DE29511385U1 - Datensichere Briefsendung - Google Patents
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Description
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DiPL-iNG. CONRAD KÖCHLING .
DiPL-iNG. CONRAD-JOACHIM KÖCHLING Anm-: Herr
P.O.Box2069, D-58020 Hagen Gregor Stausberg
Fleyer Straße 135, D-58097 Hagen Ohligser Str. 42
Ruf(02331)81164 + 85033
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VNR: Ii 5.L1L
Lfd. Nr 1.1.846/95
13. Juli 1995
CJK/Hi.
Datensichere Briefsendung
Die Erfindung betrifft eine datensichere Briefsendung,
bestehend aus einem Briefumschlag und/oder einem Briefbogen oder dergleichen.
Es ist üblich, datensichere Briefsendungen in Verkehr
zu bringen, bei denen der Briefumschlag durch die Mundklappe verschlossen ist, wobei als Verschlußmittel
ein nicht unter Temperatureinwirkung oder dergleichen lösbarer Klebstoff oder dergleichen eingesetzt wird.
Die Ausstattung solcher Briefumschläge mit entsprechenden Klebstoffen ist aufwendig. Insbesondere ist auch das
maschinelle Kuvertieren und Auftragen einer Klebstoffschicht nicht ohne weiteres möglich.
Bei Briefsendungen, bei denen die Mundklappe des Briefumschlagen
mittels Heißleim oder dergleichen verschlossen wird, ist es ohne weiters möglich, solche Briefumschläge
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automatisch zu kuvertieren und mit Heißleim zu verschließen, wozu die Kuvertieranlage mit einer
Heißleimstation ausgerüstet werden kann. Auch das Verschließen von mit Gummierungen versehenen
Briefumschlägen ist äußerst einfach durchzuführen, jedoch
bisher für datensichere Briefsendungen nicht brauchbar.
Heißleim und Gummierungen sind deshalb nicht für datensichere Briefsendungen geeignet, weil solche mit
Heißleim oder Gummierung verschlossene Briefumschläge,
zu denen auch Versandtaschen zählen, durch Hitzeeinwirkung in einfacher Weise zu öffnen sind, ohne
daß dies am Briefumschlag erkennbar ist. Beispielsweise
können solche Heißleimschichten oder Gummierungen unter Wasserdampfeinwirkung gelöst werden, so daß der
Briefumschlag geöffnet und dessen Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann. Anschließend kann der Briefumschlag
wieder verschlossen werden, ohne daß der spätere Empfänger dies erkennen kann.
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Ausgehend von einem solchen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine datensichere
Briefsendung gattungsgeraäßer Art zu schaffen, die bei einfacher Klebstoffausstattung eine datensichere
Versendung ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der Briefumschlag und/oder der Briefbogen mit einer
thermosensitiven Farbe ganzflächig oder teilflächig bed ruckt ist.
Sofern ein solcher Briefumschlag durch Hitzeeinwirkung,
beispielsweise durch Wasserdampf geöffnet wird, so ist dies für den späteren Empfänger ohne weiteres erkennbar,
da die thermosensitive Farbe beispielsweise aus farblos
in schwarz umgewandelt wird, so daß der Empfänger feststellen kann, daß der Briefumschlag unbefugt mit
Hitzeeinwirkung bzw. Wasserdämpf behandelt wurde. Die Bedruckung mit der thermosensitiven Farbe kann auch
in Form von Schriftzeichen oder Informationen erfolgen,
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so daß beispielsweise die Information "Das Briefgeheimnis
wurde verletzt" nach einer entsprechenden Hitzeeinwirkung oder Wasserdampfbehandlung sichtbar wird. Damit ist
dem Empfänger angezeigt, daß das Briefgeheimnis verletzt worden ist. Die entsprechende Bedruckung kann auch auf
dem im Briefumschlag untergebrachten Briefbogen
angeordnet sein, so daß es für den Unbefugten zwar möglich ist, den Briefumschlag nach unbefugter Öffnung
durch einen identischen Ersatzbriefumschlag zu ersetzen, jedoch bleibt die Information über die unbefugte Öffnung
auf dem Briefbogen selbst erhalten. Auf diese Weise ist auf dem Briefbogen selbst oder dem entsprechenden
Dokument der Mißbrauch erkennbar.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß der Briefumschlag eine
Mundklappe aufweist, die im Bereich einer Heißleimbeschichtung an den Briefumschlag anklebbar ist, und
daß die Bedruckung mit thermosensitiver Farbe in der
Nähe der Heißleimbeschichtung vorgesehen ist.
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Die Ausstattung der Mundschutzklappe mit Heißleimbeschichtung ist an sich im Stand der Technik
bekannt. Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung wird die Bedruckung mit thermosensitiver Farbe nicht in dem
Bereich aufgebracht, in welchem die Heißleimbeschichtung aufzubringen ist, sondern in unmittelbarer räumlicher
Nähe dieses Bereiches, so daß bei der Heißleimbeschichtung keine Verfärbung der thermosensitiven
Druckfarbe erfolgt. Solche Briefumschläge werden zunächst
ungummiert gefertigt und während der Fertigung mit einem entsprechenden Druckvermerk in thermosensitiver Farbe
versehen, beispielsweise auf der Außenseite der Mundklappe. Beim Anwender kann der Umschlag dann
maschinell kuvertiert und anschließen an der dafür vorgesehen Schicht mit Heißleim verschlossen werden,
wozu die entsprechende KuVertieranlage eine Heißleimstation
besitzt. Während der Ausstattung mit Heißleim wird die thermosensitive Bedruckung nicht aktiviert.
Sofern aber von unbefugter Hand mittels Hitzeeinwirkung der Briefumschlag geöffnet wird, so verfärbt sich die
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thermosensitive Bedruckung, so daß diese Bedruckung
bzw. die mit der Bedruckung übermittelte Information sichtbar wird.
Unter Umständen kann auch vorgesehen sein, daß die thermosensitive Farbe farblos ist oder der Druckfarbe
Deckweiß oder andere Farbstoffe beigemischt sind, so daß sie dem Farbton des Papiers des Briefumschlages
oder Briefpapiers angeglichen ist.
Damit wird ein fast nicht sichtbares Druckergebnis erreicht, wobei die Bedruckung vorzugsweise unter
Anwendung des an sich bekannten Flexodruckverfahrens
aufgebracht wird. Anstelle der angegebenen Ausbildung ist es möglich, die thermosensitive Farbe mit anderen
Farbstoffen zu mischen, so daß eine geringe Kontrastwirkung zu dem entspechenden Briefumschlag oder
Briefbogen vorgenommen ist. Hierdurch ist dann der entsprechende Hinweis "Das Briefgeheimnis wurde verletzt"
schwach lesbar, so daß dem Unbefugten signalisiert wird, daß ein mit Hitzeeinwirkung verbundener Öffnungsversuch
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zu einer Umwandlung der thermosensitiven Farbe führen wird und damit der unbefugte Öffnungsversuch offenkundig
wird. Die thermosensitive Farbe kann auch beispielsweise einer Innendruckfarbe des Briefumschlages oder
dergleichen beigefügt sein, so daß im Spiegeldruck beispielsweise hinter dem Fenster eines mit einem
Adressfenster versehenes Briefumschlages darauf
hingewiesen wird, daß bei einer SchwarzVerfärbung des
Innendruckes das Postgeheimnis gebrochen wurde.
Insbesondere ist bevorzugt vorgesehen, daß die thermosensitive Farbe der Druckfarbe beigemischt und mit dieser
in üblichen Druckverfahren aufgebracht ist.
Unter Umständen kann auch bevorzugt sein, daß der Briefumschlag eine Mundklappe aufweist, die mit einer
Naßklebeverschlußbeschichtung (Gummierung) versehen ist, und daß die thermosensitive Farbe auch oder nur
im Bereich der Naßklebeverschlußbeschichtung auf die Außenseite der Mundklappe aufgebracht ist.
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Auch bei Briefumschlägen, die mit normalem Nassklebeverschluß
(Gummierung) versehen sind, läßt sich durch die aufgedruckte hitzeempfindliche und unsichtbare Farbe
die Datensicherheit erhöhen. Sofern ein solcher Briefumschlag beispielsweise über Wasserdampf geöffnet wird,
so schlägt die bis dahin unsichtbare thermosensitive
Farbe in Schwarzfärbung um, so daß der Offnungsversuch
oder die erfolgte Öffnung für den Empfänger später sichtbar ist. Die entsprechenden Briefumschläge können
dabei mit einer normalen Gummierung gefertigt werden, wobei sie zusätzlich den Aufdruck mit der
thermosensitiven Farbe erhalten, der beispielsweise
die Information "Das Briefgeheimnis wurde verletzt" beinhalten kann. Solche Briefumschläge sind ohne
besondere Vorrichtungen vom Anwender zu verarbeiten. Bei Öffnen der Briefhülle über Wasserdampf wird der
bis dahin unsichtbare Schriftzug sichtbar.
Eine besondere Weiterbildung wird darin gesehen, daß
die thermosensitive Farbe im wesentlichen aus Kunstharz, organischen und/oder anorganischen Pigmenten und
Additiven in wässriger Lösung besteht.
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Unter Umständen ist bevorzugt vorgesehen, daß der Briefumschlag ein Adressfenster und der Briefbogen ein hinter
dem Adressfenster zu plazierendes Adressfeld aufweist und daß die thermosensitive Farbe mindestens im Bereich
des Adressfeldes aufgedruckt ist.
Auf diese Weise ist der entsprechende Hinweis im Adressfenster sichtbar und auf dem Briefbogen in dem
entsprechenden Adressfeld angegeben, so daß der Empfänger der Sendung schon ohne Öffnen der Sendung erkennen kann,
daß der Briefumschlag unbefugt geöffnet wurde. Zusätzlich bleibt diese Information auf dem Briefbogen selbst oder
Dokument erhalten und kann nicht durch Entfernung des Briefumschlages oder Ersatz des Briefumschlages
unkenntlich gemacht werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüche 8 und 9 angegeben.
Die angegebene thermosentisitve Farbe ist vorzugsweise so eingestellt, daß sie bei ca. 80°C aus farblos in
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Schwarzfärbung übergeht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 Einen Briefumschlag von der Rückseite gesehen;
Fig. 2 den entsprechenden Briefumschlag in
geschlossener Position;
Fig. 3 eine Variante in der Ansicht gemäß Figur 2;
Fig. 4 einen Briefumschlag und einen Briefbogen in
Ansicht.
Die jeweilige datensichere Briefsendung besteht mindestens aus einem Briefumschlag 1 oder auch einem
Briefbogen 2. Der Briefumschlag 1 und/oder der
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Briefbogen 2 sind mit einer thermosensitiven Farbe
ganzflächig oder teilflächig bedruckt. Der Bedruckungsbereich ist bei 3 angegeben. Der Briefumschlag 1 weist
eine Mundklappe 4 auf, die in der Ausführungsform gemäß
Figur 1 und 2 im Bereich einer Heißleimbeschichtung 5 die entsprechende Bedruckung 3 mit thermosensitiver
Farbe besitzt, wobei diese Bedruckung neben der Heißleimbeschichtungszone
5 ausgebildet ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 3 ist die Mundklappe
4 mit einer Naßklebeverschlußbeschichtung (Gummierung) versehen, wobei die thermosensitive Farbe im Bereich
der Naßklebeverschlußbeschichtung 6 aufgedruckt ist. Bei beiden Ausführungsformen ist die thermosensitive
Bedruckung 3 auf der Außenseite der Mundklappe 4 aufgebracht. Beim Öffnen des Briefumschlages 1 unter
Wasserdampf oder dergleichen thermischer Einwirkung wird die bis dahin farblose thermosensitive Bedruckung
in schwarz umgefärbt, so daß die entsprechende Zone gut lesbar bzw. sichtbar wird und eine entsprechende
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Information in Form der Bedruckung erkennbar wird. Im
Ausführungsbeispiel ist als Information angegeben: "Das
Briefgeheimnis wurde verletzt".
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 4 weist der
Briefumschlag 1 ein Adressfenster 7 auf, während der
Briefbogen 2 ein hinter dem Adressfenster 7 zu plazierendes Adressfeld 8 aufweist. Die thermosensitive
Farbe ist dabei im Bereich des Adressfeldes 8 aufgedruckt, so daß bei einem Öffnungsversuch unter
Hitzeeinwirkung die entsprechende Information auf dem Briefbogen oder Dokument 2 selbst sichtbar wird.
Zusätzlich oder alternativ kann auch hinter dem Adressfenster 7 des Briefumschlages 1 eine entsprechende
thermosensitive Bedruckung 3 vorgesehen sein, so daß
auch diese sichtbar wird, wenn ein Öffnungsversuch unter Temperatureinwirkung vorgenommen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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AlIe neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden
als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (9)
1. Datensichere Briefsendung, bestehend aus einem Briefumschlag
und/oder einem Briefbogen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1)
und/oder der Briefbogen (2) mit einer thermosensitiven
Farbe (bei 3) ganzflächig oder teilfächig bedruckt ist .
2. Briefsendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Briefumschlag (1) eine Mundklappe (4)
aufweist,.die im Bereich einer Heißleimbeschichtung
(5) an den Briefumschlag (1) anklebbar ist, und daß die Bedruckung (3) mit thermosensitiver Farbe in
der Nähe der Heißleimbeschichtung (5) vorgesehen ist .
3. Briefsendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermosensitive Farbe (bei 3) farblos ist oder der Druckfarbe Deckweiß oder andere
Farbstoffe beigemischt sind, so daß sie dem Farbton des Papiers des Briefumschlages (1) oder Briefpapiers
(2) angeglichen ist.
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4. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (bei 3)
der Druckfarbe beigemischt und mit dieser in üblichen Druckverfahren aufgebracht ist.
5. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) eine Mundklappe
(4) aufweist, die mit einer Naßklebeverschlußbeschichtung (6) (Gummierung) versehen ist, und daß
die thermosensitive Farbe (bei 3) auch oder nur im
Bereich der Naßklebeverschlußbeschichtung (6) auf die Außenseite der Mundklappe (4) aufgebracht ist.
6. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (bei 3)
im wesentlichen aus Kunstharzen, organischen und/oder anorganischen Pigmenten und Additiven in wässriger
Lösung besteht.
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7. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) ein Adressfenster
(7) und der Briefbogen (2) ein hinter dem Adressfenster (7) zu plazierendes Adressfeld (8)
aufweist und daß die thermosensitive Farbe (bei 3) mindestens im Bereich des Adressfeldes (8) aufgedruckt
ist .
8. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Briefumschlag (1) eine Innenbedruckung
und/oder eine Außenbedruckung mit thermosensitiver Farbe (3) aufweist.
9. Briefsendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die thermosensitive Farbe (3)
ebenfalls sensitiv auf Lösungsmittel wie Methylacetat, Spiritus oder dergleichen reagiert.
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Publications (1)
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Family
ID=8010518
Family Applications (1)
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