive Farbe im Bereich der Naßklebeverschlußbeschichtung 6 aufgedruckt ist. Bei beiden Ausführungsformen ist die thermosensitive Bedruckung 3 auf der Außenseite der Mundklappe 4 aufgebracht. Beim Öffnen des Briefumschlages 1 unter Wasserdampf oder dergleichen thermischer Einwirkung wird die bis dahin farblose thermosensitive Bedruckung in schwarz umgefärbt, so daß die entsprechende Zone gut lesbar bzw. sichtbar wird und eine entsprechende
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Information in Form der Bedruckung erkennbar wird. Im Ausführungsbeispiel ist als Information angegeben: "Das Briefgeheimnis wurde verletzt".
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 4 weist der Briefumschlag 1 ein Adressfenster 7 auf, während der Briefbogen 2 ein hinter dem Adressfenster 7 zu plazierendes Adressfeld 8 aufweist. Die thermosensitive Farbe ist dabei im Bereich des Adressfeldes 8 aufgedruckt, so daß bei einem Öffnungsversuch unter Hitzeeinwirkung die entsprechende Information auf dem Briefbogen oder Dokument 2 selbst sichtbar wird. Zusätzlich oder alternativ kann auch hinter dem Adressfenster 7 des Briefumschlages 1 eine entsprechende thermosensitive Bedruckung 3 vorgesehen sein, so daß auch diese sichtbar wird, wenn ein Öffnungsversuch unter Temperatureinwirkung vorgenommen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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AlIe neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (9)

Stausberg 11846/95 -14- Schutzansprüche:
1. Datensichere Briefsendung, bestehend aus einem Briefumschlag und/oder einem Briefbogen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) und/oder der Briefbogen (2) mit einer thermosensitiven Farbe (bei 3) ganzflächig oder teilfächig bedruckt ist .
2. Briefsendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Briefumschlag (1) eine Mundklappe (4) aufweist,.die im Bereich einer Heißleimbeschichtung (5) an den Briefumschlag (1) anklebbar ist, und daß die Bedruckung (3) mit thermosensitiver Farbe in der Nähe der Heißleimbeschichtung (5) vorgesehen ist .
3. Briefsendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (bei 3) farblos ist oder der Druckfarbe Deckweiß oder andere Farbstoffe beigemischt sind, so daß sie dem Farbton des Papiers des Briefumschlages (1) oder Briefpapiers (2) angeglichen ist.
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4. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (bei 3) der Druckfarbe beigemischt und mit dieser in üblichen Druckverfahren aufgebracht ist.
5. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) eine Mundklappe (4) aufweist, die mit einer Naßklebeverschlußbeschichtung (6) (Gummierung) versehen ist, und daß die thermosensitive Farbe (bei 3) auch oder nur im Bereich der Naßklebeverschlußbeschichtung (6) auf die Außenseite der Mundklappe (4) aufgebracht ist.
6. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (bei 3) im wesentlichen aus Kunstharzen, organischen und/oder anorganischen Pigmenten und Additiven in wässriger Lösung besteht.
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7. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) ein Adressfenster (7) und der Briefbogen (2) ein hinter dem Adressfenster (7) zu plazierendes Adressfeld (8) aufweist und daß die thermosensitive Farbe (bei 3) mindestens im Bereich des Adressfeldes (8) aufgedruckt ist .
8. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) eine Innenbedruckung und/oder eine Außenbedruckung mit thermosensitiver Farbe (3) aufweist.
9. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (3) ebenfalls sensitiv auf Lösungsmittel wie Methylacetat, Spiritus oder dergleichen reagiert.
DE29511385U 1995-07-14 1995-07-14 Datensichere Briefsendung Expired - Lifetime DE29511385U1 (de)

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